Führung

Kompetenzen, Rechte und Pflichten

Die Schulen sind teilautonome, geleitete Organisationen. Sie sind verantwortlich für das Erreichen der Bildungsziele.
Die Schulleitung führt die Schule in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht im Rahmen der finanziellen Vorgaben.
Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten die Lernenden selbstverantwortlich im Rahmen der Lehrpläne und des Schulprogramms und wirken während der unterrichtsfreien Arbeitszeit an gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit.

Die Führung einer Schule entsteht aus der Zusammenarbeit im Gefüge zwischen Schulleitung, Schulrat und Konvent. Die Schulleitung trägt die personelle, pädagogische und administrative Verantwortung. Der Schulrat verantwortet das Schulprogramm, stellt Schulleitung und Lehrpersonen in unbefristeter Stellung an und ist Beschwerdeinstanz für Entscheide der Schulleitung. Der Konvent ermöglicht den Lehrpersonen Mitsprache und Mitwirkung in allen wichtigen Geschäften.

  • Mit Unterrichtsbesuchen verschafft sich die Schulleitung Einblick in die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer. Unterrichtsbesuche stellen somit eine wesentliche Grundlage für die Leistungsbeurteilung der Lehrpersonen durch die Schulleitung dar.
  • Im MAG beurteilt die Schulleitung die Leistung der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulrat die Leistung der Schulleitung. Dies geschieht auf Grundlage transparenter Vereinbarungen im Schulprogramm. Es werden Verdienste gewürdigt und Entwicklungsbedarfe definiert. Mittels Zielvereinbarungen werden Fort- und Weiterbildung und die Beteiligung an weiteren Entwicklungen verbindlich festgelegt. Aufgaben und Umfang des Berufsauftrags werden schriftlich vereinbart. Die Mitarbeitenden haben Gelegenheit, Stellung zu Arbeit der Führungsverantwortlichen zu nehmen.
  • Intervention bei gravierenden Qualitätsmängeln
    Schulleitung und Schulrat haben den Umgang mit gravierenden Qualitätsmängeln im Schulprogramm geregelt. Dies erlaubt ihnen, bei eindeutig erkannten gravierenden Qualitätsmängeln, entschieden zu intervenieren, oder - im Falle ungerechtfertigter Verdächtigungen - die Beteiligten zu schützen.

Kontakt

Generalsekretariat
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Rheinstrasse 31
4410 Liestal
T 061 552 51 11