Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007

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2006-202 vom 7. September 2006
Motion von Rudolf Keller, SD: Amtszeitbeschränkung abschaffen
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < abgelehnt >



Nr. 2300

Sabine Pegoraro (FDP) hält fest, dass die Abstimmungen über Amtszeitbeschränkungen stets deutlich zugunsten einer zeitlichen Beschränkung ausgefallen sind; die Amtszeitbeschränkung entspricht offenbar einem Bedürfnis der Bevölkerung. Aus dieser Optik lässt sich kein Bedarf für die seit über 30 Jahren geltende Amtszeitbeschränkung für den Landrat erkennen. Die grosse Anzahl an Kandidaturen für den Landrat, 572 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für die 90 Landratssitze beworben, zeigt, dass die befürchteten Rekrutierungsprobleme nicht bestehen. Selbstverständlich kann der Landrat die Thematik anders beurteilen, der Regierungsrat aber sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt die Motion deshalb ab.


Auch ausserhalb von Wahlen gibt es in der Politik immer wieder Wechsel, führt Rudolf Keller (SD) aus, es handelt sich gewissermassen um eine normale, seit Jahren im Landrat feststellbare Fluktuation. Sie sorgt für personelle Aufrüstung und Auffrischung. Alle Parteien sind davon betroffen und profitieren auch davon. Persönlich nicht von einer Amtszeitbeschränkung bedroht beziehungswiese betroffen, kann Rudolf Keller den Vorstoss völlig unbelastet vertreten. Jede Partei hat langjährige Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, die aufgrund ihrer Erfahrung sehr wichtig sind innerhalb ihrer Partei. Schade, dass der Kanton Basel-Landschaft wegen der Amtszeitbeschränkung auf derart wertvolle Personen verzichten muss. Zuzugeben ist, dass davon nicht sehr viele Politikerinnen und Politiker betroffen sind, doch erfüllen die wenigen im wahren Sinne des Wortes eine tragende Funktion. Die Motion sollte verhindern, dass aus Zwangsgründen auf solche Personen verzichtet werden muss. Die Frage steht nun im Raum und an den Landrätinnen und Landräten liegt es, zu entscheiden. Sagt der Landrat Ja, so freut dies Rudolf Keller, bei einem Nein geht die Welt aber auch nicht unter. Bewusst ist Rufdolf Keller durchaus, dass bei einem Ja die Verfassung abgeändert werden müsste, ein beschwerlicher, aber durchaus machbarer Weg.


Die Motion spricht eine Minderheit der Fraktion an, gibt Christoph Rudin (SP) bekannt. Tatsächlich ist das Problem der Sesselkleber im Vergleich zu früher geschwunden. Eine Mehrheit der SP-Fraktion findet aber doch, man sollte nicht starre, sondern relative Regeln anwenden. Bekannt ist beispielsweise von Sportlern, dass sie aufhören, wenn ihre Knies kaputt sind oder wenn sie über einen Dopingskandal stolpern, TV-Stars gehen, wenn die Einschaltquote fällt, und im Mittelalter schickte man die Ritter nicht mehr in die Schlachten, wenn sie mit ihrer Rüstung das Pferd nicht mehr besteigen konnten. Auch bei den Landräten könnte man Ausschlusskriterien einführen, so etwa, wenn sich Landräte die Sitzungszeit im Fumoir um die Ohren schlagen oder während der Sitzungen mehrfach einschlafen; auch Landräte, die sich nicht mehr ärgern über nonchalante Bemerkungen von der Regierungsbank - ein Kriterium, das Christoph Rudin an sich selber festgestellt hat - oder Landräte, welche die Akten nicht mehr studieren und den Kolleginnen und Kollegen nicht mehr zuhören, sollten sich überlegen, ob ihre Zeit nicht langsam abgelaufen sein könnte. Viel wichtiger aber erscheint Christoph Rudin, dass all jene, die sich in der Politik zur Aufgabe gemacht haben zu bremsen und den Glauben an die Zukunft verloren haben, zurücktreten sollten. Würde Rudolf Keller seinen Vorstoss in diesem Sinne abändern, erhielte er sofort die Unterstützung von Christoph Rudin. Da die SP grundsätzlich gegen die Anhebung des Pensionsalters ist, votiert sie auch gegen die Anhebung des Pensionsalters der Landräte. Obwohl nach zwölfeinhalb Jahren noch gar nicht amtsmüde, ist Christoph Rudin sehr froh, die Verantwortung nun einer sehr netten Person weitergeben zu dürfen.


