Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016

Der Kommissionsantrag zur Sistierung der Initiative erfolgte mit einem Stimmenverhältnis von 8:4, informiert Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).

Es ist ein sehr internes Geschäft, stellt Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) vorweg fest. Dies ist auch der Grund der Sistierung. Es sollte eine interne Angelegenheit bleiben.

Zur Erinnerung: Über das neue Landratsgesetz hatte das Volk abzustimmen. Damals schon wunderte man sich über die Sprengkraft eines derart internen Organisationsgesetzes. Am 28. September 2014 wurde darüber abgestimmt, es wurde angenommen und am 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. Am 9. Februar 2015 fanden die Wahlen statt und am 21. Mai 2015 wurde die parlamentarische Initiative eingereicht. Das Gesetz war also am 1. Juli 2015 schon in Kraft, als die parlamentarische Initiative für eine (erneute) Änderung hängig war.

Mit der parlamentarischen Initiative der SVP kommt deren Wunsch zum Ausdruck, dass in der Geschäftsleitung die Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten eine proportionale Stimmengewichtung erhalten, d.h. dass die grossen Fraktionen mehr Gewicht haben als die kleinen. In der Kommission wurden verschiedenste Varianten zur Umsetzung besprochen. Schliesslich entschied man sich für den direkten Proporz und schickte dies in die Vernehmlassung. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind aber derart widersprüchlich und unterschiedlich, dass klar wurde: Ein Konsens kann zurzeit nicht erreicht werden, also keine 4/5 Mehrheit. Somit hätte man erneut das Volk zu einer rein internen, landrätlichen Organisationsangelegenheit zu befragen. Die Mehrheit der JSK wollte jedoch das Stimmvolk nicht nochmals mit einer solchen Frage stellung behelligen.

Aus diesem Grund kam die Kommission mit 8:4 Stimmen zum Schluss, erstens die Parlamentarische Initiative für zwei Jahre zu sistieren und zweitens die wöchentliche GL-Praxis zu überprüfen und zu klären, ob die eigentliche Übervertretung der kleinen Fraktionen den GL-Betrieb tangiert oder verfälscht. In der Zwischenzeit gilt es, sich zusammenzuraufen. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass der Landrat in der Lage sein muss, dies intern zu bereinigen.

Eintretensdebatte

Jacqueline Wunderer (SVP) erklärt, die SVP sei klar gegen die Sistierung der Initiative für die nächsten zwei Jahre. Ein exakter Proporz ist wichtig. Diese Ungereimtheit soll im heutigen Landratsgesetz wieder bereinigt werden. Ein Blick zurück zeigt, dass die von der SVP-Fraktion lancierte Initiative sowohl von der FDP wie der CVP/bdp, den Grünen/EVP auf Zustimmung gestossen ist. Denn einerseits können sich die Kräfteverhältnisse alle vier Jahre verändern. Andererseits werden damit die basisdemokratischen Spielregeln wieder eingehalten  Die SVP wird der Sistierung nicht zustimmen.

Die SP unterstützt den Entscheid der JSK, so Regula Meschberger (SP). In den zwei Jahren Sistierung können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Für den Gedanken, dass die GL anders zusammen gesetzt sein sollte, hat die SP durchaus Verständnis. Aber ein System, mittels welchem pro Kopf mehrere Stimmen möglich wären, wird die Fraktion nie unterstützen. In der Demokratie gilt 1 Kopf = 1 Stimme. Nützen wir die Zeit, um ein besseres Modell zu finden.

