Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005

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2005-157 vom 6. Juni 2005
Vorlage: Dritter Bericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung an den Landrat
- Beschluss des Landrates < 1. Lesung beendet >



Nr. 1375

Berichte der Spezialkommission Parlament und Verwaltung vom 6. Juni 2005: Dritter Bericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung an den Landrat


Kommissionspräsident Hanspeter Ryser freut sich, bei seiner Premiere auf dem Referentenplatz - dem einzigen Stuhl, den er in dieser Reihe zuvor noch nie besetzt hat, wie er launig anmerkt - den dritten Bericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung vorzustellen. Er hofft, dass die Anwesenden den Bericht studiert haben, liegt doch für einmal eine Vorlage auf dem Tisch, welche sich mit der Arbeit des Parlaments selbst auseinandersetzt. Hanspeter Ryser wird in der Folge weniger auf Einzelheiten eingehen, als vielmehr einige grundsätzliche Betrachtungen anstellen.


In ihren Beratungen einigte sich die Kommission relativ schnell über einige wichtige Eckwerte:


1. Am Milizsystem soll festgehalten werden.
2. Das System der ständigen Kommissionen hat sich bewährt.
3. Mit Fragestunde, Interpellation, Postulat, Motion und Parlamentarischer Initiative verfügt das Parlament über gute Instrumente zur Lenkung des Kantons.


Viele der heute vorliegenden Aenderungsanträge entsprechen der bereits gelebten Praxis und sollen nun in den rechtlichen Grundlagen verankert werden.


Die Spezialkommission hat sich auch mit dem landrätlichen Umgang mit Motionen und Postulaten auseinandergesetzt. Wenn den Ausführungen im Bericht der Spezialkommission nachgelebt wird, sollte der Pendenzenberg kleiner werden.


Ein wichtiger Teil der Beratungen war die Frage der Unterstützung der Landrätinnen und Landräte. Zum Artikel in der Basellandschaftlichen Zeitung bemerkt Hanspeter Ryser, er habe wohl beim Telefoninterview «ein bisschen zu schnell geredet», was zu Missverständnissen geführt habe. Zur Klärung einige Worte:


Die Spezialkommission prüfte verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung des Parlaments durch die Verwaltung. Im Kanton Basel-Landschaft leistet die Landeskanzlei gute Arbeit zur Unterstützung von Parlament und Regierung, unternimmt aber keine Abklärungen zur Unterstützung von einzelnen Landratsmitgliedern und Fraktionen. Basel-Stadt verfügt über einen eigenen Parlamentsdienst zur Unterstützung des Grossen Rates, wie im Kanton Basel-Landschaft besteht aber keine Unterstützung zugunsten einzelner Mitglieder oder Fraktionen. Beim Bund mit rund 100 Stellen im Parlamentsdienst werden bei Bedarf auch einzelne Ratsmitglieder bei der Erarbeitung ihrer Vorstösse unterstützt.


Die Spezialkommission ist der Meinung, dass politische Arbeit nicht in der Verwaltung geleistet oder bei ihr in Auftrag gegeben werden darf. Im Gegenzug muss man aber auch die heutigen Gegebenheiten ungeschönt sehen: Die parlamentarische Arbeit ist nicht leichter geworden, auch im Berufsfeld werden die Ansprüche immer grösser, der Leistungsdruck steigt stetig. Die Spezialkommission will, dass das Parlament das ganze Spektrum der Bevölkerung des Baselbiets widerspiegelt und Berufsleute aus allen Bereichen im Landrat vertreten sein können.


Alle vier Jahre setzt sich der Landrat nach den Wahlen neu zusammen, bewährte Leute gehen, neue Mitglieder stossen dazu. Die Kommissionen können zwar für ihre Arbeit eine Art Ausbildung innerhalb der Verwaltung beantragen und erhalten diese in der Regel auch. Hanspeter Ryser ist jedoch von der Notwendigkeit überzeugt, dass auch die Fraktionen ihre Vertreter/innen weiterbilden müssen, um die teilweise komplexen Geschäfte überblicken zu können. Wer von den Anwesenden kann z.B. guten Gewissens bestätigen, dass jedes Neumitglied auch nur halbwegs den Durchblick hat im Gesundheitswesen?


Die Spezialkommission ist der Meinung, dass die Fraktionen gestärkt werden müssen - die Frage war wie und in welchem Umfang. Lädt man zu einem bestimmten Thema einen Referenten in die Fraktion ein, kostet dieser locker 200 Franken pro Stunde, egal wie viele Mitglieder die Fraktion zählt. Deshalb beantragt die Spezialkommission eine Erhöhung der Fraktionsentschädigung, und zwar unabhängig von der Fraktionsstärke. Die Spezialkommission hat verschiedene Grössenordnungen geprüft und sich nun auf einen tieferen Betrag festgelegt als ursprünglich vorgesehen; dies im Bewusstsein, dass es im derzeitigen Umfeld nicht einfach ist, mehr Mittel für den Landrat selbst gesprochen zu erhalten.


Hanspeter Ryser erachtet es jedoch als falsch, die Probleme nicht beim Namen zu nennen und diese Notwendigkeiten aus politischen Gründen zu ignorieren.


In den letzten Jahren erfolgten mehrere Verschiebungen von Dienststellen zwischen der Direktionen. Wünschbar sind klare Zuständigkeiten der landrätlichen Kommissionen. Wie bei allen ihren Abklärungen hat die Spezialkommission nur Funktionen und nicht Personen begutachtet. Sie zweifelt nicht daran, dass in den beiden zur Auflösung vorgeschlagenen ständigen Kommissionen gute und engagierte Leute arbeiten, ist jedoch der Meinung, diese Arbeit könne auch in den anderen Kommissionen seriös geleistet werden, zumal auch die Belastung der Kommissionsmitglieder in die Ueberlegungen einfloss. Klar ist für Hanspeter Ryser, dass für grosse Geschäfte vermehrt Spezialkommissionen eingesetzt werden müssen. Das sei vorteilhaft, weil in solche Kommissionen Leute mit spezifischem Fachwissen delegiert und die Spezialkommissionen nach getaner Arbeit wieder aufgelöst werden können.


Die Spezialkommission hat auch die Funktion des Landschreibers begutachtet. Aus der Tatsache, dass dieser sowohl der Regierung als auch dem Landrat zudient, resultieren nach Meinung der Spezialkommission Parlament und Verwaltung nicht nur Gefahren, sondern auch Chancen und Effizienz, zumal seine Wahl dem Landrat obliegt.


Zur Umsetzung derjenigen Aenderungen, die im Landratsgesetz verankert werden müssen, hat die Spezialkommission Parlament und Verwaltung bereits am 09. Juni 2005 eine Motion eingereicht [2005/160].


Ihren vierten und wahrscheinlich letzten Bericht wird die Spezialkommission Parlament und Verwaltung dem Landrat unterbreiten, wenn sie die derzeit immer noch ausstehenden Berichte der Regierung zum WoV-Projekt und zu den Agenturen behandelt hat.


Abschliessend spricht Hanspeter Ryser dem Landschreiber seinen Dank aus. Wenige Kommissionspräsidenten hatten je die Chance, einen Bericht durch den Landschreiber verfassen zu lassen. Hanspeter Ryser hat diese genutzt und dankt Walter Mundschin für den guten Bericht über die in der Spezialkommission behandelten Themen.


Ruedi Brassel : Vor uns liegt der dritte Bericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung. Es geht darin in erster Linie um die eigenen Belange des Landrats.


Zuerst zur Neuordnung der Kommissionen: Der Grundsatz «pro Direktion eine Kommission» ist in der Vorlage verankert, die Spezialkommission will schlankere Strukturen, klarere Zuständigkeiten und nicht zuletzt eine Reduktion der Belastung der einzelnen Parlamentarier und der Parlamentsdienste durch weniger Sitzungen. Nun liess die vorgeschlagene Neuordnung teilweise neue Namen entstehen; man kann darüber streiten, ob FSK oder KFS die richtige Abkürzung ist für die neue Finanz- und Sozialkommission, doch ist das für Ruedi Brassel nebensächlich - wichtig ist der Inhalt.


Die SP-Fraktion gelangte grossmehrheitlich zur Ueberzeugung, dass die Personalkommission beibehalten werden soll, weil dort Belange aller Direktionen behandelt und Querschnittsthemen aufgenommen werden können. Eine knappe Mehrheit der SP-Fraktion wird beantragen, auch die Umweltschutz- und Energiekommission beizubehalten, dazu möchte sich Ruedi Brassel selbst nicht äussern.


