Protokoll der Landratssitzung vom 8. März 2012
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2011-295 vom 1. November 2011 [2. Lesung] Vorlage: Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) in Sachen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 1. Februar 2012 - Beschluss des Landrats vom 9. Februar 2012: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 8. März 2012: < beschlossen mit 4/5-Mehr; FGR > > Gesetzestext |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist auf zwei Tischvorlagen hin, die beide § 63 betreffen: Einerseits die vom Landrat in erster Lesung beschlossene Fassung, andererseits ein von der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) beantragter neuer Wortlaut für Absatz 2 Buchstabe b.
Der JSK-Präsident, Werner Rufi (FDP), erklärt dazu, die Kommission habe die Bestimmung über die Zusammensetzung der KESB-Spruchkörper nochmals angeschaut. Nach der knappen Zustimmung des Landrats zu einer von Siro Imber beantragten Fassung, wonach der Spruchkörper einfach «mit Sachverständigen interdisziplinär besetzt» sein müsse, hat die JSK mit der Sicherheitsdirektion Rücksprache genommen. Mit dieser Fassung würde ein zu grosser Fächer offengelassen. Entscheide eines so frei zusammengesetzten Gremiums könnten es auf dem Rechtsmittelweg schwer haben.
Nach eingehender Diskussion kam die Kommission anschliessend auf dem Zirkulationsweg überein, dem Landrat einen neuen Antrag zu unterbreiten:
§ 63 Absatz 2 Buchstabe b
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Jeder Spruchkörper
b. ist zwingend mit einem oder einer Sachverständigen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft besetzt; überdies ist er mit Sachverständigen namentlich aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik, Medizin, Finanzwesen oder Kindes- und Erwachsenenschutzwesen besetzt.
Gemäss Botschaft des Bundesrates muss auf jeden Fall ein Jurist oder eine Juristin für eine korrekte Rechtsanwendung verantwortlich, d.h. Mitglied des Spruchkörpers sein. Die anderen Fachgebiete sind zudem in einer Auflistung genannt; die Wahlbehörde ist allerdings frei, wie sie den Spruchkörper besetzt.
Diese Variante ist ein guter Kompromiss zwischen dem ursprünglichen Kommissionsantrag und dem Beschluss des Landrates in erster Lesung. Mit der neuen Fassung ist die Wahrscheinlichkeit von gut zusammengesetzten Spruchkörpern gross, die ihrer Aufgabe gerecht werden können.
Werner Rufi dankt seinen Kommissionskolleg(inn)en für die Bereitschaft, sehr kurzfristig zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen, und Franziska Vogel Mansour von der Sicherheitsdirektion, die mit einem Vergleich mit anderen Kantonen zur Erarbeitung dieser Formulierung beigetragen hat.
Désirée Lang (Grüne) teilt mit, die grüne Fraktion stehe geschlossen hinter dem Kompromissvorschlag der JSK, den auch Regierung und Verwaltung unterstützen. Wichtig ist, dass heute die Schlussabstimmung stattfinden kann, damit noch genügend Zeit für die Umsetzung der Neuerungen bleibt.
Rosmarie Brunner (SVP) erklärt, dass auch die SVP-Fraktion einverstanden sei mit der neuen Formulierung. Für sie ist wichtig, dass es in den Spruchkörpern auch Platz für Gemeindevertreter hat, die zum Teil über jahrelange Erfahrung verfügen.
Bianca Maag-Streit (SP) und die übrige SP-Fraktion stehen ebenfalls hinter der neuen Formulierung. Ihr ist wichtig, dass der Spruchkörper aus Fachleuten besteht und nicht aus Gemeinderäten, die mit der Materie gar nichts zu tun haben.
Siro Imber (FDP) betont, dass auch die FDP-Fraktion mit dem neuen Vorschlag leben könne. Er ist kompatibel mit dem Bundesrecht und stellt sicher, dass alle Fachleute - auch erfahrene Gemeinderäte - im Spruchkörper Einsitz nehmen können.
Sabrina Mohn (CVP) gibt bekannt, dass sich dem Kompromissvorschlag auch die CVP/EVP-Fraktion einstimmig anschliesse. Sie ist froh, dass eine Lösung gefunden werden konnte, in der einerseits die fachlichen Kriterien genannt werden, andererseits aber der Fächer doch so breit ist, dass auch kleinere Gemeinden entsprechende Personen finden können.
Dennoch bleibt die Frage offen, wie der Begriff «sachverständig» definiert wird: Ist zum Beispiel ein Gemeinderat, der die Finanzen unter sich hat, automatisch ein Sachverständiger für den Bereich Finanzwesen?
Hanspeter Kumli (BDP) dankt namens der BDP/glp-Fraktion für den neuen Vorschlag, hinter dem sie vollumfänglich steht.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) ist es wichtig, das Geschäft zu einem guten Abschluss zu bringen, nicht zuletzt im Interesse der Gemeinden, die möglichst rasch auf die Grundlage für die nötigen Umsetzungsarbeiten angewiesen sind. Allen, die an diesem neuen Vorschlag mitgearbeitet haben - Verwaltung und Kommission -, gebührt herzlicher Dank.
Bewusst wurde darauf verzichtet, den Sachverstand zwingend an ein Diplom zu knüpfen. Sachverstand kann man sich auf verschiedene Arten erwerben. Wichtig ist vor allem, dass das Wahlgremium darauf achtet, die Spruchkörper mit gut qualifizierten Leuten zu besetzen. Denn schliesslich geht es um grundlegende Fragen, die auf das Individuum grossen Einfluss haben, also haben die Mitglieder der Spruchkörper eine grosse Verantwortung.
Für Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) sind Studienabschlüsse und Diplome Belege für Sachverstand. Aber wenn ein Gemeinderat das Ressort Finanzen unter sich hat, darf man ihm bestimmt auch Sachverstand attestieren - jedenfalls, wenn er es gut macht. [Heiterkeit]
Mit der neuen Version ist nun sichergestellt, dass eine gute Zusammensetzung der Spruchkörper erzielt wird.
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- 2. Lesung
Landratspräsident Urs Hess (SVP) schlägt ein abgekürztes Verfahren bei der Detailberatung vor: Zur Abstimmung aufgerufen wird nur noch der Antrag der JSK zu § 63 Absatz 2 Buchstabe b:
§ 63 Absatz 2 Buchstabe b
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Jeder Spruchkörper
b. ist zwingend mit einem oder einer Sachverständigen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft besetzt; überdies ist er mit Sachverständigen namentlich aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik, Medizin, Finanzwesen oder Kindes- und Erwachsenenschutzwesen besetzt;
://: Dem Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission betreffend § 63 Absatz 2 Buchstabe b wird einstimmig zugestimmt. [ Namenliste ]
Keine weiteren Wortbegehren.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat beschliesst einstimmig die Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB). [ Namenliste ]
://: Der Landrat beauftragt stillschweigend den Regierungsrat, innert zweier Jahre nach der Inkraftsetzung der Änderung des EG ZGB in Sachen Kindes- und Erwachsenenschutz der Justiz- und Sicherheitskommission einen Bericht zur Frage des zweistufigen verwaltungsgerichtlichen Instanzenzuges vorzulegen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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