Detailhandel
Im Detailhandel wird ein breites Sortiment an Chemikalien angeboten, wie Heimwerker-Chemikalien, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Farben und viele andere chemische Produkte. Der grösste Teil dieser Produkte ist für die breite Öffentlichkeit frei erhältlich.
Für bestimmte gefährliche Chemikalien bestehen dagegen spezielle Abgabevorschriften. Chemikalien, für die Abgabevorschriften bestehen, werden entsprechend der Gefährlichkeit in Chemikalien der Gruppe 1 und Chemikalien der Gruppe 2 eingeteilt. Chemikalien der Gruppe 1 sind so gefährlich, dass sie nur für beruflich-gewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen und deshalb nicht an Privatpersonen abgegeben werden dürfen. Die weniger gefährlichen Chemikalien der Gruppe 2 dürfen an Privatpersonen abgegeben werden, es bestehen aber Abgabevorschriften. So dürfen Chemikalien der Gruppe 2 beispielsweise nicht in der Selbstbedienung abgegeben werden. Wer Chemikalien der Gruppe 2 an Privatpersonen abgibt, muss zudem über besondere Sachkenntnis verfügen.
Übersicht Chemikalien Gruppe 1 und 2
Verkaufsstellen, die Säuren, Laugen, Javelle-Wasser, Wasserstoffperoxid und weitere Chemikalien für die Abgabe an Kunden selbst verdünnen, mischen oder umfüllen, gelten als Hersteller und sind damit der Selbstkontrollpflicht nach der Chemikalienverordnung unterstellt, d.h. sie müssen die Gebinde nach den Bestimmungen der Chemikalienverordnung kennzeichnen und etikettieren.