LR Protokoll 11. Februar 1999 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. Februar 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





8 98/139
Berichte des Regierungsrates vom 28. Juli 1998 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 5. Januar 1999: Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg

Jacqueline Halder , Präsidentin der Umweltschutz- und Energiekommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und bittet den Rat, den Landratsbeschluss gemäss Entwurf in der regierungsrätlichen Vorlage zu verabschieden.

Folgende Landratsmitglieder erklären Eintreten auf das Geschäft und Zustimmung zum Landratsbeschluss:

Urs Steiner für die FDP-Fraktion,

Heidi Portmann für die SP-Fraktion,

Max Ritter für die SVP/EVP-Fraktion,

Uwe Klein für die CVP-Fraktion und

Peter Brunner für die SD-Faktion.

Alfred Zimmermann gibt bekannt, dass die Fraktion der Grünen ebenfalls auf die Vorlage eintrete sowie dem Landratsbeschluss zustimme, und richtet an Regierungsrätin Elsbeth Schneider die Frage, was die Bau- und Umweltschutzdirektion zu unternehmen gedenke, um die umliegenden Elsässer Gemeinden zum Anschluss an diese Abwasserreinigungsanlage zu bewegen.

Elsbeth Schneider verdankt vorab die gute Aufnahme der Vorlage durch die Fraktionen und beantwortet die Frage von Alfred Zimmermann wie folgt: "Mit gutem Beispiel vorangehen!"

://: Eintreten ist unbestritten.

Landratsbeschluss

Titel und Ingress : Keine Wortbegehren

Ziffern 1 - 3 : Keine Wortbegehren

://: Der Landratsbeschluss wird einstimmig verabschiedet.


Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg

Vom 11. Februar 1999

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg erforderliche Verpflichtungskredit von brutto Fr. 1'700'000 zu Lasten Konto 2341.701.51-072 (inkl. Mehrwertsteuer) wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 1996 werden bewilligt.

2. Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte in Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 19501) das Enteignungsverfahren durchzuführen.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984) der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär




9 98/241
Berichte des Regierungsrates vom 17. November 1998 und der Bau- und Planungskommission vom 1. Februar 1999 sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 28. Januar 1999: Kantonsspital Liestal; Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkredit

Landratspräsident Claude Janiak skizziert den Ablauf so, dass er zuerst dem Präsidenten der Bau- und Planungskommission, anschliessend dem Präsidenten der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission und dann den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern das Wort erteilen werde.

Rudolf Felber , Präsident der Bau- und Planungskommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und verweist auf die Erklärung der Bau- und Umweltschutzdirektion, dass sie aus diesem Fall massiver Kreditüberschreitung ihre Lehren gezogen und u.a. folgende Massnahmen angeordnet habe:

- Laufende Kostenkontrolle und monatlicher Kostenrapport durch den Architekten
- Permanente Abweichungsanalyse durch das Hochbauamt
- Besetzung des Vorsitzes der Baukommission durch den Vorsteher des Hochbauamtes.


Die BPK habe dies zur Kenntnis genommen, aber auch deutlich gemacht, dass die oberste Verantwortung für die Kreditüberschreitung beim Hochbauamt liege und von diesem zu tragen sei.

Was die baulichen Massnahmen anbelange, habe sich die BPK davon überzeugen können, dass sie sinnvoll angeordnet worden seien. Allerdings beantrage sie, auf den Entscheid, im Bettenhaus I auf den Einbau von Duschen zu verzichten, zurück zu kommen, weil sonst gegenüber dem Bettenhaus II ein zu grosser Komfortunterschied entstände. Wenn der Duscheneinbau auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde, müsste der ganze Spitalbetrieb nochmals gestört und beeinträchtigt werden.

Abschliessend habe die BPK im Interesse einer rascheren Beendigung der Bauarbeiten und einer optimalen Betreuung der Patienten am Kantonsspital Liestal bei einer Enthaltung mit 12:0 Stimmen, aber mit unüberhörbarem Knurren beschlossen, dem Landrat die Bewilligung der verlangten Zusatzmittel zu beantragen.

Marcel Metzger , Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, fasst seinen Mitbericht kurz zusammen und betont, dass sowohl das Ausmass als auch die späte Feststellung der Kostenüberschreitung bei der VGK auf Unverständnis gestossen sei. Sie habe aber bewusst davon abgesehen, den Fragen nachzugehen, deren sich bereits die BPK angenommen habe.

Er persönlich werde dem Zusatzkredit zustimmen, denn auf dem Wege zu einem zeitgemässen Spital dürfe man nicht so kurz vor dem Ziel stehen bleiben. Eine Verweigerung der Mittel würde bedeuten, dass gewisse Anpassungen aus dem laufenden Budget bestritten werden müssten, was nicht nur eine wesentliche Verlängerung der Umbauzeit zur Folge haben, sondern auch mit grossen Unannehmlichkeiten für das Personal und die Patienten des Spitals verbunden sein würde.

