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Berichte des Regierungsrates vom 20. August 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 3. März 1997: Revision des Gastwirtschaftsgesetzes. 1. Lesung
Dieter Völlmin
, Präsident der Justiz- und Polizeikommission, überlässt es den FraktionssprecherInnen, auf das Schreiben der Gastro Baselland einzugehen, mit dem diese Organisation dem Rat mitgeteilt habe, dass sie mit der Vorlage nicht einverstanden sei, und beschränkt sich im übrigen auf 3 Bemerkungen:
1. Generell könne gesagt werden, dass es sich um eine
liberale Vorlage
handle, mit der das geltende Gesetz vereinfacht und seine hohe Regelungsdichte stark reduziert werde. Wenn der Rat die Vorlage in der vorliegenden Fassung verabschiede, werde das Gesetz eindeutig weniger Vorschriften enthalten. Er verschweige allerdings nicht, dass es aus liberaler Sicht gewisse "Sündenfälle" enthalte wie die Vorschriften über die Nichtrauchertische und jene betreffend den Höchstpreis nichtalkoholischer Getränke. Es sei eben ein Unterschied zwischen dem Lippenbekenntnis für weniger Vorschriften und der effektiven Bereitschaft, die Marktkräfte tatsächlich spielen zu lassen.
2. In der Kommission sei die
Bedürfnisklausel
kein Thema gewesen, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil auch der Wirteverband in seiner Vernehmlassung nicht gegen deren Abschaffung opponiert habe. Dass diese Kreise nun plötzlich doch an der Klausel festhalten wollten, erstaune ihn.
3. Das Hauptthema werde wie schon anlässlich der Kommissionsberatung sicher auch heute die Abschaffung des
obligatorischen Fähigkeitsausweises
sein. Die Mehrheit der Kommission habe sich dafür ausgesprochen aufgrund folgender Überlegungen: Erstens sei der dreimonatige Wirtekurs nicht mit einer Berufslehre vergleichbar und Wirt kein Biga-Beruf, und zweitens könne es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein, für die Ausübung eines Gewerbes eine Fachprüfung zu verlangen, wenn dafür nicht ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Letzteres habe man im gesundheitspolizeilichen Bereich vermutet, doch hätten die Abklärungen ergeben, dass dieser durch die Lebensmittelgesetzgebung abgedeckt werde. Drittens habe die Kommissionsmehrheit in einem obligatorischen Fähigkeitsausweis keinen Garant für die Sicherung eines ausgezeichneten Qualitätsstandards gesehen. Zudem sei völlig unbestritten gewesen, dass die heutige Form des Wirtekurses nicht befriedige und einer wesentlichen Verbesserung bedürfe. Damit habe man den Nachweis als erbracht erachtet, dass das geltende Obligatorium den Anspruch einer Qualitätsgarantie nicht erfülle.
Abschliessend könne er persönlich den Wirteverband insofern eines gewissen Verständnisses versichern, als es nicht ganz befriedigend sei, dass das Obligatorium, mit dem man ihn zum Aufbau einer Infrastruktur und zu entsprechenden Investitionen veranlasst habe, zehn Jahre später bereits wieder abgeschafft werde.
Er bitte den Rat, dem von der Kommission mit 11:1 Stimmen und ohne Enthaltung verabschiedeten Antrag zu folgen und dem Gesetz in der von der Redaktionskommission bereinigten Fassung zuzustimmen sowie die Vorstösse 92/205 und 93/180 als erfüllt abzuschreiben.
Eintretensdebatte
Peter Tobler
empfiehlt dem Rat namens der FDP-Fraktion Eintreten auf die Vorlage. Sie sei nach eingehender Beratung zum Schluss gekommen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf als ein gelungener Kompromiss angesehen werden könne, der in die richtige Richtung ziele. Hinter der Idee, den obligatorischen Fähigkeitsausweis nach relativ kurzer Zeit wieder abzuschaffen, dürfe nicht einfach politische Willkür vermutet werden; der Grund liege vielmehr im tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel im letzten Jahrzehnt, der eine Anpassung des Gesetzes an die Realitäten des Marktes notwendig gemacht habe. Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass nicht der ordnungspolitische Sündenfall eines Obligatoriums das geeignete Mittel wäre, die Leute wieder in die Beizen strömen zu lassen, sondern dass der richtige Weg nur über die Gewährleistung der Qualität und der gesundheitspolizeilichen Anforderungen, die Verbesserung der Ausbildung und der Dienstleistungen führen könne. Ausserdem würde mit einem Obligatorium das Gebot der Rechtsgleichheit gegenüber allen Gewerbebetrieben verletzt, die ebenfalls für den Konsum bestimmte Lebensmittel verkauften, wobei es nicht darauf ankomme, dass der Verzehr nicht an Ort und Stelle stattfinde.
