LR Protokoll 11. Februar 1999 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 11. Februar 1999
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
10 98/117
Interpellation von Andres Klein vom 28. Mai 1998: Zustand der Grenzgewässer. Antwort des Regierungsrates
Fragen:
1. Wie ist der Gewässerzustand in folgenden Bächen: Birsig, Lörzbach, Mühlebach und Lützel?
2. Werden die Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes in diesen Bächen erfüllt?
3. Aus welchen Gemeinden stammen die Verschmutzungen?
4. Gibt es einen Fahrplan für die Sanierung dieser Gewässer?
5. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Frankreich?
6. Welche politischen Körperschaften sind in Frankreich für die Sanierung zuständig?
7. Wäre die Sanierung der Grenzgewässer ein Thema, das im Oberrheinrat behandelt werden müsste?
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider: Andres Klein erkundigt sich nach dem Zustand der Grenzgewässer. Ich beantworte dies wie folgt:
Frage 1
Birsig: Die Belastung des Birsig hat in den vergangenen Jahren nicht zuletzt dank des Neubaus der ARA Birsig in Therwil abgenommen. Dennoch muss der Birsig weiterhin als belastetes Gewässer bezeichnet werden. Grosse Defizite liegen zudem noch in der baulichen Gestaltung des Birsig. Er ist - insbesondere zwischen Oberwil und Binningen - über weite Strecken stark verbaut und naturfremd gestaltet.
Lörzbach: Der Lörzbach verläuft mehrheitlich in Frankreich. Er bildet lediglich auf einer Länge von knapp 500 Metern die Landesgrenze zwischen Frankreich und der Schweiz. Dieser kurze Abschnitt befindet sich in naturnahem Zustand, weist aber Anzeichen einer starken Belastung auf.
Mühlebach: Beim Mühlebach handelt es sich ebenfalls um ein naturnahes Gewässer, welches Anzeichen einer starken Belastung aufweist. Innerhalb des Siedlungsgebiets von Allschwil vereinigt sich der Mühlebach mit dem Lützelbach. Als Dorfbach werden die vereinigten Gewässer teils unterirdisch, teils oberirdisch weitergeführt. Der Dorfbach weist eher den Charakter eines Kanals denn eines Fliessgewässers auf.
Lützel: Die Lützel ist eines der schönsten, über weite Strecken naturbelassenen Fliessgewässer im Kanton. Sie ist wenig belastet.
Frage 2
Die Lützel erfüllt die Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes. Beim Birsig und beim Mühlebach sind diese Vorgaben nur teilweise erfüllt. Der Lörzbach erfüllt die Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes nicht.
Frage 3
Die relevanten punktuellen Verunreinigungsquellen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft sind weitgehend saniert oder Sanierung ist in Vorbereitung. Als weitere Verunreinigungsquellen kommen deshalb lediglich Einleitungen und Quellen ausserhalb des Kantonsgebietes in Frage. Weil wir ausserhalb unseres Kantonsgebietes keine Abklärungen vornehmen, kann die Frage nicht genauer beantwortet werden.
Frage 4
Zum Fahrplan für die Sanierung der genannten Grenzgewässer kann folgendes gesagt werden:
Birsig: Die Sanierung der Abwasserverhältnisse im Einzugsgebiet des Birsig auf Schweizer Gebiet ist mit dem Ausbau der ARA Birsig und den damit verbundenen Nebenanlagen im Einzugsgebiet praktisch abgeschlossen. Noch ausstehend ist die Realisierung der Kläranlage für die Gemeinde Burg.
