LR Protokoll 29. Oktober 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 29. Oktober 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst die Anwesenden.

Er teilt mit, dass eine Delegation des Grossen Rates des Kantons Neuenburg der heutigen Sitzung beiwohnen wird und bittet, die Voten in Hochdeutsch vorzubringen, während der Besuch anwesend ist.

Entschuldigungen:
- für den ganzen Tag: RR Hans Fünfschilling, Louis Mohler (Spitalaufenthalt), Heinz Giger, Roland Laube, Urs Steiner, Roland Meury;
- für den Nachmittag: Hans Herter.

Aenderung im Büro:
Peter Tobler schlägt als Ersatz für den abwesenden Urs Steiner Therese Umiker als Mitglied des Büros vor.

://: Therese Umiker wird in stiller Wahl für den heutigen Tag ins Büro gewählt.

Stimmenzähler:
Andres Klein, Therese Umiker, Kurt Schaub.

Traktandenliste:
Keine Bemerkungen.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin



Persönliche Erklärung

Bruno Steiger fühlt sich von einem Presseartikel im Zusammenhang mit dem Fall Cosco und der von den SD eingereichten Motion betr. Verursacherprinzip beim organisierten Verbrechen verunglimpft. In der Motion stehe "rechtlich verurteilte Täter" sollen zur Rechenschaft gezogen werden und nicht Angeschuldigte; er legt dem Verfasser des Artikels nahe, sich künftig auf Tatsachen zu beziehen und nicht irgendetwas zu kreieren.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin




1 98/149
Berichte des Regierungsrates vom 25. August 1998: Wahl eines Mitgliedes der Aufsichtskommission der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof für den Rest der laufenden Amtsperiode

Urs Wüthrich schlägt namens der SP-Fraktion Frau Christine Fries vor.

://: Als neues Mitglied der Aufsichtskommission der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof wird in stiller Wahl Frau Christine Fries-Gysin für den Rest der laufenden Amtsperiode gewählt.


Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin



2 98/142
Vorlage des Obergerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 12. August 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 28. September 1998: Befristete Einsetzung eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums mit einem Pensum von 100% ab 1. November 1998 bis 31. Mai 1999; Wahl

Peter Tobler schlägt namens der FDP-Fraktion Daniel Spichty, Statthalter des Bezirks Liestal, zur Wahl vor. Aufgrund seiner Qualifikation und Erfahrung gewährleiste D. Spichty eine einwandfreie Wahrnehmung dieses ao. Gerichtspräsidiums. Die Zahl der potentiellen Kandidaten, die diese Aufgabe übernehmen könnten und auch verfügbar sind, war sehr beschränkt. Es sei ein Glücksfall, dass mit D. Spichty nun ein qualifizierter Kandidat vorhanden sei, der seine derzeitige Tätigkeit für ein halbes Jahr unterbrechen könne, um dieses Amt zu übernehmen.

://: Als ao. Präsident des Strafgerichts für die Zeit vom 1. November 1998 bis 31. Mai 1999 wird in stiller Wahl Dr. Daniel Spichty gewählt.

Fortsetzung von 98/142


Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin




Mitteilung

Nachdem das Geburtstagskind eingetroffen ist, gratuliert Landratspräsident Claude Janiak im Namen aller Landratsmitglieder Eva Chappuis zum 50. Geburtstag (18.10.) und wünscht ihr alles Gute.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin



3 98/187
Bericht des Regierungsrates vom 13. Oktober 1998: Teilrevision des Dekretes zum Verwaltungsorganisationsgesetz (Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe). Direkte Behandlung

Kein Wortbegehren.

://: Eintreten ist unbestritten.

Zum Landratsbeschluss

Titel und Ingress / I. / § 4 / II.:
Kein Wortbegehren, kein Rückkommen.

://: Die Aenderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird einstimmig genehmigt.

Landratsbeschluss
betreffend Teilrevision des Dekretes zum Verwaltungsorganisationsgesetz (Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe)

Vom 29. Oktober 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.

Das Dekret vom 6. Juni 1983 zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird wie folgt geändert:

§ 4 Dienststellen

1 Die Direktionen und die Landeskanzlei umfassen die folgenden Dienststellen:

...

Jugendsozialdienst: aufgehoben

neu: Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe

...

II.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin




4 98/103
Berichte des Regierungsrates vom 19. Mai 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. Oktober 1998: Amtszeitbeschränkung für Gemeindebehörden. 1. Lesung der Verfassungsänderung

Dieter Völlmin rekapituliert, dass die Vorlage in der Kommission nicht als sehr bedeutende, aber doch begrüssenswerte Erweiterung der Gemeindeautonomie aufgenommen wurde. Die Idee stammt aus der bernischen Tradition des Laufentals. Den Gemeinden soll die Einführung einer Amtszeitbeschränkung nicht vorgeschrieben , sondern die Möglichkeit dazu (nur für die jeweils nächstfolgende Amtsperiode) eingeräumt werden.

