Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2463

Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) informiert, das gleiche Geschäft habe der Landrat bereits im Dezember 2009 und im Dezember 2010 beraten. Damals wurde auch die zwischen den Kantonen bestehende Vereinbarung bezüglich Höhe der Beitragsleistung zur Weiterführung des Dienstes auf 2,6 Mio. Franken für die Jahre 2010 und 2011 erhöht. Der Landrat wünschte jedoch, dass die Vereinbarung überarbeitet werde. Dies geschah nun und die Vorlage wurde fristgerecht vom Regierungsrat noch im Dezember 2010 an den Landrat überwiesen. Die aktuelle Vorlage bietet eine Gesamtschau über die öffentlichen Transportdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, welche auf einem Bericht der Koordinationsstelle für Fahrten für Behinderte beider Basel im April 2010 beruht und im Oktober 2010 aktualisiert wurde.


In der aktuellen Vorlage werden die Ziele des Behindertenfahrdienstes ab dem Jahr 2012 präzisiert, wobei verschiedene Punkte korrigiert werden. Einerseits geht es dabei um die Definition der Anspruchsberechtigung. Fahrten, welche Behinderte nicht mit dem öffentlichen Verkehr zurücklegen können, sollen nach wie vor subventioniert werden. Dazu ist ein ärztliches Attest und neu auch eine Selbstdeklaration notwendig. Es soll auch eine Kontingentierung der subventionierten Fahrten geben und es wird möglich sein, eine Anspruchsberechtigung nur für bestimmte Strecken oder Witterungsverhältnisse zu gewähren.


Es wird ein Wechsel bezüglich Anbieter stattfinden. Anstelle des bisherigen Monopol-Anbieters wird ein Auswahlmodell angestrebt. Es können so alle professionellen Transportanbieter die Zulassung für subventionierte Behindertentransporte erlangen. Das Tarifsystem wird ebenfalls geändert. Die Unterscheidung der bisherigen A- und B-Tarife wird fallengelassen und es wird ein Taxameter-Tarifsystem eingeführt. Es soll so direkt mit den Transportunternehmern abgerechnet werden, inkl. entsprechende Zuschläge beispielsweise für Rollstuhltransporte und Ähnliches.


In der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission tauchten noch verschiedene Fragen zur konkreten operativen Umsetzung bzw. Durchsetzung der präzisierten Anspruchsberechtigung, aber auch zur Kontingentierung auf. Nach Inkrafttreten der neuen Vereinbarung muss sich die konkrete Ausgestaltung in der Praxis erst noch zeigen.


Die Kommission stimmte der aktuellen Vorlage mit 11:1 Stimmen zu und bittet den Landrat nun darum, im Sinne der regierungsrätlichen Anträge zu beschliessen.


Pia Fankhauser (SP) erklärt, die SP-Fraktion unterstütze die Beitragsleistung an den Fahrdienst für betagte und behinderte Menschen einstimmig. Sie erachtet es angesichts der demografischen Entwicklung als wichtig, dass auch die Betagten, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einbezogen werden.


Finanzpolitisch zu erwähnen sind die Limitierung der Fahrten und das Kostendach von 1,302 Mio. Franken. Die Mitglieder der SP-Fraktion hoffen, dass dieser Betrag ausreicht, da die Entwicklung wahrscheinlich auf mehr Fahrten hinauslaufen wird. Die SP vertraut darauf, dass das Angebot des Fahrdienstes sich wirklich auf die Bedürfnisse von behinderten und mobilitätseingeschränkten betagten Menschen ausrichten wird.


Franz Hartmann (SVP) stellt fest, bei der Beratung der Vorlage 2010/280 (Beteiligung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von Behinderten) vor drei Monaten sei bei der SVP-Fraktion keine Freude ausgebrochen, ganz im Gegenteil. Schon damals hätte man die nun vorliegende Änderung der Vereinbarung erwartet. Aus Sicht der SVP kann diese mit zwei Zusatzanträgen genehmigt werden. Neu eingefügt werden sollen eine Ziffer 2 und 3 mit folgendem Wortlaut:


Ziffer 2 (neu)


Dem Landrat wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten der neuen Vereinbarung ein Bericht zur praktischen Umsetzung vorgelegt. Darin sind insbesondere aufzuzeigen:


Ziffer 3 (neu)


Die Zulassung zum subventionierten Behindertentransport wird auch Vereinen und Organisationen erteilt, deren Mitglieder freiwillig ohne Entgelt Fahrdienst leisten, sofern diese Mitglieder über die erforderlichen Fahrausweise (B121/B122) verfügen.