Eine sinnvolle Neuerung ist das zweistufige Verfahren bei der Eintretensfrage. Sinnvoll ist auch die Gesetzesänderung in bezug auf die Wahlvorschläge, welche künftig durch die Fraktionen vorgenommen werden sollen. Und über die Wahlvorschläge, die via Motion im Gesetz verankert werden sollen, gelangt Ruedi Brassel zum nächsten Thema: zu den Fraktionen bzw. zur Frage der Fraktionsentschädigungen. Weshalb knüpft er das an den Wahlvorschlägen auf? Die Fraktionen in unserem Staatswesen - nicht nur im Kanton - erfüllen Tätigkeiten und Funktionen, welche weit über die eigentliche politische Arbeit hinausgehen. Sie betätigen sich gerade im Bereich Justiz auf breiter Basis und mit sehr viel Aufwand als Rekrutierungsinstrument, welches die sich zur Verfügung stellenden Personen für die kantonale Justiz evaluiert und zur Wahl vorschlägt. Wollte man für diese Aufgaben Headhunter engagieren, entstünden dem Kanton sehr hohe Kosten, führt Ruedi Brassel aus.


Die Fraktionen leisten für den Staat, zur Meinungsbildung im Kanton und für die demokratische Legitimation ganz wichtige Basisarbeit nicht nur in der Organisation der Parlamentsdebatte, sondern vor allem in der Vorbereitung, durch Hintergrundrecherchen, in der Qualitätskontrolle der Parlamentsarbeit und nicht zuletzt in der öffentlichen Meinungsbildung. Wenn die Fraktionsarbeit schlecht vorbereitet wird und die Parlamentarier nicht die nötige Unterstützung und das nötige Hintergrundwissen erhalten, entstehen im Parlamentsbetrieb Reibungsverluste, Ineffizienz, und es entstehen Konflikte, welche durch bessere Information und besseres Hintergrundwissen vermeidbar wären. Auch solche Reibungsverluste und Konflikte kosten Geld, eine gute Fraktionsarbeit trägt dazu bei, solche Kosten zu vermeiden.


In § 70 der Kantonsverfassung ist vorgesehen, dass die Fraktionen für ihre Arbeit Beiträge erhalten können. In § 27 des Landratsgesetzes wird das präzisiert, im Dekret zum Landratsgesetz geht es nun darum, die Höhe der Fraktionsentschädigung festzulegen. Der aktuelle Beitrag von 2'000 Franken fällt im Vergleich mit anderen Kantonen total aus dem Rahmen - nach unten. In der Vorlage sind bereits einige Beispiele aufgeführt. Weitere Vergleiche zitiert Ruedi Brassel aus dem - sehr empfehlenswerten - Publikationsorgan der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen, welche eine Uebersicht über die Parlamentarier- und Fraktionsentschädigungen in der Schweiz erstellte. Setzt man die Fraktionsentschädigungen in Relation zur Anzahl Einwohner eines Kantons, werden im Kanton Basel-Landschaft pro Kopf 15 Rappen pro Jahr für die Fraktionsarbeit ausgegeben - damit bildet das Baselbiet das absolute Schlusslicht der Kantone, welche solche Beiträge ausrichten. Das Wallis beispielsweise zahlt Franken 1.57, Nidwalden 1.24, also einiges mehr. Auch sehr grosse Kantone - wie z.B. Bern mit 77 Rappen pro Person und Jahr - zahlen ein Mehrfaches der Beiträge, die derzeit im Kanton Basel-Landschaft ausgerichtet werden. So weit will die Spezialkommission gar nicht gehen; sie schlägt vor, den Grundbeitrag an die Fraktionen zur Deckung der Basisaufgaben, welche für einen effizienten Ratsbetrieb unumgänglich sind, auf 20'000 Franken zu erhöhen.


Nun hätte man auch sagen können, der Parlamentsdienst solle ausgebaut werden. Der Kommissionspräsident hat erläutert, weshalb dies nicht vorgeschlagen wird: die Fraktionen sollen in eigener Verantwortung für ihre Hintergrundarbeit besorgt sein und nicht Staat und Verwaltung gewissermassen hineinfunken. Das ist richtig und folgt der Gewaltentrennung, meint auch Ruedi Brassel.


Festzuhalten ist, dass es sich bei dieser Fraktionsentschädigung in keiner Art und Weise um eine Parteienfinanzierung handelt. Es geht nicht darum, dass irgend jemand etwas in den eigenen Sack steckt, sondern Grundlagen zur Verbesserung der zu leistenden Arbeit zu schaffen. Wer anderes behauptet, politisiert populistisch und versucht Stimmung zu machen. Natürlich scheint dieses Vorhaben in einer Phase, in welcher das Parlament überall am Sparen ist - gerade auch vor den Volksabstimmungen über die GAP-Massnahmen - quer in der Landschaft zu stehen. Als die Spezialkommission das Vorhaben behandelte, konnte sie diese Terminkoinzidenz nicht voraussehen, sie hat sich sachlich auf das gestützt, was sie gemeinsam erwogen hat und von dessen Notwendigkeit sie überzeugt ist. Es geht in keiner Art und Weise darum, sich als Luxusparlament zu etablieren!


Auch nach dieser Anpassung ist der Landrat sehr bescheiden ausgestattet und bleibt im Vergleich mit anderen Kantonen gewissermassen eine parlamentarische Sparvariante. Die Fähigkeit, die Vorlagen zu hinterfragen, minimale Recherchen zu tätigen, Referenten beizuziehen, die gemeinsame Meinungsbildung sorgfältig anzugehen muss gewährleistet sein, wenn das Parlament sich selber und dem Volk gegenüber glaubwürdig sein will. Der Landrat darf nicht zu einem Alibi-Parlament verkommen, welches einfach abnickt, was von Regierung und Verwaltung vorgesetzt wird, nur weil man sich gar nicht vertieft mit den Geschäften befassen kann. Ein solches Alibi-Parlament würde auch das Volk nicht wollen, und nicht einmal die Regierung hätte etwas davon.


Ruedi Brassel bittet namens der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Abweichend wird die SP-Fraktion einen Antrag zur Beibehaltung der Personalkommission deponieren. Der Abschreibung der Vorstösse gemäss Kommissionsantrag stimmt die SP-Fraktion zu.


Auch die SVP-Fraktion will auf die Vorlage eintreten, bekundet Hildy Haas . Auslöser für die Arbeit der Spezialkommission war ein Verfahrenspostulat, welches GPK und FIK im Jahr 2003 gemeinsam eingereicht hatten. Es ging darum, Funktion, Aufgaben, Tätigkeiten und Organisation des Landrats zu überprüfen, auch im Hinblick auf neue Aufgaben wie beispielsweise die interkantonale Zusammenarbeit.


Erstes konkretes Ergebnis war die Musterregelung der parlamentarischen Oberaufsicht im Statut von Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften [LRV 2004/080] . Der Landrat beschloss diese am 06. Mai 2004 und wies die Regierung an, die Musterregelung bei allen künftigen interkantonalen Verträgen anzuwenden. In einem zweiten Schritt erfolgte die Verankerung der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission in der Gesetzgebung des Kantons Basel-Landschaft.


Nun sind wir also beim dritten Teil der Kommissionsarbeit, in dem es darum ging, zu prüfen, wie die Parlamentsarbeit erleichtert, verbessert und evtl. vereinfacht werden könnte. Resultat ist der vorliegende Bericht, über dessen Anträge der Landrat heute befinden soll.


Die SVP-Fraktion hat sich eingehend mit dem Bericht befasst und anerkennt die grosse Arbeit, die dahintersteckt. Sie stimmt der Offenlegung der Interessenbindungen zu. Die Neuordnung der Kommissionen findet in der SVP-Fraktion ebenfalls eine Mehrheit:


Es leuchtet ein, jeder Direktion eine parlamentarische Kommission gegenüberzustellen. Dadurch wird u.a. auch die zeitliche Belastung der Regierungsräte vermindert, welche heute teilweise in zwei Kommissionen Rede und Antwort stehen müssen. Die Personalkommission soll in die Kommission für Finanzen und soziale Sicherheit eingegliedert werden, diese thematische Zusammenfassung in einer Kommission sei zweckmässig, meint Hildy Haas. Es sei auch zu begrüssen, wenn der Umweltaspekt bei Bauvorhaben in einer Kommission für Infrastruktur und Umweltschutz schon zu Beginn eingebracht werden könne.


Insgesamt werden weniger Kommissionssitze zu vergeben sein. Damit kann eine Doppelbelastung einzelner Landrätinnen und Landräte vermieden werden; dies sei insbesondere für die kleineren Fraktionen von Vorteil, welche heute schon Mühe hätten, die Kommissionsarbeit auf ihre wenigen Mitglieder zu verteilen, streicht Hildy Haas heraus.


Ebenfalls keinen Einwand erhebt die SVP-Fraktion gegen die übrigen Präzisierungen und Anpassungen, welche die Spezialkommission anregt.