Pascal Ryf (CVP) und die CVP/BDP-Fraktion haben bei der Vernehmlassung ganz klar eine Sistierung vorgeschlagen. Warum? Man ist für eine Landratsgesetzesanpassung, aber es soll eine mathematische Berechnung  erfolgen (Divisor von 10 oder 5). Das würde aber dazu führen, dass der Landratspräsident massiv geschwächt würde in der Geschäftsleitung. Es kann nicht sein, dass ein Kopf dann 10 oder 20 oder gar 30 Stimmen auf sich vereint und damit alles überstimmen kann. Tatsächlich besteht aber ein Widerspruch zum Landratsgesetz in den beiden Paragrafen 16a und 27. Trotzdem ist die jetzige Lösung ein Modus vivendi für die Zeit bis zur nächsten, notwendigen Revision mit einer Proporzlösung. Heute könnte kein Konsens gefunden werden. Es muss zuerst Erfahrung gesammelt werden. Das neue Landratsgesetz ist im letzten Jahr in Kraft getreten und es kann nicht sein, das Gesetz bereits heute wieder zu revidieren und das Volk darüber abstimmen zu lassen. Damit würde der Landrat kein gutes Bild abgeben. Pascal Ryf ist froh, dass der Fraktionsantrag auf Sistierung um zwei Jahre von einer Kommissionsmehrheit angenommen wurde.

Die FDP-Fraktion mit Marc Schinzel (FDP) unterstützt die Initiative, schliesst sich aber weitgehend den Äusserungen seines Vorredners an und ist für eine Sistierung. Die Fraktionsstärke sollte zwar proportional in der Geschäftsleitung abgebildet sein, wie es die SVP fordert. Denn die GL trifft Entscheide, die auch materielle Auswirkungen haben, und nicht einfach formelle Verfahrensentscheide ohne Auswirkungen auf den Parlamentsbetrieb. Eine große Sympathie für das Anliegen ist vorhanden, aber eine Sistierung im jetzigen Zeitpunkt ist richtig. Die Verantwortung soll zudem nicht ans Volk delegiert werden, sondern der Landrat muss selbst die Verantwortung für seine Organisation übernehmen.

Sara Fritz (EVP) meint, auch in der letztmaligen Beratung und Abstimmung über das Landratsgesetz im Jahr 2014 habe im Rat für die Neuerungen keine 4/5-Zustimmung gefunden werden können. Schon damals empfand sie es als peinlich, dass der Landrat das Volk zu seiner eigenen Organisationsform befragen musste. Denn es liegt am Parlament, seine Organisation zu bestimmen, so liessen sich auch Stimmen aus der Bevölkerung verlauten. Umso unsinnniger wäre es, im Jahr 2017 erneut eine Abstimmung über dasselbe Gesetz durchzuführen. Denn es ist  offensichtlich, dass nach dem Ausgang der Vernehmlassung im Rat keine 4/5-Mehrheit für irgend eine der von der Kommission vorgeschlagenen Varianten gefunden werden kann. Die Sistierung, um Erfahrungen zu sammeln, ist der einzige gangbare Weg. Nur so kann hoffentlich eine Lösung im Parlament gefunden und mit einer 4/5 Mehrheit verabschiedet werden.

Der Vorstoss sei wohl tatsächlich so wichtig, dass man sich wahrscheinlich der Peinlichkeit preisgeben müsse, ihn nochmals dem Volk vorzulegen, scherzt Daniel Altermatt (glp). Im Ernst: Wer in der Geschäftsleitung ist, der weiss, wie es läuft. Effektiv ist es überhaupt nicht nötig, unterschiedlich gewichtete Stimmenverhältnisse zu haben. Letzthin hat er es erlebt. Sind die Stimmenverhältnisse klar, so wird nochmals so lange diskutiert, dass es im Gesamtlandrat keine grossen Diskussionen gibt. Aus Sicht der glp/GU-Fraktion heisst das klar, Schubladisieren oder Entsorgen. Entsorgen steht nicht zur Diskussion, also Schubladisieren. Seine Faktion ist für Sistieren.

