LR Protokoll 11. Februar 1999 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 11. Februar 1999
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Rita Kohlermann macht darauf aufmerksam, dass bei aller berechtigten Kritik gesundheitspolitische Überlegungen zu kurz gekommen seien. Parallel zu der zehn oder mehr Jahre dauernden Umbau- und Sanierungsphase habe im Gesundheitswesen eine eben so rasante wie kostenwirksame Entwicklung stattgefunden, die einerseits gekennzeichnet gewesen sei durch eine gewollte Schwerpunktbildung an den Spitälern mit universitärem Status und andererseits durch den Ausbau der Dialysestation, der Hals-, Nasen- und Ohrenabteilung, der Handchirurgie und der Onkologie, der Erweiterung des ambulanten Bereichs sowie durch die KVG-bedingten Anpassungen. Ein so reichhaltiges Angebot auf so hohem Niveau sei allein schon wegen der räumlichen Konsequenzen, die in der zur Diskussion stehenden Vorlage ihren Niederschlag gefunden hätten, nicht umsonst zu haben.
Mit Blick auf die Zukunft müsse man sich heute schon fragen, welche Auswirkungen die erneut anstehende Revision des KVG auf den Kanton haben werde.
Gerade weil im Gesundheitswesen eine solche Dynamik herrsche, hätte ein ganz besonders grosses Gewicht auf einwandfreies Projektmanagement und -controlling gelegt werden müssen. Vielleicht müsse sich in dieser Hinsicht auch die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, der sie ja selbst angehöre, an der eigenen Nase nehmen, weil sie keinen Zwischenbericht verlangt habe.
Nach Abschluss des Um- und Ausbaues werde das Kantonsspital Liestal einen so hohen Standard anbieten können, dass vorerst einmal ein Punkt gesetzt werden müsse. Schliesslich gebe es noch ein anderes grosses Kantonsspital, das ebenfalls Bedürfnisse angemeldet habe.
Rita Bachmann gibt zu bedenken, dass das Kantonsspital Liestal nach Abschluss des Um- und Ausbaus ein Zentrumsspital speziell für den oberen Kantonsteil sein werde, das keinen Vergleich mit anderen Spitälern scheuen müsse. Die Volkswirtschafts- und Sanitätskommission habe in den letzten Jahren einen erfreulichen Anstieg der Patientenzahlen im ambulanten und stationären Bereich und damit einen Beweis dafür zur Kenntnis nehmen dürfen, dass sich das Spital im rauher werdenden Wind im Gesundheitswesen gut zu behaupten wisse. Andererseits müsse aber auch die Frage gestellt werden, welchen Standard man sich noch leisten könne. Die CVP-Fraktion unterstütze die Anträge der Kommission aus gesundheitspolitischer Sicht.
Esther Aeschlimann bereitet vor allem die Begründung der Mehrkosten Mühe, weshalb sie an die Baudirektorin die Frage richte, welche konkreten Massnahmen getroffen worden seien, um die Kosten in den Griff zu bekommen.
Aus gesundheitspolitischer Sicht sei gegen den Ergänzungskredit gemäss Ziffer 2 des Landratsbeschlusses nichts einzuwenden. Die SP-Fraktion begrüsse auch, dass man den Anforderungen des KVG gerecht zu werden bestrebt sei. Dass man mit dem Ausbau dem Standard von Privatspitälern näher komme, sei an sich nicht zu beanstanden, nachdem man sich im privaten Bereich schon daran gewöhnt habe.
Eine Mehrheit ihrer Fraktion stimme den Anträgen der Bau- und Planungskommission zu.
Eric Nussbaumer erklärt, dass für ihn bei dieser Vorlage weniger die gesundheitspolitischen als die bautechnischen Fragen im Vordergrund ständen. Im allgemeinen hätten die zum Teil mageren Begründungen der Kreditüberschreitungen wenig überzeugt und ganz klar gezeigt, dass es an der mangelnden Kontrolle gelegen habe. Wenn nun eine neue Reserve beantragt werde, sei der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass man sich bezüglich der Funktionstüchtigkeit des neu eingerichteten Controlling nicht ganz sicher sei. Wie Rolf Rück bereits dargelegt habe, komme es darauf an, dass man einerseits klare Zielvorgaben definiere und andererseits den darauf basierenden Kostenrahmen dann auch einhalte.
