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Bericht des Verwaltungsgerichts vom 25. März 1997: Wahl eines Vize-Präsidenten der Steuerrekurskommission für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 1998
Claude Janiak
bringt namens der SP-Fraktion den Protest zu diesem Wahlgeschäft zum Ausdruck. Es gibt gewisse Anstandsregeln, dass nämlich in solche Kommissionen jeweils die Amtsältesten gewählt werden. In diesem Fall wurde jemand nominiert, der neu in diesem Amt tätig ist. Die SP-Fraktion ist von diesem Vorgehen befremdet.
Peter Tobler:
Die FDP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Steuerrekurskommission. Wir sind der Meinung, dass P. Burgy kompetent ist und die Aufgabe zur vollsten Zufriedenheit der Steuerzahler und im Sinne der Gerechtigkeit erfüllen wird.
Hans Rudi Tschopp:
Die SVP-EVP-Fraktion unterstützt einstimmig die Kandidatur von P. Burgy. Es stimmt zwar, dass Herr Schweighauser ein Jahr früher gewählt wurde. H.R. Tschopp nimmt aber an, dass dieses Jahr, das P. Burgy weniger lang in dieser Kommission mitarbeitet, längstens durch seine viel spezifischere Tätigkeit und Ausbildung, kompensieren kann.
://: Einer stillen Wahl wird zugestimmt.
://: Patrick Burgy, Hafenrainstrasse 15, 4104 Oberwil, wird in stiller Wahl als Mitglied der Steuerrekurskommission für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 1988 gewählt.
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Berichte des Regierungsrates vom 5. November 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 16. April 1997: Dekret betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder
Dieter Völlmin:
Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt dem Landrat den Auftrag, die Zahl der Gerichtskammern und -mitglieder in einem Dekret festzusetzen. Um diese Zahl geht es in der heute zu behandelnden Vorlage.
Zum Obergericht:
Anfangs der 90-er Jahre wurden am Obergericht Massnahmen getroffen, da die Geschäftslast stark angestiegen war und zu Engpässen geführt hatte.
Ziel der Kommission mit dem vorliegenden Antrag ist folgendes:
– Die Massnahmen, die zu einer Verbesserung der Geschäftssituation am Obergericht führten, sollen grundsätzlich fortgesetzt werden. Es wird also nicht in Frage gestellt, dass diese weiterhin notwendig sind.
– Die heutige Organisation soll nicht ohne zwingenden Grund umgekrempelt werden, denn das Gericht hat in dieser Form in der Zwischenzeit funktioniert, und die Pendenzen konnten abgetragen werden.
Wir betonen in diesem Zusammenhang aber, dass die Justizreform beschleunigt realisiert werden sollte und zwar darum, dass dannzumal die strukturellen Probleme, die generell an zweitinstanzlichen Ge- richten bestehen, einer dauerhaften Lösung zugeführt werden. Darum soll auch nichts getan werden, das für die Zukunft – für die dauerhafte Lösung – präjudizierend sein könnte. Konkret bedeutet dies, dass auch kein zusätzliches Halbamt für das ordentliche Präsidium geschaffen werden soll.
Weiterhin soll also das ausserordentliche Präsidium belassen werden, bis die Justizreform umgesetzt ist.
In diesem Zusammenhang wurde auch ein Gutachten über die Frage, wie weit es möglich ist, dass das Kantonsgericht vorzeitig eingeführt werden kann, in Auftrag gegeben.
Zum Bezirksgericht:
Aufgrund der Revision der ZPO wurde u.a. erwähnt, dass die nebenamtlichen Richter viel weniger zum Zuge kämen. Dies hat vor allem im oberen Kantonsteil dazu geführt, dass man sich sogar beklagte, dass die Richter zu wenig Gerichtspraxis hätten. Die Zahl der Richter wurde darum bei den Bezirksgerichten Gelterkinden und Waldenburg auf 4 festgesetzt.
Im Bezirksgericht Arlesheim besteht eine andere Situation: ein ausserordentliches Präsidium mit 75%. Es blieb hier unbestritten, dass das a.o. Präsidium weiterhin benötigt wird. Die Kommission hat beschlossen, dass dieses a.o. Präsidium in ein ordentliches zu überführen sei. Im Unterschied zum Obergericht war hier mindestens eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass auf der Ebene
Bezirksgericht
eine Strukturreform in nächster Zeit nicht notwendig sei und auch nicht erwartet werden muss.
