LR Protokoll 5. September 1996 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 1996



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5 95/151
Berichte des Regierungsrates vom 29. August 1995 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 23. August 1996: Gesetz über die spitalexterne Haus- und Krankenpflege (Spitex-Gesetz); Gegenvorschlag zur "Kantonalen Volksinitiative für den gleichmässigen Ausbau der spitalexternen Kranken- und Hauspflege - Das Alter pflegen". 1. Lesung
(Fortsetzung )

Rosy Frutiger nennt die Vorlage ein "Milchzahngesetz", denn es fehlten Verbesserungen im Spitex-Bereich. Die Forderungen der Initiative würden nicht erfüllt. Nicht vorhanden seien kantonale rechtliche Bestimmungen, die den gleichmässigen Ausbau von der spitalexternen Kranken- und Hauspflege im ganzen Kantonsgebiet betreffen, unabhängig von der finanziallen Situation der Gemeinden. Auch vermisse die Vorlage ein obligatorisches Mindestangebot bezüglich Leistungen und Tarif, die für die Gemeinden verbindlich sind. Dabei würde der Kanton nur die Gemeinden unterstützen, die in einem wirtschaftlich schwächeren Verhältnis stehen. Ein Mindestangebot sollte allen kranken, behinderten und alten Menschen in unserem Kanton, unabhängig vom Wohnort, eine möglichst langandauernde Selbständigkeit und den Bedürfnissen entsprechende Pflege ermöglichen. Um dies gewährleisten zu können, müsse das Spitex-Angebot rund um die Uhr ausgebaut werden. Wichtig sei, dass die betreuenden Personen, hauptsächlich Frauen, entschädigt werden. Die Gemeindestrukturen würden durch die Initiative nicht gefährdet, denn der Kanton solle nur dort eingreifen, wo das Mindestangebot nicht vorhanden sei.

Peter Tobler fragt sich, ob ein kant. Gesetz überhaupt nötig sei. Mit dem Beispiel Ettingen erläutert er, wie es bisher in den Gemeinden funktionierte: 1927 wurde in Ettingen ein Kranken- und Hauspflegeverein gegründet. Die Gemeinde hatte mit eigenen Mitteln diese Institution subventioniert. Was heute mittels Spitex-Gesetz verlangt werde, sei bis jetzt auch ohne ein kant. Rahmengesetz möglich gewesen. Die Gemeinden hätten wesentliche Aufbauarbeit geleistet. Die Initiative demotiviere nun diejenigen, die sich in der Gemeinde für die Sache eingesetzt hätten.
Er stimme nicht aus sachlicher sondern aus psychologischen Gründen für das Gesetz. Im vorliegenden Geschäft seien zwei völlig verschiedene Punkte zu unterscheiden:
- die Sachebene mit den Personen, die Arbeit leisten und voll in der Sache involviert sind;
- das, was in der Öffentlichkeit gesehen wird: man müsse ein Gesetz haben, weil es wichtig sei, es könnte ja Gemeinden geben, die noch nicht so weit sind.
Seiner Meinung nach laufe man Gefahr, eine Initiative mit schädlichen Folgen anzunehmen.

Maya Graf möchte die Diskussion von der Gemeindeautonomie und den betroffenen Spitexorganisationen wegführen und leitet auf die Ebene der Betroffenen, den älteren Menschen und Behinderten in den Gemeinden. Sie weist auf den Grundgedanken der Initianten hin: Das Recht des Betroffenen auf ein selbstbestimmtes Leben im Rahmen seiner persönlichen und finanziellen Möglichkeiten und das Recht, bei den in Anspruch zu nehmenden ergänzenden Dienstleistungen mitbestimmen zu können. Dies sei nur möglich bei einem Spitex-Angebot, das unabhängig von Zeitpunkt und Wohnort in Anspruch genommen werden kann. Sie äussert auch ihre Enttäuschung darüber, dass in der Kommissionsberatung nicht einmal eine Behindertenorganisation zur Anhörung eingeladen wurde. Das Ergebnis sei ein ungriffiges Gesetz.

