97/225: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1998 (Teil 4)

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


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5. BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION

5.1 Verwaltungstechnische Massnahmen


5.1.1 Verselbständigung des Amtes für Industrielle Betriebe


Am 3. Juni 1997 hat der Regierungsrat dem Landrat die Grundsatzvorlage zur Verselbständigung des Amtes für Industrielle Betriebe unterbreitet, welcher das Parlament am 30. Oktober 1997 zugestimmt hat. Im Laufe des Jahres 1998 soll dem Parlament die Detailvorlage "Überführung des Amtes für Industrielle Betriebe in die Industriellen Betriebe Baselland AG" unterbreitet werden.




5.1.2 Landratsvorlage neues Submissionsgesetz


Nachdem die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf und zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen im Sommer 1997 in Vernehmlassung war, gilt es nun, möglichst rasch die Behandlung im Landrat und der abschliessenden Volksabstimmung zu erwirken. Gleichzeitig mit der Behandlung im Landrat muss eine Verordnung erarbeitet werden, welche praxisorientierte Ausführungsbestimmungen im notwendigen Detaillierungsgrad liefert. Die konkrete Umsetzung soll in Form von Schulung sowie gemeinsamer Entwicklung und Anpassung von Arbeitsabläufen möglichst noch 1998 abgeschlossen werden.




5.2 Raumplanung


5.2.1 Trinationale Zusammenarbeit


Die seit zwei Jahren laufenden Vorarbeiten an einem grenzüberschreitenden Entwicklungskonzept für die trinationale Agglomeration Basel (TAB) treten 1998 in eine entscheidende Phase. Mit Hilfe von INTERREG II-Mitteln kann das Projekt mit seinen Teilkonzepten Städtebau, Verkehr und Landschaft inhaltlich vertieft bearbeitet werden, in direkter und paritätischer Zusammenarbeit mit den elsässischen und badischen Partnern.




5.2.2 Kantonale Planung


Gemäss Art. 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung sollen Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre überprüft und nötigenfalls überarbeitet werden. Der bestehende Regionalplan Landschaft, 1976 vom Regierungsrat beschlossen und dem Landrat überwiesen, ist über zwanzigjährig und überprüfungsbedürftig. Nachdem im letzten Jahr die Arbeiten bezüglich Regionalplan Siedlung abgeschlossen wurden, steht die Überprüfung und Anpassung der kantonalen Landschaftsplanung auf dem Programm. Auf der Basis der bestehenden Inventare und Grundlagen wird zusammen mit den betroffenen Verwaltungsstellen und den Gemeinden mit Blick auf die bevorstehende Öffnung der Landwirtschaftszone ein kantonales Landschaftsentwicklungskonzept erarbeitet.


Einen weiteren Schwerpunkt dieses Jahres bildet die Erarbeitung eines Konzepts für den kantonalen Gesamtrichtplan.




5.2.3 Nutzungsplanung


Nachdem die Anpassung der kommunalen Nutzungsplanungen an das Bundesgesetz über die Raumplanung in den meisten Gemeinden im wesentlichen abgeschlossen ist, gilt es dafür besorgt zu sein, dass die restlichen Gemeinden diesem Auftrag ebenfalls nachkommen. Insbesondere sollen die wenigen, noch zu grossen Bauzonen in diesen Gemeinden im Sinne des Raumplanungsgesetzes sinnvoll angepasst werden. Nach wie vor ist es eine dauernde Gemeinschaftsaufgabe von Kanton und Gemeinden, den anhaltenden Nutzungsdruck auf Siedlungs- und Landschaftsgebiete aufzufangen.




5.2.4 Natur- und Landschaftsschutz


Ab 1998 bildet die Umsetzung des Naturschutzes im Wald einen neuen Vollzugsschwerpunkt von Forstamt und Amt für Orts- und Regionalplanung. Mit der für 1998 geplanten Kartierung des Bezirkes Laufen soll das Reptilien-Inventar beider Basel abgeschlossen werden. Hingegen fehlt für diesen Bezirk noch das Wald-Inventar. Die erforderliche Kreditvorlage wird deshalb dem Landrat im Verlaufe des Jahres unterbreitet.


Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes wird ein Pilotprojekt zur Einführung eines geographischen Informationssystems (GIS) in der Verwaltung gestartet. Dabei sollen sämtliche Daten aus allen Inventarisierungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz mit den Daten des GIS des Vermessungsamtes verknüpft und den einzelnen Sachbearbeitern an ihren Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Die Vorbereitungsarbeiten dazu erfolgten 1997.




