LR Protokoll 15.05.1997 (Teil 3)
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Protokoll der Landratssitzung vom
15. Mai 1997
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Übersicht Landratssitzungen
(Traktanden und Protokolle)
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5 96/167 und 96/167A
Berichte des Regierungsrates vom 13. August 1996 und vom 17. Dezember 1996 sowie der Erziehungs- und Kulturkommission vom 10. April 1997: Trägerschaft der Volksschulen und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung sowie Einbezug der Volksinitative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" in die Vorlage "Trägerschaft der Volksschulen und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung" Landratspräsident Erich Straumann: Wir werden bei dieser Debatte die Kommissionspräsidentin anhören, anschliessend werden wir über die zwei Rückweisungsanträge diskutieren. Andrea Von Bidder: Ihr heutiges Ziel der Diskussion über die Trägerschaften der Volksschulen und der Jugendmusikschulen ist, Unsicherheiten bei vielen am Schulwesen Interessierten zu beheben, was durch die Vorentscheidung in der Volksabstimmung vom September erreicht werden könnte. Zu diesem Zweck hat die Kommission einstimmig auf die Regierungsvorlage Eintreten beschlossen; eine Vorlage, die aus 7 Initiativen 4 Grundsatzfragen klären möchte, bevor im Bildungsgesetz die Anliegen ausformuliert und nochmals dem Volk vorgelegt werden. Ein solches Verfahren hat sich schon bei der Revision der Kantonsverfassung bestens bewährt. In Verhandlungen mit sämtlichen Initianten, mit der Regierung, aber auch mit der Kommission wurde darüber gespsrochen und das Verfahren für gut befunden. A. von Bidder bittet, sich nochmals zu vergegenwärtigen, dass es um die Frage der Trägerschaft und dies im Rahmen der gesamten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden geht. Nachdem 4 Gemeindeinitiativen eingereicht worden waren, hat die Regierung einen Aufgabenteilungsbericht in die Vernehmlassung geschickt. Aus dieser Vernehmlassung resultierten durchwegs positive Rückmeldungen. Keine Partei und kein Verband verlangte eine andere Aufteilung als in der Vorlage vorgeschlagen. Inzwischen sind zu den 4 Gemeindeinitiativen auch noch 4 Volksinitiativen gekommen; davon betreffen 3 die Volksschulen. A. von Bidder hat ein Blatt zur Orientierung über sämtliche hängigen Initiativen austeilen lassen. Um ein Chaos oder staatspolitisches Erdbeben zu verhindern, findet es A. von Bidder nach wie vor klar, einfach und übersichtlich, aus 7 Initiativen 4 Kernfragen herauszukristallisieren. Diese 7 Initiativen stellen teilweise dieselben Forderungen und teilweise sind sie widersprüchlich. Das Ziel der Kommission war, Fragen aus 3 Bereichen dem Volk zu unterbreiten. Nämlich – im Bereich Sekundarstufe; hier sind 2 Fragen vorgesehen: – Realschule zum Kanton und – soll der Schulträger in der Regel auch der Besitzer der Gebäude sein – der zweite Bereich betrifft den Kindergarten. Hier liegt eine nichtformulierte Initiative vor. Die Kommission stellt dieser Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber – der dritte Bereich betrifft die Regelung der Anstellungsverhältnisse. Auch hier ist die Kommission auf eine Initiative eingetreten und hat ihr einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Nach A. von Bidders Verständnis basiert Demokratie aus einem Miteinander des Handelns. Dabei hat das Volk das letzte Wort. A. von Bidder bittet, die Leistung der Regierung anzuerkennen. Die Initianten haben ihr Einverständnis erklärt, diese Grundsatzfragen vorab dem Volk unterbreiten zu lassen. Der 7. Initiative der JMS wird Folge gegeben, sodass sie direkt ins