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Berichte des Regierungsrates vom 20. August 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 3. März 1997: Revision des Gastwirtschaftsgesetzes. 1. Lesung
Fortsetzung der Beratung
Matthias Zoller
zum Antrag Ribi betreffend § 6: Entweder wollen wir nun, dass sich der Kanton in die Ausbildung der Wirte und Wirtinnen einmischt, oder wir wollen es nicht. Wenn ja, hätten wir vorher dem Antrag der SVP zustimmen sollen. Wir müssen jetzt ehrlich sein.
Roland Meury
will von Dieter Völlmin wissen, ob eine Rückweisung an die Kommission überhaupt Sinn macht.
Dieter Völlmin:
Die Kommission hat den Verband GASTRO angehört. Im § 6 kann man nicht einfach etwas von Ausbildung sagen, es würde einen Rattenschwanz von Konsequenzen nach sich ziehen: Prüfung, entsprechende Verordnung, Bewilligung usw.
Urs Baumann
hat mehr Vertrauen ins Gastrogewerbe als es selber. Die guten Gastronomen setzen sich durch und verdienen auch heute noch Geld, dies auch unabhängig von der Ausbildung. Ein Fähigkeitsausweis bietet nicht tel quel Garantie für eine gute Geschäftsführung, das sei hier in aller Deutlichkeit gesagt. Aufzählung verschiedener Beispiele. Der GASTRO-Verband sollte eigentlich die Chance wahrnehmen und auf eine vorgeschriebene Ausbildung verzichten. Jede Branche wird durch den Markt reguliert. Man sollte zeigen, dass man einen guten Betrieb führen will und sich daher entsprechend weiterbilden. Gute Leute setzen sich durch, das ist in jedem Beruf so, übrigens auch beim Landrat und bei den Regierungsräten.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Was sich jetzt abzeichnet, soll den Fähigkeitsausweis via Hintertüre wieder bringen. Ich bitte Sie, beide Anträge abzulehnen. Die Regierung wird auch nichts über die Ausbildung in die Verordnung hineinnehmen.
Max Ribi
fühlt sich unverstanden. Er will wissen, was man punkto Ausbildung macht, damit gezeigt wird, dass man keine Ausbildung vorschreiben muss. Man muss beweisen, dass es keine Fähigkeitsausweise braucht.
Der Vorsitzende
: Es liegen zwei Rückweisungsanträge zu § 6 vor. Da sie nicht gleichlautend sind, werden sie einander gegenübergestellt.
://: Der Antrag Steiger auf ersatzlose Streichung von § 6 zwecks Wiederaufnahme des Fähigkeitsausweises und diesbezügliche Ueberarbeitung durch die Verwaltung erhält 26 Stimmen.
Der Antrag Ribi auf Rückweisung an die Kommission zur vertieften Abklärung unterliegt mit 22 Stimmen.
://: Die ersatzlose Streichung wird mit grossem Mehr abgelehnt.
§ 7 Räume
Jacqueline Halder
beantragt namens einer grossen Mehrheit der SP-Fraktion im Abs. 2 die Streichung des Satzteils ...
entsprechend dem Bedarf und den betrieblichen Möglichkeiten ..
.. Diese Bestimmung ist zu gummig, die Streichung bringt eine verbindlichere Formulierung.
Alfred Zimmermann:
Unabhängig voneinander haben wir den gleichlautenden Antrag ausgebrütet. Es geht mir um den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Das vorliegende Gesetz hat auch eine gesundheitspolizeiliche Funktion. Der Bedarf ist immer gegeben, denn es hat immer auch Nichtraucher und Nichtraucherinnen, also braucht es das Obligatorium.
Ursula Jäggi
vertritt den Minderheitsstandpunkt der SP-Baselland und beantragt Streichung von Abs. 2, mit fast der gleichen Begründung wie Alfred Zimmermann. Das ist nicht mehr als eine Alibiübung. Es soll dem Betriebsleiter oder der -leiterin überlassen bleiben, Nichtrauchertische bereitzuhalten oder nicht.
Dieter Völlmin:
Diese Diskussion wurde auch in der Kommission geführt. Neben den Rauchern, die mehr für Streichung sind und den Nichtrauchern, die für die Beibehaltung plädieren, gibt es noch eine dritte Kategorie, wahrscheinlich die Raucher mit einem schlechten Gewissen. Sie sind für die Beibehaltung als Signal aus gesundheitspolitischen Gründen. Die vorliegende Fassung des Abs. 2 entspricht geltendem Recht.