5.3 Hochbau


Aus den Aufgaben im Bereich Hochbau werden nachstehend die wichtigsten Bauvorhaben genannt, welche entweder in Projektierung stehen, dem Landrat zur Vorlage vorgesehen werden oder in Ausführung begriffen sind.




5.3.1 Dienstleistungs- und Infrastrukturbauten


Das Amtshaus Liestal ist infolge Bezugs der Verwaltungsneubauten Gutsmatte nun freigeworden. Nach vorläufig erfolglosen Verkaufsbemühungen werden die am Gebäude notwendigsten Aussensanierungen vorgenommen und dieses an Private vermietet.


Mit dem Ziel der optimalen Betriebszusammenführung im Werkhof des Strassenverwaltungskreises 1 in Reinach ist als 2. Etappe die Erstellung einer weiteren Halle geplant. Für 1998 ist hierzu eine Landratsvorlage vorgesehen.


Das Gebäudes des Kantonslabors im Schönthal Liestal soll erworben und dessen Hülle saniert werden, das dortige AC-Labor bedarf eines Ausbaues. Eine entsprechende Landratsvorlage ist für 1998 in Vorbereitung. Vorbehalten bleiben die Untersuchungsergebnisse bezüglich Postulat 97/167 (Beatrice Geier-Bischoff, FDP) betreffend Zusammenlegung der kantonalen Laboratorien.




5.3.2 Gesundheitsbauten


Auch 1998 liegt ein Schwergewicht bei den Bauarbeiten am Kantonsspital Liestal, vor allem in den Bereichen Fertigstellung des Bettenhauses 2 und des Anbaues Ost, sowie Beginn der Umbauten in Therapiezentrum, Behandlungstrakt und Bettenhaus 1.


Der Ausbau der Notfallstation am Kantonsspital Bruderholz ist, gestützt auf den Landratsbeschluss vom 28. November 1996, in Ausführung und wird 1998 zum grossen Teil realisiert.


Die vom Landrat am 19. Oktober 1995 gutgeheissene Einrichtung einer Tagesklinik in Münchenstein für die Externen Psychiatrischen Dienste wird, nach einsprachebedingten Verzögerungen, 1998 fertiggestellt.




5.3.3 Energie- und haustechnische Anlagen


1998 soll der Ausbau des Hauptnetzes der Fernwärme Liestal in den Gemeinden Frenkendorf, Füllinsdorf und Liestal abgeschlossen werden. Punktuelle Netzverdichtungen werden laufend angestrebt, womit die Wirtschaftlichkeit verbessert werden kann. Die Arbeiten zum Stromverbund zwischen dem Fernheizkraftwerk und dem Kantonsspital Liestal werden abgeschlossen. In der zweiten Hälfte 1998 wird dem Landrat eine Kreditvorlage für den Einbau von zwei zusätzlichen Blockheizkraftwerk-Einheiten und Nachrüstungen im Fernheizkraftwerk Liestal unterbreitet.




5.3.4 Bildungsbauten


Die in Erweiterung und Sanierung begriffene Schulanlage Egerten Reinach wird gegen Ende 1998 für die Handelsschule des KV-BL bezugsbereit.


Die Arbeiten zur Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Sandoz-Ausbildungszentrums Muttenz insbesondere für die Diplommittelschule 2 werden 1998, vorbehältlich der Genehmigung durch den Landrat, begonnen.


Auf der Basis des Landratsbeschlusses vom 26. Juni 1997 werden 1998 am Gymnasium Münchenstein die baulichen Sanierungen und der Ausbau der Mediothek vorangetrieben.




5.3.5 Bauten der Sicherheit


Für die Kaserne Liestal ist die Erstellung einer Dreifach-Sporthalle - mit Unterstützung durch den Bund - geplant. Das Projekt wird 1998 dem Landrat mit einer Baukreditvorlage unterbreitet. Parallel dazu werden bauliche Lösungen für die Gesamtausbaubedürfnisse der Kaserne entwickelt.




5.3.6 Historische Bauten


Die äussere Sanierung des Weiherschlosses Bottmingen wird 1998, gestützt auf den Landratsbeschluss vom 15.Mai 1997, ausgeführt und abgeschlossen.