Die SP-Fraktion stelle folgende Anträge, die als zusätzliche Ziffern in den Landratsbeschluss auszunehmen seien:
1. Die neue Reserve von 3,25 Mio Franken wird gestrichen.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat zu dieser Vorlage einen Zusatzbericht zu unterbreiten, der folgende Punkte enthalten soll:
a. klare Darlegung der verwaltungsinternen und der externen Verantwortlichkeiten,
b. Offenlegung der tieferen Ursachen der fehlenden Projektkontrolle und Begründung des verspäteten Eingreifens,
c. Aufzeigen von Massnahmen, wie die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können,
d. Bericht darüber, wie Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können,
e. konkrete Darstellung der eingeleiteten strukturellen und personellen Massnahmen.
Gerold Lusser ist der Auffassung, dass bei einer solchen Planung eine Abweichung von 10% nicht einfach hingenommen werden dürfe, insbesondere wenn sie so dürftig wie hier begründet werde. Er denke dabei u.a. an die Tatsache, dass die Beschaffung medizinischer Geräte in den letzten 10 Jahren um 30 bis 40% billiger geworden sei und die Baukosten in diesem Zeitraum zumindest nicht angestiegen seien.
Was die Aufrüstung der Nasszellen angehe, sehe er darin keinen Luxus, sondern eine hygienische Notwendigkeit, so dass darüber nicht diskutiert werden sollte. Aus gesundheitspolitischer Sicht wäre es angebracht, den Bedarf im Gesundheitswesen zu hinterfragen, denn es reime sich nicht, bei den Privatspitälern zurück zu buchstabieren und gleichzeitig für ein öffentliches Spital einen Nachtragskredit dieser Grössenordnung zu beantragen.
Peter Holinger ist froh darüber, dass nach abgeschlossenem Um- und Ausbau dem mittleren und oberen Baselbiet ein modernes Spital zur Verfügung stehen werde.
Andererseits sei es eine Tatsache, dass gerade in der Haustechnik einige Millionen Franken hätten gespart werden können, aber nicht durch Berücksichtigung auswärtiger Dumpingangebote, die man später teuer bezahlen müsse.
Bei der im Bauwesen seit Jahren herrschenden Rezession sei es nicht plausibel, dass ausgerechnet im Baubereich Nachtragskredite angefordert würden.
Die zahlreichen Ungereimtheiten veranlassten ihn, sich der Stimme zu enthalten.
Roland Meury weist darauf hin, dass das vielzitierte Kostendach damals von der Mehrheit des Landrates als probates Mittel akzeptiert worden sei, um die Kosten in Grenzen zu halten. Es funktioniere jedoch nur, wenn man sich danach richte und sich keine Kostenüberschreitungen dieser Grössenordnung leiste. Die Fraktion der Grünen unterstütze die Anträge der SP-Fraktion.
Vom Sanitätsdirektor wünsche er noch Auskunft darüber, ob man dem Kantonsspital Liestal einen Leistungsauftrag erteilt habe und wie es mit der Planung des Geriatriebereichs stehe.
Rolf Rück sieht sich veranlasst, darauf hinzuweisen, dass die Standards integrierender Bestandteil der von ihm geforderten Zielvorgaben sein müssten. Im übrigen plädiere er dafür, das Kind nicht mit dem Bad auszuschütten und die von der Bau- und Planungskommission als sinnvoll befundenen Arbeiten nicht durch Ablehnung des Zusatzkredites zu verhindern.
Regierungsrat Eduard Belser antwortet Roland Meury, dass im Geriatriebereich das KVG im Sinne einer Verschiebung wahrscheinlich am stärksten greife, weil jetzt eigentlich nur noch mit einer Akuttaxe und andererseits nachher mit einer Pflegetaxe gearbeitet werde. Zur Zeit befinde man sich in heftigen Auseinandersetzungen über die Abgrenzung und die Zuständigkeit, darüber zu befinden. Konkret gehe es um die Beanspruchung der Eigenmittel der Patientinnen und Patienten und darum, wie solidarisch die Finanzierung sei. Aus diesem Grunde könnten die seinerzeitigen Berechnungen über die Betriebskosten im Pflegeteil dieses Spitals nicht einfach fortgeschrieben werden.