Im Hinblick auf die Abwassersanierung der Gemeinde Burg wurden im Jahre 1993 für das hintere Leimental Verhandlungen mit den Elsässer Gemeinden Leymen, Liebenswiller, Biederthal und Wolschwiller geführt. Eine Studie über die Abwasserverhältnisse im hinteren Leimental zeigte, dass dezentrale Abwasserreinigungsanlagen für die Gemeinden zweckmässig sind. Damit muss die Weiterbearbeitung primär den Elsässer Gemeinden überlassen werden. Einzig die Gemeinde Leymen erwirkte Verhandlungen mit dem Kanton Basel-Landschaft mit dem Ziel ihre Abwässer in die ARA Therwil ableiten zu können. Diese Verhandlungen gestalten sich schwierig. Auf französischer Seite wird nach den Finanzierungsmöglichkeiten gesucht.
Lörzbach: Auf Schweizer Seite ist mit Anschluss der Abwässer der Gemeinde Schönenbuch durch Ableitung in das Netz der Gemeinde Allschwil die Sanierung realisiert. Auf französischer Seite ist vorgesehen, die Abwässer aus den Gemeinden Hagenthal-le-Haut und Hagenthal-le-Bas durch einen Abwasserkanal, welcher zur Zeit in Ausführung ist, in die Kläranlage des District des trois frontieres abzuleiten.
Mühlebach: Die Abwässer der Gemeinde Neuwiller werden seit 1992 durch einen von basellandschaftlicher Seite finanziell unterstützten Ableitungskanal über das Netz der Gemeinde Allschwil in die ARA Basel abgeführt. Das Anschliessen aller Abwasserlieferanten an das kommunale Netz von Neuwiller ist noch in Arbeit.
Lützel: Auf Schweizer Gebiet wurden die Abwasserverhältnisse in der Gemeinde Roggenburg noch unter Berner Hoheit saniert.
Frage 5
Verhandlungen mit den französischen Behörden werden beidseits nach Bedarf aufgenommen. Die Verhandlungen erfolgen bilateral mit den Kommunalbehörden unter Beizug der Aufsichtsbehörden und verlaufen in offenem und gutem Klima. Lediglich bei der Realisierung anstehender Sanierungsprojekte entstehen in der Regel Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen finanziellen Mittel.
Frage 6
Für Abwassersanierungen sind primär die kommunalen Behörden zuständig.
Frage 7
Die grenznahen Kleingewässer im Grenzbereich zu Frankreich haben praktisch keinen Einfluss auf die Qualität des Oberrheins und sind darum kaum gewichtig genug für den Oberrheinrat. Diese Thematik ist vielmehr ein lokales Problem und darum in diesem lokalen Raum bilateral zu lösen.
Andres Klein dankt für die Beantwortung der Fragen.
Damit ist die Interpellation beendet.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
11 98/133
Interpellation von Alfred Zimmermann vom 25. Juni 1998: Eichenhain bei Wildenstein in Gefahr. Antwort des Regierungsrates
Fragen:
1. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um den Schutz des Eichenhains nachhaltig zu gewährleisten?
2. Ist der Regierungsrat bereit, das Schutzgebiet überwachen zu lassen, vor allem an Wochenenden, und Übertretungen mit Bussen
zu ahnden?
3. Zieht der Regierungsrat in Betracht, das Schutzgebiet in der Zeit vom 1. April bis 30. September mit einem mobilen Zaun
abzusperren?
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider: Die Interpellation liegt schon weit zurück und wenn nach draussen geschaut wird, kann kaum geglaubt werden, dass beim Schloss Wildenstein Probleme vorhanden sind. Zuerst einige Worte zur Vorgeschichte:
Im Mai 1998 wurde eine der alten Eichen auf Wildenstein von Unbekannten angezündet. Erst beim zweiten Mal, am nächsten Tag, gelang es der Feuerwehr von Bubendorf, den Glimmbrand im hohlen Stamm zu löschen. Durch den Brand wurde der wertvolle Baum stark geschädigt, so dass mit dessen raschem Absterben gerechnet werden muss.
Frage 1
Für die Erhaltung des Eichen-Bestandes auf Wildenstein besteht zweifellos ein grosses Allgemeininteresse. Der zunehmende Erholungsdruck, welcher in verstärktem Masse negative Auswirkungen zeigt, gibt zu berechtigten Sorgen Anlass und es besteht ein klarer Handlungsbedarf.