Hansruedi Bieri stellt fest, dass die Kritik an der Kreditüberschreitung bei der BPK relativ milder ausgefallen sei als bei der VGK. Dies dürfe aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die erstere dem Zusatzkredit zwar oppositionslos, aber nur unter Protest und gezwungenermassen zugestimmt habe. Im Jahre 1994 habe er sein Lob an die Adresse des Baudirektors für die Festlegung eines Kostendachs ohne böse Vorahnung mit der Hoffnung verknüpft, dass die ganze Sanierung am Ende nicht doch noch teurer zu stehen kommen werde als veranschlagt.

Eine Kostenüberschreitung dieses Ausmasses passe von aussen gesehen nicht so recht in das Bild einer Baubranche in der Rezession mit entsprechend tiefem Preisniveau. Die Gründe, die zu den Überschreitungen geführt hätten, liessen sich verschiedenen Kategorien zuordnen, die wie folgt überschrieben werden könnten:

- KVG-bedingte und technisch notwendige Projektänderungen, die gut begründet worden seien,
- überrissene Standards des Bauens und der Technik, welche in Zukunft einmal generell hinterfragt werden müssten,
- bedenkliche Fehlleistungen im Planungs- und Controllingbereich, die Vorwürfe via Regierung an das Hochbauamt rechtfertigten.


Trotzdem setze die Bau- und Planungskommission sozusagen noch eins drauf nach dem Motto "Wenn schon, dann richtig!" , indem sie dem Landrat beantrage, zusätzlich rund 2 Mio Franken für die Sanierung der Nasszellen zu sprechen.

Obwohl in diesem Falle keine grossen Anstrengungen zur Einhaltung des Kostendachs zu erkennen seien, halte die FDP-Fraktion auch in Zukunft an diesem Instrument fest, weil nur so verhindert werden könne, dass ein Projekt kostenmässig aus dem Ruder laufe. Allerdings funktioniere es bloss mit einem seriösen Controlling.

Seine Fraktion könne nicht umhin festzustellen, dass Hochbauamt und Planer in Bezug auf die Kosten keine gute Figur gemacht hätten. Leider habe dadurch das Vertrauen in die Verantwortlichen merklich gelitten. Andererseits gebe es in diesem komplexen Projekt einiges zu loben, z.B. die Ausführung und die Termineinhaltung, und ferner, dass vom Zeitpunkt an, als die Baudirektorin von den Kostenüberschreitungen Kenntnis erhalten habe, in der Bau- und Umweltschutzdirektion sofort geeignet erscheinende Massnahmen ergriffen worden seien.

Weil jedermann an einem gut funktionierenden Spital interessiert sei, dürfte die Kostenüberschreitung in diesem Falle eher akzeptiert werden als bei einem umstritteneren Projekt. Die FDP-Fraktion stimme dem Zusatzkredit zwar zu, gebe aber mit Nachdruck zu Protokoll, dass sie diese Art von Projektmanagement in Zukunft nicht mehr hinnehmen werde und von den verantwortlichen Stellen Massnahmen erwarte, die geeignet seien, solche Vorkommnisse zu verhindern.

Rolf Rück nimmt das Positive vorweg, nämlich die Feststellung, dass die Baudirektorin sofort Massnahmen getroffen und z.B. eine vertrauenswürdigere Kostenkontrolle installiert habe, als sie über die Abweichungen in Kenntnis gesetzt worden sei. Über die Qualifikation des dafür eingesetzten Controllers bestehe für ihn kein Zweifel, doch werde dieser ein wirkungsvolles Controlling nur aufziehen können, wenn er vom technischen Personal mit den erforderlichen Kostenangaben korrekt bedient werde. Aus diesem Grund messe er der Schulung dieses Personals in Projektmanagement grosse Bedeutung zu.

Als eben so wichtig erachte er klare und präzise Zielformulierungen. Im Oktober 1998 habe er im Landrat 17 Bauabrechnungen analysiert und auf verschiedene Fehler hingewiesen, die für die zum Teil massiven Abweichungen nach oben und unten verantwortlich gewesen seien und eines gemeinsam gehabt hätten, nämlich das Fehlen klarer Zielformulierungen am Anfang der Projekte. Solche Zielformulierungen seien nicht nur für die Projektüberwachung, sondern auch für das Einholen von Kostenvoranschlägen eine unerlässliche Voraussetzung. Mit Richtpreisen zu operieren, genüge eben nicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Terminüberwachung, die schon bei der Planung beginne und erst mit der Übergabe des Objektes ende. Dies treffe auch auf die Kostenüberwachung zu, die auf der laufenden Beobachtung der aus dem Vergleich von Kostenvoranschlag, Arbeitsvergabe und effektiven Kosten resultierenden Abweichungen (plus oder minus) basiere. Für die Korrektheit und die Weiterleitung dieser Daten an das Controlling seien - wie eingangs schon hervorgehoben - die "technischen" Leute verantwortlich.

