LR Protokoll 17. Oktober 1996

Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 1996



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





1 96/211
Bericht der Landeskanzlei vom 25. September 1996: Anlobung von Ursula Sarasin - Wechsler, Pfeffingen, als Mitglied des Bezirksgerichts Arlesheim

://: Ursula Sarasin-Wechsler, Pfeffingen, wird als Mitglied des Bezirksgerichts Arlesheim angelobt.


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin




2 96/111
Bericht des Regierungsrates vom 23. April 1996: Wahl der Mitglieder der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung.

://: Stillschweigend werden die nachfolgenden, von ihren Fraktionen vorgeschlagenen Mitglieder, in die Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung gewählt:

- Rolf Rück, SP
- Josef Andres, CVP
- Hans Ulrich Jourdan, FDP
- Max Ritter, SVP-EVP


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin




3 96/75
Berichte des Regierungsrates vom 19. März 1996 sowie der Umweltschutz- und Energiekommission vom 10. September 1996: Dekret über den Generellen Entwässerungsplan

Jacqueline Halder erläutert den Kommissionsbericht.

Die beiden nächsten Vorlagen handeln vom Gewässerschutz, mit dem in der Schweiz schon sehr früh begonnen wurde; er hat in den vergangenen Jahren enorme Summen verschlungen.

In den letzten 20-30 Jahren ging es vor allem darum, dass alles Wasser durch die Kanalisation in die Kläranlagen gelangt, bis man merkte, dass die Abwasseranlagen durch unverschmutztes Wasser - das immerhin heute fast die Hälfte ausmacht - in ihrem Betrieb gestört und auch die Kosten erhöht werden.

Mit dem neuen Gewässerschutz-Gesetz ist auch eine neue Entwässerungs-Philosophie einhergegangen. Es geht nun vor allem darum, dass sauberes Wasser nicht mehr in die Kanalisation gelangt, sondern versickern kann. Ist dies nicht möglich, soll es in ein Oberflächengewässer abgeleitet werden. Damit kann die Neubildung von Grundwasser entstehen, und den künftigen Generationen können kostspielige Ausbauten und Vergrösserungen von Kläranlagen erspart bleiben.

Diese neue Philosophie bedingt neue Entwässerungsanlagen in den Gemeinden. Sie setzen eine Planung voraus und sind nicht billig. Es geht nun darum, sehr sorgfältig zu planen und genügend Zeit einzusetzen. Die Realisation dieser Entwässerungsanlagen wird vermutlich Generationen lang dauern.

§ 3 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes sagt im 1. Abschnitt, dass die Gemeinden einen generellen Kanalisations- und Entwässerungsplan auf der Stufe eines Entwässerungskonzeptes zu erstellen haben. Im weiteren ist vermerkt, dass der Landrat im Dekret die Anforderungen an den Generellen Kanalisations- und Entwässerungsplan festlegt. Dieses Dekret nun behandeln wir heute.

Das Dekret ist relativ offen gehalten; es lässt den Gemeinden einigen Spielraum. Wichtig sind die Zustandsberichte und die Entwässerungsplanung. Aufgrund der Zustandsberichte ist das Entwässerungskonzept zu erstellen. Die Aufgabe, die heute an die Gemeinden gestellt wird, ist wesentlich anspruchsvoller als seinerzeit der generelle Kanalisationsplan. Mit einer rollenden Planung kann dann auch auf die Siedlungsentwicklung in den verschiedenen Gemeinden Rücksicht genommen werden.

Das neue Gewässerschutzgesetz bringt nicht nur der Umwelt Vorteile, sondern es stellt auch eine Chance für die Natur dar.

Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Die Bau- und Planungskommission hat das Dekret ebenfalls unter die Lupe genommen. Einige Änderungen im Dekret, zu denen sich beide Kommissionen einigen konnten, sind im Bericht beschrieben.

J. Halder bittet den Rat, auf die Vorlage einzutreten und dem Dekret zuzustimmen.

Hanspeter Frey kann mitteilen, dass die FDP-Fraktion einstimmig Eintreten auf das Dekret beschlossen hat. Eine gewisse Flexibilität ist ersichtlich, im Dekret werden gewisse Freizügigkeiten gegenüber den Gemeinden eingebracht. Die FDP ist sich bewusst, dass der Gewässerschutz ein kostspieliges Unterfangen ist; mit den vorgesehenen Regelungen und Fristen ist das Dekret aber vertretbar.

