97/225: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1998 (Teil 3)

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


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4. VOLKSWIRTSCHAFTS- UND SANITÄTSDIREKTION

4.1 Schwerpunkte des Jahres 1998


Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat sich gemäss Regierungsprogramm 1995 - 1999 das Ziel gesetzt, in den Bereichen Gesundheitspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik Fortschritte zu erzielen. Diese Schwerpunkte bestimmen das Jahresprogramm 1998 wie folgt:



Gesundheitspolitik


Krankenversicherungsgesetz: Für das Jahr 1998 hat der Landrat erstmals die ihm zustehende Kompetenz wahrgenommen und die Einkommensgrenze für die Ausrichtung der Prämienverbilligung festgelegt. Die administrative Verarbeitung der individuellen Prämienverbilligung wird im Jahre 1998 ein letztes Mal unter der Federführung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erprobt. Per Ende 1998 kann die Einführungsphase abgeschlossen, der bestehende Fonds für die Einführung der obligatorischen Krankenversicherung aufgelöst und die Verantwortung für den künftigen Vollzug der individuellen Prämienverbilligung der Finanz- und Kirchendirektion (Ausgleichskasse) übertragen werden.


Massnahmenpaket zur Ausgabenbremse: Die Kantonsspitäler und die Kantonalen Psychiatrischen Dienste werden im Jahre 1998 erstmals mit Leistungsaufträgen nach den Prinzipien der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) arbeiten.


Regionale Zusammenarbeit: In der laufenden Legislatur konnte die regionale Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen in verschiedenen Bereichen verstärkt werden. Erinnert sei an das neue Spitalabkommen mit dem Kanton Solothurn, an die gemeinsame Spitalplanung nach Krankenversicherungsgesetz mit dem Kanton Basel-Stadt und an die Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät der Universität Basel, die ihren Ausdruck fand in der Führung der universitären Urologie und der damit verbundenen Verlegung des Ordinariates ins Kantonsspital Liestal sowie in der Aufwertung der Kliniken für Innere Medizin der Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal zu Universitätskliniken. Als weiterer Schritt auf dem Weg zur verstärkten Zusammenarbeit ist die Schaffung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel zu sehen. Die entsprechende Vorlage „Kinderspital beider Basel" wird in der ersten Jahreshälfte 1998 vom Grossen Rat und und vom Landrat zu behandeln sein. Die Volksabstimmung ist auf September 1998 vorgesehen.



Wirtschaftspolitik


Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung: Die Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft, gegründet Ende 1995 und getragen von den Wirtschaftsverbänden und den beiden Kantonen, wird Ende 1998 ihre dreijährige Pilotphase abschliessen. Entsprechend ist im Laufe des Jahres 1998 eine Standortbestimmung vorzunehmen und über die Fortführung des Projektes zu beschliessen.


Wie bereits im Bericht zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft (Landratsvorlage 97/113) erwähnt, setzt der Regierungsrat auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt im Bereich der regionalen Infrastruktur. Die Projekte „Mitträgerschaft am Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg" und „Erweiterte Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Ausbau der Messe Basel" werden im Jahre 1998 entscheidungsreif sein.



Sozialpolitik


Altershilfe: Der Regierungsrat wird dem Landrat Anfang 1998 den in Aussicht gestellten „Lagebericht zur aktuellen Situation der stationären und ambulanten Altershilfe im Kanton Basel-Landschaft (Altersbericht)"unterbreiten.


Sozialhilfegesetz: Eine Expertenkommission wird sich im kommenden Jahr eingehend mit der Erarbeitung eines umfassenden Sozialhilfegesetzes zu befassen haben. Mit einer entsprechenden Landratsvorlage ist im Jahre 1999 zu rechnen.



Abstimmungsvorlagen


Nach ihrer Verabschiedung durch den Landrat werden in der ersten Jahreshälfte 1998 voraussichtlich das neue Waldgesetz und das Landwirtschaftsgesetz den Stimmbürgerin und Stimmbürgern zur Abstimmung unterbreitet. Auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens wird der Regierungsrat auch die zugehörigen Ausführungsverordnungen erlassen.


