Protokoll der Landratssitzung vom 9. Dezember 2010
| |
|
2010-293
vom 31. August 2010
Vorlage: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG), Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 26. November 2010 - Beschluss des Landrats vom 8. Dezember 2010: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 9. Dezember 2010: < beschlossen mit 4/5-Mehr > > Gesetzestext |
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) beginnt sogleich mit der zweiten Lesung.
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 15 a
keine Wortbegehren
§ 15 b
Marie-Theres Beeler (Grüne) schlägt , nachdem der gestrige Antrag der SP keine Mehrheit gefunden hat, folgende Änderung zu § 15 b vor (neuer Wortlaut):
«Spitexorganisationen und Pflegefachpersonen, mit welchen die Gemeinden eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben oder die im Einzelfall mit Einwilligung der Gemeinde beigezogen werden sowie kantonal tätige, spezialisierte Spitexorganisationen .»
Mit dieser Erweiterung möchte man verhindern, dass quasi unter Gemeindeautonomie eine Zweiklassenpflege entsteht. Die kantonal tätigen, spezialisierten Spitexorganisationen sollen in allen Gemeinden in Anspruch genommen werden können.
Pia Fankhauser (SP) und die SP-Fraktion unterstützen diesen Antrag. Sie weist erneut daraufhin, dass vor Einführung der NFA die hier erwähnten Organisationen vom Kanton finanziert wurden. Sie bestehen also schon länger, lediglich die Finanzierung hat sich geändert. Eine entsprechende Korrektur wäre daher sinnvoll.
Auch die CVP-/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Grünen, vermeldet Beatrice Herwig (CVP).
Nicht so, die FDP, erklärt Judith van der Merwe (FDP), denn der Begriff «Spitexorganisationen» decke klar sämtliche Spitexorganisationen ab. Eine Spezifizierung, wie sie der Antrag vorsieht, hält man für Zwängerei.
Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) erinnert daran, dass der Antrag bereits in der Kommission behandelt und damals mit der soeben erwähnten Argumentation von Judith van der Merwe abgelehnt worden sei. Es handelt sich seines Erachtens um eine redaktionelle Änderung, denn der Begriff «Spitexorganisationen» umfasse selbstverständlich auch die kantonalen Spitex-Organisationen.
Auch Myrta Stohler (SVP) kann den Antrag nicht unterstützen. Wie bereits gestern gesagt, sind sowohl Spitex-organisationen wie auch Pflegefachpersonen hier inbegriffen; alles Weitere müsse man innerhalb der Gemeinden lösen.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) bittet um Ablehnung des Antrags. Denn Spitexorganisationen haben eine Betriebsbewilligung. Seines Erachtens ist es richtig, dass die Gemeinden mit all denen, die eine solche haben, Verträge abschliessen können. Es sei sinnlos, hier "Zügs" hinein zu schreiben, das nicht stimme.
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) verliest den Antrag nochmals, bevor sie zur Abstimmung schreitet.
://: Der Antrag der Grünen wird vom Landrat mit 42 Neinstimmen: 32 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
§ 15
c keine Wortbegehren
§ 15 d
keine Wortbegehren
§ 15 e
keine Wortbegehren
§ 17 b
keine Wortbegehren
II.
III.
(gemäss Änderung aus 1. Lesung)
Kein Rückkommen
Marianne Hollinger (FDP) merkt lediglich generell zur Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden an, dass in der Vorlage ungefähr ein Dutzend mal «Alter ist Sache der Gemeinden» steht; das habe wohl seine Richtigkeit. Trotz allem: Mit der NFA im Jahr 2008 seien die Gemeindebeiträge für Altersheime zum Kanton verschoben worden, nämlich zur Ergänzungsleistung, was in Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Aufgabenverschiebungen stattgefunden habe. Bei einer definitiven Lösung müsste auf jeden Fall die Aufgabenverteilung neu geprüft werden. Denn schon jetzt weiss man aufgrund von entsprechenden Abklärungen, dass hier klar von weit höheren Beträgen die Rede sein wird als dies heute der Fall ist. Es kann dann also nicht nur telquel eine Gemeindeaufgabe sein.
Für die Schlussabstimmung ist eine Vierfünftelmehrheit notwendig, stellt Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) fest und führt zuerst eine Anwesenheitskontrolle durch.
://: Mit 60 Ja- Stimmen : 2 Nein-Stimmen bei 12 Enthaltungen stimmt der Landrat dem Gesetz zu, womit auch die Vierfünftelmehrheit exakt erreicht ist (Vorlage 2010/293). [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Back to Top