LR Protokoll 22.01.1998 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Januar 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp begrüsst die Anwesenden herzlich zur heutigen Sitzung.
Im Foyer findet eine Ausstellung der Stiftung "Mensch-Gesellschaft-Umwelt" statt. Die Präsidentin ermuntert zu einem Besuch!
://: Als Ersatz für Andres Klein wird Philipp Bollinger für heute ins Büro gewählt.
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Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat beantragt, Traktandum 18 abzusetzen und die Motion zusammen mit dem Geschäft 97/259 zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.
Peter Brunner: Wenn wir Traktandum 18 absetzen, beantragt P. Brunner, grundsätzlich alle Vorlagen, die dieses Thema betreffen, also auch Traktandum 21, für heute abzusetzen. Nur dann kann sich P. Brunner auch bereit erklären, dem Antrag zuzustimmen.
Heidi Tschopp: Zur Information: Die Interpellation von Th. Weller, Traktandum 17, wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet.
Peter Tobler: Der Vorstoss der FDP enthält ein sehr spezifisches Thema, das abgetrennt von den erwähnten zwei Traktanden behandelt werden kann.
://: Eine Absetzung von Traktandum 21 wird mehrheitlich abgelehnt.
://: Mit 41:16 Stimmen wird der Absetzung von Traktandum 18 zugestimmt.
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97/245
Berichte des Regierungsrates vom 18. November 1997 und der Personalkommission vom 8. Januar 1998: Revision der Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse
Adolf Brodbeck wiederholt kurz die Gründe für eine Änderung der Statuten der BL Beamtenversicherungskasse. Es gibt dazu vier Gründe:
- Mit dem Inkrafttreten des neuen Personalgesetzes am 1. April gibt es keine kantonalen Beamten mehr als Kassenmitglieder.
- Die Forderungen des BVG verlangen eine paritätische Kassenverwaltung.
- Die Ansprüche an die Fachkompetenz und Verantwortung der Mitglieder der Verwaltungskommission haben wesentlich zugenommen.
- Die Amtsperiode der Verwaltungskommission läuft Ende März ab, ist damit also zeitgleich mit der Amtsperiode der Beamten. Zugleich wird das neue Personalgesetz in Kraft gesetzt.
Man kann die diversen Fragen, die sich im Zusammenhang mit § 34 Verwaltungskommission stellen, auf die Frage reduzieren: "In wieweit soll der Landrat über das hinaus, was Regierungsrat und Verwaltungskommission beantragen, regulieren oder eben nicht."
Wenn man die Vorschriften des BVG und der beiden Verordnungen nachliest, und wenn man sich über die Praxis der verschiedenen Gerichtsentscheide informiert, stellt man fest, dass eine sehr hohe Regelungsdichte besteht.
Wichtig scheint A. Brodbeck, dass die Verwaltungskommission ihre Aufsichtspflicht wahrnimmt. Das heisst, dass die Mitgliedervertretung, zusammen mit der Vertretung der Arbeitgeber, ihre Verantwortung wahrnehmen.
Es wurde wiederholt die Frage nach den Pflichten der Verwaltungskommission gestellt. Auf Seite 3 der Regierungsvorlage ist der Aufgabenbereich der Verwaltungskommission klar festgehalten.
Eva Chappuis: Die SP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten. Sie befürwortet, die Wahlkompetenz der VertreterInnen in die Aufsichtskommission der Regierung alleine abzutreten und damit Kollisionen des Landrates als Aufsichtsorgan zu vermeiden.
Die SP-Fraktion kann sich auch damit einverstanden erklären, dass sich die Verwaltungskommission paritätisch gemäss BVG zusammensetzt. Sie kann sich damit einverstanden erklären, dass auch die ArbeitnehmerInnenn Fachleute ausserhalb des Kreises der Versicherten beiziehen können. Sie kann zudem selbstverständlich auch damit leben, dass die BVK einen anderen Namen erhält.
Therese Umiker: Die FDP-Fraktion kann sich mit der vorgeschlagenen Revision der Statuten der BVK in allen Punkten einverstanden erklären.
Peter Holinger: Das neue Personalgesetz sieht keine Beamten mehr vor. Darum ist die Revision notwendig, schon vom Begriff her.
Die BL Pensionskasse verwaltet insgesamt 3 Mia Franken, schnell wachsend. Davon sind 2 Mia in Wertschriften oder in Geld, ca 1 Milliarde ist in Immobilien angelegt.
In der Personalkommission hat insbesondere die Zusammensetzung der Verwaltungskommission zu reden gegeben sowie auch das Präsidium und der Stichentscheid. Sicher sind primär Finanzexperten in dieser Kommission notwendig. 1 Mia ist aber auch in Immobilien angelegt - dort könnten evt. auch Baufachleute oder Politiker gebraucht werden.