Die Volksabstimmung über die Vorlage „Kinderspital beider Basel" ist im September 1998 vorgesehen.



Geplante Landratsvorlagen


- Bericht zur aktuellen Situation der stationären und ambulanten Altershilfe im Kanton Basel-Landschaft (Altersbericht);


- Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes (SGS 854.1);


- Schaffung eines gemeinsamen Universitätskinderspitals beider Basel (Änderung des Spitalgesetzes);


- Revision des Gesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Hilfe an Arbeitslose (SGS 837);


- Revision des kantonalen Fischereigesetzes (SGS 530);


- Entwässerungs- und Havariekonzept für den Auhafen;


Bericht zum Stand der Interreg-Programme I und II;


- Neuregelung des Kantonsbeitrages an die Regio Basiliensis.




4.2 Direktionssekretariat


Gesundheit


Einen Arbeitsschwerpunkt bildet die Umsetzung des neuen Gemeindebeitragsgesetzes und der Verordnung über Beiträge an Alters- und Pflegeheime. Der Kanton wird weiterhin die Beiträge an die Pflegekosten für Pensionäre der Alters- und Pflegeheime berechnen, obwohl die Beiträge selbst neu durch die Gemeinden entrichtet werden müssen. Eine weitere Zunahme der Arbeitsbelastung in diesem Bereich erwartet die Direktion auch wegen der Bestimmung des Krankenversicherungsgesetzes, welche Langzeitpatienten in Spitälern in bezug auf die Finanzierung den Pflegeheimpensionären gleichsetzt. Für alle diese Patientinnen und Patienten müssen die Gemeindebeiträge neu berechnet werden. Dem Landrat wird im Jahr 1998 ein Bericht zur aktuellen Situation der stationären und ambulanten Altershilfe im Kanton unterbreitet werden.


Der Drogenbeauftragte wird die in der parlamentarischen Beratung des Sucht- und Drogenberichts geäusserten Anliegen zu bearbeiten haben. Dabei geht es vor allem um die Aktualisierung von Leistungsaufträgen, die weitere Reduktion von Doppelspurigkeiten und die Prüfung der Frage, ob das Beratungsangebot für legale und illegale Drogen zusammengelegt werden soll.


Als Herausforderung betrachtet die Abteilung Gesundheitsförderung das verstärkte Engagement in der Jugendarbeit. Unter anderem sollen im Rahmen eines befristeten Projektes die Grundlagen für eine eigentliche Jugendpolitik des Kantons erarbeitet werden.



Hauptabteilung Volkswirtschaft


Bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten wird die Arbeit weiterhin „wellenweise" anfallen. Sie ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage; insbesondere vom Auf und Ab des Hypothekarzinsfusses.


Bei der Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf befindet sich das Verfahrensrecht im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresprogrammes (Herbst 1997) in der landrätlichen Beratung. Im organisatorischen Bereich sind Änderungen gegenüber dem Bisherigen, die auch die Schlichtungskommission betreffen, nicht auszuschliessen.


Im Bereich Volkswirtschaft wird die Umsetzung der Massnahmenpakete, die der Regierungsrat im Rahmen des Berichtes zur Wirtschaftslage im Kanton Basel-Landschaft (Vorlage 97/113) dem Landrat unterbreitet hat, eine Hauptaufgabe darstellen.


Die Schwerpunkte der Tätigkeit im Ressort „auswärtige Angelegenheiten" bilden die Erstellung des Schlussberichts zum Programm Interreg I, die Neuregelung des Beitrages des Kantons Basel-Landschaft an die Regio Basiliensis und die Internationale Koordinationsstelle der Regio Basiliensis (IKRB) sowie die Begleitung und Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben bei den laufenden Interreg-II-Projekten.



