Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005

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2005-178 vom 21. Juni 2005
Vorlage: Liestal, Gerichtsgebäude Umbau nach Auszug der Kantonsbibliothek; Baukreditvorlage
- Bericht der Kommission vom: 2. September 2005
- Beschluss des Landrates < beschlossen >


Nr. 1358

Berichte des Regierungsrates vom 21. Juni 2005 und der Bau- und Planungskommission vom 2. September 2005: Liestal, Gerichtsgebäude; Umbau nach Auszug der Kantonsbibliothek; Baukreditvorlage


Kommissionspräsident Peter Holinger berichtet, schon im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage 2004/182, Projektierungskredite Kantonsgerichtsgebäude Liestal und Strafjustizzentrum Muttenz, sei im Landrat auf das heutige Geschäft aufmerksam gemacht worden. Die neue Kantonsbibliothek sei nun seit einigen Monaten in Betrieb und aus dem Gerichtsgebäude ausgezogen. Dieser Auszug war bereits seit drei bis vier Jahren bekannt. Es wurde von Seiten der Baudirektion in der BPK die Frage aufgeworfen, ob eine separate Vorlage an den Landrat erstellt werden soll, oder ob der Umbau der ehemaligen Bibliothek in der Kompetenz der Regierung erfolgen kann. Da die Bausumme so hoch ist, erklärte die Bau- und Planungskommission, dass eine Vorlage erstellt werden müsse. Dies führte zum vorliegenden Geschäft 2005/178 vom 21. Juni 2005, welches von der BPK wie versprochen ohne Verzögerung beraten wurde.


Die ehemalige Bibliothek soll zu einem weiteren Gerichtssaal umgebaut werden und es sollen diverse Verbesserungen im Gerichtsgebäude bezüglich Sicherheit und Hygiene erfolgen. Das Kantonsgericht ist in seinem Gebäude seit Jahren eingeengt. Deshalb wurde vor wenigen Jahren "der Rucksack" angebaut, der sich auf Stelzen auf der Rückseite des Gebäudes über dem Parkplatz befindet. Mit diesem Anbau und dem nun geplanten Umbau wird es für das Kantonsgericht möglich sein, rund 10 Jahre weiter zu arbeiten. Als weitere Veränderung wird das Strafgericht ins Postgebäude zügeln und der Standort Floraweg könne aufgehoben werden. In den nächsten Jahren werde sich zudem zeigen, ob allenfalls die Thematik mit den Bezirksgerichten gelöst werden könne. Es stehe zur Debatte, die heutigen 6 Bezirksgerichte auf 2 zu reduzieren, wobei das Bezirksgericht Liestal dann nach Sissach ziehen würde.


Die Bau- und Planungskommission sei mehrheitlich der Meinung, die bestehende Schliessanlage sei schlecht und sollte ersetzt werden und zudem sollte der neue Gerichtssaal, welcher sich im Hochparterre befinden werde, mit einer Kühlung versehen werden.


Peter Holinger bittet die Landrätinnen und Landräten, dem von der BPK ergänzten Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen und den Kredit von total 1,345 Mio. Franken zu genehmigen.


Martin Rüegg sah vor vierzehn Tagen bei der Beratung der Vorlage zum Justizzentrum Muttenz durchaus noch Luft und stellte einen Antrag zur nochmaligen Überprüfung des Raumkonzepts. Die heutige Vorlage hingegen betrachte er in einem anderen Licht. Der geplante Mini-Ausbau des Gerichtsgebäudes nach dem Auszug der Kantonsbibliothek werde mit Sicherheit keinen Justizpalast hervorbringen. Die SP-Fraktion vertritt mehrheitlich die Meinung, dass es sich bei der vorgesehenen Sanierung um ein eher dürres Projekt handle, welches möglichst wenig kosten dürfe und dies auch tue. Begründet werden die minimalen Anpassungen damit, dass es sich um ein Provisorium handle. Bei der vorgesehenen Belegungsdauer von acht bis zehn Jahren hingegen könne nicht mit gutem Gewissen von einem Provisorium gesprochen werden. Hier sei wohl mehr als ein Providurium geplant.


Die Liestaler Justizbeamten werden also weiter viel Geduld an den Tag legen müssen, um endlich akzeptable Arbeitsverhältnisse vorzufinden.