5.4 Umweltschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Wasserbau


5.4.1 Nachhaltige Entwicklung und Umweltmanagementsysteme


Nachdem der Bundesrat 1997 seine Strategien zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung, d.h. einer sozialen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Entwicklung, verabschiedet hat, sollen nun auch in den Kantonen entsprechende Strategien entwickelt werden. Wir wollen, dass nachhaltige Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft ein ernstgenommenes Thema wird. Im Vordergrund stehen 1998 die Information der Verwaltung und der Bevölkerung, da immer noch ein grosses Informationsdefizit besteht. Die Öffentlichkeit soll darüber aufgeklärt werden, dass es sich nicht nur um ein Schlagwort handelt, sondern dass der Kanton Basel-Landschaft - nebst der bisher praktizierten ganzheitlichen Umweltpolitik - aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung im nächsten Jahrhundert beitragen will. Gleichzeitig sollen die bisherigen Massnahmen auf ihre Nachhaltigkeit geprüft und neue Massnahmen entwickelt werden. Wichtig ist ausserdem der Einbezug der Gemeinden, da sie viel zur lokalen Nachhaltigkeit beitragen können. Parallel zu diesen Aktivitäten wird eine Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Körperschaften, insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt angestrebt.


Die Umsetzung und Etablierung von Umweltmanagementsystemen durch die Wirtschaft soll weiterhin unterstützt werden. In diesem Zusammenhang steht auch die Einführung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Behörden zur Diskussion.




5.4.2 Luftreinhaltung


Nach vielen abgeschlossenen Sanierungen von Industrie- und Gewerbeanlagen steht nun die periodische Erfolgskontrolle dieser Anlagen bevor. Für die Kontrolle der Emissionsquellen werden vermehrt Aufgaben an private Messfirmen delegiert. Dank den Sanierungen hat sich die Luftqualität spürbar verbessert. Die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung werden weniger häufig und weniger grossflächig überschritten. Ein Handlungsbedarf besteht dennoch weiterhin. Somit ist es notwendig, den Luftreinhalteplan zu novellieren, insbesondere im Bereich des Verkehrs, der Industrie und des Gewerbes. Angestrebt wird auch ein stärkerer Einbezug der Gemeinden speziell im Bereich der Verkehrsplanung und der Parkraumbewirtschaftung.


In der Luftreinhaltung ist das Potential technischer Massnahmen ausgeschöpft. Weitere Verbesserungen der Luftqualität können ausschliesslich über Verhaltensänderung - im Produktionsbereich wie auch im Konsumverhalten - erreicht werden. Nachdem der Landrat die Finanzierung der nationalen Luftkampagne Doll'Air bereits beschlossen hat, kann der Start der Kampagne im Jahre 1998 mit rund einem Jahr Verzögerung stattfinden. Zielpublikum sind Jugendliche, die für ein "luftschonendes" Verhalten spielerisch motiviert und belohnt werden sollen.


Das Projekt BRISKA, Gesundheitsrisiken durch die Luftverschmutzung in der Region Basel, kommt in die Auswertungsphase der im Vorjahr erhobenen Daten.


Die Einführung von zwei neuen eidgenössischen Verordnungen "Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen" und "Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen" ist im Kanton durch organisatorische Massnahmen vorzubereiten und mit geeigneten Strukturen zu vollziehen. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht der Start des gemeinsamen Projekts "Luftqualitätsanalyse Oberrhein" bevor. Damit sollen bis zum Jahr 1999 Grundlagen, auf einer einheitlichen Methode basierend, für einen späteren Massnahmenplan Oberrhein erarbeitet werden.




5.4.3 Gewässerschutz


Nach erfolgter Sanierung der Abwasser-Reinigungsanlagen Ergolz 1 und Ergolz 2 wird die 1997 begonnene Erfolgskontrolle dieser Anlagen abgeschlossen. Ebenfalls abgeschlossen wird die damit verbundene Untersuchung des aktuellen Zustands der Ergolz.


Im Hinblick auf anstehende Abwassersanierungen im ländlichen Raum ausserhalb der Baugebiete werden die Fliessgewässer in den Gemeinden Lauwil, Bubendorf, Röschenz, Blauen, Buus, Liestal, Böckten, Rümlingen, Häfelfingen, Känerkinden und Buckten untersucht.