Rechtsabteilung


Der Schwerpunkt der Rechtsabteilung bleibt auch 1998 neben der Beschwerdenbearbeitung die juristische Begleitung der durch das neue Krankenversicherungsgesetz ausgelösten Aktivitäten auf Stufe Kanton. Im Vordergrund stehen Verträge mit den Krankenversicherungen, die Weiterführung gekündigter Spitalabkommen und einige Krankenversicherungs-Tariffragen, in die der Regierungsrat durch seine Genehmigungs- oder Erlasskompetenz involviert ist. Im Bereich der Gesetzgebung liegt der Schwerpunkt bei der Beratung des neuen Fischereigesetzes sowie bei der Fortsetzung der Mitarbeit am Landwirtschafts- und am Fürsorgegesetz.



Rechnungswesen und Controlling


Im Direktionssekretariat wird ab 1. Januar 1998 ein weiterer Buchführungskreis (Spitalabkommen und Beiträge) mit dem Neuen Rechnungswesen (NRW) geführt werden. Das KIGA, das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain, das Kantonale Laboratorium sowie das Fürsorgeamt werden im Jahre 1998 ebenfalls auf das Finanzbuchhaltungsmodul des Neuen Rechnungswesens umsteigen. Die Begleitung und Beratung der Dienststellen wird einen beträchtlichen Teil der personellen Ressourcen in Anspruch nehmen. Ausserdem werden sowohl institutionalisierte wie auch spezifische Controllingberichte und Analysen als Entscheidgrundlage für die Direktion zu erstellen sein.



Direktionsinformatik


Eigentliche Grossprojekte sind für das Planungsjahr nicht zur Realisierung vorgesehen. Vorangetrieben werden die Installation und/oder zusätzliche Funktionen des Neuen Rechnungswesens (NRW) bei weiteren Dienststellen der Direktion. Parallel dazu verläuft die Vernetzung und Ausbreitung der Bürokommunikationsumgebungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Mail, etc.). Wie weit die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion von der „Jahr-2000-Problematik" betroffen sein wird, ist noch nicht vollständig geklärt.




4.3 KIGA - Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit


Arbeitslosenversicherung


Nachdem per 1.1.1996 und vor allem per 1.1.1997 gewichtige Änderungen des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes AVIG in Kraft getreten sind, ist per 1.1.1998 die letzte „Tranche" dieser umfassenden Revision umzusetzen. Nebst einer Neuregelung der Beitragszeit (12 Monate bei wiederholtem Antrag auf Arbeitslosenentschädigung) ist insbesondere die Stempelkontrolle betroffen. Diese wird durch ein Kontrollgespräch ersetzt, welches (nebst dem Beratungsgespräch) noch einmal monatlich bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei den Gemeindearbeitsämtern stattfindet.



Projekte / Neuerungen


Hierunter sind zu nennen


- Einführung des neuen Rechnungswesens;


- Abschluss der 1997 in Angriff genommenen Zertifizierung der Fachstelle für das Messwesen (kant. Eichstätte) nach ISO 9001;


- Inbetriebnahme eines dritten Kurs-, Informations- und Kontaktzentrums für Arbeitslose („Sprungbrätt") in Liestal.




4.4 Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain


Land- und hauswirtschaftliche Ausbildung


Die Landwirtschaftsdirektoren haben ein interkantonales Schulgeldabkommen vorbereitet, das es umzusetzen gilt. In der Nordwestschweiz wird eine „Freizügigkeitszone" angestrebt, in der die Kantone kein Schulgeld verrechnen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den land- und hauswirtschaftlichen Schulen der Nordwestschweiz weiter zu erleichtern, indem Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer ausgetauscht werden. Die Ausbildung wird modularisiert, das heisst, vermehrt in einzelnen fachlichen Blöcken angeboten.



Kantonales Landwirtschaftsrecht


Die Verordnungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz sollen zusammen mit dem Gesetz im Laufe des Jahres 1998 in Kraft gesetzt werden.



Agrarpolitik 2002


Mit der Anpassung der Preise landwirtschaftlicher Produkte wird die Lage für die Landwirtschaft zunehmend schwieriger. Der Kanton ist gefordert, in der Beratung neue Wege zu gehen, die auch den Ausstieg aus der Landwirtschaft einschliessen.



