27 97/67
Postulat von Robert Ziegler vom 10. April 1997: Befristeter Zuschlag auf die Motorfahrzeugsteuer zur Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen entlang der Kantonsstrassen
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Die Regierung lehnt die Überweisung des Postulates ab. Die Gründe sind folgende:
Die lärmmässige Sanierung der Kantonsstrassen gemäss Art. 13 der Lärmschutzverordnung wird auf rund 30-35 Mio Franken geschätzt. Hievon übernimmt der Bund ca. die Hälfte. Die Sanierungen müssen spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, das heisst also bis ins Jahr 2002, durchgeführt sein.
Schon heute zeichnet sich ab, dass diese Frist - auch aus finanziellen Überlegungen heraus - nicht eingehalten werden kann; eine Verlängerung um 5 Jahre wird unumgänglich sein. Geht man von diesem Zeithorizont aus, bedeutet dies, dass der Kanton in den nächsten 10 Jahren rund 15B17 Mio Franken für Lärmschutzmassnahmen entlang unserer Kantonsstrassen ausgeben wird. Dies entspricht einem Jahresbeitrag von 1,5-1,7 Mio Franken, die andere Hälfte übernimmt der Bund.
Zur Verkehrssteuer: Unsere Verkehrssteuern liegen gesamtschweizerisch bei den höchsten, trotz der 20%-igen Reduktion vom September 1993. Unsere Nachbarkantone Aargau, Solothurn, Basel-Stadt, liegen deutlich tiefer. Nur wir kennen eine Teilindexierung der Verkehrssteuer: 50% der Teuerung werden automatisch jedes Jahr angerechnet.
Diese Tatsachen sind den Baselbieter Stimmbürgern wohl bekannt, die Schmerzensgrenze ist nach ihrem Empfinden erreicht oder sogar überschritten. Dies hat auch die Abstimmung über eine zweckgebundene zeitliche Begrenzung der Aufhebung der Motorfahrzeugsteuerreduktion für die J2 gezeigt. Nicht unerwähnt soll die wirtschaftliche Situation unseres Landes sein, der Steuererhöhungen - wofür auch immer - nicht zugemutet werden dürfen.
Die Regierung schätzt die politischen Chancen dieses Vorstosses als äusserst gering ein.
Wirkungsvoller als Schutzmassnahmen gegen den Lärm ist immer noch die
Vermeidung von Lärm
an der Quelle. Beim Personenwagenbau kann davon ausgegangen werden, dass weitreichende Massnahmen gegen eine übermässige Lärmentwicklung bereits vollzogen wurden, z.B. durch niedrige Luftwiderstandswerte, durch verbesserte Lager, kontrollierte Verbrennung usw. Gefordert sind heute vor allem die Reifenhersteller, weil das Abrollgeräusch bereits bei niedrigen Geschwindigkeiten den grössten Teil am Gesamtgeräusch ausmacht. Mittel- bis langfristig sind Massnahmen zur Bekämpfung des Lärms an der Quelle viel wirksamer als bauliche Massnahmen.
Aus diesen Gründen folgert der Regierungsrat, dass der bestehende Lärmgrenzwert genauer definiert und herabgesetzt werden müsste. Sinnvoll ist dies allerdings nur auf nationaler und internationaler Ebene.
Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat nicht zu überweisen.
Röbi Ziegler
schickt voraus, dass ein Postulat in dieser Formulierung auch Missverständnisse wecken könnte, vor allem auch Missverständnisse betreffend der Motivation.
R. Ziegler ist sich der wirtschaftlichen Bedeutung des Motorfahrzeugverkehrs bewusst. Er ist sich auch bewusst, dass der Motorfahrzeugverkehr nicht unbedeutende Schäden an der Umwelt verursacht. Er ist sich bewusst, dass die Mobilität, die das Auto ermöglicht, einen beachtlichen Gewinn an Lebensqualität zur Folge hat und genauso ist sich R. Ziegler bewusst, dass das Auto als Massenverkehrsmittel auch eine gewaltige Beeinträchtigung unserer Lebensqualität nach sich zieht. Er ist sich bewusst, dass die SBB den Kehricht nicht einsammeln und Heizöl nicht verteilen und auch den Bauschutt nicht abführen kann.
Kurzum, es geht R. Ziegler in keiner Art und Weise darum, den motorisierten Verkehr zu "verteufeln" oder zum Sündenbock für alle zivilisatorischen Fehlentwicklungen zu machen.
Das Ziel, das R. Ziegler mit seinem Postulat verfolgt, ist differenzierter: sein Hauptanliegen ist, dass auch im Bereich des Lärmschutzes dem Eidg. wie auch dem Kant. Umweltschutzgesetz nachgelebt wird. Ein fundamentaler Grundsatz der Umweltgesetzgebung wird mit 2 Prämissen zum Ausdruck gebracht:
- Im Bundesgesetz in Art. 11: Immissionen jeder Art - also auch Lärm - werden durch Massnahmen an der Quelle bekämpft. Die Lärmbekämpfung am Fahrzeug ist bereits an eine Grenze gestossen, an der sie nicht weitergehen kann. Auch bei der Tempobegrenzung kommen wir nicht weiter.
