Protokoll der Landratssitzung vom 3. März 2011

Nr. 2498

Urs von Bidder (EVP) möchte als Ergänzung anbringen, er habe von der Kantonspolizei die Mitteilung erhalten, dass die 540 Stunden mit einen Stundenansatz von CHF 100 gerechnet würden, was CHF 54'000 machen würde. Dazu kommen die CHF 55'000, die der Kanton an das Konkordat bezahlen muss. Somit kommt man für den Kanton auf einen ungefähren Betrag CHF 100'000.


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- Zweite Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. Änderung Polizeigesetz
§ 45a keine Wortbegehren


II. Änderung EG StPO
§ 14 Absatz 4 keine Wortbegehren


III. Koordinationsbestimmung keine Wortbegehren


IV. Inkrafttreten keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Änderung des Polizeigesetzes wird mit 70:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Damit ist das 4/5-Mehr erreicht. [ Namenliste ]


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- Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffer 1


://: Ziffer 1 des Landratsbeschlusses wird mit 75:0 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist die 4/5-Mehrheit erreicht. [ Namenliste ]


Ziffern 2 und 3 keine Wortbegehren


://: Somit ist das Geschäft 2010/224 erledigt.


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Landratsbeschluss
über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)


vom 3. März 2011


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


> Änderung Polizeigesetz


> ViCLAS-Konkordat


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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