Gespannt zeigt sich die SVP-Fraktion auf die Anzahl von Anbietern für Behindertenfahrten, denn es sollte eine Konkurrenzsituation entstehen, wodurch die Preise allenfalls sinken werden. Die SVP ist der Ansicht, dass im Vertrag die Zulassung zum subventionierten Behindertentransport auf Vereine und Organisationen ausgedehnt werden soll, deren Mitglieder freiwillig und ohne Entgelt Fahrdienst leisten. Als positiv bezeichnet Franz Hartmann die Tatsache, dass durch die Konkurrenzsituation, welche neu entstehen wird, bisher praktisch unmögliche Spontanfahrten eher möglich sein werden.


Vor drei Monaten erhielt der Landrat ein rudimentäres Modell, welches die Kosten (zur Zeit 2,6 Mio. Franken bis zukünftig 3,2 Mio. Franken) aufzeigt. In der Vorlage wird nun aber betont, dass eine Subventionsobergrenze von 2,6 Mio. Franken auch in Zukunft beibehalten werden soll.


Die neue Vereinbarung wird erst 2012 in Kraft treten und einige Neuerungen werden heute noch unbekannte Auswirkungen mit sich bringen. Daher stellt die SVP den Zusatzantrag, dem Landrat ein Jahr nach Inkrafttreten einen Bericht über die praktische Umsetzung zu unterbreiten.


Dem vorliegenden Geschäft wird die SVP-Fraktion zustimmen und sie hofft, die übrigen Landratsmitglieder werden auch den Zusatzanträgen zustimmen.


Christoph Buser (FDP) nimmt vorweg, dass die FDP-Fraktion die aktuelle Vorlage unterstützen wird. Es entspreche einem breit abgestützten Wunsch im Landrat, die bisherige Monopolsituation aufzulockern. Durch den Wettbewerb werde sich das Angebot sicherlich verbessern, unter anderem auch die Verfügbarkeit der Fahrten. Das Problem besteht heute darin, dass der jetzige Anbieter, die 33er Taxi AG, den Behindertenfahrten-Dienst komplementär anbietet. Bei Grossanlässen wie einem Fussballmatch oder der ART Basel werden andere Fahrten gegenüber denjenigen für den Behindertenfahrdienst wohl vorgezogen. Hier sollte mit der neuen Vereinbarung eine positive Veränderung stattfinden, zudem sollte sich mit dem Wettbewerb auch der Preis senken.


Bei der Ausschreibung der Behindertenfahrten sollten die Bedingungen gut überdenkt werden. Falls ein Angebot während der ÖV-Zeiten als Mass aller Dinge genommen würde, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll sei, dass vier oder fünf Organisationen ihre Büros bis nachts um eins besetzt haben müssen, denn so flössen die Subventionsgelder in das Aufrechterhalten von Büros und nicht zu denjenigen Personen, welche Subventionen brauchen um sich Fahrten leisten zu können. Eine Bedarfsabklärung, wie viele Personen zu welchen Zeiten Fahrten beanspruchen, wäre daher unerlässlich.


Gegen den Antrag der SVP auf eine neue Ziffer 2 (Berichterstattung nach Ablauf eines Jahres seit dem Inkrafttreten der neuen Vereinbarung) werden sich die Mitglieder der FDP-Fraktion nicht wehren. Der Antrag auf eine neue Ziffer 3 hingegen wird abgelehnt.


Weiterhin darf die demografische Entwicklung nicht ausser Acht gelassen werden, denn die Nachfrage nach Behindertenfahrten wird steigen. Im letzten Jahr reichte der vom Landrat gesprochene Unterstützungsbeitrag gut aus und man könne daher zum jetzigen Zeitpunkt die vorgeschlagene Höhe der Beiträge mit gutem Gewissen unterstützen.


Dorothée Dyck (EVP) erklärt, die Beitragsleistungen an Fahrten von Behinderten basierten auf einem Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt. Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass es sich bei der aktuellen Vorlage um ein wichtiges sozialpolitisches Geschäft handelt, welches Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Hilfe bietet. Die mit dem neuen Konzept vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die intensivere Abklärung der Anspruchsberechtigung, im Bereich des Wechsels von einem Monopolanbieter zu einem Auswahlmodell und auch bezüglich Kontingentierung der Fahrten werden begrüsst. Diese Änderungen sollen mehr Transparenz bringen, Missbrauch verhindern und Steuerungsmöglichkeiten bieten, um die Kosten im Griff zu behalten.