5.4.4 Abwasseranlagen


Die aufgeführten Vorhaben stützen sich auf Beschlüsse des Landrates:


- Fortsetzung der Bauarbeiten für die Gewässerschutzmassnahmen im Einzugsgebiet der ARA Ergolz 1 in Sissach (Ergolztal und Homburgertal) sowie im Einzugsgebiet der ARA Birsig in Therwil;


- Fortsetzung der Bauarbeiten für die Abwassersanierung im Diegtertal;


- Beginn der Realisierung des Mischwasserklärbeckens Reinach und der Sanierung des Verbindungskanals von Dornach zur Kläranlage Birs 1.


Der Landrat wird voraussichtlich anfangs 1998 die Vorlagen zur Erteilung der Baukredite für den Aus- und Neubau der lokalen Kläranlagen in Maisprach, Hersberg und Burg behandeln. Bei entsprechendem Kreditbeschluss wird 1998 mit den Bauarbeiten an diesen Anlagen begonnen.


Gestützt auf die Untersuchungen des Amtes für Umweltschutz und Energie sollen dem Landrat im Laufe des Jahres 1998 eine Projektierungskreditvorlage für die Abwassersanierung im Birstal und eine Baukreditvorlage für den Ausbau der lokalen Kläranlagen in Liedertswil und Wintersingen unterbreitet werden.




5.4.5 Umweltgefährdende Stoffe, Umweltberatung


Im Rahmen der Aufgaben im Vollzug der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV) und des Giftgesetzes werden kampagnenweise Erzeugnisse und Gegenstände auf dem Markt auf verbotene und konzentrationsbegrenzte Inhaltsstoffe überprüft.




5.4.6 Bodenschutz


Schwerpunkte der Anstrengungen zur Erhaltung gesunder Böden (im Rahmen des Vollzugs der eidgenössischen Verordnung über Schadstoffe im Boden, VSBo, sowie des USG BL) werden die Bodenüberwachung und die bessere Verankerung des Bodenschutzes in der Raumplanung, speziell auch auf Gemeindeebene, sein.




5.4.7 Wasserbau


Folgende Vorhaben sind für das kommende Jahr geplant:


- Allschwil; Hochwasserschutz Siedlungsgebiet


Die Vorlage ist im Landrat bzw. in der Umweltschutz- und Energiekommission in Beratung.


- Zwingen; Hochwasserschutz Lüssel im Bereich Birsmündung


Nach Abschluss der langwierigen Einspracheverhandlungen können die Arbeiten ausgeschrieben und realisiert werden.


- Duggingen; Birs, Instandsetzung Schappe-Wehr


Ausschreibung und Bau.




5.4.8 Abfallwirtschaft


Die Engpässe bei der Entsorgung von Bauabfällen müssen einerseits durch die Bereitstellung von neuen Inertstoff-Deponien behoben werden. Andererseits gilt es, die Bauabfall-Verwertung durch klare Qualitäts- und Anwendungsbestimmungen zu sichern und eine bessere Vertrauensbasis zu schaffen. In beiden Bereichen laufen entsprechende Arbeiten in Zusammenarbeit mit der Baubranche und den Gemeinden.


Eine vertretbare Auslastung der regionalen Sondermüllverbrennungsanlage der Novartis in Basel lässt sich nur erreichen, wenn bei Bund und Kantonen den bestehenden Vorschriften über Sonderabfälle vermehrt Nachachtung verschafft wird. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unternehmen gemeinsam alle Anstrengungen, um die Garantieleistungen für die mangelnde Auslastung der angemeldeten Kontingente so gering als möglich zu halten.


Die im Zuge der Volksabstimmung vom 22. September 1996 zur Beteiligung unseres Kantons an der REDAG (Regionale Entsorgung Dreiländereck AG) angestrengten Verfahren vor Bundesgericht wurden abgewiesen, womit nun dem erhöhten finanziellen Engagement unseres Kantons an der REDAG nichts mehr im Wege steht.




5.4.9 Abfallanlagen


Gestützt auf die massgebenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Bereich der Abfallbewirtschaftung und die sich daraus ergebenden Vollzugsaufgaben bzw. Beschlüsse des Landrates werden folgende Vorhaben realisiert:


- Fortsetzung der Bau- und Betriebsarbeiten an der Etappe 3 des Separatkompartimentes der Deponie Elbisgraben;


- Fortsetzung der Bau- und Betriebsarbeiten an der Etappe 6, Schlackenkompartiment der Deponie Elbisgraben;


- Beginn der Bau- und Betriebsarbeiten an den Etappen 7 und 8, Reaktorteil der Deponie Elbisgraben. Die entsprechende Kreditvorlage wird vom Parlament voraussichtlich Ende 1997 behandelt.