Heidi Portmann: Die SP stimmt ebenfalls einstimmig für Eintreten. Sie sieht das Dekret als langfristige Planung und nicht als etwas, das in den nächsten fünf Jahren realisiert werden muss.

Gut findet H. Portmann, dass die Kommission Projekte, die in diese Richtung gehen, besichtigen konnte. Diese Projekte sind auch finanziell höchst interessant.

H. Portmann stellt betreffend § 3 Absatz 2 des Dekretes folgenden Antrag:

Macht das Fremdwasser mehr als 20% des Trockenwetterabflusses aus, sind Massnahmen zur Verminderung der Fremdwassermengen aufzuzeigen.

Hans Schäublin: Die SVP-EVP-Fraktion stimmt ebenfalls einstimmig für Eintreten, und sie stimmt auch dem Dekret zu. Sie begrüsst, dass langfristig realisiert werden kann.

Adrian Meury: Die Umsetzung des generellen Entwässerungsplanes muss sorgfältig ausgearbeitet werden, sonst ist das Risiko von Fehlinvestitionen allzu gross. Die Kanalisationen befinden sich bekanntlicherweise unter dem Boden, und der Erneuerungsaufwand kann gewaltig unterschätzt werden.

Es ist richtig, dass man den Gemeinden mit einem eher grosszügigen Dekret mit Blick auf die Folgekosten entgegentritt. A. Meury spricht hier ebenfalls vom Fremdwasseranteil von maximal 30%. Einige Gemeinden haben heute schon grosse Probleme im Abwasserbereich und sind bereits in der Planungsphase. Trotzdem ist es sinnvoll, dass wir mit dem Dekret keinen Perfektionismus betreiben. Rund zwei Drittel der Gemeinden, die zur Vernehmlassung Stellung bezogen haben, waren positiv zum Entwurf eingestellt.

Die CVP-Fraktion stimmt für Eintreten und unterstützt das Dekret einstimmig.

Ludwig Mohler: Wasser ist ein kostbares Gut, das wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten ohne Gedanken im Überfluss konsumiert haben. Wasser ist aber nicht gleich Wasser. Wir vergessen gerne, dass das Wasser schliesslich wieder aufgearbeitet werden muss, sowohl als Trink- wie auch als Schmutzwasser.

Der generelle Entwässerungsplan ist eine sinnvolle Neuausrichtung, der zwar Millioneninvestitionen auf Kantons- und Gemeindeebene erfordern wird, der aber schliesslich garantiert, dass auch für die nächsten Generationen Wasser noch in genügender Menge und zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen wird.

Die Schweizer Demokraten können von daher dem Dekret über den generellen Entwässerungsplan einstimmig zustimmen.

Maya Graf: Auch die Grüne Fraktion kann einstimmig auf die Vorlage eintreten. Sie ist der Meinung, dass es sich dabei für die Zukunft um ein wegweisendes Werk handelt. Noch Generationen nach uns werden mit der Planung und Ausführung beschäftigt sein, aber auch Generationen nach uns werden die Kosten dafür zu tragen haben. Die neue Philosophie, deren Ausdruck im Dekret zu finden ist, kann die Grüne Fraktion sehr unterstützen. Der Gewässerschutz hat seinen Stellenwert erhalten. Wir hoffen und erwarten, dass der Spielraum der Gemeinden auch fantasievoll und mit neuen Ideen genutzt werden wird.

Wichtig ist für die Grüne Fraktion aber trotzdem, dass ein solches Dekret auch klare Eckpfeiler setzt, an die sich die Gemeinden halten können. In § 3 Absatz 2 ist der Fremdwasseranteil festgelegt, und zwar mit 30%. Noch in der Vernehmlassung waren dort 20% enthalten. Die Bundesverordnung, die noch in der Vernehmlassungsphase ist, hat ebenfalls 20% vorgesehen. Wir sind der Auffassung, dass im Dekret der Verweis enthalten sein soll, auf diese 20% hin zu arbeiten.