Fazit: Die SP unterstützt die Motion nicht, es sein denn, Rudolf Keller entferne die fixe Zahl und ersetze sie mit dem Kriterium, dass sofort zurücktreten muss, wer als Bremser auftritt.


Christine Mangold (FDP) darf wohl noch etwas bleiben, denn sie hat Christoph Rudin nun zugehört. Eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt die Motion mit dem Hintergrund des liberalen Gedankenguts. Eine fixe Begrenzung schmerzt den liberalen Geist. Ob jemand länger als 16 Jahre bleiben darf, entscheidet das Volk, wie am vergangenen Sonntag jede und jeder wieder erleben konnte. Schmerzlich musste die FDP vor vier Jahren erfahren, was es bedeutet, wenn verdiente Landratsmitglieder wegen der Amtszeitbeschränkung gehen müssen. Dieser Trend, bis zum Schluss zu bleiben, ist heute allerdings nicht mehr feststellbar.


Jacqueline Simonet (CVP) gibt bekannt, dass eine knappe Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion die Motion ablehnt. Die Grenzziehung scheint eine gewisse Berechtigung zu haben, denn sie erleichtert die Planung der Partei, Vakanzen sind vorhersehbar. Zudem ist festzustellen, dass die früheren Sesselkleber die Zukunftsaussichten für jüngere Kolleginnen und Kollegen verbaut haben.


Das Problem heute betrifft aber, wie Rudolf Keller richtig ausgeführt hat, eher die Kurzzeitigkeit, man erlebt hier im Landrat ein ständiges Kommen und Gehen. Langjährige Landratsmitglieder bringen viel Erfahrung mit, haben grosse Kenntnisse der Materie; gehen diese Kolleginnen und Kollegen, so verliert das ganze Parlament, während andererseits die Verwaltung immer stärker wird.


Ein Trost für jene, die jetzt gehen, mag sein, dass die Möglichkeit, in vier Jahren wieder anzutreten, nicht verbaut ist.


Urs Hess (SVP) lehnt die Motion im Namen der SVP-Fraktion ab. Die Amtszeitbeschränkung hat den Vorteil, dass sie frischen Wind in das Parlament bringt. Es geht nicht darum, verdiente Leute nach sechzehn Jahren aus dem Rat zu drängen, sie können sich ja nach vier Jahren wieder zur Wahl stellen. Das gute Instrument der Amtszeitbeschränkung hat den Vorteil, dass es gegen jene eingreift, die selber nicht merken, wenn es Zeit ist zu gehen.


Es gibt nicht nur den Fall, dass Leute nicht merken, wann sie gehen sollten, sagt Isaac Reber (Grüne), sondern auch die Frage, welchen Nutzen langjährige Mitglieder dem Parlament bringen. Leute, die schon länger dabei sind, nehmen den Politbetrieb etwas gelassener, strahlen mehr Ruhe aus und zeigen oft die Fähigkeit, über ihr Parteibüchlein hinaus in eine andere Richtung zu gehen. Zudem ist festzuhalten, dass Leute, die schon länger im Rat sind, zur Qualitätssteigerung des Ratsbetriebs beitragen können.


In Basel, wo bereits nach drei Perioden Schluss ist und auch angebrochene Amtsperioden ganz zählen, ist es möglich, dass jemand nach neun Jahren bereits am Ende seiner Grossratszeit angelangt ist. Folge dieser Regelung ist, dass in Basel ein dauerndes Recycling herrscht.


Die vier Amtsperioden, die sich das Baselbiet verordnet hat, hat sich als gutes Mass erwiesen.


Im folgenden Traktandum geht es um die Frage, ob die Amtsperioden auf fünf Jahre ausgedehnt werden sollten. Gäbe der Rat dieser Idee statt, käme man auf 20 Jahre im Maximum, dies würde dann auch definitiv ausreichen.


Eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder hält die Regelung mit 16 Jahren für sinnvoll und ausreichend. Aber auch jene Stimmen, die für eine Verlängerung der Amtszeit eintreten, finden sich im Lager der Grünen Fraktion. Persönlich voriert Isaac Reber dafür, die Amtszeit einer Periode auf fünf Jahre auszuweiten und bei vier Perioden zu bleiben.