Die geltenden Gesetze reichten aus, um Wildwuchs und Missbrauch wirkungsvoll zu begegnen und beispielsweise Wiederholungstätern das Betreiben einer Beiz zu verbieten. Gegen solche Sanktionsmassnahmen sei durchaus nichts einzuwenden, wenn sie verhältnismässig gehandhabt und im Interesse der Volksgesundheit verhängt würden. Der Kritik, dass mit § 11 die Fürsorgepflicht des Wirtes gegenüber seinen Gästen überstrapaziert werde, sei entgegenzuhalten, dass Buchstabe c. der heutigen Bundesgerichtspraxis entspreche und als grundlegende Pflicht ins Gesetz gehöre. Zum Schutze des Personals habe die Kommission in Buchstabe b. das Wort
offensichtlich
eingefügt.
Die Forderung, dass anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzes die Ausführungsbestimmungen wenigstens dem Grundsatz nach bekannt sein sollten, halte er für berechtigt, weil damit die Interpretation bestimmter gesetzlicher Begriffe erleichtert und die Befürchtung ausgeräumt werden könne, die Regierung werde in der Verordnung doch alles so regeln, wie es ihr in den Kram passe. Wenn die Regierung sich entschliessen sollte, der Kommission vor der zweiten Lesung einen Verordnungsentwurf zu unterbreiten, dürfe sie sicher mit dem Segen der FDP-Fraktion rechnen.
Ursula Jäggi
bezeichnet den vorliegenden Gesetzesentwurf als erfreulich kurz, klar und verständlich, was eigentlich die Herzen der Verfechter des Slogans
"Mehr Freiheit - weniger Staat"
höher schlagen lassen müsste. Die SP-Fraktion befürworte den Verzicht auf die
Bedürfnisklausel
und den
obligatorischen Fähigkeitsausweis
, weil sie davon ausgehe, dass es - trotz oder gerade wegen der Vielfalt des vermittelten Lehrstoffes - nicht allein vom Besuch eines elfwöchigen, staatlich verordneten Kurses abhängen könne, ob jemand eine gute Wirtin oder ein guter Wirt sein werde, sondern dass es für die Ausübung dieses Berufes sehr viel Talent und Liebe brauche. Selbstverständlich könne wie in allen anderen Berufen auch in diesem auf ein gutes Aus- und Weiterbildungsangebot nicht verzichtet werden.
Ein
Leumundszeugnis
halte die SP-Fraktion für ein zu wenig aussagekräftiges Instrument, auf das ohne Schaden verzichtet werden könne.
Die Regelung der
Öffnungszeiten
trage sowohl dem Schutzbedürfnis des Personals als auch dem Bedürfnis der Wirtinnen und Wirte Rechnung, den Betriebsschluss besser durchsetzen zu können.
Zu den Themen
"Nichtraucher-Tische"
und
"Höchstpreis nichtalkoholischer Getränke"
wolle sie sich hier noch nicht äussern, weil sie anlässlich der Detailberatung gewiss ausgiebig zur Sprache kommen würden.
Die SP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten auf die Vorlage.
Fritz Graf
erklärt, die SVP/EVP-Fraktion beantrage mit grosser Mehrheit Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, ein Gesetz auszuarbeiten, das einen
obligatorischen Fähigkeitsausweis
vorsehe, der die Spreu vom Weizen scheide. Das alte Gesetz und das Dekret hätten sich bestens bewährt. Das neue enthalte zwar weniger Paragrafen, aber mit dem Verzicht auf den Erlass eines Dekrets entziehe man wichtige Bestimmungen dem Einfluss der Volksvertreter und Wirtshausbesucher.
Den heute schon mehrfach verwendeten Begriff "Beizen" halte er für herabwürdigend.
