LR Protokoll 23. Juni 1999 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. Juni 1999



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Claude Janiak

- begrüsst die Anwesenden zur heutigen Einschaltsitzung,

- gratuliert im Namen des Landrats Gregor Gschwind zum 40. (5.6.) und Urs Baumann (7.6.) zum 50. Geburtstag,

- erinnert an den Apéro, welcher nach der Landratssitzung zum Ende des "Wintersemesters" im Anschluss an die Donnerstags-Sitzung stattfindet,

- informiert, dass ihm die Ratskonferenz einstimmig die Kompetenz übertragen hat, die mündlichen Anfragen bei Zeitmangel schriftlich beantworten zu lassen.

- Stimmenzähler (Sitzung vom 23. und 24.6.1999):
Hans Schäublin, Urs Steiner, Ernst Thöni.

://: Ins Wahlbüro (24.6.1999) werden stillschweigend Kurt Schaub und Andres Klein gewählt.

- Zur Traktandenliste:
Claude Janiak tritt für Traktandum 7 (2. Lesung Gesetz und Dekret über die Gewaltentrennung) in Ausstand, die Behandlung dieses Geschäfts wird von Landratsvizepräsident Walter Jermann geleitet.

://: Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




7 1998/45 1998/45a
Berichte des Regierungsrates vom 10. März 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 24. März 1999 und vom 14. Juni 1999: Gesetz und Dekret über die Gewaltentrennung. 2. Lesung des Gesetzes und Beschlussfassung über das Gesetz und das Dekret

Landratsvizepräsident Walter Jermann leitet direkt zur 2. Lesung des Gesetzes über:

Detailberatung
zum Gesetz über die Gewaltentrennung

Titel und Ingress, § 1:
Kein Wortbegehren.

§ 2 Selbständige Kantonale Betriebe:

Bruno Krähenbühl hatte anlässlich der ersten Lesung bemängelt, dass der Gesetzesentwurf willkürlich nur die "historischen" selbständigen kantonalen Betriebe (Kantonalbank, Gebäudeversicherung etc.) einbinden würde, während die neu ausgegliederten Bereiche, welche in hohem Masse von öffentlichen Subventionen profitierten, "verschont" würden. Sein Rückweisungsantrag verursachte bei der 1. Lesung eine Pattsituation, welche nur mit Stichentscheid des Landratspräsidenten gelöst werden konnte. B. Krähenbühl hält es deshalb für wichtig, die Frage anlässlich der zweiten Lesung nochmals aufzugreifen und stellt im Sinne eines Kompromisses den "abgespeckten" Antrag, nur die Direktionen bzw. Geschäftsleitungen von BLT, FHBB und UKBB dem neuen Gesetz zu unterstellen; der Verwaltungsrat der BLT, der Kinderspitalrat und der Fachhochschulrat wären also ausgenommen.

Für den Einbezug der Geschäftsleitungen/Direktionen spreche, dass diese für die Einhaltung und Umsetzung der Leistungsaufträge sowie der Budgets verantwortlich sind. Die Geschäftsleitungsmitglieder sind auch direkte Ansprechpartner der Geschäftsprüfungskommission des Landrates als Oberaufsichtsinstanz und spielen eine wichtige Rolle bei der Beratung der Regierung (z.B. Vorbereitung von Vorlagen an den Landrat aus diesen Bereichen). Ein Ausschluss dieser Geschäftsleitungsmitglieder aus dem Parlament sei deshalb gerechtfertigt und im Sinne der Verfassung.

Kommissionspräsident Dieter Völlmin hält es für wichtig, im Ermessensbereich wenigstens konsequent zu sein. Bruno Krähenbühls Antrag anlässlich der 1. Lesung sei dies immerhin gewesen, weil er nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch weitere Organe unter die Regelung des Gewaltentrennungsgesetzes stellen wollte. Mit dem neuen Antrag jedoch entstehe ein Bruch, indem bei einem Teil der Betriebe (Bankrat, Gebäudeversicherung etc.) sowohl die Direktion als auch der Verwaltungsrat dem Gesetz unterstellt würden, bei den anderen jedoch nur noch die Geschäftsleitung.

Was im Gesetzesentwurf stehe, sei nicht willkürlich, sondern basiere auf der Verfassung. In § 80 sind als Andere Träger öffentlicher Aufgaben neben den selbständigen Verwaltungsbetrieben auch interkantonale Organisationen (z.B. UKBB), gemischtwirtschaftliche Unternehmungen und privatrechtliche Organisationen, in der Unvereinbarkeitsbestimmung jedoch nur die selbständigen kantonalen Betriebe aufgeführt. Der vorliegende Entwurf setze die Unvereinbarkeit damit verfassungskonform um.