Da die Wahl - so wie sie nun vorgeschlagen ist - nur noch durch die Regierung resp. durch die Abgeordnetenversammlung erfolgt - entspricht dies sicherlich auch einer gewissen "Entmachtung" des Landrates. Dazu wird die Fraktion der SVP-EVP zu § 34 einen Antrag stellen.
Die Fraktion steht einstimmig, mit einigen Enthaltungen, hinter der Vorlage und bittet um Zustimmung.
Oskar Stöcklin: Die CVP-Fraktion ist damit einverstanden, dass gewisse Punkte der Statuten revidiert werden. Wir sind auch dafür, dass die Kommission paritätisch zusammengesetzt wird.
Hingegen sind wir gar nicht einverstanden, dass der Landrat voll als Wahlgremium ausgenommen wird. Es erstaunt O. Stöcklin, dass bis jetzt grosse Teile des Rates dies sogar gut finden.
Für die CVP stellt dies eine Schwächung des Landrates dar, ohne Anführungszeichen! Und zwar auch ohne stichhaltige Begründung. Es ist richtig, dass einerseits die Versicherten die Verwaltungskommission wählen, andererseits auch der Kanton als Arbeitgeber. Zu diesem Kanton gehört aber auch der Landrat, der ohnehin in Personalfragen sehr stark engagiert ist.
Am meisten Mühe bekundet die CVP mit der Begründung der Kommission, die aussagt, es käme bei den Mitgliedern einer solchen Kommission auf das Fachwissen an. Selbstverständlich ist diese Aussage richtig, aber eine solche Aussage desavouiert den Landrat, indem sie sagt, er sei nicht fähig, gute Leute zu stellen. Nach Meinung von O. Stöcklin handelt es sich zudem um eine Desavouierung eines Teils der jetzigen Mitglieder des Landrates. Wenn nämlich diese Feststellung stimmt, müsste man davon ausgehen, dass bis jetzt die landrätlichen Mitglieder weniger gut arbeiteten als die von der Regierung gewählten Mitglieder! Wir werden darum zu dieser Bestimmung einen Antrag stellen.
Alfred Zimmermann: Die Grüne Fraktion ist mit den Änderungen der Statuten einverstanden. Es ist richtig, was O. Stöcklin erwähnte - es handelt sich tatsächlich um eine Schwächung des Landrates - die Grünen sprechen sich trotzdem für eine Wahl durch den Regierungsrat aus. Dies aus egoistischen Gründen: Wenn drei Vertreter gewählt werden, wird ein "Päcklein geschnürt" und die Grünen kämen ohnehin nicht zum Zug!
Regierungsrat Hans Fünfschilling dankt für die gute Aufnahme dieser Vorlage. Wir sind im Moment an der Arbeit einer grösseren Statutenrevision. Dieser Teil wurde vorgezogen, da die Amtsperiode nächstens abläuft und ein Wahlgeschäft ansteht, dessen Prozedere geändert werden soll.
Zu den Anträgen der SVP und der CVP: Wir müssen uns überlegen, was der Grund ist, dass der Landrat Mitglieder in eine Kommission wählen kann. Der Grund ist dann gegeben, wenn eine politische Komponente im Entscheidungsspielraum der Kommission liegt. Über Leistungen beispielsweise entscheidet der Landrat allein. In den Statuten wird abschliessend geregelt, über was der Landrat entscheidet. Es handelt sich also um eine Arbeitsteilung zwischen der Verwaltungskommission und dem Landrat.
Es geht heute um eine reine Sachaufgabe . 3 Mia müssen sicher angelegt werden - in Immobilien einerseits und in Geldanlagen andererseits. Als Präsident dieser Verwaltungskommission ist es H. Fünfschilling nicht wohl mit dieser jetzigen Zusammensetzung. Kompetente Fachleute müssen solche Milliardengeschäfte überwachen! Darum haben wir den Antrag gestellt, dass die Regierung die Zusammensetzung der Kommission vornimmt.
Hans Fünfschilling bittet, dem Kommissionsvorschlag zuzustimmen.
Uwe Klein kann ein Argument von H. Fünfschilling widerlegen: Der Bankrat ist ebenfalls politisch zusammengesetzt und überwacht auch ein Unternehmen, das jährlich rund eine Milliarde Bilanzsumme aufweist!
Peter Tobler: Wir müssen unterscheiden zwischen der Begründung und dem Geschäft: Ob die Begründung in allen Teilen stichhaltig ist, oder ob man in guten Treuen darüber streiten kann - P. Tobler ist wie O. Stöcklin der Auffassung, dass der Landrat grundsätzlich ein kompetentes Gremium ist. Er ist aber gleichzeitig der Meinung, dass der Vorschlag inhaltlich gut ist. P. Tobler bittet, in der Sache zu beschliessen.
