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96/167 und 96/167A
Berichte des Regierungsrates vom 13. August 1996 und vom 17. Dezember 1996 sowie der Erziehungs- und Kulturkommission vom 10. April 1997: Trägerschaft der Volksschulen und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung sowie Einbezug der Volksinitative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" in die Vorlage "Trägerschaft der Volksschulen und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung". Fortsetzung
Hansruedi Bieri
nimmt als Einzelsprecher aus der Sicht der Gemeinden zum Rückweisungsantrag der CVP Stellung: Ich bin absolut der Meinung, dass die heutigen Strukturen der Schulen nicht mehr optimal sind. Diesbezügliche neue Ideen sind aber vorhanden. Ich will aber nicht, wie es der Antrag der CVP will, alles an den Kanton delegieren. Die Sache mündet nun unweigerlich in eine Lohndiskussion. Der Antrag der CVP erstaunt deshalb.
Ein Teil der heutigen Lehrkräfte fühlt sich in der heutigen Gesellschaft immer mehr als Exoten. Sie grenzen sich immer mehr von dieser Gesellschaft ab; von dem, was ausserhalb der Schule stattfindet. Eine Loslösung der Volksschule von der Gemeinde kann ich mir nicht vorstellen. Die Schule gehört in das Gesamtklima einer Gemeinde. Die zentral geführten Schulen führen in die Ano- nymität. Bald wird es Kommunikatoren oder Animatoren brauchen für das Gespräch zwischen Bevölkerung und Schule. Es geht hier nicht um die Schulbauten, sondern um das Klima in der Gesellschaft. Die Sorge um die Bildung ist eine der nobelsten Aufgaben unserer Gemeinden. Ohne die Bildungsaufgaben bleibt für die Gemeinden nicht mehr viel übrig an Gemeindeaufgaben. Es geht fast um die Abschaffung der Gemeinden. Hände weg von der Verstaatlichung!
Max Ribi
ist auch nicht zufrieden mit der Debatte. Es geht tatsächlich weniger um Bildung als um den Lohn. Es ist legitim, dass sich die Lehrkräfte für ihren Lohn einsetzen. Das pädagogische Mäntelchen ist aber schlecht. Es sei hier aber festgehalten, dass man einen guten Lehrer nie gut genug entlöhnen kann. Wenn wir aber so weiterdiskutieren, wird es nur Verlierer geben, und die Privatschulen werden davon profitieren.
Wenn wir heute dem CVP-Antrag zustimmen, verschieben wir die Sache nur auf später, denn die Initiativen bestehen nach wie vor. Seriöser wäre, einen formulierten Gegenvorschlag vorzulegen, dann könnte das Volk die Initiativen gutheissen oder eben diesen Vorschlag. Die Sache mag wohl eine kleine Verzögerung leiden. Vorbefragungen etc. hätten eine Kumulierung von Neinstimmen zur Folge.
Rita Bachmann
erachtet es als Mitglied der Schulbaukommission als ihre Pflicht, sich über die Beratungen zum Thema Schulhäuser in diesem Gremium zu äussern:
Die Kommission hat Ende März ein Arbeitspapier erarbeitet und der Regierung unterbreitet. Es geht um Gedanken zur Planung der Sekundarstufe. Es fragt sich, ob es Sinn macht, Entscheide zu fällen ohne Kenntnis der Kostenfolge. Zur Zeit ist der Kanton Träger der Sekundarschulen. Der Kanton ist aufgeteilt in Real- und Sekundarschulkreise. Sollten künftig gemäss Vorgabe die Schüler der Sekundar- und Realschule soweit möglich gemeinsam gefördert werden, drängt sich für die Sekundarstufe die Schaffung von Schulzentren mit gemeinsamer Trägerschaft auf. Beim erwähnten Betrag von 140 Mio. Franken handelt es sich lediglich um den Restbuchwert der Sekundarschulhäuser. Damit die StimmbürgerInnen die Frage 2.2 beantworten können, ist einiges mehr an Informationen notwendig.
Es wären aber noch zwei weitere Varianten denkbar, nämlich das Beibehalten des bisherigen Modus oder das Mieten der Schulräume durch den Kanton. Sicher ist heute schon, dass der Kanton bei Uebernahme aller Schulhäuser einen riesigen Verwaltungsapparat aufziehen müsste. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Gemeinden derzeit sehr gut zu den Schulhäusern schauen.
Das Stimmvolk wäre mit dem riesigen Fragenkatalog überfordert. Es erwartet von seinem Parlament klare Vor- entscheidungen und nicht Wunschkataloge. Darum bitte ich um Rückweisung der Vorlage.