Während man in der ganzen Wirtschaft erkannt habe, dass man in der harten Konkurrenzsituation nur mit gut ausgebildetem Personal bestehen könne, werde auf eine Messlatte verzichtet und jedermann der Einstieg in das Gastgewerbe ermöglicht, als ob es ausgerechnet hier nicht auf Qualität ankomme.
Deregulierung
und
freier Handel
seien gegenwärtig Zauberworte, die aber in diesem Falle nicht nur einer Berufsgattung, sondern der ganzen Bevölkerung zum Schaden gereichten, weil letztlich die Qualität auf der Strecke bleibe. Vom Juristen verlange man ein Studium von 8 Semestern und eine Anwaltsprüfung, vom Lehrer ein Patent und vom Pfarrer einen Abschluss, bevor man sie auf die Leute loslasse.
Wenn die gegenwärtige Wirteprüfung als nicht gut gelte, sie dies kein Grund, sie abzuschaffen, sondern ein Grund, sie zu verbessern.
Gerade in ländlichen Gegenden hätten die Dorfwirtschaften kulturelle Bedeutung, weil sie nicht nur den Bewohnern, sondern mit ihren Sälen auch Vereinen und sogar Politikern als Begegnungsstätten dienten. Wo es keine solchen mehr gebe, müssten die Gemeinden für teures Geld für Ersatz sorgen. Wo die Bürger an den Stammtischen nicht mehr über Regierung und Landrat schimpfen könnten, sei es um die Demokratie nicht gut bestellt.
Er bitte den Rat aus diesen Gründen um Unterstützung des Rückweisungsantrages.
Gregor Gschwind
macht geltend, dass man weder Säle noch Stammtische, sondern nur den obligatorischen Fähigkeitsausweis abschaffen wolle. Es sei an der Zeit, mit diesem neuen Gesetz die grossen gesellschaftlichen Veränderungen der letzten zehn Jahre nachzuvollziehen und seine Bestimmungen den Kundenbedürfnissen anzupassen. Die Bedürfnisklausel könne im Interesse eines freien Wettbewerbes fallen gelassen werden. An dieser Stelle müsse er die Berichterstattung der BAZ in dem Sinne berichtigen, dass in der Kommission nicht die Abschaffung des Fähigkeitsausweises, sondern die Polizeistunden-Regelung umstritten gewesen sei. Die Frage, ob die Wirteprüfung mit den Voraussetzungen, die von Juristen verlangt würden, verglichen werden dürfe, müsse jeder selbst beantworten. Zu § 13 behalte er sich einen Antrag vor.
Die CVP-Fraktion, die mit zwei Vorstössen diese Revision mit initiiert habe, lehne den Rückweisungsantrag ab und trete auf die Vorlage ein.
Bruno Steiger
dankt der SVP/EVP-Fraktion für ihren positiven Gesinnungswandel und gibt dem Polizeidirektor zu bedenken, dass es ihm zufolge persönlicher Interessen gut angestanden wäre, bei der Beratung dieses Gesetzes in den Ausstand zu treten.
Die SD-Fraktion halte den Entscheid der Kommissionsmehrheit, die Wirteprüfung abzuschaffen, insofern nicht für ehrlich, als sie nicht das Gesetz ganz abschaffe und vom Staat keinen Verzicht auf die amtliche Gebührenerhebung verlange, weil er sich ja nun nicht mehr um die Verantwortung scheren müsse. Von Liberalisierung könne nicht die Rede sein, denn durch die Abschaffung der Wirteprüfung werde sich eine Aufstockung der Kontrollorgane im Lebensmittelsektor als unumgänglich erweisen; man habe im Baselbiet gar nicht so viele Lebensmittelinspektoren, um das Gesetz vollziehen zu können. Im Gastwirtschaftsgesetz für die Erteilung der Betriebsbewilligung bloss eine
einwandfrei erscheinende Führung des Betriebes
vorauszusetzen, genüge seiner Fraktion nicht. Sie erachte ganz nach dem Grundsatz, dass Prävention besser sei als Repression, in erster Linie den Wirt als für die Gesundheit seiner Gäste verantwortlich und halte deshalb an der staatlichen Zulassungsprüfung fest. Offenbar wegen schlechter Erfahrungen erwäge man in Baden-Württemberg die Einführung einer obligatorischen Wirteprüfung. Das Argument, dass die gegenwärtig praktizierte Wirteprüfung ungenügend sei, spreche eher dafür, alles daran zu setzen, diese zu verbessern, als einfach unqualifizierten Personen die Eröffnung einer Beiz zu ermöglichen und damit das geflügelte Wort zu bestätigen:
"Wer nichts wird, wird Wirt!"