D. Völlmin bittet um Zustimmung zum unveränderten Gesetzesentwurf bzw. um Ablehnung des Antrags von Bruno Krähenbühl.

Sabine Pegoraro bedauert, dass der modifizierte Antrag von Bruno Krähenbühl erst in der zweiten Lesung eingebracht wird. Es sei schwierig, darüber ad hoc zu befinden. S. Pegoraro hätte diese Frage lieber nochmals in der Kommission diskutiert.

Regierungsrat Andreas Koellreuter bittet, den Antrag Krähenbühl abzulehnen. Auch wenn bei einer Inkraftsetzung auf 1. Juli 2003 noch jede Menge zeitlicher Spielraum bestehe, möchte er keine "Ehrenrunde" einlegen und das Geschäft jetzt abschliessen, damit es den Stimmbürger/innen vorgelegt werden könne. Das extra eingeholte Rechtsgutachten bestätige, dass der Gesetzesentwurf korrekt sei. RR A. Koellreuter bittet um Zustimmung zum unveränderten Gesetzesentwurf gemäss Kommissionsantrag.

Bruno Krähenbühl repliziert, das angesprochene Gutachten besage auch, dass die Form keine Rolle spiele. Wenn eine kantonale Aufgabe ausgelagert werde - in welcher Form auch immer! - bleibe diese der kantonalen Oberaufsicht unterstellt. Das Gutachten lasse offen, ob diese Stellen der Gewaltentrennung zu unterstellen seien oder nicht.

Sein heutiger Antrag führe tatsächlich zu einem Bruch, ein solcher trete aber in jedem Fall ein, weil man nicht einerseits "historische" Bereiche dem Gesetz unterwerfen, die neu ausgegliederten jedoch davon ausnehmen könne. B. Krähenbühl verweist auf den weiter zunehmenden Trend zum Outsourcing. Das Parlament müsse sich das Oberaufsichtsrecht unbedingt bewahren, konsequenterweise aber auch dafür sorgen, dass die Gewaltentrennung spiele. Er bittet um Zustimmung zu seinem Antrag.

Bruno Steiger hält den Massstab grundsätzlich für unverhältnismässig - bei gewissen Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, während hier bei den angegliederten Betrieben Ausnahmen geschaffen würden. Er fordert Bruno Krähenbühl auf, an seinem Antrag der ersten Lesung festzuhalten und keine Kompromisse einzugehen.

Antrag von Bruno Krähenbühl auf Ergänzung von § 2:

[Aufzählung] "...Geschäftsleitung der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft , der Geschäftsleitung der BLT Baselland Transport AG, der Fachhochschuldirektion sowie der Direktion des Universitäts-Kinderspitals beider Basel können dem Landrat nicht angehören."

://: Der Antrag von Bruno Krähenbühl wird mit 28 : 27 Stimmen angenommen.

§ 3, § 4, § 5 :
Keine Wortbegehren.

§ 6 Schlussbestimmung:

Maya Graf beantragt, das Inkrafttreten des Gesetzes in Abs. 1 auf den 1. Januar 2000 festzulegen.

Zwischen der Einreichung der Motion und deren Behandlung seien acht Jahre verstrichen. Eine weitere Verzögerung um vier Jahre durch die Festlegung des Inkrafttretens auf den 1. Juli 2003 sei unhaltbar.
Es dürfte auch von den Stimmbürger/innen nicht verstanden werden, wenn ein Gesetz, welches Konsequenzen für Parlamentsmitglieder beinhalte, um vier Jahre verzögert werde, nur damit niemand vorzeitig einen Posten abgeben muss. Maya Graf bittet darum, konsequent zu sein und nicht nur dem Gesetz zuzustimmen, sondern auch dessen baldige Inkraftsetzung zu beschliessen.

Gregor Gschwind : Die CVP-Fraktion beabsichtigte denselben Antrag zu stellen und unterstützt den Antrag Maya Graf.

Der Auftrag bestehe seit Annahme der Verfassung 1984. Durch Verzögerungstaktik und Expertisen sei der klare, logische Verfassungsauftrag kompliziert, auf die lange Bank geschoben und damit eine saubere Regelung vor den Landratswahlen verhindert worden. Das neugewählte Parlament stehe am 1. Juli 1999 vor der fragwürdigen Situation, dass Leute nach dem alten, verfassungswidrigen Gesetz in den Bankrat, in die Gebäudeversicherung etc. gewählt werden, welche wenige Minuten zuvor die Einhaltung der Verfassung gelobt haben... Der Einwand, die Spielregeln dürften nicht während des Spiels geändert werden, sei fehl am Platz, weil der entsprechende Verfassungsauftrag seit langem bekannt ist. Es werde ja auch niemand gezwungen, aus dem Landrat zurückzutreten, sondern lediglich, zu entscheiden, aus welchem Gremium er ausscheiden wolle.