Bildungsgesetz einfliessen kann. Nach vielen Diskussionen kommt A. von Bidder zum Schluss, dass der Vorschlag von Regierung und Kommission immer noch die übersichtlichste Variante darstellt. Die Präsidentin der EKK ermuntert, auf die Vorlage einzutreten, wie auch die Kommission einstimmig beschlossen hat. Landratspräsident Erich Straumann: Es liegen ein Rückweisungsantrag der CVP-Fraktion und der einer Minderheit der SP-Fraktion vor. Es folgt nun eine Begründung, und in der anschliessenden Eintretensdebatte kann zu diesen Rückweisungsanträgen Stellung genommen werden. Uwe Klein ist seit ca. einem Monat im Besitz des Berichtes der EKK. Wir alle hatten Gelegenheit, diese Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Vorlage 96/167 und 167a ist zusammenfassend beabsichtigt, beim Stimmvolk eine Vorabklärung durchzuführen mit dem Ziel, wer für welche Schulstufen zukünftig Träger sein soll. Die CVP-Fraktion hat den Bericht der Kommission gründlich beraten und festgestellt, dass das Resultat nicht befriedigt. Wir alle müssen zur Kenntnis nehmen, dass neben 10 überwiesenen Vorstössen im Landrat diverse Gemeindeinitiativen und Volksinitiativen vorliegen, die alle neue Regelungen innerhalb der Bildungsgesetzgebung verlangen. Erschwerend – und dies macht das Ganze auch kompliziert – kommt dazu, dass einzelne Initiativen absolut gegensätzliche Ziele verfolgen. Diese Problematik veranlasste die CVP-Fraktion, einen Ausweg aus dieser verfahrenen Situation zu suchen. Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag: Wir beantragen Rückweisung der Vorlage 96/167 an die Regierung, mit dem Auftrag, ein Modell auszuarbeiten und vorzulegen, bei dem der Kanton Träger des gesamten Schulwesens ist. Dabei ist aufzuzeigen, welche Folgen diese Lösung hat, insbesondere auf die Finanzen (Finanzausgleich) und den Besitz der Schulhäuser. U. Klein begründet den Antrag wie folgt: – Die naheliegendste und einfachste Lösung ist eine einheitliche Trägerschaft für das gesamte Volksschulewesen, inkl. Kindergarten. Es ist nicht verständlich, warum diese Version nicht dem Landrat vorgelegt wurde, damit sie mindestens hätte diskutiert werden können. Aus ersichtlichen Gründen käme eine solche Trägerschaft nur für den Kanton in Frage. – Der Kanton hat in jedem Fall – auch wenn die Gemeinden Träger wären – die entscheidenden Bestimmungen im Schulwesen zu erlassen. – Die Unzufriedenheit in den Gemeinden in Bezug auf die Lehrerlöhne ist verständlich. Sie müssen bezahlen, können aber nicht bestimmen. Wenn der Kanton bezahlt, kommen wir dem vielzitierten Grundsatz: "Wer bezahlt, befiehlt" am nächsten. Damit würde wichtigen Anliegen der Initiativen Rechnung getragen. Im übrigen werden alle lohnrelevanten Kriterien vom Kanton vorgeschrieben. – Mit einer einheitlichen Trägerschaft des Kantons ist eine saubere Trennung der Kompetenzen zwischen den Gemeinden und dem Kanton am ehesten möglich. – Es wäre durchaus auch denkbar, dass der Kanton zwar die Trägerschaft übernimmt, die Gemeinden aber im Besitz der Schulhäuser bleiben. Dies wäre unserer Ansicht nach sogar vorteilhaft. – Das Bildungswesen in der Schweiz leidet darunter, dass es 26 zum Teil sehr unterschiedliche Bildungssysteme gibt. Bei einer vermehrten Kommunalisierung würde dieser Nachteil noch verstärkt. – Die Vorlage resp. die Anträge Kommission sind sehr verwirrend; einerseits für den Landrat und andererseits erst recht für das Stimmvolk. Bei unserem Vorschlag, der Kanton solle alle Trägerschaften übernehmen, könnten vermutlich die Initiativen der Gemeinden und des Lehrervereins zurückgezogen werden, weil damit die wichtigsten Anliegen erfüllt würden. U. Klein bittet, dem Rückweisungsantrag der CVP-Fraktion