Im weiteren ging die Kommission aufgrund der Klagen der nebenamtlichen Richter, sie kämen zu wenig oft an die Reihe, davon aus, dass in Arlesheim nicht automatisch eine 4. Kammer angehängt werden solle, sondern dass die Zahl von 18 Richtern belassen werden soll.
Das Bezirksgericht Arlesheim hat die Kommission daraufhin informiert, dass die Unterbeschäftigung bei ihnen nicht der Fall sei, sondern sie hätten im Gegenteil grosse Mühe, jeweils genügend Richter für die Teilnahme an Sitzungen zu mobilisieren, sodass sie nach wie vor eine Erhöhung auf 24 Richter als richtig empfänden.
Bezüglich Kosten hat die Zahl der nebenamtlichen Richter keinen Einfluss; es besteht – ob 18 oder 24 Richter – Kostenneutralität. D. Völlmin persönlich wehrt sich nicht gegen einen Antrag auf 24 Richter.
Die Kommission beantragt mit 9:1 Stimmen und 2 Enthaltungen, dem Dekret, wie es heute vorliegt, zuzustimmen.
Peter Tobler
beantragt namens der einstimmigen FDP-Fraktion, den Anträgen der Kommission zu folgen. Wir sehen die Vorlage als kleinen Teil eines Gesamten: das Gesamte ist die Revision der letztinstanzlichen Gerichte im Kanton Baselland.
Wir sind der Meinung, dass die Vorlagen, die wir heute diskutieren, ein klares Zeichen für das Bedürfnis nach einer Revision sind; diese Revision ist auch durch die Strukturanalyse ausgewiesen und fügt sich nahtlos in die umfassenden Bemühungen ein, die seit einiger Zeit auf dem Gebiet der Justiz im Gange sind. Wir sind der Auffassung, dass diese Revision notwendig ist. Vor diesem Licht sind auch die heutigen Vorlagen zu sehen: Es handelt sich um Teilaspekte.
Die Kommission wie auch die FDP-Fraktion gehen davon aus, dass nicht eine grundsätzliche Neugestaltung vorgesehen werden soll, sondern eine Restperiode muss geregelt werden.
Aus diesen Überlegungen heraus ist die FDP-Fraktion zum Schluss gekommen, dass nur diese Übergangsperiode zu regeln sei und es darum richtig ist, dass am Obergericht das ausserordentliche Präsidium weitergeführt wird.
Wir sind auch der Meinung, dass betreffend Bezirksgericht Arlesheim – dieser Teil der Umsetzung der Revision ist noch weiter entfernt, und es geht zusätzlich um eine Volkswahl – ein definitives Präsidium vorzusehen ist. Ebenso sind wir der Auffassung, dass das Bezirksgericht Arlesheim mit 18 Richtern die Arbeit weiterhin bewältigen kann.
Claude Janiak
kann mitteilen, dass die SP-Fraktion den Anträgen der Kommission zustimmen wird. Es handelt sich um eine Vorlage, die eine Regelung für das Obergericht bedeutet und die gelten soll, bis das Kantonsgericht geschaffen wird. Es besteht Einigkeit darüber, dass das Kantonsgericht gewollt wird; die SP ist allerdings nicht so optimistisch wie die FDP, dass es schon in zwei Jahren seine Arbeit aufnehmen wird. Die Vorarbeiten werden nicht so rasch erledigt werden können; einige Diskussionen werden noch zu erwarten sein. Die SP-Fraktion geht davon aus, dass das Kantonsgericht auf das Jahr 2002 (1.4.2002) hin realistischerweise geschaffen werden kann. Alles andere würde eine künstliche Beschleunigung darstellen, zu der keine Notwendigkeit besteht.
In Bezug auf das Bezirksgericht Arlesheim kann C. Janiak die Äusserungen von P. Tobler teilen. Die Kompetenzen wurden laufend geändert; prinzipiell kann C. Janiak auch diesem Antrag der Kommission zustimmen. Wir sind aber allenfalls auch mit einer Kompromisslösung einverstanden.
Willy Grollimund:
Unser kantonales Gerichtswesen steht mitten in einer Strukturreform, die mit der Bildung des Kantonsgerichtes enden wird. Spätestens mit der Schaffung dieses Kantonsgerichtes müssen wir die Fragen betreffend eines zweiten Präsidiums wieder neu stellen. Darum finden wir es unlogisch und auch nicht zwingend, jetzt vorzuprellen und die Schaffung eines zweiten, ordentlichen Präsidiums zu beschliessen. Die Fraktion der SVP-EVP ist der Auffassung, dass das Obergericht in der heutigen Form seit ungefähr 10 Jahren gut funktioniert; dies sollte weiterhin bis zur Jahrtausendwende möglich sein.