Die Einbettung in die Planung insgesamt erfahre grundsätzlich keine Änderungen; am heutigen Tag könnte er wegen des in den letzten Jahren zu beobachtenden "Winterhochs" an zu behandelnden Personen in Liestal 40 Betten mehr brauchen. Diese Differenz zwischen Sommer- und Winterhalbjahr erschwere die personelle Einsatzplanung ungemein. Die Ärzteschaft argumentiere, dass sich diese jahreszeitlichen Schwankungen in ein bis zwei Jahren wieder verschieben könnten. Flexibilität sei also gefragt. Ein weiteres Geriatriespital werde aus seiner Sicht nicht benötigt, einerseits wegen der in den Spitälern selbst bestehenden Verschiebungsmöglichkeiten und andererseits im Hinblick auf das Angebot der kommunalen Alters- und Pflegeheime.
Bei der Planung für das Kantonsspital Bruderholz gehe es nicht um eine Bettenvermehrung, sondern um die Vermehrung und Anpassung der Nebenflächen und des Standards des Bettenhauses. Mit den ersten Sanierungsschritten solle auf dem Bruderholz begonnen werden, wenn die Arbeiten im Kantonsspital Liestal in die Endphase übergingen. Auf finanzielle Prognosen wolle er sich nicht einlassen.
Bruno Weishaupt bittet den Rat darum, den ersten Antrag der SP-Fraktion abzulehnen, weil man nicht den gleichen Fehler wieder begehen und auf den Einbau von Reserven verzichten dürfe. Der zweite Antrag der SP-Fraktion erübrige sich, weil die Bau- und Planungskommission über die darin aufgelisteten Punkte erschöpfend informiert worden sei.
Hansruedi Bieri möchte nicht, dass es später wieder zu solchen Diskussionen kommen werde, nur weil man wiederum keine Reserven eingebaut habe. Der zweite Antrag der SP-Fraktion liefe auf einen sinnlosen Aufwand hinaus, weil die hauptsächlich verantwortliche Unternehmung gar nicht mehr existiere und somit nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Man könne es bei einer Rüge bewenden lassen und die Kräfte auf die Fertigstellung des Um- und Ausbaus zum Wohle der Patientenschaft konzentrieren.
Eric Nussbaumer erklärt, dass die SP-Fraktion an ihren Anträgen festhalte, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, dass man nicht bereit sei, aus den Fehlern die nötigen Lehren zu ziehen. Gegen die Gewährung eines Zusatzkredites für begründete Zusatzleistungen würde sie nichts einzuwenden haben.
Elsbeth Schneider schickt voraus, dass sie bereit sei, alle notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Gleichzeitig bitte sie darum, den kritisierten Personen bei aller Kritik zugute zu halten, dass sie nicht vorsätzlich und schon gar nicht gesetzeswidrig gehandelt hätten.
Allerdings sei ihr von den Verantwortlichen bis zum Frühling des letzten Jahres immer wieder versichert worden, dass alles sowohl finanziell als auch zeitlich bestens laufe. Aufgrund eines Berichtes der Finanzkontrolle, wonach mit Mehrkosten gerechnet werden müsse, sei sie erstmals stutzig geworden, doch habe sich die Sache noch nicht als gravierend erwiesen. Sie habe trotzdem unverzüglich einen Bericht über den genauen Kostenstand bis Mitte Jahr verlangt. Ihre Kollegen im Regierungsrat habe sie übrigens laufend über die weitere Entwicklung informiert.
Beim Geld, das jetzt verlangt werde, handle es sich nicht um einen Nachtrags-, sondern um einen Zusatzkredit. Die Ratsmitglieder, die eine Auflistung der Mehr- und Minderkosten verlangten, weise sie darauf hin, dass die involvierten Personen sämtliche Details offen gelegt hätten. Außerdem sei das Controlling in allen Bereichen ihrer Direktion vollständig neu aufgezogen worden.
Selbst wenn die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission Zwischenberichte verlangt hätte, wäre sie bis zum letzten Frühjahr nicht anders informiert worden als sie in ihrer Eigenschaft als Baudirektorin.
