1997-181


Landrat / Parlament - Vorlage


97/181
Abkommen über die gegenseitige Kostenabgeltung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn (Spitalabkommen BL/SO)

Vom 16. September 1997




Zur Landeskanzlei (allg. Stabsstelle Landrat / Regierungsrat)


Zu Systematische Gesetzessammlung SGS


Inhaltsübersicht der Vorlage


A. Zusammenfassung

B. Ausgangslage

C. Das neue Abkommen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Antrag



Landratsbeschluss (Entwurf)


Abkommen zwischen den Kantonen BL/SO (Gesetzesentwurf)



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A. Zusammenfassung


Anfang der fünziger Jahre nahm die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft im Spitalbereich ihren Anfang. Im Laufe der Jahre wurden verschiedene Einzelvereinbarungen getroffen, welche ihrerseits mehrfach an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst wurden. Im Jahre 1983 wurde die derzeitige und noch bis zum 31. Dezember 1997 gültige Vereinbarung geschlossen. Sie löste die bisherigen Einzelvereinbarungen ab und bezweckte die gemeinsame Sicherstellung der stationären Behandlung akutkranker Patientinnen und Patienten der Vertragskantone im Rahmen des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich umfasste bestimmte Spitäler sowie bestimmte Disziplinen und bezeichnete das Einzugsgebiet der Spitäler.



Die langjährige Tradition der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen im Spitalbereich soll fortgeführt werden. Im neuen Abkommen wird der Geist der Partnerschaft verstärkt zum Ausdruck gebracht, indem auf die geographischen und leistungsbezogene Zutrittsbeschränkung verzichtet wird. Alle Solothurnerinnen und Solothurner können sich in allen Baselbieter Spitälern in allen Disziplinen in die akute Spitalpflege begeben. Gleiches gilt für alle Baselbieterinnen und Baselbieter bezüglich der Spitäler des Kantons Solothurn. Das Abkommen regelt zudem die gegenseitige Kostenabgeltung für den Aufenthalt von Patientinnen und Patienten der Langzeitpflege (Pflegeheimstatus) auf den Pflegeabteilungen in den Spitälern der Region.




Fortsetzung


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