Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2012

Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist auf die Tischvorlage hin, welche das Vorgehen erläutert.

- Detailberatung


Ziffern 1-5 LRB


Zu Ziffer 1 des LRB liegt gemäss Landratspräsident Urs Hess (SVP) der Antrag der CVP/EVP-Fraktion auf Rückweisung an die Regierung vor.


Sabrina Mohn (CVP) betont, dass es erhebliche Bauarbeiten und Investitionen brauche, bevor man überhaupt an eine Zusammenlegung der Bezirksgerichte denken könne. Die Kosten dieser Bauarbeiten sowie die Neuorganisation werden den Spareffekt für mindestens die nächsten sechs Jahre auf Null setzen. Zudem ist die Massnahme nicht sofort realisierbar, wenn man bedenkt, dass es eine Kreditvorlage braucht, welche im Landrat beraten werden muss, dass Baugenehmigungen eingeholt werden müssen und schliesslich ist auch die Bauzeit zu berücksichtigen. Die Zusammenlegung wird somit mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bereits 2012, sondern eher später stattfinden. Das heisst, die Entlastung - wenn sie denn tatsächlich realisierbar ist - wird frühestens in sechs Jahren greifen. Man stellt sich also die Frage, warum eine solche Massnahme Teil des Entlastungspakets ist. Steckt dahinter nicht einfach der Wunsch nach einer weiteren Zentralisierung?


Bis 2020 kann keine Entlastung erzielt werden, im Gegenteil, der Weg der Realisierung führt über eine weitere Verschuldung. Dies reisst unnötige Graben auf im Kanton, ohne dass der Nutzen ersichtlich ist. Das Baselbiet braucht die Entlastungsmassnahmen heute und nicht irgendwann ab 2020. Zudem führt diese Massnahme dazu, dass die Bezirksebene im Baselbiet faktisch bedeutungslos wird. Dass diese Diskussion im Rahmen des Entlastungspakets geführt wird, ist falsch und sehr heikel. Weniger Zentralisierung und starke Gemeinden sollten das Ziel sein. Hier kann eine Bezirksebene eine wichtige Rolle einnehmen. Diese Chance sollte der Landrat sich heute nicht verbauen.


Deswegen stellen die Fraktionen der Mitteparteien den Antrag auf Rückweisung an die Regierung.


Georges Thüring (SVP) spricht sich aus tiefer Überzeugung gegen eine Änderung der bewährten Bezirksstrukturen aus. Es sei für ihn höchst zweifelhaft, sogar demokratisch schlicht nicht statthaft, dass im Rahmen eines Entlastungspakets grundlegende Fragen zum Kanton und seiner Struktur behandelt werden. Schliesslich geht es um Bestimmungen der Kantonsverfassung. Alleine deshalb sollen Regierung und Landrat den nötigen Respekt und die nötige Sorgfalt bei solch wichtigen Fragen walten lassen. Es ist staatspolitisch fahrlässig, dass diese Frage in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 Teil eines Multipacks ist und schlicht unterzugehen droht.


Bevor man an den Bezirksstrukturen rüttelt, muss darüber eine breite Diskussion ermöglicht werden. Schliesslich geht es um die Frage, wie unser Kanton künftig organisiert sein soll und wie viel Bürgernähe man will. Ist es richtig, traditionelle Volksrechte, wie zum Beispiel die Wahl der Bezirksrichter, zu opfern wegen finanziellen Problemen? Braucht es die Bezirke überhaupt noch, wenn die Bezirksgerichte und Bezirksschreibereien eliminiert werden?


Er unterstützt den Antrag der CVP/EVP-Fraktion, die Bezirksgerichte und die Bezirksschreibereien aus dem Entlastungspaket herauszunehmen. Die Frage nach der Zukunft dieser Einrichtungen soll geführt werden, jedoch muss dies separat passieren. Es geht dabei weniger um finanzielle als um staatspolitische Fragen. Der Regierungsrat soll Grösse zeigen und seine staatspolitische Verantwortung wahrnehmen.


Regula Meschberger (SP) spricht sich im Namen einer grossen Mehrheit der SP-Fraktion gegen den Antrag der Mitteparteien aus. Auch die SP-Fraktion ist nicht glücklich darüber, dass die Vorlage im Rahmen des Entlastungspakets diskutiert wird. Der SP-Fraktion ist auch bewusst, dass diese Massnahme im ersten Moment eher Kosten verursachen wird und erst in einer zweiten Phase Einsparungen mit sich bringt. Der Vorwurf jedoch, dass man nicht Gelegenheit hatte, die Frage seriös zu diskutieren, ist falsch. Diese Frage wurde in der Kommission intensiv diskutiert und es wurden alle denkbaren Anhörungen durchgeführt - dank dem Kommissionspräsidenten. Wenn die Fraktionen die Frage nicht in aller Ausführlichkeit diskutiert haben, dann ist dies nicht das Problem des Plenums. Bei einer Rückweisung an die Regierung müsste man auch wissen, mit welchem Auftrag diese Rückweisung verbunden ist. Die Diskussion würde nur verschoben, geführt werden muss sie sowieso. Es geht nicht um einen Abbau demokratischer Rechte, es geht auch nicht um Zentralisierung, sondern es geht um kantonale Aufgaben, welche der Kanton neu strukturieren möchte. Die Diskussion um die Bezirksstrukturen ist jetzt lanciert und noch nicht abgeschlossen mit dieser Reorganisation. Längerfristig wird sie zu Einsparungen und einer guten Dienstleistung des Kantons führen. Wer A sagt muss auch B sagen und die Vorlage beschliessen.


Désirée Lang (Grüne) bemerkt, dass die Fraktion der Grünen sich bereits vor zwei Wochen für die Reorganisation ausgesprochen habe. Sie lehnt den vorliegenden Antrag deshalb ab. Die Fraktion der Grünen hofft auf eine ressourcenschonende Umsetzung. Die JSK hat intensiv über die Frage der Reorganisation diskutiert und es ist nun an der Zeit, diese Reorganisation in Angriff zu nehmen.


Dominik Straumann (SVP) spricht sich im Namen der SVP-Fraktion gegen den vorliegenden Antrag aus. Es wurde viel über die Vor- und Nachteile der Massnahme diskutiert. Die Kommission hat sich deutlich für die Vorlage ausgesprochen und die SVP-Fraktion schliesst sich dieser Meinung an.


Andreas Giger (SP) spricht sich im Namen der Minderheit der SP-Fraktion für den vorliegenden Antrag aus. Diese Vorlage gehört seiner Meinung nach nicht ins Entlastungspaket. Ein staatspolitischer Eingriff hat darin nichts zu suchen. Auch die finanziellen Massnahmen sind sehr umstritten. Die ökologischen Aspekte müssen ebenfalls berücksichtigt werden und sprechen klar gegen die Massnahme. Es geht hier, wie bei der ÖV-Vorlage schon, um einen Abbau des Service public in Randregionen des Kantons.


Finanzkommissionspräsident Marc Joset (SP) führt aus, dass es in der Systematik des Entlastungspakets Massnahmen gebe, welche direkt und fast ausschliesslich das Sparen anpeilen würden und andere, welche grundsätzlicherer Natur seien und bspw. Strukturreformen beinhalten würden. Die Argumentation der Antragstellerin hat daher einen gewissen Sinn. Auch die Regierung hat die Frage nicht ins Entlastungsrahmengesetz aufgenommen, nachdem ein entsprechendes Gutachten vorlag.


Die Finanzkommission hat sich ebenfalls sehr intensiv mit diesem Geschäft befasst, Anhörungen durchgeführt und vor allem noch einmal Zahlen verlangt. Die abschliessende Sitzung hat am 16. Februar 2012 stattgefunden. Am 17. Februar 2012 lag das Papier mit den Zahlen, welche auch in der Presse genannt wurden, vor. Daraus geht hervor, dass im ersten Moment Mehrkosten entstehen werden, da die neuen Räumlichkeiten umgebaut werden müssen. Schlussendlich führt die Massnahme aber zu Einsparungen für den Kanton.


Werner Rufi (FDP) nimmt in seiner Funktion als Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission Stellung zum Verlauf der Diskussionen in der Kommission. Es wurde in fünf Sitzungen eine breite Diskussion geführt und viele Anhörungen wurden durchgeführt. Auch das Anliegen der CVP wurde aufgenommen und diskutiert, aber mehrheitlich abgelehnt. Die JSK hat in erster Linie die juristischen Aspekte der Massnahme diskutiert, möchte aber auch, dass für die freiwerdenden Liegenschaften in Liestal, Waldenburg und Laufen eine neue Verwendung gefunden wird.


Auch die Zahlen wurden Anfang Februar diskutiert und die JSK musste feststellen, dass die Einsparungen über eine längere Zeitspanne betrachtet werden müssen. Der kurzfristige Einsatz von Geldern für die Sanierung oder den Umbau des Gerichts in Sissach, dem neuen Zivilkreisgericht Ost, wurde von der Finanzkommission in weiteren Details angefragt. Zur Verwendung der drei Liegenschaften, welche nun veräussert werden oder anderweitig genutzt werden, wird nun von der Regierung und vom Kantonsgericht ein enger Zeitplan verlangt. Dies wurde auch zugesichert.


Die Bezirksstrukturen werden nicht aufgeweicht, sondern nur neu organisiert. Sie bleiben nach wie vor bestehen. Mit der Änderung in der Verfassung, in den Gesetzen und den Dekreten lässt man diesen Spielraum offen. Man sieht aber, dass im Bereich der Gerichtsorganisation eine Optimierung möglich ist. Die präsentierten Zahlen sind griffig und wahrscheinlich sogar eher an der unteren Limite.


Eine Herausnahme aus dem Paket oder eine Rückweisung des Geschäfts an die Kommission würde keine Verbesserung der Situation herbeiführen.


Gerhard Schafroth (glp) macht auf die politische Dimension aufmerksam. Der Antrag der CVP/EVP-Fraktion wird von der BDP/glp-Fraktion voll unterstützt. Und zwar vor allem aus der Überlegung heraus, dass das Entlastungspaket bessere Chancen hätte, wenn diese beiden Teile herausgenommen werden. Genau dort wird sich der Widerstand kristallisieren. Die Argumentation der SP ist klar und naheliegend, sie ist sowieso gegen das gesamte Entlastungspaket. Aber dass die SVP und die FDP das Paket nicht auseinander nehmen wollen, und damit die Chancen fürs Entlastungspaket verschlechtern, ist unverständlich.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bemerkt, dass die Finanzkommission dem Geschäft mit einer relativ grossen Mehrheit zugestimmt habe. Die Reorganisation der Strukturen bei den Gerichten ist notwendig. Zu Zeiten, als man noch mit Pferd und Wagen zu den Gerichten fahren musste, machte die jetzige Struktur noch Sinn, aber heute nicht mehr. Eine Strukturbereinigung sollte hier eigentlich unbestritten sein.


Das Volk wird das letzte Wort haben. Natürlich wird es Widerstand geben, sparen ist nicht einfach. Der Spareffekt dieser Massnahme ist vielleicht vom Betrag her noch nicht offensichtlich erkennbar, aber mittel- und langfristig ist es doch eindeutig, dass man mit zwei Standorten billiger fährt als mit viel mehr Standorten. Der Antrag soll abgelehnt werden.


Peter Brodbeck (SVP) scheint die Argumentation der Antragstellerin sehr nebulös. Die Bezirksstrukturen werden ja nicht abgeschafft, es kann also nur um die Gerichte und die Bezirksschreibereien gehen. Was diese beiden in Zukunft für eine wichtige Rolle spielen sollen ist unklar und wird in der Argumentation auch nicht ausgedeutscht. Ein gutes Beispiel ist das Erwachsenenschutzrecht. Das Vormundschaftswesen wird verändert und die Gemeinden spielen eine neue Rolle. Die Gemeinden regeln das unter sich, dafür braucht es weder Bezirksschreibereien noch Gerichte. Das Argument, dass künftig wichtige Rollen verlorengehen, ist nicht klar.