Die Fraktion der Schweizer Demokraten beantrage Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat.
Esther Maag
gibt namens der Fraktion der Grünen bekannt, dass sie die liberale Vorlage und selbstverständlich auch die Abschaffung der Bedürfnisklausel unterstütze, weil man in diesem Bereich den Markt spielen lassen könne. Probleme bereite ihr hingegen der "Sündenfall" mit den Nichtrauchertischen, und sie behalte sich vor, in der Detailberatung darauf zurückzukommen.
Auch in der Frage des Fähigkeitsausweises sei die Fraktionshaltung gespalten. Während eine grosse Mehrheit für die Abschaffung sei, trete sie persönlich für die Beibehaltung ein, weil ein Verzicht - unabhängig von der zweifelhaften Qualität der Prüfung - in der Bildungslandschaft etwas quer liege. Sie habe andererseits Verständnis für die Gegenargumente, denn es sei tatsächlich nicht Aufgabe des Staates, eine Ausbildung zu kontrollieren; vielmehr habe die Gastro Baselland die Selbstverantwortung wahrzunehmen. Sie habe das ungute Gefühl, dass der Gewerbeverband, der immer für Liberalisierung eintrete, dort, wo es um eigene Pfründe gehe, davon nicht mehr viel am Hut haben wolle, obwohl gerade in diesem Bereich eine Liberalisierung kulturelle Vielfalt und Bereicherung bedeute und ganz klar der heutigen Bedürfnislage entspreche.
Die Qualitätssicherung sei ein wichtiges und vor allem im Interesse des Gastgewerbes selbst liegendes Anliegen. Ihre Qualität werde täglich gemessen durch die BesucherInnen. Was die Sicherung der Hygiene anbelange, könne man sich auf ihre klare Verankerung im Lebensmittelgesetz verlassen.
Eintreten sei für die Grüne Fraktion unbestritten.
Max Ribi
sieht wie Fritz Graf die oberste Maxime dieses Gesetzes in der Qualitätssicherung und legt Wert darauf, dass sie auf beiden Wegen, die möglich seien, auch erreicht werde, nämlich sowohl über staatliche Vorschriften als auch über die Bemühungen der Berufsverbände. Er ziehe daraus einen moderateren Schluss als sein Kollege und beantrage, § 6 an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, abzuklären und aufzuzeigen, wie die Qualität in den Gastgewerbebetrieben durch Aus- und Weiterbildung gesichert und verbessert werden könne.
Elisabeth Nussbaumer
konstatiert, dass es im Kanton trotz mangelhafter Qualität des Fähigkeitsausweises auch gute BeizerInnen gebe, die ihre Aufgabe mit Fantasie und Liebe wahrzunehmen verständen. Dass die Qualität in diesem Sektor allgemein angehoben werde, sei auch ihr Anliegen, doch glaube sie, dass es nicht über einen staatlich verordneten Fähigkeitsausweis, sondern nur durch eine Aufwertung der Aus- und Weiterbildung verwirklicht werden könne. Eigentlich müsste die Branche selbst am meisten daran interessiert sein und allenfalls auch etwas unternehmen in Richtung Anerkennung des Wirteberufes als Biga-Beruf.
Ludwig Mohler
ist der Meinung, dass man dem Wirt mit dem Grundsatz- und Zweckparagrafen 1 eigentliche Polizeiaufgaben aufbürde wie keinem anderen Beruf in diesem Bereich, weder dem Metzger, noch dem Bäcker. Auch die Auflagen, die man ihm in § 6 mache, setzten die Kontrolle durch eine Prüfung voraus, und aus diesem Grund verlange das geltende Gesetz ja einen Fähigkeitsausweis. Als Absolvent eines solchen Kurses inklusive Fährigkeitsausweis mache er den Rat darauf aufmerksam, dass sowohl das Gastgewerbe, als auch die Gäste dringend eines Schutzes vor Quereinsteigern und Amateuren bedürften und allein schon deshalb am Fähigkeitsausweis festgehalten werden müsse.
