Protokoll der Landratssitzung vom 9. Februar 2012

Nr. 349

Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist darauf hin, dass der Regierungsrat diese Motion ablehne.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erinnert daran, dass sich der Landrat schon im Februar 2007 mit dieser Frage auseinander gesetzt und eine gleichlautende Motion abgelehnt habe. Es geht um eine Frage der Balance zwischen zu langer Verweildauer einer Person in einem Landratsamt und möglichst geringem Know-How-Verlust für den Landrat als Behörde. Diese scheint mit der Amtszeitbeschränkung auf 4 Legislaturperioden gewährleistet zu sein. In Basel ist kürzlich die Beschränkung von 3 auf 4 Perioden erhöht worden, weil dies als angemessen beurteilt worden ist.


In Baselland mussten 2011 nach 16 Jahren Amtszeit 3 Landräte zurücktreten, 2007 betraf es 0 Landräte, und 2003 waren deren 7 von der Regelung betroffen. Die personellen Wechsel im Landrat erfolgen also vor allem aufgrund natürlicher Fluktuation. Nur wenige Amtsinhaber sind der Amtszeitbeschränkung zum Opfer gefallen, wobei offen bleibt, ob sie nach 16 Jahren überhaupt noch einmal zu den Wahlen angetreten wären.


Der Regierungsrat erkennt keinen Handlungsbedarf, da sich die heutige Regelung bewährt hat. Bei den Parteien gibt es bis heute keine Probleme, KandidatInnen zu rekrutieren. Darum soll die Motion abgelehnt werden.


Kathrin Schweizer (SP) meint, es müsse zwischen Erneuerung des Landrats und Wissensverlust durch den Abgang langjähriger Landräte abgewogen werden. Eine Mehrheit ihrer Fraktion gewichtet ersteres höher und lehnt deshalb die Motion ab.


Laut Philipp Schoch (Grüne) lehnt seine Fraktion die Motion mehrheitlich ab. Verfahrenstechnisch stellt sich noch die Frage, wer eine Motion allenfalls in ein Postulat umwandeln kann, wenn das Landratsmitglied, das den Vorstoss eingereicht hat, nicht mehr aktiver Landrat ist.


Gemäss Landratspräsident Urs Hess (SVP) kann laut § 45 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Landrats nur der Antragsteller seinen Vorstoss umwandeln.


Werner Rufi (FDP) meint, seine Fraktion habe den Fokus auf ihre jungen Mitglieder gerichtet. Obwohl dies nun also obsolet wird, hätte die FDP ein Postulat in dieser Frage unterstützt, weil eine Karriere früh geplant werden können soll und gute Arbeit auch nach 16 Jahren weitergeführt werden können soll. Im Ernst: Die Fraktion hat Verständnis für den Vorstoss, da eine Amtszeitbeschränkung wegen des grossen Wissens einzelner LandrätInnen nicht immer ideal ist. Auf der anderen Seite ist eine gewisse Erneuerung des Landrats nötig.


Daniela Gaugler (SVP) vermerkt, dass ihre Fraktion in dieser Frage gespalten sei. Eine knappe Mehrheit lehnt die Motion ab, da sich Vor- und Nachteile der Amtszeitbeschränkung die Waage halten. Schliesslich sollen aber die Stimmbürger entscheiden und allfällige «Sesselkleber» abwählen.


Nach Agathe Schuler (CVP) lehnt ihre Fraktion diese Motion ab, da diesbezüglich kein akuter Handlungsbedarf bestehe. Auch ein Postulat wird wohl nicht unterstützt werden, nachdem von Regierungsrat Isaac Reber dargelegt worden ist, wie selten die Situation eintritt, dass jemand wegen der Amtszeitbeschränkung zurücktreten muss. 4 Amtsperioden scheinen ein angemessener Zeitraum zu sein, für den die Verfassung nicht geändert werden muss.


Hanspeter Kumli (BDP) erwähnt namens der «kleinsten und jüngsten» Fraktion, dass sie die Motion ablehne. 16 Jahre sind «doch eine ziemlich lange Zeit». [Erheiterung.]


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2011/200 mit 68:4 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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