Als erste Massnahme wurde eine verstärkte Information der Öffentlichkeit durch Informationstafeln, eine klare Signalisationen und ein Angebot an Informationsmaterialien, zum Beispiel ein Faltblatt, eingeleitet.
Eine weitere Massnahme ist eine klare Besucherlenkung durch ein Angebot an Rastplätzen mit Feuerstellen, was heute auch ein Bedürfnis ist, und markierten Wegen.
Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Besucher über die Schutzwerte dieser einmaligen Landschaft zu informieren und so das Verständnis für die Schutzvorschriften zu fördern.
Frage 2
Die Polizei Basel-Landschaft, beziehungsweise der Polizeiposten Bubendorf, führten bisher gelegentlich Patrouillen auf Wildenstein durch; insbesondere an Sonntagen, weil da das Fahrverbot gilt. Diese Patrouillenhäufigkeit muss zweifellos aufrecht erhalten und nach Möglichkeit erhöht werden. Die Erfahrungen in denjenigen kantonalen Naturschutzgebieten mit starkem Erholungsdruck zeigen jedoch, dass eine zusätzliche Naturschutzaufsicht unumgänglich ist, wenn der naturschützerische Wert der betreffenden Gebiete erhalten bleiben soll.
Deshalb habe ich der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Raumplanung den Auftrag erteilt, ein Konzept für die Aufsicht in kantonalen Naturschutzgebieten zu erarbeiten. Schon jetzt ist allerdings klar, dass die Hauptaufgabe von "Aufsichtspersonen" in Aufklärungsarbeit bestehen wird. Verzeigungen fehlbarer Personen werden die Ausnahmetätigkeit bleiben müssen, beschränkt auf Fälle schwerer Vergehen oder uneinsichtigen Verhaltens. Hingegen sind die Aufsichtspersonen gemäss kantonalem Natur- und Landschaftsschutzgesetz ausdrücklich nicht zum Erteilen von Bussen ermächtigt, was im Naturschutzgesetz Baselland im § 28 Absatz 4 festgehalten ist.
Frage 3
Naturschutzgebiete erfüllen neben ihrer ökologischen auch eine didaktische Aufgabe. Sie sind nicht nur Lebensräume seltener bzw. schutzwürdiger Lebensgemeinschaften sondern zugleich auch Anschauungsobjekte, wo ökologische, kultur- oder erdgeschichtliche Zusammenhänge erkennbar sind und Biodiversität "erfahrbar" ist.
Deshalb ist der Vorschlag, das Naturschutzgebiet zwischen April und September mit einem mobilen Zaun abzusperren wenig zweckmässig. Die vorgestellten Massnahmen betreffend Besucherinformation, Besucherlenkung und Aufsicht erachten wir als die geeigneteren Instrumente, um die Naturwerte dieser einmaligen Landschaft zu erhalten und die erforderlichen Ruhezonen zu schaffen.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Sorgen des Interpellanten begründet und dessen Anliegen darum berechtigt sind. Die Interpellation rennt zum Glück offene Türen ein, weil die ersten Schritte zur Lösung des Problems bereits eingeleitet worden sind.
Alfred Zimmermann dankt für die ausführliche Antwort. Die Probleme seien erkannt worden und die Regierung und die Naturschutzstelle seien gewillt, Massnahmen zu treffen. Der Landrat stellt die Frage, ob nicht auch die Möglichkeit von schärferen Massnahmen ins Auge gefasst werden müsste. Erst nach dem Brand eines Baumes seien schärfere Massnahmen ergriffen worden.
Information sei gut, aber da der Vandalismus auf allen Gebieten zunehmend sei, müssen verstärkt Sanktionen eingeführt werden. Information alleine sei ein schwaches Instrument - das sei auch aus dem Strassenverkehr bekannt.