zuzustimmen. Christoph Rudin zum Minderheitsantrag der SP-Fraktion: Eine Minderheit der SP beantragt die folgende Rückweisung: Die Vorlage 96/167 und 167a wird an die Regierung zurückgewiesen. Die Regierung wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, die folgenden Inhalt hat: – Der Kanton Baselland übernimmt die Trägerschaft von Kindergarten, der Primarstufe, der gesamten Sekundarstufe 1 und der Jugendmusikschulen. – Der Bildungsauftrag und seine Rahmenbedingungen (Bildungsinhalte, Lehrpläne, Klassengrösse, Lektionenlänge, Amtsauftrag und Dienstverhältnis der Lehrkräfte, Qualitätssicherung, Aufsicht) werden kantonal festgelegt. – Die lokalen Schulen werden nach den Grundsätzen der geleiteten, teilautonomen Schulen geführt. – Schulbauten werden von den Gemeinden verwaltet und können von ihnen in genereller Absprache mit dem Kanton genutzt werden. Die Finanzierung übernimmt der Kanton. – Die finanziellen Konsequenzen der kantonalen Trägerschaft werden dargestellt. Mit 6:10 Stimmen unterlag die Minderheit mit diesem Antrag in der Fraktion . Ch. Rudin möchte kurz begründen, warum sich die SP-Minderheit nicht einfach dem FDP-Antrag anschliessen kann. Die Trägerschaftsfrage ist noch nicht zu Ende diskutiert. Es wurde bereits angeführt, wo die grossen Vorteile bei einer einheitlichen Trägerschaft liegen. Die Aufsplittung der Trägerschaft in der Volksschule stellt "einen alten Zopf" dar und führt zu Doppelspurigkeiten. Diese Doppelspurigkeiten können die Schulentwicklung stark behindern. Die SP-Fraktion hat bereits in der Kommission den Antrag gestellt, die gesamte Volksschule unter eine einheitliche Trägerschaft zu stellen. Ch. Rudin betont, dass die Trägerschaft nicht überbewertet werden darf; sie bedeutet vor allem, dass der Kanton einheitlich für den gesamten Kanton bestimmt, wie die Volksschule funktionieren soll. Der SP-Antrag möchte nicht nur eine Abklärung; wir befürchten, dass bei einer Abklärung sehr viel Zeit verloren geht und ganz neue Varianten auftauchen, was die gesamte Bildungsgesetz-Revision versanden lassen könnte. Wir möchten einen ganz klaren Auftrag, nämlich die gesamte Volksschule dem Kanton als Träger zu unterstellen, erteilen. Zu dieser Vorlage dann könnte man Ja oder Nein sagen. Wir möchten aber auf keinen Fall, dass die gesamte Bildungsgesetz-Revision zu einem Finanzdebakel ausartet. Darum grenzen wir unseren Antrag von demjenigen der FDP ab.
Barbara Fünfschilling: Auch die FDP-Fraktion hat sich lange und sehr intensiv mit den beiden Vorlagen befasst. Immer wieder wurde auch die Fraktion darüber informiert, wie weit die Kommissionsarbeit fortgeschritten war, sodass sie sehr gut informiert ist und mehrheitlich hinter den Anträgen der Kommission steht. Materiell befürwortet die Fraktion die Haltung der Kommissionsmitglieder. Die FDP ist der Ansicht – wie die Regierung und die EKK – dass die Realschule dieselbe Trägerschaft wie die Sekundarschule haben soll; das heisst, die gesamte Sekundarstufe I soll zum Kanton gehören. Wir finden aber auch, dass die Schulbauten Eigentum des Schulträgers sein sollen, ob dies Kauf oder Miete ist, wäre zu diskutieren. Auch die Leitungsstrukturen der Schulen sollen neu überdacht werden und Themen, wie Stärkung der Schulleitungen, Globalbudget usw. sind der FDP-Fraktion wichtige Anliegen. Wir wissen aber, dass damit Änderungen der Aufsichtskommissionen anstehen würden. Die nicht-formulierte JMS-Initiative soll angenommen werden; wir erachten es als wichtige Wirkung, dass die JMS zum Bildungsangebot der Gemeinden und des Kantons gehört. Die Gemeinden sollen Schulträger der JMS sein. Beim Kindergarten ist uns klar, dass er bei der Gemeinde bleiben und für die Kinder freiwillig