LR Protokoll 15.05.1997 (Teil 5)
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Protokoll der Landratssitzung vom
15. Mai 1997
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Übersicht Landratssitzungen
(Traktanden und Protokolle)
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Detailberatung des Gegenvorschlags
Andrea Von Bidder , Präsidentin der Erziehungs- und Kulturkommission, erklärt, dass die Kommission es in Anbetracht des engen inhaltlichen Zusammenhangs mit der Vorlage 96/167 als sinnvoll erachte, die Initiative in Form von Vorlage 96/167A gleichzeitig zur Abstimmung und die inhaltliche Verwandtschaft auch in der Formulierung des Gegenvorschlags zum Ausdruck zu bringen. Die Initiative selbst habe in der Kommission keine Mehrheit gefunden. Entgegen des Verweises im Bericht auf Seite 9 seien ihre Ausführungen zum Gegenvorschlag auf Seite 5 zu finden. Gegenvorschlag und Initiative wiesen in vielen Punkten sehr ähnliche Formulierungen auf und unterschieden sich nur in einem Punkt diametral voneinander. Wichtig sei, dass in den Titeln die Parallelität der Stossrichtung, aber auch der Unterschied klar zum Ausdruck komme, weil der letztere im Abstimmungskampf ein zentrales Thema sein werde. Über den IST-Zustand, über die Begehren der Volksinitiative, die mehr oder weniger auf die Beibehaltung des IST-Zustandes hinausliefen, und über die Intentionen des Gegenvorschlages gebe das grüne Beiblatt "Möglichkeiten der Anstellungsregelungen" Auskunft. In einem Zeitungsartikel seien die Ortszulagen im Kanton Aargau als "Überbleibsel aus früheren Jahrzehnten" apostrophiert worden, aus Zeiten also, wo die Lehrersuche noch grosse Schwierigkeiten bereitet habe. Auch über das Wiederwahlprozedere in diesem Kanton hätten die Medien in den letzten Wochen kritisch berichtet. Dieses Klima der Unsicherheit sei nicht nur für die Lehrkräfte mühsam und belastend, sondern auch für die SchülerInnen. Die pädagogisch-fachliche Inspektion solle nach wie vor kantonal geregelt bleiben, und als logische Folge davon müsse man es mit den Anstellungsverhältnissen eben so halten. Max Ribi halte sie entgegen, dass die Art der finanziellen Regelung nicht nur auf die Löhne, sondern auch auf die Qualität der Schule einen Einfluss habe, wie u.a. das Engagement des Verbandes Schule und Elternhaus im Zusammenhang mit der Initiative beweise. Die Schulqualität hänge überdies ab von den Materialbudgets, den Stützkursen, den allgemeinen pädagogischen Zusatzangeboten, der Handhabung der Doppelzählung der fremdsprachigen SchülerInnen, der Kompensation des Französischunterrichts in Mehrjahrgangsklassen und weiterem mehr. Sie sei froh, dass sie einem Schreiben des Verbandes der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten folgenden Passus habe entnehmen können: "... Doppelspurigkeiten und Leerläufe kosten den Steuerzahler viel Geld und sind darum zu vermeiden!" In den unzähligen Lohnabrechnungen jeder Gemeinde sehe sie eine dieser Doppelspurigkeiten. Sie halte es für eine Pflicht der Landrätinnen und Landräte als VolksvertreterInnen, auch an die kleinen Gemeinden zu denken, die zum Teil gar nicht im Parlament vertreten seien und vermutlich mit einer eigenen Besoldungsabrechnung überfordert wären. Sie bitte den Rat, beim Entscheid zwischen Volksinitiative und Gegenvorschlag alle diese Bedenken zu berücksichtigen. Claudia Roche macht darauf aufmerksam, dass die SP-Fraktionen einen Antrag eingebracht habe, der hauptsächlich Punkt 4.1, aber logischerweise auch Punkt 4.3 betreffe. Er laute wie folgt: "Der nichtformulierten Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" wird Folge gegeben, und die Punkte 4.2 und 4.3 werden dementsprechend gestrichen". Die Bildungsinitiative - der Begriff Lehrerinitiative erscheine ihr tendenziös - sei zustande gekommen, als die Gemeinden unter dem Schlagwort "Mehr Kompetenzen" für die einen