Der Landrat wird voraussichtlich anfangs 1998 eine Vorlage für das Integrale Entsorgungssystem Schiene/Strasse für den kombinierten Abfalltransport in Kehrichtverbrennungsanlagen behandeln. Bei Zustimmung soll anschliessend mit der Umsetzung begonnen werden.


Im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Abklärungen (Verpflichtungskredit vom 23. Juni 1994) sollen im Teilbereich Klärschlammentsorgung/-verwertung Überlegungen zu einem allfälligen Ersatz der Schlammtrocknungsanlage Reinach gemacht werden.




5.5 Öffentlicher Verkehr


5.5.1 Betriebliche Massnahmen und Bundesvorhaben


Nach Einführung der ersten Regio-S-Bahn-Linie Frick/Laufenburg - Basel - Mulhouse ("grüne Linie") werden die Vorbereitungen für eine zweite Linie vom Ergolztal ins Wiesental vorangetrieben. Wegen der knappen Schienenkapazität auf der SBB-Strecke im Ergolztal kann auf dem Schweizer-Ast bis Basel SBB vor 2001 kein S-Bahn-Betrieb aufgenommen werden. Im deutschen Teil der Regio-S-Bahn werden in den nächsten Jahren Bauvorhaben in Höhe von 48 Mio. DM ausgelöst.


Aufgrund einer umfassenden Untersuchung der öV-Bedienung im Homburgertal und eines politischen Entscheides des Regierungsrates wird ab 24. Mai 1998 der 14 Monate dauernde Busversuchsbetrieb auslaufen und die Strecke Sissach - Läufelfingen - Olten wieder durch die Bahn bedient. Durch Abschreibung bzw. Ablehnung verschiedener parlamentarischer Vorstösse zur öV-Bedienung des Homburgertales hat sich der Landrat hinter den Regierungsentscheid gestellt.


Das Postulat Ursula Bischof (87/194) verlangt bessere öffentliche Verkehrsverbindungen für die Bewohner des Oberbaselbietes zum Kantonsspital Bruderholz. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beauftragten die Paritätische BVB/BLT-Kommission mit der Prüfung von Verbesserungen der Erschliessung des Bruderholzspitals ab Bahnhof Basel SBB. Für die Verbindung wurden zwei Projektvarianten ausgearbeitet. Die Finanzierungsfrage muss noch geklärt werden. Die Einführung der Busverbindung ist per Herbst 1999 vorgesehen.


Das revidierte Eisenbahngesetz (EBG) verpflichtet die Kantone neu zur teilweisen Übernahme der ungedeckten Betriebskosten der SBB-Regional- und Postauto-Linien. Nach dem ÖV-Gesetz des Kantons haben sich die Gemeinden am Kantonsanteil zu beteiligen. Die EBG-Revision führte deshalb bei zahlreichen Gemeinden, die bisher ausschliesslich von den SBB und/oder durch das Postauto bedient wurden zu grossen Beitragssprüngen. Die Gemeinde Gelterkinden beantragte deshalb beim Kanton eine Netz- und Angebotsüberprüfung im Raum Gelterkinden. Diese wird anfangs 1998 abgeschlossen.


Der Kanton wird im Rahmen der "Conférence internationale des transports ferroviaires de l'arc Jurassien (CITAJ)" zusammen mit den übrigen Mitgliederkantonen prüfen, wie die Juralinie Basel - Laufen - Delsberg - Biel aufgewertet und weiterentwickelt werden kann. Die Arbeiten stehen im Zusammenhang mit dem überwiesenen Postulat Robert Piller (96/150).


Die im Juni 1996 in Basel-Landschaft und Basel-Stadt eingereichte, nichtformulierte Initiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" wird federführend von der Paritätischen BVB/BLT-Kommission bearbeitet, da im Gebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz etwa 80 % aller Fahrten der öV-Kunden von den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der BLT Baselland Transport AG (BLT) ausgeführt werden. Die Arbeiten für das gemeinsame Geschäft BS/BL sind im Gange.




5.5.2 Bauliche und planerische Massnahmen


- Trasseausbau BLT/Waldenburgerbahn


- BLT-Linie 10 im Birseck


Im Rahmen des 68 Mio-Baukredites von 1989 werden weitere Abschnitte ausgebaut mit dem Ziel, Streckenleistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit zu erhöhen.