Dominik Straumann (SVP) zeigt sich erstaunt über das Niveau der heutigen Voten. Denn schliesslich habe es der Landrat am 10. April 2014 in der Hand gehabt zu entscheiden, ob das Volk befragt werden solle oder nicht. Bereits am 27. März und dann erneut am 10. April 2014 erklärte die SVP, dass sie nicht mit der jetzigen Variante einverstanden ist, und wurde durchgedrückt mit den Voten der Gegenseite, welche empfahl, einen Vorstoss im Nachgang einzureichen, der dann neu diskutiert werden kann. Es ist Blödsinn, zu erklären, eine Proporzvertretung brauche es, das sei gut und unterstütztenswert, und dann zu sagen: aber nicht jetzt. Entweder man ist dafür und handelt jetzt, oder man ist dagegen und sagt, weg vom Tisch, wie es sein Vorredner getan hat. Eine Sistierung ist genauso peinlich. Diese Vorgehensweise zeigt nur, dass das Parlament nicht imstande ist, Entscheidungen zu treffen und sie vor sich herzuschieben, bis die Sache versandet ist.

Wenn Sympathie für das Anliegen da ist, so sollen heute mit der Abstimmung  die entsprechenden Weichen gestellt werden. Zuwarten und aufschieben bringt nichts. Unterschrieben haben mindestens 35 Landräte.

Hanspeter Weibel (SVP) ist seinem Vorredner dankbar, der bereits einige wichtige Punkte erwähnt habe. Es war ein gesetzgeberischer Lapsus, dass die GL eingesetzt wurde, so wie sie jetzt ist, und man dann in der Beratung feststellen musste, dass damit von einem Grundprinzip der Demokratie abgewichen wird, nämlich vom Proporz, der sowohl bei den Landratswahlen wie auch bei Wahlen  in andere Parlamente Anwendung findet. Es wäre nichts anderes als konsequent, dass die Geschäftsleitung des Landrats (GL) genau nach demselben Proporz zusammen gesetzt wird – auch wenn jetzt gesagt wird, es gab einmal eine solch kritische Situation, und damals raufte man sich zusammen. Vielleicht müssen nun inskünftig vermehrt Anträge gestellt werden, wenn die GL etwas entscheidet, mit dem die Mehrheit nicht einverstanden ist.

Der Votant stört sich daran, dass ein jahrzehntelanges Grundprinzip der Zusammensetzung der GL – früher des Büros – durchbrochen wird. Korrektur sollte mit Vorstoss erfolgen, rieten die Gegner  bei der ursprünglichen Beratung. Grundsätzlich ist es diesen nun vermutlich ganz wohl dabei, dass die Geschäftsleitung nicht mehr nach politischem Proporz sondern eher nach dem Majorz funktioniert. Hanspeter Weibel glaubt nicht daran, dass die Situation in zwei Jahren in irgendeiner Weise besser sein wird, und auch dann wird das Argument mit der Volksabstimmung wieder eingebracht werden. Ehrlicherweise müsste man ja oder nein zur Vorlage sagen. Hier wird gegen ein Grundprinzip des Staates verstossen.

«Wir haben einen Bock geschossen», so Rolf Richterich (FDP). Dazu müsse man stehen. Ein Verschieben auf die Lange Bank oder auf den St. Nimmerleinstag ist inkonsequent. In zwei Jahren werden bereits drei Viertel der Legislatur vorbei sein, und es gab bereits ein oder zwei Fälle, und es werden noch einige mehr dazu kommen, und dann gibt es eine Auswertung. Zudem sind nicht alle GL-Entscheide auch einem Landratsentscheid unterworfen. Der Votant plädiert für eine Gewichtung nach Grösse der Fraktionen. Und warum soll die Stimme des Landratspräsidenten eine besondere Stellung einnehmen, hält er Pascal Ryff entgegen. Auch ein Kommissionspräsident hat nicht mehr Stimmen als ein ordentliches Kommissionsmitglied. Zudem hat auch im Plenum der Landratspräsident die Kompetenz für den Stichentscheid und nicht mehr, ebenso in der GL. Seines Erachtens ist der Divisor 1 und nicht 5, 10 oder 17 zu nehmen. Somit hat halt diejenige Fraktion, die das Präsidium, das 1. oder 2. Vizepräsidium hat, 1 Stimme weniger als seine Fraktionsmitglieder. Nur so kann der politische Wille des Landrates auch proportional in der GL zum Ausdruck kommen. Die jetzige Zusammensetzung der GL ist politisch zufällig und wechselt zudem alle vier Jahre. Das ist doch kein Zustand und repräsentiert nicht den Landrat oder den Kanton BL.