Auch die CVP/EVP-Fraktion möchte, dass über die Erfahrungen mit der neuen Vereinbarung berichtet wird, jedoch ist der Zeitraum von einem Jahr zum Erstellen einer aussagekräftigen Evaluation wohl zu kurz. Daher lehnt die CVP/EVP-Fraktion den Antrag der SVP auf eine neue Ziffer 2 ab. Auch den Antrag auf eine neue Ziffer 3 lehne man ab.


Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem vorgeschlagenen Landratsbeschluss einstimmig zu.


Marie-Theres Beeler (Grüne) betont, auch die Grüne Fraktion stimme dem Landratsbeschluss zu. Mit dem neuen Modell wird ein Weg beschritten, welcher einerseits das Angebot verbessert und andererseits den finanziellen Rahmen im Griff behält. Es erscheint den Grünen vor allem auch wichtig, dass der Anreiz vorhanden ist, wo immer möglich den öffentlichen Verkehr zu benutzen. Dies sei nicht nur aus ökonomischer Sicht wesentlich, sondern auch als Integrationsfaktor. Auch soll dies ein Anreiz für die Anbieter von öffentlichem Verkehr sein, ihre Fahrzeuge mehr und mehr behindertengerecht auszustatten.


Den Antrag der SVP auf eine neue Ziffer 2 können die Grünen unterstützen, jedoch werde man dem Antrag auf eine neue Ziffer 3 nicht folgen, da damit viel zu viele Fragen aufgeworfen werden und ungleiche Bedingungen für unterschiedliche Anbieter nicht durchgesetzt werden können.


Zum Bürobetrieb der verschiedenen Anbieter während der ganzen ÖV-Zeit meint Marie-Theres Beeler, die Telefone könnten umgeschaltet werden und daher müsste ein Büro eines Anbieters nicht immer besetzt sein. Diese Bürokratie sei auf jeden Fall bewältigbar.


Georges Thüring (SVP) bezeichnet die Integration behinderter Menschen als wichtige Aufgabe. In vielen Bereichen sei dieses Ziel leider noch nicht erreicht, auch im Bereich der Mobilität nicht. Selbst wenn die ÖV-Angebote diesbezüglich noch optimiert werden können, wird es immer Menschen mit Behinderungen geben, welche den ÖV nicht selbständig benutzen können. Für diese Menschen braucht es ein spezielles Angebot und es sei richtig, dass sich der Staat auch in diesem Bereich engagiert und derartige Angebote subventioniert. Der Staat kommt damit einerseits dem erwähnten Integrationsauftrag nach und stellt andererseits eine gewisse Gleichberechtigung von normalen ÖV-Benutzern und von Menschen, welche wegen Behinderungen den ÖV nicht benutzen können, her. Wer meint, der Staat habe in diesem Bereich keine Aufgabe zu erfüllen, erweist den Behinderten einen schlechten Dienst. Wer die aktuelle Vorlage aus Spar- oder anderen Gründen ablehnt, verkennt gewisse gesellschaftliche Realitäten und verhält sich unsolidarisch. Diese Aussagen macht Georges Thüring bewusst auch als SVP-Politiker.


Das Votum der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission ist eindeutig. Georges Thüring dankt sowohl der Regierung als auch der Kommission für ihr klares Bekenntnis zur Weiterführung des wichtigen Angebots der Fahrten für Behinderte. Als Vorstandsmitglied einer grossen regionalen Behindertenorganisation begrüsst Georges Thüring das nun vorgeschlagene Wettbewerbsmodell. Die Öffnung von subventionierten Fahrten für mehrere Anbieter ist wichtig, denn damit können bisherige Kapazitätsprobleme überwunden werden. Es besteht so mehr Flexibilität und die Qualität für die Nutzer wird bestimmt verbessert. In diesem Zusammenhang hofft Georges Thüring, dass für die Zulassung weiterer Anbieter seitens der Behörden keine übertriebenen Anforderungen und regulatorischen Hemmnisse in den Weg gestellt werden. Im Interesse der Nutzer sind Flexibilität und gesunder Menschenverstand gefragt. Letztlich ist es Sache des Nutzers, für welches Angebot und welche Dienstleistungsqualität er sich aufgrund seines individuellen Bedürfnisses entscheidet.