Gewässerschutz in der Landwirtschaft


Die neuen Vorschriften des Bundes zur Hofdüngerlagerung erfordern Investitionen von rund 20 Millionen Franken in zehn Jahren. Zusammen mit dem Amt für Umweltschutz und Energie werden die nötigen Massnahmen eingeleitet.




4.5 Forstamt beider Basel


Leistungsauftrag / WOV


Der genehmigte Leistungsauftrag muss seine Praxistauglichkeit beweisen. Wenn das Waldgesetz in Kraft tritt, werden Modifikationen nötig sein. Eine vorgängige Aneignung von Erfahrungen im Umgang mit der wirkungsorientierten Verwaltung wird dafür gute Dienste leisten.




4.6 Fürsorgeamt


Im Zentrum stehen die laufende Totalrevision des Fürsorgegesetzes sowie die Revision des Dekretes für die Bevorschussung von Alimenten und des Alkoholfürsorgegesetzes.




4.7 Kantonales Laboratorium


Gesetzes- und Verordnungsprojekte


Einzelne Verordnungen zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände werden teil- oder totalrevidiert. Nennenswerte Auswirkungen auf die Kantonale Lebensmittelverordnung sind aber nicht zu erwarten.



Organisatorisches


Geplant ist die Einführung des neuen Rechnungswesens.



Kontrolltätigkeit


Ab 1998 soll überprüft werden, ob die Wasserversorgungsorganisationen der Gemeinden die gesetzliche Verpflichtung zum Aufbau einer wirksamen Selbstkontrolle wahrgenommen haben. Parallel dazu werden die gesamtheitlichen Risikobetrachtungen auf weitere Wasserversorgungen ausgedehnt. Die mit dem Kanton Basel-Stadt vereinbarte Zusammenarbeit (Koordination der Labortätigkeit und Schwerpunktbildung) wird praktisch erprobt. Die Radongas-Messungen im Kanton werden mit der dritten Kampagne 1998 abgeschlossen.



Grenzüberschreitende Zusammenarbeit


1998 werden die praktischen Arbeiten am Projekt der Erkundung der Grundwasserleiter und Grundwasservorkommen im Hochrheintal zwischen Schaffhausen und Basel aufgenommen.




4.8 Kantonale Psychiatrische Dienste


Projekte


Die Umbauarbeiten für die Schaffung einer 3. Akutstation in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik werden plangemäss weitergeführt. Die damit zusammenhängende Bauetappe im Haus 5 wird weitgehend abgeschlossen. Vor dem Haus 7 erfolgt der Bau der Nottreppe, im Haus 7 beginnt der Umbau der Obergeschosse 3 und 4.


An den vom Projekt 3. Akutstation nicht betroffenen Gebäudeteilen des Hauses 5 sind Sanierungsarbeiten notwendig. In enger Zusammenarbeit mit der Bau- und Umweltschutzdirektion erfolgt im ersten Teil der Planungsperiode die Projektierung dieser Sanierung.


In der ersten Jahreshälfte werden die Umbauarbeiten der Tagesklinik der Externen Psychiatrischen Dienste in Münchenstein abgeschlossen.



Organisation und Strukturplanung


Als letzte Teilinstitutionen der KPD werden im kommenden Jahr die Kantonale Psychiatrische Klinik, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst, die Drogenberatung Baselland und die Spitalgärtnerei einen Leistungsauftrag im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung erarbeiten.


Die Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld und insbesondere im Gesundheitswesen führen nicht nur zu spürbar höherem Kostendruck, sondern ebenso zu höheren Anforderungen an die Qualität unserer Leistungen. Damit sich die KPD diesen Anforderungen inskünftig noch effektiver stellen können, wurden 1997 Organisationsanalysen in den Bereichen Kaufmännischer Dienst, Personaldienst, Oekonomie und Technik durchgeführt. Ebenfalls wurde die künftige Ausrichtung der Angebote der Psychiatrischen Klinik neu definiert. Die Umsetzung der Ergebnisse dieser Veränderungsprojekte wird die Planungsperiode wesentlich mitprägen.