M. Graf stellt darum folgenden Antrag:

§ 3 Absatz 2
30% sind durch 20% zu ersetzen:
"Macht das Fremdwasser mehr als 20% des Trockenwetterabflusses aus, sind Massnahmen zur Verminderung der Fremdwassermengen aufzuzeigen.


Karl Rudin: Das Dekret ist sehr offen gehalten, die Zielrichtung stimmt, und gute Lösungen sind möglich. Gefordert ist ein Konzept. Was heute vorliegt, ist nach Meinung von K. Rudin eine Mischung zwischen Konzept und Vorprojekt. Es geht darum, wo der Schnitt bei der Genehmigung anzubringen ist. Er sollte vor dem Vorprojekt, nach dem Konzept, erfolgen. K. Rudin macht darauf aufmerksam, dass das Dekret so lange keine Probleme verursacht, als bei den Genehmigungsverfahren zwischen Gemeinden und Kanton keine Probleme auftreten. Sobald Juristen oder Gerichte bemüht werden müssten, könnten Probleme entstehen.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider ist froh, generell Zustimmung zum GEP zu spüren, sie dankt dafür.

Es ist für die Bau- und Umweltschutzdirektion wichtig, dass die Gemeinden genügend Zeit erhalten, den GEP seriös anzugehen, gut zu planen.

Zum Anliegen von K. Rudin: Wenn die Gemeinden von Anfang an das Gespräch mit der BUD suchen, können Ungewissheiten und Probleme ausgeräumt werden, und dann ist auch der GEP auf gutem Weg. Dies hat sich schon darin gezeigt, dass die erste Gemeinde - Ormalingen - den GEP bereits erarbeitet hat; er wurde von der Regierung bereits genehmigt.

Zu den Anträgen von H. Portmann und M. Graf: E. Schneider bittet, diesen Antrag abzulehnen. Wir haben uns sehr gut überlegt, ob es richtig ist, 30% festzulegen. E. Schneider ist überzeugt, dass der Bundesvorschlag auf 20% Mühe haben wird durchzukommen. Wenn wir die Gemeinden verpflichten würden, den Fremdwasseranteil auf 20% festzulegen, wäre eine grosse Opposition der Gemeinden mit Begründung der bedeutenden Mehrkosten die Folge.

Würde auf Bundesebene doch die 20%-Marke festgelegt, wäre dies übergeordnetes Recht, und das kantonale Dekret müsste angepasst werden.

E. Schneider bittet, im Interesse der Gemeinden, dem Antrag in der Vorlage zu folgen.

Danilo Assolari: Das Dekret erfüllt die Erwartungen D. Assolaris voll und ganz. Es schafft klare Spielregeln zwischen Verwaltung und Gemeinden resp. den beauftragten Ingenieurbüros. Es lässt aber auch genügend Spielraum, dass die örtlichen Lösungen sauber vorgeschlagen werden können. Der 30%-ige Mischwasseranteil ist vernünftig.

D. Assolari bittet, dem Antrag in der Vorlage zuzustimmen.

Landratspräsident Erich Straumann: Eintreten ist unbestritten.

DETAILBERATUNG DES DEKRETES ÜBER DEN GENERELLEN ENTWÄSSERUNGSPLAN

Titel und Ingress, §§ 1 und 2
Keine Bemerkungen.

§ 3 Inhalt der Zustandsberichte

Heidi Portmann: Die 30% sind durch 20% zu ersetzen. H. Portmann weist darauf hin, dass immer mehr gute Ideen zur alternativen Ableitung von Fremdwasser auftauchen. Auch vom gesundheitlichen Aspekt her ist eine Verminderung wichtig, schliesslich trinken wir dieses Wasser.

Hanspeter Frey: Auch in der Kommission wurde der Fremdwasseranteil diskutiert. H.P. Frey mach beliebt, bei den 30% zu bleiben. Der kleinere Wert würde in den Gemeinden erhebliche Mehrkosten verursachen.

Röbi Ziegler: Um was geht es letztlich? Je höher der Fremdwasseranteil ist, umso stärker wird die Kläranlage eingespeist, umso mehr Reststoffe werden an die Gewässer, die Flüsse abgegeben. Es sollte unsere Zielsetzung sein, dass möglichst wenig Dreck durch die Kläranlage herausfliesst.