erschreckende Forderungen wie - Aufhebung der Richtzahlen bei der Klassenbildung, - Festlegung eines Minimallohnes durch den Kanton, - alle weiteren Lohnkompetenzen bei den Gemeinden, - Abschaffung des Erziehungsrates, - Autonomie bei der Wahl von Lehrkräften sowie bei der Bestimmung der Schulbehörden erhoben und damit die Gefahr eines bildungspoltischen Wildwuchses von wohlhabenden Gemeinden mit viel Gestaltungsspielraum einerseits und ärmeren Gemeinden andererseits, bei denen die Gestaltung des Schulwesens sehr stark vom persönlichen Engagement der Verantwortlichen abhänge, heraufbeschworen hätten. Die den Gemeinden vorschwebende Trägerschaftsregelung und den damit verbundenen, viel zu grossen Spielraum der Kommunen lehnten die Initiantinnen und Initianten ebenfalls ab. Was immer man von der Initiative auch halten möge, so müsse ihr doch zugute gehalten werden, dass sie viel zur Diskussion beigetragen habe und - nach Meinung der SP-Fraktion - in ihrer Zielsetzung richtig liege. Die Lohnfrage sei eine zentrale, aber nicht die einzige Frage. Der bildungspolitische Rahmen müsse insgesamt ganz klar kantonal abgesteckt sein und gleiche Rechte und Pflichten für die Schulen von Allschwil bis Ormalingen gewährleisten. Unter dieser Prämisse könne mehr Freiheit abgetreten werden, sofern die Kräfte auf die Bildungsinhalte konzentriert blieben. In diesem Sinne gebe die SP-Fraktion einstimmig der Initiative den Vorzug. Matthias Zoller gibt bekannt, dass die CVP-Fraktion für die Initiative eintrete, weil es ihr wichtig erscheine, dass auch im Schulbereich, der ja vom Kanton fernbestimmt werde, dem Grundsatz "Wer bestimmt, bezahlt!" nachgelebt werde. Alles andere wäre blosse Augenwischerei. Max Ribi müsse bedenken, dass es in dieser Frage nicht auf die Qualität des Lehrkörpers, sondern allenfalls noch auf den Goodwill bzw. den mangelnden Goodwill der Gemeinden ankomme. Wenn die Definition von Subsidiarität zutreffe, die man ihn gelehrt habe, nämlich, dass alles, was auf höherer Stufe besser erledigt werde, dort zu belassen und nur der Rest nach unten zu delegieren sei, bzw. umgekehrt, dass alles so tief unten wie möglich erledigt werden solle ausser dem, was auf höhere Stufe besser angesiedelt sei, wenn also der Rat dieser Definition zustimme, so müsse er konsequenterweise auch der Volksinitiative stattgeben. Ihm falle kein anderes Beispiel für den Unsinn eines übertriebenen Föderalismus ein als die sechsundzwanzig verschiedenen Schulsysteme in der Schweiz. Dieter Schenk gibt zu Protokoll, dass die FDP-Fraktion die Initiative der Lehrerschaft ablehne und für den Gegenvorschlag eintrete. Wenn der Rat der Initiative Folge leiste, entziehe er einerseits dem Volk den Entscheid in dieser wichtigen Frage, und andererseits rücke er wieder vom Grundsatz der Gemeindeautonomie ab. Davor müsse mit Nachdruck gewarnt werden. Fritz Graf erachtet es nicht als bildungspolitischen Rückschritt, wenn der Landrat die Initiative ablehnt. Er traue den Gemeinden zu, ihre LehrerInnen anzustellen und zu besolden, und zwar gut zu besolden, damit diese nicht in Versuchung kämen, in Nachbargemeinden abzuwandern. Die SVP/EVP-Fraktion lehne die Initiative einstimmig ab und ziehe es vor, dem Volk in dieser Sache das letzte Wort zu überlassen. Eva Chappuis bezeichnet es Wille aller Arbeitgeber, sowohl die Arbeitsinhalte als auch die Anstellungsbedingungen wie Entlöhnung, Anspruch auf Fort- und Weiterbildung usw. autonom mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vereinbaren. Wenn man die Besoldung der PrimarlehrerInnen den Gemeinden überliesse, wäre es etwa so, als ob eine Verkäuferin gleichzeitig in die Dienste von Coop und Migros aufgenommen und der erstere den Lohn und die letztere die übrigen Arbeitsbedingungen festlegen würde. Lehrkräfte hätten genau so gut wie andere Personen Anspruch auf klare Verhältnisse und einen Partner (ArbeitgeberIn), und