Immerhin sollen dringend notwendige Vorkehrungen getroffen werden, wie beispielsweise der neue Gerichtssaal und zusätzliche Arbeitsräume im Obergeschoss. Was die 45'000 Franken für die neue Schliessanlage sowie die Kühlanlage im Gerichtssaal anbelangt, ist die SP-Fraktion nicht einheitlicher Meinung. Bedenken bleiben vor allem, was den Sicherheitsbereich angeht. Die vorgesehene Brandmeldeanlage biete keinen Vollschutz und eine Trennung der Parteien sei weiterhin nur schlecht möglich, da zu wenige Warteräume zur Verfügung stehen. Darum wird die Tatsache ausdrücklich begrüsst, dass die Regierung bis zum Jahr 2007 einen Bericht vorzulegen hat, wie sich die Situation weiter entwickeln werde. Bis dahin ist die Bezirksgerichtsreform hoffentlich abgeschlossen und es würde dann klar, ob das Bezirksgericht in Liestal bleibt.


Die SP-Fraktion steht hinter dem Baukredit von 1,3 Mio. Franken, teilweise werden jedoch die ergänzenden Zahlungen für die Schliess- und Kühlanlage abgelehnt.


Urs Hess hat den Eindruck, bei der aktuellen Vorlage handle es sich um ein typisches Gerichtsgeschäft. Immer, wenn die Gerichte vom Parlament etwas wollen, müsse es so schnell gehen, dass der ordentliche Weg zuweilen kaum eingehalten werden könne. Obwohl der Auszug der Bibliothek dem Gericht bekannt war, zog es den Umbau des bestehenden Gerichtsgebäudes nicht in Betracht, sondern pokerte wahrscheinlich mit dem "Justizpalast".


Die Bau- und Umweltschutzdirektion erarbeitete innert kurzer Zeit ein Umbauprojekt, welches als Providurium und nicht als Provisorium betrachtet werden müsse. Es sei kein Luxus vorgesehen und die SVP-Fraktion unterstütze die neue Schliessanlage sowie die Kühlanlage zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.


Die SVP-Fraktion sprach sich einstimmig für Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus und unterstützt die Anträge der Bau- und Planungskommission.


Rolf Richterich erklärt, mit dem Umbau der alten Kantonsbibliothek stehe ein sachlich unbestrittenes Geschäft an. Bereits im Rahmen der Beratungen zum Projektierungskredit für ein neues Kantonsgerichtsgebäude wurde die Nachnutzung der leer stehenden Räumlichkeiten hinterfragt und angeregt. Mit der geplanten Zusammenlegung der Bezirksgerichte kann sich die Raumsituation in absehbarer Zukunft noch einmal verändern und es sei daher richtig, dass in diesem Umfeld mit rasch zu realisierenden Provisorien operiert werde, zumal die heutigen Bedingungen am Kantons- und Strafgericht mehr als inakzeptabel seien. Ein Augenschein lasse darüber keine Zweifel mehr offen, zumal es sich bei unseren Gerichten auch um eine Visitenkarte für unseren Kanton handle.


Beim vorgelegten Umbau könne mit Fug und Recht von einer sehr moderaten Lösung gesprochen werden. Verglichen mit einem Autokauf würde es sich um ein Basismodell handeln, welches das Nötigste beinhaltet. Die Bau- und Planungskommission wählte aus der Optionsliste anschliessend einzig noch die Zentralverriegelung mit einer neuen Schliessanlage und eine manuelle Klimaanlage für den neuen Gerichtssaal aus. Es handle sich dabei wahrlich nicht um eine Luxusausstattung. Bei allen Sparbemühungen müsse beachtet werden, dass bereits heute mit einer Nutzungsdauer von 8 bis 10 Jahren gerechnet werde, was wohl bereits an der Grenze zu einem Providurium liege und beim Gerichtsgebäude bereits bekannt sei.


Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag der Bau- und Planungskommission einstimmig zu.


Peter Zwick gibt bekannt, auch die CVP/EVP-Fraktion stehe einstimmig hinter dem aktuellen Projekt und finde es richtig, dass die Umsetzung nun mit Hochdruck in Angriff genommen werde. Dass für das Umbauprojekt auf Verlangen der Justiz- und Polizeikommission und der Bau- und Planungskommission eine Vorlage erstellt wurde, sei ebenfalls richtig. Die Erneuerung der Schliessanlage sowie die Installation einer Kühlanlage im Gerichtssaal wird von der CVP/EVP unterstützt. Es könne nicht sein, dass ein Richter oder eine Richterin während einer Verhandlung ohnmächtig wird und diese unterbrochen werden muss, wie es auch schon vorkam.


