Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2013

Nr. 1516

2. Lesung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge
://: Mit 81:0 Stimmen verabschiedet der Landrat die Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge gemäss Kommissionsvorschlag. Das 4/5-Mehr ist damit erreicht. [ Namenliste ]


2. Lesung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Gesetzes mit 81:0 Stimmen zu, das 4/5-Quorum wird erreicht. [ Namenliste ]


2. Lesung des Gesetzes über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe
://: Mit 77:0 Stimmen wird die Änderung des Sozialhilfegesetzes beschlossen und das 4/5-Mehr erreicht. [ Namenliste ]


Detailberatung Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Dekrets mit 80:0 Stimmen bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]


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Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffern 1 bis 4
Diese sind mit den Abstimmungen zu den Gesetzesänderungen und zur Dekretsänderung bereits erledigt.


Ziffer 5 keine Wortbegehren


://: Der Landratsbeschluss über die Reduktion der Subventionen durch neue Berechnungsgrundlage wird mit 82:0 Stimmen verabschiedet. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
Reduktion Subventionen durch neue Berechnungsgrundlage


vom 31. Oktober 2013


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst zur Umsetzung der übergreifenden Entlastungsmassnahme Ü-8 "Reduktion Subventionen durch neue Berechnungsgrundlage":


1. Der Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge gemäss beiliegendem Entwurf wird zugestimmt.


2. Der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung gemäss beiliegendem Entwurf wird zugestimmt.


3. Der Änderung des Dekrets über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung gemäss beiliegendem Entwurf wird zugestimmt.


4. Der Änderung des Gesetzes über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) gemäss beiliegendem Entwurf wird zugestimmt.


5. Der Regierungsrat wird beauftragt, regelmässig alle vier Jahre die Wirksamkeit der Massnahmen zu überprüfen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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