Die CVP-Fraktion möchte das Gesetz per 1.1.2000 in Kraft setzen und unterstützt den Antrag der Grünen.

Sabine Pegoraro bittet, den Antrag abzulehnen und dem Kommissionsantrag (Inkrafttreten per 1.7.2003) zu folgen. Die Wahl der neuen Landratsmitglieder sei im Wissen erfolgt, dass einige von ihnen allenfalls Gremien angehören werden, welche nun unter dieses Gesetz fallen. Es stelle eine Verfälschung des Wählerwillens dar, wenn für die Gewählten nun plötzlich eine andere Regelung gälte und sie allenfalls aus dem Landrat zurücktreten müssten. Dies würde eine Aenderung der Spielregeln bedeuten.

Das Bundesgericht sei in Sachen passives Wahlrecht sehr streng, eine Beschwerde gegen eine Aenderung innerhalb der kommenden Legislaturperiode würde mit grösster Wahrscheinlichkeit gutgeheissen.

Sabine Pegoraro bittet um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

Bruno Steiger geniesst in diesem Fall die Rolle der SD, welche bisher keinen Vertreter im Bankrat hat und sich deshalb unbefangen fühlt. Auch er ist der Meinung, dass man die Spielregeln nicht ändern kann, wenn das Spiel bereits im Gang ist, denkt aber, es wäre ein sympathisches Zeichen, wenn sich die vier amtierenden Bankräte/Landräte entschliessen könnten, ihr Bankratsmandat einem anderen Parteimitglied zu überlassen...

Urs Baumann weist darauf hin, dass es immer darauf ankomme, aus welcher Sicht man die Spielregeln interpretiere.
Die Landratsmitglieder seien im Frühling in den Landrat gewählt worden, nicht in den Bankrat oder eine sonstige Institution. Wer am 1. Juli 1999 als gewählter Landrat antrete, müsse sich halt für das eine oder andere entscheiden.

Die Spielregeln seien längst bekannt; die CVP habe bereits 1998 intern beschlossen, keine Landratsmitglieder als Vertreter in ein entsprechendes Gremium zu delegieren. Beschwerden befürchtet U. Baumann eher für den Fall, dass nun genau das als verfassungswidrig Erkannte erneut durchgesetzt werden sollte. Die CVP hält an ihrem Antrag fest.

://: Der Antrag von Maya Graf (Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Januar 2000) wird mit 39 zu 18 Stimmen abgelehnt.

Schlussbemerkungen:

Sabine Pegoraro verweist auf das interne Abstimmungsresultat der FDP-Fraktion, welches Null Ja- und einige Nein-Stimmen bei mehrheitlicher Enthaltung zeitigte. Die FDP habe keine Freude an diesem Gesetz und an einer Diskussion, in der oft negativ von "Pfründen" gesprochen wurde. Es gehe um die Mitgliedschaft in Gremien von Institutionen, über welche das Parlament die Oberaufsicht inne- und damit jedes Interesse habe, die Leute zu kennen, welche dorthin delegiert werden. Durch die Annahme dieses Gesetzes verbaue man sich diese Möglichkeit.

Kurt Schaub fühlt sich als scheidender Landrat ohne entsprechende Mandate unbefangen. Er lehnt das Gesetz ab. S. E. hätte man den Mut haben müssen, eine Verfassungsänderung zu fordern. Mit diesem Gewaltentrennungsgesetz beschneide sich der Landrat selbst; er habe die Oberaufsicht wahrzunehmen, und das könne er am besten, wenn qualifizierte Landrätinnen und Landräte mit Sach- und Fachkompetenz in die verschiedenen Gremien dieser Institutionen delegiert würden.

Urs Baumann hält wenig von der Vorstellung, nur Landratsmitglieder verfügten über die nötige Sach- und Fachkompetenz für die Wahrnehmung eines solchen Mandats. Er fände es im Gegenteil begrüssenswert, Leute zu suchen, welche die Sach- und Fachkompetenz tatsächlich aufweisen [seine weiteren, auf der Zunge liegenden Bemerkungen bleiben unausgesprochen...].

Kein Rückkommen.

Schlussabstimmung

://: Das bereinigte Gesetz über die Gewaltentrennung wird mit 40 : 19 Stimmen angenommen.

Bereinigtes Gesetz über die Gewaltentrennung

Detailberatung des Dekrets
zum Gesetz über die Gewaltentrennung
Titel und Ingress, § 1, § 2:

Kein Wortbegehren.

://: Dem Dekret zum Gesetz über die Gewaltentrennung wird mehrheitlich zugestimmt.

Dekret zum Gesetz über die Gewaltentrennung

://: Der Abschreibung der Motion 91/2 von Liselotte Schelble wird mehrheitlich zugestimmt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 23. Juni 1999


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