Als GL-Mitglied vertritt ein Landrat wie Rolf Richterich die ganze landrätliche FDP-Fraktion und hat damit eine gewisse Verantwortung. Im Plenum aber gibt ein Landrat seine Stimme für sich selbst, seinen Wahlkreis, seine Wähler ab.

Wie Hanspeter Weibel richtig gesagt hat, ist eine Sistierung wohl falsch, der Landrat drückt sich um den unbequemen Entscheid. Wahrscheinlich ist es falsch die Zusammensetzung der GL im Gesetz zu verankern, sondern sie müsste ins Dekret geschrieben werden. Dies wäre einen Rückweisungsantrag wert, sofern dies nicht schon in der JSK besprochen wurde. Das Gesetz soll festlegen, dass die GL generell nach dem Proporz zusammengesetzt ist und im Dekret beschliesst der Landrat – ohne Volksabstimmung – die effektive Zusammensetzung. Denn offensichtlich ist auch die SP der Meinung, dass es eine neue Lösung braucht.

Pascal Ryf (CVP) widerspricht Dominik Straumann. Wenn man jetzt nein sage, so sei das Geschäft nicht einfach vom Tisch, denn der Widerspruch zur gängigen Praxis im Landratsgesetz bleibt bestehen. Also muss das Landratsgesetz früher oder später revidiert werden. Und auch die Kosten einer weiteren Volksabstimmung sind in Betracht zu ziehen. Es wurde eine Subko gegründet mit dem Auftrag, die Verwaltung nach dem Prozentsatz widersprüchlicher Entscheidungen der GL zu befragen. Aussage war, dass 0,5 % aller Entscheidungen zu  einem Widerspruch respektive zu Diskussionen geführt haben. Auf die Frage, wo es wirkliche Differenzen gab, lautete die schon fast peinliche Antwort: Die grössten Diskussionen gab es bei der Verkürzung der Mittagspause. [Heiterkeit]

Es ist beim besten Willen nicht vorstellbar, was eine Änderung im jetzigen Zeitpunkt bringen soll. Es ist daher vernünftig, Erfahrungen zu sammeln und zu prüfen, ob letztlich die Marke von 0,5 % überschritten wird. Wenn ja, kann entsprechend der Proporz geändert werden und wenn nicht, so wird das Landratsgesetz in dem Sinne geändert, dass es keinen Proporz vorsieht. Pascal Ryf ist nach wie vor für eine Sistierung.

Marc Schinzel (FDP) ist mit seinem Fraktionschef Rolf Richterich weitgehend einig – inhaltlich [Heiterkeit] sicher zu 95% oder mehr. Der einzige Unterschied: Der Redner hält die Sistierung für sinnvoll. Die Vorlage kann nicht einfach beerdigt werden. Das Geschäft bleibt in der Kommission; es besteht ein Widerspruch zum Gesetz, und dieser kann nicht einfach so belassen werden. Man muss sich zusammenraufen. Mit dem nötigen Willen bringt man eine Lösung hin. Das ist besser als eine Rückweisung. Die erwähnte Option kann auch in der Kommission diskutiert werden.

Oskar Kämpfer (SVP) findet das, was hier geboten wird, ein «mittleres Cabaret». Pascal Ryf könne sich tatsächlich um den Entscheid drücken und das Anliegen lächerlich machen, das verlangt, ein Entscheidungsgremium  entsprechend dem politischen Willen zu besetzen und entscheiden zu lassen. Das ist aber nicht richtig und die Sache wird dadurch auch nicht besser. Der Landrat ist gewählt, um Entscheide zu fällen. Ob es häufig zu Kontroversen kommt, möchte Oskar Kämpfer gar nicht ausdiskutieren oder untersuchen. Die 0.5 %-Aussage ist für ihn nicht repräsentativ. Entscheidend ist, dass die politische Mehrheit in dem Gremium nicht entsprechend ihrer Stärke repräsentiert ist.  Man kann nun das Ganze nochmals in die Kommission zurückschieben und ihr den Auftrag geben, ein Dekret zu erarbeiten. Dann ist eine Sistierung genau so gut, denn «bis die soweit sind, braucht es gleich nochmals zwei Jahre». Es braucht eine Änderung jetzt. Alles andere heisst, dass man sich vor einer Entscheidung drückt.