Es wurde gesagt, dass man sich dies nicht leisten könne. Es ist aber nirgends eine Frist festgehalten. Keine Gemeinde ist dazu verpflichtet, sich übermässig zu verschulden.

R. Ziegler bittet, dem Antrag von H. Portmann zuzustimmen.

Karl Rudin: Es ist richtig, dass nirgends ein Zeitpunkt festgelegt ist. Es ist aber gescheiter, mit einer Zielformulierung die Gemeinden zu motivieren. Eine Herabsetzung auf 20% kann die Gemeinden zum vornherein zur Resignation verleiten. 30% sind ein erreichbares Ziel.

Danilo Assolari: Die Wirklichkeit wird vergessen: 86 Gemeinden im Kanton sind überbaut. Wir stehen im übrigen nicht vor einem Neubau, sondern vor der Situation, dass der ganze Kanton im Mischsystem entwässert wird, was nun optimiert werden muss.

://: Mit 66:13 Stimmen wird der Antrag von H. Portmann und M. Graf abgelehnt.

§§ 4 und 5
Kein Wortbegehren.

Jacqueline Halder: Es wurde vergessen, das Datum der Inkraftsetzung festzulegen. J. Halder schlägt den 1.1.1997 vor.

://: Dem Dekret wird einstimmig zugestimmt.

Dekret über den Generellen Entwässerungsplan


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin




4 96/158
Berichte des Regierungsrates vom 18. Juni 1996 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 23. September 1996: Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neu- und Ausbau der Abwasseranlagen im Diegtertal

Jacqueline Halder erläutert den Kommissionsbericht.

Im Diegtertal sind die Gewässerschutzziele heute noch nicht erreicht. Anlässlich eines Augenscheins konnte sich die Kommission davon überzeugen. Der Diegterbach ist stark belastet, dies konnte von blossem Auge erkannt werden. Die Nähe zur Autobahn setzt dem Bach zusätzlich zu.

Die beiden lokalen Kläranlagen Eptingen und Diegten machen keinen sehr zuverlässigen Eindruck. Der jetzige Zustand dieser Abwasseranlagen besteht aus der noch funktionierenden ARA Eptingen, 1973 gebaut, die dauernd überlastet ist, vor allem durch die unregelmässig anfallenden, stark belasteten Abwässer der Mineralquelle Eptingen.

Die ARA Diegten, 1970 gebaut, ist heute als ARA nicht mehr in Betrieb. Das Abwasser von Diegten wird heute schon nach Sissach abgeleitet.

Die Kanäle zwischen den Gemeinden sind nicht mehr ganz dicht, so geschieht es immer wieder, dass verschmutztes Wasser ins Grundwasser und in den Diegterbach gelangt.

Sissach besitzt eine stark erweiterte ARA I, diese Anlage hat heute noch Kapazitäten frei.

Die Kommission ist der Meinung, dass der erste Satz von Pos. 2 betreffend der Lohn- und Materialpreisänderungen unter Pos. 1 aufzuführen ist.

Die Kommission beantragt dem Landrat, dem bereinigten Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neu- und Ausbau der Abwasseranlagen im Diegtertal zuzustimmen.

Hanspeter Frey: Der Bedarf ist gegeben, die Anlagen im Diegtertal sind überholbedürftig. Die Vorlage dazu ist sehr detailliert, zeigt sie doch verschiedene Lösungen auf. Die FDP ist der Meinung, dass mit dieser Festvariante wirklich die optimalste Lösung bezüglich Gewässerschutz und Kosten gefunden worden ist. Mit der Reinigung in der ARA Ergolz I in Sissach kommt eine moderne, den heutigen Anforderungen entsprechende Anlage zum Einsatz.

Die Lösung, die von Fischereikreisen bemängelt wird, nämlich 15 l/sek. bei einem Jahresdurchschnitt von rund 450 l/sek., bedeutet aber, dass nicht von einem Rinnsal gesprochen werden kann!