- BLT-Linien 11 und 14


Sofern die eidg. Plangenehmigungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden können, ist 1998 die Absicherung verschiedener Niveauübergänge vorgesehen .


- Waldenburgerbahn


Das Generelle Projekt für den Ausbau von WB und Kantonsstrasse in Oberdorf soll fertiggestellt und nach der Vernehmlassung dem Landrat überwiesen werden.


- Bahn 2000


Die Aktivitäten beschränken sich darauf, den Bauabschnitt Muttenz - Liestal zu begleiten. Nach abgeschlossenem Plangenehmigungsverfahren soll zwischen Adlertunnel Südportal und provisorischem Anschluss Liestal der Lärmschutz längs Neubaustrecke und Stammlinie erstellt werden.




5.6 Strassenbau/Strassenerhaltung


Folgende Vorlagen sollen an den Landrat überwiesen bzw. vom Parlament weiterbehandelt werden:


- Revision des Regionalplans Radrouten (inkl. Laufental).


- Radroute und Korrektion der Kantonsstrasse Gelterkinden - Rickenbach (Baukredit).


- Lärmsanierungen an den Kantonsstrassen in Bottmingen und Oberwil (Baukredit).


- Teilrevision Strassennetzplan Leimental - Birstal; Abtretung der Kirchgasse Biel-Benken an Gemeinde, sofern diese damit einverstanden ist.


- Generelles Projekt Strassen im Rheintal und Revision Strassennetzplan Rheintal: Vernehmlassung, Bereinigung.


An grösseren Massnahmen stehen an:


- N2


An der Galerie Schweizerhalle werden die Arbeiten für den Ausbau und die Erneuerung weitergeführt, auch 1998 ohne Spurabbau. Für das gemeinsam mit Basel-Stadt projektierte Verkehrsleitsystem erfolgen weitere Installationen, so dass der Betrieb einer ersten Etappe anfangs 1999 aufgenommen werden kann. Weiter vorangetrieben werden gemäss den Beschlüssen der Belchenkommission die Vorstudien für die Erneuerung des Belchentunnels.


- J18 Umfahrung Grellingen (Eggfluetunnel)


Nach dem Tunnelrohbau folgen ab Frühjahr sukzessive die verschiedenen Ausrüstungsarbeiten. Parallel dazu laufen die Arbeiten an den Anschlussbauwerken bei den Portalen im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Mitte 1999.


- J2, Umfahrung Sissach


Nach Abschluss der bereits 1997 begonnenen Vorbereitungsarbeiten soll im Frühjahr mit dem Tagbautunnel Sissach West begonnen werden. In der zweiten Jahreshälfte wird das 1,5 km lange bergmännische Tunnelbaulos ausgeschrieben.


- J2, Liestal - Hülften


Ausarbeitung des Bauprojektes und des Umweltverträglichkeitsberichts.


- Korrektion Kantonsstrassen


Für die gemäss Kreditbeschluss des Landrates im „Expressverfahren" zu realisierende Korrektion der Hauptstrasse in Binningen sind die organisatorischen Vorbereitungen für den Bau 1999 zu treffen und die Verhandlungen mit Grundeigentümern und Ladenbesitzern zu führen. Allenfalls müssen bereits 1998 erste Werkleitungen verlegt werden.




5.7 Sicherheit


Im ersten Quartal 1998 werden Landrat und Bevölkerung über die verschiedenen Arbeiten mit dem Jahresbericht 1997 des Sicherheitsinspektorats informiert.


Die Firmen, die der Störfallverordnung unterliegen, werden bei der Erstellung des Einsatzplanes gemäss Muster-Einsatzplan (Erarbeitet durch Sicherheitsinspektorat und Gebäudeversicherung) unterstützt.


Das Verzeichnis der Gefahrenquellen (Risikokataster) wird um den Bereich der radioaktiven Gefahren erweitert. Die Unterlagen werden den Ereignisdiensten zur Verfügung gestellt.


Die restlichen Kurzberichte werden beurteilt. Mit den periodischen Betriebskontrollen wird begonnen, um die in der Störfallverordnung definierte Eigenverantwortung der Betriebe und die Massnahmen aus der Beurteilung der Kurzberichte und Risikoermittlungen zu prüfen.




Fortsetzung


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