Zu § 2
Bezirksgericht
wird die Fraktion einen Antrag stellen; ansonsten ist die SVP-EVP-Fraktion mit der Kommissionsfassung einverstanden.
Gregor Gschwind:
Auch die CVP-Fraktion kann den Anträgen der Kommission zustimmen. Es gibt allerdings einen Punkt, zu dem wir einen Vermittlungsvorschlag unterbreiten werden.
Es ist wichtig, dass die Justiz funktioniert, das bedeutet auch, dass die Entscheide in einem angemessenen Zeitraum gefällt werden können.
Am Obergericht konnte der Notstand abgebaut werden; der Pendenzenberg wurde abgearbeitet. Es geht nun darum, dass nicht wieder ein solcher entsteht, und dass in der bisherigen Form weitergefahren werden kann.
Auch für die CVP-Fraktion ist klar, dass die beste Lösung im Vorfeld der Justizreform (Kantonsgericht) ist, das ausserordentliche Präsidium zu belassen; mit einer Befristung ins Jahr 2002. G. Gschwind hofft, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine definitive Lösung gefunden werden kann.
Für die CVP ebenfalls wichtig ist, dass jetzt nicht ein Systemwechsel vorgenommen wird.
Das Bezirksgericht Arlesheim ist immer noch daran, seinen Pendenzenberg abzubauen; bis Ende Jahr hofft man, "wieder etwas Luft zu haben". Es erscheint uns darum wichtig, ein definitives 100%-Pensum eines 4. Gerichtspräsidenten zu schaffen.
Was die Anzahl Richter betrifft, hat G. Gschwind selber den Antrag auf 18 Richter gestellt. Er hat sich aber sagen lassen, dass die Unterbeschäftigung der Richter in Arlesheim nicht zutrifft. Ein wichtiger weiterer Punkt ist, dass die Zahl 18 nicht durch 4 teilbar ist, denn das Vorhandensein von 4 beständigen Kammern erscheint als logisch und wichtig.
Die CVP-Fraktion schlägt darum vor, die Richterzahl aus diesem Grund auf 20 zu erhöhen.
Im übrigen unterstützt die CVP-Fraktion alle Anträge der Kommission.
Esther Maag:
Grundsätzlich ist die Grüne Fraktion froh, dass die Kommission nicht dem Kampf der nebenamtlichen Richter Folge geleistet hat und auf das zusätzliche halbamtliche Präsidium ganz verzichtet. Es handelte sich ganz offensichtlich um einen persönlich motivierten Feldzug aufgrund von persönlichen Unstimmigkeiten.
Was E. Maag etwas irritiert, ist, dass der Landrat immer wieder von einer definitiven Lösung gesprochen hat, und jetzt gibt es eine gewisse Verzögerungstaktik von seiten der FDP, dass nämlich das a.o. Präsidium noch nicht in ein ordentliches umgewandelt werden soll. Die Grüne Fraktion könnte sich ohne weiteres mit einem ordentlichen Präsidium anfreunden.
Was das Bezirksgericht Arlesheim betrifft, stellen wir uns nicht auf die Seite der Arlesheimer, sondern wir sind der Auffassung, dass 18 RichterInnen genügen. Auch hier wird E. Maag den Eindruck nicht los, dass persönliche Aversionen mitspielen, die eine Supervision nahelegen.
Die Grüne Fraktion kann sich der Kommissionsmeinung anschliessen: 18 RichterInnen für Arlesheim und Weiterführung des a.o. Präsidiums am Obergericht.
Bruno Steiger:
Aus Sicht der Schweizer Demokraten begrüssen wir grundsätzlich, dass die JPK die Umwandlung des bestehenden a.o. 50%-Präsidiums am Obergericht in ein ordentliches Halbamt nicht unterstützt. Im Hinblick auf eine möglichst rasche Einführung des Kantonsgerichtes besteht absolut kein Handlungsbedarf. Ist ein solcher Posten erst einmal zementiert, wird es im Nachhinein sehr schwer, ihn wieder abzuschaffen.
Zudem scheint es mit der Überlastung des Obergerichts nicht so weit her zu sein, wie der Obergerichtspräsident immer wieder vorjammert. Im Gegensatz zum Obergerichtspräsidium erachten die 5 nebenamtlichen Oberrichter – alles promovierte Juristen mit einem breiten Spektrum an juristischer Berufserfahrung – ein Präsidium am Obergericht, dafür ein zusätzliches Nebenrichteramtmandat, als die bessere und günstigere Variante.