dieser müsse entweder der Kanton oder die Gemeinde sein. Dass dieser Partner nicht die letztere, sondern nur der erstere sein könne, sei nicht zuletzt aus Gründen der Schulqualität selbstverständlich. Urs Wüthrich stellt fest, dass bisher die Kompetenz des Kantons, ganz wesentliche Anstellungskriterien wie das Arbeitsvolumen, die Klassengrössen, die Pflichtstundenzahl und die Lehrpläne auch in Zukunft festzulegen, nicht bestritten worden sei, so dass es völlig inkonsequent wäre, einen Bereich der Arbeitsbedingungen einer anderen Instanz zu übertragen. Die SP-Fraktion vertrete die Meinung, dass der Wettbewerb zwischen den Schulen nicht auf dem Feld der Arbeitsbedingungen ausgefochten werden solle, sondern über die Gestaltung des Unterrichts durch die Schulträger zusammen mit der Lehrerschaft. Dies sei keineswegs eine neue Idee, denn beispielsweise im Submissionswesen gehe die Intention neuerdings dahin, den Konkurrenzkampf über die Dienstleistungsqualität und die Arbeitsorganisation und nicht mittels ungleich langer Spiesse über die Arbeitsbedingungen auszutragen. Im Geiste der Ermahnung von Max Ribi, dass hier über Bildung und nicht über Lohn gesprochen werden solle, halte er es für wichtig, dass die Auseinandersetzung über die Schulqualität an der Front, d.h. auf Gemeindeebene, stattfinde und nicht durch Lohnverhandlungen beeinträchtigt werde. Philipp Bollinger erklärt, im bisherigen Verlauf der Debatte noch keinen inhaltlich gewichtigen Grund zu hören bekommen zu haben, der für eine Änderung am Status quo gesprochen hätte. Wenn der Initiative Folge gegeben würde, wäre die von FDP-Seite nicht zu unrecht beschworene Gefahr, dass die Diskussion über die Bildungsgesetzgebung zu sehr auf die LehrerInnenlöhne reduziert werden könnte, erst einmal gebannt. Beatrice Geier bezeichnet es als gewagtes Spiel, dieser Initiative von zentraler Bedeutung einfach Folge zu leisten und nicht den Mut aufzubringen, sie einer Volksbefragung zu unterziehen. Während der Landrat im Zusammenhang mit den Schulbauten seine Kompetenz gemäss Schulgesetz nicht habe wahrnehmen und lieber das Volk über die Trägerschaft der Realschule habe befragen wollen, versuche man nun die Frage, wer ArbeitgeberIn der Schulen sein solle, husch husch unter den Tisch zu wischen, nur um sie nicht dem Volk unterbreiten zu müssen. Dabei übersehe man, dass sie im Rahmen der Gesetzgebung doch noch vors Volk kommen und dannzumal das ganze Revisionswerk gefährden werde. Sie fordere den Rat auf, konsequenterweise die Initiative samt Gegenvorschlag dem Stimmvolk zu unterbreiten, zumal er damit kein Risiko eingehe, weil Verfassung und kantonale Rahmenbedingungen die Gemeinde daran hinderten zu machen, was sie wollten. Urs Steiner fragt Regierungsrat Peter Schmid, ob man nicht Gefahr laufe, wie vor Jahren im Kanton Bern über die Ortszulagenregelung die grossen gegenüber den kleineren Gemeinden zu bevorzugen, und mittels welcher Steuerungsmassnahmen vermieden werden könne, dass ein ausgezeichnetes Bildungswesen so aufs Spiel gesetzt werde. Hansruedi Bieri hätte nicht einmal gegen ein Verbleiben beim Status quo etwas einzuwenden, gibt aber als ehemaliger Gemeindepräsident und aus privatwirtschaftlicher Sicht seinem Unmut darüber Ausdruck, dass in Schulangelegenheiten jedesmal die Lohnfrage zum zentralen Thema gemacht werde, obwohl viele andere Kriterien ebenso wichtig seien und es nebst den Lehrern noch mehr andere Gemeindeangestellte gebe, bei denen wegen der Trägerschaft kein Aufhebens gemacht werde. Bei einer Gemeinde angestellt zu sein, sei nach wie vor attraktiv, in mancher Hinsicht sogar noch attraktiver als eine kantonale Anstellung. Jedesmal, wenn man über Lehrerlöhne diskutiere, werde sofort ein Bezug zur Qualität hergestellt, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass in der Privatwirtschaft in den letzten Jahren nur noch von Qualitätssteigerung