Es scheint uns, dass die Kosten von rund 8.75 Mio Franken marktkonform und zu rechtfertigen sind, wenn man mit anderen Lösungen vergleicht.

In diesem Sinne teilt H.P. Frey mit, dass die FDP-Fraktion einstimmig der Landratsvorlage zustimmt, so wie sie von der Umwelt- und Energiekommission bereinigt vorliegt.

Röbi Ziegler: Eine Sanierung der Abwassersituation im Diegtertal ist längst überfällig. Bei einem mittelgrossen Regenguss laufen die Kanäle zwischen Diegten und Eptingen über und das Wasser ungeklärt in den Bach.

Die Vorlage weist allerdings auch Schönheitsfehler auf. Ein wesentlicher Schönheitsfehler liegt darin, dass sie vom Prinzip abweicht, Abwässer nach Möglichkeit vor Ort zu klären. Wir haben geprüft, ob dies nicht machbar, ob nicht eine andere Lösung möglich wäre. Vom AIB erhielten wir auf unsere Fragen eine abschlägige Antwort. Aus diesen Gründen bleibt nichts anderes übrig, als die vorgeschlagene Lösung zu akzeptieren.

Die SP-Fraktion stimmt mit erkennbarer Mehrheit der Vorlage zu.

Hans Schäublin kann der Vorlage wie vorgelegt zustimmen. Die Fraktion der SVP-EVP ist der Meinung, es handle sich um eine ausgewogene Vorlage und stimmt ihr zu.

Uwe Klein: Die Vorlage wurde sehr gut vorgestellt. Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt der Vorlage zu.

Heidi Portmann: Eine Minderheit der SP-Fraktion beantragt, die Vorlage zurückzuweisen. Es ist sicher die beste Variante, die der Kommission vorgelegt wurde. Wir vermissen aber einen Vorschlag - es betrifft speziell Eptingen - mit Kleinpilzanlagen, also eine Variante, die ökologische und ökonomische Vorteile bringen könnte.

Wir haben in der Kommission nachgefragt, ob beispielsweise z.B. Kleinsandfilteranlagen geprüft worden sind, was mit Nein beantwortet worden ist. Um die Abwässer ökologisch und vermutlich auch günstiger entsorgen zu können, nur zwischen 4'500 - 6'000 m2. Dies ist wirklich sehr wenig, sodass man sich vorstellen könnte, dass vier dezentrale Anlagen erstellt werden könnten. Eine solch ökologische Anlage würde nachhaltiger arbeiten, nämlich praktisch ohne Energie, sie würde auch nicht soviel Technik benötigen, entsprechend würde sie auch billiger. Wir müssen aufpassen - nachdem das Verursacherprinzip angewendet wird - dass wir nicht einfach frisch drauflos planen und bauen, was schliesslich die kleinen Einkommen sehr belasten werden können.

H. Portmann beantragt, die Vorlage aus den erwähnten Gründen zurückzuweisen.

Maya Graf: Auch die Grüne Fraktion hat nach längerer Diskussion beschlossen, Rückweisung zu verlangen. Es ist keine Frage, dass eine Sanierung dringend notwendig ist, es kann damit auch nicht mehr lange zugewartet werden. Die Frage ist, wie dies geschehen soll.

Wir stellen fest, dass bei dieser Vorlage - ganz im Gegensatz zum vorher besprochenen Geschäft - von der neuen Philosophie nicht viel enthalten ist.

Es handelt sich um eine rein technische Lösung; dies bemängelt die Grüne Fraktion. Es gibt keine einzige Variante, die eine dezentrale Lösung aufgezeigt hätte. Nach zweimaligem Nachfragen haben schliesslich zwei Mitglieder der UEK einen Brief erhalten, in dem diese Möglichkeit kurz aufgezeigt worden ist. Wir sind überzeugt, dass eine solche Lösung nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch Sinn machen könnte.

Die Grünen beantragen darum Rückweisung mit der Auflage, nochmals andere Varianten zu prüfen, die eine dezentrale Lösung in den Mittelpunkt stellen.