Nach einer längeren Periode mit Provisorien und Bauarbeiten kommt das Wohnheim Windspiel in eine Phase der Konsolidierung. Die Umsetzung des neuen Leistungsauftrages stellt für die Heimleitung einen Schwerpunkt dar.


Die 1997 begonnene Überprüfung und Neudefinition des Leistungsangebotes im Kantonalen Altersheim wird in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein. In der zweiten Jahreshälfte wird mit der Umsetzung neu definierter Angebote begonnen. Erste WOV-Erfahrungen werden hier ebenfalls mit dem neuen Leistungsauftrag gesammelt.




4.9 Kantonsspital Bruderholz


Projekt Floating-Beds


Im Jahr 1997 erarbeitete eine Arbeitsgruppe ein Konzept für eine von den einzelnen Kliniken unabhängigere Bettenbelegung. Damit wird eine grössere Flexibilität bei der Bettendisposition erreicht und eine zentrale Bettenreserve gebildet. Gleichzeitig sollen damit die Kosten gesenkt werden. Der Start dieses Projektes ist auf April 1998 geplant.



Ersatz Teilnehmer-Vermittlungs-Anlage (TVA)


Die 25jährige, veraltete Telefonanlage soll durch eine moderne Teilnehmervermittlungsanlage ersetzt werden. Die Projektplanung bis zur Landratsvorlage erfolgt in Zusammenarbeit mit der BUD.



Universitäts-Kinderspital beider Basel


Im Zusammenhang mit dem geplanten gemeinsamen Universitäts-Kinderspital Basel an zwei Standorten werden die Vorbereitungsarbeiten fortgesetzt.



Sanierung und Ausbau Notfallstation


Gemäss Landratsbeschluss Nr. 96/175 vom 3. September 1996 wird die Sanierung mit Ausbau der Notfallstation 1998/99 mit einem Baukredit von 10,4 Mio. Fr. realisiert.




4.10 Kantonsspital Laufen


Ende März wird der bisherige Verwalter Maurus Imark altershalber die administrative Leitung des Spitals in neue Hände übergeben.


Einmal mehr sieht sich das Kantonsspital Laufen mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert: Spitalplanung und Krankenkassen verlangen eine bessere Kapazitätsauslastung, günstigere Krankenkassentarife und kürzere Aufenthaltsdauer. Im weiteren dürfte die direkte Konkurrenz der beiden Solothurner Spitäler Breitenbach und Dornach vermehrt spürbar werden. Daraus ergeben sich für 1998 folgende Schwerpunktaufgaben:


- Alle Aufwendungen sind strikte zu überprüfen und zu kontrollieren.


- Besonders wichtig ist weiterhin eine den Patientenwünschen angepasste Pflege mit ausgezeichneten ärztlichen Leistungen und einer menschlich angenehmen Atmosphäre. Durch laufende gemeinsame Schulung sollen diese Ziele gefördert werden.


- Die Verwirklichung von Leistungsaufträgen, Kostenträgerrechnung und ICD-Codierung bedeutet für den administrativen Bereich und für das gesamte Personal eine neue grosse Herausforderung.


Nur eine gemeinsame Anstrengung aller im Kantonsspital Laufen tätigen Ärztinnen und Ärzte und des verantwortlichen Kaders kann dafür garantieren, dass die Bevölkerung dem Spital weiterhin das nötige Vertrauen entgegenbringt.




4.11 Kantonsspital Liestal


Organisation und Strukturplanung


Die 1997 erarbeitete neue Unternehmsstrategie ist in der Praxis umzusetzen. Um mit den Veränderungen im Gesundheitswesen Schritt zu halten, sind verschiedene innerbetriebliche Anpassungen notwendig wie z.B. die Weiterverfolgung des neuen Rechnungswesenmodells, des Leistungsauftrages und des medizinischen Informatikkonzeptes sowie die Fortsetzung der Einführung des Personalplanungssystems (PEP) auf allen Abteilungen.