Hansruedi Bieri stört sich an der Problemwahrnehmung bei der Eintretensdebatte. Die SP habe gesagt, die Initiative weise auf die Probleme hin. Doch er sieht das Problem nicht darin, dass das Spitex nicht liefe, sondern dass die Initiative als solche vorliege. Er weist darauf hin, dass die bisherigen Leistungen der Spitex leider zu wenig bekannt seien und deshalb nicht geschätzt würden. Die Gemeinden hätten es versäumt, mehr Marketing zu betreiben, um zu zeigen, was in diesem Bereich alles geleistet wird. Gerade den Leuten, die aus sozialer Überzeugung diese Leistungen erbringen, seien durch die Initiative vor den Kopf gestossen worden. Während der Vernehmlassung sei der grösste Wiederstand aus den entsprechenden Institutionen und Organisationen gekommen. Seiner Meinung nach ändere auch der Gegenvorschlag am bisherigen nichts.

Roland Meury bekundet Mühe mit den Aussagen von Hansruedi Bieri. Seit ca. fünf Jahren werde an der Initiative und der Spitex gearbeitet mit dem Ergebnis: wer keine Lösung wolle, stimme für das Gesetz und diejenigen, die auf eine Lösung drängen, müssten aus rein taktischen Überlegungen im Landrat dagegen sein. Der Gegenvorschlag berge eine Vernebelungstaktik in sich und solle deswegen aus dem Wege geschaffen werden, damit das kant. Stimmvolk das Ziel der Initiative erkennen und sich selbst eine Meinung bilden könne. Die Initianten wollen ein Gesetz, das substantielle Hilfe durch den Kanton ermöglicht. Das Argument "Gemeindeautonomie" greife nicht.

Regierungsratspräsident Eduard Belser schätzt die Situation im Gegensatz zu seinen beiden Vorrednern Fritz Graf und Roland Meury anders ein. Betrachte man die Entwicklung, so lägen alle Interessen bei einer kompetenten und weiten spitalexternen Pflege. Zusätzlich käme es im Kanton zu einer Verdoppelung der Hochbetagten. Die eingeschlagene Politik stelle eine gemässigte Umwandlung von sogenannten Heim- zu Pflegeplätzen in bestehenden Altersheimen mit beschränkten Erweiterungen, aber ohne zusätzlichen neuen Heimen, dar. Dies erfordere parallel dazu eine Betreuung der älteren Menschen in neuen Formen. Beim Spitex handle es sich nicht um ein Allerheilsmittel. Der Kanton verfolge eine ganzheitliche Politik und sei der Auffassung, die Elemente der Spitex und der stationären Altersbetreuung, gerade die Alters- und Pflegeheimsbetriebskosten, gehörten in die Hände der Gemeinden, was auch der Ansicht der Gemeindeinitiative entspreche.
Das Spitex-Gesetz stelle die Basis für eine künftige Entwicklung, und nicht einfach nur eine Auffangübung für die Initiative dar. Zur Initiative selbst sei zu sagen, dass sie unformuliert ist, dass sie überspitzte Forderungen der Initianten beinhalte, die nicht zu einer kostengünstigeren Versorgung führe. Das Volk erkenne diese Mängel. Zusätzlich könne der Kanton BS nicht als Vergleich herhalten.
Zum Inhalt des Gegenvorschlages sei anzuführen, dass, trotz guten Funktionierens in einzelnen Gemeinden, eine einheitliche kantonale Lösung anstehe. Gerade bei Spezialdiensten wie der spitalexternen Krebskrankenpflege, die nicht kommunal organisiert werden könne, helfe der Kanton jetzt schon mit. Die ganze Aus- und Weiterbildung des Personals werde ermöglicht. Der Gegenvorschlag enthalte auch eine Lösung zu den Notfall- und Ferienbetten, wobei der Kanton einspringe und die Kosten übernehme, was aber einer überörtlichen Regelung bedürfe. Die Schlussbestimmungen würden darauf hinweisen, dass der Kanton auf die Planung und den Bau von Alters- und Pflegeheimen Einfluss nehmen wolle. Das Gesetz fordere die Spitex-Organisationen, sich zur Frage der Einbeziehung der Angehörigen in die Pflege zu äussern. Die Vorlage solle Leitliniencharakter haben dürfen und diene als Basis für die ganze Entwicklung in der Alterspolitik. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass man auf dem richtigen Weg sei. Das Argument, es seien auch jüngere Menschen zu betreuen, gelte, aber in über 90% der Betreuungsfällen ergäben sich die Probleme aus der Alterssituation im Kanton. An die Gegner einer gesetzlichen Regelung richte er die Bitte, nicht falsche Signale für die Zukunft zu setzen. Weiter wehre er sich gegen eine gegenseitige Auspielung der Ober- und Unterbaselbieter Gemeinden.