Damit ist die Interpellation beendet.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
12 98/174
Postulat von Andrea von Bidder vom 17. September 1998: Direkte Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr zum Bruderholzspital
://: Das Postulat wird überwiesen.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
13 98/176
Interpellation von Ruedi Moser vom 17. September 1998: Teurer Strassenunterhalt wegen hohen Entsorgungskosten. Mündliche Antwort des Regierungsrates
Fragen:
1. Sind die Auflagen zur Einrichtung, für den Betrieb und zur späteren Renaturierung von Deponien in Baselland weitgreifender als in
anderen Kantonen?
2. Werden in anderen Kantonen die Deponien staatlich oder privat betrieben?
3. Wie hoch ist der Deckungsgrad bei den durch den Regierungsrat jeweils festgelegten Gebühren?
4. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um diese Kostensteigerung zu bremsen bzw. die Kosten zu reduzieren?
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider:
Frage 1
Nein. Es ist allerdings zu beachten, dass die 1983 eröffnete Deponieanlage Elbisgraben sämtliche Forderungen der eidgenössischen Technischen Verordnung über Abfälle, die sogenannte TVA vom 10. Dezember 1990 erfüllt. So wurde unter anderem aus Umweltschutzgründen gemäss Bauprojekt erstmals in der Schweiz eine doppelte Basisabdichtung eingebaut.
Viele Reaktordeponien, die vor Inkrafttreten der TVA erstellt wurden, weisen nur eine einlagige oder gar keine Basisabdichtung auf.
Die in Betrieb stehenden Deponien haben also einen unterschiedlichen technischen Stand. Das wirkt sich auf die Kapitaldienstkosten aus.
Frage 2
Die meisten Reaktordeponien werden von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden betrieben, in Einzelfällen auch auf privater Basis.
Frage 3
Gemäss § 31 des Umweltschutzgesetzes des Kantons Basel-Landschaft muss der Deckungsgrad 100 Prozent betragen. Dies ist bei uns der Fall. Es sind im übrigen alle Kosten einzurechnen, die dem Kanton für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle anfallen, aber auch alle übrigen Aufwendungen der Abfallwirtschaft.
Frage 4
Die Abfallvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft aus dem Jahr 1969 verlangt gleich hohe Gebühren in den Entsorgungsanlagen der beiden Kantone, um eine Konkurrenzierung zu vermeiden. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre für die Entsorgung von Abfällen auf der Deponieanlage Elbisgraben waren deshalb bedingt durch die zu erwartenden Entsorgungskosten in der neuen KVA Basel. Ab Januar 1999 werden gemäss der neuen Abfallvereinbarung die Siedlungsabfälle aus dem Kanton Basel-Landschaft dort entsorgt und auf der Deponieanlage Elbisgraben nur noch nicht brennbare Abfälle abgelagert.
Da gleich hohe Gebühren in beiden Kantonen jedoch nur für brennbare Abfälle gefordert waren, hatte der Regierungsrat für die übrigen nicht brennbaren Abfälle unterschiedliche Gebühren beschlossen. Für das Strassenwischgut sind diese Gebühren wesentlich gesunken.
Für das Jahr 1999 wie schon im Jahr 1998 betrug die Gebühr auf der Deponieanlage Elbisgraben für brennbare Abfälle 195.-- Franken pro Tonne, analog dem Preis in der KVA Basel. Für das Strassenwischgut, das sind unbrennbare Abfälle, beträgt die entsprechende Gebühr seit 1998 145.-- Franken pro Tonne.
Der Regierungsrat ist deshalb der Meinung, dass er die machbaren Schritte unternommen hat, um die Kosten der Abfallentsorgung möglichst gering zu halten. Zudem ist er der Ansicht, dass die Gebühren der Deponieanlage Elbisgraben in einem gesamtschweizerischen Vergleich gut abschneiden.