://: Anträge Halder und Zimmermann werden mit 40 zu 23 Stimmen abgelehnt.
://: Antrag Jäggi auf Streichung mit 38 zu 25 Stimmen abgewiesen.
Röbi Ziegler
beantragt die Aufnahme eines neuen Abs. 3:
In Betrieben nach § 4 Abs. 1, Buchstabe a, mit mehr als 10 Sitzplätzen sind Speisen und Getränke für den Verzehr an Ort und Stelle in wiederverwendbarem Geschirr abzugeben.
Mit meinem Text ist natürlich das Problem von ‘Fast food’ gemeint. Da die Restaurantkette von MacDonald hier schon mehrmals zur Debatte stand, möchte ich meinen Standpunkt etwas abgrenzen und genauer erklären:
Ich gönne dem Unternehmen den kommerziellen Erfolg. Ich nehme anerkennend zur Kenntnis, dass das Unternehmen in der baulichen Konzeption seiner Betriebe den Energiehaushalt betreffend Vorbildliches geleistet hat. Ich gönne es allen Kindern und andern Liebhabern dieser Speisen, dass sie dort mit den Händen essen dürfen. Es geht mir hier um einen speziellen Aspekt: Wer sich dort für ca. 10 Franken mit ‘Fast food’ eindeckt, lässt auf seinem Tablett einen Papierset, eine Papierserviette, eine Styroporboxe, zwei Kartonbecher und zwei Kunststofftrinkhalme zurück. Alles wandert zusammen mit Speiseresten in den gleichen Topf. Nachdem nun die Kommunen in dieser Richtung große Anstrengungen unternommen haben, zB bei Festanlässen auf das Plastikgeschirr zu verzichten, und nun daneben ständige Gastrobetriebe genau das Umgekehrte tun, stimmt das Verhältnis nicht mehr ganz. Hier könnte man die Entstehung von Abfall an der Quelle bekämpfen. In Schweden können diese ‘Fast-food-Ketten’ dem Vernehmen nach mit solchen Auflagen leben. Oekologisch verantwortbares Verhalten wird in kleinen Schritten erreicht. Hier könnte man einen nicht unwesentlichen Schritt in diese Richtung tun.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
So schön der Antrag auch tönen mag, muss davor gewarnt werden, hier mit Strukturpolitik anzufangen. Man könnte hier mit irgend einer Vorschrift quer liegen; der Antrag ist daher abzulehnen.
://: Der Ergänzungsantrag Ziegler wird mit 32 zu 31 Stimmen abgelehnt.
§ 8 Verantwortliche Person
Bruno Steiger
zieht seinen Antrag zurück, da der Fähigkeitsausweis nicht mehr zur Diskussion steht.
§ 9 Öffnungszeiten
Matthias Zoller:
Wir sind daran, Gesetze zu liberalisieren, Unnötiges zu eliminieren, darum Stelle ich den Antrag, diesen § betreffend Oeffnungszeiten ersatzlos zu streichen. Wir haben erhofft, mit diesem § Probleme anzugehen und ev. zu lösen. Diese Probleme sind aber bereits in andern Gesetzen geregelt. Die Nachtruhe gilt bereits ab 22.00 Uhr, nicht nach Gastwirtschaftsgesetz; die arbeitsrechtlichen Probleme der Angestellten sind im Arbeitsgesetz geregelt. Paragraph 9 regelt somit nichts mehr, was notwendig wäre. Die gesamte CVP-Fraktion steht hinter dem Streichungsantrag.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Auch dieser Antrag ist durchaus bestechend. Wenn aber zB ein Betrieb niemanden stört in der Nachbarschaft (§ 6), kann er ein entsprechendes Gesuch um Verlängerung einreichen. Das Gesetz ist nicht so unliberal, die Möglichkeit der Kontrolle zusammen mit den Gemeinden, ob der Betrieb geeignet ist, wäre aber gegeben.
Röbi Ziegler
wünscht, dass die Redaktionskommission den vorliegenden Text nochmals überarbeitet, beide Absätze sind sprachlich unklar. Anlässe kann man nicht
öffnen
..., Schliessungszeiten betreffen den Betrieb, also die Beherbergung, nicht die Gäste.