- Im Bundesgesetz für Umweltschutz kann in Art. 2 nachgelesen werden: "
Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür."
Es müsste also ganz klar das Verursacherprinzip zur Anwendung kommen. Dies wiederholt unser kant. Umweltschutzgesetz wörtlich.
Diese Gesetze müssten uns also verpflichten, im Sinne des Postulates etwas zu unternehmen. R. Ziegler bittet, der Überweisung zuzustimmen.
Adrian Ballmer:
Die FDP-Fraktion lehnt die Überweisung des Postulates ab. Der Verkehr verursacht nicht nur Kosten, sondern er bringt auch Nutzen. Nach Meinung von A. Ballmer müsste Mobilität überhaupt nicht subventioniert werden, weder die private noch der öffentliche Verkehr.
A. Ballmer wäre sofort damit einverstanden, wenn die gesamte Strassenrechnung verursachergerecht über eine Verkehrssteuer finanziert würde. Nicht sinnvoll erscheint es, gewisse Kosten aus dem Topf herauszunehmen, der die Strassenrechnung ausmacht und diese mit einem befristeten Zuschlag zu bezahlen.
Etwas anderes war die J2 - es ging damals um ein Projekt mit einem definierten Anfang und einem definierten Ende - hier machte es für A. Ballmer Sinn, über einen befristeten Zuschlag eine Lösung zu suchen.
Lärmschutzmassnahmen aber sind nicht nur ein Projekt, sondern sie stellen eine Daueraufgabe dar.
Dieter Völlmin:
Wir haben heute eine Vorlage betreffend die Abschaffung der Volkswahl der Bezirksschreiber behandelt; alle waren der Meinung, dass die Volksrechte etwas Wichtiges seien und an ihnen festgehalten werden soll. Es geht aber nicht nur um den Bestand der Volksrechte, man muss sie auch ernst nehmen. Wenn man sie ernst nimmt, kann man den Vorstoss von R. Ziegler nicht unterstützen, weil das Volk zur Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern in den letzten Jahren schon zweimal sehr deutlich ablehnend Stellung genommen hat.
Maya Graf:
Der Vorstoss könnte auch von den Grünen stammen, die diesen Vorstoss unterstützt. Es handelt sich um ein altes Anliegen, dass nämlich das Verursacherprinzip auch für den motorisierten Verkehr endlich greift. Die gesetzlichen Grundlagen sind schon lange bereit; zur Ausführungen werden immer sehr viele Ausreden benützt, warum nicht gerade jetzt damit begonnen werden kann.
M. Graf bittet, das Postulat zu unterstützen.
Röbi Ziegler
hat ein Argument vorgebracht, zu dem sich niemand geäussert hat: Wie steht es mit den gesetzlichen Grundlagen? Sind wir nicht daran gebunden, wenn gemäss Umweltschutzgesetz das Verursacherprinzip angewendet werden muss?
Peter Tobler:
Das Verursacherprinzip trifft den Ersteller der Anlage bzw. den Betreiber der Anlage, dazu gehört also auch die Strasse, nicht nur das Auto. Der Staat kann zudem nur zulassen, was das Volk bewilligt. Nach zweimaligem klarem Nein ist aber die Chance nicht mehr sehr gross.
Aus dem Umweltschutzgesetz kann also bestimmt nicht abgeleitet werden, dass der Landrat verpflichtet ist, hier etwas umzusetzen.
Elisabeth Nussbaumer
fragt P. Tobler betreffend "Verursacherprinzip": Wie steht es beim Abfall - dort bezahlt doch auch derjenige, der den Abfall auf die Strasse stellt?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Vom Grundsatz her hat R. Ziegler recht, aber wenn unser Volk Nein sagt - was wir sehr massiv gespürt haben - hat es keinen Sinn, ihm nochmals eine Erhöhung vorzuschlagen.
://: Mit 26:38 Stimmen wird das Postulat Nr. 97/67 nicht überwiesen.
28 97/69
Postulat von Rudolf Keller vom 10. April 1997: Schaffung und Förderung von freiwilligen Gemeindesicherheitsdiensten (Bürgerpatrouillen mit Polizeiaufgaben)
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Es gibt noch andere Statistiken als die im Poustlat erwähnte, die ein ganz anderes Bild zeigen.
Es ist allerdings richtig, dass 1996 die Einbruchdiebstähle um 17% zugenommen haben. Es handelt sich hier um eine gesamtschweizerische Entwicklung. Es ist aber auch so, dass im Baselbiet von den 269 Fällen, die wir mehr zu verzeichnen hatten, 250 auf das Konto einer in der Zwischenzeit gefassten Gruppierung von Exjugoslaven und von einer mobilen ethnischen Minderheit herrühren. Bereinigt man diese Einbruchdiebstähle um diese Zahl, verbleibt lediglich eine Steigerung von 1%, was dann im normalen Schwankungsbereich liegt.
