Schulprogramm Volksschule

Das Schulprogramm spiegelt die aktuelle Praxis der Schule. Es bezeichnet gültige Strukturen, Regeln, Abläufe und Prozesse sowie die Entwicklungsrichtung.

Zweck und Nutzen

Das Schulprogramm stellt für alle Schulbeteiligten und weitere Kreise eine Orientierung dar. Es ist Leitlinie in operativer und strategischer Hinsicht, wirkt Recht setzend für die Organisationsstruktur, die Regeln und die festgelegten Abläufe. Es beschreibt die betrieblichen und pädagogischen Prozesse und Regelungen sowie die qualitätsbezogenen Vorgaben und Abläufe. Selbstverständlich sind Nahtstellen zunächst mit den Beteiligten und Betroffenen zu bereinigen. Das Schulprogramm dient der Öffentlichkeit zur Information und ist proaktiv zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip).

Die Schule gibt sich durch das Schulprogramm einen gemeinsamen Rahmen und definiert ihre Entwicklungsrichtung. Alltägliche Fragen, Irritationen, Missverständnisse und Konflikte lassen sich auf dem Hintergrund eines gemeinsamen Schulprogramms einordnen und müssen so nicht in jedem Einzelfall wiederholt ausdiskutiert werden. Der partizipative Prozess der Erarbeitung und die regelmässige Überarbeitung des Schulprogramms sorgen für die Akzeptanz des gemeinsamen Rahmens, sodass die verbindliche Umsetzung dieses gemeinsamen Rahmens gut gelingen kann.

Die Schule gibt sich durch das Schulprogramm ein Profil nach aussen, gegenüber der Öffentlichkeit. Dies ermöglicht es den Erziehungsberechtigten und weiteren Interessierten, die Schule und ihre Absichten zu verstehen und sich mit ihr auseinanderzusetzen, z.B. bezüglich der Kommunikation, der Gestaltung der Arbeit mit den Erziehungsberechtigten, gemeinschaftsbildender Aktivitäten oder auch bezüglich des Ergänzenden Angebots der Schule auf der Sekundarstufe.

Rollen

  • Die Schulleitung erarbeitet unter Mitwirkung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents und des Schulrats das Schulprogramm. (BildG §§ 74 Abs. 2b, 77 Abs. 1g und 82 Abs. 1c.)
  • Das Schulprogramm wird auf Antrag der Schulleitung durch den Schulrat genehmigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (BildG § 59 Abs. 3)
  • Die Schulen gestalten ihre Aufgabe innerhalb des Schulprogramms (BildG § 58 Abs. 2)
  • Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. (BildG §59 Abs. 1)
  • Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Lehrpläne und des Schulprogramms. (BildG §71 Abs. 1 a.)

Erarbeitung

Es besteht ein bedeutsamer Unterschied in der Ausformulierung des Schulprogramms einer grossen oder kleinen Schule. Dem gilt es grundsätzlich Rechnung zu tragen.

Die Schule definiert den Detaillierungsgrad der festgelegten Inhalte. In vielen Bereichen genügt es, die Grundsätze im Schulprogramm zu verankern und Details in separaten Konzepten, weitergehenden Regelungen, Umsetzungen bzw. Abläufen etc. festzuhalten, sodass sie im Schulalltag praktikabel und flexibel anzupassen sind. Im Schulprogramm ist auf diese weiterführenden Dokumente zu verweisen, und insbesondere deren Handhabung, deren Verbindlichkeit und ihr Bezug zum Schulprogramm zu beschreiben. Nicht gesetzlich geregelte, schuleigene Anliegen sind direkt im Schulprogramm festzuhalten und durch den Schulrat zu verabschieden. Dadurch erlangen sie Rechtsverbindlichkeit.

Das Schulprogramm ist nicht in Stein gemeisselt. Es dient dazu, den aktuellen Stand sichtbar zu machen und die weitere Entwicklung aufzuzeigen bzw. steuern. Vereinbartes wird regelmässig schulintern nach transparenten Kriterien überprüft. Deshalb ist es sinnvoll, die einzelnen Schulprogramminhalte so zu erarbeiten, dass Sie in dieser Logik überprüfbar und weiter zu entwickeln sind:

  • Aktueller Stand: Regelungen, Abläufe, Aussagen
  • Ziele der Schule (z.B. mit Bezug auf das Leitbild), des Lehrplans Volksschule BL, Mehrjahresplanung der BKSD
  • Plan für die Umsetzung und eine Überprüfung der Erreichung der Ziele.

Wie in allen Prozessen gilt der wiederkehrende Qualitätszirkel (Deming-Zyklus):
planen/erarbeiten - umsetzen - überprüfen/evaluieren - anpassen.

Es ist Teil der Führungsverantwortung der Schulleitung und des Schulrats, dass die Arbeit am Schulprogramm als kontinuierliche Aufgabe verstanden wird.

Gliederung

Damit unterschiedliche Entwicklungsstränge koordiniert sind und der Gesamtüberblick gewahrt bleibt, ist der inhaltliche Aufbau des Schulprogramms massgebend. Im Vorfeld lohnt sich zu überlegen, welcher Systematik das Schulprogramm folgen soll. Es hat sich bewährt, das Schulprogramm grundsätzlich modular aufzubauen und an ein bestehendes Qualitätssystem anzulehnen, z.B. Q2E, IQES, FQS, …

Gemäss Bildungsgesetz (SGS 640 § 59) gibt das Schulprogramm Auskunft über:

  • das pädagogische und organisatorische Konzept der Schule;
  • die Massnahmen zur Umsetzung der Förderung bei besonderem Bildungsbedarf;
  • die Qualitätsentwicklung und -sicherung;
  • die Schulentwicklungsplanung;
  • den Einsatz der im Rahmen des Budgets zugesprochenen Mittel;
  • die Form der Mitsprache der Schülerinnen und Schüler;
  • die Form der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigen.

Die Verordnungen für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11 § 48) sowie für die Sekundarschulen SGS 642.11 § 28) erweitert die Liste um Einträge wie:

  • die Zusammenarbeit innerhalb der Schule, mit den Behörden und anderen Schulen;
  • die Massnahmen bezüglich Prävention und Gesundheitsförderung;
  • die Integration der ausländischen sowie der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler;
  • die Bereiche der internen Evaluation;
  • die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer;
  • das Vorgehen in Konfliktfällen;
  • die Massnahmen zur Förderung einer geschlechtergerechten Pädagogik und der Gleichstellung der Geschlechter;
  • das Medien-/ICT-Konzept unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung der Gemeinde;
  • die Klärung der Rollen, Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Schule.
  • das Konzept über die Laufbahn inkl. der Betreuung von in der schulischen bzw. beruflichen Laufbahn gefährdeten Schülerinnen und Schüler;

Und die Verordnung für die Musikschule (SGS 640.41 § 12) fügt noch weitere Punkte hinzu:

  • das künstlerische Konzept der Musikschule; 
  • die Aufnahmebestimmungen;
  • das Konzept zur Förderung von besonders begabten Musikschülerinnen und Musikschülern;

Anschauungsbeispiele

Anschauungsbeispiele
Typ Titel Bearbeitet
20170713 Raster Schulprogramm.pdf 16.10.2024
Beispiel PS Liestal.pdf 16.10.2024
Gliederungsebene 1.pdf 16.10.2024
Gliederungsebene 2.pdf 16.10.2024
Gliederungsebene 3.pdf 16.10.2024
Gliederungsebene 4.pdf 16.10.2024
Gliederungsebene 5.pdf 16.10.2024

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25C
4410 Liestal
T 061 552 50 98