Röbi Ziegler (SP) findet, dem Landrat stellten sich gravierendere Probleme als die Amtszeitbeschränkung , beispielsweise die Tatsache, dass innerhalb einer Amtsperiode etwa 30 Prozent der Mitglieder aufgrund freiwilligen Abtretens ausgewechselt werden. Dieses Problem wiegt für die Funktionstüchtigkeit des Rates weit schwerer.


Nicht unwidersprochen soll die Bemerkung Christine Mangolds bleiben, das Volk sage, wenn die Zeit schon früher als erst nach sechzehn Jahren abgelaufen sei. Die Darstellung, das Volk wähle eben die fleissigsten Zeitungsleser ab, ist allzu einfach. Im Triumph fehlt oft das Mitgefühl für andere. Analysiert man, wer aus dem Rat abgewählt wurde, dann ist festzustellen, dass es nicht die Faulsten, nicht die Dümmsten und nicht die fleissigsten Zeitungsleser getroffen hat. Meist ist nicht das Selbstverschulden und auch nicht die Leistung ausschlaggebend für eine Abwahl, sondern die Wahlarithmetik und die Unberechenbarkeiten des Wahlsystems. Dies an die Adresse jener, die am Sonntag abgewählt worden sind.


(Applaus)


Thomi Jourdan (EVP) hat als einer, der hoffentlich frühzeitig merkt, wann er gehen soll, trotzdem Sympathie mit dem Vorschlag von Rudolf Keller. Als Thomi Jourdan als Junger vor fünf Jahren in das Parlament Einzug hielt, war er beeindruckt von der Kompetenz, der Breite und der Kontinuität einer grossen Schar von Politikerinnen und Politikern aller Couleurs. Dem jungen, auch an politischer Erfahrung jungen Landrat brachte es viel, dass erfahrene Landratsmitglieder die Fünf auch mal gerade sein liessen, wenn der Jungspund in die falsche Richtung lief. Im Verlaufe der Zeit realisierte Thomi Jourdan, dass von der Amtszeitbeschränkung genau jene Personen getroffen werden können, die ein Gegengewicht zu Regierung und Verwaltung bringen. Zudem ist auch die Regierung nicht in ihrer Amtszeit beschränkt. Das Spiel von bisher gleich gewählt gilt ja in der Regierung noch viel mehr als im Landrat. Davon ausgehend, dass das politische Spiel auch ein Kräftespiel zwischen Exekutive und Legislative ist, muss die Legislative als starker Partner und Gegner auftreten. Als Finanzkommissionsmitglied spürte Thomi Jourdan im Verlaufe der vergangenen zwei Jahre, dass es nicht gleichgültig ist, ob sich jemand zwei, sechs oder zehn Jahre mit Finanzpolitik auseinandersetzt. Es gibt also gewichtige Gründe, Leute, die sich während sechzehn Jahren für den Kanton engagiert haben, für weitere vier Jahre zu gewinnen.


Einig geht Thomi Jourdan mit Röbi Ziegler, der auf das Problem hingewiesen hat, wie die Basis der Bevölkerung im Landrat erhalten werden kann. Neben den sehr häufigen und sehr schnellen Wechseln, drängen immer mehr gewerkschaftliche und verbandsmässig organisierte Vertreter, Lehrer und sozial Tätige in den Rat, während das allgemeine Volk nur schwach vertreten ist. Die meisten politisieren etwas akademisch, sozial oder liberal. Ein Defizit ist wirklich vorhanden. Es stellt sich die Frage, warum es die Parteien nicht schaffen, fähige Leute von der Basis in den Landrat zu bringen.


Remo Franz (CVP) fragt, wer von den Kolleginnen und Kollegen wisse, welcher Landrat am längsten im Rat gewesen sei. Da niemand die Frage beantworten kann, löst Remo Franz das Rätsel selber: Es war ein Aescher, er war während 50 Jahren Landrat, dreimal Landratspräsident und gleichzeitig während 25 Jahren Nationalrat. Ein zweiter Aescher brachte es auf 35 Landratsjahre. Die beiden schafften es, dass mehrere Politgenerationen schlicht und einfach übergangen wurden. Eine der ersten Aktionen des späteren Aescher Landrats Cyrill Thummel war deshalb eine Eingabe zur Amtszeitbeschränkung. Mit den heute gültigen 16 Jahren fuhr der Landrat insgesamt nicht schlecht, findet Remo Franz.


://: Der Landrat lehnt die Motion von Rudolf Keller mit 46 zu 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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