Davon konnte ich mich am Freitag vor einer Woche in Bern, wo die Umweltschutzdirektoren über die Verbrennungsplicht diskutiert haben, selber überzeugen.
So beiben noch Reinigungszyklen für die Strassenreinigung; der Strassensammler-Entleerung, das ist der Sammlerschlamm; die Rohrreinigung, das ist die Entwässerung sowie Ölabscheider-Reinigung. Diese richten sich nach den technischen und betrieblichen Erfordernissen und müssen auf dem bisherigen Stand beibehalten werden. Eine weitere Senkung der Unterhaltskosten durch eine Verlängerung der Reinigungszyklen ist aus betrieblicher Sicht nicht sinnvoll - es führt zu höheren Sanierungskosten - und aus Umweltschutzgründen nicht erwünscht.
Wir werden auch in Zukunft alles daran setzen, dass die Kosten für die Abfallentsorgung möglichst gering ausfallen.
Ruedi Moser dankt der Regierungsratspräsidentin Elsbeth Schneider für die ausführliche Antwort. Mit grosser Freude habe er zur Kenntnis genommen, dass sich die Strassenschlammentsorgung auf den 1. Januar um 50.-- Franken reduziert hat.
Es ist bekannt, dass die beiden Basel die absolut höchsten Entsorgungspreise für Strassen- und Ölschlamm ausweisen, äussert sich Ruedi Moser. Es ist aber auch bekannt, dass Baselland alleine diese Abfälle günstiger entsorgen könnte. Die Solidarität mit der Stadt Basel darf nicht alleine der Grund für zu hohe Preise sein. Die Enddeponien für die Unternehmen im Baselland sind zu hoch. Darum gibt es auch Unternehmen, die ihre Abfälle nach Zürich oder Siggenthal entsorgen. Das ist ein ökologischer Unsinn und ebenfalls würde damit der Wettbewerb verzerrt. Die Unternehmer und die Gemeinden, die sich an die Vorschriften halten, sind die Geprellten.
Als Beispiel sind bei der Gemeinde Pratteln die Entleerungskosten 10`000.-- Franken und die Entsorgung 30`000.-- Franken. Das sei kein Verhältnis und darum habe er die Interpellation verfasst.
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider stellt richtig, dass die Preisreduktion nicht anfangs dieses Jahr erfolgt ist, sondern dass die Entsorgung der untrennbaren Abfälle schon im Jahr 1998 145.-- Franken betragen hat.
Damit ist die Interpellation beendet.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
14 98/177
Interpellation von Danilo Assolari vom 17. September 1998: Totale Fischvergiftung in der Birs. Antwort des Regierungsrates
Fragen:
1. Weshalb war es möglich, dass eine Kanalisationsleffimg an eine Meteorwasserleitung angeschlossen war?
2. In welchem Jahr wurde die Kanalisationsbewilligung erteilt? Weshalb wurde der Fehler im Entwässerungskonzept bei der Prüfung des Kanalisationsgesuches und bei der Abnahme der Kanalisation nicht festgestellt?
3 . Was wurde bei der Überprüfung des Sicherheitssystems durch das AUE in den Jahren 1995 und 1996 überprüft?
4. Wurden allenfalls durch die Firma nachträglich unerlaubte Veränderungen am Kanalisationssystem gegenüber dem Kanalisationsbewilligungsgesuch vorgenommen?
5. Weshalb hat das Sicherheitsinspektorat keine Überprüfung des Sicherbeitsdispositives der Firma van Baerle verlangt, nachdem bereits 1996 ein Unfall auf dem Firmen-Areal passiert ist?
6. Wieso hat das Alarmsystem nicht funktioniert? Fehlten im Betrieb gar die Alarmierungsvorschriften?
7. Weshalb hat die Firma van Baerle bisher keinen Störfallbericht erstellen müssen?
8. Was unternimmt der Regierungsrat, dass künftig derartige Fischvergiftungen, die auf fehlerhafte alte Kanalisationsinflationen im Zusammenhang mit menschlichem Versagen zurückzuführen sind, nicht mehr vorkommen können?