Isaac Reber betont, die Grünen stünden für Visionen ein und seien im rechten Moment auch immer wieder für grosse Würfe zu haben. Sie seien jedoch auch für ihren Einsatz für pragmatische und kostengünstige Lösungen bekannt. Leider sind die Grünen im Bestreben, günstige Lösungen zu finden, oftmals recht allein. Die Vorstösse von linker und bürgerlicher Seite zur weiteren Erosion des kantonalen Investitionsplafonds weisen einmal mehr in die Richtung, dass Sparrhetorik gegenüber dem effektiven Willen zu nachhaltigem Haushalten bei weitem überwiegt. Es ist eine Tatsache, dass der Kanton einen grossen Teil seiner jährlichen Ausgaben von 150 Mio. Franken nicht selbst decken kann und entsprechend Schulden macht.


Im Sinne des sorgfältigen Haushaltens unterstützen die Grünen die vorliegende Baukreditvorlage für den Umbau des Kantonsgerichtsgebäudes als derzeit sachgerechte Lösung. Offen bleibt einzig die Frage, weshalb die Vorlage nicht bereits früher vorlag. Selbstverständlich wissen auch die Grünen, dass es sich dabei nicht um eine definitive Lösung handelt, unabhängig davon, ob die Zukunft des Kantonsgerichts am bestehenden oder an einem neuen Standort stattfinden wird.


Der Zusatzantrag für eine Kühlung im Gerichtssaal wird von den Grünen in diesem speziellen Fall unterstützt, dies jedoch in der Erwartung, dass die Anlage sehr zurückhaltend und nur bei Bedarf eingesetzt wird.


Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider -Kenel dankt der Bau- und Planungskommission für die zügige Beratung der aktuellen Vorlage. Auch in der Bau- und Umweltschutzdirektion habe man für die Vorlage Tempo gemacht und Elsbeth Schneider-Kenel kann dem Landrat versichern, dass man nun die Referendumsfrist abwarte und dann noch in diesem Jahr mit dem Umbau anfange.


Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffer 1 keine Wortbegehren


Ziffer 2


Urs Hintermann beantragt, diese Ziffer zu streichen. In der Vorlage des Regierungsrates war bereits eine Schliessanlage für einen Betrag von Fr. 32'000.- vorgesehen und wie die ganze Verwaltung erhielt auch die BUD vom Landrat klar den Auftrag, mit den finanziellen Mitteln sorgfältig umzugehen. Das Hochbauamt kam zum Schluss, eine neue Schliessanlage für das Erdgeschoss sei ausreichend und Urs Hintermann sieht nicht ein, weshalb nun noch zusätzlich Fr. 25'000.- für eine Schliessanlage im Obergeschoss bewilligt werden sollen. Er bittet den Landrat, diesen Antrag zu streichen und Elsbeth Schneider-Kenel bittet er zu begründen, weshalb nun auch im Obergeschoss eine neue Schliessanlage notwendig sei.


Elsbeth Schneider -Kenel erklärt, die BUD habe vorgeschlagen, im Obergeschoss auf eine neue Schliessanlage zu verzichten, da man der Ansicht war, eine Gewährleistung der Sicherheit im Erdgeschoss sei ausreichend. Die Idee für eine Gesamterneuerung der Schliessanlage wurde von einem Mitglied der Bau- und Planungskommission eingebracht um zu vermeiden, dass die im Gerichtsgebäude arbeitenden Personen drei oder vier Schlüssel benötigen werden.


Peter Holinger musste anlässlich der Anhörungen in der Kommission feststellen, dass der heutige Schliessplan für das Gerichtsgebäude nicht zeitgemäss sei, da einzelne Schlüssel nicht in diesem Schliessplan enthalten seien. Aus diesem Grund sollte der Kredit für eine neue Schliessanlage bewilligt werden.


://: Der Antrag, Ziffer 2 zu streichen, wird mit 19:49 Stimmen abgelehnt.