Marcel Metzger , Kommissionspräsident, weist nochmals darauf man habe schon 1983 aus dem Bericht der Regierung erkannt, dass der Spielraum für ein Gesetz sehr eng werden würde, wolle man den Gemeinden und der Spitex nicht in die bestehenden Strukturen eingreifen.
Das Gesetz wolle zeigen, was der Kanton tun könne. Das Gesetz solle dort wirken, wo es Zentrumsfunktionen gäbe und wo es effizienter sei, dass der Kanton eingreife und gewisse Aufgaben übernehme. Gerade beim Anwachsen der Alterspyramide sollten für die Zukunft Anpassungen möglich sein.
Er plädiert, im Sinne der Mehrheit der Kommission, um Eintreten zu diesem Gesetz.

Adrian Ballmer fragt den Gesundheitsdirektor, weshalb die Regierung 1993 im Gegensatz zu 1995 keinen Gegenvorschlag wollte.

Roland Meury hält fest, dass die angesprochenen Änderungen voraussehbar seien. Das Regierungsprogramm 1995/99 enthalte einen Stop im Pflege- und Altersheimbereich, wobei höchstens Altersheimbetten zu Pflegeheimbetten umgewandelt würden. In diesen vier Jahren entfalle der Bedarf von weiteren 400 Betten, wenn man der Planung Glauben schenken dürfe. Dies zeige doch, dass das Spitex ausgebaut werden müsse. Warum delegiere man dies an die Gemeinden?

Regierungsrat Eduard Belser ist für einen Gegenvorschlag.
Zu den Äusserungen von Roland Meury, es sollten keine Überkapazitäten geschaffen werden, meint er, vielleicht werde absichtlich ein engerer Raum geschaffen, weil nicht Zahlen massgeblich seien. Die Problemlösung hänge von den Angeboten ab, die zur Verfügung stünden. Die Regierung wolle bewusst eher eine "Staulage". Der Gegenvorschlag enthalte in den Übergangsbestimmungen die entsprechenden Planungsinstrumente (Einflussnahme des Kantons bei der Planung von eventuell zusätzlichen Heimen).

Roland Meury wirft hier ein, dass dies die weniger bemittelten Menschen zu zahlen hätten, wobei bei der Spitalplanung der Kanton bzw. der Steuerzahler die Kosten zu tragen hätte; dies sei ein wesentlicher Unterschied.

Regierungsrat Eduard Belser kontert, man solle sich vergewissern, wer die Investitionskosten der Alters- und Pflegeheime erbringe. Die Initiative sei eine reine Finanzierungsinitiative: anstelle der Gemeinde solle der Kanton in den Gemeinden finanzieren. Dies könne keine Schlüssellösung sein.

://: Das Eintreten ist mit grossem Mehr gegen sechs Stimmen unbestritten.

Erste Lesung:

Esther Aeschlimann einen Antrag zu § 4. Die SP-Fraktion sei einstimmig der Meinung, dass die Entlöhnung der pflegenden Angehörigen verbindlicher zu regeln sei. Ihr Vorschlag zu § 4 "Betreuende Angehörige":
"...sollen vorsehen..." sei durch "...sehen vor..." zu ersetzen.

Regierungsrat Eduard Belser hat nichts gegen diese Formulierung.

Rosy Frutiger möchte noch weiter gehen und beantragt folgende Formulierung: "...Betreuende werden entschädigt...".

Beatrice Geier warnt vor einer solchen Formulierung.

://: Die Ausmehrung ergibt 30 Stimmen für die Komissionsfassung und 34 Stimmen zu Gunsten des Antrages von Esther Aeschlimann.

Die neue Formulierung des § 4 "Betreuende Angehörige" lautet:
"Die Gemeinden bzw die Spitexorganisationen sehen vor , dass...".

Rosy Frutiger möchte in § 7 Abs. 2 keine "Kann-Vorschrift". Der Absatz solle lauten: "Der Kanton vergütet...".

Regierungsrat Eduard Belser möchte diese Umformulierung nicht und versichert ein Funktionieren der Vorschrift.