Andreas Giger sagte vorhin, dass das Ganze auch vom ökologischen Gesichtspunkt betrachtet werden müsse. Bei den Amtsnotariaten werden die Wege wahrscheinlich eher kürzer als sie heute sind. Auch dieses Argument ist deshalb nicht stichhaltig.


Sabrina Mohn (CVP) stellt klar, dass sie nicht die Kommissionsarbeit kritisiert habe, als sie sagte, dass keine echte Diskussion stattgefunden habe. Mit einer echten Diskussion meine sie einen viel grösseren Rahmen. Diese wurde ja bereits lanciert, sie steckt aber noch in den Kinderschuhen. Einerseits wurde die Möglichkeit geschaffen für Gemeindefusionen, andererseits wurde auf Anreize verzichtet. Man muss der Zentralisierung entgegenwirken. Hier ist eine Bezirksebene eine echte Chance. Diese Diskussion muss zuerst richtig geführt werden, um dann entsprechende Lösungen zu finden. Deswegen der Antrag auf Rückweisung an die Regierung und die Forderung nach einer echten Diskussion.


Rolf Richterich (FDP) spricht sich im Namen der FDP-Fraktion für den Antrag der CVP/EVP-Fraktion aus. Die FDP teilt die Befürchtungen der CVP, dass das Paket, welches am 17. Juni 2012 zur Abstimmung kommen wird, zu gross ist und die Diskussion über die einzelnen Themen zu schwach ausfallen. Es ist durchaus eine Option, dass die Regierung entscheidet, dass im Juni nur ein Teil des Pakets zur Abstimmung kommt und im September ein zweiter Teil. So wäre auch ein guter Abstimmungswahlkampf möglich.


Regula Meschberger (SP) wehrt sich gegen den Vorwurf von Gerhard Schafroth. Es sei eine Unterstellung, dass die SP gegen den Antrag sei, weil sie ja sowieso das gesamte Paket nicht möchte. Dies ist eine separate Vorlage, welche auch so zur Abstimmung kommt. Und da die Massnahme eine Verfassungsänderung bedingt, kommt die Vorlage so oder so vors Volk.


Inhaltlich werden verschiedene Ebenen miteinander vermischt. Es geht hier um kantonale Aufgaben. Die Bezirksdiskussion ist eine ganz andere Diskussion. Dann noch etwas zur Zentralisierung: Wenn die Bezirksebene so gestärkt werden soll, wie dies hier heute gesagt wurde, dann schwächt man damit automatisch die Gemeinden. Das ist aber nicht die Diskussion, welche hier und jetzt geführt wird. Es geht um die Organisation von kantonalen Aufgaben und die Organisation der Gerichte.


Der Präsident des Kantonsgerichts, Andreas Brunner , sagt, es sei richtig, dass die Zusammenlegung der Bezirksgerichte zu zwei Zivilkreisgerichten eine grundsätzliche Reform des Gerichtswesens im Kanton bedeute. Dies sei aber kein Grund, die Frage nicht im Rahmen des Entlastungspakets zu behandeln. Die Idee, die Gerichte zusammenzulegen ist keine spontane Sparidee, sondern ein ausgereiftes Vorhaben, welches seit Jahren diskutiert wird. Interne und externe Experten sind zum Schluss gekommen, dass es Sinn mache, und es nötig wäre, die Bezirksgerichte zusammenzulegen. In der JSK wurde das Thema intensiv und gut diskutiert.


Bereits im Jahr 2006 wurde zu diesem Thema eine Vorlage erarbeitet und eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorlage wurde damals aus Rücksicht auf das Oberbaselbiet - aufgrund der negativen Reaktionen im Oberbaselbiet und im Bezirk Laufen - zurückgestellt. Die Idee der Zusammenlegung der Bezirksgerichte ist keine falsche Idee, es waren einfach nicht alle einverstanden damit.


Die Idee ist damals wie heute richtig. Die Zusammenlegung führt zu einer Steigerung der Qualität der Rechtsprechung im Zivilbereich. Die Qualität ist heute schon gut, kann aber mit der Zusammenlegung noch gesteigert werden. Durch die Zusammenlegung, und dies ist offensichtlich, können Kosten eingespart werden. Zwei Gebäude sind billiger als fünf. Kapazitäten können besser genutzt werden.


Das Geschäft zurückzustellen und später separat darüber zu entscheiden ist keine gute Idee. Die Diskussion hat eine Unsicherheit geschaffen bei den Bezirksgerichten. Der Entscheid muss möglichst bald gefällt werden - einerseits vom Landrat und andererseits vom Volk. Die Entscheidgrundlagen liegen vor. Es geht schlicht um die Frage, ob man an den historisch gewachsenen Strukturen festhalten möchte oder ob man eine zeitgemässe und günstigere Struktur schaffen möchte. Je schneller dieser Entscheid gefällt wird, desto besser.


Karl Willimann (SVP) wundert sich, dass die gleiche Partei, welche kürzlich einen Vorstoss für eine Simulation eines Kantons Basel eingereicht hat, sich nun rührend um die Stärkung des Kantons Basel-Landschaft bemüht. Die zentralistische Organisation ist im Kanton Basel-Landschaft immer noch spürbar. Die Bezirke hatten nie eine operative Bedeutung. Einen eigentlichen Bezirksamtmann, wie ihn der Kanton Aargau kennt, gab es im Kanton Basel-Landschaft nie. Im Laufental war dies aber durchaus anders. Die bernischen Amtsbezirke waren sehr starke operative Einheiten mit einem Regierungsstatthalter. Daher ist es einigermassen verständlich, dass aus dem Laufental Widerstand kommt. In einer modernen Zeit, in der man durch Zusammenarbeit der Gemeinden Synergien zu erzielen versucht, ist es nicht logisch, die Bezirke zu stärken. Es geht um eine Straffung der kantonalen Strukturen.


Georges Thüring (SVP) hinterfragt die Worte des Gerichtspräsidenten. Die Meinungen sind gemacht und das Volk hat ja erfreulicherweise das letzte Wort.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) führt aus, dass der vorliegende Reformvorschlag der Beitrag der Gerichte ans Entlastungspaket sei. Der Kanton soll wieder auf gesunde Beine gestellt werden und dafür braucht es Beiträge von allen Seiten. Wenn drei Gerichte in Sissach in einem Gericht Platz finden, bedeutet dies doch, dass derzeit die bestehende Infrastruktur absolut unternutzt ist. Eine Anfangsinvestition ist nötig, diese wird aber mehrfach kompensiert durch den Erlös der frei werdenden Gebäude. Beim Betrieb wird es durch mehr Effizienz tiefere Kosten geben.


Es gibt fünf Bezirke, sechs Gerichtskreise und sechs Schreibereikreise. Dies sind Strukturen, welche 180 Jahre gewachsen sind. Hat die Bezirksebene eine demokratische Legitimation? Die Antwort ist «nein».


Diese Diskussion ist ein Schattengefecht, denn es geht um rein kantonale Strukturen, bei denen sich die Frage stellt, ob diese effizient organisiert werden sollen oder nicht. Über die Frage kann separat abgestimmt werden, sie ist nicht Teil des Gesamtpakets. Es geht um mehr Effizienz und nicht um Strukturfragen.


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- Abstimmung Antrag CVP/EVP-Fraktion


://: Der Rückweisungsantrag der CVP/EVP-Fraktion wird mit 23:62 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]


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- 2. Lesung der Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (Ziffer 1 LRB)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I . keine Wortbegehren
§ 25 Abs. 1 lit. c keine Wortbegehren
§ 42 keine Wortbegehren
§ 43 keine Wortbegehren
§ 83 Abs. 1 lit. b keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren
IV. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat stimmt der Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft mit 69:14 Stimmen bei drei Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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- 2. Lesung der Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte (Ziffer 2 LRB)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 2 lit. b keine Wortbegehren
§ 4 Abs. 3 keine Wortbegehren
§ 12 Abs. 3 lit. g keine Wortbegehren
Zwischentitel nach § 15 keine Wortbegehren
§ 16 keine Wortbegehren
§ 17 Abs. 1 u. 3 keine Wortbegehren
§ 31 Abs. 1 lit. a u. Abs. 4 keine Wortbegehren
§ 33 Abs. 2 lit. a keine Wortbegehren
§ 39 Abs. 2 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichte mit 69:15 Stimmen bei einer Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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- Lesung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte (Ziffer 3 LRB)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I . keine Wortbegehren
§ 3 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte mit 70:14 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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- Lesung des Dekrets zum Personalgesetz (Ziffer 4 LRB)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I . keine Wortbegehren
§ 34 Abs. 2 keine Wortbegehren
§ 35 lit. b keine Wortbegehren
§ 37 Abs. 2 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


//: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz mit 68:14 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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- 2. Lesung der Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (Ziffer 5 LRB)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 14 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 u. 4 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung mit 68:14 Stimmen bei einer Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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- 2. Lesung des Gesetzes über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 (LRB Ziffer 6)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
A.
§ 29 Abs. 1 lit. n keine Wortbegehren
§ 106 Abs. 1 keine Wortbegehren
B.
§ 2d keine Wortbegehren
C.
§ 8b Abs. 4 keine Wortbegehren
D.
§ 6 Abs. 1 lit. e


Hans Furer (glp) stellt im Namen verschiedener Fraktionen den Antrag auf Streichung der Änderungen in den Paragraphen 6, 11, 14, 37, 38 und 39 des Bildungsgesetzes.


Das ist keine Frage von links und rechts, sondern von richtig oder falsch. Mit 42:41 Stimmen wurde am 8. März 2012 die Streichung der BVS 2 beschlossen. Das ist falsch. Es wurde eine Initiative dazu eingereicht. 9'514 Unterschriften konnten innerhalb von fünf Wochen gesammelt werden. Es gibt also einen sehr starken Rückhalt in der Bevölkerung. Dies hat auch seine Gründe. Die Bildungskommission hat sich mit 9:3 Stimmen für die Beibehaltung der BVS 2 ausgesprochen. Dies war in der Sache ein richtiger Entscheid. Natürlich steht jetzt der Spareffekt von 1.6 Mio. Franken im Raum. Viele haben die Brille der Sparübung aufgesetzt, jedoch gibt es auch die inhaltliche Brille. Die Letztere darf hier im Landrat auch eine Rolle spielen. Die Abschaffung wäre ein grosser Fehler. Etwas, das in jahrzehntelanger Arbeit aufgebaut wurde wäre endgültig verloren.


Christoph Hänggi (SP) weist darauf hin, dass die Initiative dazu gestern eingereicht wurde. Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der BDP/glp-Fraktion. Die Fachkommission hat diesen Antrag auch schon gestellt. Es gibt politische Legitimation für diese Schule. Im Dezember 2009 hat der Landrat beschlossen, dass die Schule weitergeführt wird. Wenn der Landrat nun wieder anders entscheidet, dann wäre dies eine Hin- und Her-Politik, welche von den Wählerinnen und Wählern und vor allem auch von den Schülerinnen und Schülern nicht verstanden würde . In der Vernehmlassung waren 92 Prozent gegen diese Massnahme. Diese Antworten wurden von der Regierung einfach vom Tisch gewischt. Das ist nicht richtig. Die BVS 2 hat ihre Existenzberechtigung.


Jürg Wiedemann (Grüne) bemerkt, dass man vor zwei Wochen vor allem das Argument gehört habe, dass die Schliessung der BVS 2 keine Lücken hinterlassen würde. Dies ist nicht der Fall, es wird sehr wohl eine Lücke geschaffen. Die BVS 2 besuchen mehrheitlich Schülerinnen und Schüler aus dem E-Niveau, welche die Aufnahmebedingungen für die FMS nicht erfüllen. Der BVS 2 gelingt es, dass 90 Prozent der Schüler einen Abschluss machen können, zum Teil sogar mit Berufsmaturität. Praktisch alle Schüler finden nach dem Abschluss eine Lehrstelle. Eine Abschaffung dieser Schule wäre eine Nivellierung gegen unten und man würde damit vielen jungen Menschen eine Ausbildungsmöglichkeit entziehen. Dies wäre nicht legitim. Die Folgekosten werden im Sozialbereich wesentlich höher sein, wenn diese jungen Menschen arbeitslos werden.