Uwe Klein:
Herr Meury hat vor der Mittagspause ein sehr gutes Votum abgegeben. Wir haben wohl das Papier der Kommission und die Unterlagen der Regierung. Es ist aber unverständlich, weshalb dem Landrat die Variante "alles an den Kanton" nicht auch zur Beratung unterbreitet wurde. Da ist noch einiges offen; wir wollen aber für die Zukunft ein gutes Schulgesetz, und da kommt es am Ende nicht auf ein halbes Jahr an. Wir wollen für unsere Jungen ein Gesetz, das Hände und Füsse hat und zukunftgerichtet ist. Also sollten wir hier nicht einfach husch, husch über den Daumen peilen.
Beatrice Geier
freut sich darüber, dass die FDP-Fraktion offenbar am regierungstreusten ist: Zum voraus sei gesagt, dass ich eine hohe Achtung und Respekt vor allen Lehrerinnen und Lehrern habe. Ich habe täglich Kontakte zur Schule. Es ist bedauerlich, dass sich nun ein ganzer Berufsstand zum Spielball der Politik macht und auf eine Ebene begibt, die nicht gut ist. Sicher ist nicht in allen Gemeinden alles nur gut; aber auch mit einem neuen Schulgesetz werden wir die Sache nicht vollständig in den Griff bekommen.
Bitte, bleiben wir nun im gesteckten Rahmen. Wir haben zwei Möglichkeiten, nämlich den Status quo oder die Gemeinden werden Arbeitgeberinnen der Lehrerinnen und Lehrer. In diesem Sinne hätten wir die Abstimmungsfrage auch stellen können. Jetzt geht es um die Trägerschaft des ganzen Bildungswesens. Ich habe die Thesen der SP auch erhalten, und ich nehme an, die CVP habe den gleichen Standpunkt: "Der Kanton trägt und finanziert den Kindergarten, die Primarschule sowie die Sekundarstufen I und II". Das ist nun eine ganz neue Ausgangssituation. Hier wird nun an den Grundfesten des Kantons Basel-Landschaft gerüttelt. Die Stellung der Gemeinden wird stark tangiert. Dazu kommt, dass die Bildungsgesetzgebung massiv verzögert wird. Der Antrag der CVP ist deshalb abzulehnen. Die FDP ist gegen den Zentralismus.
Matthias Zoller:
Es geht nicht um den Lohn, obwohl ich mich in den letzten paar Jahren gefragt habe, ob die Lehrer für ihre Leistung soviel oder so wenig zu gut haben. Es geht mir echt um die Bildung. Die Diskussion und die verschiedenen Meinungsänderungen zeigen aber, dass offensichtlich nicht alle den nötigen Ueberblick haben. Wäre es daher nicht viel ehrlicher und sinnvoller, zuerst alles zu prüfen und erst danach zu entscheiden, damit wir ein möglichst gutes Bildungsgesetzt haben werden?
Claude Janiak:
Inhaltlich werden wir über die Details unseres Papiers diskutieren, wenn die Bildungsgesetzgebung vorliegt. Bezüglich Anstellung der Lehrerschaft wollen wir eine zentrale Lösung. Eine Zustimmung zur Lehrerinitiative wäre eigentlich die konsequente Haltung. Eine Rückweisung macht aber keinen Sinn.
Roland Meury:
Wir reden von allem, nur nicht vom Joker der Gemeindeinitiativen. Man lenkt nun ab. Was passiert, wenn der Gegenvorschlag akzeptiert würde? Im Hintergrund stehen dann immer noch diese Initiativen. In der Kommissionsarbeit erachtete ich die Kantonalisierung noch nicht als prüfungswert. Wenn wir nun die ganze Palette hätten, könnten wir dem Volk zwei Möglichkeiten zeigen, die integral und klar wären, nämlich den Kanton oder das andere. Es besteht die Vorstellung, dass die Lehrer dann ihre Initiative selbstverständlich zurückziehen würden. Mit dem heutigen Vorgehen versucht man nun, den Joker in den Händen zu behalten. Was passiert dann?
Dieter Schenk:
Wir fordern vom Regierungsrat einen formulierten Gegenvorschlag, dann können wir noch einmal darüber diskutieren. Wenn wir uns hier dann einig sind, gehen wir damit vors Volk. Wir wollen nichts verkaufen, zu dem wir schliesslich nicht stehen können.
Claudia Roche Engler:
Anfangs hatte der Gedanke der kantonalen Trägerschaft in der Kommissionsdebatte überhaupt keinen Platz, weil die Gemeindeinitiativen massiv im Raum standen. Eine große Zahl von Leuten braucht nun aber bestimmt eine Denkpause.