Rudolf Keller
kann nicht nachvollziehen, dass Fraktionen wie die der FDP und der SP, die sonst die Förderung der Aus- und Weiterbildung in ihren Parteiprogrammen grossgeschrieben hätten, nun plötzlich bei einem bestimmten Gewerbe nichts davon wissen und alles liberalisieren wollten. Konsequenterweise müssten sie auch das KV-Diplom abschaffen. Die SD-Fraktion würde dieses Gesetz im Interesse des Qualitätsstandards sehr aktiv bekämpfen, wenn es im Rat in dieser Fassung durchgehen sollte.
Bruno Steiger
wundert sich darüber, dass die CVP-Fraktion angesichts der Alkoholproblematik erkläre, mit der Abschaffung der Bedürfnisklausel leben zu können.
Peter Tobler
betont, dass er keineswegs für die Abschaffung des Fähigkeitsausweis eintrete, da ja auf diesem in den verschiedensten Berufen die Weiterbildung aufgebaut sei. Hingegen befürworte er die Abschaffung des
Obligatoriums
, das es in vergleichbaren Branchen in dieser Form nicht gebe, auch nicht im Ausland, was viele andere Kantone zur Abschaffung veranlasst habe. Dass dort die Aus- und Weiterbildung deswegen zusammengebrochen wäre, könne niemand beweisen.
Wer bei einem einmaligen, kurzen Kurs zu Beginn der beruflichen Laufbahn von Sicherstellung des Qualitätsstandards spreche, verstehe entweder von Aus- und Weiterbildung nichts oder argumentiere nicht ganz offen.
Beatrice Geier
nimmt an, dass die Qualitätssicherung in der beruflichen Ausbildung aller erklärtes Anliegen sei und niemand bestreite, dass sie auch im Gastgewerbe nur mit einer
éducation permanente
erreicht werden könne. Die Begriffsverwirrung sei dadurch entstanden, dass einige den
Fähigkeitsausweis
unzulässigerweise mit
Berufsausbildung
gleichgesetzt hätten.
Peter Minder
sieht eine der Aufgaben des Politikers auch darin, dafür besorgt zu sein, dass die Exekutive nicht von einem Extrem ins andere falle. Während man es erst vor zehn Jahren noch für unverantwortlich gehalten habe, Personen ohne Wirteprüfung in einem Bergrestaurant den Leuten Bier und Klöpfer verkaufen zu lassen, wolle man heute das Kind mit dem Bade ausschütten und die Berufsgruppe, die man gesetzlich verpflichtet habe, Kurse anzubieten und die Prüfung abzunehmen, im Regen stehen lassen. Man dürfe doch nicht glauben, dass diese Investitionen nach dem Fall des Obligatoriums noch sinnvoll genutzt würden. Er appelliere an das Verantwortungsbewusstsein des Rates und beantrage ihm, am obligatorischen Fähigkeitsausweis festzuhalten.
Maya Graf
sucht nach Gründen für die grosse Angst der Gastro Baselland vor Konkurrenz durch Quereinsteiger und Amateure und fragt sich schon, weshalb diese Organisation so wenig Vertrauen in die Qualität ihres Angebots, ihres Engagements, ihrer Innovationskraft und in ihre Fähigkeit setze, in einem liberalen Markt zu bestehen. Mit dieser negativen Haltung versuche sie, eine Nischenbildung und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu verhindern. Diesem Ansinnen müsse mit der Ablehnung des Rückweisungsantrages begegnet werden.
Ludwig Mohler
erwidert, dass die Nischenbildung und das Quereinsteigen heute schon möglich seien, wenn man über den Fähigkeitsausweis verfüge. Die Wirklichkeit sehe aber so aus, dass unausgebildete Quereinsteiger und Amateure in aller Regel einfach Mühe hätten, einen Betrieb branchenkonform zu führen, und bald einmal Konkurs anmelden müssten, was für sie gleichzeitig bedeute, durch das soziale Netz zu fallen.
Dieter Völlmin
bringt als Kommissionspräsident die vorliegenden Anträge auf den Nenner:
"Obligatorium des Fähigkeitsausweises - ja oder nein!"