Nicht einverstanden ist die SVP-Fraktion laut Hildy Haas mit der vorgeschlagenen Anhebung der Fraktionsentschädigungen (§ 11 des Dekrets zum Landratsgesetz). Dies aus zwei Gründen:


Erstens wurde endlich erreicht, dass der Kanton seine Ausgabenpraxis zu überprüfen beginnt. Endlich darf über den Abbau staatlicher Tätigkeiten überhaupt gesprochen werden, und endlich hat das Parlament erste Sparmassnahmen beschlossen, die - zum Wohl unserer Kantonsfinanzen - hoffentlich auch in der bevorstehenden Volksabstimmung gutgeheissen werden. Wie kann der Landrat demgegenüber «für sich selber eine Lohnerhöhung beschliessen?» fragt Hildy Haas. Die Argumente für die Erhöhung können noch so einleuchtend und in der Sache sogar richtig sein, sie würden vom Volk nicht verstanden!


Zweitens verlangt das Parlament mit den beschlossenen Sparmassnahmen vom Personal, von den Gemeinden und von verschiedenen Gruppen von Bürger/inne/n einen Verzicht. Deshalb sollte der Landrat mit gutem Beispiel vorangehen und seinerseits auf die Erhöhung der Fraktionsentschädigungen verzichten.


Die SVP-Fraktion stimmt allen Anträgen der Spezialkommission Parlament und Verwaltung zu, ausser demjenigen zu § 11 des Dekrets in bezug auf die Erhöhung der Fraktionsentschädigungen, welche die SVP-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt grossmehrheitlich ablehnt.


Dieter Schenk : Die Vorlage der Spezialkommission Parlament und Verwaltung ist kein grosser, umwälzender Entwurf. Es werden keine Vorschläge unterbreitet, welche das Verhältnis des Parlaments zu Regierung und Verwaltung grundsätzlich im Sinne einer Stärkung des Parlaments verändern. Der Landschreiber bleibt weiterhin Diener zweier Herren, der Rechtsdienst des Regierungsrates mag umgetauft werden, der Zugang zum Rechtsdienst aber wird für die Regierung weiterhin einfacher sein als fürs Parlament.


Dieter Schenk ist bewusst, dass eine Aenderung z.B. in Richtung eines selbständigen Parlamentsdienstes, wie ihn Basel-Stadt erhalten hat, teuer und damit in der heutigen Zeit im Kanton Basel-Landschaft kaum realisierbar ist. Persönlich ist er jedoch davon überzeugt, dass eine solche Lösung für den Kanton letztlich billiger wäre. Die Komplexität der Vorlagen nimmt ständig zu, und es ist dem Landrat kaum mehr möglich, Alternativen zu den regierungsrätlichen Vorlagen schon nur zu finden und zu diskutieren. Dazu müssten die Kommissionen externe Fachleute beiziehen, welche nicht wie die verwaltungseigenen Fachleute nur das präsentieren, was sie selbst ausgearbeitet und vorgelegt haben. Dieter Schenk meint, dieses Thema werde der Landrat sicher noch längerfristig diskutieren müssen.


Die Spezialkommission legt heute Aenderungsvorschläge zum Landratsdekret vor, welche einerseits durch Verfahrenspostulate angeregt wurden, andererseits schon länger Praxis sind. Sie stellte aber auch eigene Ueberlegungen an und bringt Vorschläge ein, welche in der Kommission heftig diskutiert wurden. So schlägt die Spezialkommission eine klare Linie bei der Organisation der Kommissionen vor: eine Direktion -> eine Kommission. Eine Ausnahme macht sie - zu Recht - mit der Petitionskommission.


Die FDP-Fraktion unterstützt einstimmig den Antrag der SP, die Personalkommission weiterbestehen zu lassen. Dieter Schenk erklärt dies auch damit, dass in der Personalkommission keine Kantonsangestellten mitwirken dürfen. Uebernähme die Finanzkommission die Aufgaben der heutigen Personalkommission, müsste ergänzend eine Ausstandsregelung für Mitarbeitende des Kantons ins Dekret aufgenommen werden.


Gemäss Dieter Schenk spricht sich eine Mehrheit der FDP-Fraktion gegen eine Erhöhung der Fraktionsentschädigungen aus, weil das zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun erscheint. Vor zwei Jahren wurde - von anderer Seite - ein Gegenantrag zur budgetierten Erhöhung der Fraktionsentschädigungen eingereicht, den die FDP damals unterstützte [2003/230-03] . Auch heute meint eine FDP-Mehrheit, die Fraktionen sollten nicht mehr Mittel erhalten, während sie von anderen Sparen fordern.


Eine falsche Interpretation ist es jedoch, die beantragte Erhöhung der Fraktionsentschädigungen mit «mehr Lohn für die Landräte» gleichzusetzen, stellt Dieter Schenk dezidiert klar. Kein Landratsmitglied erhält durch eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge mehr Geld!


Mit Bezug auf den von Ruedi Brassel angestellten Vergleich zu anderen Kantonen fügt Dieter Schenk an, die Annahme der von der Spezialkommission Parlament und Verwaltung vorgeschlagenen bescheidenen Erhöhung der Fraktionsentschädigungen würde das Baselbiet gerade mal ins interkantonale Mittel heben: 55 Rappen pro Einwohner/in und Jahr würde die Arbeit der Fraktionen den Kanton Basel-Landschaft danach kosten.


Abschliessend fasst Dieter Schenk die Position der FDP-Fraktion zusammen: Sie ist für Eintreten, möchte die Personalkommission beibehalten und lehnt die Erhöhung der Fraktionsentschädigungen mehrheitlich ab.


Für Eugen Tanner ist die Frage zu beantworten, inwieweit die Vorschläge der Spezialkommission, welche sich mit den Aktivitäten, der Rolle, letztlich mit der Stellung des Landrats auseinandergesetzt hat, die Arbeit des Landrats tatsächlich effizienter, wirkungsvoller und stufengerechter werden lassen. Eugen Tanner erinnert an die Hauptaufgaben des Parlaments: Gesetzgebung und Oberaufsicht. Kann mit den vorgeschlagenen Aenderungen die Stellung des Parlaments gegenüber Verwaltung und Regierung gestärkt, die Arbeit verbessert und effizienter gestaltet werden? Die CVP/EVP-Fraktion kam zum Schluss, die vorgeschlagenen Aenderungen seien dazu geeignet. Sie nimmt in diesem Sinne vom Bericht Kenntnis und trägt die beantragten Aenderungen mit.


Eugen Tanner nimmt zu zwei offensichtlich umstrittenen Punkten Stellung:


1. Die Neuordnung der ständigen Kommissionen:
Das mit der vorgeschlagenen Neuordnung angestrebte Ziel unterstützt die CVP/EVP-Fraktion. Mehrheitlich herrscht die Meinung vor, dass die konsequente Ausrichtung der ständigen Kommissionen auf die einzelnen Direktionen richtig ist. Des einen oder der anderen Herz schlägt etwas mehr für die Kommission als für den Landrat als Ganzes, weshalb einzelne Mitglieder eine Beibehaltung der Personalkommission befürworten.
Dass die Neuregelung erst mit Beginn der neuen Legislatur im Jahr 2007 in Kraft treten würde, erleichtere vielleicht die Zustimmung, hofft Eugen Tanner.


2. Die Fraktionsentschädigungen:
Im Zentrum steht für die CVP/EVP-Fraktion eine Stärkung des Parlaments. Als Milizgremium ist der Landrat gegenüber Verwaltung und Regierung a priori benachteiligt, stellt Eugen Tanner fest. Weil man sich nicht ständig mit den Themen auseinandersetzt, wird es immer schwieriger, sich in die Geschäfte einzuarbeiten - ein Stück weit ist das der Preis für die Aufrechterhaltung des Milizsystems. Das Anliegen hinter der beantragten Erhöhung der Fraktionsentschädigungen - die Professionalität zu erhöhen, die Qualität des Landrats zu verbessern - ist berechtigt. Schliesslich geht es darum, sich auch in der internen Auseinandersetzung mit den teilweise komplexen Fragestellungen eine zusätzliche Unterstützung aneignen zu können. Könnten die einzelnen Mitglieder fraktionsintern etwas entlastet werden, wären vielleicht auch wieder mehr Leute für die Mitarbeit im Milizparlament zu gewinnen, welche in leitenden Funktionen oder als selbständige Unternehmer tätig sind und sich aus einer ganz anderen, aber ebenso wichtigen Optik einbringen können.