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider:
Obwohl die Geschichte der Fischvergiftung aus den Medien wohlbekannt sind und es schon eine Weile her ist, werde ich diese Fragen gerne beantworten.
Frage 1:
Der Fehlanschluss betraf eine Abzweigung im Rohrleitungsnetz einer Kühlwasserleitung innerhalb eines Produktionsbaus. Bei der Umstellung dieses Rohrleitungsnetzes an das Sauberwasserkanalisationssystem, wurde die innerbetrieblichen Kontrolle auf mögliche Fehlanschlüsse unterlassen.
Frage 2
Die Kanalisationsanschlussbewilligung wurde am 5. Dezember 1995 durch die Gemeinde Münchenstein erteilt. Diese umfasste die Anpassungen der Kanalisation ab der Gebäudeaussenhülle. Da der Fehlanschluss nicht in diesem Bereich vorhanden war, konnte die Gemeinde diesen Mangel nicht feststellen.
Die Leitungsführungen innerhalb eines Produktionsgebäudes gehört in den Verantwortungsbereich des Betriebes und ist nicht Inhalt einer Kanalisationsbewilligung. Der Betrieb muss im Rahmen seiner Eigenverantwortung sicherstellen, dass bei Abänderungen an den produktionsinternen Leitungen und Anlagen die Ausführung korrekt vorgenommen wurde und keine Fehlanschlüsse vorhanden sind.
Frage 3
Im August 1995 überprüfte das AUE die Firma van Baerle. Dabei wurde anhand der gelagerten oder produzierten Stoffe beurteilt, inwieweit die Entwässerung genügend abgesichert ist. Anhand der damals vorliegenden Stoffe wurde sie als genügend abgesichert beurteilt. Das Fischsterben vom 24. Juni 1998 wurde durch ein stark kationisches Polymer verursacht. Dieser Stoff wurde 1996 neu in der Produktion eingeführt. Das AUE hatte bis zum 24. Juni 1998 keine Kenntnis über diese neue Produktion.
Im Juni 1996 wurde der Kurzbericht gemäss Verordnung über den Schutz vor Störfällen der Firma van Baerle geprüft. Dazu fand am 21. Juni 1996 eine Betriebsbesichtigung statt. Geprüft wurden insbesondere die Art und Menge der deklarierten Stoffe, welche die Mengenschwellen gemäss Störfallverordnung überschritten, die Lagerhaltung sowie die technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen der Firma.
Das Produkt Elresin 40 wurde damals noch nicht produziert. Die Produktionsanlage, auf welcher sich der Störfall vom 24. Juni 1998 ereignete, war zum Zeitpunkt der Besichtigung ausser Betrieb.
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Firma van Baerle mit Schreiben vom 4. Juli 1996 mitgeteilt. Kopien des Schreibens gingen an die Gemeinde Münchenstein und an die Bau- und Umweltschutzdirektion.
Frage 4
Nein. Die Ursache des Fischsterbens war nicht ein Fehler im Bereich der Kanalisation, sondern ein Fehlanschluss bei der produktionsinternen Leitungsführung.
Frage 5
Das Sicherheitsdispositiv der Firma van Baerle wurde anlässlich der Betriebskontrolle vom 21. Juni 1996 durch das Sicherheitsinspektorat überprüft. Einige Monate früher hat der Sicherheitsbeauftragte der Firma van Baerle ferner die Alarmorganisation und die richtige Reaktion der Mitarbeiter bei einer Havarie auf dem Werksareal an einer Übung im Massstab 1:1 getestet. Dieser Test verlief erfolgreich.
