Sicherheitsdatenblatt

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Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Zweck

Das Sicherheitsdatenblatt vermittelt den beruflichen Verwendern von gefährlichen Chemikalien in 16 definierten Kapiteln die wichtigsten Informationen über die Gefahren, die notwendigen Schutzmassnahmen, die Lagerung, den Transport und die Entsorgung.

Erstellung
Hersteller und Importeure müssen SDB für folgende Chemikalien erstellen, wenn sie diese an Dritte abgeben:
  • Stoffe, die als gefährlich eingestuft sind
  • Zubereitungen, die als gefährlich eingestuft sind
  • Zubereitungen, die selber nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mindestens 1% eines gefährlichen Stoffes enthalten oder mindestens 0.1% eines PBT - oder vPvB-Stoffes enthalten.
  • PBT: persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe
  • vPvB: sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe
Abgabe

Den beruflichen Verwendern (auch dem Detailhandel) muss jeweils bei der ersten Abgabe sowie auf Wunsch bei weiteren Abgaben ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zugestellt werden. Eine Abgabe des SDB ist auch bei relevanten Änderungen notwendig. Die Abgabe muss aktiv erfolgen, d.h. entweder in Papierform oder elektronisch als CD-ROM oder E-Mail.

Einige zu beachtende Punkte
  • Auch bei importierten Chemikalien muss im Kapitel 1 des SDB die Adresse der Schweizerischen Importeurin aufgeführt werden.
  • Bei der Zusammensetzung im Kapitel 3 müssen sich die Konzentrationsbereiche an den einstufungsrelevanten Bereichen orientieren.
  • Im Kapitel 13 müssen konkrete Angaben für die Entsorgung der Stoffe oder Zubereitungen sowie der Verpackungen gemacht werden. Bei Sonderabfällen soll nach Möglichkeit der VeVA-Code aufgeführt werden.
Weitere Informationen

BAG-Merkblatt "Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz" (Download)

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84