Sie versichere den Rat nochmals, dass sie in ihrer Direktion alle personellen und organisatorischen Massnahmen vorgekehrt habe, um solche Vorkommnisse künftig zu vermeiden. Was die Reserven angehe, habe sie die gleichen Überlegungen wie die SP-Fraktion angestellt. Sie sei aber zum Schluss gekommen, dass sich die bisherige Praxis, in jedes Umbau- und Sanierungsprojekt 5% Reserven einzubauen und auszuweisen, bewährt habe. Im übrigen sei die Bewirtschaftung dieser Reserven in einem Regierungsratsbeschluss neu geordnet worden, und sie persönlich werde auch in Zukunft an ihrer offenen Informationspolitik gegenüber dem Landrat und seinen Kommissionen festhalten. Aus diesen Gründen bitte Sie den Rat, den Antrag der SP-Fraktion bezüglich der Reserven abzulehnen.
Andererseits sei sie bereit, dem Landrat einen zusammenfassenden Bericht im Sinne des zweiten Antrages der SP-Fraktion zu unterbreiten.
Abschliessend bitte Sie den Rat, ihr weiterhin sein Vertrauen zu schenken in der Gewissheit, dass sie ihre Direktion nach folgendem Leitsatz führe: "Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!"
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Alfred Zimmermann gefällt es nicht, dass die Verantwortlichen bis zum letzten Frühling wiederholt gesagt haben, dass alles zufriedenstellend laufe. Um aufzuzeigen, dass etwas schief laufe, habe es die Finanzkontrolle gebraucht. Der Landrat fragt sich, ob die Leute in der Baudirektion dieser Aufgabe gewachsen sind.
Die von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider getroffenen Massnahmen seien notwendig. Den Anträgen der SP stimmt Alfred Zimmermann zu.
Rudolf Felber gefällt das Angebot von Baudirektorin Elsbeth Schneider, dass sie gemäss Antrag der SP einen Bericht liefern würde. Das wäre ein Bericht, welcher erörtern könnte, was im Landrat gesagt worden sei. Aber wenn der Bericht mehr in die Tiefe gehen soll, könnte eine solche Untersuchung nicht von den darin involvierten Leuten gemacht werden. Darum ist der Landrat der Ansicht, dass die Antworten, die im Landrat gegeben worden sind, genügen sollten. Er bittet darum, von einer solchen Untersuchung abzusehen.
Der zweite Antrag betreffend die Streichung der neuen Reserve lehnt der Präsident der Bau- und Planungskommission ab. Die gesamte Reserve müsse angeschaut werden. In der Kommission sei das erörtert worden, diese Reserve sei keine "carte blanche", die einfach ausgegeben werden könne. Wenn diese Reserve angebraucht würde, müsste das in der Abrechnung ganz klar deklariert werden. Darum bittet Rudolf Felber, die Reserve nicht zu streichen.
Max Ribi geht nochmals auf die Erklärungen der Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider ein. Sie habe den Nachtragskredit vor den Landrat gebracht und auch erklärt, warum das so sei. Aber sie habe noch etwas gesagt, was ihn habe aufhorchen lassen: "Ich hätte auch alles laufen können lassen bis zur Schlussabrechnung". Das sei für ihn nicht akzeptabel, es gäbe nur die Möglichkeit, dass er es falsch verstanden habe, erklärt Max Ribi. Nach seiner Auffassung habe der Landrat Finanzhoheit. Der andere Weg sei für ihn nicht offen.
Eric Nussbaumer dankt Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider für die Ausführungen. Erfreulich sei auch die Bereitschaft, den Antrag über einen Zusatzbericht entgegenzunehmen. Wenn diesem Antrag zugestimmt würde, würde der zweite Antrag betreffend der Streichung der Reserve zurückgezogen.
Hansruedi Bieri will genau wissen, was die Antragssteller wollen. Wenn diese mit dem Bericht, wie ihn Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider vorschlägt, zufrieden sind, dann seien sie etwa so informiert, wie die Mitglieder der Bau- und Planungskommission und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Wenn sie jedoch die fünf auf dem Antrag festgehaltenen Punkte in dem Zusatzbericht wollen, dann sei dies ein erheblicher Mehraufwand. Es müsse klar formuliert werden, was gefordert werde.