Für das Protokoll:
Andrea Mäder, Landeskanzlei


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) betont, niemand, auch nicht die Regierung, habe je behauptet, an der BVS2 werde schlechte Arbeit geleistet. Er wiederholt allerdings, dass die heutige Diskussion nicht auf der grünen Wiese, sondern vor dem Hintergrund eines Kostensenkungsauftrags geführt werde. In diesem Umfeld muss die Frage gestellt werden, wie knappe Bildungsfranken zweckmässig eingesetzt werden können. Die Aussage, die BVS2 werde abgeschafft, sei in dieser Form falsch. Einem Teil der Schülerinnen und Schüler werde künftig im Rahmen von SBA plus ein Brückenangebot nach Abschluss der Sekundarschule I bis zum Übertritt in eine Anschlusslösung (Schule oder Berufslehre) zur Verfügung stehen. Dass die Frage des Bildungsfrankens eine Rolle spielt, wurde Urs Wüthrich bewusst, als er gestern hörte, in der Verwaltung könne Personal abgebaut und schneller gearbeitet werden. Hier nun werde die Auffassung vertreten, bei zwei Angeboten mit der gleichen Leistung solle es erlaubt sein, auch die doppelte Zeit in Anspruch zu nehmen.


Niemand konnte widerlegen, dass Schülerinnen und Schüler mit einer vergleichbaren Ausgangslage sowohl mit SBA plus als auch mit der BVS2 vergleichbare Anschlusslösungen erreichen. Als Sozialdemokrat kann Urs Wüthrich daher mit gutem Gewissen hinter der vorgeschlagenen Massnahme stehen, denn mit weniger Steuerfranken wird ein gleicher Bildungserfolg erreicht.


Georges Thüring meinte, der Bildungsdirektor solle ein Machwort sprechen und daraufhin wäre das Problem gelöst. Urs Wüthrich erhielt den Eindruck, er werde wohl mit Wladimir Putin verwechselt. Auch wenn er sich zuweilen gewünscht hätte, ein Machwort zu sprechen, gelten in unserer Demokratie andere Spielregeln.


Elisabeth Augstburger (EVP) spricht an dieser Stelle für eine Minderheit der CVP/EVP-Fraktion. Sie unterstreicht, dass das Niveau der SBA plus nicht demjenigen der BVS2 entspreche, die Bildungspläne der beiden Schulen sind unterschiedlich. Sie zeigt sich überzeugt davon, dass gut ausgebildete Schülerinnen und Schüler den KMU zugute kommen. Ein Teil der CVP/EVP-Fraktion empfindet die geplante Abschaffung der BVS2 als Eigentor, welches andernorts dafür höhere Kosten verursachen wird.


Paul Wenger (SVP) äussert sich als Einzelsprecher. Er fragt, wie es möglich sein soll, eine Zwei-Liter-Flasche in eine Ein-Liter-Flasche abzufüllen. Er begreift, dass im Landrat mit unterschiedlichen Argumenten für die eine oder andere Seite gekämpft wird, jedoch ist für ihn die Tatsache unbegreiflich, dass mit nachweislich falschen Argumenten gekämpft wird.


Die BVS2 ist eine allgemein bildende Schule mit wesentlich höheren Eintrittshürden als das SBA plus Modular. Sie führt auch zu einem höheren Bildungsabschluss im Bereich der Sprachdiplome, der Informatikausbildung und der Literatur (Zertifikatsarbeit). Wer mit den jungen Menschen an der BVS2 und mit deren Lehrpersonen sprach und auch die Wege betrachtete, welche von den Absolventinnen und Absolventen der BVS2 eingeschlagen wurden, kann nicht zum Schluss kommen, dass das SBA plus Modular der BVS2 entspreche. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Sparpaket geschlossen unterstützt und die Schliessung der BVS2 daher geschluckt werden müsse, oder ob die BVS2 weitergeführt werden soll.


Noch einmal betont Paul Wenger, die Behauptung sei nachweislich falsch, dass es sich bei SBA plus und der BVS2 um das gleiche Angebot handle.


Karl Willimann (SVP) ruft dazu auf, den Argumenten des Bildungsdirektors für einmal zu vertrauen. Er habe dargelegt, wo in der Bildung in der heutigen, finanziell schwierigen Situation der Sparhebel angesetzt werden soll. Die Bildungsdirektion argumentierte im Rahmen der Beratungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission mehrfach, es bestünden gewisse Doppelspurigkeiten zwischen SBA plus und BVS2.


An dieser Stelle äussert Karl Willimann seinen Unmut darüber, dass Lehrervertreterinnen und -vertreter im Landrat in eigener Sache argumentieren. Er empfände eine gewisse Zurückhaltung als angebracht.


Die BVS2 wurde als Übergangslösung in die Berufslehre bezeichnet, jedoch verzögern derartige Schulen auch den Eintritt in das Berufsleben. Ein allzu später Eintritt von Jugendlichen in eine Berufslehre ist nicht erstrebenswert. Die BVS2 bringt also auch gewisse Nachteile mit sich. Zudem zeigen demografische Untersuchungen, dass bis in ein paar Jahren zu wenig Nachfrage nach dem heute grossen Angebot an Lehrstellen und Attestlehrstellen bestehen wird. Die Massnahme, die BVS2 zu schliessen, kann sicher nicht als schön bezeichnet werden, jedoch ist sie vertretbar.


Georges Thüring (SVP) betont, es sei nie zu spät für Einsichten. Er ruft seinen Kolleginnen und Kollegen in Erinnerung, dass der Landrat sich vor rund zweieinhalb Jahren für die Weiterführung der BVS2 ausgesprochen habe. War dieser Beschluss falsch? Präsentiert sich die Situation heute anders? Soll die BVS2 nur ausSpargründen geschlossen werden?


Für Peter Brodbeck (SVP) stellt sich nach der bisherigen Diskussion die Frage, ob die BVS2 tatsächlich notwendig sei. Die Hürde für den Eintritt in die BVS2 sei wesentlich höher als diejenige für die SBA plus. Es stellt sich aber die Frage, weshalb diese Schülerinnen und Schüler nicht in der Lage sein sollen, direkt nach der Sekundarschule in eine Berufslehre einzutreten. Das Angebot SBA plus als Brückenangebot für einzelne Schülerinnen und Schüler, welche nach der Schule noch keine Lehre antreten, sollte ausreichen.


Christine Gorrengourt (CVP) spricht sich für das duale System aus. Nach der Sekundarschule I jedoch sind einige Schülerinnen und Schüler noch nicht fit genug, um eine höhere Lehre absolvieren zu können. Würden diese nun ebenfalls die FMS3 absolvieren, dauert es noch länger bis zum Antritt einer Lehre. Die BVS2 ermöglicht den Eintritt in eine höhere Lehre innert zwei Jahren, was Sinn macht.


Allgemein besteht in der Schweiz das Problem, dass Schülerinnen und Schüler nach der Sekundarschule I zuweilen nicht fähig sind, eine höhere Lehre anzutreten. Sie besuchen dann oftmals die FMS3 und beginnen nach der Fachmaturität eine Lehre. Dies ist nicht die ideale Lösung.


Nach Marc Josets (SP) persönlicher Meinung braucht es die BVS2. Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt starteten vor rund einem Monat eine Werbekampagne für die Berufsmatur. Regierungsrat Urs Wüthrich betonte damals, schulisch starke Jugendliche würden in unserem Kanton im Hinblick auf den Berufsbildungsweg zu wenig gefördert. Im Rahmen der Eintretensdebatte zum Entlastungspaket vor zwei Wochen kündigte Regierungsrat Adrian Ballmer eine Wirtschaftsoffensive an. Gerade für die Wirtschaft sind Jugendliche mit guter Allgemeinbildung wichtig, weshalb der Abbau der BVS2 ein Fehler wäre. Bei der BVS2 handelt es sich nicht um einen Warteraum. Dort reichern junge Menschen ihre Allgemeinbildung an, damit sie fit werden für eine Berufslehre und eine Berufsmatur sowie für die Wirtschaft.


Hans Furer (glp) beobachtet eine Veränderung im Lehrstellenmarkt. Früher traten Jugendliche mit 16 Jahren in eine Lehre ein. Angestrebt wurde immer eine möglichst kurze Ausbildungszeit. Heute jedoch kann festgestellt werden, dass die Ausbildungszeiten sich nicht verkürzten, sondern verlängerten. 1988 waren die Lernenden bei Lehrbeginn im Schnitt 16 Jahre alt, heute sind sie 18. Diese Entwicklung war zwar nicht unbedingt erwünscht, sie fand aber statt.


Betreffend Umwandlung eines zweijährigen Angebots in ein einjähriges meint Hans Furer, eine Tulpe könne nicht gezwungen werden, sich an einem bestimmten Tag im Frühjahr zu öffnen. Die einen öffnen sich vielleicht schon morgen, andere jedoch erst drei Tage später. Bei Kindern und Jugendlichen verläuft die Entwicklung genau gleich. Jede Person ist unterschiedlich. Bei den Absolventinnen und Absolventen der BVS2 lässt sich auf jeden Fall feststellen, dass sie Karriere machen konnten. Diese Möglichkeit soll auch in Zukunft bestehen. Hans Furer ist der Ansicht, die 1,6 Mio. Franken jährlich könnten später andernorts eingespart werden.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) weist auf den seiner Meinung nach richtigen Pfad hin. Debattiert wird heute ein Entlastungspaket . Hans Furer äusserte sich dahingehend, die 1,6 Mio. Franken könnten später eingespart werden. Hans-Jürgen Ringgenberg erwartet in der heutigen Debatte von anderer Seite noch ähnliche Argumente. Er erachtet es jedoch als falsch, wenn der Landrat sich für Ausgaben ausspricht, welche aufgrund der Aussagen des Regierungsrates eingespart werden könnten. Im Auge behalten sollte der Landrat die Tatsache, dass heute Entlastungsmassnahmen in der Höhe von 180 Mio. Franken beschlossen werden müssen, auch wenn viele von den Massnahmen betroffenen Bereiche durchaus als "nice to have" bezeichnet werden könnten. Eine Entlastung des Staatshaushalts wird nicht einfach zu erreichen sein, es ist harte Knochenarbeit notwendig.


Michael Herrmann (FDP) betont, die FDP-Fraktion werde an ihrer bereits vor zwei Wochen geäusserten Meinung festhalten. Ausserdem möchte er Paul Wengers Problem betreffend Zwei-Liter- und Ein-Liter-Flasche lösen. Ist der erste Liter in eine Ein-Liter-Flasche abgefüllt, kann der zweite Liter entweder weggeschüttet oder getrunken werden. Er könnte auch in eine zweite Ein-Liter-Flasche gefüllt werden. Bei diesen beiden Ein-Liter-Flaschen handelt es sich im vorliegenden Fall um SBA plus und Attestlehrstellen. Damit sei das Problem gelöst.


Mirjam Würth (SP) hebt noch einmal hervor, dass es sich bei der BVS2 um eine Erfolgsschule handle. Die Absolventinnen und Absolventen sind nicht SchülerInnen, welche eine Attestlehre absolvieren würden. Der Bildungsstandard in unserer Region ist hoch, er soll von möglichst vielen jungen Menschen erreicht werden. Die zweijährige BVS2 bezeichnet Mirjam Würth als Erfolgsmodell, welches nicht preisgegeben werden darf, da wir in unserer Region auf qualifizierte Lehrlinge angewiesen sind.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) betont, seit sich der Landrat zum letzten Mal für die BVS2 ausgesprochen habe, sei unser Kanton ein rechtes Stück ärmer geworden. Er beschränkt sich an dieser Stelle auf einige Klarstellungen.


Als zynisch und respektlos empfindet er Aussagen, die heutigen Schülerinnen und Schüler der BVS2 würden ohne dieses Angebot zu Sozialfällen, denn es handelt sich um Schülerinnen und Schüler mit einem guten Leistungsausweis aus der Volksschule.