Wichtiger als diese Zahlen erscheint A. Koellreuter, dass der Postulant mit Behauptungen argumentiert, die nicht stimmen. Unsere Bevölkerung ist nicht - wie er behauptet - verunsichert, sondern fühlt sich im Baselbiet nach wie vor sicher und von unserer Polizei genügend geschützt. Wobei man erkennen muss, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist.
Eine repräsentative Umfrage hat ergeben, dass sich das Sicherheitsgefühl gegenüber der letzten Umfrage nicht verschlechtert hat.
Solche Bürgerpatrouillen, wie sie der Postulant beschreibt, gibt es vor allem im Ausland, vereinzelt auch in der Schweiz, z.B. in Zürich. Sie finden in Städten, nicht in ländlichen Gebieten wie bei uns im Kanton Baselland, statt. Die Aufgaben beschränken sich auf Beobachten und schnelles Herbeirufen der Polizei mittels mitgeführter Handsprechfunkgeräte. Einschreiten dürfen diese Sicherheitswachen nicht, ausser es sei durch ganz dringende Nothilfegründe geboten. Die Personen sind nicht bewaffnet. Die mit solchen Bürgerpatrouillen gemachten Erfahrungen sind unterschiedlich, jedenfalls konnte die Strassenkriminalität in den Zentren, in denen sie zum Einsatz kommen, nicht messbar verändert werden.
Alle gesetzlichen Grundlagen, sei es die Kantonsverfassung, die Gemeindegesetze oder das kürzlich vom Volk genehmigte Polizeigesetz, ordnen die Aufgaben bezüglich Verbrechen und Vergehen staatlichen Organen als hoheitliche Aufgabe zu. Zuletzt wurden diese Fragen im Rahmen der Beratung des Polizeigesetzes diskutiert. Polizisten berücksichtigen bei ihrem Handeln ihre Funktion und ihre besonderen Verpflichtungen gegenüber dem Gesetz. Die Polizeibeamten werden sorgfältig ausgewählt, geschult, fort- und weitergebildet, geführt und betreut. U.a. lernen sie Konfliktsituationen zu bewältigen. Zudem ist die Polizei offensichtlich erkennbar und verfügt über eine hohe Akzeptanz.
Dies alles können Bürgerpatrouillen nicht erreichen. Durch ihre Tätigkeit könnten sie in gefährliche Situationen geraten und auch überfordert sein. Abgesehen davon könnten erhebliche finanzielle Folgen entstehen.
Die Bekämpfung von Verbrechen und Vergehen muss also Kantonssache bleiben. Dabei können die Gemeinden polizeiliche Aufgaben übernehmen, sie müssen dann aber die Aufgaben auch durch fachlich genügend ausgebildete Polizeiorgane ausführen können. Hier besteht noch ein Feld, das durchaus zu beackern wäre; vor allem gibt es auch grössere Gemeinden, die heute noch nicht über eine angemessen ausgebaute Ortspolizei verfügen.
Unsere Polizei ist daran, im Rahmen von P2000 ihre Präventionsbemühungen und die gemeindewesen-orientierte Polizeiarbeit im Jahr 1998 in einem Projekt "Nachbarschaftshilfe" umzusetzen. Im übrigen macht A. Koellreuter seit einiger Zeit bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf aufmerksam, dass die Polizei - egal wie gross das Korps ist - nicht die komplette Sicherheit garantieren kann. Wir alle sind auch für unsere Nächsten verantwortlich und sollten verdächtige Vorkommnisse der Polizei melden.
A. Koellreuter bittet, das Postulat nicht zu überweisen.
Franz Ammann
übernimmt die Vertretung des Postulanten inklusive sein Votum. Die Verunsicherung wird in unserem Land immer grösser. Auch im Kanton Baselland haben die Einbrüche wieder stark zugenommen. Unsere Polizei hat wegen des knappen Mannschaftsbestandes nur beschränkt die Möglichkeit, die Einbrüche aufzuklären. Unsere Polizei kann auch kaum präventiv wirken, wie das notwendig wäre. In verschiedenen Gemeinden im Kanton Zürich - mit und ohne Polizeiposten - neuerdings auch in Gemeinden in der West- und Ostschweiz, hat man darum in Zusammenarbeit mit der Polizei Bürgerpatrouillen geschaffen. Sie übernehmen mit freiwilligen Helfern polizeiliche Überwachungsaufgaben. Diese Leute werden durch die Polizei und Justiz sehr gut geschult und ausgebildet. Sie werden im Bezirksamt auch vereidigt. Damit hat die ganze Sache einen offiziellen Charakter.
Bürgerpatrouillen kontrollieren unbewaffnet und alarmieren notfalls sofort die Polizei. Sie patrouillieren in Zweiergruppen. Es geht also nicht darum, in unserem Kanton eine Rambogruppe aufzubauen. Man kann nicht genug betonen, dass es vor allem darum geht, vorbeugend, also präventiv zu wirken. Eigentlich müsste unsere Regierung an solcher Hilfe alles Interesse haben, denn es ist absehbar, dass die Kriminalität weiterhin zunimmt.
F. Amman bittet, das Postulat zu überweisen.
://: Mit grossem Mehr wird eine Überweisung des Postulates 97/69 abgelehnt.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 26. Juni 1997, 9 Uhr
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