Dass der jährliche Beitrag auf dem aktuellen Stand eingefroren wird, bezeichnet Georges Thüring aufgrund der heutigen Finanzprobleme als nachvollziehbar. Inwiefern der Sockelbetrag aber langfristig ausreichen wird, ist fraglich, da das Mobilitätsproblem mit der steigenden Überalterung grösser wird. Insofern ist es richtig, dass künftig auch mobilitätsbehinderte Betagte grundsätzlich zum Kreis der Anspruchsberechtigten gezählt werden. Dies führt jedoch zwangsläufig zu anderen Mengengerüsten als bisher. Das Wachstumspotential wird mit den bestehenden Beitragsreserven nicht für lange Zeit aufgefangen werden können.


Mit den verfügbaren Mitteln und der Annahme, dass es zwischen 2'200 und 2'500 Anspruchsberechtigte geben wird, wird es wahrscheinlich nicht einmal möglich sein, dass jeder Betroffene pro Woche eine einzige Retourfahrt unternehmen kann. In einer sehr mobilen Gesellschaft sei dies wahrlich kein Luxus. Behinderte sind in ihrer Mobilität nach wie vor sehr eingeschränkt, denn während sechs Tagen pro Woche werden sie praktisch zu Hause eingesperrt. Über eine solche Situation könne niemand wirklich glücklich sein.


Heute wird alles dafür getan, dass alte Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können. Viel Geld wird für die Spitex und andere Angebote ausgegeben. Gleichzeitig aber werden die Mittel, damit die Menschen mobil sein können, eingeschränkt. Daher bittet Georges Thüring seine Kolleginnen und Kollegen darum, der aktuellen Vorlage zuzustimmen.


Hanspeter Weibel (SVP) macht sich stark für den SVP-Antrag, eine neue Ziffer 3 einzufügen. Vor 15 Jahren habe er selbst als Tixi-Fahrer regelmässig behinderte Menschen in der Region herumchauffiert, was er als wertvolle Lebenserfahrung erachtet. Als der Entscheid eintraf, aus Professionalisierungsgründen wolle man auf die vielen Freiwilligen verzichten, habe man diesen keinen Dienst erwiesen. Von einem Tag auf den anderen nämlich konnten diese ihren Beitrag nicht mehr leisten. Abgelöst wurden die Freiwilligen durch ein professionelles Taxiunternehmen, welches die gleiche Aufgabe gegen Geld erfüllte.


Hanspeter Weibel fände es sehr schade, wenn der Landrat den Zusatzantrag auf Zulassung von Freiwilligen nicht gutheissen würde. Es gehe nicht nur darum, dass Menschen Fahrdienste in Anspruch nehmen wollen, sondern auch darum, dass Menschen bereit sind, eine solche Dienstleistung zu erbringen. Hanspeter Weibel kennt viele sehr rüstige Senioren, welche dies gern tun würden und welche davon nicht abgehalten werden sollen.


Pia Fankhauser (SP) äussert sich an dieser Stelle als Präsidentin der Procap Nordwestschweiz. Wer Behindertenfahrten nutze, habe Anspruch auf eine professionelle Durchführung. Zwar können dies auch Freiwillige erbringen, jedoch gehe es in der aktuellen Vorlage um die Frage, wer für die Durchführung von Fahrten Subventionen erhalte. Der Staat ist interessiert daran, gewisse Standards zu setzen, wenn er an eine Organisation Subventionen ausrichtet. Trotzdem aber kann jede Person auch weiterhin freiwillig Fahrten anbieten, die wichtige Arbeit von Freiwilligen in unserem Kanton wird nicht abgewertet.


Pia Fankhauser ist der Ansicht, wenn schon Subventionen für Fahrten ausgerichtet würden, so sollten diejenigen Personen, welche die Fahrten ausführen, auch korrekt entschädigt werden. Dies sei im Sinne des ganzen Kantons.