sein soll. Das Angebot soll zwei Jahre umfassen. Dass Kindergärten eine strukturelle Gleichstellung mit den Primarlehrkräften haben sollen, finden wir ebenfalls richtig. Der Kindergarten soll die erste Stufe der Volksschule darstellen. Hingegen lehnen wir die Kindergarten-Initiative ab. Wir lehnen auch die sog. Lehrerinitiative ab. Die FDP ist der Ansicht, dass die Gemeinden für den Kindergarten, die JMS und die Primarschule verantwortlich sein sollen. Und sie sollen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Leider haben wir festgestellt, dass es nicht einfach ist, die Gedanken zu kommunizieren. Die vielen Initiativen verkomplizieren Einiges. Wir möchten aber, dass die Vorlage, die dem Volk vorgelegt wird, klar darstellt, über was abgestimmt wird. Wir sind sehr interessiert, dass ein neues Bildungsgesetz geschaffen wird, dass es "Hand und Fuss" hat und dass es auch vom Volk akzeptiert wird. Die FDP ist zu folgendem Schluss gelangt: Wir treten auf die Vorlage ein und werden zum Landratsbeschluss gewisse Änderungsanträge stellen. Es handelt sich um Änderungsaufträge an die Regierung. Die FDP-Fraktion möchte ein einstufiges Abstimmungsverfahren mit definitiven Entscheiden. Auch wir möchten klare Aufträge, das Volk soll formulierte und verbindliche Vorschläge erhalten. Sollte eine Mehrheit des Landrates nicht auf diese Vorlage eintreten, kämen wir allerdings nicht bis zum Landratsbeschluss. In diesem Fall würde die FDP-Fraktion ihre Anliegen an der nächsten Landratssitzung mit einem entsprechenden Vorstoss dokumentieren. Die FDP-Fraktion weiss, dass das Prozedere eine momentane Verzögerung nach sich ziehen würde, weil jede Gesetzesänderung eine Vernehmlassung sowie 2 Lesungen im Landrat benötigt. Wir sind aber der Auffassung, dass es notwendig ist, dass das Bildungsgesetz eine grössere Akzeptanz erhält, wenn gewisse Punkte definitiv und klar sind. Sollte das Bildungsgesetz trotzdem abgelehnt werden, hätten wir immerhin das alte Bildungsgesetz mit den Verbesserungen von 1997. Elisabeth Nussbaumer: Im gross angelegten Verwirrspiel im Vorfeld dieser heutigen Landratsdebatte ist es E. Nussbaumer ein Anliegen, einige grundsätzliche Gedanken vorauszuschicken und damit die Position der SP klarzustellen. Die SP Baselland unterstützt die Planung und Erarbeitung eines neuen Bildungsgesetzes klar. Wir wünschen, dass dabei vor allem inhaltliche Themen diskutiert werden und das Ganze nicht zu einer Finanz- und Steuerdebatte ausartet. Die Partei hat sich während längerer Zeit intensiv mit bildungspolitischen Fragen auseinandergesetzt. Schwerpunkte unserer Anliegen sind, in einem Bildungsgesetz Rahmenbedingungen zu schaffen, die in unserem Kanton Schulentwicklungen weiterhin ermöglichen und fördern. Die Möglichkeiten, die uns bei der letzten Verfassungsreform gegeben wurden – dass wir nämlich bei einer Gesetzeserarbeitung dem Volk im voraus gewisse Fragen zur Abstimmung vorlegen können – erscheint E. Nussbaumer sehr sinnvoll. Allerdings sollen diese Fragen wirklich im Sinne einer Abklärung gestellt werden. Es macht wenig Sinn, einzelne Stücke aus einem Gesamtbild herauszubrechen, sie bereits zu betonieren – was die FDP offensichtlich mit ihrem Vorgehen bezweckt. Dies würde unserer Meinung nach verhindern, dass bei der Komposition des gesamten Bildes einzelne Teile noch aufeinander angepasst und abgestimmt werden können. Auch in unserer Fraktion entwickelte sich bei der Frage nach der Trägerschaft eine heisse Diskussion. Aufgrund unseres Positionspapiers haben wir klar die Forderung nach einer einheitlichen Trägerschaft gestellt. Die Mehrheit unserer Fraktion wünscht jetzt aber, dass die Bildungsgesetzgebung nicht zu einer finanz- und