Personen, welche eine Fachmaturität erlangt haben, absolvieren daraufhin in der Regel keine Berufslehre. Sie studieren Pädagogik, besuchen die höhere Fachschule im Gesundheitsbereich oder gehen in einem anderen Bereich in Richtung Fachhochschule. Die Fachmaturität stellt keine Vorbereitung auf eine Berufslehre dar.


Nicht alle Jugendlichen erreichen in gleich schnellem Tempo ihre Abschlüsse, jedoch muss die Frage gestellt werden, ob wir es uns im Unterschied zu praktisch allen übrigen Kantonen leisten wollen, 13 Jahre bis zur Erlangung eines Sek. I-Abschlusses vorzusehen. Der Abschluss an der BVS2 stellt nichts anderes als einen Sek. I-Abschluss dar.


Die Feststellung auch von Vertretern der Sek. I, die Sek. I sei nicht in der Lage, den Sek. I-Abschluss sicherzustellen, gibt zu denken. Immerhin ist mit dem Lehrplan 21 vorgesehen, die Jugendlichen insbesondere fit zu machen für anspruchsvolle Berufslehren. Um bei Hans Furers Bild zu bleiben bedeutet dies, dass es für das Wachstum und das Blühen von Tulpen entscheidend ist, dass robuste Zwiebeln in guter Erde wachsen können. Gestaltet werden müssen diese Zwiebeln an der Volksschule.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) lässt über Hans Furers Antrag abstimmen, im Entlastungsrahmengesetz (Beilage 6a) in Abschnitt D die Paragraphen 6, 11,14, 37, 38 und 39 zu streichen.


://: Der oben genannte Antrag wird mit 42:43 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


§ 6 Absatz 1 Buchstabe e keine Wortbegehren
§ 11 Absatz 1 Buchstabe f keine Wortbegehren
§ 14 Buchstabe c keine Wortbegehren
Abschnittstitel E. vor § 37 keine Wortbegehren
§ 37 Absatz 2 keine Wortbegehren
§ 38 Absatz 2 keine Wortbegehren
§ 39 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 95 Absätze 1 und 1 bis


Finanzkommissionspräsident Marc Joset (SP) beantragt eine redaktionelle Korrektur in § 95 Absatz 1 bis . Es ist in diesem Absatz von einem pauschalierten Beitrag die Rede. Gemäss Duden bedeutet pauschaliert abgerundet, gemeint jedoch ist ein pauschalisierter Beitrag, ein in Form einer Pauschale vereinheitlichter Beitrag. Das Wort "pauschaliert" müsste also durch "pauschalisiert" ersetzt werden.


://: Mit 81:0 Stimmen erklärt sich der Landrat mit der beantragten redaktionellen Änderung einverstanden. § 81 Absatz 1 bis lautet somit:


1bis Wird eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen der Sonderschulung auf der Kindergarten- oder Primarschulstufe ausserhalb der öffentlichen Schulen der Wohngemeinde unterrichtet, beteiligt sich die Gemeinde mit einem pauschalisierten Beitrag an den Schulkosten. (...) [ Namenliste ]


§ 100


Christoph Hänggi (SP) beantragt im Rahmen der SP-Fraktion, auf diese Massnahme und somit auf eine Änderung von § 100 des Bildungsgesetzes zu verzichten. Der Kanton soll weiterhin Beiträge an die Kosten für den Besuch der Primarstufe an einer Privatschule bezahlen. Mit der vorliegenden Sparmassnahme wurde über das Ziel hinaus geschossen. Sie wurde von der Regierung an den Landrat herangetragen, dieser verstärkte sie jedoch noch. Nach der vorliegenden Variante müssten die Gemeinden keinen Sockelbeitrag von 2'500 Franken mehr bezahlen, sie wären frei. Der ursprüngliche Sparvorschlag sah eine Verschiebung der Beitragszahlung vom Kanton an die Gemeinden vor, mit der vom Landrat nach 1. Lesung beschlossenen Regelung wären die Gemeinden frei, ob sie überhaupt einen Beitrag ausrichten wollen. Mit der ursprünglichen Variante konnte sich die SP-Fraktion einverstanden erklären, nicht jedoch mit dem nun vorliegenden Vorschlag.


Der Beitrag an Privatschulen stellt auch ein Argument im Bereich des Standortmarketings dar. Von reicheren Gemeinden kann ein Beitrag bezahlt werden, von ärmeren eher nicht. Dies wird zu einer grösseren Differenz zwischen den Gemeinden führen, die Einnahmenschere wird auseinander gehen, da sich gut verdienende Personen dort ansiedeln werden, wo sie einen Beitrag an die Privatschulkosten erhalten. Die kleineren Gemeinden werden unter dem vorliegenden Sparvorschlag leiden. Wird auf die Massnahme verzichtet, richtet der Kanton weiterhin Beiträge an den Privatschulbesuch auf der Primarstufe aus, was kleineren Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohnern zugute kommt.


Die SP-Fraktion ist sich bewusst, dass mit dem Verzicht auf eine Änderung von § 100 des Bildungsgesetzes der falsche Kostenträger bezahlen wird, jedoch wird die vorgeschlagene Variante als nicht ausgegoren empfunden, da sämtliche Privatschulen mit allen Gemeinden des Kantons verhandeln müssten. Die Umsetzung der vorliegenden "kann"-Formulierung bedingt also eine grosse Bürokratie. Bis ein gescheiter und fundierter Vorschlag auf dem Tisch liegt, ist daher an der jetzigen Regelung festzuhalten.


Marie-Theres Beeler (Grüne) unterstützt den Antrag der SP-Fraktion im Namen der Grünen Fraktion, denn die vorgeschlagene "kann"-Formulierung komme de facto einer Beitragsstreichung gleich. Die mangelnde Bereitschaft der Gemeinden ist bekannt, einen Ausfall des Kantonsbeitrags an den Privatschulbesuch auf der Primarschulstufe zu substituieren. Gerade für Privatschulen mit einem sozial verträglichen Tarif bei den Elternbeiträgen bedeutet der Wegfall des Kantonsbeitrags grosse Probleme. Namentlich die Rudolf Steiner-Schulen sind zu 5 bis 10 % durch substituierte Elternbeiträge, also durch Kantonsbeiträge finanziert. Die durch die Änderung am stärksten betroffenen Eltern werden ihre Kinder von den Privatschulen nehmen müssen und für die Schulen sind mangelnde Schülerzahlen existenzbedrohend.


Die mögliche Streichung der Beiträge bedeutet nicht nur eine Einschränkung für Eltern, welche ihre Kinder an eine Privatschule schicken möchten, sondern auch ein Verlust an Schulen, welche zur Bildungsvielfalt und zur Belebung der pädagogischen Vielfalt in unserem Kanton beitragen. Die Grüne Fraktion legt dem Landrat daher einen Verzicht auf die vorgeschlagene Massnahme nahe.


Hanspeter Weibel (SVP) zitiert aus einem Bericht der Finanzkontrolle aus dem Jahr 2011 sinngemäss. Dieser lautet:


"Insbesondere wird empfohlen, die Spezielle Förderung an Privatschulen auf den Stand 2003 vor Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes zurückzuführen. Diese Art der Förderung existiert nur im Kanton Basel-Landschaft. Die Kosten sind enorm gestiegen. (...) Zur Speziellen Förderung im Einzelfall sei auf die Angebote des Bildungsgesetzes verwiesen."


Myrta Stohler (SVP) ist der Ansicht, die Gemeinden sollten bezüglich Beiträge an Privatschulen autonom und selbst bestimmen können. Sie geht nicht davon aus, dass jede Gemeinde mit jeder Privatschule einen Vertrag oder eine Leistungsvereinbarung abschliessen müsse. Die entsprechenden Regelungen können im Gemeindereglement festgehalten werden.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt klar, dass Hanspeter Weibels Aussage sich auf ein komplett anderes Thema bezog, nämlich auf den durch eine Fachstelle (Kinder- oder Jugendpsychiatrischer Dienst oder Schulpsychologischer Dienst) indizierten Privatschulbesuch, bei welchem je nach Schulstufe die Gemeinden oder der Kanton die vollen Kosten übernehmen müssen. Die hier diskutierten Beiträge in der Höhe von jeweils 2'500 Franken stehen in keinem Zusammenhang damit. Mit einer neuen Stellenbesetzung und einer restriktiveren Beurteilung der entsprechenden Anträge konnte die Zahl der Privatschulbesuche im Rahmen der Speziellen Förderung bereits reduziert werden.


Der Antrag der Regierung bezüglich Finanzierung von Beiträgen an Privatschulbesuche durch den Schulträger ging von drei Überlegungen aus: Es ist logisch und konsequent, die Kosten für den Privatschulbesuch je nach Schulträger aufzuteilen. Die Zusatzkosten sind für die Gemeinden durchaus zumutbar, da sich das Entlastungspaket für sie in der Bilanz mit einem Plus von 7,2 Mio. Franken auswirken wird. Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Modell ist auf jeden Fall praxistauglich.


Die von der Bildungskommission und vom Landrat in erster Lesung beschlossene Version stellt nach Urs Wüthrichs Verständnis einen Wortbruch auch gegenüber den Privatschulen dar, denn in der Praxis sei der Vorschlag nicht sinnvoll umsetzbar.


In der Wahl zwischen zwei Übeln empfindet die Regierung das Festhalten an der bisherigen Regelung als sinnvoller als die nach erster Lesung vorliegende Variante.


Bea Fünfschilling (FDP) informiert, die FDP-Fraktion stehe für die Gemeindeautonomie ein und werde am Vorschlag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission festhalten. Zwar äusserte der Bildungsdirektor die Meinung, dies käme einem Wortbruch gegenüber den Privatschulen gleich. Bea Fünfschilling ist jedoch der Ansicht, das gesamte Entlastungspaket enthalte noch einige zusätzliche Wortbrüche. Es müsse an verschiedenen Orten gespart werden, auch wenn dies oftmals nicht schön sei, dies sowohl im vorliegenden Fall als auch beispielsweise beim Entscheid bezüglich Abschaffung der BVS2.


Karl Willimann (SVP) nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass der Bildungsdirektor die Gemeindeautonomie als nicht praxistauglich erachtet. Er wundert sich auch über das Engagement der SP für die Privatschulen, denn bei den Diskussionen um die freie Schulwahl standen Privatschulen nicht hoch in der Gunst der Linken.


Die Gemeindeautonomie stellt ein wichtiges Gut dar, das gefördert werden muss. Es gibt keine Gründe, weshalb dies nicht praxistauglich sein soll. Karl Willimann bittet die Ratsmitglieder, den Kommissionsantrag zu unterstützen.


Jürg Wiedemann (Grüne) empfindet Karl Willimanns Aussage als starkes Stück, denn ein Beitrag von jährlich 2'500 Franken oder die freie Schulwahl seien nicht miteinander vergleichbar. Die Initiative zur freien Schulwahl hätte die Staatsschulen möglicherweise geschwächt, eine Bewilligung eines Beitrags an den Privatschulbesuch in der Höhe von 2'500 Franken hingegen schwächt die Staatsschulen in keiner Art und Weise. Kinder, welche eine Staatsschule besuchen, verursachen Kosten. Es handelt sich dabei um gewisse Fixkosten und variable Kosten, welche sich auf eine ungefähre Höhe von 2'500 Franken belaufen. Dass die Privatschule denjenigen Beitrag erhält, um welchen die Staatsschule entlastet wird, empfindet Jürg Wiedemann als richtig. Privatschulen garantieren eine wertvolle Bildungsvielfalt in unserem Kanton, denn zahlreiche Schülerinnen und Schüler können an den Staatsschulen nicht optimal gefördert werden. Wenn in einem Einzelfall ein Kind an einer Privatschule adäquater gefördert werden kann, so soll dies auch geschehen.


Jürg Wiedemann macht beliebt, einen Beitrag von 2'500 Franken für die Privatschulen zu garantieren, was letztlich nur möglich sein wird, wenn der Kanton auch den Beitrag an die Primarschulen übernimmt.