und nicht von Lohnerhöhungen die Rede gewesen sei. Seine Vision sei, dass über die Leistungskomponente dereinst nicht der "böse" Gemeinderat, der "böse" Finanzchef oder die "böse" Schulpflege, sondern die Schulleitung befinden werde. Regierungsrat Peter Schmid antwortet auf die von Urs Steiner aufgeworfenen Fragen, dass beides - mehr Spielraum der Gemeinden und ein kantonaler Steuerungsmechanismus gegen mögliche negative Folgen dieses Spielraumes - nicht zu haben sei. Spielraum sei Bandbreite, und Bandbreite bedeute, dass sie in beiden Richtungen genutzt werden könne. Wer dieses System bejahe, müsse auch gleichzeitig in Kauf nehmen, dass jene Gemeinde, die Willens sei, mehr Mittel im Besoldungs- und Lehrmittelbereich zu investieren, besser dastehe als eine Gemeinde, die dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sei. Der Vorschlag der Regierung gehe dahin, dass der Kanton die Lohnklassen vorgeben und alles Übrige nach der Besoldungsordnung der Gemeinde laufen solle. Es handle sich also um eine Art Mischgleichstellung mit kantonaler Grundausstattung und Gleichstellung mit dem übrigen Gemeindepersonal in Detailfragen. Die Problematik der Ortszulagen sei in der Zwischenzeit durch die Ausgestaltung des Finanzausgleichs entschärft worden. Wenn es zu Unterschieden zwischen den Gemeinden kommen sollte, liege dies, wie bereits ausgeführt, an diesen selbst und ihrer Bereitschaft, in das Erziehungswesen zu investieren. Roland Meury gibt bekannt, dass die Fraktion der Grünen der Gesetzesinitiative gegenüber dem Gegenvorschlag den Vorzug gebe. Seiner Erfahrung nach beschäftigten das Volk heutzutage weniger Fragen wie diejenige, wer die LehrerInnen bezahlen solle, als die durch die unsichere Wirtschaftslage kompromittierten Zukunftsaussichten ihrer Kinder, die Kontakte zwischen Elternhaus und Schule und die Ausbildungsinhalte. Bezüglich des Inhaltlichen schliesse er sich der Argumentation der SP-Fraktion an. Bruno Steiger bezeichnet namens der SD-Fraktion den Gegenvorschlag zur Initiative als absolut widersprüchlich, weil er einerseits die Gemeinde als Arbeitgeberin der KindergärtnerInnen und PrimarlehrerInnen vorsehe und andererseits ihre Kompetenzen durch kantonale Bedingungen wieder einschränke. Seine Fraktion ziehe, was die Lehrkräfte anbelange, einheitliche Entlöhnung und Bedingungen vor, fordere aber, dass der Kanton angesichts der im Vergleich zu anderen Berufsgruppen überdimensionierten Besoldung der LehrerInnen über die Bücher gehen müsse. Einige Gemeindevertreter liessen die "Heimatglocken" erschallen und versuchten sich zu profilieren, ohne zur Kenntnis nehmen zu wollen, dass zu viele Köche den Brei verderben würden und die Kantonalisierung insgesamt billiger zu stehen kommen werde. Die SD-Fraktion werde der Volksinitiative zustimmen. Andrea Von Bidder weist darauf hin, dass auch bei einer Annahme der Volksinitiative Bildungsgesetzgebung durch den Landrat die Gemeindeinitiativen hängig blieben und zur Abstimmung gebracht werden müssten, wenn die Gemeinden sich nicht zu einem Rückzug entschliessen könnten. Landratspräsident Erich Straumann lässt über den Antrag der SP-Fraktion, der Volksinitiative Bildungsgesetzgebung Folge zu leisten, zuerst abstimmen. Falls dieser angenommen werde, müsse der Gegenvorschlag nicht mehr behandelt werden. ://: Der Antrag der SP-Fraktion, lautend: "Der nichtformulierten Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" wird Folge gegeben, und die Punkte 4.2 und 4.3 werden dementsprechend gestrichen" , wird mit 36:32 Stimmen angenommen. Punkte 5.1 und 5.2 Andrea Von Bidder , Präsidentin der Erziehungs- und Kulturkommission, schickt voraus, dass die Regierung und die Kommission beantragen, der nichtformulierten Initiative "Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons" Folge zu geben. Gemäss § 78 des Gesetzes über die politischen Rechte bedeute dies, dass