Ziffer 3


Urs Hintermann beantragt, auch diese Ziffer zu streichen, und zwar liege ihm dieser Streichungsantrag noch mehr am Herzen als derjenige zu Ziffer 2. Den Unterlagen zur aktuellen Vorlage kann entnommen werden, dass das Hochbauamt vorgängig Umfragen bei anderen Kantonen vornahm, welche ergab, dass der Einbau einer Kühlanlage nirgends Standard sei. Zudem steht eine solche Kühlanlage im Widerspruch zu unserer Umweltschutzgesetzgebung, welche klar vorsieht, dass Kühlanlagen dieser Grössenordnung eine Bewilligung benötigen, welche nur dann erteilt werden darf, wenn der Bedarf nachgewiesen ist. Urs Hintermann fragt Elsbeth Schneider -Kenel daher, ob eine Bedarfsabklärung stattfand und ob der Bedarf als Voraussetzung für eine Bewilligung der Kühlanlagen nachgewiesen sei.


Weiter erinnert Urs Hintermann seine Kolleginnen und Kollegen an einen Beschluss des Landrates aus dem Jahr 1991 zu den Grundsätzen der kantonalen Energiepolitik. Unter 3.1 ist darin festgehalten, dass der Kanton und die Gemeinden bei ihren eigenen Bauten und Anlagen die energiepolitischen Ziele in vorbildlichem Sinne verfolgen wollen. Bei heissem Wetter könne man im Gerichtsgebäude sehr wohl die Fenster offen lassen, denn in unserem Kanton seien Verhandlungen nur in Ausnahmefällen vertraulich. Eine Kombination von sehr heissem Wetter mit einer nicht öffentlichen Gerichtsverhandlung erscheint Urs Hintermann doch eher unwahrscheinlich.


Als entscheidenden Punkt für eine Klimaanlage bezeichnet Urs Hintermann noch einmal den Bedarfsnachweis, welcher in den Unterlagen zum heutigen Geschäft fehle. Aus diesem Grund bittet er den Landrat, Ziffer 3 zu streichen.


Isaac Reber bezeichnet die Vorstellung, bei offenem Fenster und Vogelgezwitscher eine Verhandlung zu führen, als sehr romantisch, jedoch realitätsfremd. In verschiedenen Fällen werde dies nicht möglich sein, weshalb die Installation einer Kühlanlage im hier diskutierten Fall richtig sei. Isaac Reber ist überzeugt davon, dass der Bedarfsnachweis erbracht werden könne.


Peter Holinger erinnert an die intensiven Diskussionen zu diesem Thema in der Bau- und Planungskommission und verweist auf die Tatsache, dass die Kühlanlage mit 10:2 Stimmen bewilligt wurde. Der neue Gerichtssaal werde sich im Hochparterre befinden und auch aus Sicherheitsgründen sei es nicht möglich, die Fenster während Verhandlungen offen zu lassen.


Elsbeth Schneider -Kenel ist froh über die aktuelle Diskussion, denn diese zeige ihr einmal mehr auf, wie in der Bau- und Umweltschutzdirektion und speziell im Hochbauamt gearbeitet werde. Man gehe jeweils von einem minimalen Standard aus, welcher dem Parlament unterbreitet werde, zeige aber auch auf, was nicht berücksichtigt wurde. Vor diesem Hintergrund beriet daraufhin die Kommission, welche zusätzliche Ausstattung bewilligt werden soll.


Elsbeth Schneider-Kenel ist der Ansicht, die Kommission habe die Installation einer Kühlanlage genügend hinterfragt und sie sei zum Schluss gekommen, dass deren Einbau gerechtfertigt sei. Sogar die Grünen betonen, in diesem speziellen Fall mache eine Kühlanlage Sinn. Zur Frage, wie viel Energie eine solche Anlage verbrauchen werde, müsste Elsbeth Schneider-Kenel noch genauere Abklärungen treffen. Sie bestätigt, dass im Energiegesetz Lüftungen und keine Klimaanlagen vorgesehen seien und geht davon aus, dass im Gerichtsgebäude keine übliche Klimaanlage, sondern eine Kühlanlage, welche ein erträgliches Arbeitsklima schafft, eingebaut wird. Im vorliegenden Fall kann Elsbeth Schneider-Kenel den Kommissionsantrag mittragen.


Kantonsgerichtspräsident Peter Meier betont, bei offenem Fenster könne im Kantonsgerichtsgebäude keine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden, denn gleich daneben befinde sich ein Parkplatz mit regem Kommen und Gehen.


://: Der Antrag auf Streichung von Ziffer 3 wird mit 21:50 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.


Ziffern 4 und 5 keine Wortbegehren


://: Der Landratsbeschluss zu Vorlage 2005/178 wird mit 75:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.




Landratsbeschluss
Liestal, Gerichtsgebäude Umbau nach Auszug der Kantonsbibliothek Baukredit


vom 22. September 2005


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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