Am 11. November 1996 stürzte bei der Firma van Baerle ein Container mit Natriumsilikat um. Der Unfall ereignete sich auf einem Umschlagplatz im Werksareal und nicht in einer Produktionsanlage, genauso wie es an der kurz vorher stattgefundenen Übung angenommen worden war. Die Firma konnte die Havarie mit eigenen Mitteln so bewältigen, d.h. die Platzentwässerung in die Kanalisation so rasch verschliessen, dass lediglich 100 kg der Substanz in die Birs gelangen konnten. Diese Menge verursachte keine Gewässerverschmutzung. Dieser Vorfall hat dem Sicherheitsinspektorat gezeigt, dass die bestehenden firmeninternen Alarmierungsabläufe funktionieren und die Beurteilung vom 21. Juni 1996 richtig war.
Frage 6
Da der Fehlanschluss der Firma van Baerle bis zum Störfall nicht bekannt war, wurde erst zwei Stunden nach dem Beginn der Fehleinleitung erkannt, dass das Elresin 40 direkt in die Birs geflossen ist. Daraufhin erfolgte unverzüglich die Alarmierung der Feuerwehr Münchenstein, obwohl der korrekte Alarmierungsweg an die Einsatzzentrale der Polizei gewesen wäre.
Bei der Firma van Baerle sind im ganzen Werksareal gut sichtbar die Verhaltensanweisungen bei einem Feuer, einem Unfall oder einer Havarie vorhanden. Für den Fall einer Havarie gibt es ein spezielles Merkblatt. Somit sollten alle Mitarbeiter der Firma in der Lage sein, unverzüglich die richtigen Massnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen.
Frage 7
Das Sicherheitsinspektorat hat bereits am Tag des Ereignisses, den 24. Juni 1998, von der Firma van Baerle die Erstellung eines Störfallberichtes verlangt. Der Teil 1 dieses Berichtes wurde dem Sicherheitsinspektorat am 30. Juli 1998 abgeliefert. Er dokumentiert die Sofortmassnahmen nach der Havarie, die Vorbereitung für die Durchführung einer Risikoanalyse, die Havarie-Ursachenabklärung sowie Qualitätsmanagement- und Sicherheitsabläufe. Er enthält betriebswirtschaftliche Angaben über das Unternehmen und eine Liste der vorhandenen Bewilligungen der Behörden. Neben dem Sicherheitsinspektorat haben auch das Statthalteramt Arlesheim, das Amt für Umweltschutz und Energie und die Gemeinde Münchenstein ein Exemplar des Störfallberichtes erhalten.
Der Teil II des Störfallberichtes enthält die Ergebnisse der Risikoanalyse, die vorgesehenen Massnahmen und einen Umsetzungsplan; zudem ist das Installationsschema der Firma van Baerle zu aktualisieren. Die Ablieferung erfolgte erst kürzlich, am 23. Dezember 1998.
Frage 8
Der Regierungsrat ist bestrebt, die Wahrnehmung der Eigenverantwortung der Betriebsverantwortlichen zu schärfen. Dies erfolgt einerseits durch die behördliche Überprüfung und andererseits durch das zur Verfügung stellen von Informationen und Beurteilungsgrundlagen zur Erkennung von Risiken.
Die Störfallverordnung basiert auf dem Grundgedanken der Eigenverantwortung. Das heisst, die Betriebe werden als gleichwertige und verantwortungsvolle Partner angesehen. Pausenlose Inspektionen haben dabei keine Berechtigung.
Danilo Assolari ist beruhigt, dass die Arbeit des AUE zu keinen Beanstandungen führen muss. Es sei schade, dass der Störfallbericht erst im Nachhinein gestellt worden sei. Die mangelnde Eigenverantwortung der Fima van Baerle müsse er tadeln. Diese hätte bei der Einführung dieses giftigen Stoffes gemäss der Störfallverordnung die nötigen Massnahmen vorkehren sollen. Der Landrat hofft, dass solche Unglücksfälle nicht mehr vorkommen und dankt der Baudirektorin für ihre Antworten.
Damit ist die Interpellation beendet.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 11. Februar 1999