Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2013

Nr. 1521

1. Florence Brenzikofer: KASAK 3


Die Vorlage 2012/006 "Verpflichtungskredit für das Kantonale Sportanlagen-Konzept 3" (KASAK 3) wurde in der Landratssitzung vom 6. September 2012 einstimmig an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag zur Überarbeitung des Geschäfts.


Am 15. November 2012 wurde die Motion 2012/150 von Kari Willimann "Das Hallenbad Gelterkinden muss erhalten bleiben" vom Landrat einstimmig als Postulat überwiesen. Eine baldige Lösung für den Neubau des Hallenbades Gelterkinden ist unbestritten.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet nachstehende Fragen:


Frage 1
Wo steht KASAK 3 heute, und wann wird der Regierungsrat die Vorlage dem Landrat unterbreiten?


Antwort
Nach der Rückweisung der Vorlage wurden verschiedene Finanzierungsvarianten geprüft, z.B. Darlehen mit sehr langen Rückzahlungsfristen. Gestützt auf diese Prüfung und auf die aktuelle, finanzielle Situation entschied der Regierungsrat, dem Landrat keinen neuen Verpflichtungskredit für eine weitere Leistungsauftragsperiode zu beantragen. Während ca. 5 Jahren sollen diese Beiträge aber aus dem Swisslos-Sportfonds finanziert werden, wobei deswegen nicht Beiträge an Vereine gekürzt werden sollen, sondern diesem Teil der Lotteriefondsgelder mehr Mittel zufliessen sollen - heute kommen 75% der Mittel Kultur und gemeinnützigen Projekten zugute und 25% dem Sportfonds. Wird dieser Schlüssel zeitlich befristet ein wenig verändert, erhält der Sportfonds mehr Substanz. Darum braucht es keine Landratsvorlage und können in Kompetenz des Regierungsrats Voraussetzungen geschaffen werden, um in den nächsten Jahren diese Infrastrukturprojekte aus dem Sportfonds mitfinanzieren zu können.


Frage 2
Gedenkt der Regierungsrat allenfalls, den Neubau des Hallenbades Gelterkinden aus dem KASAK 3 herauszulösen und die Finanzierung in einer separaten Vorlage zu präsentieren?


Antwort
Vor dem Hintergrund der Ausgangslage gemäss Antwort zu Frage 1 besteht nicht die Absicht, eine spezielle Vorlage für einen Verpflichtungskredit zu diesem Projekt auszuarbeiten. Aus dem Swisslos-Sportfonds kann relativ rasch eine Finanzierung lanciert werden.


Frage 3
Besteht die Möglichkeit, aus dem Swisslos-Sportfonds Gelder für den Neubau zu beantragen?


Antwort
Ja.


Michael Herrmann (FDP) fragt nach, was unter einem «raschen» Entscheid zu verstehen sei.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, in ca. 2 Wochen könne die entsprechende Vorlage verfasst werden. Aber er kann keine Aussage machen über einen allfälligen Entscheid des Regierungsrats.


Florence Brenzikofer (Grüne) möchte wissen, ob es dem Regierungsrat bewusst sei, dass die Oberbaselbieter SchülerInnen seit nun bald 2 Jahren keinen Schwimmunterricht mehr erhalten, sowohl an Primar- als auch an Sekundarschulen, und dieser bis auf weiteres auch nicht gewährleistet ist. In Frick und Liestal bestehen theoretisch Ausweichmöglichkeiten, aber dort sind keine freien Kapazitäten mehr vorhanden.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) erwähnt, dass es zu dieser Vorlage sport-, bewegungs- und bildungspolitische Überlegungen gebe, aber auch regional- und staatspolitische Gründe, wenn sich der Kanton auch in Zukunft Beiträge für Infrastruktur nicht nur in den Zentren, sondern auch in der Region leisten wolle.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) weist darauf hin, dass es bei der Überweisung der Motion praktisch unbestritten gewesen sei, dafür Gelder aus dem Swisslos-Sportfonds zu verwenden. Aber soweit er sich erinnern mag, war damals die Restfinanzierung durch Gelterkinden und die umliegenden Gemeinden noch nicht sichergestellt. Wie sieht das heute aus?


Martin Rüegg (SP) erwähnt, dass die Gemeindeversammlung von Gelterkinden CHF 11 Millionen für das Projekt reserviert habe. Bei ca. 500 Anwesenden gab es 5 Gegenstimmen, und dieser Entscheid steht nun seit 2 Jahren, weshalb Gelterkinden auf einen Entscheid des Kantons wartet. Die umliegenden Gemeinden erklärten sich bereit, eine weitere Million Franken zu spenden, warten aber auf den Kanton.


