Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2013

Nr. 992

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) informiert, neben Einbürgerungen sei die Petitionskommission auch für Petitionen und Begnadigungen zuständig. Eine derartige Begnadigung liegt dem Landrat heute vor. Der Kommissionspräsident betont, eine Begnadigung ziele nicht darauf ab, ein Urteil zu korrigieren, sondern es werden Umstände berücksichtigt, welche erst nach dem rechtskräftigen Urteil eingetreten sind.


Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsteller dreimal verurteilt (im Jahr 2003 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und im Jahr 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten). Im Begnadigungsgesuch unterbreitet der Vertreter des Gesuchstellers dem Landrat die folgenden Begehren:


Hans Furer gewährte dem Gesuch aufschiebende Wirkung, der Antritt der Strafe wurde somit auf den 4. Februar 2013 vorgesehen.


Der Gesuchsteller wurde verurteilt wegen gewerbsmässigem Betrug, Veruntreuung sowie mehrfacher Urkundenfälschung. Die Deliktsumme beträgt 10 Mio. Franken. Nachdem das Urteil verschiedene Instanzen durchlaufen hatte, wurde es schliesslich rechtskräftig. Der Vertreter des Verurteilten betonte, sein Mandant habe sich keine Gewaltdelikte zu Schulden kommen lassen, die Geschädigten hätten nur finanzielle Einbussen in Kauf nehmen müssen. Der Gesuchsteller habe sich zudem immer gut bewährt und eine Rückversetzung in den Normalvollzug würde im vorliegenden Fall die Wiedereingliederung in Frage stellen.


Mit einer Begnadigung könnten die Strafzwecke der Wiedergutmachung und der Wiedereingliederung gemäss Vertreter des Gesuchstellers gleichzeitig erfüllt werden. Der Gesuchsteller würde die Möglichkeit erhalten, mindestens einen Teil seiner Schulden zurückzubezahlen und gleichzeitig wäre das oberste Ziel des Strafvollzuges, die erfolgreiche Resozialisierung, gewährleistet.


Der Gesuchsteller bemühte sich stark um seine Wiedereingliederung. Er lebt gemeinsam mit seiner Ehefrau und seiner Tochter. Seine Resozialisierungsbemühungen würden durch eine Rückversetzung in den stationären Vollzug zunichte gemacht.


Die Petitionskommission befasste sich, unterstützt von ihrem juristischen Berater Peter Guggisberg (Leiter Rechtsetzung) und unter Beizug von Gabi Mächler, Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug der Sicherheitsdirektion, eingehend mit dem Gesuch. Auch wurde ein schriftlicher Bericht der Sicherheitsdirektion, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug, eingeholt. Es stellte sich heraus, dass der Verurteilte seine Strafe bereits im Jahr 2010 hätte antreten können, wozu er damals allerdings nicht bereit war. Hätte er den diesbezüglichen Empfehlungen Folge geleistet, hätte er bereits im Dezember 2012 ins Arbeitsexternat übertreten können. Beim Arbeitsexternat ist es möglich, ausserhalb der Anstalt zu arbeiten. Die Ruhe- und Freizeit hingegen muss in der Anstalt selbst verbracht werden.


Im Rahmen der Beratungen zum vorliegenden Gesuch hat die Petitionskommission die Argumente ausführlich diskutiert und sorgfältig abgewogen. Grundsätzlich wurde festgehalten, der Gesuchsteller habe über einen langen Zeitraum schwere Delikte begangen und entsprechend happige Strafen seien über ihn verhängt worden. Die Deliktsumme beträgt rund 10 Mio. Franken. Finanzielle Delikte seien nicht grundsätzlich milder zu beurteilen als Gewaltdelikte.


Die Verbüssung einer Strafe in einer geschlossenen Anstalt stellt regelmässig einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit eines Betroffenen dar, jedoch verursachte der Gesuchsteller im vorliegenden Fall die Härte selbst, indem er den Antritt seiner Strafe immer wieder hinauszögerte.


Gemäss Art. 77a des Schweizerischen Strafgesetzbuches ist es nach dem Vollzug von mindestens der Hälfte einer Strafe möglich, ins Arbeitsexternat zu wechseln.


Laut Gabi Mächler, Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug, müsste die Strafe des Gesuchstellers für einen sofortigen Übertritt ins Arbeitsexternat um 13 Monate reduziert werden.


Die Petitionskommission wog verschiedenste Fakten und Umstände ab und stellte fest, Reue des Gesuchstellers sei nicht offensichtlich feststellbar. Hätte er zudem seine Strafe bereits früher angetreten, würde er sich bereits im Arbeitsexternat befinden. Ausserdem verbüsste er erst einen kleinen Teil seiner Strafe und es sei nun nicht am Landrat, dem Gesuchsteller weiter entgegen zu kommen. Der Antritt einer Strafe stelle für jeden Straftäter eine Härte dar.


Es lag in der Kommission ein Antrag vor, die Strafe des Gesuchstellers um 13 Monate zu reduzieren (Teilbegnadigung). Dieser wurde knapp mit 2:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.