Hans Furer (glp) hat die Diskussion in der Kommission so verstanden, dass die Gemeinden nach einer Verlagerung der Beitragszahlung an private Primarschulen wählen könnten, ob sie keine Beiträge oder einen Beitrag von jeweils 2'500 Franken ausrichten möchten. Er selbst spricht sich auf jeden Fall dafür aus, dass die Gemeinden einheitlich 2'500 Franken und nicht einen frei festzusetzenden Beitrag ausrichten sollen.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bezieht sich auf Jürg Wiedemanns Argument, die Staatsschulen würden durch den Privatschulbesuch eines Schülers oder einer Schülerin um 2'500 Franken entlastet. Dieser Aussage widerspricht er vehement. Zwar kann in einem Einzelfall eine Entlastung stattfinden, jedoch werden Schulklassen in der Regel auch mit einem Schüler weniger weitergeführt und die Einsparungen fallen daher nicht ins Gewicht. Nach Ansicht der SVP ist es Sache der Gemeinden zu entscheiden, ob sie einen Beitrag ausrichten wollen und in welcher Höhe dieser erfolgen soll.


Karl Willimann (SVP) stellt klar, in der Kommission habe man sich dafür ausgesprochen, dass jede Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie einen Beitrag bezahlt oder nicht. Spricht sie sich für einen Beitrag aus, ist sie frei in der Festlegung dessen Höhe, der Beitrag kann 2'500 Franken übersteigen. Im Übrigen ist der Besuch einer Privatschule freiwillig. Eine Privatschule ist ausserdem im privaten Unternehmensbereich tätig.


Marie-Theres Beeler (Grüne) merkt an, in unserem Kanton bestünden auch Privatschulen, welche kein privatwirtschaftliches Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung sind, sondern sie sind ein Angebot an die Gesellschaft zur Ergänzung unseres Schulsystems. Ihnen kommt ein wichtiger pädagogischer Auftrag auch über die Reihen ihrer eigenen Schule hinaus zu, indem sie Anstösse zur Schulentwicklung bieten. Mit den genannten 2'500 Franken werden die Kosten, welche ein Primarschüler oder eine Primarschülerin für eine Gemeinde verursacht, nicht annähernd gedeckt. Diese Kosten belaufen sich eher in der Höhe von rund 8'000 bis 10'000 Franken, denn ein Schüler oder eine Schülerin auf der Sekundarstufe I kostet jährlich 14'000 Franken. Die Fr. 2'500.- stellen einen kleinen Beitrag an Eltern dar, welche die Kosten für den Privatschulbesuch seit 2003 oder 2004 nicht mehr an den Steuern abziehen können.


Elisabeth Augstburger (EVP) ruft im Namen einer Minderheit der CVP/EVP-Fraktion noch einmal das Votum in Erinnerung, dass Kinder von Eltern, welche die Schulgelder nicht mehr bezahlen können, die Staatsschulen besuchen und dort auch Mehrkosten verursachen. Sie bezweifelt, ob in Zukunft angesichts der finanziellen Situation einiger Gemeinden viele Beiträge an den Privatschulbesuch ausgerichtet würden.


Marianne Hollinger (FDP) möchte einige Argumente aus Gemeindesicht sowie gewisse Berichtigungen anbringen. Mehrmals wurde gesagt, es handle sich bei den 2'500 Franken um Beiträge an Privatschulen. Dies ist nicht richtig. Es handelt sich hier um Beiträge an Eltern, welche ihre Kinder an Privatschulen schicken. Um von diesen Beiträgen profitieren zu können, musste bisher ein Antrag an den Kanton gestellt werden. Falls die Gemeinden in Zukunft diese Beiträge ausrichten sollen, so ist dies nicht kompliziert, denn Abkommen zur Ausrichtung eines Elternbeitrags müssen nicht getroffen werden.


Würden Privatschüler an die Staatsschulen wechseln, entstünden in der Regel nur geringe Mehrkosten, da keine zusätzlichen Klassen geführt werden müssten. Ein einzelnes Kind mehr in einer Klasse kostet rund 200 Franken, es handelt sich dabei um die Kosten für das Schulmaterial.


Am liebsten wäre es Marianne Hollinger, wenn keine Mehrbelastung auf die Gemeinden zukäme. Angesichts des gesamten Sparkpakets macht die Umverteilung jedoch Sinn, wobei die "kann"-Formulierung wichtig ist. Diese Formulierung wird sich auch positiv zugunsten der Steuerzahlenden auswirken, denn die Gemeinden können so Ideen entwickeln, wie ein vernünftiger Beitrag an die Eltern ausgestaltet sein müsste. Vom Giesskannenprinzip sollte man wegkommen, denn nicht alle Eltern sind in gleichem Masse auf die Beiträge angewiesen. Mit einer differenzierten Lösung und unter Berücksichtigung der Elterneinkommen werde man sinnvollere Beiträge ausrichten können.


Hanspeter Weibel (SVP) dankt Regierungsrat Urs Wüthrich für dessen Richtigstellung. Er hält fest, dass eine Gemeinde ihren Schulraumbedarf planen muss, ohne im Voraus zu wissen, wie viele Kinder allenfalls eine private Schule besuchen werden. Die Kosten für die Gemeinde fallen also so oder so an. Wird das Ausrichten von Beiträgen den Gemeinden überlassen, sind sinnvollere Lösungen mit gezielten Beiträgen ohne Giesskannenprinzip möglich. Es sollen nicht zwei Dinge finanziert werden: Der Schulplatz in der Gemeinde plus ein Beitrag für den Privatschulbesuch.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt fest, momentan herrsche eine etwas verkehrte Welt. Bei der Abstimmung zur Privatschulinitiative trat die SVP mit dem Anspruch an, man solle praktisch die vollen Kosten für den freiwilligen Privatschulbesuch von der öffentlichen Hand finanzieren. Nun liegt die Situation vor, dass dieser Anspruch während der ersten acht Jahre des Schulbesuchs nicht mehr gesichert sein soll. Wenn Urs Wüthrich von einem Wortbruch spricht, so meint er einen Wortbruch in doppeltem Sinne: Einerseits ein Wortbruch im Zusammenhang mit der Abstimmungskampagne zur Privatschulinitiative, als festgehalten wurde, der Elternbeitrag werde auch in Zukunft ausgerichtet. Der Beitrag wurde ursprünglich als Kompensation für den Wegfall der Abzugsmöglichkeit der Privatschulbeiträge an den Steuern eingeführt. Die SVP spricht sich sonst jeweils dezidiert gegen das Vorgehen aus, auf kaltem Weg Steuererhöhungen einzuführen. Der Wegfall der genannten Kompensation würde nun aber doch einer Steuererhöhung gleichkommen.


Urs Wüthrich empfindet es als problematisch, das Ausrichten eines Beitrags vom Einkommen der Eltern oder von der Art der Privatschule abhängig zu machen. Das Ausrichten eines Beitrags kann unter dem Titel des Standortmarketings wichtig sein. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit soll mit der Steuerprogression Rechnung getragen werden, nicht mit einer Differenzierung bei der Abgeltung von Leistungen.


Bei einer allfälligen Weiterführung der Trägerschaft der Beiträge an den privaten Primarschulbesuch durch den Kanton soll bei zukünftigen Verhandlungen über den Lastenausgleich zwischen Kanton und Gemeinden der Elternbeitrag ein Thema sein.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) lässt wie folgt abstimmen: Ja stimmt, wer dem Antrag der SP-Fraktion stattgeben will. Damit würde die Änderung von § 100 des Bildungsgesetzes aus dem Entlastungspaket gestrichen und die ursprüngliche Fassung des Bildungsgesetzes bliebe bestehen.


://: Mit 36:50 Stimmen lehnt der Landrat den Streichungsantrag der SP-Fraktion ab. Die Fassung von § 100 des Bildungsgesetzes, wie er in Beilage 6a (Entlastungsrahmegesetz) des Kommissionsberichts vorliegt, bleibt also bestehen. [ Namenliste ]


II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Damit ist die zweite Lesung des Entlastungsrahmengesetzes abgeschlossen


> Erlassänderungen


Kathrin Schweizer (SP) legt vor der Schlussabstimmung noch einmal die Position der SP-Fraktion dar. Im Eintretensvotum wurde bereits dargelegt, weshalb die SP dem Entlastungspaket kritisch gegenüber steht. Auch nach der Beratung im Landrat hat sich an dieser Haltung wenig geändert und das Gesetz wird von der SP-Fraktion daher abgelehnt. Ausschlaggebend für diese Ablehnung ist die Einführung eines Selbstbehalts bei den Krankheitskosten, welche vor allem den Mittelstand belasten wird, die Abschaffung der BVS2 sowie der Entscheid betreffend Beiträge an Privatschulen. Unter diesen Voraussetzungen kann das Gesetz nicht unterstützt werden.


Lotti Stokar (Grüne) schliesst an das Votum ihrer Vorrednerin an und gibt eine Stellungnahme der Grünen Fraktion zum Entlastungsrahmengesetz ab. Beim Entlastungsrahmengesetz handelt es sich um ein typisches Kraut und Rüben-Gesetz oder um ein Äpfel und Birnen-Gesetz, denn es ist nicht verständlich, weshalb das Gerichtsorganisationsgesetz, das Steuergesetz, das Bildungsgesetz und das Personalgesetz in ein Gesetz verpackt werden, während andere Gesetzesänderungen einzeln behandelt wurden. Die Grüne Fraktion spricht sich klar für Sparmassnahmen aus, jedoch wird sie das vorliegende Gesetz ablehnen, da ihre Anliegen betreffend Entlastungsmassnahmen im Bildungsbereich keine Mehrheit fanden.


Eine Minderheit der Mitglieder der Grünen Fraktion ist der Meinung, die mit dem Gesetz verbundenen Kröten müssten geschluckt werden. Das Grundproblem besteht darin, dass im Gesetz zu viele verschiedene Massnahmen miteinander vermischt werden und sehr unterschiedliche Themen nur entweder gesamthaft angenommen oder abgelehnt werden können.


Monica Gschwind (FDP) erwähnte bereits anlässlich der letzten Landratssitzung, dass es sich beim Entlastungsrahmengesetz um das Herzstück des Sparpakets handle. Dieses Herzstück entlockt auch ihr keine echte Begeisterung, denn mit Herzblut und Überzeugung kann sie nur die so genannt kleinen Massnahmen der FKD vertreten. Eine Reduktion der Möglichkeit, Krankheitskosten von den Steuern abzuziehen oder der Vorschlag, Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen und bewährte Schulen abzuschaffen, gehören definitiv nicht zu denjenigen Themen, welche sie gerne vertritt. Trotzdem gilt es nun, in den sauren Apfel zu beissen und die von der Regierung und vom Think Tank vorgeschlagenen Massnahmen zu unterstützen. Sparen ist immer unangenehm, aber: Packen wir es an zugunsten von handlungsfähigen und gesunden Kantonsfinanzen!


Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetz einstimmig zustimmen.


Gerhard Schafroth (glp) spricht sich seitens der BDP/glp-Fraktion für das Entlastungspaket aus. Seit Jahren lebt unser Kanton auf Pump und Schulden werden auf die nächste Generation überwälzt. Dies ist unverantwortlich und Gerhard Schafroth bittet seine Kolleginnen und Kollegen daher, das Entlastungspaket zu unterstützen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) betont, die Gegenstände des Entlastungspakets stünden sehr wohl in einem Zusammenhang, es handle sich dabei nicht einfach um Äpfel und Birnen. Es gehe um die Entlastung des Staatshaushalts und das Bundesgericht habe entschieden, dass dies sehr wohl zum Thema eines Gesetzes gemacht werden könne. Die Einheit der Materie ist gewahrt, weil sämtliche Massnahmen der Entlastung des Staatshaushalts dienen. Im Übrigen hört Adrian Ballmer dauernd den Ausdruck "sparen", jedoch wird auch mit dem Entlastungspaket nicht gespart. Sparen bedeutet, weniger auszugeben als einzunehmen, also schwarze Zahlen zu schreiben, jedoch gibt Basel-Landschaft mehr aus, als die Einnahmen betragen. Es besteht gemäss Verfassung eine Pflicht, nicht mehr auszugeben als einzunehmen. Es muss also das gesamte Entlastungspaket realisiert werden, falls die Verfassung ernst genommen wird.


