Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Das Sicherheitsdatenblatt vermittelt den beruflichen Verwendern von gefährlichen Chemikalien in 16 definierten Kapiteln die wichtigsten Informationen über die Gefahren, die notwendigen Schutzmassnahmen, die Lagerung, den Transport und die Entsorgung.
- Stoffe, die als gefährlich eingestuft sind
- Zubereitungen, die als gefährlich eingestuft sind
- Zubereitungen, die selber nicht als gefährlich eingestuft sind, aber mindestens 1% eines gefährlichen Stoffes enthalten oder mindestens 0.1% eines PBT - oder vPvB-Stoffes enthalten.
- PBT: persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe
- vPvB: sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe
Den beruflichen Verwendern (auch dem Detailhandel) muss jeweils bei der ersten Abgabe sowie auf Wunsch bei weiteren Abgaben ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zugestellt werden. Eine Abgabe des SDB ist auch bei relevanten Änderungen notwendig. Die Abgabe muss aktiv erfolgen, d.h. entweder in Papierform oder elektronisch als CD-ROM oder E-Mail.
- Auch bei importierten Chemikalien muss im Kapitel 1 des SDB die Adresse der Schweizerischen Importeurin aufgeführt werden.
- Bei der Zusammensetzung im Kapitel 3 müssen sich die Konzentrationsbereiche an den einstufungsrelevanten Bereichen orientieren.
- Im Kapitel 13 müssen konkrete Angaben für die Entsorgung der Stoffe oder Zubereitungen sowie der Verpackungen gemacht werden. Bei Sonderabfällen soll nach Möglichkeit der VeVA-Code aufgeführt werden.
BAG-Merkblatt "Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz" (Download)