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Bericht des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts vom 23. Januar 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 16. April 1997: Einrichtung eines Vizepräsidiums (60%) für das Versicherungsgericht für den Rest der laufenden Amtsperiode
Dieter Völlmin:
Am Versicherungsgericht sind eine stark angestiegene Zahl von Fällen und damit entsprechende Pendenzen zu verzeichnen. Diese Rückstände sind für den Gerichtsbetrieb sehr unerfreulich und auch schädlich.
Am Verwaltungs- und Versicherungsgericht sind die Ursachen vielfältiger als am Obergericht: In letzter Zeit wurden viele Gesetze revidiert, die dieses Gericht neu als Rechtsmittelinstanz vorsehen; einerseits von seiten des Bundes, der den Kantonen eine richterliche Rechtsmittelinstanz vorschreibt, andererseits betreffend Rechtssprechung zur EMRK und beim Versicherungsgericht nicht zuletzt auch aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Rezession. Gerade beim Versicherungsgericht sind Rückstände sehr ärgerlich; wenn beispielsweise abgeklärt werden muss, ob jemand Anspruch auf eine Rente hat oder eben nicht, sollte dies nicht zwei Jahre dauern, bis Sicherheit für den Betroffenen besteht.
Es besteht zwischen dieser und der vorherigen Vorlage ein wesentlicher Unterschied: Hier wird eine Sofortmassnahme beantragt. Es geht um einen kurzfristigen Entscheid, der am 1. Juni 1997 beginnt und am 31. März 1998 endet. Es geht um eine Entlastungsmassnahme für den Rest der laufenden Amtsperiode.
Der Vorschlag wird hinsichtlich der Strukturreform nichts präjudizieren. Es wird darum ausdrücklich abgesehen, ein ausserordentliches Präsidium vorzuschlagen. Weiter wird Wert darauf gelegt, dass es sich dabei um eine Lösung handelt, die vom gesamten Verwaltungs- und Versicherungsgericht getragen wird.
Die Kommission ging davon aus, dass der Vorschlag des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes tragbar ist und sinnvoll erscheint. Der vorliegende Kommissionsvorschlag wurde einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen.
Adrian Ballmer:
Die FDP-Fraktion ist mit den Anträgen der JPK einverstanden. Wir haben uns überzeugen lassen, dass die Arbeit stark angestiegen ist, und es sich nicht um eine einmalige Spitzenlast handelt, sodass eine Entlastung des Präsidiums notwendig erscheint. Wir respektieren auch den Antrag des Gerichts in personeller Hinsicht.
Claude Janiak
teilt mit, dass sich die SP-Fraktion mit den Anträgen der Kommission einverstanden erklären kann. C. Janiak freut sich, dass 2 Leute aus der eigenen Partei vorgeschlagen werden.
Willy Grollimund:
In Anbetracht der Mehrbelastung des Versicherungsgerichtes erachten wir den Bedarf als berechtigt. Die SVP-EVP-Fraktion stimmt einstimmig der Kommissionsfassung zu.
Matthias Zoller:
Auch die CVP-Fraktion ist glücklich über diese Vorlage des Verwaltungs- und Versicherungsgerichtes, die sich doch etwas einfacher als die vorherige darstellt. Es konnte auch allen klar gemacht werden, dass Mehrarbeit anfällt.
Die CVP stimmt einstimmig dem Kommissionsvorschlag zu und bittet den Rat um Zustimmung.
Bruno Steiger:
Mit der Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und der seit 1996 zunehmenden Beschwerdemöglichkeit im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung wurden dem Verwaltungs- und Versicherungsgericht nachweisbar zusätzliche und sehr arbeitsintensive Aufgaben übertragen. Da es sich beim Verwaltungs- und Versicherungsgericht um die Einrichtung von Entlastungsmassnahmen handelt und ein dringender Handlungsbedarf besteht, kann die Fraktion der Schweizer Demokraten der Vorlage zustimmen.