Während die Fraktionen der SVP/EVP und der SD mehrheitlich Rückweisung an die Regierung beantragten, bezögen sich die Anträge vereinzelter Mitglieder wie Max Ribi auf § 6. Da die Kommission die Frage des Obligatoriums ausdiskutiert habe, möchte er all jenen Mitgliedern, die von der Notwendigkeit eines Obligatoriums ausgingen, beliebt machen, der
Rückweisung an den Regierungsrat
zuzustimmen, weil damit das Gesetzeskonzept eine fundamentale Änderung erfahren würde, die nicht durch "Flickschusterei" an einzelnen Paragrafen zu leisten sei.
An die Regierung richte er den Appell, im Interesse der Transparenz und Verfahrensökonomie dem Rat zuhanden der zweiten Lesung die Verordnung vorzulegen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
sieht Parallelen zwischen den Debatten in diesem und in anderen Parlamenten, insbesondere der Kantone Zürich, Zug und St. Gallen, wo man das Thema
Fähigkeitsausweis
- offenbar im Zuge der Zeit - ebenfalls scharf unter die Lupe genommen habe. Ein Unterschied bestehe lediglich darin, dass im Baselbiet bereits der Regierungsrat eine Vorlage unterbreite, mit der er dem Landrat beantrage, auf das Obligatorium zu verzichten. In den Kantonen, die sich zu einem Verzicht durchgerungen hätten, laufe die Praxis erstaunlicherweise gar nicht so schlecht. Die Zeitschrift "Cash" habe sogar davon gesprochen, dass sich dort in der Gastronomie-Szene einiges bewege und insbesondere von innovativen Leuten Nischen und Marktbedürfnisse entdeckt worden seien, die bisher offenbar niemand abgedeckt habe.
Man könne sogar die ketzerische Frage aufwerfen, weshalb es überhaupt ein Gesetz brauche. Im Kanton Solothurn habe ausgerechnet der Gastro-Verband eine einschlägige Initiative lanciert, was darauf schliessen lasse, dass man auch in Branchenkreisen nicht überall gleicher Meinung sei.
Die Baselbieter Regierung halte ein Gesetz für notwendig, weil einige Punkte der Regelung bedürften, die sonst nirgends abschliessend geregelt wären. Er denke dabei beispielsweise an die Alkoholgesetzgebung des Bundes, die den Erlass von Vorschriften über den Handel von gebrannten Wassern verlange, oder an die branchenspezifischen indirekten Emissionen. Dass man mit dem vorliegenden Revisionsentwurf die frühere Flut von Bewilligungen auf zwei Arten beschränke und auch die Gemeinden einbeziehe, sei allerdings sinnvoll.
Was den
Fähigkeitsausweis
angehe, habe die Regierung zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass jemand, der eine Wirtschaft betreiben wolle, keine Aus- und Fortbildung brauche, sondern dies sogar als selbstverständlich vorausgesetzt. Hingegen hielte er es für einen Anachronismus, den Staat überprüfen zu lassen, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber die erforderliche Ausbildung tatsächlich absolviert habe. Ihn persönlich freue es, dass die Mehrheit des Rates die Zeichen der Zeit erkannt habe, und zwar im Wissen darum, dass die strenge Lebensmittelgesetzgebung dem Staat ermögliche, einzugreifen und nötigenfalls nicht nur Restaurants, sonder auch andere Betriebe zu schliessen, die der Bevölkerung in irgend einer Form Essen anbieten.
Wenn der Rat
Rückweisung
beschliessen sollte, wäre es sinnvoll, sie an die Regierung zu richten, weil man dann das Konzept fundamental ändern und wieder mit verschiedenen Patentkategorien operieren müsste. Hinsichtlich des Antrages von Max Ribi müsse die Frage aufgeworfen werden, ob die Verbesserung der Ausbildung tatsächlich ein Problem des Staates und nicht eines der Berufsverbände sei. Letztlich entscheide die Nachfrage am Markt. Der Gastro Baselland gratuliere er dafür, dass sie in Sachen Aus- und Weiterbildung etwas unternehme.
Die Regierung bitte den Rat, auf das Gesetz einzutreten.