Regierungsratspräsident Urs Wüthrich (SP) weist darauf hin, dass neben der Zweckmässigkeit der Infrastruktur die Finanzierung des Betriebs die Grundlage für einen Beitrag von Seiten Kanton sei.


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2. Georges Thüring: Umsetzung der Initiative für einen behinderten- und betagtengerechten ÖV


Am 26. November 1998 hat der Landrat beschlossen, dass


Trotz verschiedener mündlicher und schriftlicher Anfragen im Landrat, trotz mehrmaliger Interventionen seitens der Behinderten-Organisationen seither und trotz eines Gesprächs mit Regierungsrätin Sabine Pegoraro und dem Kantonsingenieur am 4. Juni 2012 auf der BUD, an dem ich teilnehmen durfte, ist der Baselbieter Regierungsrat diesem klaren Auftrag bis heute nicht nachgekommen.


Diese unverständliche Untätigkeit des Regierungsrats ist nicht nur peinlich, sondern es stellt eine krasse Missachtung eines landrätlichen Auftrags dar, und es ist schlicht ein Skandal. Ich weiss, dass sich einzelne Behindertenorganisationen mittlerweile konkrete verwaltungs- respektive verfassungsrechtliche Schritte überlegen. Deshalb möchte ich der verantwortlichen Direktionsvorsteherin mit dieser Anfrage quasi eine letzte Chance zum Handeln geben.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet - nach einleitenden Bemerkungen - nachstehende Fragen:


Am 1. Januar 2004 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft gesetzt. Es verhindert, verringert oder beseitigt Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderung ausgesetzt sind. Es gilt für verschiedene Bereiche, v.a. auch für die Zugänglichkeit zum öffentlichen Verkehr. Auch ohne ausdrückliche, kantonalgesetzliche Grundlage berücksichtigt das Tiefbauamt bereits heute das BehiG und die dazu gehörenden Verordnungen, v.a. bei der Planung von Bushaltestellen oder bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen. Ein kantonales Gesetz mit dem gleichen Gesetzestext wie auf Bundesebene ist deshalb überflüssig geworden. Eine nationale Lösung ist ohnehin sinnvoller, weil die Transportunternehmen oft über Kantonsgrenzen hinaus tätig sind und Barrieren ab- statt aufgebaut werden sollen.


Frage 1
Weshalb ist seit dem Gespräch vom 4. Juni 2012 nichts passiert, obwohl man damals gemeinsam der Meinung war, dass der Regierungsrat noch im Verlauf des Oktobers 2012 ein Zeichen setzen sollte - z.B. im Rahmen der - nach wie vor ausstehenden - Beantwortung des Postulats der Kollegin Sara Fritz vom 17. Juni 2010?


Antwort
Der Regierungsrat will das Postulat im Rahmen der Revision des ÖV-Gesetzes abschreiben. Die Vorlage ist in Bearbeitung, ist aber wegen eines personellen Wechsels verzögert - sie soll 2014 dem Landrat unterbreitet werden. Materiell hat die Verzögerung keine Auswirkungen, weil der Inhalt der Revision durch das BehiG bereits abgedeckt wird.


Frage 2
Wann gedenkt der Regierungsrat, diesen seit 15 Jahren (!) hängigen Auftrag des Landrates umzusetzen?


Antwort
Die Umsetzung wird im Rahmen der ordentlichen ÖV-Gesetzesrevision voraussichtlich im kommenden Jahr erfolgen.


Frage 3
Weshalb nimmt sich der Regierungsrat nicht ein Beispiel am Nachbarkanton, wo dieser Gesetzesauftrag im Rahmen des Paragraphen 13 in dessen ÖVG rasch und unkompliziert bereits vor längerer Zeit gelöst worden ist?


Antwort
Eine einzelne Gesetzesanpassung ist wenig sinnvoll, weil sich dann der Landrat mehrfach mit der gleichen Thematik beschäftigen muss. Der Auftrag sollte im Rahmen der ÖVG-Revision erledigt werden.


Frage 4
Erachtet es der Regierungsrat wirklich als sinnvoll und nötig, dass die Behindertenorganisationen in dieser sehr peinlichen Angelegenheit wirklich den Rechtsweg beschreiten müssen, damit sich im Baselbiet endlich etwas bewegt?