://: Der Antrag Zoller auf Streichung des § 9 wird mit 33 zu 26 Stimmen abgelehnt.
§ 11 Alkoholabgabe
(Ausschank und Verkauf)
Absatz 2
Peter Minder
beantragt, Absatz 2 zu streichen, da er nicht vollziehbar ist. Der Verantwortlichkeit des Wirtes sind gewisse Grenzen gesetzt. Bei offensichtlicher Betrunkenheit des Gastes, hat er wohl dafür zu sorgen, dass der Gast nicht mehr selbst heimfährt, doch ist es kaum realistisch, dass er sich bei ihm unbekannten Gästen erkundigt, wie viel sie getrunken haben, ob sie ein Fahrzeug benutzen und wie alt sie sind.
://: Der Antrag von Peter Minder wird mehrheitlich abgelehnt.
§ 12 Preise alkoholfreier Getränke
Kein Wortbegehren.
§ 12a
Alfred Zimmermann:
Etwa 200 Wirte, die freiwillig darauf verzichten gentechnisch manipulierte Lebensmittel in ihrem Lokal zu verkaufen, haben sich in einer Vereinigung zusammengeschlossen. Da es in der Schweiz ziemlich unbestritten ist, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel deklariert werden sollten, schlägt die Fraktion der Grünen folgenden
neuen Paragraphen
vor:
"In Betrieben nach § 4 Absatz 1 Buchstabe a müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel deklariert werden."
Der Gast hat dann die Möglichkeit, auf den Genuss dieser Lebensmittel zu verzichten.
Komissionspräsident
Dieter Völlmin
warnt davor, das Gesetz mit derartigen Vorschriften zu beladen. Praktisch lässt sich dies auch kaum umsetzen, da Wirt und Wirtin oft nicht wissen, welche Lebensmittel gentechnisch verändert sind, schreibt der Bund doch bisher keine Deklarationspflicht vor. Sollte diese Vorschrift vom Bund eingeführt werden, ist sie auf kantonaler Ebene nicht mehr nötig.
://: Der Antrag von Alfred Zimmermann wird mehrheitlich abgelehnt.
§ 13 Polizeiliche Belange
Absatz 1
Walter Jermann
interessiert sich, wie Absatz 1 in der Praxis verwirklicht werden soll. Offenbar kann der Richter dem Wirt später vorwerfen, keine Meldung über eine verdächtige Person gemacht zu haben, wenn diese vorher sein Gast war und anschliessend in der Nähe des Lokals ein Delikt begeht. Die CVP-Fraktion beantragt, den Paragraphen mit dem Auftrag an die Kommission zurückzuweisen, einen anderen Wortlaut zu finden.
Dieter Völlmin:
Die Kommission hat diese Bestimmung diskutiert und kam zum Schluss, dass sie in der Praxis ihre Bedeutung hat. Schon § 23 des geltenden Gesetzes hält fest: "Offensichtlich verdächtige Personen sind sofort der Kantonspolizei zu melden.". Er unterscheidet sich also nicht wesentlich von dieser Formulierung. Kriminelle halten sich oft in Gastwirtschaften auf, da sie häufig keinen festen Wohnsitz haben. Wenn sie dann beispielsweise aufgrund von Fahndungsbildern erkannt werden, ist eine entsprechende Meldung zu machen. Aufgrund dieser Überlegungen hat die Kommission an der Bestimmung festgehalten. Eine erneute Diskussion darüber erübrigt sich. Wenn der Antrag von Walter Jermann aber hauptsächlich den Begriff der "arbeitenden Personen" betrifft, ist eine Rückweisung allenfalls sinnvoll.
Walter Jermann
stört sich an der Wendung "die arbeitende Person".
Kommissionspräsident
Dieter Völlmin
ist bereit, den Paragraphen zur erneuten Beratung in die Kommission zurückzunehmen.
Bruno Steiger
beantragt "offensichtlich" zu streichen und hält damit das Anliegen von Walter Jermann für erfüllt.
Walter Jermann
hält an seinem Rückweisungsantrag fest.
://: § 13 Absatz 1 wird stillschweigend an die Kommission zurückgewiesen.
Zu den
übrigen Paragraphen
wird das Wort nicht gewünscht.
Auf ein
Rückkommen
wird verzichtet.
Damit ist die
1. Lesung
des Gastwirtschaftsgesetzes beendet.