Während er mit dem einwandfreien, sauberen technischen Standard des Neubaues einverstanden sei, bereite ihm die Projektleitung Mühe, wenn sie relativ salopp behaupte, dass die von Bruno Weishaupt beantragte Ausstattung der Badezimmer mit Duschen 2,5 Mio Franken koste. Teile man diesen Betrag durch die Anzahl der Einheiten, komme man nämlich auf einen Preis von gut 52'000 Franken pro Badezimmer. Demgegenüber offeriere heute ein Architekt ein komplett ausgestattetes Badezimmer mit Dusche, Bad und allem, was dazu gehöre, für 25'000 bis 28'000 Franken. Eine solche Diskrepanz beunruhige ihn natürlich bei einer Person, mit der man Kosten zu sparen hoffe, ganz besonders. Wahrscheinlich müsste man sogar eine Auswechslung der Projektleitung ins Auge fassen.

Bei der Prüfung der Preisangaben habe die Bau- und Planungskommission damals festgestellt, dass die Voranschläge weitestgehend auf Unternehmerofferten abgestimmt waren. In solchen Fällen seien aber Kostenabweichungen von höchstens 5% und nicht von 10% denkbar. Daraus sollten Lehren gezogen werden, indem man heute nicht einfach wieder einen Zusatzkredit für Unvorhergesehenes spreche, sondern sich die Karten offen auf den Tisch legen lasse.

Bei Abweichungen in der Grössenordnung, mit der man es hier zu tun habe, stelle sich auch die Frage der Finanzplanung. Offensichtlich sei die Baukostenkontrolle nicht in der Lage, die einzelnen Abweichungen transparent und sauber darzustellen. Man werde nicht darum herum kommen, diesen ganzen Komplex einmal unter die Lupe zu nehmen.

Theo Weller ist der Meinung, dass mit dem Zusatzkredit kein Staat zu machen sei. Fehler kämen aber überall vor, wo gearbeitet werde. Wichtig sei nur, dass daraus die nötigen Konsequenzen gezogen würden, und im vorliegenden Fall hätten dies die Baudirektorin und das Hochbauamt getan. Er persönlich sei davon überzeugt, dass sich ein solcher Vorfall dank der getroffenen Massnahmen nicht mehr ereignen werde.

Das Malaise habe schon mit der ersten Vorlage begonnen, als man keine Reserven vorgesehen habe. Wenn der Kostenvoranschlag nicht eingehalten werde, wirke sich ein solcher Fehler, der übrigens dem Generalplaner Suter und Suter angelastet werden müsse, verheerend aus. Im Hochbauamt habe man dies nicht wissen können. Dazu komme noch, dass bei einem derart komplexen Projekt immer Unvorhergesehenes aufzutauchen pflege.

Für die in der Vorlage aufgezeigten Einsparungsmöglichkeiten habe sich die SVP/EVP-Fraktion nicht erwärmen können. Andererseits habe sie sich davon überzeugen lassen, dass der Umbau der Nasszellen dringend notwendig sei und eine Verschiebung Mehrkosten zur Folge haben würde. Sie stimme darum den Anträgen der Bau- und Planungskommission nur teilweise zu.

Bruno Weishaupt orientiert, dass die CVP-Fraktion, bei der diese Vorlage ebenfalls keine Begeisterung ausgelöst habe, einen Hauptgrund für die Kostenüberschreitungen darin sehe, dass im Jahre 1994 bei der Festlegung des Kostendaches keine Reserven eingebaut worden seien, obwohl es in der Vorlage geheissen habe, der Voranschlag bewege sich in einer Bandbreite von +/- 10%. Dafür, dass man damals den Kreditrahmen von 150 auf 136 Mio Franken hinunter gedrückt habe, büsse man nun.

Die Frage, weshalb man die Überschreitungen erst so spät bemerkt habe, sei berechtigt. Allerdings müsse gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass die Baudirektorin sofort geeignete Massnahmen ergriffen und durchgezogen habe, als sie davon unterrichtet worden sei. Ein Controlling könne nur so gut sein wie die Daten, mit denen es von der Basis her gefüttert werde.

Die CVP-Fraktion werde nicht nur dem unter Ziffer 1 beantragten Kredit, sondern auch demjenigen von 2,2 Mio Franken für die Sanierung der Sanitärräume zustimmen, weil eine Verschiebung dieser Aufrüstung einem Schildbürgerstreich gleich käme.