://: Der Antrag von Rosy Frutiger wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Esther Aeschlimann beantragt, unter C "Aufgaben des Kantons" sei folgende Bestimmung zusätzlich aufzunehmen. Neuer § 8 "Entlöhnung": "Der Kanton strebt die Harmonisierung der Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Spitex-Bereich an.".

Regierungsrat Eduard Belser wehrt sich entschieden gegen diese Regelung.

://: Der Antrag von Esther Aeschlimann wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Rosy Frutiger beantragt zu § 2 noch zusätzlich einen neuen Absatz 3, der wie folgend lauten sollte: "Die Spitexleistungen sollen wenn möglich im Zusammenschluss mit anderen Gemeinden nötigenfalls rund um die Uhr angeboten werden.".


://: Auch dieser Antrag wird klar abgelehnt.

Damit ist die erste Lesung beendigt.


Für das Protokoll:
Dominik Hänggi, Protokollsekretär




6 96/127
Berichte des Regierungsrates vom 14. Mai 1996 und der Finanzkommission vom 8. August 1996: Änderung des Dekrets zum Steuer- und Finanzgesetz (Mietzinsabzug)

Roland Laube , Präsident der Finanzkommission, erläutert den Kommissionsbericht.

Adrian Ballmer meint, das Volk habe 1995 der Eigenmietwert-Initiative zugestimmt, jetzt ginge es nur noch um den Vollzug des Bundesgerichtsentscheides. Die FDP-Fraktion stimme dem Bericht zu.

Ruth Heeb: Auch bei der SP-Fraktion ist die Vorlage unbestritten.

Hildy Haas: Die SVP/EVP-Fraktion stimmt nur mit gedämpfter Begeisterung zu.

Walter Jermann: Auch die CVP-Fraktin kann der Dekretsänderung zustimmen.

://: Ohne Gegenstimmen wird das Dekret angenommen


Landratsbeschluss
betreffend Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz

Änderung vom 5. September 1996

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.

Das Dekret vom 19. September 1974 zum Steuer- und Finanzgesetz wird wie folgt geändert:

§ 11 bis (§ 33 ld)


Für die Veranlagungsperiode 1997/98 erhöht der Landrat den Abzug für Mieter und Pächter eines dauernd selbstbewohnten Miet- bzw. Pachtobjekts, den mitsteuerpflichtigen Ehegatten sowie für jedes Kind, dass mit dem Steuerpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und für das ein Kinderabzug beansprucht werden kann, von 400 Fr. auf 1'000 Fr.

II.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.


Für das Protokoll:
Dominik Hänggi, Protokollsekretär




7 96/123
Berichte des Regierungsrates vom 30. April 1996 und der Finanzkommission vom 8. August 1996: Sammelvorlage betreffend 19 Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode März 1995 - März 1996/Genehmigung

Roland Laube , Präsident der Finanzkommission, betont, dass es bei dieser Sammelvorlage nur um Geschichtsschreibung gehe. Er verweist auf den Kommissionsbericht.

Hildy Haas: Die Vorlage habe bei derSVP/EVP-Fraktion keine Begeisterung ausgelöst, man stimme aber trotzdem zu.

Adrian Ballmer: Die FDP-Fraktion folgt den Anträgen der Kommission.

Ruth Heeb: Die SP-Fraktion genehmigt die Abrechnung.

Für das Protokoll:
Dominik Hänggi, Protokollsekretär



Walter Jermann teilt mit, dass die CVP mit der Genehmigung einverstanden ist und dankt für die offenen Gespräche in der Finanzkommission.