der Landrat eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten habe, und die Kommission beantrage, diesen Auftrag der Regierung heute zu erteilen. Das zentrale Anliegen der Initianten sei, als Schulart ins neue Bildungsgesetz aufgenommen und nicht nur wie bis anhin unter Besondere Dienste aufgeführt zu werden. Das Problem bestehe darin, dass dann alle regierungsrätlichen Beschlüsse, z.B. derjenige, dass der Freitag nach Auffahrt für alle Schulen frei sei, im Gegensatz zur jetzigen Regelung auch für die Jugendmusikschulen gelten würden. Wie der Projektleiter des Bildungsgesetzes der Kommission versichert habe, stehe aber der Aufnahme der Jugendmusikschulen als Schulart nichts im Wege. Die Initiantinnen und Initianten wünschten auch, dass der musikalische Grundkurs allen Kindern offen stehe. Die Regierung und die Kommission beantragten dem Rat, dieses Anliegen durch Integration des Grundkurses in die Primarschulen zu erfüllen. Was die Umsetzung der weiteren Anliegen der JMS-Initiative angehe, verweise sie auf den Kommissionsbericht, wobei sie feststellen müsse, dass bei der Übertragung des Textes leider jener Abschnitt verloren gegangen sei, in dem sie die Forderung der Initiative abgehandelt habe, dass der Kanton auch die Qualität des Musikunterrichts kontrollieren solle. In ihrem Entwurfstext habe sie dazu wie folgt Stellung genommen: "Dies entspricht der Auffassung von Kommission und Regierung." Von einzelnen, nicht zentralen Forderungen abgesehen, hätten sich die Initiantinnen und Initianten anlässlich der Anhörung in der Kommission als sehr zufrieden erklärt. Die Kommission habe sich dann auch einstimmig hinter diese Realisierung gestellt. Zum Wesen einer nichtformulierten Initiative gehöre, dass sie dem Gesetzgeber immer einen Interpretationsspielraum offen lasse. Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission bitte sie den Rat, Punkt 5.1 des Landratsbeschlusses zu verabschieden und der Regierung entsprechend Punkt 5.2 Auftrag zu erteilen. Wenn so Beschluss gefasst werde, gelange die JMS-Initiative nicht im September zur Abstimmung. Vielmehr werde sie dann dem Volk im Rahmen des definitiven Bildungsgesetzes vorgelegt. Theo Weller zitiert Absatz 3 unter Ziffer 10.5 Lösungsvorschlag zur Initiative auf Seite 40 der Vorlage und fragt den Regierungsrat, ob er und das Schulinspektorat tatsächlich den Grundkurs in den obligatorischen Unterricht der beiden ersten Primarschuljahre integrieren wollten und wie diese Integration im Detail aussehen werde. Die SVP/EVP-Fraktion müsse vor Änderungen an den natürlich gewachsenen Strukturen des Musikunterrichts warnen, weil man damit die Jugendmusikschulen ihres guten Aufbaues berauben und die Qualitätssicherung der Grundkurse in Frage stellen würde. Ihres Erachtens seien die Leiter der Jugendmusikschulen für diese Aufgaben prädestinierter als etwa die Rektoren der Primarschulen. Zudem werde dem Grundkurs an den Primarschulen nur sekundäre Bedeutung zugeordnet, weil man dort andere Probleme zu lösen habe. Nach Absatz 6 dürfe davon ausgegangen werden, dass durch die Privatisierungsmöglichkeit der notwendige Druck auf die Jugendmusikschulen zukommen werde. Da er kein Antragsrecht habe, wünsche er zumindest, dass in das Bildungsgesetz folgende Formulierung übernommen werde: "Der Grundkurs wird in Zusammenarbeit mit den Primarschulen als Leistungsauftrag von den Jugendmusikschulen erteilt." Regierungsrat Peter Schmid warnt seinerseits davor, sich hier beiläufig in einen kleinen Machtkampf hereinziehen zu lassen, der sich zur Zeit im Primar- und Jugendmusikschulbereich tatsächlich abspiele, und darüber zu vergessen, dass es sich um einen uralten, politisch völlig unbestrittenen Wunsch handle, dass der Grundkurs als ein ganz normales Fach in den Primarschulunterricht und dessen normale Kontrollstrukturen integriert und von entsprechend qualifizierten Lehrpersonen