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Schlussabstimmung über das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014


://: Der Landrat stimmt dem Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushalts bis 2014 mit 55:27 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Das 4/5-Mehr (69 Stimmen) ist damit nicht erreicht und es wird eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz stattfinden. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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Detailberatung Landratsbeschluss Ziffer 9 / Änderung der Kantonsverfassung zur Umsetzung der Massnahme SID-1 gemäss abgeändertem Entwurf


Sabrina Mohn (CVP) hält fest, sowohl im Laufental als auch im Oberbaselbiet seien die Bezirksstrukturen stark verwurzelt. Die jetzigen Strukturen haben sich bewährt und die mit der Massnahme SID-1 angestrebten Einsparungen sind zu vernachlässigen. Auch der VBLG bestritt den Einsparungseffekt.


Eine grosse, zentrale Zivilverwaltung wird sich wohl eher nicht kostensenkend oder benutzerfreundlicher entwickeln, auch lehnen die Mittefraktionen eine weitere Zentralisierung der Kantonsverwaltung ab. Vor allem hofft Sabrina Mohn, die SVP werde zu ihrer in der Vernehmlassung geäusserten Meinung zurückkommen und den Antrag der Mittefraktionen unterstützen, also die vorgeschlagene Änderung der Kantonsverfassung an die Regierung zurückweisen. Ein derart starker Umbau unserer Kantonsstrukturen in Folge einer Sparübung wird abgelehnt.


Dominik Straumann (SVP) betont, die SVP-Fraktion halte an ihrer Meinung fest. Sie empfindet die mit der Massnahme SID-1 angestrebte Entlastung der Kantonsfinanzen als den richtigen Weg.


Das Projekt FOCUS mit der damit verbundenen Reorganisation der Behörden im Zivilrecht wird als sehr sinnvolle und zeitgemässe operative Massnahme betrachtet.


Regula Meschberger (SP) erklärt, die SP-Fraktion werde den Antrag auf Rückweisung grossmehrheitlich ablehnen, da es sich hier um die Organisation kantonaler Aufgaben handelt und nicht das Thema der Zentralisierung im Vordergrund steht.


Werner Rufi (FDP) äussert sich an dieser Stelle in seiner Funktion als Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission. Das Projekt FOCUS soll ab 1. Juli 2012 Wirkung entfalten und die entsprechenden Umstellungen sind bereits in vollem Gang. Diesen Prozess nun zu stoppen empfindet er als nicht sinnvoll und zweckmässig. Das freie Notariat wird mit den hier diskutierten Massnahmen eingeführt und das Amtsnotariat abgegeben. Diesem Grundsatzentscheid kommt eine gewisse Tragweite zu, mit den belegten Zahlen aus der Vorlage jedoch kann er unterstützt werden. Auch die Neuorganisation der Zivilrechtsverwaltung und deren Konzentration auf zwei Standorte erscheint der Justiz- und Sicherheitskommission sinnvoll. Die einzelnen Bürgerinnen und Bürger werden dadurch keine Dienstleistungen verlieren, denn die Effizienz wird mit der Zentralisierung steigen.


Das Projekt FOCUS wurde auf das Personalgesetz und das Personaldekret abgestimmt, hier zeichnen sich gute Lösungen ab. Genau gleich wie bei der Gerichtsvorlage sollen auch mit dem Projekt FOCUS die Bezirksstrukturen nicht abgeschafft werden, wichtig ist es aber, die frei werdenden Räumlichkeiten der Bezirksschreibereien möglichst schnell einer neuen Verwendung zuzuführen. Im Kommissionsbericht wird auf diesen Punkt hingewiesen.


Das Gesetz mit dem zugehörigen Dekret und die vorgeschlagene Verfassungsänderung erscheinen der Justiz- und Sicherheitskommission als sinnvoll. Besonders hervorzuheben sind die darin angesprochenen funktionalen Räume, mit welchen eine Flexibilisierung erreicht werden soll. Die Gemeinden erhalten so die Möglichkeit, sich möglichst sinnvoll zu organisieren. Die Strukturen des Kantons werden effizienter gestaltet, weshalb die Justiz- und Sicherheitskommission mit grosser Mehrheit die hier diskutierte Massnahme SID-1 unterstützt. Der Rückweisungsantrag ist abzulehnen.


Désirée Lang (Grüne) stellt fest, mit dem Projekt FOCUS würden 180 Jahre alte Strukturen aufgehoben und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Dem Verzicht auf die Führung der Amtsnotariate und der vollständigen Reorganisation der Behörden im Zivilrecht können die Grünen noch immer einstimmig zustimmen. Diese Massnahmen leisten im gesamten Entlastungspaket tatsächlich einen wesentlichen Beitrag, gleichzeitig bedeuten sie eine Verbesserung für die BaselbieterInnen. Aus den genannten Gründen wird der von Sabrina Mohn vorgebrachte Antrag, wie bereits in der Justiz- und Sicherheitskommission, abgelehnt. Die Grüne Fraktion will sparen und bietet dort Hand dazu, wo sinnvolle Massnahmen vorgeschlagen werden.


Georges Thüring (SVP) verweist auf die Aussage des Kommissionspräsidenten, das Projekt FOCUS sei bereits am Laufen. Der Landrat müsse also nicht mehr lange diskutieren, jedoch wünscht Georges Thüring sich, dass das Volk den Landrat zurückpfeifen wird. Es geht nicht an, ein derartiges Projekt umzusetzen, ohne erst das Volk oder den Landrat zu befragen.


Gemäss Rolf Richterich (FDP) wird die FDP-Fraktion an ihrer Meinung festhalten und den vorliegenden Antrag ablehnen.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) betont, ein Sparbeitrag von jährlich 3,5 Mio. Franken sei nicht zu vernachlässigen. Er wiederholt, dass es bei der vorgesehenen Massnahme nicht um eine Zentralisierung gehe, da es sich dabei bereits heute um Kantonsaufgaben handle. Es gehe um eine Steigerung der Effizienz. Möglicherweise handelt es sich beim Projekt FOCUS um das bereits am weitesten fortgeschrittene Projekt des gesamten Entlastungspakets, es wurde bereits unter seiner Vorgängerin in Angriff genommen. Er weiss nicht, was es daran heute noch zurückzuweisen gäbe.


An dieser Stelle spricht Isaac Reber auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für sie würde es einer Höchststrafe gleichkommen, wenn der Landrat heute keinen Entscheid fällen und die Massnahme zurückweisen würde. Die geplante Reform wird für einzelne Betroffene schmerzhaft sein, für die gesamte Organisation werden jedoch Perspektiven und Sicherheit geschaffen. Mehr Flexibilität, mehr Effizienz, eine schlankere Verwaltung, die Konzentration auf Kernaufgaben, all dies stellt eigentlich urbürgerliche Anliegen dar. Der CVP könnte an dieser Stelle die Gretchenfrage gestellt werden, ob sie selbst sich als bürgerliche Partei betrachte. Sollte dies der Fall sein, müsste sie auch die vorgeschlagenen Massnahmen begrüssen und nicht bekämpfen.


Die geplanten Reformen sollten unbedingt vollzogen werden, denn Effizienzsteigerungen seien zur Entlastung der Kantonsfinanzen dem plumpen Aufgabenverzicht vorzuziehen. Die Unterstützung der Massnahmen durch das Parlament ist wichtig, denn die Umsetzung von Reformen wird nicht einfach und für viele Betroffene schmerzhaft sein. Der Weg über Reformen und Effizienzsteigerungen ist aber bestimmt richtig, daher sollte das Projekt FOCUS unterstützt und die Rückweisung abgelehnt werden.


An dieser Stelle lässt Landratspräsident Urs Hess (SVP) über die Rückweisung der Ziffern 9, 10 und 11 des Landratsbeschlusses abstimmen.


://: Eine Rückweisung der Ziffern 9, 10 und 11 des Landratsbeschlusses wird mit 22:62 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


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2. Lesung der Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (Kommissionsbericht, Beilage 7)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 41 keine Wortbegehren
§ 79 Absatz 1 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
III. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat verabschiedet die Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft mit 70:15 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das 4/5-Quorum ist damit erreicht. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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2. Lesung des Gesetzes über den Verzicht auf die Führung des Amtsnotariats und über die Reorganisation der Behörden im Zivilrecht (Kommissionsbericht Beilage 8, LRB Ziffer 10)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Buchstaben A bis H keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Mit 69:17 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt der Landrat dem vorliegenden Gesetz zu. Das 4/5-Mehr (70 Stimmen) ist damit nicht erreicht und eine Volksabstimmung wird notwendig. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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Detailberatung Dekret zum Gesetz über den Verzicht auf die Führung des Amtsnotariats und über die Reorganisation der Behörden im Zivilrecht (Kommissionsbericht Beilage 9, LRB Ziffer 11)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Buchstaben A bis C keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Dem vorliegenden Dekret stimmen die Ratsmitglieder mit 70:16 Stimmen zu. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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Detailberatung Landratsbeschluss Ziffern 12 und 13, Beilagen 10 und 11


Christine Gorrengourt (CVP) stellt an dieser Stelle den Ordnungsantrag, das Abstimmungsprozedere zu den Landratsbeschlüssen 12 und 13 zu ändern. Der Antrag der Finanzkommission, welcher eine Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer beinhaltet, soll jeweils dem Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission gegenübergestellt werden, welcher diese Erhöhung ablehnt. Der obsiegende Antrag soll daraufhin dem Kompromissvorschlag der CVP/EVP, die Erhöhung auf drei Jahre zu befristen, gegenübergestellt werden.


://: Mit 46:31 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich der Landrat für das von Christine Gorrengourt vorgeschlagene Abstimmungsprozedere aus. [ Namenliste ]


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Detailberatung der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Kommissionsbericht Beilage 10, LRB Ziffer 12)


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 5 Absatz 1 Buchstaben d, e, f, g und h
keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Rückkommen


Karl Willimann (SVP) äussert sich als Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission wie folgt zur Massnahme BKSD-2: Die Kommission habe der Änderung des Personaldekrets und damit der Erhöhung der Pflichtlektionen mit 6:7 Stimmen nicht zugestimmt. Hingegen habe sie in einer Eventualabstimmung mit 10:3 Stimmen beschlossen, sie würde eine Variante mit einer dreijährigen Testphase und anschliessender Evaluation gegenüber der Regierungsvorlage bevorzugen. Dieser Antrag werde heute von Christine Gorrengourt gestellt werden.


Christoph Hänggi (SP) stellt fest, der Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission richte sich gegen die Entlastungsmassnahme BKSD-2 und damit gegen die Erhöhung der Pflichtlektionen der FachlehrerInnen auf den Sekundarstufen I und II. Diesen Antrag unterstützt die SP-Fraktion. Seit Langem wird festgestellt, dass die Belastung für Lehrerinnen und Lehrer an den Sekundarschulen zu hoch sei, nun sollen sie sogar noch mit einer zusätzlichen Pflichtlektion belastet werden. Auch würden die Klassenlehrer nicht entlastet. Die hier diskutierte Massnahme kommt zu einem sehr heiklen Zeitpunkt (Umsetzung von Harmos, Lehrplan 21). Sie wird Pensenreduktionen und Entlassungen bewirken, geht also an die Substanz und wird zu einem Attraktivitätsverlust des Lehrerberufs auf der Sekundarstufe I und II führen. Schon heute ist es schwierig, die entsprechenden Lehrkräfte zu rekrutieren.


Die geplanten Massnahmen stehen auch im Widerspruch zu anderen Kantonen, welche den Lehrerberuf attraktiver gestalten wollen. Die SP-Fraktion wird die vorgeschlagenen Massnahmen daher nicht unterstützen und dem Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission folgen. Es wäre erfreulich, wenn auch der Landrat dies tun würde.