Mit 4:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Petitionskommission dem Landrat, eine Begnadigung des Gesuchstellers abzulehnen.


Georges Thüring (SVP) verzichtet auf weitere Ausführungen und gibt bekannt, die SVP-Fraktion unterstütze den Antrag der Petitionskommission.


Bianca Maag-Streit (SP) betont, die SP-Fraktion habe das vorliegende Begnadigungsgesuch intensiv diskutiert. Primär unterstreicht sie, für die SP stelle eine Straftat eine Straftat dar, auch wenn es dabei "nur" um Geld, Urkundenfälschung, Zechprellerei, Veruntreuung, etc. gehe. Es handle sich bei solchen Vergehen nicht um Kavaliersdelikte. Auch im vorliegenden Fall kamen Menschen zu Schaden und eine Freiheitsstrafe werde nicht grundlos ausgesprochen.


Voraussetzungen für eine Begnadigung sind Reue, eine rechtstreue Gesinnung und Sühnebereitschaft. Diese Voraussetzungen erfüllt der Gesuchsteller nur teilweise. Da für die SP-Fraktion jedoch die Resozialisierung im Vordergrund steht, ist sie grossmehrheitlich der Meinung, der Gesuchsteller solle im Arbeitsprozess bleiben und so auch seinen Verpflichtungen nachkommen, indem er seine Schulden zurückbezahlt. Die SP stellt daher den Antrag auf Teilbegnadigung, um ein Verbüssen der Strafe mittels Electronic Monitoring (EM) oder Arbeitsexternat zu ermöglichen. Auch diese Massnahmen stellen eine Strafe dar. Der Antrag der SP-Fraktion lautet also folgendermassen:


Die Strafe des Gesuchstellers wird um 13 Monate reduziert (Teilbegnadigung).


Eine vollständige Begnadigung könnte die SP-Fraktion nicht unterstützen.


Agathe Schuler (CVP) gibt bekannt, die CVP/EVP-Fraktion stimme dem Antrag der Petitionskommission zu. Sie spricht sich auf folgenden Gründen gegen das Begnadigungsgesuch aus:


Es trifft zwar zu, dass sich der Gesuchsteller eine etwas stabilere berufliche und familiäre Situation geschaffen hat. Hätte er seine Strafe jedoch im Jahr 2010 angetreten, würde er sich jetzt bereits im Arbeitsexternat befinden und er könnte seine berufliche und private Zukunft definitiv neu gestalten. Neben der Härte, welche ein Strafvollzug für den Gesuchsteller und seine Familie bedeutet, muss auch berücksichtigt werden, dass im aktuellen Fall eine grosse Zahl Geschädigter besteht, welche von der Justiz Gerechtigkeit erwarten. Diese Menschen könnten eine Begnadigung durch den Landrat nur schlecht verstehen.


Auch nach dem vertieften Studium der Akten konnten die Mitglieder der Petitionskommission nur marginal Reue erkennen. Der Gesuchsteller argumentiert damit, er habe keine Gewaltdelikte begangen und ein Strafvollzug in einer geschlossenen Anstalt wäre für ihn und seine Familie nicht zumutbar. Dies jedoch rechtfertigt eine Begnadigung durch den Landrat zu wenig.


Marco Born (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion schliesse sich der Haltung der Petitionskommission an und lehne sowohl eine Teilbegnadigung als auch eine Begnadigung ab.


Lotti Stokar (Grüne) betont, auch in der Grünen Fraktion habe man das vorliegende Gesuch eingehend diskutiert und sich einen Entscheid nicht leicht gemacht. Eine vollständige Begnadigung wurde als nicht richtig erachtet. Andererseits müsse man manchmal die Möglichkeit unterstützen, vorwärts zu schauen. Im vorliegenden Fall ist die Chance auf Wiedergutmachung gegenüber den Geschädigten grösser, wenn die Integration ins Arbeitsleben gefördert wird. Mit der Rückversetzung in den Vollzug wird diese Integration stark erschwert. Der Gesuchsteller hat sich einiges aufgebaut, was durch sehr gute Zeugnisse über seine Tätigkeiten in den letzten Wochen und Monaten bestätigt wird. Die Grünen unterstützen daher das Anliegen, dass er seiner Arbeit weiterhin nachgehen kann. Eine Teilbegnadigung kann den Gesuchsteller weiterbringen, trotzdem dürfe man natürlich das Strafbedürfnis eines Staatswesens nicht grundsätzlich vernachlässigen.


Marc Bürgi (BDP) informiert, die BDP/glp-Fraktion folge dem Antrag der Petitionskommission und lehne das vorliegende Begnadigungsgesuch ab. Die begangenen Delikte (beispielsweise Urkundenfälschung) sind Offizialdelikte und keine Bagatellfälle. Aus diesem Grund wird auch der Antrag auf Teilbegnadigung abgelehnt.


://: Der Antrag der SP-Fraktion auf eine Reduktion der Strafe um 13 Monate (Teilbegnadigung) wird mit 24:49 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


://: Dem Antrag der Petitionskommission wird mit 70:0 Stimmen bei 9 Enthaltungen stattgegeben und eine Begnadigung somit abgelehnt. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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