Eva Chappuis: Natürlich ist es nicht so, dass Anlageentscheide, die die Verwaltungskommission trifft, in jedem Fall völlig unpolitisch sind! Natürlich ist es aber so, dass auch der Landrat durchaus in der Lage ist, fähige Leute zu wählen! Der Regierungsrat wird unter Umständen - wenn es die Kandidatur ergibt - von bisher vom Landrat gewählten Mitgliedern die gleichen Leute für die nächste Amtsperiode wieder wählen.
Bei der Abtretung von Kompetenzen geht es wirklich darum, dass die Verwaltungskommission eine Exekutivfunktion inne hat. Wir als Landrat überwachen diese Exekutivfunktion und sollten keine Vermischung vornehmen.
Adolf Brodbeck fragt sich, für was Kommissionsberatungen durchgeführt werden. In der Personalkommission ist weder von seiten der CVP noch von seiten der SVP ein entsprechender Antrag gestellt worden. A. Brodbeck ist einigermassen erstaunt!
Wenn man die Hauptaufgaben der Verwaltungskommission betrachtet - umschrieben auf Seite 3 der Vorlage - fällt auf, dass als wichtigstes die Aufgabe der Anlage von Vermögen genannt wird. Es geht darum, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen - mit entsprechender Fachkompetenz!
A. Brodbeck bittet, die beiden Anträge abzulehnen.
Detailberatung des Landratsbeschlusses
Titel und Ingress, § 1
Keine Wortbegehren.
§ 34 Name, Rechtspersönlichkeit, Sitz und Zweck
Keine Wortbegehren.
§ 34 Verwaltungskommission
Oskar Stöcklin: Der Antrag der CVP betrifft den 2. Satz und lautet wie folgt:
Drei Mitglieder werden vom Landrat, drei vom Regierungsrat gewählt. Sechs Mitglieder... Die Abgeordnetenversammlung wählt vor dem Landrat und dem Regierungsrat.
Es sollte im übrigen eigentlich nicht erstaunlich sein, wenn ein Landrat einen Antrag stellt - es ist ein normales Vorgehen. Im übrigen deckt sich unser Antrag mit unserer Vernehmlassung.
Peter Minder: Die SVP-EVP-Fraktion stellt denselben Antrag wie die CVP. Bis jetzt war es so, dass der Landrat in der Verwaltungskommission vertreten war. Wir stellen nun fest, dass fast wie ein roter Faden der Landrat überall ausgeschlossen werden soll. Wir können dies nicht akzeptieren.
Urs Wüthrich: Es geht nicht darum, wer gewählt werden darf, sondern wer wählt. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass in diesem Bereich durchaus der Wettbewerb funktionieren darf.
Bruno Krähenbühl erinnert an eine Empfehlung der GPK, die hier im Landrat schon behandelt wurde. Sie lautet, dass
"durch ein Gutachten abzuklären ist, ob die heute noch praktizierte gemischte Verantwortung, d.h. Einsitznahme von Mitgliedern des Landrates und von den durch den Landrat gewählten Personen in Führungs- und Aufsichtsgremien von öffentlich-rechtlichen Anstalten und Institutionen den heutigen Anforderungen der Oberaufsicht des Parlamentes noch entsprechen kann.
Die Regierung hat diese Empfehlung offensichtlich geprüft und ist zum Schluss gelangt, dass die Vermischung von Oberaufsicht und Exekutivfunktionen "nicht das Gelbe vom Ei" sind. Auch aus diesem Grund ist dem Vorschlag der Regierung zu folgen.
Regierungsrat Hans Fünfschilling weist nochmals darauf hin: In dieser Pensionskasse wird alles, was politisch relevant ist, nämlich Leistungen und Beitragssätze, ganz allein vom Landrat festgelegt. Der Landrat gibt also keinerlei Kompetenzen in der Gestaltung dieser Pensionskasse ab.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp weist darauf hin, dass die Anträge der CVP und SVP nicht ganz identisch sind, denn die CVP stellt noch einen weiteren zweiten Antrag.
://: Der gleichlautende Antrag der SVP und CVP wird mit 30:47 Stimmen abgelehnt.
Dadurch wird eine Abstimmung über den zweiten Antrag der CVP obsolet.
Therese Umiker stellt folgenden Antrag:
Sechs Mitglieder, wovon fünf dem Kreis der Versicherten angehören müssen, werden von der Abgeordnetenversammlung gewählt.
://: Der Antrag von Th. Umiker wird mit 24:39 Stimmen abgelehnt.
://: Dem Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.
Statuten der Basellandschaftlichen Beamtenversicherungskasse
Fortsetzung des Protokolls vom 22. Januar 1998