Willi Müller zitiert ein Votum von Regierungsrat Eduard Belser, das dieser an der damaligen Sitzung der Umwelt- und Gesundheitskommission zur Sanierungsvorlage betreffend das Kantonsspital Liestal zu Protokoll gegeben habe:

"Wenn ein derart grosses Projekt an die Hand genommen wird, ist die Gefahr beachtlich, dass die Wünsche der Betroffenen überborden. Von Seiten des Bauherrn war es daher nicht einfach, die Artikulation der Wünsche zu steuern. Nachdem sich während der Projektausarbeitung eine sukzessive Steigerung der Kosten abzeichnete, entschloss sich der Regierungsrat, ein striktes Kostendach zu verfügen, für die einzelnen baulichen Massnahmen von 120 Mio Franken, für die Inneneinrichtung von 15 Mio Franken. Dieser Druck hatte dazu geführt, dass die Bau- und Umweltschutzdirektion zum vorliegenden Projekt uneingeschränkt stehen kann. Grossvorhaben können kaum anders gesteuert werden."

Bei gleicher Gelegenheit habe Werner Spitteler folgendes ausgeführt:

"Ursprünglich erhielt das Kantonsspital Liestal den Auftrag, seine Vorstellungen bekannt zu geben. Diese Zusammenstellung wurde darauf von der Firma HTP überprüft. Dabei tauchte erstmals die Zahl von 120 Mio Franken auf. Darauf hin legte der Regierungsrat das Kostendach fest, was den Wunschkatalog des Kantonsspitals und die Forderung nach 160 Mio Franken zur Folge hatte. Der Regierungsrat hat sich aber vom Kostendach von 120 Mio Franken nicht abbringen lassen. Die grosse Aufgabe lag nun darin, dieses Kostendach einzuhalten und die Wünsche möglichst zu berücksichtigen. Trotz dieser Voraussetzungen konnte eine gute Lösung gefunden werden. Es muss vermieden werden, dass eine gute durch weitere Reduktion einer schlechteren weichen muss, die später mit grösseren Kosten wieder verbessert werden muss."

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Zusatzkreditvorlage stelle sich also zurecht die Frage, ob der Landrat durch die Regierung und Verwaltung hinters Licht geführt werde. Nachdem der damalige Landrat im vollen Bewusstsein der Vor- und Nachteile des restriktiven Kostendaches dieser Bauvorlage zugestimmt habe und von Regierungsseite dieses Kostendach immer wieder als unabdingbar verkauft worden sei, seien die Schweizer Demokraten der Meinung, dass nur in ausserordentlichen, unvorhersehbaren Situationen ein Zusatzkredit überhaupt verantwortbar wäre.

Dass man nun fast wieder beim ursprünglichen Kreditbegehren von rund 160 Mio Franken angelangt sei, könnten und wollten die Schweizer Demokraten nicht hinnehmen. Sie würden sich deshalb in dem Sinne der Stimme enthalten, dass es schwierig sei, zwischen Wünschbarem und Notwendigem zu unterscheiden. Konsequenterweise könnten sie auch nicht umhin, die Frage aufzuwerfen, welche personellen und organisatorischen Konsequenzen aus dem Desaster zu ziehen seien.

Mit der Zustimmung zum Zusatzkredit würde sich der Landrat einmal mehr in der Öffentlichkeit und beim Steuerzahler selbst desavouieren. Seine Fraktion sei nicht bereit, eine solche Politik mitzutragen.

Er persönlich habe sich in der Bau- und Planungskommission sehr für den Einbezug der Nasszellenaufrüstung mit Duschen in den jetzigen Sanierungsprozess vehement eingesetzt, um den Spitalbetrieb in vier bis fünf Jahren nicht wieder stilllegen zu müssen.

Rosy Frutiger hat den Eindruck, dass bei der Sanierung dieses Spital praktisch alles schief gelaufen sei, was habe schief laufen können. Ein Lob verdiene der damalige Landrat, weil er eine Plafonierung der Kosten beschlossen habe, und das zuständige Personal des Kantonsspitals Liestal, weil es auf alle neuen Gegebenheiten, beispielsweise im ambulanten Bereich, schnell reagiert habe.

Was den sanitären Bereich angehe, müsse man sich endlich einmal darüber einigen, welchen Standard man sich leisten könne. Die Fraktion der Grünen sehe in einem Spital keinen Hotelbetrieb, der jedem Gast seine eigene Dusche anbieten müsse.

Aus diesem verunglückten Projekt lasse sich vor allem eine Lehre ziehen, nämlich, dass der Umbau des Bruderholzspitals kritisch begleitet werden müsse.

Die eine Hälfte ihrer Fraktion stimme der Vorlage zähneknirschend zu und die andere lehne sie zähneknirschend ab.

Fortsetzung des Protokolls vom 11. Februar 1999


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