M. Graf bittet um Unterstützung der Rückweisung.

Emil Schilt möchte eine persönliche Erklärung abgeben: Durch eine Zweckänderung in der Firma Eptingen hat man die Sache nicht mehr im Griff. Man sprach bis jetzt von Altlasten, hier handelt es sich um eine Neulast. Wenn jemand eine Neulast entwickelt, sollten vom AUE Schritte unternommen werden, um eine Lösung zu erreichen; der Verursacher muss zur Rechenschaft gezogen werden. Aus diesen Gründen kann E. Schilt der Vorlage nicht zustimmen.

Karl Rudin: Das Konzept dieser Vorlage überzeugt nicht; das Prinzip wird durchbrochen, nämlich von Kleinkläranlagen wegzukommen. Was K. Rudin vor allem stört, ist, dass die Industrieabwässer schuld seien, dass nun alles nach Sissach abgeleitet wird. Es ist aber heute durchaus für einen Betrieb zumutbar, dass er mithilft, die Abwässer vorzuklären, oder - eine weitere Variante - dass mit einer Kleinkläranlage eine Vorstufe eingebaut wird, die nicht unverhältnismässig wäre, vor allem darum, weil es hier nicht um giftige Stoffe geht.

Im weiteren ist K. Rudin aufgefallen, dass die Leitungen in Diegten und Tenniken für rund eine halbe Million Franken saniert werden sollen; wenn aber die Gemeinden im Rahmen der GEP-Planung die Leitungen wieder benötigen, erhalten sie sie kostenlos zurück. Dies kann in den nächsten Jahren geschehen; der Kanton müsste dann wiederum einen neuen Kanal bauen. Diese Kosten sind in der Vorlage nicht aufgeführt, sie sind auch nicht genau definierbar.

Max Ritter: Im Bericht ist aufgeführt, dass die Kommission einstimmig zum Beschluss gekommen ist. Nun werden aber andere Stimmen laut, warum wurde dies nicht in der Kommission geklärt?

Danilo Assolari: Die Gegner der Vorlage vergessen wieder einmal das übergeordnete Ziel: den Gewässerschutz im Diegtertal. Die dezentralen Anlagen haben mit unterschiedlichem Abwasseranfall zu kämpfen. Von daher gesehen ist die Lösung mit Speicherkanal, mit der Sanierung von vier Regenausläufen, die weitaus bessere Lösung für den Diegterbach.

D. Assolari bittet, der Regierungsvorlage zuzustimmen.

Heidi Portmann hat in der Kommission zwar zugestimmt, aber klar mit der Bedingung, dass die geforderten Angaben vorliegen. Diese Antwort ist erst vor kurzem, nach der letzten Sitzung der Kommission, eingetroffen.

Maya Graf: Eine Fraktion kann sich anders entscheiden; auch sind seit der letzten Kommissionssitzung neue Erkenntnisse an den Tag gekommen.

Uwe Klein: Zum Rückweisungsantrag: U. Klein warnt vor einer Rückweisung, dies "würde in die Binsen gehen".

Andres Klein: Es ist schade, wenn solche Anträge abgetan werden mit der Bemerkung, sie "gingen in die Binsen". In Deutschland gibt es mehrere Städte mit über hunderttausend Einwohnern, die solche Kläranlagen besitzen und die funktionieren.

Schon seit bald 10 Jahren hört A. Klein von der Regierung, dass der Schmutz dort aus den Gewässern genommen werden soll, wo er anfällt. Ständig liegen aber wieder Vorlagen auf dem Tisch, die beantragen, Kläranlagen am Ort des Schmutzanfalles aufzuheben. Was geschieht im übiorgen, wenn Sissach ausfällt?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Es ist ihr gleich ergangen wie M. Ritter; E. Schneider war der Meinung, in der Kommission alle Auskünfte erteilt zu haben. Hätte die Kommission gewünscht, dass alternative Anlagen geprüft werden, und der Auftrag dazu erteilt worden wäre, wäre er ausgeführt worden, so, wie alle Aufträge des Landrates von uns ausgeführt werden.

Darum erlaubt sich E. Schneider, hier die Kritik anzubringen, dass in Zukunft solche Anträge in der Kommission gestellt werden.

Die Fragen rund um eine alternative Anlage wurden von uns geprüft, bevor wir die Vorlage ausgearbeitet haben. Es geht hier aber um eine Anlage, die sehr unregelmässige Mengen von Abwasser zu bearbeiten hat.