Regina Werthmüller (Grüne) erachtet die vorgeschlagene Sparmassnahme auf dem Buckel eines ausgewählten Teils des Staatspersonals als weder sinnvoll noch nachhaltig. Ausserdem wird sie mittelfristig höhere Ausgaben im Sozialbereich fördern. Letztlich bedeutet die hier diskutierte Massnahme einen Qualitätsverlust an unseren Schulen. Eine Mehrheit der Grünen Fraktion ist nicht bereit, diesen Bildungsabbau hinzunehmen. Sie lehnt die Pseudo-Sparmassnahme daher dezidiert ab.


Müssen Fachlehrkräfte wöchentlich eine Lektion mehr unterrichten, steht ihnen für die restlichen, ebenso wichtigen Aufgaben weniger Zeit zur Verfügung. Sowohl die Belastung als auch der Frust werden sich erhöhen. Die Attraktivität des Lehrberufs wird sinken und die Zahl der unmotivierten Lehrkräfte steigen. Dass Dienst nach Vorschrift geleistet würde, kann nicht im Sinne der Regierung sein.


Die Fraktion der Grünen wird dem Antrag der CVP/EVP-Fraktion folgen. Dies nicht, weil dieser gut wäre, sondern weil er besser ist als der Vorschlag der Regierung.


Christine Gorrengourt (CVP) betont, für die CVP/EVP-Fraktion stelle die Bildung ein wichtiges Gut dar und sie erachte die vorliegende Massnahme, mit welcher der Staatshaushalt um 3,5 Mio. Franken jährlich entlastet werden soll, als sehr einschneidend. In naher Zukunft werden viele Veränderungen auf die Lehrkräfte zukommen: Ein neues Sprachkonzept, Sonderpädagogik mit integrierten Lernformen, der Wechsel zu sechs Jahren Primarschule und drei Jahren Sekundarschule. Diese Änderungen beinhalten neue Stundentafeln und teilweise neu zusammengestellte Lehrfächer. Dazu kommen Änderungen betreffend Pensionsbedingungen. Das Leben bedeutet ständiger Wandel und auch die Schule wird sich diesem Wandel nicht verschliessen können. Die anstehenden Neuerungen jedoch sind nicht gering und sie werden nicht einfach nebenbei zu organisieren sein.


Da der CVP/EVP die Bildung wichtig ist, beantragt sie, die vorgesehenen Massnahmen BKSD-2 und BKSD-4 auf drei Jahre zu beschränken. Es soll eine Begleitung stattfinden und erst nach der genannten Zeitspanne über eine definitive Aufstockung und Erhöhung der Pflichtlektionen der FachlehrerInnen entschieden werden. Es ist ein § 5 Absatz 1 bis mit folgendem Wortlaut einzufügen:


§ 5 Absatz 1 bis


1bis In Abweichung zu den Bestimmungen in Absatz 1 gelten für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 für die Fachlehrpersonen der Sekundarstufe I und II folgende Unterrichtsverpflichtungen:


Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion evaluiert die Auswirkungen der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Fachlehrpersonen im Hinblick auf eine definitive Erhöhung der Pflichtlektionen.


Hans Furer (glp) bezeichnet den Antrag der CVP/EVP-Fraktion als intelligent, denn heute ist noch nicht klar, ob die geplante Massnahme für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer eine Mehrbelastung bedeuten wird. Um die Auswirkungen der Massnahme auszutesten, ist die vorgeschlagene Evaluation wichtig. Sie fördert zudem die Akzeptanz bei der Lehrerschaft.


Als ehrlichere Massnahme in diesem Bereich hätte Hans Furer vorgeschlagen, dass die Schülerinnen und Schüler pro Woche eine Lektion weniger unterrichtet werden. Mit der geplanten Massnahme ist die Mehrbelastung für die Lehrerinnen und Lehrer unklar. Eine Beschränkung der Massnahme auf drei Jahre mit anschliessender Evaluation erachtet Hans Furer als sehr vernünftigen Weg.


Siro Imber (FDP) rätselt über der Aussage, dass ein Bildungsabbau stattfinden werde, falls Lehrerinnen und Lehrer mehr unterrichten müssen. Die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer werde genau gleich bleiben, jedoch müssen sie mehr vor den Schülern stehen. Es wird 40 Schulwochen à 50 Minuten, also jährlich 2'000 Minuten, mehr unterrichtet. Dies könne nicht als Bildungsabbau dargestellt werden. Muss beispielsweise bei der ABB wegen Frankenstärke eine bis zwei Stunden pro Woche mehr gearbeitet werden, so käme niemand auf die Idee zu behaupten, dass dadurch die Qualität von ABB-Produkten schlechter werde. Muss eine Bank mehr Vermögen verwalten, wird auch dadurch die Qualität der Bankdienstleistung nicht schlechter. Weshalb die Erhöhung der Pflichtstundenzahl eine Qualitätseinbusse darstellen soll, bleibt für Siro Imber daher ein Rätsel.


Zum Antrag der CVP/EVP-Fraktion: Die Befristung der Massnahme auf vorerst drei Jahre bezeichnet Siro Imber als willkürlich. Diese Massnahme wird auch teure Kosten und grosse Unsicherheit verursachen. Es gehe nicht an, einen Entscheid auszusitzen, nur weil man nicht dazu stehen wolle, dass wir endlich unsere Kantonsfinanzen sanieren müssen. Der schuldenfinanzierte Kantonshaushalt kann nicht weiter toleriert werden, daher ist es höchste Zeit, Entscheide zu treffen und damit auch der Lehrerschaft die nötige Sicherheit zu geben.


Thomas Weber (SVP) betont, der Lehrerschaft komme in unserem Kanton eine grosse Verantwortung zu. Lehrerinnen und Lehrer sind Kadermitarbeiter unseres Kantons und nicht Fliessbandarbeiter, welche sich mit gewerkschaftlichen Massnahmen bemerkbar machen müssen. Wie von anderen Kadermitarbeitern darf man auch von ihnen verlangen, dass sie mehr leisten. Aus ethischer Überzeugung wissen die Kadermitarbeitenden, dass diese Mehrleistung dem Staatswesen schliesslich nützen wird.


Die SVP-Fraktion steht nach wie vor hinter dem Antrag der Finanzkommission und lehnt sowohl den Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission als auch denjenigen von Christine Gorrengourt für die CVP/EVP-Fraktion ab.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) möchte damit zur Abstimmung übergehen und erklärt das Prozedere wie folgt: Gemäss Ordnungsantrag der CVP/EVP-Fraktion soll zuerst das vorliegende Personaldekret beschlossen oder abgelehnt werden. Nach einer allfälligen Zustimmung durch den Landrat würde diesem Dekret der Antrag der CVP/EVP-Fraktion gegenübergestellt, welcher eine Befristung der Massnahme vorschlägt. Würde die Änderung des Personaldekrets in einem ersten Schritt abgelehnt, kann der Landrat nicht mehr über die Befristung befinden.


Christine Gorrengourt (CVP) stellt klar, sie beantrage, § 5 Absatz 1 des Personaldekrets gemäss Vorschlag der Finanzkommission zu ändern und einen zusätzlichen § 5 Absatz 1 bis gemäss ihrem Antrag einzufügen.


Marc Joset (SP) hätte es als sinnvoller erachtet, wenn der Ordnungsantrag zum Abstimmungsprozedere nicht gestellt worden wäre. Über Christine Gorrengourts Anliegen wäre dann zuerst in einer Eventualabstimmung beschlossen worden.


Zur Kommissionsberatung: Es liegt ein Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vor, die Massnahmen BKSD-2 und BKSD-4 abzulehnen, während die Finanzkommission die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen unterstützt. Über die Eventualbestimmung gemäss Antrag CVP/EVP wurde in der Finanzkommission nicht diskutiert.


Christine Gorrengourt (CVP) möchte darüber abstimmen, ob die Pflichtlektionenzahl heraufgesetzt werden soll oder nicht. Falls sich der Landrat für eine Heraufsetzung ausspricht, müsste darüber abgestimmt werden, ob diese Massnahme befristet werden soll.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) schlägt vor, das vorliegende Dekret zu lesen und danach über den Zusatzantrag der CVP/EVP abzustimmen. Sollte dieser obsiegen, wird das Dekret entsprechend angepasst und schliesslich in der Schlussabstimmung verabschiedet.


Aus Jürg Wiedemanns (Grüne) Sicht muss sich der Landrat entscheiden, ob er die vorgeschlagene Pflichtlektionen-Erhöhung wolle oder nicht. Falls er diese will, kann er ihr entweder gemäss Vorschlag der Regierung oder gemäss Antrag Gorrengourt, also befristet, zustimmen. In einer ersten Eventualabstimmung sollte die Regierungsmassnahme dem Antrag Gorrengourt gegenübergestellt werden. Anschliessend kann beschlossen werden, ob der obsiegende Vorschlag umgesetzt werden soll.


Christoph Hänggi (SP) verweist noch einmal auf den vom Landrat gut geheissenen Ordnungsantrag der CVP/EVP-Fraktion, zuerst den Antrag der Finanzkommission demjenigen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission gegenüber zu stellen. Dem obsiegenden Antrag soll der Antrag Gorrengourt betreffend Befristung gegenübergestellt werden.


Regierungsrat Adrian Ballmer ist das Abstimmungsprozedere egal, wichtig ist ihm, dass der Landrat der Fassung der Finanzkommission folgen wird. Es geht bei der vorgeschlagenen Massnahme weder um einen Bildungs- noch um einen Qualitätsabbau. Im Übrigen werde auch anderen Mitarbeitenden im Rahmen des Entlastungspakets einiges zugemutet. Wichtig ist, dass die wöchentliche Anzahl Pflichtlektionen für ein Vollpensum im Baselbiet vergleichsweise tief liegt. Für eine Sekundarschullehrperson beispielswiese beträgt sie zwei Lektionen weniger, als in den Kantonen Aargau, Bern und Zürich und drei Lektionen weniger als in Solothurn. Diesbezüglich werde also auf einem sehr hohen Niveau gejammert. Wer behauptet, es gehe hier um Bildungsabbau, argumentiere demagogisch. Gewerkschaftliche Forderungen sind absolut berechtigt, jedoch sollten sie nicht pädagogisch verbrähmt werden. Die Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer wird nicht erhöht, innerhalb der Jahresarbeitszeit findet eine Verschiebung zu Gunsten des Kerngeschäfts "Unterricht" statt.


Marc Joset (SP) setzt sich für den Vorgehensvorschlag des Landratspräsidenten ein. Im Rahmen der Beratung der einzelnen Paragraphen in Beilage 10 zum Kommissionsbericht können Korrekturen vorgenommen werden.


Christine Gorrengourt (CVP) zieht ihren Ordnungsantrag betreffend Abstimmungsprozedere zurück. Die CVP/EVP wird ihr Anliegen in der Detailberatung einbringen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte, dass über den Ordnungsantrag der Form halber noch einmal abgestimmt werde, damit das vom Landratspräsidenten, von Jürg Wiedemann und Christine Gorrengourt richtig skizzierte Abstimmungsvorgehen umgesetzt werden kann.


://: Mit 0:86 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt der Landrat den Ordnungsantrag betreffend Abstimmungsprozedere der CVP/EVP-Fraktion ab. Damit hält der Landrat am ursprünglich vom Landratspräsidium vorgesehenen Prozedere fest. [ Namenliste ]


* * * * *


Fortsetzung Detailberatung der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Kommissionsbericht Beilage 10, LRB Ziffer 12)


§ 5


Christine Gorrengourt (CVP) beantragt, folgenden § 5 Absatz 1 bis einzufügen:


1bis In Abweichung zu den Bestimmungen in Absatz 1 gelten für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 für die Fachlehrpersonen der Sekundarstufe I und II folgende Unterrichtsverpflichtungen:


Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion evaluiert die Auswirkungen der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Fachlehrpersonen im Hinblick auf eine definitive Erhöhung der Pflichtlektionen.


Die Massnahmen BKSD-2 und BKSD-4 sollen auf drei Jahre befristet und begleitet sein, daraufhin soll über eine Weiterführung beschlossen werden.