Andrea Von Bidder:
Ich unterstütze grundsätzlich die Klärung aller offenen Fragen. Anfänglich leuchtete es mir auch ein, bei der Planung eines neuen Bildungsgesetzes alle Möglichkeiten zu prüfen. Bald spürte ich Widerstände seitens der FDP oder der Gemeindevertreter. Ich fragte mich dann, ob "alles zum Kanton" tatsächlich eine Möglichkeit wäre. Wenn mehr Bürgernähe gefordert wird, können den Gemeinden die schulischen Kompetenzen im gleichen Aufwisch nicht entzogen werden.
Die Lehrerschaft wünscht sich den Ausbau der institutionalisierten Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden. In diesem Sinne weist die Volksinitiative den richtigen Weg.
Die Rückweisung würde eine Abstimmung im laufenden Jahr verunmöglichen und die Situation der Unsicherheit hinauszögern; sie ist daher abzuweisen.
Regierungsrat Peter Schmid:
Wir haben drei rechtsgültig zustande gekommene Volksinitiativen, alle drei kein Meisterwerk der Präzision. Sie lassen alle drei einen unglaublichen Interpretationsspielraum offen. Zwei Gemeindeinitiativen sind Meisterwerke der Formulierung, leider aber widersprüchlich. Die Regierung hat ein Positionspapier verfasst und darin dargelegt, wie sie gedenkt, in dieser schwierigen Ausganglage vorzugehen. Die Konsequenzen sind im Detail dargestellt. Alle Parteien - mit Ausnahme der CVP - haben zu diesem Papier Stellung genommen. Niemand verlangte eine Kantonalisierungs-Variante, daher liegt auch keine vor. Mit dieser neuen Idee schaffen Sie nun neben den vielen unklaren Initiativen eine weitere Unklarheit. Es fällt der Regierung ausserordentlich schwer, darin eine Vereinfachung und Klärung zu erkennen.
Unsere Staatsverfassung gibt uns die Möglichkeit, Grundsatzabstimmungen vorweg zu nehmen. Das ist nun die Idee der Regierung. Die Detaildiskussion findet anlässlich der ersten und zweiten Lesung des Bildungsgesetzes statt. Heute geht es um die Bestandesaufnahme und Klärung der Auftragslage. Intensive Verhandlungen sind vor- ausgegangen. Das von der Regierung vorgeschlagene Vorgehen wurde von allen Gesprächsteilnehmern akzeptiert.
Es kam dann eine weitere Initiative dazu als LehrerInnen-Initiative. Ein Punkt darin ist sehr präzise, nämlich, dass sämtliche arbeitsrechtlichen Bestimmungen abschliessend durch den Kanton zu behandeln sein sollen. Darum hat die Regierung eine nächste Vorlage nachgereicht und dem Landrat vorgeschlagen, diese Initiative einem Gegenvorschlag gegenüber zu stellen.
Ein zweiter verfassungsmässiger Punkt betrifft § 94, worin festgehalten ist, dass die Schule in Verbindung mit den Eltern für eine den Anlagen und den Fähigkeiten der Schüler entsprechende Erziehung und Bildung zu sorgen haben. Das Angebot ist für Schülerinnen und Schüler gleich. Das gesamte Schulwesen untersteht der Aufsicht des Kantons. Dieser Grundsatz ist zu beachten, wenn die Regierung Vorschläge unterbreitet. Hier geht es um die Qualitätsgarantie. § 95 ermächtigt die Gemeinden, sich im Rahmen von Verfassung und Gesetz selber zu organisieren.
Mit der Idee, einen atmosphärisch emotional wichtigen Punkt aus dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinden zu entfernen, bricht man einen wichtigen Punkt heraus. Die Menschen sollen aber dort, wo sie leben, etwas beeinflussen können. Wenn wir diese Einflussnahme behindern, führt dies politisch atmosphärisch zu schwierigen Problemen. Man muss interessante Aufgaben bei den Gemeinden belassen, damit sich überhaupt noch jemand für die Gemeindepolitik interessiert.
Unter Punkt 5.3 ist aufgeführt, welche Vorstellungen wir zu den Schulträgerbereichen haben. Es braucht eine Aufgabenteilung und eine Flurbereinigung der Zuständigkeiten. Wenn Sie heute nun zum Schluss kommen, der Kanton müsse die Trägerschaft und Hauptverantwortung übernehmen, nehmen Sie den Gemeinden die Möglichkeit weg, im Bereich des Kindergartens und der Primaschule zu agieren. Finanziell wird von vorneherein eine zusätzliche Lohnsumme im Betrag von 150 Mio Franken zu Lasten des Kantons verschoben. Als Folge davon würde eine totale Neuregelung des Finanzausgleiches notwendig. Ich bitte Sie daher, die Vorlage der Regierung und die Vorschläge der Erziehungs- und Kulturkommission aus der besonnenen Phase zu unterstützen.
://: Der Rückweisungsantrag des CVP obsiegt gegenüber dem Minderheitsabtrag der SP.