Antwort
Baselland hat in Bezug auf Gleichstellung von Behinderten bereits relativ unternommen, speziell im Bereich des ÖV. So wurden z.B. Bodenmarkierungen an Haltestellen und Bahnhöfen angebracht, Fahrplaninformationen für Rollstuhlfahrer verbessert, Niederflurbusse und -trams beschafft, Haltestellentafeln und -fahrpläne gemäss den BehiG-Normen angepasst oder auch optische Haltestellenanzeigen in den Fahrzeugen eingeführt, um nur einige von vielen Verbesserungen zu erwähnen. Bis 2023 sind noch weitere Massnahmen geplant wie z.B. weitere Neubeschaffungen von Fahrzeugen und Rollmaterial oder Sanierung und Umbau von weiteren Haltestellen. Die Anliegen von behinderten und betagten Menschen werden bei sämtlichen Projektierungen berücksichtigt.
Die Vorschriften des BehiG werden also bereits umgesetzt. Kantonsspezifische Aspekte insbesondere im Bereich ÖV werden in der ÖV-Gesetzesrevision berücksichtigt werden.


Georges Thüring (SVP) bedankt sich herzlich für die Antwort und wird die weitere Entwicklung genau verfolgen.


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3. Felix Keller: Fragen zur SVP-Familieninitiative "Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen" (Volksabstimmung vom 24. November 2013)


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) beantwortet nachstehende Fragen:


Frage 1
Wie hoch wären die jährlichen Steuerausfälle für den Kanton und die Gemeinden bei Annahme der Initiative?


Antwort
Wenn ein gleicher Abzug zugelassen wird, wie dies heute für die Fremdbetreuung der Fall ist (Basis: CHF 5'500), dann rechnet die FKD mit Steuerausfällen von rund CHF 42 Millionen für Kanton und Gemeinden.


Frage 2
Wer, d.h. welche Haushalte würden überhaupt von solchen Abzügen profitieren?


Antwort
Eine Familie mit 2 Kindern und einem steuerbaren Einkommen von CHF 50'000 zahlt heute gar keine Einkommenssteuer, weder bei Bund, Kanton noch Gemeinde. Jeder 5. Haushalt zahlt deswegen heute keine Einkommenssteuer. Entsprechend könnte diese Gruppe nicht von der neuen Regelung profitieren.
Bei einem zusätzlichen Abzug für die Eigenbetreuung würde aber der steuerfreie Betrag erhöht werden auf rund CHF 60'000, was einem Nettolohn von ca. CHF 70'000 entspricht. Daraus kann man schliessen, dass eher die höheren Einkommen von diesem neuen Abzug profitieren würden.


Frage 3
Wieviele Haushalte beanspruchen einen Abzug für Fremdbetreuungskosten?


Antwort
In Baselland gibt es 34'500 Haushalte mit Kindern, wovon 3'800, d.h. ca. 11%, einen Fremdbetreuungsabzug für sich beanspruchen.


Caroline Mall (SVP) hat den Eindruck, dass diese Fragen der Fragestunde eine neue Note verleihen und sich der Landrat mitten im Abstimmungskampf befinde. Sie möchte zusätzlich wissen, wie hoch die Subventionen des Kantons und der Gemeinden für die externe Kinderbetreuung seien und wie viele Familien, die keine externe Betreuung beanspruchen, diese mit ihren Steuergeldern finanzieren.


Gerhard Schafroth (glp) möchte im Zusammenhang mit Finanzfragen erfahren, welche Konsequenzen der Kanton zu gewärtigen habe, falls die zur Volksabstimmung gelangende Preiserhöhung für die Autobahnvignette abgelehnt werde. Und was bedeutet es für den Kanton, wenn die Unternehmenssteuerreform III Realität wird? Ihm geht es nur um die entsprechenden Zahlen, die wesentlich sind für die bevorstehende Budgetdiskussion.


Oskar Kämpfer (SVP) ist es schleierhaft, wie die FKD ohne die nötigen Grundlagen die von Regierungsrat Anton Lauber erwähnten Zahlen ermitteln konnte. Die Initiative lässt die gesetzliche Ausgestaltung ja bewusst offen.


Für Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt sich die grundsätzliche Frage, inwiefern es opportun sei, im Vorfeld einer bevorstehenden Abstimmung im Rahmen der Fragestunde entsprechende Propaganda zu betreiben.


Patrick Schäfli (parteilos) fragt, wie hoch die Abzüge für Fremdbetreuung heute bzw. im vergangenen Jahr in Baselland seien.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) wollte nur einige Fakten darlegen. Nun neu aufgeworfene Fragen werden abgeklärt werden. Klar ist, dass die Initiative Anreize setzt, um kostenneutral umgesetzt werden zu können.


://: Damit sind sämtliche Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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