erteilt werden solle. Was die Regierung damit meine, habe sie in der Vorlage ausgedeutscht. Für sie komme es überhaupt nicht in Frage, den ohnehin schon komplexen Kontrollmechanismus in den Schulen noch mehr zu komplizieren. Die JugendmusikschulleiterInnen müssten abschliessend zur Kenntnis nehmen, dass unter den Schulinspektionsauftrag auch der Grundkurs falle und im Schulinspektorat ein Jugendmusikschul-Inspektor für diese Aufgabe zur Verfügung stehe. ://: Punkt 5.1 des Landratsbeschlusses wird ohne Gegenstimme grossmehrheitlich verabschiedet. ://: Punkt 5.2 des Landratsbeschlusses wird ohne Gegenstimme grossmehrheitlich verabschiedet. Punkt 6 ://: Das Postulat von Ernst Schindler vom 13. November 1983 zur Revision des Schulgesetzes wird ohne Gegenstimme grossmehrheitlich abgeschrieben. Max Ribi fragt, wie man mit der formulierten Gesetzesinitiative über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden umzugehen gedenke, nachdem unter Punkt 4 die nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" angenommen, aber die Frage der Schulträgerschaft noch nicht entschieden worden sei. Die Aufgabenteilungs-Initiative müsse ja zwei Jahre nach ihrer Einreichung vors Volk gebracht werden. Regierungsrat Peter Schmid geht davon aus, dass diese Frage an die Regierung gerichtet sei. Nachdem die heutige Debatte einiges an Klärung gebracht habe, müsse die Regierung erst einmal eine Lagebeurteilung vornehmen und dann in aller Ruhe das Gespräch mit den VertreterInnen der Gemeindepräsidien aufnehmen. Wahrscheinlich werde sie den letzteren empfehlen, das heutige Verhandlungsergebnis im Landrat zu akzeptieren, und auf den Gestaltungsspielraum, der den Gemeinden geblieben sei, sowie auf die in dieser Frage auch nicht ganz widerspruchsfreien Botschaften hinzuweisen, die in letzter Zeit aus Gemeindekreisen zu vernehmen gewesen seien. Er werde sich also bemühen, die Gemeindepräsidien zu einem Rückzug ihrer Initiative zu bewegen. Wenn sie sich zu diesem Schritt nicht entscheiden könnten, werde der Regierung aufgrund der heutigen Landratsbeschlüsse nichts anderes übrig bleiben, als dem Parlament zu empfehlen, die Gemeindeinitiative im Schulbereich abzulehnen.
betreffend Trägerschaft der Volksschule und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung Vom 15. Mai 1997 Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: 1. Der Landrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Regierungsrates vom 13. August 1996 betreffend "Trägerschaft der Volksschulen und der Jugendmusikschulen innerhalb einer neuen Bildungsgesetzgebung". 2. Den Stimmberechtigten werden die folgenden Grundsatzfragen im Sinne von § 32 Absätze 1 und 2 der Kantonsverfassung zur Abstimmung unterbreitet: 2.1 Soll der Kanton Schulträger der Realschule und damit der gesamten Sekundarstufe I werden? 2.2 Soll zur Schulträgerschaft in der Regel auch das Eigentum, die Planung, die Finanzierung und der Unterhalt der entsprechenden Schulbauten gehören? 3.1 Die nichtformulierte Volksinitiative "Kindergarten - erste Stufe der Volksschule" wird abgelehnt. 3.2 Sie wird der Volksabstimmung mit der Empfehlung auf Ablehnung unterbreitet. 3.3 Es wird ihr unter dem Titel "Für einen freiwilligen zweijährigen Kindergarten" ein Gegenvorschlag gegenübergestellt. 4.1 Der nichtformulierten Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindgerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" wird Folge gegeben. 5.1 Der nichtformulierten Initiative "Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons" wird Folge gegeben. 5.2 Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage im Sinn der Erläuterungen der Vorlage 96/167 auszuarbeiten und dem Landrat zuhanden des Volkes vorzulegen. 6. Das Postulat von Ernst Schindler vom 13. November 1983 zur Revision des Schulgesetzes wird abgeschrieben. |
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