Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016
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[2. Lesung]
2015-243 vom 16. Juni 2015 |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, das Behindertenhilfegesetz sei am Mittwoch vor einer Woche in Basel-Stadt beraten und mit 84:1 Stimmen beschlossen worden. Der Landrat hat an der letzten Sitzung die erste Lesung abschlossen.
Kommissionspräsident Christoph Hänggi (SP) rekapituliert, dass hier ein Gesetz vorliege, mit welchem eine rechtliche Grundlage für die Behindertenhilfe geschaffen wird. Heute geht es noch darum, ob bei ambulanten Lösungen nahe Verwandte ebenfalls einbezogen werden könnten. Im Landratbeschluss ist festgehalten, dass CHF 900'000 eingespart werden sollen. Im Bericht steht, dieser Betrag solle bei Institutionen, welche über dem Benchmark liegen, eingespart werden. Die Kommission hat mit 8:0 Stimmen bei 3 Enthaltung die Annahme des BHG empfohlen.
– 2. Lesung Behindertenhilfegesetz
Titel und Ingress keine Wortmeldungen
I.
§§ 1-17 keine Wortmeldungen
§18
Andrea Heger (EVP) beantragt im Namen der Grüne/EVP-Fraktion, § 18 mit einem neuen Absatz 5 zuergänzen. Der Antrag ist gleichlautend wie der im Kommissionsbericht enthaltene, welcher in der ersten Lesung knapp abgelehnt wurde:
Der Regierungsrat kann ambulante Leistungen bestimmen, die durch Angehörige gegen Entgelt erbracht werden können. Er regelt den Kreis der Anspruchsberechtigten, die Abgeltung und Leistungskontrolle unter Berücksichtigung der Unterstützungspflicht.
Falls dieser Antrag angenommen wird, kündigt die Votantin an, zu § 26 einen Folgeantrag zu stellen.
Roman Brunner (SP) erklärt, die SP-Fraktion unterstütze diesen Antrag nach wie vor, ohne an dieser Stelle die Argumentation zu wiederholen. Nur auf ein Detail möchte der Votant eingehen: Regierungsrätin Monica Gschwind hat letztes Mal gesagt, die Annahme des Antrags führe zu Mehrkosten von mindestens CHF 3 Mio. Das ist grundsätzlich falsch. Die Annahme des Antrags kostet grundsätzlich nichts. Erst wenn der Regierungsrat Leistungen definiert, welche durch Familienangehörige erbracht werden können, würde das zu Kosten führen. Die CHF 3 Mio. stammen aus dem Pilotversuch «Assistenzbudget», auf den in den Kommissionsberatungen und im Bericht immer wieder Bezug genommen wurde. Die Kosten sind aber nicht zwingend Mehrkosten, die Leistungen wären teilweise auch auf anderem Weg eingekauft worden. Zweitens waren im Pilotprojekt die Anzahl Heimaustritte wider Erwarten tief. In der Evaluation des Pilotprojektes steht:
Die vor Projektbeginn formulierte Erwartung, wonach das Assistenzbudget für die Allgemeinheit insgesamt kostenneutral oder gar kostensenkend wirkt, ist somit nicht eingetreten. Ursache dafür ist hauptsächlich der Umstand, dass die Anzahl Heimaustritte tief ausfiel und insgesamt nur geringfügig zu Einsparungen führte. Deshalb konnten die erwarteten Mehrkosten bei Personen, die bereits vor dem Pilotversuch zu Hause gewohnt haben, nicht kompensiert werden. Die Kosten für die Allgemeinheit nehmen bei Übertritten vom Heim ins Assistenzmodell insgesamt ab, durchschnittlich um rund CHF 5'500 pro Jahr und Person.