Esther Maag:
Der Verwaltungsgerichtspräsident konnte der Kommission sehr plastisch deutlich machen, dass tatsächlich ein Bedarf für erhöhte Kapazitäten besteht. Es ist sehr wichtig, dass das Versicherungsgericht effizient arbeiten kann. Auch die Grüne Fraktion spricht sich daher für die beantragte Aufstockung aus.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Eintreten ist unbestritten.
ZUM LANDRATSBESCHLUSS
Keine Wortbegehren.
://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Einrichtung eines Vizepräsidiums (60%) für das Versicherungsgericht für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 1998
Vom 15. Mai 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Es werden als a.o. Vizepräsident bzw. a.o. Vizepräsidentin für das Versicherungsgericht gewählt für den Rest der laufenden Amtsperiode 1994/1998, d.h. bis Ende März 1998
– Frau lic. ihr. Eva Meuli Ziegler, Advokatin, Pratteln
– Herr Dr. iur. Andreas Brunner, Advokat, LLM, Allschwil
2. Das jeweilige Arbeitspensum beträgt 30% zusätzlich zum ordentlichen Nebenamt. Über die Entlöhnung gemäss Ämterklassifikation entscheidet der Regierungsrat.
3. Die Arbeitszuteilung und die Arbeitseinteilung (Präsenzzeit) betreffend die Gewählten sowie die Administration und Organisation des Gerichts ist Sache des ordentlichen Präsidenten.
4. Der Arbeitsbeginn wird auf den 1.6.1997 festgelegt.
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Berichte des Regierungsrates vom 7. Januar 1997 und der Bau- und Planungskommission vom 24. April 1997: Dachsanierung und Aussenrenovation Weiherschloss Bottmingen; Baukreditvorlage
Rudolf Felber
erläutert den Kommissionsbericht. Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen diskutiert, mit einem Augenschein an der einen Sitzung. Schon bei einem Augenschein 1988 hat die BPK festgestellt, dass die Aussenhaut saniert werden muss.
Es ist für die BPK sehr wichtig, dass die Dachsanierung durchgeführt wird; ein Dach bietet einem Bau den grössten Schutz. Eine eingehende Untersuchung des Dachstuhls hat ergeben, dass er nicht vollständig ausgewechselt werden muss, dass der Ersatz schadhafter Balken genügt. Schliesslich muss der gesamte Dachstuhl mit einem Holzschutzmittel behandelt werden.
Die BPK legt auch grossen Wert auf die Dacheindeckung. Man bemerkte, dass die alten Ziegel verwendet werden können.
Viel zu diskutieren gab der vorgesehene Verputz des Mauerwerkes bis zum Wasserspiegel. Wir haben uns schliesslich belehren lassen, dass das Schloss früher ebenfalls bis zum Wasserspiegel verputzt war, und erst später die Steine freigelegt wurden.
Die Kommission ist überzeugt, dass die vorgesehene Dachsanierung und die Aussenrenovation notwendig und die vorgesehenen Massnahmen richtig sind. Sie stimmte schliesslich der Vorlage und dem Landratsbeschluss mit 8:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Max Ribi:
Wer Schlösser besitzt, trägt auch die Verantwortung zu ihrem Erhalt. Die FDP-Fraktion konnte überzeugt werden, dass die Renovation notwendig ist. Störend finden wir, dass der Bund keine Subventionen bezahlt, aber die eidg. Denkmalpflege macht ihren Einfluss geltend.
Mit Blick auf Basel-Stadt darf anhand dieses Beispieles wieder einmal erwähnt werden, dass der Kanton Basel-Landschaft Kulturaufgaben hat und sie auch erfüllt, indem er die notwendigen Kredite spricht.
Karl Rudin:
Das Weiherschloss Bottmingen ist zweifellos ein bedeutendes Bauwerk im Kanton Baselland. Besitzer solcher Bauwerke müssen sich bewusst sein, dass Besitzerstolz allein nicht reicht, sondern dass finanzielle Aufwendungen und die Unterhaltspflicht damit verbunden sind. Die Liste der Renovationsarbeiten der letzten 20 Jahre gerade bei diesem Gebäude zeigen dies deutlich auf. Der Kanton ist also in die Pflicht genommen.
Der Augenschein vor Ort hat gezeigt – selbst für einen Laien – dass eine Sanierung dringend notwendig ist.