Eugen Tanner bedauert, dass es Kollege Ruedi Keller im Vorfeld der heutigen Debatte nötig fand, dem Parlament bzw. einem Teil der Kommission Arroganz und Ueberheblichkeit vorzuwerfen. Entweder hat er nicht begriffen, worum es bei der Erhöhung der Fraktionsentschädigungen geht, oder er hat in populistischer, vielleicht gar demagogischer Art und Weise versucht, es zu verdrehen. Es geht - dies auch an die Adresse von Hildy Haas - in keiner Art und Weise um eine Lohnerhöhung für die einzelnen Parlamentarier/innen, sondern es geht schlicht und einfach darum, den einzelnen Fraktionen die Finanzierung einer minimalen Infrastruktur zu ermöglichen. Im Klartext zu den zusätzlichen 107'000 Franken, über die diskutiert wird: Die stärkste Fraktion kann sich damit im besten Fall eine 25 %-Stelle leisten, und würde man den Betrag zur Aufstockung des Parlamentsdienstes in der Art von Basel-Stadt einsetzen, könnte damit bestenfalls eine 80 %-Stelle geschaffen werden. Das sind, gemessen an den Aufwendungen, welche der Landrat insgesamt «verursacht», Mehrkosten von knapp 8 %. Bezogen auf den heutigen Tag entsprechen 8 % etwa 20 Minuten. Wenn sich Ruedi Keller schämt, dieses 20 Minuten-Aequivalent zu bewilligen, müsste Eugen Tanner nach jeder Landratssitzung ein schlechtes Gewissen haben, in der nur die Hälfte der Traktanden abgearbeitet wurde, weil in ungebührlicher Art und Weise leeres Stroh gedroschen oder über Angelegenheiten vierter und fünfter Priorität diskutiert wurde. Dort sollte angesetzt werden!


Eugen Tanner ermuntert das Landratsplenum, der bescheidenen Erhöhung der Fraktionsentschädigungen zuzustimmen und damit auch eine Arbeit in den Fraktionen zu ermöglichen, die diesem Parlament würdig ist.


Die CVP/EVP-Fraktion nimmt vom Bericht Kenntnis und heisst die beantragten Aenderungen gut.


Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei


Esther Maag bedankt sich bei Eugen Tanner für sein engagiertes Votum, welches ihr einige Worte erspart. Die Kommission hat ihre Arbeit ernst genommen. Es war gut, die Parlamentsarbeit wieder einmal von Grund auf unter die Lupe zu nehmen. Dabei war ein bestrittener Punkt die Aufteilung der Kommissionen. Die Grünen sind sich darin einig, dass sie keine Neuordnung der Kommissionen möchten. Zur Personalkommission habe man bereits entsprechende Argumente gehört. Bei BPK und UEK wurden vor allem Arbeitsanfall und Arbeitsbelastung als Argumente angeführt. Schon heute hat die BPK Riesengeschäfte zu bearbeiten. Man hält es für gut, dass sich die Arbeit auf mehr Köpfe verteilt.


In erster Linie gehe es auch darum, die mehrheitliche Miliz- respektive Gratisarbeit des Parlaments in belastbarem Rahmen zu halten, und nicht die Arbeit der Regierung, wie Hildy Haas gemeint habe. Ein bereits stark gefordertes BPK-Mitglied wäre mit der Neuorganisation der Kommissionen nochmals über Gebühr zusätzlich belastet. Die Grüne Fraktion stellt daher den Zusatzantrag "Beibehaltung UEK", welcher aber keinen Zusammenhang mit dem jetzigen Vorsitz der Grünen in dieser Kommission habe; zudem stehe ein baldiger Legislaturwechsel an.


In Bezug auf die Fraktionsentschädigungen nimmt sie Ruedi Brassel s Aussage betreffend die staatstragenden Funktionen der Fraktionen auf. Auch bei ihr habe sich beim Wort 'Lohnerhöhung' alles gesträubt, denn letztlich gehe es nicht um Lohn, sondern darum, die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu verbessern. Eine gewisse Professionalisierung sei heutzutage nicht mehr zu umgehen. Vom Landrat wird gute Arbeit erwartet, was aber auch von Fall zu Fall eine gute Sekretariatsunterstützung voraussetze, welche sich die Fraktionen im jetzigen Zeitpunkt aber nicht leisten können. Dass sich nun FDP und SVP, welche sich in den letzten beiden Jahren immer dahingehend geäussert hätten, nichts gegen eine Erhöhung der Fraktionsentschädigung einzuwenden zu haben, plötzlich in diesem Punkt nicht mehr so sicher sind, erstaunt sie sehr.


Die Grünen könnten sich zudem vorstellen - dies wurde in der Kommission bereits andiskutiert -, dass auch im Landrat vertretene Parteien ohne Fraktionsstärke eine Fraktionsentschädigung erhalten. Konkret würde damit auch die SD davon profitieren, welche im Grunde dieselbe Fraktionsarbeit leistet, aber kein Anrecht auf Fraktionsentschädigung hat. Die Grünen beantragen die Beibehaltung der UEK sowie den Einschub eines Absatz 2 in § 11 betreffend Fraktionsentschädigung für Parteien ohne Fraktionsstärke.


Bruno Steiger kann nicht an allem, was Esther Maag gesagt hat, Gefallen finden, gesteht ihr aber ein gewisses Mitgefühl zu. Trotz allem, meint er, seien die Schweizer Demokraten nicht käuflich, man habe eine Linie [Heiterkeit]. Die SD sehe sich als Volksvertretung. Er verwahrt sich zudem gegen die Äusserungen Eugen Tanner s gegenüber Rudolf Keller . Hier werde ein Politiker angegriffen, der Zivilcourage an den Tag lege, was man von der CVP grösstenteils nicht erwarten könne. Er hält es für "himmeltraurig, feig und arrogant", auf Leute loszugehen, die nicht anwesend seien.


Zum Bericht der Spezialkommission: Gegen die Zusammenlegung von Kommissionen sowie gewisse Sparanstrengungen - also Redimensionierung und Straffung - habe man grundsätzlich nichts einzuwenden. Eine Erhöhung der Fraktionszulagen aber stehe in der heutigen Zeit klar quer in der Landschaft. Auch wenn nun bestritten werde, dass das Geld an den einzelnen Landrat gehe, letztlich gehe es eben doch in die Parteikasse aller Fraktionen. Das Volk respektive der heutige Steuerzahler könne einen solchen Entscheid mit Sicherheit nicht verstehen. Die Argumente von Ruedi Brassel verstehe er zwar schon, nur töne es einfach "verdammt arrogant". In der Staatskasse befinde sich nicht zu viel Geld. Überall soll gespart werden, und nun komme man und fordere mit der zehnfachen Erhöhung der Fraktionszulagen finanzielle Leistungen vom Staat. § 11 dürfte in der Vorlage nicht enthalten sein. Die SD wird sich dagegen wehren und auch das Referendum in Erwägung ziehen.


Robert Ziegler will sich nicht mit dem Volk anlegen und beschränkt sich daher auf einen Aspekt der Vorlage, nämlich die Zusammenführung von BPK und UEK. Ein Departement -> eine Kommission, dieser Gedanke habe durchaus eine gewisse Logik, nämlich die Logik aus der Vogelperspektive, die Logik des Organigramms, welche aber nicht zwingend die Logik der praktischen Arbeit sei. Wer eine bestimmte Zeit in der UEK mitgearbeitet hat, kann sich eine gewisse Sachkompetenz bezüglich folgender Themenkreise aneignen: Naturschutz, Energiepolitik / Energiesparen, Alternativenergien, Lufthygiene, Gewässerschutz, Abfallentsorgung und Recycling, Fragen der Deponie- und Transportsicherheit / Transportrisiken, Zustand der Wälder, Böden, Landwirtschaft etc.. Lege man nun die Arbeit von BPK und UEK zusammen, so sei schwerlich vorstellbar, dass diese Kommissionsmitglieder sich, neben all den Vorlagen, die vom Tief- und- und Hochbauamt zusätzlich kommen, in derselben Tiefe mit all diesen Themen auseinander setzen können. Mit anderen Worten: Eine Zusammenführung der beiden Kommissionen hat zwingend einen Verlust an Sachkompetenz in Umwelt- und Energiefragen zur Folge. Röbi Ziegler gibt zu bedenken, dass dieser Verlust auch die Position des Parlaments gegenüber Regierung und Verwaltung schwächt. Ob das auch wirklich mit der Reform gewünscht werde, fragt er.


Eugen Tanner wie auch Hanspeter Ryser hätten mit Recht betont, es gelte das Prinzip des Milizparlaments aufrecht zu erhalten. Die Parlamentsarbeit soll aber auch von Leuten wahrgenommen werden können, die in einer verantwortungsvollen Position stehen, einen Beruf haben, der sie in starkem Mass belastet. Die Mitarbeit in einer Kommission mit vierzehntäglichem oder wöchentlichem Sitzungsrhythmus erhöht die Belastung für das einzelne Ratsmitglied ganz wesentlich. Er selbst sei wohl nicht der einzige, der zuweilen spüre, dass die im Rat zu leistende Arbeit nicht selten an die Grenze dessen geht, was neben der beruflichen Tätigkeit noch möglich ist.