Hans Ulrich Jourdan: Wir vollziehen hier einen geschichtlichen Akt; aus der Geschichte kann man etwas lernen: Ich wünschte mir, dass die Baudirektorin mit ihren Leuten ein kleines Seminar abhalten würde, das die Behandlung der Teuerungsfragen zum Inhalt hat. - Jeder Landratsbeschluss beinhaltet bei Finanzfragen eine Klausel, wonach die "ausgewiesene Teuerung" ebenfalls bewilligt sei. Zu oft wird mir auf das probate Mittel "Zürcher Baukostenindex" zurückgegriffen; ich zitiere daraus: 'Zudem darf bei diesem Vergleich nie vergessen werden, dass die Zahlen sich ausschliesslich auf den stadtzürcherischen Hochbausektor im allgemeinen, und auf das Indexhaus im speziellen beziehen, und keine Auskunft über die Sektoren Tiefbau und Renovation, und auch keine über die Entwicklung der Bauaktivität in der übrigen Schweiz geben.' Wie der Zürcher Index nun auf die "Korrektionen des Wiesen- und des Eibaches in der Gemeinde Zeglingen" angewandt werden kann, ist mir ein Rätsel.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Im Kommissionsbericht steht der schöne Satz: "Die Zeit ist eine grosse Meisterin, sie ordnet viele Dinge". Er sagt mir, dass man Probleme auch auf diese Art lösen kann. Ich bin froh, dass der Landrat einsieht: Es geht um die Vergangenheit. Enttäuscht bin ich aber, dass Sie geradewegs auf die N2 losgegangen sind, obwohl gesagt wurde, die Verantwortlichen seien nicht mehr da. - Mit 19 Objekten rechnen wir ab, nur vier davon weisen Mehrkosten aus; es gibt auch Objekte mit Minderkosten. - Warum wir so daneben projektieren und budgetieren können? Bis ein Projekt zur Ausführung kommt, vergehen zum Teil Jahre, und diese gehen auch nicht spurlos an den Baupreisen vorbei. - Zu Hans Ulrich Jourdan: Die Anregung finde ich sehr gut, ich nehme sie gerne entgegen.

Zum Landratsbeschluss

Titel und Ingress
Keine Wortmeldungen

Ziffern 1-3
Keine Wortmeldungen

Landratspräsident Erich Straumann macht beliebt, eine Ziffer 4 aufzunehmen:
Das Postulat 83/171 von Matthias Rapp betreffend "Ausrüstung der Verkehrsregelungsanlagen mit Übergangssignal rot/gelb" wird als erledigt abgeschrieben.

Keine weiteren Wortmeldungen.

://: Dem Landratsbeschluss wird mit grossem Mehr zugestimmt.

Landratsbeschluss Abrechnungen von Bau- und weiteren Verpflichtungskrediten


Für das Protokoll:
Eugen Lichtsteiner, Landeskanzlei




8 96/137
Interpellation von Hans Rudi Tschopp vom 20. Mai 1996: Abschreibungs-Regeln. Schriftliche Antwort vom 18. Juni 1996

Landratspräsident Erich Straumann:

Hans Rudi Tschopp hat eine Ergänzungsfrage zur Antwort 4, wo es heisst: "Die Kehrichtverbrennungsanlagen in Basel werden ab Inbetriebnahme nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen linear abgeschrieben." Mich würde interessieren, in wieviel Jahren diese Abschreibung erfolgt sein wird.

Regierungsrat Hans Fünfschilling: Die Frage war, wie macht das Basel-Stadt? Wie gross die Ansätze sind, ist mir nicht bekannt. Ich werde die genauen Zahlen noch besorgen.

Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Eugen Lichtsteiner, Landeskanzlei




10 96/134
Postulat von Hanspeter Frey vom 20. Mai 1996: Aufstockung des Mannschaftsbestandes bei der Polizei

Landratspräsident Erich Straumann: Das Postulat wird von der Regierung mit einer Erklärung entgegengenommen.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Es gehört zu den ständigen Aufgaben des Regierungsrates und insbesondere der JUPOMI, die Sicherheitslage im Kanton zu analysieren und Strukturanpassungen (organisatorischer, personeller, materieller Art) vorzunehmen, sofern erforderlich. Im Augenblick ist bei der Polizei viel in Bewegung (Polizeigesetz). Der Weg zu einer bürgernahen Polizei wird eingeschlagen (Polizei 2000); die Polizei wird sowohl in der Ausbildung wie im Umgang mit dem neuen Material gefordert sein. - Andererseits kann nicht verschwiegen werden, dass es innerhalb der Tätigkeit gewisse Verschiebungen gibt; gerade im letzten Winter mussten wir vermehrte Einbrüche im Raum Allschwil, aber auch Muttenz verzeichnen. - Diese Vorfälle haben Hanspeter Frey wohl dazu bewogen, diesen Vorstoss einzureichen. - Mit Aufstocken allerdings ist es sicherlich nicht getan. Eine Verbesserung hat mit der Information der Bevölkerung sehr viel zu tun. So hat man mit den Bürgern Allschwils eine gute Informationsveranstaltung durchgeführt (leider in Abwesenheit der Gemeindeverwaltung). - Eine Aufstockung würde im Bereich der organisierten Kriminalität notwendig sein. Langfristig wird es in diesem Bereich mehr Leute brauchen, da haben wir ein Manko. Aber betroffen ist davon nicht nur unser Kanton, sondern die ganze Schweiz. Ich bin froh, dass wir dem Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz beigetreten sind; die Zusammenarbeit wird bestimmt viel besser sein. - Trotzdem werden wir wohl gelegentlich mit gewissen Forderungen an den Landrat gelangen; es ist mir daran gelegen, die Polizeiarbeit in anderen Bereichen nicht einzuschränken, zum Beispiel bei der Verkehrssicherheit, die wir in den letzten Jahren stark ausgebaut haben.
Zum zweiten Teil des Postulats: Es ist eine absolute Illusion zu meinen, diese Forderung kostenneutral abwickeln zu können. Besonders bei der organisierten Kriminalität kann nicht jeder x-beliebige eingesetzt werden, das setzt eine lange und schwierige Ausbildung voraus. Der Landrat darf sich sicher sein, dass wir nur dann mit zusätzlichen Forderungen an ihn gelangen werden, wenn wir einen tatsächlichen Nachweis erbringen können.