15 97/53
Interpellation von Esther Maag Zimmer: Hinweise auf Kindsmissbrauch im Baselbiet. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Der Regierungsrat hat bereits mehrmals seine Abscheu gegenüber den in der Sonntagszeitung genannten Delikte zum Ausdruck gebracht. Zudem haben die Ereignisse in Belgien und - so schrecklich das auch klingen mag - in ganz Europa und in der Schweiz Wirkung gehabt. Alle sind nun für das Thema sensibilisiert und bereit, solche Vorkommnisse nicht mehr zu tabuisieren, sondern den Behörden mitzuteilen, so dass diese aktiv werden können.
Zur Frage 1:
Solche Delikte sind Offizialdelikte. Insofern ist jede Amtsperson verpflichtet, entsprechende Anzeigen entgegen zu nehmen, und die Behörden untersuchen den Vorfall von Amtes wegen. Der Regierungsrat, insbesondere die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und andere Exponenten, haben sich immer wieder mit diesem Thema beschäftigt. Z. B. hat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vor einem Jahr an einer Medienorientierung ausdrücklich das Gebiet Gewalt an Frauen und Kindern thematisiert. Damals wurde auf die zu kurzen Verjährungsfristen hingewiesen und mitgeteilt, dass Anzeigen auf allen Polizeiposten und Statthalterämtern deponiert werden können. Sowohl bei der Polizei als auch bei den Statthalterämtern gibt es der Sensibilität entsprechend spezialisierte Beamte und Beamtinnen. Solche Fälle werden sehr ernst genommen, und es wird jedem Hinweis seriös und intensiv nachgegangen.
Zur 2. Frage:
An der genannten Medienorientierung, die von der Presse sehr umfangreich wiedergegeben wurde, wurden auch Hinweise auf die bestehenden Stellen angeführt (Opferhilfegesetz (OHG)-Stelle und Nottelefon gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt). Wenn die OHG-Stelle Triangel einsatzbereit ist (niederschwellig für Jugendliche), wird eine entsprechende Information der Öffentlichkeit durch die staatlichen Behörden und die Institution selbst erfolgen.
Zur 3. Frage:
Sowohl die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Statthalterämter) als auch der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) arbeiten schon heute eng mit den bestehenden Opferberatungsstellen zusammen; das, wegen der Art der Delikte, vor allem mit dem Nottelefon. Die bekanntgewordenen Fälle konnten bisher hinsichtlich der Opferhilfe auf diese Art und Weise bearbeitet werden. Im nächsten Juli wird voraussichtlich die zusätzliche, vor allem auf Kinder und Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle Triangel definitiv ihre Arbeit aufnehmen können. Das hängt nun stark vom Kanton Basel-Stadt ab, da der Kanton Basel-Landschaft bereit wäre.
In Anbetracht der kurzen Zeit, die es noch dauert, bis die Lösung Triangel greift, und im Hinblick auf die ungebrochene Einsatzbereitschaft der bestehenden OHG-Stellen, erachtet der Regierungsrat eine zusätzliche, kurzfristige Zwischenlösung nicht für nötig.
Zur Frage 4:
Nein. Die Dokumentation, die ja gemäss des zitierten Artikels der Sonntagszeitung erst diese Woche publiziert werden soll, ist weder der Polizei Basel-Landschaft noch anderen Behörden bekannt, wird aber selbstverständlich angefordert. Wir werden uns damit beschäftigen und allfällige Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Zur 5. Frage:
Ja, die Strafverfolgungsorgane wurden bereits vor 5 Jahren aktiv. Das Verfahren wurde Ende November 1992 von Strafgericht wegen Verjährung eingestellt. Damals trat während des Untersuchungsverfahrens die kürzere Verjährungsfrist (von 10 auf 5 Jahre) für den Straftatbestand der sexuellen Handlung mit Kindern in Kraft. Aufgrund der betreffenden Rechtsänderung gilt dieses Strafverfahren als verjährt. Das Strafgericht musste deshalb den formellen Einstellungsbeschluss fassen. Die Anzeige erfolgte am 30. Januar 1992, die Rechtsänderung trat am 1. Oktober 1992 in Kraft, der Strafgerichtsentscheid wurde am 30. November 1992 gefällt. Inzwischen haben sich die Eidgenössischen Räte aber erneut mit der Verjährungsfrist für solche Delikte befasst. Nicht zuletzt hat auch der Regierungsrat bereits mehrfach die Meinung geäussert, dass für derartige Delikte eine Verjährungsfrist von 10 Jahren angezeigt ist. Das Geschäft wird zur Zeit in Bern behandelt, und es deutet alles darauf hin, dass die Verjährungsfrist wieder verdoppelt wird.