Er bittet seine RatskollegInnen dringend, die Zusammenführung der Kommissionen nochmals gründlich zu überdenken und nicht einen Schritt zu wagen, der einerseits die Position des Parlaments gegenüber Regierung und Verwaltung schwächt und andrerseits den Kreis derjenigen Leute, welche überhaupt ein Landratsmandat annehmen können, nochmals einengt. In diesem Sinne kann sich eine Mehrheit der SP dem Antrag der Grünen auf Beibehaltung der UEK anschliessen.


Philipp Schoch , UEK-Präsident, erklärt, die Kommission habe sich in einer Konsultativabstimmung gegen die Aufhebung der UEK ausgesprochen, da man - wie sein Vorredner ausgeführt habe - findet, die Kommission habe durchaus ihre Bedeutung und Wichtigkeit. Zudem kann man sich auf ganz sachlich-praktischer Ebene nicht vorstellen, dass die heute in der UEK geleistete Arbeit in einer Kommission 'Infrastruktur und Umweltschutz' integriert werden kann. Dies käme seines Erachtens einer masslosen Überforderung der MilizpolitikerInnen gleich. Aus diesen Gründen lehnt die UEK, wie auch er persönlich, den Kommissionsantrag auf Zusammenlegung der UEK und BPK in einer neuen Kommission 'Infrastruktur und Umweltschutz' ab.


Die Schweizer Demokraten fragt er an, ob denn etwa Rudolf Keller sich bewusst sei, was eine Volksabstimmung den Staat kostet. Er führt selbst das Beispiel einer Volksabstimmung in der Gemeinde Pratteln (ca. fünftgrösste Gemeinde im Kanton) an, welche Fr. 25'000.- kostet. Man müsste sich also gut überlegen, ob sich das Referendum bei dieser Frage finanziell für den Kanton lohnen würde, welcher letztlich für die Abstimmungsunterlagen, Auswertungen etc. aufkommen muss.


Georges Thüring ist heute ein 'total glücklicher Mann'. Er kann für einmal sowohl den Grünen wie auch der SP zustimmen [Heiterkeit]. Auch er fragt sich, wie die Zusammenlegung zweier Kommissionen möglich sein soll. Denn heute Morgen sei vom Präsidenten der Bau- und Planungskommission zu vernehmen gewesen, man habe dort Arbeit, dass es "chlöpft". Die jetzige effiziente Arbeit der BPK würde seines Erachtens durch die Zusammenlegung in Frage gestellt. Auch er findet, es müsse Geld gespart werden; Kompetenzen sollen aber dort zusammengenommen werden, wo es auch Sinn mache. So bringe es keinen Nutzen, aus zwei Kommissionen eine grosse zu machen, welche dann wöchentlich tagt. Man spare damit keinen Franken. Zudem gehe, wie bereits Röbi Ziegler gesagt habe, damit wohl eine gewisse Fachkompetenz verloren, welche man sich mit den Jahren habe aneignen können. Die Kommissionen sollen so beibehalten werden.


Thomas de Courten muss sich doch noch zur Erhöhung der Fraktionsentschädigungen äussern. Seiner Meinung nach sind Dinge gesagt worden, die so nicht stimmen. Er lässt sich auch nicht Populismus vorwerfen, nur weil er gegen die Vorlage ist. Es geht ihm nicht um den Betrag sondern um das Prinzip. Ganz grundsätzlich hat er etwas dagegen, wenn sich Amtsträger und Gewählte aus dem Steuertopf der Allgemeinheit Geld und Entschädigungen zusprechen. Diese Selbstbedienungsmentalität lehne er in der Politik genauso ab wie in der Wirtschaft. Man könne sich so viel Sand in die Augen streuen, wie man wolle; letztlich handle es sich um eine Parteienfinanzierung. Man nimmt mehr Geld vom Staat, welches letztlich zugunsten der Fraktionen geht.


Die SVP habe diese Selbstbedienungsmentalität schon immer abgelehnt, hält er Esther Maag entgegen. So habe sie auch jeweils entsprechende Budgetanträge eingebracht, zuletzt in der Budgetberatung 2004. Damals wurde die Fraktionsentschädigungserhöhung, welche sozusagen stillschweigend hätte eingeführt werden sollen, deutlich abgelehnt. An der damaligen Begründung, dass weder dringlich noch sachlich eine Notwendigkeit für Fraktionsentschädigungserhöhungen bestehe, habe sich bis heute nichts geändert. Die Erhöhungen seien dann wie heute nicht ausreichend begründet gewesen. Auch sei es kaum zweieinhalb Jahre her, dass der Baselbieter Souverän deutlich ein Parteienfinanzierungsgesetz abgelehnt habe. Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist heute wie damals von der Richtigkeit dieses Entscheids überzeugt. Man glaubt nicht, dass mit einer Erhöhung der Fraktionsentschädigungen die politische Arbeit verbessert würde.


Was sollte sich denn konkret damit verbessern? will er wissen. Der Betrag sei nicht alle Welt. Sind zwanzig Minuten mehr Vorbereitungszeit für den Landrat tatsächlich notwendig? fragt er. Werden die Vorstösse damit besser oder begründeter? Werden es weniger Vorstösse? Werden die Reden im Plenum besser, vorbereiteter, eingeübter? - Seiner Meinung nach nicht. Auch glaubt er nicht, dass damit die Belastung der Parlamentsmitglieder sinkt. Er nimmt nicht an, dass das Gros der Landratsmitglieder heute ungenügend vorbereitet und dokumentiert hierher gekommen ist. Vielmehr ist er überzeugt, dass viele eine Menge Zeit investiert haben, und das werde auch in Zukunft nicht anders sein. Thomas de Courten ist ein Befürworter des Milizsystems. Jeder soll zu seiner politischen Arbeit seinen Beitrag leisten. Von der Wirtschaft erwarte man, dass sie die Leute zur Verfügung stellt, also dürfe man auch punkto politische Arbeit den entsprechenden Beitrag erwarten. Er lehnt aus Überzeugung die zehnfache Erhöhung der Fraktionsentschädigung ab.


Jacqueline Halder schliesst sich dem Votum von Röbi Ziegler an. Als wohl dienstälteste Landrätin merkt sie an, dass sie bereits im Parlament war, als die Umweltgeschäfte noch in der Gesundheits- und Umweltkommission zusammengefasst waren. Sie war Mitglied dieser Kommission und musste fest stellen, dass Gesundheitspolitikerinnen meist keine Umweltpolitikerinnen und umgekehrt Umweltpolitiker meist keine Gesundheitspolitiker sind. Die Schwierigkeiten seien klar bei der Behandlung des Waldgesetzes - ein völliges Desaster - zum Vorschein gekommen. Schliesslich musste eine Spezialkommission einberufen werden, um das Waldgesetz doch noch unter Dach und Fach zu bringen. Mit der Revision des Landratsgesetzes wurde Anfang der neunziger Jahre die UEK, mit genau zugeteilten Bereichen, geschaffen. In den neunziger Jahren entstanden die Umwelt- und Energiegesetze, da diesen Bereichen eine grosse Bedeutung zugemessen wurde. Seither sind zehn Jahre vergangen. Die Kommission - sie selbst hatte während acht Jahren das Präsidium inne - war grundsätzlich immer beschäftigt. Man hatte sowohl grosse, wichtige Geschäfte wie etwa das Gewässerschutzgesetz, daneben aber auch, wie in anderen Kommissionen, bescheidenere.


Obwohl der Umweltschutz auch heute noch von grosser Bedeutung ist - Klima-, Luftverschmutzung und die Folgen davon: Naturkatastrophen - wird er nicht mehr im selben Mass wie damals Ernst genommen. Im Ratskollegium wie auch aus Leserbriefen und diversen Quellen sei immer wieder zu vernehmen, der Umweltschutz behindere die Wirtschaft. Dabei vergesse man, dass die Wirtschaft auch vom Umweltschutz sehr profitiere. Dass nun die Bereiche Umweltschutz/Energie in die Bau- und Planungskommission integriert werden sollen, sieht sie persönlich wie auch für die Umwelt und den Umweltschutz als grossen Rückschritt an. Es sei anzunehmen, dass sich damit wieder dieselben Schwierigkeiten ergeben werden wie damals, als das Thema bei der Gesundheitskommission angegliedert war. Umweltschützerinnen und -schützer sind keine Strassenbauer, und umgekehrt gelte dasselbe.


