Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2012

Nr. 522

://: Der von der Interpellantin beantragten Diskussion wird stattgegeben.


Rahel Bänziger (Grüne) dankt für die wohlwollende Beantwortung ihrer Interpellation. Sie zeigt sich sehr erfreut über die Tatsache, dass sich der Regierungsrat der Wichtigkeit der Physiotherapeutinnen und -therapeuten bewusst ist und ihnen Beachtung schenken wird. Physiotherapeutinnen und -therapeuten haben es nicht leicht, müssen sie doch seit 1998 mit dem gleichen Taxpunktwert leben, obwohl seither eine Teuerung von 17 % zu verzeichnen ist. Gerade für selbständig arbeitende Therapeutinnen und Therapeuten, welche sogar noch Angestellte beschäftigen, stellt diese Situation eine Zumutung dar. Langsam kommen sie in Bedrängnis.


Im Kanton Basel-Landschaft verfügen Therapeutinnen und Therapeuten über einen Stundenlohn von Fr. 91.20. Davon gehen für Personal, Sozialabgaben und Miete zwischen 13 und 16 Franken weg, es bleibt also ein Stundenlohn von 64 Franken. Diese 64 Franken erhalten sie nur für die Arbeit am Patienten, das Verfassen von Berichten für die Ärzte, die Organisation und Administration ist darin nicht enthalten.


Der Beruf der Physiotherapeuten ist in Gefahr. Physiotherapeuten werden an der Fachhochschule ausgebildet, es handelt sich dabei um ein vierjähriges Studium. Ohne Chancen auf eine faire Entlöhnung wird die Ausbildung zunehmend uninteressant werden und es droht in Zukunft ein Mangel an Physiotherapeuten, ähnlich wie sich dies bei den Hausärzten bereits heute manifestiert. Gerade im oberen Baselbiet findet die ambulante Physiotherapie beinahe ausschliesslich bei privaten Physiotherapeutinnen und -therapeuten statt.


Gemäss Verantwortlichkeiten ergab sich zwischenzeitlich eine Klärung. Ein Referat des Vizedirektors des Bundesamtes für Gesundheit, Andrea Faller, anlässlich der Generalversammlung des Physioswiss-Verbands beider Basel vom 19. April 2012, zu welcher auch die beiden Gesundheitsdirektoren eingeladen gewesen wären, ergab folgendes: Das Bundesamt erklärt sich als nicht zuständig für die Festsetzung des Taxpunktwertes. Es ist nur zuständig für die Tarifstruktur. Der Regierungsrat ist für diese Festsetzung zuständig. Er muss gemäss Art. 47 KVG diese Festsetzung bis zum 1. Januar 2013 vornehmen, da der aktuelle Taxpunktwert nur noch bis Ende 2012 gültig ist. Rahel Bänziger zeigt sich erfreut über die Aussage in der Interpellationsantwort, dass die VGD bereits erste Verfahrensschritte eingeleitet habe. Sie hofft, die Zeit werde ausreichen, um eine Einigung zu erzielen, damit die Physiotherapeutinnen und -therapeuten ein genügendes Auskommen erhalten werden. Nach der Einführung der DRG werden Physiotherapeutinnen und -therapeuten immer wichtiger werden, wie dies auch der Regierungsrat ausführte.


Aus persönlicher Erfahrung kann Rahel Bänziger die Wichtigkeit der Physiotherapie nur unterstreichen, ist sie selbst doch seit anderthalb Jahren in ständiger Behandlung, dies allerdings wegen einer misslungenen Knieoperation und nicht wegen schlechter Physio-Behandlung. Sie schätzt diese Dienstleistung sehr, hat sie ihr doch immer wieder auf die Beine geholfen. Sie hofft, der Schlusssatz der Interpellation werde die Taxpunkt-Festsetzung mitbestimmen. Dieser lautet: "Der Regierungsrat ist jedoch bemüht, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Physiotherapeutinnen und -therapeuten Beachtung zu schenken. Dies einerseits im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik, in welcher die KMU eine zentrale Stellung einnehmen, andererseits im Rahmen seiner Gesundheitspolitik."


://: Die Interpellation ist damit erledigt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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