Die Justiz- und Polizeikommission beantragt mit 10:1 Stimmen, dieser Aenderung der Kantonsverfassung zuzustimmen und die zugrundeliegende Motion 95/157 von Urs Steiner als erfüllt abzuschreiben.

Hans Herter: Die FDP-Fraktion befürwortet die Vorlage einstimmig. Was hier vorgelegt werde, sei eine weitherzige Auslegung. Es sei ein fakultatives Recht; wer befürchte, er fände nicht genügend Kandidaten, könne darauf verzichten, wer mehr Rotation in den Gemeindebehörden anstrebe, könne es einführen.

Ursula Jäggi: Das Geschäft war auch in der SP-Fraktion unbestritten. Sie ergänzt, dass man eine Amtszeitbeschränkung letztlich nicht nur durch eine Verfassungsänderung regeln könne, sondern dass dies auch ein Parteiproblem sei, die mit ihren "ausdauernden" Leuten reden sollten.

Die SP-Fraktion ist mit dem Vorschlag einverstanden, weil er auch eine Stärkung der Gemeindeautonomie beinhaltet.

Willi Grollimund bekundet Zustimmung. Handlungsbedarf bestehe keiner; aber die Möglichkeit , eine Amtszeitbeschränkung - wie sie im Laufental Tradition sei - für alle Gemeinden einzuführen, sei begrüssenswert.

Die SVP/EVP-Fraktion befürwortet die Vorlage einstimmig.

Gregor Gschwind schliesst sich den Vorrednern an; Handlungsbedarf bestünde keiner, wären da nicht die Laufentaler Gemeinden, welche bisher eine Amtszeitbeschränkung kannten. Es lägen keine Gründe vor, weshalb man den Gemeinden diese Autonomie nicht gewähren solle. G. Gschwind merkt allerdings an, dass er persönlich gegen Amtszeitbeschränkungen sei und sich in seiner Gemeinde gegen die Nutzung dieser Möglichkeit einsetzen werde.

Namens der CVP-Fraktion erklärt er Zustimmung zur Vorlage.

Bruno Steiger findet es eigenartig, dass das Begehren zur Einführung einer Amtszeitbeschränkung von einer Seite komme, die sich sonst stets für die Abschaffung unnötiger Gesetze starkmache.
Offensichtlich trauerten gewisse Laufentaler Gemeinden immer noch dem bernischen Organisations- und Verwaltungsgesetz nach. Viele Gemeinden hätten schon heute Mühe, genügend fähige Leute zu finden, die sich für ein öffentliches Amt zur Verfügung stellten. Allfällige "Sesselkleber" könnten vom Volk jederzeit abgewählt werden. Wenn das Problem im Baselbiet akut wäre, müssten auch beim Regierungsrat und bei den Gerichten Amtszeitbeschränkungen eingeführt werden.

Nach Meinung der SD wird hier unter Berufung auf die Gemeindeautonomie das passive Wahlrecht eingeschränkt. In diesem Sinne lehnt die SD-Fraktion die Vorlage grundsätzlich ab.

Esther Maag bekundet positive Ueberraschung, dass dieser Vorstoss a) von männlicher, b) von bürgerlicher und c) von Laufentaler Seite komme... Es sei kein grosser Schritt in Richtung Gemeindeautonomie, die Möglichkeit zur Einführung einer Amtszeitbeschränkung sei fakultativ.

Die Grünen sind generell für "frischen Wind" und befürworten die Vorlage.

Regierungsrat Andreas Koellreuter ist der Meinung, dass man sich guten Erfahrungen, die andernorts gemacht wurden, nicht verschliessen und auch bereit sein sollte, diese in ein bestehendes System einzubringen; es sei keine schlechte Sache, wenn von Zeit zu Zeit eine "Blutauffrischung" stattfinde. Im Zuge der Vernehmlassung hätten auch noch ein paar gute Ideen aufgenommen werden können.

Die Vorlage ist jetzt sehr offen, die Gemeinden sind - so sie die Möglichkeit nutzen wollen - sehr frei bei der Ausgestaltung; die Beschränkung muss nicht ausschliesslich für die Exekutive gelten, sondern kann auch auf andere Gremien, die als "Behörden" bezeichnet werden können, ausgeweitet werden. Wenn das Geschäft an der nächsten Landratssitzung in zweiter Lesung behandelt werde, könnte es im Februar zur Abstimmung gebracht werden. Selbst wenn die Gewährleistung durch den Bund (Verfassungsänderung) im März/April noch nicht vorläge, könnten diejenigen Gemeinden, die das auf die neue Amtsperiode einführen wollten, entsprechend planen.

RR E. Koellreuter dankt für die gute Aufnahme der Vorlage.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung / 1. Lesung

Titel und Ingress / I. § 26 Abs. 3 / II. / III. :
Kein Wortbegehren, kein Rückkommen.

://: Die 1. Lesung ist damit abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin


Fortsetzung des Protokolls vom 29. Oktober 1998


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