Christine Mangold : Auch die Personalkommission hat sich mit dem Thema auseinander gesetzt, dass die PLK keine eigenständige Kommission mehr sein soll, sondern dass ihre angestammten Geschäfte in der Finanzkommission beraten werden sollen. Grösstmehrheitlich kann die PLK die Begründung für die Aufhebung nicht nachvollziehen. Es soll u.a. eine Sparmassnahme sein. Will die FIK für personalrechtliche Fragen Subkommissionen einsetzen, so geht die Landrätin davon aus, dass es auch für die Mitglieder der Subkos Sitzungsgelder braucht, ebenso wie wenn die Mitglieder der PLK tagen würden. Wo wird hier gespart? Die PLK soll unterbeschäftigt sein. Sie selbst hat den Eindruck, in regelmässiger Folge Kommissionsberichte zu schreiben und nimmt daher an, der Präsident der FIK hätte wohl einiges mehr zu tun, wenn er auch diese Berichte noch verfassen müsste.


Bei der Rekrutierung der Mitglieder in die PLK wissen zudem die Fraktionen, dass Angestellte des Kantons nicht delegiert werden können. Bei der FIK wären einige Mitglieder hin und wieder im Ausstand. Macht das Sinn? fragt sie. Ganz wichtig aber erscheint ihr folgende von der PLK vertretene Meinung: Ein Kantonsparlament sendet ein schlechtes Signal aus, wenn es sich für personalrechtliche Fragen keine eigenständige Kommission mehr leisten will.


Karl Willimann weist auf einen weiteren Aspekt bei der Zusammenlegung der Kommissionen hin: Heute tagen UEK und BPK in ca. vierzehntäglichem Rhythmus. Was passiert nun mit den betreffenden Kommissionsmitgliedern? Sie werden in Zukunft einfach doppelt beschäftigt sein. Er weist auf die Schwierigkeiten der frei Erwerbenden hin, welche bereits bei der heutigen Sitzungskadenz am Limit sind, und die mit der zukünftigen Regelung wohl kaum mehr Kommissionseinsitz nehmen können. Somit bestehe die Gefahr, dass die Kommission letztlich nur noch etwa aus Beamten oder Gewerkschaftern bestehe [Heiterkeit]. Damit fehle zumindest das Wissen der frei Erwerbenden in diesen Kommissionen, das fände er schade.


Bruno Steiger entgegnet Philippe Schoch, man würde eine Volksabstimmung natürlich nicht unnötig provozieren, aber wenn ein Parlament so selbstherrlich sei und sich selbst aus der Staatskasse bereichern wolle, dann gelte es eben, diesem Parlament Grenzen zu setzen. Zudem seien die 25'000.- ein Kleines im Gegensatz zu dem, was der VCS in Pratteln veranstalte, wo letztlich der Steuerzahler auch noch draufzahle.


Esther Maag passiert es heute - ein seltener Fall -, dass ihr Karl Willimann aus dem Herzen spricht, und zwar in Bezug auf die selbstständig Erwerbenden. In Antwort auf Thomas de Courten s Frage nach den zu erwartenden Verbesserungen, zählt sie konkret auf, welche Arbeiten ihre Fraktion beispielsweise gratis leistet: Verschicken von Traktandenlisten, Dokumentation, Information der Fraktion, Sitzungsvorbereitungen, Vorstösse, Protokollieren, Recherchieren. Dabei handle es sich nicht um Arbeit für einzelne Landratsmitglieder, Inhalte oder Vorlagen, sondern um den courant normal für das Funktionieren der Fraktion. Vielleicht habe die SVP den Vorteil, dass ihr dafür ein Sekretariat zur Verfügung stehe, bei den Grünen macht es Esther Maag allein, ehrenamtlich.


Sie wüsste nicht, wer über die Fraktionsentschädigungserhöhung beraten sollte, wenn nicht der Landrat selbst. Soll dafür etwa ein Ombudsman beauftragt werden? Sie hält es für ehrlich - wenn auch heikel - und in der Logik der Sache, dass der Landrat selbst darüber bestimmt.


Marc Joset weist darauf hin, dass das Thema in der FIK kurz angeschnitten wurde. Die Meinungen waren, wie man heute vernommen hat, geteilt. Seine persönliche Meinungsäusserung beschränkt sich auf das Thema Belastung. Im Übrigen kann er sich den Argumenten Christine Mangold s gegen die Zusammenlegung von PLK und FIK anschliessen. Im jetzigen Zeitpunkt könnte die FIK unmöglich noch zusätzliche Geschäfte übernehmen. Zweimal pro Jahr ist man zudem mit Rechnung/Budget und entsprechenden Subkommissionssitzungen während Wochen, fast Monaten beschäftigt, ganz abgesehen von weiteren grossen, aktuellen Geschäften. Auch in der kommenden Amtsperiode werden mit den neuen Bundesregelungen - Stichwort NFA, Angleichung Steuergesetz Baselland, Finanzausgleich - grosse Geschäfte auf die Kommission zukommen. An eine Erhöhung des Sitzungsrhythmus ist seines Erachtens nicht zu denken. Er spricht sich klar gegen die Zusammenlegung der Kommissionen aus.


Margrit Blatter findet, gewisse Leute im Landratssaal lebten total in der Vergangenheit. Es gelte, vorwärts zu blicken. Natürlich werde alles immer schwieriger. Man müsse von der Vielfalt zur Einfalt kommen [Heiterkeit], respektive einfachere Lösungen suchen. Selbst Anwälte hätten heutzutage kaum mehr den Überblick. Sie selbst müsse beinahe für jedes Gesetz einen Anwalt beiziehen, um auch zu verstehen. Gesetze sollten aber für jeden einigermassen verständlich sein.


Peter Holinger zum Thema Belastung /Überlastung der Bau- und Planungskommission: In der BPK selbst wurde die Frage nicht thematisiert. Es handelt sich hier also um ein persönliches Kurzvotum, bemerkt er. - In der Tat habe die BPK in diesem Jahr auch schon Sitzungen abgesagt, da man keine Traktanden hatte. Die Arbeit kommt sehr schubweise. Manchmal werde von der Verwaltung her Druck ausgeübt, indem die Vorlagen spät kommen, was dann wiederum eine schnelle Behandlung nötig mache. In den letzten Jahren wurde eine Menge Zeit für das Kantonsspital Liestal aufgewendet. Aktuell nehme die Debatte um den Chienbergtunnel immer noch sehr viel Zeit in Anspruch. Geschäfte wie UKBB, Leistungsauftrag ÖV etc. sind bereits vom Tisch. Man ist in der Arbeit relativ weit. Die vier grossen Traktanden sind bereits behandelt, erklärt er.


Remo Franz erstaunt das Votum von Thomas de Courten , da gerade dieser der Wirtschaft nahe stehe und wisse, dass immer weniger Arbeitgeber bereit sind, ihre Leute für die Politik zur Verfügung zu stellen. Es werde auch für einen Unternehmer immer schwieriger, überhaupt noch politisch tätig zu sein. Der diesbezügliche Spagat werde immer grösser. Nach seiner Erfahrung ist zudem die Parlamentsarbeit in den letzten Jahren bedeutend aufwändiger geworden ist. Die Anzahl Geschäfte nimmt zu, sie werden komplexer. Nach eigener Aussage könnte er die Arbeit im Parlament schlichtweg nicht wahrnehmen, hätte er nicht für gewisse Dinge die Unterstützung eines Sekretariats. Er fragt sich, wie es für einen Unternehmer eines Kleinbetriebs noch möglich sein soll, Politik zu machen und stellt zudem fest, dass der Graben zwischen Politik und Wirtschaft immer grösser wird. Daher hält er es für sehr wichtig, dass auch ein Parlamentarier, der aus der Wirtschaft kommt, die Möglichkeit einer Unterstützung erhält. Für ihn ist klar, dass die Fraktionen mit einem Sekretariat unterstützt werden müssen, wenn dies auch nur eine 20 bis 25%-Stelle beinhaltet.


Es sei klar zu beobachten, dass die meisten Vorstösse von ParlamentarierInnen eingereicht würden, welche irgendwo eine Unterstützung hätten. Die anderen seien schlicht nicht in der Lage dazu. Die Qualität des Parlaments habe in den letzten Jahren nicht unbedingt zugenommen. Der Regierung mit ihrem riesigen Verwaltungsapparat stehe das Parlament, welches die Oberaufsicht innehat, gegenüber. Und diese werde man auch in Zukunft nicht abgeben. Soll also der Anteil an Unternehmern oder an Führungspersonen in den Unternehmungen zunehmen, so müsse man absolut für die Fraktionsentschädigungserhöhung sein, ermahnt er Thomas de Courten.


Paul Schär stellt fest, dass gemäss § 32 des Dekretsentwurfs der ganze Bereich Soziales aus der VGK heraus genommen und nun in die FIK integriert werden soll. Er weist darauf hin, dass sich die FIK damit neben den zusätzlichen Geschäften der PLK auch mit den Fragen bezüglich Prämienverbilligung, Sozialhilfegesetzgebung etc. zu beschäftigen haben wird; ein recht umfangreicher Brocken insgesamt. Er kann einer solchen Akkumulierung von Geschäften in einer einzigen Kommission (FIK) nicht zustimmen und möchte vom PUK-Präsidenten eine Begründung dafür, warum der Bereich überhaupt aus der VGK genommen wurde.