Alfred Zimmermann: Die Fraktion der Grünen lehnt das Postulat ab. Wie der Justizdirektor sagte, werden die im Postulat angesprochenen Fragen ohnehin geprüft. Und wenn in diesem Zusammenhang von Kostenneutralität gesprochen wird, kann nur gleichzeitiger Sozialabbau gemeint sein.

Willy Grollimund: Auch die SVP-/EVP-Fraktion lehnt das Postulat mehrheitlich ab, auch wenn wir nach dieser Einbruchserie dem Ruf nach mehr Polizei Verständnis entgegenbringen. - Unsere Ablehnung möchten wir wie folgt begründen: Mit dem Konzept Polizei 2000, der Einführung der Informatik und der Erneuerung der Telekommunikation, für die der Landrat sehr viel Geld bewilligt hat, wurde vom Polizeidirektor eine enorme Steigerung der Effizienz des Polizeikorps versprochen. Dies hauptsächlich im Bürobereich (Vereinfachung der Schreibarbeiten, was mehr Präsenzzeit für Überwachungen ermögliche). Mit dem Bezug der Gutsmatte würde die heutige Dezentralisierung aufgehoben, was ebenfalls zu einer wesentlichen Verbesserung der Effizienz führe. Bis der Umzug 'Gutsmatte' und das Konzept Polizei 2000, das hoffentlich gut funktionieren wird, über die Bühne gegangen sind, erachten wir eine Aufstockung der Polizei als nicht notwendig.

Ursula Jäggi: Ich gehe davon aus, dass Hanspeter Frey diesen Vorstoss unter dem Eindruck der Einbruchserien und den Interviews mit Regierungsrat Koellreuter verfasst hat. Es wäre sinnvoller, die Umsetzung der Polizei 2000 abzuwarten und Erfahrungen zu sammeln. Kostenneutral kann der Vorschlag Frey ohnehin nicht durchgeführt werden, weshalb die Fraktion der SP das Postulat ablehnt.

Hanspeter Frey: Das Postulat entstand nicht unter dem Eindruck der Zeitungsartikel; ich möchte das moderne Verbrechertum, das organisierte nämlich, bekämpfen. Wenn die ganze Polizei unter dem Dach der Gutsmatte untergebracht ist, jeder Polizist über ein modernes Funkgerät verfügen kann usw., - damit ist dieser Kampf längst nicht ausfechtbar. Ich beabsichtige nicht, dass in Allschwil mehr Polizisten eingesetzt werden, und es soll nicht hinter jedem Baum ein Polizist stehen. Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung ist wichtig; wenn wir heute nichts tun, werden wir es auch noch mit privaten Bürgerwehren zu tun haben, müssen also auch noch gegen diese kämpfen. - Es geht mir nicht nur um die Quantität, sondern auch um die Qualität der Polizisten: Die richtigen Leute sollen am richtigen Ort eingesetzt werden. Bürgernah sind die Polizisten nicht, wenn sie den ganzen Tag am PC verbringen. - Ich möchte lieber heute agieren, auf dass wir nicht in zwei oder drei Jahren überstürzt handeln müssen.