://: Der Landrat gibt dem Antrag auf Einfügen eines neuen § 5 Absatz 1 bis ins Personaldekret mit 49:38 Stimmen statt. [ Namenliste ]


II. keine Wortbegehren


Rückkommen


Regina Werthmüller (Grüne) betont an dieser Stelle, dass die Fraktion der Grünen sich mit der Erhöhung der Pflichtlektionen für Fachlehrpersonen nicht einverstanden erklären könne, weshalb sie das vorliegende Dekret in der Schlussabstimmung geschlossen ablehnen werde.


Marc Joset (SP) stellt fest, in Beilage 10 werde für die Lektionenzahl jeweils eine Bandbreite angegeben, gemäss Beschluss zu § 5 Absatz 1 bis wird dort nur eine Höchstzahl festgeschrieben. Für die Schulleitungen ist es einfacher, ihre Stundenbuchhaltungen für die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer mit festgeschriebenen Höchstzahlen zu führen. Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission war daher der Ansicht, die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Bandbreite sei durch die Höchstzahlen zu ersetzen.


Marc Joset beantragt, auch in § 5 Absatz 1 Buchstaben d, e, f, g und h Maximalzahlen anstelle der in Beilage 10 genannten Bandbreite festzuschreiben. Es handle sich dabei nur um einen formalen Aspekt, nicht um eine politische Frage.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) bricht die Beratung an dieser Stelle ab, da bezüglich der verschiedenen Anträge zu den Beilagen 10 und 11 eine gewisse Verwirrung herrscht. Er will vor der Nachmittagssitzung eine saubere Klärung der Situation und eine Klärung bezüglich des weiteren Vorgehens vornehmen. Die Beratung wird am Nachmittag an dieser Stelle wieder aufgenommen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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Fortsetzung der Beratungen vom Vormittag


Landratspräsident Urs Hess (SVP) schlägt vor, aufgrund des entstandenen Durcheinanders das am Vormittag diskutierte Personaldekret nochmals zu beraten.


Karl Willimann (SVP) meint, die Kernfrage sei, ob das Parlament eine Pflichtlektion mehr wolle. In einem zweiten Schritt könnte man über den Antrag der CVP-Fraktion (Befristung der Erhöhung der Pflichtlektionen auf drei Jahre und eine Evaluation) abstimmen. Er stellt entsprechend Antrag.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) fragt, inwiefern der zusätzliche Artikel Einfluss auf das Entlastungspaket, insbesondere in Bezug auf die personelle Situation, habe.


Die Abfederungsmassnahmen § 15 - inwiefern behalten diese Gültigkeit?


Marc Joset (SP) erklärt betreffend den Antrag zu den Stundenzahlen, dass er von Schulleitungen aufmerksam gemacht worden sei, dass die Fassung des Regierungsrats schwierig umsetzbar sei, wenn es unterschiedliche Stundenzahlen für Klassenlehrer und Fachlehrer gebe. Im Einleitungstext zu diesem Paragraphen werde keine Unterscheidung zwischen Klassenlehrpersonen und Fachlehrpersonen getroffen. Immer wenn ein Fachlehrer Klassenlehrer wird oder ein Klassenlehrer eine Klasse abgibt, muss die Schulleitung die Verträge ändern. In der Fassung des Regierungsrats/der Finanzkommission wird der Begriff Fachlehrer nicht erwähnt, sondern nur die Bandbreite. Aus diesen Gründen zieht Marc Joset seinen Antrag zurück.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erachtet es als wichtig zu klären, was die Meinung des Parlaments sei. An der Landratssitzung von nächster Woche könnte dann über die plausibilisierten Fassungen abgestimmt werden. Es gibt folgende drei Varianten:


Zur Frage von Hans-Jürgen Ringgenberg: Die Menge und somit auch die Wirkung auf das Entlastungspaket bleibt bei beiden Varianten gleich bestehen. Bezüglich der Auswirkungen auf die Personalplanung gestaltet sich die Situation anspruchsvoll, weil es verschiedene sich überlagernde Einflussfaktoren gibt: Die Umstellung auf sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Sekundarschule sowie die Pensionskassenreform, in deren Folge es möglicherweise 300 nicht geplante vorzeitige Pensionierungen geben wird. Deshalb sind auch genaue Aussagen zum Sozialplan schwierig. Mit der parallel zur Befristung geforderten Evaluation muss man dem Parlament rechtzeitig die Entscheidungsgrundlagen vorlegen, um mit der notwendigen Vorlaufzeit die Planung der Pensen vornehmen zu können.


Es folgt eine Diskussion über das weitere Vorgehen, bei der sich Landratspräsident Urs Hess (SVP), Rolf Richterich (FDP), Christine Gorrengourt (CVP), Regula Meschberger (SP), Thomas Bühler (SP), Thomas Weber (SVP) und Siro Imber zu Wort melden.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) stellt fest, es liege der Antrag von Karl Willimann vor, heute eine Grundsatzabstimmung durchführen. An der nächsten Sitzung könnte dann die definitive Fassung verabschiedet werden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) beantragt, diese Grundsatzabstimmung für die Sek I und Sek II separat durchzuführen.


://: Dem wird stillschweigend zugestimmt.


- Grundsatzabstimmung über die Erhöhung der Stundenzahl für die Sek II:
://: Der Landrat spricht sich mit 57:28 Stimmen bei 1 Enthaltung grundsätzlich für eine Pflichtstundenerhöhung auf der Stufe Sek II aus. [ Namenliste ]


- Grundsatzabstimmung über die Erhöhung der Stundenzahl für die Sek I:
://: Der Landrat spricht sich mit 53:31 bei 2 Enthaltungen grundsätzlich für eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl auf der Stufe Sek I aus. [ Namenliste ]


- Grundsatzabstimmung über eine Befristung der Pflichtstundenerhöhung auf drei Jahre
://: Der Landrat spricht sich mit 48:37 bei 1 Enthaltung für eine grundsätzliche Befristung der Pflichtstundenerhöhung aus. [ Namenliste ]


://: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat bis zur nächsten Sitzung eine klare Entscheidungsgrundlage vorzulegen.


Gerhard Schafroth (glp) stellt einen Ordnungsantrag, die Schlussabstimmung an der nächsten Sitzung durchzuführen.


://: Der Ordnungsantrag wird mit 64:20 bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Somit wird die Schlussabstimmung an der nächsten Landratssitzung vom 29. März 2012 durchgeführt. [ Namenliste ]


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LRB Nr. 14 Änderung des Dekrets zum Personalgesetz zu Umsetzung der Massnahme BKSD-7 gemäss abgeändertem Entwurf


- Detailberatung


Titel und Ingress Keine Wortbegehren
I. Änderung Personaldekret
§ 21a Keine Wortbegehren
II. Inkrafttreten Keine Wortbegehren


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt mit 65:18 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Änderung des Personaldekrets betreffend die Umsetzung der Massnahme BKSD-7 in der abgeänderten Fassung der vorberatenden Kommissionen zu. [ Namenliste ]


> Erlassänderungen


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LRB Nr. 18 Der Regierungsrat wird beauftragt, bis spätestens Mai 2012 eine Vorlage für den Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Entlastungspakets 12/15 zu unterbreiten


Marc Joset (SP) erklärt, der Verpflichtungskredit sei für die Ü-Massnahmen vorgesehen. Es handelt sich um die direktionsübergreifenden Massnahmen mit einer Wirkung im Umfang von über CHF 50 Mio. Es geht um Optimierungen im Personalwesen, allfällige Neuverhandlungen von Staatsverträgen mit dem Kanton Basel-Stadt oder Optimierungen im IT-Bereich. Dafür braucht es Aufwand für externe Berater, da es sich um Organisationsfragen handelt. Der Landrat hat mit dem Budget bereits eine Kürzung vorgenommen. Die Finanzkommission wünscht mehr Detailangaben, weshalb sie eine separate Vorlage beantragt. Als Folge davon entfällt Ziffer 19 (Finanzreferendum).


://: Der Landrat stimmt Ziffer 18 des LRB mit 80:0 Stimmen zu. Damit entfällt LRB Nr. 19. [ Namenliste ]


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Parlamentarische Vorstösse (Ziffern 20 bis 28 des Landratsbeschlusses)


Marc Joset (SP) berichtet, die Finanzkommission beantrage mit mehr oder weniger grosser Mehrheit die Abschreibung der folgenden parlamentarischen Vorstösse.


LRB Nr. 20 Die Motion 2010/412 vom 8. Dezember 2010 der Fraktionen SVP, FDP und CVP/EVP betreffend «Sanierung Staatshaushalt 2012» wird als erfüllt abgeschrieben
://: Die Motion 2010/412 wird stillschweigend als erfüllt abgeschrieben.


LRB Nr. 21 Das Postulat 2010/373 vom 28. Oktober 2010 von Karl Willimann, SVP-Fraktion, betreffend «Think Tank für die Sanierung der Baselbieter Finanzen» wird als erfüllt abgeschrieben
://: Das Postulat 2010/373 wird stillschweigend als erfüllt abgeschrieben.


LRB Nr. 22 Das Postulat 2010/425 vom 9. Dezember 2010 von Rolf Richterich, FDP-Fraktion, betreffend «Externe Unterstützung für die Überprüfung der Aufgaben und der Ausgaben» wird als erfüllt abgeschrieben
://: Das Postulat 2010/425 wird stillschweigend als erfüllt abgeschrieben.


LRB Nr. 23 Das Postulat 2009/087 vom 26. März 2009 der SVP-Fraktion betreffend «Defizitbremse: Budget 2010-12 ohne zwingende Steuererhöhung!» wird als erfüllt abgeschrieben
://: Das Postulat 2009/087 wird stillschweigend als erfüllt abgeschrieben.


LRB Nr. 24 das Postulat 2008/330 vom 10. Dezember 2008 der SVP-Fraktion betreffend «Massnahmenpaket und Verzichtsplanung zur Bewältigung der Finanzkrise» wird als erfüllt abgeschrieben
://: Das Postulat 2008/330 wird stillschweigend als erfüllt abgeschrieben.


LRB Nr. 25 Die Interpellation 2011/015 vom 13. Januar 2011 der FDP-Fraktion betreffend «Handlungsspielraum des Kantons bei der Aufgabenüberprüfung» ist erledigt
://: Die Interpellation 2011/015 ist erledigt.


LRB Nr. 26 Die Motion 2009/363 vom 9. Dezember 2009 der FDP Fraktion betreffend «Überarbeitung des Regierungsprogramms 2008-11» wird als erfüllt abgeschrieben
://: Die Motion 2009/363 wird stillschweigend als erfüllt abgeschrieben.


LRB Nr. 27 Das Postulat 2010/014 vom 14. Januar 2010 von Marianne Hollinger, FDP-Fraktion, betreffend «Krankheitsabzüge machen Steuerabteilungen krank» wird abgeschrieben
Marc Joset (SP) berichtet, die Finanzkommission habe dieses Postulat als nicht erfüllt betrachtet. Die Postulantin verlangte zwar eine Effizienzsteigerung, was erfüllt wurde, aber gleichzeitig keine Steuererhöhung, was nicht erfüllt ist. Deshalb beantragt die Finanzkommission die Abschreibung des Postulats, allerdings ohne das Wort «erfüllt».
://: Das Postulat 2010/014 wird abgeschrieben.


LRB Nr. 28 Das Postulat 2011/024 vom 27. Januar 2011 von Michael Herrmann, FDP-Fraktion, betreffend «Braucht der Kanton eigene Landwirtschaftsbetriebe? Mögliche Chance für einen Junglandwirt?» wird als erfüllt abgeschrieben
://: Das Postulat 2011/024 wird als erfüllt abgeschrieben.


LRB Nr. 29 Die Projektleitung wird der Finanzkommission halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Entlastungspakets 12/15 rapportieren
://: LRB Nr. 29 wird stillschweigend beschlossen.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) stellt fest, dass das Entlastungspaket bis auf das Personaldekret fertig beraten sei.


Rolf Richterich (FDP) macht beliebt, heute noch die Schlussabstimmung durchzuführen. Die offenen Fragen sind rein redaktioneller Natur, die von einer Redaktionskommission vorgenommen werden könnten.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) entgegnet, es werde keine Schlussabstimmung über dieses Geschäft geben. An der nächsten Sitzung werden die beiden noch nicht beratenen Dekrete behandelt.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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