Vizelandratspräsidentin Elisabeth Schneider weist darauf hin, dass der Präsident im Anschluss an die zwei noch gemeldeten Redner die Frage beantworten wird.


Thomas de Courten schätzt in der Regel die Voten seines Ratskollegen Remo Franz sehr, findet aber das eben Gesagte weder stichhaltig noch glaubwürdig. Ihm ist dieser Spagat zwischen Politik und Wirtschaft aus eigener Erfahrung und aus dem eigenen Umfeld sehr wohl bewusst. Es sei aber ein Irrglaube zu meinen, mit dieser Erhöhung könne man die Wirtschaft besser in die Politik einkaufen oder man könne die Zeit für diese Politik, die so besser werden soll, damit kaufen. Ruedi Brassel habe zuvor eine grossartige Kennzehl genannt: 15 Rappen Fraktionsentschädigung seien es jetzt jährlich pro Kopf der Bevölkerung. Ihm selbst sage diese Zahl überhaupt nichts. Er rät, bei all diesen Zahlenspielereien den zu erhöhenden Betrag einmal auszurechnen, ihn durch die Anzahl der Ratsmitglieder zu teilen, dann nochmals durch die Anzahl Landratssitzungen pro Jahr, und dann möge man darüber urteilen, ob dies ein entscheidender Anreiz für einen Unternehmer sei, mehr Leute der Politik zur Verfügung zu stellen. Er selbst glaubt nicht daran.


Urs Hintermann wird den Eindruck nicht los, dass Thomas de Courten es ganz bewusst darauf anlegt, ungleiche Spiesse zu schaffen oder zu erhalten. Wenn es doch so unwichtig sei, eine Infrastruktur - wie etwa ein Sekretariat - zur Unterstützung der politischen Arbeit zu haben, so müsse er ihn als langjährigen Mitarbeiter des Gewerbeverbandes fragen, warum dieser so viel Wert darauf lege zu lobbyieren und auch über die Infrastruktur verfüge, um politische Vorstösse zu machen, um Wirtschaftsvertreter zu unterstützen. - Er findet es im Übrigen legitim, dass eine Handelskammer oder ein Gewerbeverband eine solche Infrastruktur hat, um ihre Interessen zu vertreten. Allerdings vertrete man als Parlamentarier/in das Volk, man habe also den Auftrag, die Interessen des Volkes wahrzunehmen, umso naheliegender sei es, dass man auch aus Steuergeldern einen Beitrag an die Fraktionsaufwendungen erhält, um eben diese Interessen wahrnehmen zu können, damit schliesslich die Spiesse ein wenig ähnlich lang werden. Er seinerseits findet es moralisch überhaupt nicht bedenklich, dass der Staat solche Fraktionsbeiträge bezahlt, vielmehr sei dies letztlich im Interesse der Bürger.


Rolf Richterich : Bei der ganzen Diskussion um die Effizienz bezüglich Anzahl Kommissionen hat bisher noch niemand gesagt, wie viele Sitze es dereinst in den vorgesehenen Kommissionen geben wird. Habe er richtig gezählt, so werden 87 Sitze zu verteilen sein. Heute gibt es 19 Ratsmitglieder, die mindestens in zwei Kommissionen Einsitz haben müssen, da nämlich 90 plus 19 Sitze zu besetzen sind. Belasse man nun das Ganze beim Alten, so sei man damit nicht effizienter als mit dem neuen Vorschlag. Je mehr Arbeit man nämlich habe, umso effizienter werde man.


Bei PUK-Präsident Hanspeter Ryser herrscht Freude darüber, dass sich alle intensiv mit der Vorlage auseinander gesetzt haben. Die Diskussion stelle sich vor allem bei den Punkten bezüglich Auflösung der Kommissionen respektive Fraktionsentschädigungen.


Zur Personalkommission: Seit 1995 hat die Kommission 45 Vorlagen beraten, davon waren 10 Teuerungsvorlagen. Bei 11 Vorlagen handelte es sich um reine Finanzgeschäfte. Klar sei,dass die Kommission eine sehr wichtige Aufgabe hatte, als es um das Personalgesetz ging. Für so etwas müsste nach dem neuen Vorschlag eine Spezialkommission eingesetzt werden. Es ging also insgesamt um 21 Finanzvorlagen (10 davon Teuerungs-), 10 Personalrechtsvorlagen, 3 Rechts-, 4 Sozial-, 3  Gesundheits- und 3 Erziehungsvorlagen. Diesen Teil, so die Überlegung, kann die FIK übernehmen; der Aufwand sei überschaubar.


Zur Umweltschutz- und Energiekommission: Vorweg stellt Hanspeter Ryser fest, dass in beiden Kommissionen gute Arbeit geleistet wird. Man sollte ab er nicht vergessen, meint er, dass ab 1.7.2007 die Kommission zwar aufgelöst, die Leute aber in anderen Kommissionen eingesetzt würden; sie könnten dort also mindestens ebenso gute Arbeit leisten, das Wissen gehe nicht verloren.


Die UEK hat seit 1995 rund 75 Vorlagen beraten, davon waren 11 Abschreibungen von persönlichen Vorstössen, 6 Kenntnisnahmen, 11 Vorlagen in Zusammenhang mit ARA-Krediten - öfters mit Mitbericht der BPK. Hier sieht Hanspeter Ryser keine wesentliche Mehrbelastung der BPK bei einer Integration dieser Geschäfte. Ganz klar wäre aber etwa ein neues Umweltschutz- oder Gewässerschutzgesetz ein Fall für eine Spezialkommission. Dies sei aber auch im Bericht deutsch und deutlich so erklärt.


Jacqueline Halder sei wohl zweifellos das dienstälteste Landratsmitglied. Der PUK-Präsident weist aber auf die hohe Fluktuation im Parlament hin. Er selbst ist seit 1998 dabei und einige, die er kenne, seien bereits aus Belastungsgründen wieder ausgeschieden. Dies sei im Übrigen mit ein Grund für die Erhöhung der Entschädigungen. Mit jedem Abgang gehe auch eine mit den Jahren erarbeitete Fachkompetenz weg, fügt er an. Man müsse dafür besorgt sein, dieses Wissen nicht zu verlieren.


Karl Willimann habe es als Zumutung empfunden, dass nun Kommissionen plötzlich vierzehntäglich tagen müssten. Das sei für einen Berufsmann oder eine Berufsfrau nicht tragbar. Als GPK-Mitglied hatte Hanspeter Ryser vierzehntägliche Sitzungen, ebenso in der Bau- und Planungskommission, in der FIK sei ein vierzehntäglicher Rhythmus ebenfalls fast die Regel gewesen. Es sei also bereits heute in x Kommissionen gang und gäbe. Er selbst ist auch Berufsmann und hat es mitgemacht. Heute ist er ordentliches Mitglied bei einer Kommission, eine andere präsidiert er, in einer dritten Kommission ist er Ersatzmitglied und somit regelmässig einen bis zwei Tage in Liestal. Die Belastung ist nicht gering.


Thomas de Courten finde es eine 'Sauerei', wenn sich Amtsträger Entschädigungen zusprechen. Im Grundsatz habe er Recht, nur stelle sich die Frage, wer es denn sonst machen solle. Soll etwa die Regierung den Landräten den Lohn geben? fragt er. Die heutige Diskussion spreche klar für die Richtigkeit des jetzigen Systems; es soll demokratisch entschieden werden. Nun stelle sich einzig die Frage, wie das Ganze morgen in der Presse zitiert werde: ob als falsche Bereicherung oder als das, was es sei, nämlich als Leistungsfähigkeitssteigerung des Landrats.


Es wurde kritisiert, der Zeitpunkt der Erhöhung, so kurz vor den GAP-Abstimmungen vom nächsten Sonntag, sei falsch. Darüber könne man geteilter Meinung sein. Er persönlich ist der Ansicht, es sei richtig so. Man wolle als Parlament nichts hintenherum beschliessen. Die Notwendigkeit sei klar ersichtlich. Er fände es im Gegenteil unehrlich, wenn der Entscheid in vierzehn Tagen erst käme. In jetzigen Zeitpunkt sei eine offenere und ehrlichere Diskussion auf besserem Niveau möglich.


Den Vorwurf der Bereicherung der Landratsmitglieder weist der PUK-Präsident aufs Schärfste zurück. Es gehe nicht um die Landratsmitglieder, sondern um die Parlamentsarbeit.


Zu Esther Maag s Vorschlag, auch Parteien ohne Fraktionsstärke (SD) zu entschädigen, stellt Hanspeter Ryser klar, man mache hier keine Parteienförderung, sondern es gehe um die vom Parlament und letztlich den Fraktionen zu leistende Arbeit.