Aufgrund der durch das neue KVG veränderten Situation müssen - zusammen mit den Kostenträgern - attraktive Modelle entwickelt werden, um den Anteil der Patientinnen und Patienten mit Privat- und Halbprivatversicherungen zu erhalten.



KSL 95: Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten


Der Umzug vom Bettenhaus I in das neu erstellte Bettenhaus II muss mit möglichst wenig Unannehmlichkeiten für die Patienten und Patientinnen geplant und realisiert werden.



Universitäre Zusammenarbeit Basel-Landschaft/Basel-Stadt


Durch die Einbindung der Medizinischen Klinik Liestal in die Medizinische Fakultät der Universität Basel werden Lehre und Forschung am Kantonsspital Liestal verstärkt, was eine Vereinheitlichung der Instruktion am Krankenbett notwendig macht. Daraus ergeben sich verschiedene organisatorische Anpassungen (z.B. Bereitstellung geeigneter Räume für Gruppen- und Arzt-Patient-Unterricht, Transport der Studentinnen und Studenten bzw. der Patientinnen und Patienten).


Mit der Inbetriebnahme des Nierensteinzertrümmerers per 1.1.1998 soll in Liestal - im Rahmen der Urologischen Universitätsklinik beider Basel - ein kompetentes Zentrum für die Behandlung von Nierensteinleiden in unserer Region verwirklicht werden, unter Einbezug der benachbarten Spitäler und der niedergelassenen Urologen.




4.12 Kantonales Institut für Pathologie


Die Dienstleistungen und Aufgaben im Bereich von Aus- und Weiterbildung sind definiert. Für 1998 sind keine Änderungen von Belang vorgesehen.




4.13 Rheinhäfen


Dem Landrat wird die Vorlage des Entwässerungs- und Havariesystems im Auhafen unterbreitet.


Das Tanklager BP (Rheinlager) im Birsfelderhafen wird stillgelegt. Die Baurechtsparzelle wird in der zweiten Jahreshälfte im Ursprungszustand, wie sie 1941 übernommen wurde, dem Kanton zur Neunutzung zurückgegeben. Der Mineralölumschlag wird im bisherigen Ausmass im Auhafen getätigt werden.


Nachdem eine Studie gezeigt hat, dass die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb eines Container-Terminals im Birsfelderhafen gegeben sind, wird das Projekt vertieft weiterverfolgt. Der Entscheid über die Realisierung des Terminals soll 1998 getroffen werden.




4.14 Berufsschule für Pflege


Die neuen Ausbildungsprogramme werden seit einem Jahr an der Schule umgesetzt. Nach den ersten Erfahrungen sind Stärken und Schwächen der Ausbildung und der Organisation teilweise sichtbar geworden. Dies wird die Aktivitäten der Berufsschule für Pflege 1998 massgeblich bestimmen.


Die Schule steht weiterhin in einer Umsetzungs- und Entwicklungsphase. Es ist unumgänglich, die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Gruppen, welche gemeinsame Aufträge realisieren müssen, gezielt zu unterstützen. Neben einer intensiven Zusammenarbeit mit der Leitung der Schule muss die schulinterne wie aber auch die persönliche Fortbildungsplanung in diesem Rahmen eine zentrale Rolle einnehmen. Im gleichen Ausmass muss die Entwicklung im Ausbildungsbereich auch in der Praxis stattfinden (duales Ausbildungssystem).


Unsicherheiten bestehen nach wie vor, wie die Absolventinnen der Ausbildung Diplomniveau I bzw. Diplomniveau II in der Praxis eingesetzt werden können und wie die Weiterbildungsmöglichkeiten aussehen. Das Ausbildungsangebot muss daher so konzipiert werden, dass den verschiedenen Entwicklungstendenzen durch ein flexibleres Ausbildungssystem begegnet werden kann. Dazu ist eine Anpassung des Gesamtangebotes erforderlich.