Die CVP/BDP-Fraktion habe sich bei diesem Antrag vor einer Woche enthalten, so Sabrina Corvini-Mohn (CVP). Diese Woche wurde genutzt, um den Antrag nochmals zu diskutieren. Heute wird die Fraktion den Antrag und den Folgeantrag zu § 26 unterstützen. Es ist eine Kann-Formulierung. Angehörige sollen nicht per se als Leistungserbringende ausgeschlossen werden. Es geht auch um den systematischen Anreiz, welcher hier verankert werden kann. Angehörigenbetreuung ist schliesslich günstiger als eine stationäre Betreuung. Mit dieser Kann-Formulierung liegt die Kontrolle und Steuerung weiterhin beim Regierungsrat. In der jetzigen finanziellen Situation, kann der Kanton nicht mit dem Giesskannenprinzip Geld sprechen. Es soll aber nicht verboten werden.
Paul R. Hofer (FDP) wiederholt: Es wird so intensiv auf diesem «Kann» herumgeritten, dass es mehr nach einer Bitte an den Regierungsrat klingt. Die genannten CHF 3 Mio. können auch noch steigen. Es ist falsch, dass Gesetz damit zu belasten. Die FDP-Fraktion wird den Antrag einstimmig ablehnen.
Andrea Heger (EVP) holt die kurze Begründung nach, die sie zuvor vergessen hat. Der Antrag soll nicht die Leistungen ausweiten, sondern erlauben, dass die definitiv verordneten und gesprochenen Leistungen unter anderem auch von für die Aufgabe entsprechend qualifizierten Angehörigen geleistet werden können. Da damit der Anbietermarkt vergrössert wird, müsste der Antrag auch der FDP entsprechen.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) macht beliebt, den Antrag abzulehnen. Die Überführung des bisherigen Modells der Behindertenhilfe in das neue, innovative Modell ist wichtig. Es ist aber wichtig, dass es kostenneutral geschieht. Die Kosten steigen Jahr für Jahr; mit dem neuen Model kann dieser Anstieg gedämpft werden. Wenn der Antrag angenommen wird, ist das eine Ausweitung des neuen Modells, welche nicht kontrollierbar ist. In dieser Studie gibt es auch andere Aussagen: Die Lebensqualität der Behinderten mit einem Assistenzbudget hat zugenommen. Der ambulante Leistungsbezug soll ja auch durch das Gesetz gefördert werden. Der Assistenzbetrag hat laut der Studie nur beschränkt zu einer Entlastung der Angehörigen hinsichtlich des Betreuungsaufwandes geführt. Mit einer solche Entlöhnung ist ein hoher administrativer Aufwand verbunden: Jeder Behinderte wird zum Arbeitgeber und muss die Sozialversicherungen abrechnen. Bisher kostenlos erbrachte Leistungen sollen neu entlöhnt werden. Das kann nur zu einer Leistungsausdehnung führen. Laut der Antwort des Bundesrats auf diese Studie ist die finanzielle Abgeltung von Angehörigen eine übergeordnete, gesellschaftspolitische Frage mit hohen Kostenfolgen. Das darf nicht isoliert betrachtet werden. In der Studie wurde festgestellt, dass bei Teilnehmenden, die bereits in einem privaten Haushalt gelebt haben, Mehrkosten von CHF 38'000 ausgelöst wurden. Das konnte nicht durch Heimaustritte kompensiert werden. Bereits heute besteht die Möglichkeit, dass Angehörige über die Ergänzungsleistungen ihre Pflegeleistungen vergütet erhalten. Die Überführung ins neue BHG soll kontrolliert ablaufen. Es gibt eine Wirkungskontrolle. Dem Landrat werden die neuen Normkosten aufgezeigt. Die Regierungsrätin bittet, den Antrag abzulehnen.
Oskar Kämpfer (SVP) weist darauf hin, dass das ein partnerschaftliches Geschäft sei. Wie würde sich dieser Antrag auswirken?
Christine Gorrengourt (CVP) antwortet, der Antrag sei genau der Wortlaut, den Basel-Stadt im Gesetz habe. Basel-Stadt hat dazu geschrieben: «Diese ermöglicht weiterhin eine Steuerung und Kontrolle, so im Hinblick auf die Ausgaben (§ 18 Abs. 5) und auf die Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Leistungsverpflichtungen der Angehörigen (§ 26 Abs. 3).» In der Verordnung kann festgelegt werden, wer und welche Leistungen darunter fallen.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) antwortet, nur weil Basel-Stadt das so angenommen habe, bedeute dies nicht, das Basel-Land das ebenfalls übernehmen muss. Basel-Stadt definiert den Kreis der Leistungserbringenden anders als der Kanton Basel-Landschaft. Das hat aber keine Auswirkung – die Gesetze sind immer noch identisch.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) weist darauf hin, dass es sich dabei um einen neuen Absatz 5 handle.