Beim Weiherschloss Bottmingen handelt es sich um eines der wenigen Baudenkmäler, deren Nutzung dem Kanton auch namhafte Beträge einbringt.
Die SP-Fraktion gibt ihre Zustimmung zur Sanierung einstimmig bekannt.
Peter Minder:
Auch die SVP-EVP-Fraktion kann sich einstimmig hinter die Vorlage und die Anträge der Kommission stellen. P. Minder möchte aber doch eine Frage stellen: Die eidg. Räte haben ein Investitionsprogramm beschlossen. Wäre dort allenfalls "ein Fenster offen", damit doch noch ein Beitrag an die Kosten geleistet werden könnte?
Danilo Assolari:
Die CVP-Fraktion kann die Vorlage einstimmig gutheissen. Wir erachten die Dachsanierung und die Aussenrenovation als zweckmässige, massvolle und kostengünstige Massnahme zur Erhaltung der Bausubstanz dieses nationalen Baudenkmals.
Willi Müller:
Die Bau- und Planungskommission hat am 10. März 1997 den gesamten Dachstock, die Angestelltenzimmer und die Aussenfassade besichtigt. Sie konnte dabei feststellen, dass etwas getan werden muss. W. Müller musste sich fragen, ob es nicht besser wäre, den gesamten Dachstock auszuwechseln, damit der Wurm nicht weitere Schäden anrichten kann, denn auch bei einer Behandlung bleibt das Risiko immer bestehen.
Auch die Personalzimmer sind nicht in bestem Zustand.
Der Verputz der Aussenfassade muss bis zum Wasserspiegel herunter gezogen werden, weil dadurch die Steine vor dem Verfall geschützt werden und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Aus den obgenannten Gründen unterstützt die Fraktion der Schweizer Demokraten die Vorlage einstimmig.
Rosy Frutiger:
Die Grüne Fraktion stimmt der Vorlage ebenfalls zu. R. Frutiger äussert lediglich ein Bedenken: Hat man an die Enten gedacht? Wo sollen sich die Enten und Schwäne während der Umbauzeiten aufhalten?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
dankt vorerst für die Zustimmung zur Vorlage. Bei dieser Gelegenheit möchte sich E. Schneider auch wieder einmal bei der BPK für die speditive Beratung der Vorlage bedanken.
Betreffend Investitionsbonus ist zu bemerken, dass – da wir keine Subventionen erhalten – die Chance besteht, das Projekt beim Bund für das Investitionsprogramm anzumelden. Das Hochbauamt hat das Gesuch bereits eingereicht. Der Entscheid liegt bei der Gesamtregierung, sie muss Prioritäten setzen. Es ist bekannt, dass dieses Mal Dreiviertel des Investitionsbonus an die Gemeinden gehen, ein Viertel geht an den Kanton. Ca. 400'000 Franken sollten bei diesem Projekt möglich werden, wenn es von der Regierung auf die Liste gesetzt wird.
Zu den Enten und Schwänen: Sie werden in die Ferien gehen.
Hansruedi Bieri
bedauert, dass er zu einer eigentlich unbestrittenen Vorlage etwas sagen muss. Es geht um das Investitionsprogramm: Die Meinung ist doch nicht, etwas, das ohnehin getan werden muss, dem Investitionsprogramm anzulasten. Sinn und Zweck des Investitionsprogrammes ist, zusätzliche Beschäftigungen auslösen zu können, und nicht Geld für diese Sanierung des Weiherschlosses anzufordern, die ohnehin notwendig ist.
ZUM LANDRATSBESCHLUSS
Keine Wortbegehren.
://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Dachsanierung und Aussenrenovation Weiherschloss Bottmingen, Baukredit
Vom 15. Mai 1997
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Dachsanierung und Aussenrenovation im Weiherschloss Bottmingen wird zugestimmt, und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 3'070'000.- als gebundene Ausgabe zulasten des Kontos 2320.703.30-187 wird bewilligt.
2. Die durch Teuerung ab 1. April 1996 verursachten Mehrkosten des Kredites unter Ziffer 1 werden bewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
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