Durch die sukzessive Aufstockung der Gerichtsschreiber-Stellen ergibt sich eine spürbare Erleichterung vor allem für den Gerichtspräsidenten. Bei den Gerichtsschreibern handelt es sich ausschliesslich um ausgebildete Juristen, die nebst der selbständigen Erledigung der Urteilsredaktion auch beim Abfassen von verfahrensleitenden Verfügungen sowie beim Sammeln von Literatur eingesetzt werden können.
Fazit: Mit der Professionalität der Richter, der Reorganisation des Kanzleibetriebes, der Verdoppelung der Gerichtsschreiberstellen, der Entlastung des Gerichtes durch den Einsatz von PCs usw. bestätigt sich ein Abbau der Appellationen. Zudem werden mindestens 10% der eingehenden Fälle ohne obergerichtliche Verhandlung durch einen Rückzug, eine Anerkennung oder einen Vergleich erledigt.
Wir Schweizer Demokraten sind für Eintreten auf die Vorlage, unterstützen aber den Sparwillen der nebenamtlichen Oberrichter und beantragen, für die Amtsperiode 98–02 das Obergericht mit einem Präsidium plus 6 RichterInnen zu besetzten. Die jährlichen Einsparungen werden sich zwischen 120'000 bis 150'000 Franken ohne Effizienzverlust ergeben. Zudem ist jeder der nebenamtlichen Richter fähig, bei allfälligem Bedarf als Vizepräsident eine Verhandlung zu leiten.
Was das Bezirksgericht Arlesheim betrifft, können wir uns der Kommissionsfassung anschliessen. Es geht aus unserer Sicht nicht an, den Bestand von 18 Richtern auf 24 zu erhöhen. Mit der Kompetenzerweiterung am Bezirksgericht ist der zahlenmässige Bedarf an Bezirksrichtern deutlich kleiner geworden. Von daher erscheint eine personelle Aufstockung des Bezirksgerichtes Arlesheim als masslos übertrieben.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
dankt im Namen des Regierungsrates und des Obergerichtspräsidiums, vermutlich auch der meisten RichterInnen, für die – mit den obligatorischen kleinen Ausnahmen – recht gute Aufnahme der Vorlage.
Der Landrat hat das letzte Mal, als es um das a.o. Präsidium am Obergericht ging, den Regierungsrat beauftragt, bis im zweiten Semester 96 eine Vorlage zu erarbeiten, die nicht zuletzt auch die Erfahrungen mit der Einführung der ZPO wiedergibt. Weil der Landrat jahrelang die Meinung vertrat, das a.o. Präsidium sei nicht mehr zu akzeptieren, ist der Regierungsrat dem Antrag des Obergerichtspräsidiums gefolgt. Es erscheint gerechtfertigt, das halbe Präsidium weiter existieren zu lassen.
Wenn nun die Kommission dieses a.o. Präsidium nicht in ein ordentliches überführen will, dann haben sowohl Regierungsrat wie auch Obergerichtspräsidium Verständnis dafür. Es liegt am Landrat, auf seinen eigenen Wunsch – ein ordentliches Präsidium zu schaffen – zurückzukommen.
Es ist bedauerlich, dass man sich am Obergericht nicht in einer gemeinsamen Stellungnahme finden konnte.
Zum Bezirksgericht Arlesheim: Der Regierungsrat ist auch hier der Empfehlung des Bezirksgerichtes Arlesheim bzw. dem Obergericht gefolgt und hat 24 RichterInnen vorgeschlagen. In der Kommission wurde diese Zahl auf 18 korrigiert. Die Forderung der Gerichte hat damit zu tun, dass jeder Gerichtspräsident seine Kammer haben möchte. Da 18 eben nicht durch 4 teilbar ist, sollten 20 oder 24 RichterInnen beschlossen werden.
Wie soll es betreffend Kantonsgericht weitergehen? Die Regierung geht davon aus, dass die Amtsperiode relativ "heilig" ist. Ob diese Frist allenfalls reduzierbar ist, wird im Moment rechtlich abgeklärt. Wenn alles reibungslos laufen sollte – wie wir es uns vorstellen – dann mag die Frist bis zum 1. Januar 2000 reichen; diese Annahme ist aber sehr optimistisch.
A. Koellreuter dankt für die gute Aufnahme der Vorlagen.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Eintreten ist unbestritten.
DETAILBERATUNG
Dekret betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder
Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.