://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag der Grüne/EVP-Fraktion zu § 18 Absatz 5 neu mit 43:42 Stimmen ab.
§ 19 - 41 keine Wortmeldungen
II. keine Wortmeldungen
§ 1-3, § 26, 27, 29, 30 keine Wortmeldungen
III., IV. keine Wortmeldungen
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat beschliesst beschliesst das Behindertenhilfegesetz mit 83:0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die 4/5-Mehrheit ist erreicht.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortmeldungen
Ziffern 1 - 2 keine Wortmeldungen
Ziffern 3 und 4
Paul R. Hofer (FDP) beantragt im Namen der FDP-Fraktion folgende Änderung der Ziffern 3 und 4 des Landratsbeschlusses:
3. Der Regierungsrat wird verpflichtet, ab dem Jahr 2018 durch eine Senkung von Pauschalen eine Einsparung von CHF 900'000 zu erzielen.
4. Die Kostenentwicklung, abhängig von Platzerweiterungen, Veränderungen der durchschnittlichen Betreuungsintensität und Angleichungen der Pauschalen an der Normkostenzielwert, wird jährlich analysiert. Die Wirksamkeit der Senkung der Pauschalen muss jährlich nachgewiesen werden.
Diese Formulierung ist sprachlich verbessert und im Inhalt präziser. Der Antrag wurde mit Stefan Hütten, Co-Leiter AKJB, abgesprochen, um den Ort der Einsparungen zu präzisieren.
Roman Brunner (SP) erklärt, die SP-Fraktion unterstütze diese Präzisierungen. Es ist wichtig, dass die CHF 900'000 nicht einfach pauschal eingespart, sondern dort wo es möglich ist: bei den Institutionen, welche Normkosten haben, die weit über den Benchmarks liegen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion zur Änderung der Ziffern 3 und 4 des Landratsbeschlusses mit 77:0 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.
Ziffern 5 - 9 keine Wortmeldungen
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem geänderten Landratsbeschluss betreffend Gesetz über die Behindertenhilfe (Behindertenhilfegesetz, BHG) mit 81:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.
Landratsbeschluss
betreffend Gesetz über die Behindertenhilfe (Behindertenhilfegesetz, BHG)
vom 29. September 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Gesetz über die Behindertenhilfe wird beschlossen.
2. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
3. Der Regierungsrat wird verpflichtet, ab dem Jahr 2018 durch eine Senkung von Pauschalen eine Einsparung von CHF 900'000 zu erzielen.
4. Die Kostenentwicklung, abhängig von Platzerweiterugen, Veränderungen der durchschnittlichen Betreuungsintensität und Angleichungen der Pauschalen an der Normkostenzielwert, wird jährlich analysiert. Die Wirksamkeit der Senkung der Pauschalen muss jährlich nachgewiesen werden.
5. Das Postulat 2008/109 «Zugang zu Behindertenorganisationen für nicht IV-Berechtigte» vom 24. April 2008 wird als erfüllt abgeschrieben.
6. Für die Jahre 2017 bis 2019 wird ein Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 1'781'000 bewilligt. Die entsprechenden Kosten werden nach Ablauf des Verpflichtungskredites ins ordentliche Budget überführt
7. Das Budget zur Deckung der jährlichen Betriebskosten im Umfang von CHF 572'000 nach Projektabschluss wird zur Kenntnis genommen
8. Die Regierung wird beauftragt, im Rahmen der Abrechnung des Verpflichtungskredits über dessen Umsetzung und Wirkung zu berichten.
9. Ziffer 6 dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984.
Stéphanie Bürgi, Landeskanzlei