Rudolf Keller: Es besteht kein Handlungsbedarf für mehr Polizisten: Dies ist die Antwort, die uns Regierungsrat Koellreuter schon vor zwei Jahren auf unseren Vorstoss gegeben hat. Einige Leute, die damals gegen unseren Vorstoss stimmten, wollen heute genau das, was die SD damals wollte. Das ist politisches Heucheln. Die SD wird dem Vorstoss nicht zustimmen, sie wird sich enthalten, und zwar aus ganz prinzipiellen Überlegungen. - Uns ist aber klar: Die Leute bedrückt vor allem die Kleinkriminalität; während wir gegen die grosse Kriminalität kaum etwas ausrichten können, wären wir sehr wohl in der Lage, gegen die Kleinkriminalität besser anzugehen (vermehrte Polizeipatrouillen, weniger Bussenzettelverteilen).

Bruno Steiger weist in eigener Sache darauf hin, dass kriminelle Ausländer zu Opfer gemacht und mit Samthandschuhen angefasst werden. Diese Gerichtspraxis lehne ich ab.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Bedauert, dass die Interpellation von Dieter Völlmin nicht behandelt werden kann. - Gefreut hat mich, dass allgemein die Ansicht vertreten wird, die Polizei arbeite gut. - Wir werden nächstes Jahr (Frühjahr / Sommer) wieder eine Umfrage bei der Bevölkerung starten (Wie sehen Sie die Sicherheit im Kanton, was meinen Sie zur Tätigkeit der Polizei?) - Aufhorchen musste ich aber, was Willi Grollimund, SVP, sagte, der durchaus zufrieden scheint mit der Polizei, denn bei Dieter Völlmin, SVP, hört sich das etwas anders an. - Die SVP sei überdies noch daran erinnert, dass sie noch eine Initiative hängig hat, die sehr in Richtung Aufstockung der Polizei geht. - Ob dieses Postulat nun überwiesen wird oder nicht, ist mir zum jetzigen Zeitpunkt egal. Wir können heute nur erahnen, dass wir in gewissen Bereichen schwach sind. Die grossen Dimensionen machen uns langfristig Sorgen, sie können das Staatswesen bedrohen. Und das wird mehr Mittel erfordern.

Oskar Stöcklin: Trotz der dringlichen Worte von Hanspeter Frey hat die CVP Mühe, dem Postulat zuzustimmen. Gar nichts anfangen können wir damit, dass einerseits in der Verwaltung eine Aufstockung verlangt, gleichzeitig aber das Wort 'Kostenneutralität' gebraucht wird; darüber brauchen wir gar nicht mehr zu reden. - Die angesprochenen Probleme können unserer Meinung nicht einfach mit einer Mannschaftsaufstockung gelöst werden, da braucht es sicher mehr. - Mühe habe ich, wenn das Parlament von sich aus einem Verwaltungszweig sagt, ihr müsst mehr Leute haben; das müsste umgekehrt laufen: die Direktionsvorsteher sollten ans Parlament gelangen, wenn sie zum Schluss kommen, um ihren Auftrag erfüllen zu können, brauchten sie diese und jene Mittel. In diesem Falle sind wir bereit, darüber zu diskutieren; von uns aus aber besteht kein Bedarf, dies zu verlangen.

Hanspeter Frey: Es darf doch des Parlamentariers Aufgabe sein, etwas, das in der Bevölkerung für Aufregung sorgt, in den Landrat zu tragen. - Nach der Orientierung von Regierungsrat Koellreuter in Allschwil ist mir dieses Postulat aus der Feder geflossen. Es geht wirklich nicht nur um die kleine Kriminalität, sondern eben auch um die grosse. - Ich bin bereit, auf den zweiten Teil meines Postulats (Kostenneutralität) zu verzichten.

://: Das Postulat wird mehrheitlich abgelehnt.


Für das Protokoll:
Eugen Lichtsteiner, Landeskanzlei




11 96/120
Interpellation von Urs Steiner vom 29. April 1996: Bewilligung für die Durchführung von Lotterien - Übergangslösung für das Laufental. Schriftliche Antwort vom 28. Mai 1996

Urs Steiner Bedankt sich für die Antwort des Regierungsrates und bittet, sie an die laufentaler Gemeinden weiterzuleiten.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Eugen Lichtsteiner, Landeskanzlei



Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 19. September 1996, 10.00 Uhr

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