Im Hebst werden jeweils zwei Kurse gleichzeitig angeboten. Eine gute Auslastung dieser beiden Kurse ist schwierig und führte 1997 dazu, dass nur ein Kurs geführt werden konnte. Erste Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Ausbildungsbeginn neu überdacht werden muss.


Die dezentrale Anordnung der Schule bringt für die Entwicklung eines Gesamtschulverständnisses einige Probleme. Zudem sind diverse organisatorische Abläufe schwierig. Eine mittel- und langfristige bauliche Perspektive ist unbedingt nötig. Sie soll 1998 erarbeitet werden.


Die Berufsschule für Pflege ist 1998 dazu aufgerufen, ihr Leistungsangebot im Rahmen der Leistungsaufträge zu definieren und dieses in eine entsprechende Finanzbuchhaltung zu überführen.


1998 werden innerhalb der Ausbildungsprogramme Psychiatrische Krankenpflege und Allgemeine Krankenpflege die letzten Diplome überreicht. Ab Herbst 1998 bietet die Schule nur noch Programme nach den neuen Ausbildungsbestimmungen an.




4.15 Statistisches Amt


Regionale Spitalstatistik


Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes und des Bundesstatistikgesetzes sind die Kantone verpflichtet, ab 1998 die Betriebsstatistik der Krankenhäuser, die medizinische Statistik und die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen durchzuführen. Aufgrund einer Vereinbarung werden diese drei Statistiken für beide Basler Kantone durch das Statistische Amt des Kantons Basel-Landschaft erarbeitet. Damit stehen in Zukunft einheitliche Datengrundlagen für die regionale Spitalplanung zur Verfügung.



Gemeinderechnungswesen


Der Kontenrahmen des Rechnungswesen der Einwohnergemeinden wird für alle Baselbieter Gemeinden vereinheitlicht. Für das Jahr 1998 haben sich zwei Gemeinden als Pilotgemeinden zur Verfügung gestellt. Innerhalb zweier Jahre (Budget 1999 und 2000) ist die Einführung des revidierten Kontenrahmens für alle Gemeinden obligatorisch.



Finanzausgleich


Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wird mit dem neuen Bildungsgesetz auch die Frage nach dem Finanzausgleich unter den Gemeinden tangieren. Eine Neuregelung wird notwendig.




4.16 Vermessungs- und Meliorationsamt


Neue amtliche Vermessung (AV93)


Im Vordergrund steht hier die Fortsetzung der Realisierung einer ersten Etappe im Zeitraum 1996-2000. Nebst der laufenden provisorischen Numerisierung, die 1998 mit ca. 10 weiteren Gemeinden weitergeführt wird, und der Anlage eines gemeindeweisen Lagefixpunktnetzes im Bezirk Laufen bilden im Frühjahr die Befliegung eines Fünftels der Kantonsfläche mit der Herstellung von digitalen und analogen Orthophotos die Schwerpunkte der Tätigkeiten.



Bodenverbesserungen


Die neue Verordnung für Bodenverbesserungen wird erarbeitet und soweit möglich per 1999 in Kraft gesetzt. Inhaltlich konkretisiert die Verordnung den Bundesverfassungsartikel 31 octies, die Neuausrichtung der Agrarpolitik 2002 sowie das in Überarbeitung stehende Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft in den Schwerpunktthemen Multifunktionalität der Landwirtschaft und Produktionskostensenkung.



Geographisches Informationssystem (GIS)


Das Landinformationssystem wird zusammen mit den beteiligten Dienststellen weiter ausgebaut. Die GIS-Kommission für die Verwaltung und die Gemeinden erarbeitet die Strategische GIS-Informatikplanung (SIP) und schafft damit die Voraussetzungen für eine breite Nutzung und Anwendung im Bereich der raumbezogenen Information. Damit werden auch die Grundlagen für arbeitsökonomische Vereinfachungen von Verwaltungsabläufen geschaffen.


Fortsetzung


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