2005-157 (1)


1. Rückblick
In seiner Sitzung vom 22. September 2005 hat der Landrat den Dritten Bericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung vom 6. Juni 2005 (2005/157) beraten und dabei den Anträgen der Kommission mit Ausnahme der Neuordnung des Systems der ständigen Kommissionen zugestimmt.
Dieser grundsätzliche Beschluss, das System der ständigen Kommissionen nicht zu ändern, machte eine Überarbeitung der Teilrevision der Geschäftsordnung des Landrates, insbesondere der §§ 30 - 39, durch die Spezialkommission nötig. Um dies zu ermöglichen, beschloss der Landrat am 22. September 2005, eine 2. Lesung durchzuführen.
Die Spezialkommission nahm die Umsetzung des Auftrages des Plenums in ihrer Sitzung vom 14. November 2005 vor.

2. Änderungen gegenüber der 1. Lesung
Gegenüber ihrem Bericht vom 6. Juni 2005 unterbreitet die Spezialkommission dem Landrat folgende neuen Anträge:

2.1 System der Ständigen Kommissionen
Am System der ständigen Kommissionen soll gegenüber dem Status quo grundsätzlich nichts geändert werden. Es werden lediglich einzelne eher marginale Änderungen vorgeschlagen. Diese sollen die tatsächlichen Gegebenheiten besser widergeben oder rechtliche und redaktionelle Veränderungen nachvollziehen. Im Einzelnen sind dies:

2.2 Weitere Änderungen
2.2 Motion 2005/160
Nachdem der Landrat eine Neuordnung des Systems der ständigen Kommissionen abgelehnt hat, erachtet die Kommission eine Umbennennung der beiden Oberaufsichtskommissionen Finanzkommission und Geschäftsprüfungskommission als unnötig.
Sie modifiziert ihre Motion 2005/160 deshalb in diesem Punkt.



3 Anträge
Die Spezialkommission beantragt dem Landrat,


Oberwil, 17. November 2005

Im Namen der Spezialkommission
Der Präsident:
Hanspeter Ryser


Beilage:
- Entwurf der Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) [PDF]



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