://: Mit 49 gegen 24 Stimmen wird Eintreten beschlossen.
Beratung des Entwurfs zum Landratsbeschluss betreffend Trägerschaft der Volksschule und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung.
://: Ziffer 1 mit grossem Mehr ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Ziffer 2 (Schulträgerschaft)
Regierungsrat Peter Schmid:
Wenn ich dies richtig verstehe, stellt die FDP zu jedem Punkt den Antrag, die Regierung sei zu beauftragen, einen konkreten Gesetzestext vorzulegen.
Das ist grundsätzlich machbar, aber mit gewissen Konsequenzen. Es kann ja nur Sinn machen, solche Einzelabstimmungen ins Auge zu fassen, wenn das ganze Bildungsgesetz als Entwurf steht. Wir können die Aufgabenteilung, die weit über den Bereich Bildung hinausgeht, nicht jedes Quartal neu "büschele". Der Ueberblick sollte gewahrt bleiben.
Barbara Fünfschilling:
Das soll in Paketform geschehen. Wenn für diese Pakete eine Akzeptanz vorliegt, könnte auch das Ganze eher akzeptiert werden. Roland Meury sieht die Situation betreffend Gemeindeinitiativen völlig richtig. Die Regierung wird den richtigen Zeitpunkt festlegen.
Beatrice Geier:
Entweder will oder kann man uns nicht verstehen. Wir wollen konkrete Fragen und/oder ausformulierte Gegenvorschläge. Wir wollen dem Volk verbindliche Vorlagen unterbreiten. Wir wollen die Konsultativbefragungen überspringen.
://: Der Rückweisungsantrag der FDP zu Ziffer 2 wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.
://: Ziffer 2.1 findet diskussionslos Zustimmung.
Stellungnahmen des Landrates zum Fragenkreis 2
://: Ziffer 2.1: Zustimmung zur Fragestellung mit 64 zu 0 Stimmen.
Ziffer 2.2: Zustimmung zur Fragestellung mit 59 zu 0 Stimmen.
Ziffer 3 (Kindergarten)
://: Der Rückweisungsantrag der FDP zur Ausformulierung wird mit klarer Mehrheit abgelehnt.
Detailberatung zu Ziffer 3
Andrea Von Bidder:
Der Kindergarten ist heute ganz in der Obhut der Gemeinden. Der Kanton legt einen Minimallohn, die Lektionenzahl und die Klassengrössen fest. Die nichtformulierte Initiative möchte den Kindergarten als erste Stufe in die Volksschule integrieren. Regierung und Kommission sind bereit, dieses Begehren ins neue Bildungsgesetz aufzunehmen. Die KG-Initiative möchte zudem eine kantonale Gesetzgebung betreffend Kindergarten. Bei der Anhörung der Initianten wurde offensichtlich, dass eine Gleichstellung mit den heutigen Primarlehrkräften angestrebt wird. Dieses Begehren soll aber unter Punkt 4 im Zusammenhang mit der Volksinitiative betreffend Bildungsgesetzgebung zur Abstimmung gelangen. Hier kann also auf die Diskussion über die Besoldungsfragen in den Kindergärten abgesehen werden (Hinweis auf Seite 4 des Berichtes).
Elisabeth Nussbaumer:
In einem Punkt waren wir nicht einverstanden, wie dies aus dem Bericht hervorgeht. Wir wollen zurückkommen auf die Formulierung, wie sie in der Regierungsvorlage enthalten ist. Unter Ziffer 3.3 müsste es heissen ...
"Für ein zweijähriges Kindergartenangebot mit einjährigem Besuchsobligatorium" ...
Roland Meury:
Die Grüne Fraktion ist nicht für ein Obligatorium. Ich verstehe das Problem der Sozialisation, aber wo hören wir auf. Es gibt nicht wenig Eltern, denen man die Kinder schon bei der Geburt wegnehmen sollte. Irgend einen Spielraum müssen wir noch lassen.
Barbara Fünfschilling:
Die FDP plädiert für die Freiwilligkeit. Was gut funktioniert, wollen wir nicht total auf den Kopf stellen.
://: Der Antrag Nussbaumer wird abgelehnt.
://: Dem Gegenvorschlag (Seite 4 des Berichtes) wird im Sinne einer Schlussabstimmung mit 57 zu 1 Stimme zugestimmt.
Ziffer 3.1 des Entwurfs zum Landratsbeschluss:
keine Wortmeldung
://: Ziffer 3.1 wird mit 63 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
://: Ziffern 3.2 und 3.3 kommentarlos gutgeheissen
Barbara Fünfschilling
zieht zur Vereinfachung des Abstimmungsprozederes namens der FDP-Fraktion deren Anträge zu den Punkten 4.3 und 5.2 zurück.
://: Eintreten auf den Gegenvorschlag ist unbestritten.
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