steuerpolitischen Veranstaltung wird. Es sollen die Inhalte im Vordergrund stehen. Darum lehnt auch die Mehrheit der SP-Fraktion den CVP-Rückweisungsantrag ab. Die meisten von uns sind sich einig, dass die heutige Regelung den Gemeinden eigentlich eine Scheinautonomie bietet; die wesentlichen Themen im Bildungswesen werden sinnvollerweise (und zum Glück) kantonal geregelt. Unserer Meinung nach sind Rahmenbedingungen auch für Bildungsinhalte wichtige Voraussetzungen und sollen möglichst einheitlich sein. Darum unterstützen wir auch die sogenannte Lehrerinitiative, die eine abschliessende kantonale Regelung für die Anstellungsbedingungen für alle Lehrkräfte der Volksschule verlangt. Mit der Unterstützung dieser Initiative wird ein Hauptziel unserer Forderungen der einheitlichen Trägerschaft erreicht. Die Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen. Die SP ist daran interessiert, dass wir in unserem Kanton weiterhin ein fortschrittliches Bildungswesen haben. Wir fordern, dass die Arbeiten am neuen Bildungsgesetz rasch und zügig vorangehen. In diesem Sinne stimmt einer Mehrheit der Fraktion für Eintreten auf die Vorlage; wir werden zu einzelnen Abschnitten des Antrages noch Änderungsvorschläge unterbreiten. Fritz Graf: Die SVP-EVP-Fraktion stimmt einstimmig für Eintreten, ebenso einstimmig lehnt sie den Rückweisungsantrag der CVP-Fraktion und der Minderheit der SP ab. Wir haben festgestellt, dass in letzter Zeit eine grosse bildungspolitische Euphorie besteht. Es ist an und für sich zu begrüssen, dass sich die Bevölkerung mit unserer Schule und unserem Schulsystem befasst. Es darf jetzt aber nicht der Schluss gezogen werden, als ob im Schulwesen in den letzten Jahren nichts gegangen wäre, und wir irgendwie ein rückständiger Kanton wären. Dies ist wirklich nicht der Fall! Wir dürfen behaupten, dass unser Kanton ein Schulwesen besitzt, das sich vertreten lässt. Es ist schwierig – jede Schulstufe erhebt Anspruch darauf, dass sie die wichtigste ist. Dies beginnt bereits im Kindergarten: ohne guten Kindergarten gibt es später keine vernünftigen Leute! usw. Wir als Volksvertreter haben die Aufgabe, gewisse Akzente zu setzen und die Übersicht zu wahren. Zu den Gemeinden: Auslöser der heutigen Diskussion sind die Initiativen. Die Gemeinden hatten das Gefühl, der zentralistische Kanton schreibe ihnen alles vor. Sie möchten aber über ihre Schulen – die bis anhin meist auch gut geführt waren – etwas zu sagen haben. Unsere Fraktion ist immer für die Gemeinden eingestanden, sie zeigte immer sehr viel Verständnis für deren Anliegen. F. Graf gibt bekannt, wie die SVP-EVP-Fraktion beschlossen hat: Wir möchten auf die Vorlage eintreten. Ganz unbestritten ist, dass der Kanton Träger der Sekundarstufe I sein soll. Es geht auch darum, die Realschule aufzuwerten, sonst wird sie mit der Zeit verschwinden. Wir sind auch der Meinung, dass dort, wo es angezeigt erscheint, der Kanton die Realschulgebäude übernimmt, dass aber andererseits eine Miete durchaus möglich ist Wir sind im weiteren dafür, dass der Kindergarten zwei Jahre geführt wird, wir sind aber gegen ein Obligatorium. Der sog. Lehrerinitiative müssen wir die Gemeindeinitiative gegenüberstellen. Die Lehrer haben etwas wenig Vertrauen in die Gemeinden und befürchten, man käme wieder zum alten System mit den sog. Ortszulagen, als nur die besseren Gemeinden ihre Lehrer auch besser besolden konnten. Wir müssen den Gemeinden aber zubilligen, dass sie heute in der Lage sind, ihre Lehrer auch gut und richtig zu entlöhnen. Der JMS-Initiative leisten wir Folge, das heisst, dass innert zwei Jahren die gesetzlichen Bestimmungen für die JMS festgelegt werden müssen. Wir bitten, jetzt auf die Anträge