Für Eric Nussbaumer waren die Aussagen der Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider klar. Sie habe gesagt, dass sie dem zweiten Antrag, der einen Zusatzbericht verlangt, entsprechen würde. Damit seien die fünf Punkte formuliert.
Bruno Weishaupt weist nochmals auf eine noch im Raum stehende Frage von Alfred Zimmermann hin: Wie sieht es bei den jetzigen Projekten aus? In Hinblick darauf, dass wohl noch nie ein solch komplexes und kompliziertes Projekt existiert habe wie die Um- und Erweiterungsbauten des Kantonsspitals, dürfe man in die mit den aktuellen Projekten Betrauten Vertrauen haben.
Emil Schilt ist der Meinung, dass das Unbehagen auch nach der Annahme des Kredites bleiben wird. Das Anerbieten eines Zusatzberichtes der Baudirektorin Elsbeth Schneider gefällt dem Landrat.
Für die Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider wird der Fächer in diesem Projekt zu weit aufgemacht. Es handle sich um ein Projekt, welches über sieben Jahre laufe. Am Anfang sei nicht alles reibungslos verlaufen, daraus habe man die Konsequenzen gezogen. Klar habe sie gesagt, dass der von ihr angebotene Zusatzbericht eine Zusammenfassung der Massnahmen darstelle und keine tiefere Analyse. Auf die beiden Punkte der Prüfung der Schadenersatzforderungen und über die eingeleiteten strukturellen, organisatorischen und personellen könne in dem Bericht eingegangen werden. In aller Form wehrt sich die Baudirektorin gegen eine tiefere Analyse.
Bezogen auf ihre Äusserung "Ich hätte auch alles laufen können lassen bis zur Schlussabrechnung", erklärt Elsbeth Schneider, dass sie aufgrund des Finanzkontrollberichtes alles hätte laufen lassen können. In diesem Bericht werden weniger als eine Million Mehrkosten ausgewiesen. Dafür hätte sie nicht weitere Massnahmen einleiten müssen.
Landratspräsident Claude Janiak leitet zur Detailberatung über.
Zur Ziffer 1 stellt Urs Wüthrich-Pelloli einen Antrag:
"Die im Rahmen des Zusatzkredits zu schaffende "Neue Reserve" in der Höhe von 3`250`000.-- ist zu streichen. Gestützt auf einen konkret ausgewiesenen Finanzierungsbedarf sind allfällige Zusatzkredite zu beantragen."
://: Der Antrag wird abgelehnt.
Zur Ziffer 2 stellt Urs Wüthrich-Pelloli einen Antrag, der als neue Ziffer 2 in den Beschluss aufgenommen und damit die anderen Ziffern verschieben würde:
"Der Landrats-Beschluss ist wie folgt zu ergänzen: In einem Zusatzbericht sind dem Landrat folgende detaillierte Angaben vorzuweisen:
1. Verantwortlichkeiten (verwaltungsintern, externe Planer, Unternehmer)
2. Ursachen für fehlende Projektkontrolle
3. Massnahmen, Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen.
4. Prüfung von Schadenersatzforderungen
5. Eingeleitete strukturelle, organisatorische und personelle Konsequenzen. "
://: Der Antrag wird mit 38 : 26 Stimmen abgelehnt.
Schlussabstimmung:
://: Mit 44 : 8 Stimmen wird dem Landratsbeschluss zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Kantonsspital Liestal Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; Zusatzkreditvorlage
Vom 11. März 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Fertigstellung des Gesamtprojektes Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten am Kantonsspital Liestal wird als neue Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30-144 ein Zusatzkredit von Fr. 18'280'000.-- bewilligt, bestehend aus:
Zusatzleistungen Fr. 10 300 000.--
Mehraufwand für
Planungsleistungen Fr. 4 280 000.--
Nebenkosten-Erhöhung Fr. 450 000.--
Neue Reserve Fr. 3 250 000.--
(Indexreduktion von Fr. 2 880 000.-- berücksichtigt)
2. Als Ergänzung wird für die Sanierung von Sanitärräumen zu den Patientenzimmern im Bettenhaus 1 ein Kredit von Fr. 2 200 000.-- als neue Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30-144 bewilligt.
3. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 1998 der Kredite unter Ziffer 1 und 2 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
4. Die Ziffern 1, 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 11. Februar 1999