Wir sind der Meinung, dass sich in diesem speziellen Fall eine alternative Anlage nicht eignet.
Es stimmt auch nicht, dass wir von unserem Konzept abweichen; wir sind nach wie vor der Meinung, dass - wenn immer möglich - die Abwasser dort gereinigt werden sollen, wo sie anfallen. Mit der neuen Ergolz I haben wir eine sehr gute Anlage, die fähig ist, das Abwasser aufzufangen. Auch die Kosten, die für die Gemeinden anfallen, mussten ja geprüft werden. Die Ergolz I ist im Unterhalt ca. 20% günstiger, darum hat der Regierungsrat schliesslich diese Variante vorgeschlagen.

Es gibt im übrigen nicht nur die Mineralquelle Eptingen, die Wasser verschmutzt anliefert, wir haben in unserem Kanton zum Glück noch viele Unternehmungen, die uns Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und durch den Arbeitsprozess eben auch Schmutzwasser liefern. Gemäss Gewässerschutzgesetz haben wir die Verpflichtung, Abwasser zu reinigen, was wir selbstverständlich auch im Fall der Mineralquelle Eptingen tun!

E. Schneider betont, dass die Regierung ehrlich ist; wo eine Reinigung an Ort und Stelle möglich ist, wird dies auch vorgeschlagen.

Was geschieht, wenn die Ergolz I ausfällt? Es wurde ganz klar konzipiert, dass das Wasser durch die Kanalisation in die Ergolz II geleitet wird; ist dort eine Überlastung vorhanden, erfolgt die Einspeisung in die ARA Rhein.

E. Schneider bittet, den Rückweisungsantrag nicht zu unterstützen und dem Regierungsrats- bzw. Kommissionsantrag zu folgen.

Emil Schilt glaubt nicht, dass mit den erwähnten Umleitungen das Problem gelöst werden könnte. Wieviel Industrieabwasser vermag die Ergolz I neben der Mineralquelle Eptingen noch zu verarbeiten?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die Anlage ist für 30'000 Einwohner konzipiert; E. Schneider hofft, dass sich noch einige Betriebe in diesem Gebiet ansiedeln. Die Ergolz I verkraftet noch einiges!

Karl Rudin ist überzeugt, dass in Eptingen eine Kleinkläranlage gebaut werden kann, indem entweder die Industriebetriebe selber eine Vorklärung vornehmen, oder indem eine Vorstufe einer Kleinkläranlage gebaut wird.

Darum bittet K. Rudin, das falsche Konzept, das vorliegt, zurückzuweisen.

Rolf Rück fühlt sich mitten in einer Kommissionsberatung. Es handelt sich hier um eine hervorragende Vorlage, die Varianten aufzeigt. Hätte man noch mehrere Varianten gewünscht, hätte dies in der Kommission vorgebracht werden müssen.

R. Rück bittet, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Danilo Assolari: Wenn schon eine Vorlage kritisiert wird, sollte man sich auch über die gesetzlichen Bestimmungen im klaren sein. Man kann der Industrie kein Vorklärbecken aufschwatzen!

://: Mit grossem Mehr wird der Rückweisungsantrag abgelehnt.

Zum Landratsbeschluss
Keine Wortbegehren.

://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird mit grossem Mehr gegen wenige Stimmen und einigen Enthaltungen zugestimmt.

Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neu- und Ausbau der Abwasseranlagen im Diegtertal

Vom 17. Oktober 1996

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der für den Neu- und Ausbau der Abwasseranlagen im Diegtertal erforderliche Verpflichtungskredit von brutto (inkl. Mehrwertsteuer) Fr. 8'750'000.-- zulasten Konto 2347.701.52-107 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 1995 werden bewilligt. Der Beitrag von ca. Fr. 900'000.-- zugunsten Konto 2347.860.00-107 des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Beitrag von ca. Fr. 330'000.-- zugunsten Konto 2347.862.10-107 der Gemeinde Zunzgen wird zur Kenntnis genommen.
4. Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte in Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsverfahren durchzuführen.
5. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin

Fortsetzung des Protokolls vom 17. Oktober 1996


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