Es ist ein Grundsatzentscheid, meint Dominik Straumann (SVP). Will man die Änderung oder will man sie nicht. Wenn nicht, so muss der heutige Passus im Gesetz betreffend proportionaler Vertretung der Geschäftsleitung gestrichen werden. Und die Entscheidung, nämlich dass die GL gemäss Proporzsystem die Stärke der Fraktionen widerspiegelt, oder eben nicht, kann heute getroffen werden. Dass es in der bisherigen kurzen Zeit   – inklusive zwei Monate Ferienpause – praktisch keine Fälle gegeben hat,  ist allen klar; das war eine Alibi-Übung, und die  Zahl von 0.5% ist nicht repräsentativ. Schaut man 15 Jahre zurück und zählt, wie viele Stichentscheide oder Proporzentscheide in den (ehemaligen) Büro- und Ratskonferenzen (heute zusammengefasst in der GL) gefallen sind, so wird sich ein anderes Bild zeigen. Dort fruchtete der Proporz nämlich, weil es ihn noch gab. Er appelliert an jene, die für Sistierung sind, sich jetzt zu entscheiden und heute für die eine oder andere Gesetzesanpassung zu stimmen.

Hanspeter Weibel (SVP) beantragt Rückweisung an die Kommission. Der Gedanke Richterich soll in der JSK aufgenommen, weiterverfolgt und mit einem neuen Gesetzesvorschlag dem Landrat unterbreitet werden.

Felix Keller (CVP) hat den Antrag für eine Gesetzesänderung auch unterschrieben. Er bestärkt, dass eine nachhaltige Lösung gefunden werden müsse, hinter der alle stehen können – aber keine Hauruck-Lösung. Richtig ist auch, dass nun einmal geprüft wird, wie es mit der jetzigen Zusammensetzung funktioniert. Die einjährige Erfahrung war nicht so schlecht; die Zusammenarbeit funktionierte gut. Nun aber sind Zahlen und Fakten gefragt, um entscheiden zu können, wie mit der Proporz-Frage in der GL umgegangen werden soll. Den Antrag von Rolf Richterich nimmt er gerne auf. Eine  Rückweisung an die Kommission ist aber nicht nötig. Sondern der Ball kann von der Kommission aufgenommen und nach entsprechender Prüfung ein Vorschlag vorgelegt werden. Und der Landrat kann zu gegebener Zeit darüber abstimmen. [allgemeines Gemurmel]

Kommissionspräsident Andreas Dürr (FDP) mischt sich nur ungern in die Diskussion ein. Der kreative und konstruktiv gemeinte Vorschlag Richterich hapert ein wenig daran, dass zwingend das Gesetz geändert werden muss. Denn unglücklicherweise heisst es dort, dass bei der Wahl der GL-Mitglieder auf das Stärkenverhältnis der Fraktionen zurückgegriffen wird. Bei der Wahl kann aber gar nicht auf die Stärke Rücksicht genommen werden, da es nur je einen Fraktionspräsidenten gibt; und hier liegt der Hund begraben. Es ist also ein technisches Problem. Zweitens ist es dem JSK-Präsidenten ein grosses Anliegen, dass das Thema nicht zwei Jahre liegen bleibt, sondern geprüft und weiter bearbeitet wird. Kern des Kommissionsvorschlages ist auch nicht eine Anzweiflung der staatspolitischen Überlegungen, die hier dargelegt wurden, sondern Kernanliegen ist, dass die Kommission nicht unbedingt gleich wieder mit einer Volksabstimmung ins Land möchte.