§ 1 Obergericht
Bruno Steiger
stellt folgenden Antrag:
Das halbamtliche ausserordentliche Präsidium ist ersatzlos zu streichen.
§ 1 neu:
Das Obergericht besteht neu aus einem vollamtlichen Präsidium und 6 nebenamtlichen RichterInnen und Richtern.
://: Mit grosser Mehrheit gegen 4 Stimmen wird der Antrag von B. Steiger abgelehnt.
§ 2 Bezirksgerichte
Hans Rudi Tschopp
stellt folgenden Antrag:
Die Zahl der Richterinnen und Richter sei von 18 auf 24 zu erhöhen.
Bereits RR A. Koellreuter hat ausgeführt, dass es sich um einen begreiflichen Wunsch handelt, dass jeder Präsident eine Kammer zur Verfügung hat; damit kann sich eine gute Zusammenarbeit entwickeln.
Wichtig erscheint uns, dass die Erhöhung der Zahl der RichterInnen nicht höhere Kosten mit sich bringt, der Kanzlei des Gerichtes aber die Arbeit ganz wesentlich erleichtert.
Claude Janiak:
Es hat bis jetzt niemand begründet, warum 24 RichterInnen vom Arbeitsaufwand her notwendig sein sollen. Die ZPO wurde revidiert; alle RichterInnen jammern, sie hätten zu wenig zu tun. Von daher besteht kein Anlass, dem Antrag auf 24 zuzustimmen. C. Janiak könnte sich allenfalls dem Kompromissantrag der CVP anschliessen.
Gregor Gschwind
stellt folgenden Antrag:
Das Bezirksgericht Arlesheim besteht aus vier Gerichtskammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und insgesamt
20 Richterinnen und Richtern
.
://: Der Antrag von Gregor Gschwind (CVP) obsiegt mehrheitlich gegenüber dem Antrag von H.R. Tschopp (SVP-EVP).
://: Der Antrag der Kommission wird mit 34:30 Stimmen gegenüber dem Antrag von G. Gschwind gutgeheissen.
§§ 3,4,5,6
Kein Wortbegehren.
://: Dem folgenden Dekret wird in der Schlussabstimmung mit grosser Mehrheit und einigen Enthaltungen zugestimmt.
Dekret
betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder
Vom 15. Mai 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 1 Absatz 3 und § 23
bis
des Gesetzes betreffend die Organisation der richterlichen Behörden (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 30. Oktober 1941, beschliesst:
§ 1 Obergericht
Das Obergericht besteht aus einer Gerichtskammer mit einer vollamtlich präsidierenden Person (Präsidium) und sechs Richterinnen und Richtern. Bis auf weiteres, jedoch bis längstens 31. März 2002, besteht ferner ein halbamtliches ausserordentliches Präsidium.
§ 2 Bezirksgerichte
1
Das Bezirksgericht Arlesheim besteht aus vier Gerichtskammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und insgesamt 18 Richterinnen und Richtern.
2
Das Bezirksgericht Laufen besteht aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium mit einem Pensum von 50 Prozent eines Vollamtes und sechs Richterinnen und Richtern.
3
Das Bezirksgericht Liestal besteht aus einer Gerichtskammer mit einem vollamtlichen Präsidium und sechs Richterinnen und Richtern.
4
Das Bezirksgericht Sissach besteht aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium mit einem Pensum von 65 Prozent eines Vollamtes und vier Richterinnen und Richtern.
5
Das Bezirksgericht Gelterkinden besteht aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium mit einem Pensum von 35 Prozent eines Vollamtes und vier Richterinnen und Richtern.
6
Das Bezirksgericht Waldenburg besteht aus einem teilamtlichen Präsidium mit einem Pensum von 50 Prozent eines Vollamtes und vier Richterinnen und Richtern.
§ 3 Strafgericht
Das Strafgericht besteht aus zwei Gerichtskammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und sechs Richterinnen und Richtern.
§ 4 Überweisungsbehörde
1
Die Überweisungsbehörde besteht aus einer Kammer mit einem teilamtlichen Präsidium mit vier Mitgliedern.
2
Das teilamtliche Präsidium bildet zusammen mit dem teilamtlichen Präsidium des Enteignungsgerichts ein Vollamt.
§ 5 Jugendgericht
1
Das Präsidium des Jugendgerichts wird den beiden Präsidien des Strafgerichts übertragen.
2
Diese Funktion wird als zur Aufgabe gehörend bezeichnet.
§ 6 Inkrafttreten
Dieses Dekret tritt am 1. April 1998 in Kraft.
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