://: Der Rat lehnt den Rückweisungsantrag der SVP/EVP-Fraktion mit deutlicher Mehrheit ab und tritt damit auf die Vorlage ein.
Detailberatung
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren
§ 1:
Keine Wortbegehren
§ 2:
Keine Wortbegehren
§ 3
Hans Rudi Tschopp
beantragt,
Buchstabe a.
zu streichen, weil
Beherbergen
nicht nur das Zurverfügungstellen eines Raumes, sondern zusätzliche Leistungen einschliesse, was im Falle von Ferienwohnungen und Campingplätzen seines Wissens überhaupt nicht zutreffe. Das Vermieten von Wohnungen und Landflächen unterstehe diesem Gesetz nicht.
Peter Tobler
erachtet es als notwendig, sich auf diese Frage gut vorzubereiten, und beantragt Rückweisung von § 3 Abs. 1 an die Kommission.
Hans Rudi Tschopp
ist mit einer Rückweisung an die Kommission einverstanden, sofern der Präsident der Justiz- und Polizeikommission zur Rücknahme bereit sei.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
geht davon aus, dass Beherbergen dieser Art bei einer Streichung von Buchstabe a. bewilligungspflichtig würde. Eine Ferienwohnung zu vermieten, sei gleichzusetzen mit einer
gewerbsmässigen Beherbergung
.
Dieter Völlmin
ist bereit, § 3 Buchstabe a. zurückzunehmen. Er gehe davon aus, dass es hier nur um die Terminologie gehe.
://: § 3 Buchstabe a. wird grossmehrheitlich an die Kommission zurückgewiesen.
Patrizia Bognar
beantragt, in
Buchstabe b.
die Limite von 10 Gästen auf 20 zu erhöhen, weil sonst auch viele Familienfeste unter die Bewilligungspflicht fallen würden.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
bittet den Rat um Rückweisung an die Kommission, denn die beantragte Änderung berge einige Fallstricke, z.B. wegen der Grösse von Privatpensionen.
://: § 3 Buchstabe b. wird stillschweigend an die Kommission zurückgewiesen.
§ 4:
Keine Wortbegehren
§ 5: Keine Wortbegehren
§ 6
Bruno Steiger
beantragt namens der SD-Fraktion, § 6 zu streichen und an den §§ 16, 17 und 18 des geltenden Gesetzes festzuhalten.
Max Ribi
beantragt Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, abzuklären und aufzuzeigen, wie die Qualität im Gastgewerbebetrieb durch Ausbildung und Weiterbildung gesichert und verbessert werden könne. Dies sei möglich entweder durch den Erlass einer gesetzlichen Vorschrift oder durch eine Delegation an die Verbände.
Dieter Völlmin
ersucht den Rat um Rückweisung an die Regierung, falls er am obligatorischen Fähigkeitsausweis festzuhalten beschliesse, weil der Antrag der SD-Fraktion einen "Rattenschwanz" an Änderungen zur Folge hätte, deren Nachvollzug nicht Sache der Kommission sein könne. Das heutige Gesetz setze nämlich den Fähigkeitsausweis nicht für alle Patentarten voraus, und im vorliegenden Entwurf beschränke man sich nur auf
Betriebe
und
Anlässe
.
Hans Rudi Tschopp
fragt, wie die Verwaltung mit der ihr in diesem Paragrafen zugewiesenen Pflicht in der Praxis umzugehen beabsichtige. Ein solcher Fähigkeitsausweis wäre doch ein geeigneter Massstab, nach dem sie sich richten könnte.
Ernst Thöni
wirbt um Unterstützung des Rückweisungsantrages von Max Ribi, weil die Konsequenzen des Antrages der SD-Fraktion nicht absehbar seien. Im Dienstleistungsbereich müssten - insbesondere wenn es um Menschen und ihre Gesundheit gehe - einfach höhere Voraussetzungen verlangt werden als in anderen Sparten. So verlange auch das neue baselstädtische Taxigesetz eine zusätzliche Prüfung zum Fahrausweis, bevor die Bewilligung erteilt werde, Leute zu transportieren. Es müsse allerdings keine staatliche Prüfung sein.
Landratspräsident
Erich Straumann
unterbricht an dieser Stelle die Detailberatung.
Fortsetzung der Beratung
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