Protokoll der Landratssitzung vom 3. März 2011
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2010-224 vom 25. Mai 2010 Vorlage: Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) sowie Änderung des Polizeigesetzes und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 31. Januar 2011 - Beschluss des Landrats vom 24. Februar 2011: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 3. März 2011: < beschlossen mit 4/5-Mehr > || Landratsbeschluss |
Urs von Bidder (EVP) möchte als Ergänzung anbringen, er habe von der Kantonspolizei die Mitteilung erhalten, dass die 540 Stunden mit einen Stundenansatz von CHF 100 gerechnet würden, was CHF 54'000 machen würde. Dazu kommen die CHF 55'000, die der Kanton an das Konkordat bezahlen muss. Somit kommt man für den Kanton auf einen ungefähren Betrag CHF 100'000.
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- Zweite Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. Änderung Polizeigesetz
§ 45a
keine Wortbegehren
II. Änderung EG StPO
§ 14 Absatz 4
keine Wortbegehren
III. Koordinationsbestimmung keine Wortbegehren
IV. Inkrafttreten keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Änderung des Polizeigesetzes wird mit 70:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Damit ist das 4/5-Mehr erreicht. [ Namenliste ]
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- Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1
://: Ziffer 1 des Landratsbeschlusses wird mit 75:0 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist die 4/5-Mehrheit erreicht. [ Namenliste ]
Ziffern 2 und 3 keine Wortbegehren
://: Somit ist das Geschäft 2010/224 erledigt.
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Landratsbeschluss
über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
vom 3. März 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) wird genehmigt.
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2.
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Die Änderung des Polizeigesetzes wird beschlossen.
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3.
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Dieser Beschluss unterliegt gemäss den Bestimmungen von § 30 Buchstabe b und § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung der obligatorischen oder der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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