Marie-Theres Beeler (Grüne) betont, es müsse unterschieden werden zwischen Freiwilligenarbeit, welche in jeder Gegend von einem Verein geleistet werden kann, und der Subventionierung von Fahrten, welche auf professionelle Anbieter beschränkt werden soll. Würde man der von der SVP vorgeschlagenen Ziffer 3 zustimmen, müsste man sich überlegen, ob auch die subventionierten freiwilligen Anbieter zu sämtlichen Zeiten des öffentlichen Verkehrs den gleichen Service anbieten müssten. Mit der aktuellen Vorlage gehe es darum, den subventionierten Anbietern Auflagen machen zu können, daneben aber auch Freiwilligenarbeit zu ermöglichen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) wird sich nach den durchwegs positiven Positionsbezügen sehr kurz halten. In unserer Gesellschaft gilt die Mobilität als Grundrecht, weshalb auch sehr viel in die Mobilität investiert wird (Strassen, ÖV, etc.). Dieses Grundrecht wird wahrgenommen auf dem Weg zur Arbeit, bei der Gestaltung der Freizeit und beim Pflegen von sozialen Kontakten. Es liegt daher im Interesse der Chancengerechtigkeit, für Menschen mit einer Behinderung durch zusätzliche Massnahmen einen Beitrag zur Einlösung des Mobilitätsanspruchs zu leisten.


Die beiden Zusatzanträge der SVP bewegen sich auf zwei sehr unterschiedlichen Ebenen. Wenn der Wettbewerb mit gleich langen Spiessen stattfinden soll, so muss der Antrag auf eine neue Ziffer 3 sicher abgelehnt werden. Gerade auch Wirtschaftsvertretern sollte dies ein grosses Anliegen sein. Es stellt sich nicht die Frage, ob gewisse Angebote sein dürfen oder nicht. Anbieter, welche keine Personalkosten auszurichten haben, können jedoch bei Subventionen nicht gleich behandelt werden. Dies würde zu einem völlig verzerrten Wettbewerb führen.


Zum Antrag betreffend Berichterstattung (neue Ziffer 2) weist Urs Wüthrich darauf hin, dass in § 5 Absätze 2 und 3 der Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten (SGS 480.111/GS 33.0620) bereits festgehalten ist, dass jährlich durch die Koordinationsstelle eine Berichterstattung stattfinden wird und dass alle vier Jahre eine ausführliche Standortbestimmung stattfinden muss. Der Antrag ist damit bereits erfüllt. Ausserdem würde gemäss Urs Wüthrich der Antrag nur vor einer Änderung oder Erneuerung des Vereinbarung Sinn machen, keinesfalls bereits ein Jahr nach deren Inkrafttreten.


Das vorliegende Modell, welches auf einer umfassenden Standortbestimmung basiert, bezeichnet Urs Wüthrich als zukunftsorientiert und praxistauglich. Es ist finanziell tragbar, sorgt mit dem Wettbewerbsaspekt für Qualität und günstige Preise. Dank der Kontingentierung wird es finanziell tragbar und von der Ausgestaltung her auch sozialverträglich sein.


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Eintreten


Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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Detailberatung Landratsbeschluss


Gemäss Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) muss Ziffer 1 des Landratsbeschlusses mit einem 4/5-Mehr verabschiedet werden.


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffer 1 keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet Ziffer 1 des Landratsbeschlusses mit 80:0 Stimmen und ohne Enthaltungen. Das erforderliche 4/5-Mehr ist damit erreicht. [ Namenliste ]


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Antrag der SVP-Fraktion auf eine neue Ziffer 2 mit folgendem Wortlaut:


2. Dem Landrat wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten der neuen Vereinbarung ein Bericht zur praktischen Umsetzung vorgelegt. Darin sind insbesondere aufzuzeigen:


://: Der Landrat stimmt dem Antrag auf eine neue Ziffer 2 mit 41:37 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


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Ebenfalls liegt ein SVP-Antrag auf Einfügen einer neuen Ziffer 3 vor. Sie soll wie folgt lauten:


3. Die Zulassung zum subventionierten Behindertentransport wird auch Vereinen und Organisationen erteilt, deren Mitglieder freiwillig ohne Entgelt Fahrdienst leisten, sofern diese Mitglieder über die erforderlichen Fahrausweise (B121/B122) verfügen.


://: Dieser Antrag wird mit 54:25 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]


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Ziffern 2 und 3 (alt) Entwurf Landratsbeschluss


keine Wortbegehren


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Schlussabstimmung


://: Dem abgeänderten Landratsbeschluss stimmt der Landrat mit 79:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) fragt den Kommissionspräsidenten im Interesse der Klarheit an, ob er damit einverstanden sei, den Zusatzauftrag (Ziffer 2 neu) vom Vorbehalt betreffend Zustimmung von Basel-Stadt zum Beschluss (Ziffer 2 alt) auszunehmen.


Damit zeigt sich Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) einverstanden.


Der neue Landratsbeschluss lautet nun:


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Landratsbeschluss
Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von Behinderten (Partnerschaftliches Geschäft)


vom 24. Februar 2011


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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