der EKK einzutreten und die Fragen dem Volk vorzulegen. Wenn wir keine Vorabstimmung durchführen, müssen wir alles in die Bildungsgesetzgebung einpacken und damit erwächst uns vielerseits Gegnerschaft. F. Graf ersucht die Landräte, auf die Vorlage einzutreten. Peter Brunner: Die Vorlage betr. Trägerschaft der Volksschulen hat bereits vor der heutigen Debatte im Landrat hohe Wellen geschlagen, nicht zuletzt aufgrund der vielen hängigen Initiativen. Vor allem war auch die Lehrerinitiative umstritten. Aber auch die Gemeinden haben ihre Begehrlichkeiten angemeldet. Es ist für die Schweizer Demokraten unbestritten, dass derjenige, der bezahlt, auch bestimmen und entscheiden kann. Die umstrittene Frage ist, wer eigentlich Arbeitgeber der Schullehrer sein soll, die Gemeinden, der Kanton oder ein Mix? Diese Frage hat auch in unserer Fraktion zu Diskussionen geführt. Wir sind schliesslich zur Meinung gelangt, dass wir den CVP-Antrag unterstützen, damit in der EKK auch diese Variante nochmals überprüft wird. Wir lehnen aber andererseits den SP-Minderheitsantrag ab, weil er eigentlich schon verbindlich ist. Zur Vorlage äussert sich P. Brunner im Moment nicht. Er hofft, dass wir schliesslich nicht zu einer Null-Lösung gelangen. Roland Meury: Bei Eintreten auf die Vorlage könnten heute sehr schwerwiegende Zufallsentscheide entstehen. Die Art und Weise, wie die FDP das Problem angehen will, ist nicht ganz seriös. Sie verlegt die Diskussion auf Einzelaspekte, bevor eine Gesamtkonzeption vorliegt und bevor klar ist, wer in welchem Umfang bei der Ausarbeitung der Gesamtkonzeption mitgestalten soll. Die FDP-Fraktion ist tatsächlich daran, den gordischen Knoten zu finden – wichtiger wäre, ihn zu lösen. Die Grüne Fraktion ist überzeugt, dass die Grundlagen, die dem Landrat zur Verfügung gestellt werden sollen, mit der Variante "alles zum Kanton" ergänzt werden soll. Die Konsequenzen der Kantonalisierung sollen ebenfalls aufgezeigt werden. Es wäre gut, über integrale Lösungen entscheiden zu können. Vom Inhalt her hat die Grüne Fraktion grosse Sympathie für eine kantonale Lösung, weil sie auch die Teilautonomie der Schulen mindestens gleich gut erlaubt wie eine Kommunalisierung. Es liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch: Aus dem gesagten geht hervor, dass die Grüne Fraktion den CVP-Antrag unterstützt. R. Meury appelliert an die SP: er hat kein Verständnis – mindestens nicht für die Mehrheit. Sollte sie sich nicht umstimmen lassen, werden wir die Möglichkeit zur eventuell besten Lösung verlieren. Es wäre ein Über-das-Knie-brechen, wenn wir heute entscheiden würden. Landratspräsident Erich Straumann unterbricht die Sitzung an dieser Stelle. Fortsetzung der Beratung von 96/167 und 96/167A
Landratspräsident Erich Straumann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen: 97/84 Umweltbericht 96 beider Basel; an die Umweltschutz- und Energiekommission; 97/85 Trinationale Ingenieurausbildung; an die Erziehungs- und Kulturkommission; 97/86 Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind; an die Geschäftsprüfungskommission; 97/87 Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden; an die Geschäftsprüfungskommission; 97/88 Aenderung des obligatorischen Gesetzes- und Staatsvertragsreferendums; an Justiz- und Polizeikommission; 97/89 Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GIG); an die Finanzkommission; 97/90 Gesetz über die Aufhebung der Volkswahl der Bezirksschreiberinnen und Bezirksschreiber; an die Justiz- und Polizeikommission.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Kopien dieses Urteils können bei Landschreiber Mundschin bezogen werden. |
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