Rolf Richterich (FDP) ist natürlich davon ausgegangen, dass das Gesetz geändert werden muss, sonst hätte er ja die Lösung. Er habe aber den politischen Willen zur korrekten Festschreibung des Gesetzes im Sinne der proportionalen Vertretung gespürt. Und im Dekret könne dann die detaillierte Umsetzung ausgeführt werden. Das braucht dann vielleicht keine Volksabstimmung (vorausgesetzt, niemand ergreift das Referendum). Dem Kommissionsantrag kann man aber nicht zustimmen, wenn die Frage jetzt entschieden werden soll. Denn die JSK hat  Sistierung beschlossen. Wenn schon, muss eine Rückweisung erfolgen mit dem Auftrag, eine Lösung mit Gesetz und Dekret zu erarbeiten.

://: Eintreten ist unbestritten.

Rückweisungsantrag

://: Der Antrag auf Rückweisung des Zwischenberichts an die JSK wird vom Landrat mit 38:41 bei 1 Enthaltung abgelehnt.

[Namenlist]

Für Dominik Straumann (SVP) ging dieses Prozedere zu schnell. Er hätte erwartet, dass der Landratspräsident vor der Abstimmung den genauen Rückweisungsantrag formuliert, damit die JSK weiss, was sie zu tun hat. Hanspeter Weibel hat eine Idee gehabt, die von Rolf Richterich ergänzt wurde. Er bittet den Landratspräsidenten, kurz zusammenfassen, worüber das Parlament abstimmen soll.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) ging davon aus, dass der Abstimmungsgegenstand klar gewesen sei. Die JSK muss eine Vorlage unter Berücksichtigung der entsprechenden Materialien erarbeiten. Die Stossrichtung wurde seines Erachtens deutlich genug ausgesprochen. Es ist nicht Aufgabe des Landratspräsidenten, dies zu wiederholen, sondern höchstens nachzufragen, wenn der Auftrag bei einer Rückweisung unklar ist, was ihm hier nicht der Fall zu sein schien. Er bittet Hanspeter Weibel, den Auftrag nochmals zu verdeutlichen.

Sein Antrag laute folgendermassen, so Hanspeter Weibel (SVP): Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Gesetzeskorrektur im Sinne Rolf Richterichs – Aufnahme der Proportionalität – zu erarbeiten und zusätzlich ein entsprechendes Dekret zur konkreten Umsetzung zu erarbeiten. Somit wird unterschieden zwischen dem Grundsatz im Gesetz und der Ausführungsbestimmung im Dekret.

[Es werden diverse Stimmen laut, die Abstimmung müsse wegen Unklarheiten wiederholt werden.]

Regula Meschberger (SP) ärgert sich, dass sich der Landrat nun seit einer Dreiviertelstunde mit sich selbst beschäftige. Das ist ein Trauerspiel. Rolf Richterich habe seinen Antrag klar formuliert. Es ist nicht einzusehen, warum die Abstimmung wiederholt werden soll.

Rosmarie Brunner (SVP) erklärt, sie habe genau beobachtet, dass die Vizepräsidentin nach oben auf den Bildschirm geschaut habe, aber Dominik Straumann habe davor bereits den Sprecherknopf gedrückt gehabt. Es sei nicht fair, die Abstimmung unwiederholt zu lassen.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) lässt die Abstimmung wiederholen und erklärt, der Antrag stamme von Hanspeter Weibel und sei ergänzt worden von Rolf Richterich.

://: Mit 40:41 Stimmen bei 1 Enthaltung gibt der Landrat dem Antrag auf Rückweisung nicht statt.

[Namenliste]

://: Der von der JSK beantragten  Sistierung stimmt der Landrat mit 43:37 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

zur Parlamentarischen Initiative 2015/203: Änderung des Landratsgesetzes § 16a, Geschäftsleitung

vom 22. September 2016

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die Parlamentarische Initiative 2015/203 wird für zwei Jahre sistiert.

2. Die Sistierung läuft ab dem Termin des Landratsentscheids.

3. Die Landeskanzlei wird beauftragt, die Entscheide der Geschäftsleitung des Landrates auszuwerten und der Justiz- und Sicherheitskommission Bericht zu erstatten.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei