Handel
Handel mit chemischen Produkten
Im Folgenden werden die Anforderungen des Chemikalienrechts an Handelsfirmen beschrieben, welche ihre Produkte in der Schweiz beziehen und an andere Händler oder berufliche Verwender abgeben.
Für die den Detailhandel (Abgabe von Chemikalien an Private) und die Herstellung und den Import von Chemikalien gelten weitere Anforderungen.
Wer mit chemischen Produkten handelt, muss beruflichen Verwendern und insbesondere auch dem Zwischenhandel jeweils bei der ersten Abgabe sowie auf Wunsch bei weiteren Abgaben ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zustellen.
Weitere Informationen:
Merkblatt A05 Grosshandel