Bruno Steiger habe sich verwahrt gegen den Angriff auf seinen abwesenden Parteikollegen Rudolf Keller . Hanspeter Ryser macht darauf aufmerksam, dass dieser es allerdings auch selbst zu verantworten hat, wenn er sich entsprechend in der Presse auslässt und dann am betreffenden Tag nicht anwesend ist. Er wird selbst einmal nachprüfen, ob sich der Betreffende seinerzeit als Nationalrat vehement gegen die Fr. 97'000.- Fraktionsentschädigung plus 17'000 Franken pro Fraktionsmitglied eingesetzt hat. Hanspeter Ryser möchte hier einmal deponiert haben, dass grosse Fraktionen in Bundesbern bis eine Million Franken Fraktionsentschädigung erhalten.


Dieter Schenk fände grundsätzlich einen unabhängigen Parlamentsdienst wünschenswert. Rechne man mit Mehrkosten für 6 Personen, so sei man damit rasch bei 600'000.- bis 700'000.- Franken; Fr. 100'000.- für den ganzen Landrat seien aber zu viel für die FDP?


Die Feststellung von Paul Schär sei korrekt; der Bereich Soziales soll neu in der FIK beraten werden.


Abschliessend stellt Hanspeter Ryser nochmals befriedigt fest, dass sich der Landrat im Rahmen dieser Vorlage mit der immer wieder notwendigen Arbeit der Selbstüberprüfung, den Fragen um Effizienzsteigerungsmöglichkeiten und dem Überdenken der eigenen Funktion auseinander gesetzt hat. Er selbst ist mittlerweile seit 12 Jahren politisch tätig und sei komischerweise immer nur in der Verwaltung 'unterwegs' gewesen. Das sei ein Dauerbrenner. Er erinnert an die vielen Vorlagen zur Stärkung, Effizienzsteigerung und Professionalisierung in der Verwaltung, währenddessen das Parlament, welches die Oberaufsicht haben sollte, auf dem gleichen Niveau verharre, teilweise aus Überzeugung und teilweise aus schlechtem Gewissen. In einem Privatunternehmen würde man seines Erachten so nicht lange 'geschäften'.


Robert Ziegler will vom Kommissionspräsidenten wissen, ob er mit seiner Frage, ob der Regierungsrat den Lohn der Landräte bestimmen sollte, suggerieren wollte, dass es bei dem Betrag, welchem man nun zustimmen soll, um einen Lohnbestandteil der Landräte geht.


Bruno Steiger hat die Abweichung Hanspeter Ryser s auf den Nationalrat bezüglich Rudolf Keller nicht gefallen. Er merkt an, dass sein Parteikollege eine 50 %-Stelle innehatte und noch eine Familie durchbringen musste. Er habe es nicht so einfach gehabt wie gewisse Wirtschaftskapitäne der SVP, welche den ganzen Nationalratslohn in die Tasche stecken können und den Geschäftslohn auch noch dazu kriegen.


Hanspeter Ryser entgegnet Röbi Ziegler , er habe sich wohl deutsch und deutlich ausgedrückt, es gehe bei der Fraktionsentschädigung ganz klar nicht um Beiträge an einzelne Mitglieder des Landrats. Die betreffende Aussage sei lediglich eine Replik auf Thomas de Courten s Kritik gewesen, dass sich hier Amtsträger selbst den Lohn zusprechen.


://: Eintreten ist unbestritten.


Detailberatung


(Kommissionsbericht, Beginn Seite 9)


Titel und Ingress Keine Wortbegehren
I. Keine Wortbegehren
§ 4 Absatz 3 Keine Wortbegehren
§ 10 Absatz 3 Keine Wortbegehren
§ 11


Eric Nussbaumer : Es liegt ein Streichungsantrag der SVP des beantragten § 11 vor.


Abstimmung Streichungsantrag


://: Der Landrat lehnt den Streichungsantrag der SVP mit 54 : 26 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Somit ist die beantragte Änderung angenommen.


Es liegt weiter ein Zusatzantrag der Grünen vor, einen neuen Absatz 2 in § 11 einzufügen, mit folgendem Wortlaut:
«Die Fraktionsentschädigung wird auch für im Landrat vertretene Parteien ohne Fraktionsstärke ausgezahlt.» Damit würden die Fr. 20'000.- auch ausbezahlt, wenn keine Fraktionsstärke vorliegt.


Abstimmung zusätzlicher Absatz 2


://: Der Antrag wird mit 65 : 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.


§ 11a Keine Wortbegehren
§ 16 Absatz 2 Buchstabe i Keine Wortbegehren
§ 21 Absatz 3 Keine Wortbegehren
§ 22 Absatz 2 Keine Wortbegehren
§ 28 Absatz 2 Keine Wortbegehren


Landratspräsident Eric Nussbaumer weist darauf hin, dass der nun im Dekret folgende Abschnitt die Organisation der Kommissionen behandelt. Es liegen zwei Anträge vor.


Antrag 1 (Grüne): Beibehaltung der UEK


Antrag 2 (SP): Beibehaltung der Personalkommission


Im Sinne eines grundsätzlichen Entscheids, welcher anschliessend auf verschiedene Paragrafen Auswirkungen haben wird, wird über diese beiden Anträge abgestimmt.




Beibehaltung UEK
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Grünen auf Beibehaltung der UEK mit 46 : 32 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.


Beibehaltung der Personalkommission
://: Mit 54 : 25 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt der Landrat auch dem Antrag auf Beibehaltung der Personalkommission zu.


Der Landratspräsident macht dem Ratskollegium im Sinne der Geschäftsordnung, § 66 beliebt, für dieses Dekret eine zweite Lesung zu beschliessen, da mit den erfolgten Beschlüssen wesentliche Abänderungen verbunden sind, welche heute nicht mehr im Detail beraten werden können. Er schlägt vor, die erste Detailberatung heute zu Ende zu führen und anschliessend in einer zweiten Lesung die entsprechenden Abänderungen zu beraten.


://: Der Landrat stimmt einer zweiten Lesung widerspruchslos zu.


§ 30 Paragraf 30 würde ergänzt mit «UEK» und «Personalkommission», ergänzt Eric Nussbaumer ; darüber wird aber in der zweiten Lesung beschlossen.


§ 31 Hier ergäbe sich eine Streichung von «c. Personalwesen», welches in die Personalkommission integriert würde. Auch dies wird in der 2. Lesung behandelt.


§ 32 Keine Wortbegehren

§ 33 würde ebenfalls betreffend die wieder in die UEK zu überführenden Themenbereiche abgeändert.


§ 34 Keine Wortbegehren


§ 35 Keine Wortbegehren


§ 36 Keine Wortbegehren


§ 37 Keine Wortbegehren


§§ 38 und 39


Diese beiden Paragrafen würden höchstwahrscheinlich in der 2. Lesung wieder erstehen, da Kommissionen beschlossen wurden.


§ 44 Keine Wortbegehren


§ 46 Absätze 2 und 3


Zu Absatz 2 liegt ein Antrag von Heinz Aebi vor, welcher folgenden Einschub (Schrägdruck) in der zweiten Textzeile verlangt: «... hat der Regierungsrat gleichzeitig mit dem Amtsbericht eine besondere Vorlage zu unterbreiten.»


Heinz Aebi begründet: Es handelt sich hier um eine kleine Ergänzung, die festschreibt, was bereits seit zwei bis drei Jahren in der Zusammenarbeit zwischen GPK und Regierung funktioniert. Er bittet das Ratskollegium, mit dessen Zustimmung zum Antrag der bisherigen Handhabung durch die GPK Nachachtung zu verschaffen.


://: Der Antrag wird mit 69 : 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.


§ 46 Absatz 2, erster Satz, lautet somit neu:


Über den Stand der Bearbeitung vom Motionen und Postulaten, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt sind, hat der Regierungsrat gleichzeitig mit dem Amtsbericht eine besondere Vorlage zu unterbreiten.


§ 51 Absatz 1 und Absatz 4 Keine Wortbegehren


§ 58 Absatz 2 Keine Wortbegehren


§ 60 Absatz 2 Keine Wortbegehren


§ 64 Absatz 2bis Keine Wortbegehren


§ 75 Absatz 1bis Keine Wortbegehren


§ 80 Absatz 1 Buchstabe e Keine Wortbegehren


§ 85 Keine Wortbegehren


II. Keine Wortbegehren


III. Keine Wortbegehren


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Der Landratspräsident gibt bekannt, dass bei der 2. Lesung auch die Kommissionsanträge noch behandelt werden. Damit schliesst Eric Nussbaumer die heutige Landratssitzung um 17.05 Uhr, verweist auf die anschliessend stattfindende Ratskonferenz und wünscht allen eine gute Heimkehr.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Die nächste Landratssitzung findet statt am 20. Oktober 2005



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