Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2013
| |
Kommissionspräsident Hans Furer (glp) berichtet, der Gesuchsteller sei dem Landrat bekannt, denn bereits am 10. Januar 2013 habe das Parlament mit 70:0 Stimmen bei 9 Enthaltungen ein früheres Begnadigungsgesuch des selben Gesuchstellers abgelehnt. Inzwischen trat der Gesuchsteller seine Strafe an und beantragte am 12. September 2013 durch seinen Anwalt eine Teilbegnadigung im Umfang von 9 Monaten. Das Gesuch auf Teilbegnadigung wird wie folgt begründet: Bereits Ende Oktober 2013 könnte der Gesuchsteller so ins Arbeitsexternat mittels Electronic Monitoring übertreten, was ihm den Antritt einer Stelle für die nächste Wintersaison ermöglichen würde. Als Argument betonte der Anwalt resp. der Gesuchsteller, er sei kein Gewaltdelinquent, sondern er habe nur finanzielle Schäden in der Höhe von 3,5 Mio. Franken! verursacht. Ihm werde im Strafvollzug eine tadellose Führung attestiert und durch den Antritt einer Stelle wäre es ihm möglich, die angerichteten finanziellen Schäden eher wieder gutzumachen. Im Vergleich zur Verbüssung der Vorstrafe würde der Kanton Basel-Landschaft mehrere hunderttausend Franken einsparen. Der Gesuchsteller bemühe sich sehr um eine Wiedereingliederung und der Anwalt betont, es handle sich bei ihm nicht um einen gewöhnlichen Häftling, in der Strafanstalt engagiere er sich für das Kulturprogramm. Auch sei er soweit möglich für seine Familie da.
Die aufrichtige Bekundung von Reue und Einsicht stellt für eine Begnadigung eine wichtige Voraussetzung dar. Nach intensiven Diskussionen in der Kommission (es trafen auch nach dem Kommissionsbeschluss noch weitere Dokumente ein, welche an der Sachlage nichts änderten) kamen die Kommissionsmitglieder zum Schluss, eine aufrichtige Bekundung von Reue und eine Einsicht in die begangenen Taten könne im vorliegenden Fall nicht erkannt werden. Es liegen auch keine neuen Aspekte gegenüber dem ersten Gesuch vor, welches vom Landrat im Januar 2013 abgelehnt wurde. Die Kostenminderung für den Staatshaushalt durch eine vorzeitige Entlassung stellt für die Kommissionsmitglieder kein Argument dar, denn sonst müssten sämtliche Straftäter entlassen werden. Der Eingriff in das Familienleben stellt eine grundsätzlich negative Konsequenz jeder Freiheitsstrafe dar.
Nach sehr intensiver Prüfung des Begnadigungsgesuchs (auch mit dem Rechtsdienst des Regierungsrates) beantragt die Petitionskommission dem Landrat einstimmig, das vorliegende Gesuch abzulehnen.
Bianca Maag-Streit (SP) unterstützt seitens der SP-Fraktion den Antrag der Petitionskommission und lehnt somit das Begnadigungsgesuch ab. Im Januar 2013 stellte die SP noch den Antrag auf eine Teilbegnadigung, was damals jedoch vom Landrat abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich liegen keine neuen Fakten oder Erkenntnisse vor, der Gesuchsteller zeigt keine Einsicht in seine Schuld oder Reue. Die SP-Fraktion lehnt daher das Begnadigungsgesuch mehrheitlich ab.
://: Mit 75:0 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt der Landrat dem Antrag der Petitionskommission zu und lehnt somit eine Begnadigung des Gesuchstellers ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Back to Top