Esther Maag
dankt für die Antwort von Andreas Koellreuter und hält in einer kurzen Stellungnahme fest: Ich habe die dringliche Interpellation eingereicht, da sich viele Menschen mit derartigen Anliegen an Landratsmitglieder wandten, die fachlich aber nicht für solche Ratschläge ausgebildet sind. Es freut mich daher, dass die OHG-Stelle Triangel bald eröffnet werden soll. Wichtig ist, dass dieses Angebot im Kanton Basel-Landschaft besteht, um den Betroffenen den Zugang möglichst zu erleichtern. Erfreulich ist es auch, wenn sich die zuständigen Behörden mit der Polizei-Dokumentation "Grünkram" befassen.
Damit ist die dringliche Interpellation erledigt.
4 96/179
Motion von Claude Janiak vom 5. September 1996: Erlass eines Gesetzes über das Archivwesen; Archivgesetz
Landratspräsident
Erich Straumann:
Der Regierungsrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen.
Dieter Völlmin:
Ich beantrage im Namen der fast einstimmigen SVP/EVP-Fraktion, die Motion abzulehnen. § 15 des Datenschutzgesetzes spricht schon heute von "Archivierung oder Vernichtung". Der Interessenkonflikt ist schon heute in den Grundzügen gesetzlich geregelt und hält somit den Anforderungen der Verfassung an die Rechtsetzung stand. Auf dieses überflüssige Gesetz sollte verzichtet werden, wird doch jeweils kurz vor den Wahlen von der Mehrheit der politisch Aktiven dafür plädiert, nur an den nötigsten Gesetzen festzuhalten. Ausserdem wird dessen Notwendigkeit hauptsächlich damit begründet, dass andere Kantone über ein derartiges Gesetz verfügen. Schliesslich scheint mir die Problematik durch die aktuelle historische Diskussion motiviert zu sein. Solche Reaktionen haben schon in anderen Fällen zu Entscheiden geführt, die später wieder rückgängig gemacht wurden (z. B. Verschärfung des Datenschutzes unter dem Eindruck der "Fichenaffäre"). Gegen eine solche Gesetzgebung wehrt sich die SVP/EVP-Fraktion. Es erstaunt, dass der Regierungsrat die Motion entgegennehmen will, hat er doch in seinem kürzlich dem Landrat vorgelegten Regierungsprogramm nichts von der Notwendigkeit eines Archivierungsgesetzes erwähnt. Er hält darin sogar fest, dass andere Aufgaben, deren Erfüllung für den jetzigen Zeitpunkt zugesichert wurden (z. B. Umsetzung der Strukturanalyse Gerichte) aus Mangel an Kapazität nicht erfüllt werden könnten. Dieser Mangel scheint nun für das Archivierungsgesetz nicht zu gelten. Diese Ungereimtheiten führen dazu, dass sich die SVP/EVP-Fraktion gegen Überweisung der Motion ausspricht.
Claude Janiak:
Der aktuelle Anlass für diese Motion war die Beratung des Polizeigesetzes und nicht die laufende Diskussion in der Öffentlichkeit. Dass die Thematik und die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung in diesem Zusammenhang an Aktualität gewonnen hat, ist nicht ernsthaft bestreitbar. Es geht hier einerseits um die Anerkennung des Archivierens als öffentliche Aufgabe. Das Archivieren ist aber andererseits auch ein Mittel der demokratischen Kontrolle des Staates. Wir Parlamentsmitglieder sollten ein Interesse daran haben, dass das staatliche Handeln schon heute nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Wir haben auch ein Interesse daran zu wissen, was unsere Vorgängerinnen und Vorgänger zu bestimmten Entscheiden bewogen hat. Dass die historische Aufarbeitung der eigenen Geschichte in zeitlichem Abstand - ohne sich nach 50 Jahren zum Richte aufspielen zu wollen - zu einem zivilisierten Staatswesen gehört, bestreiten nur noch wenige. Archivieren ist heute aber auch gleichbedeutend mit einem modernen "Aktenmenagement", einer Festlegung, wie die Akten eines Gemeinwesens bewirtschaftet werden sollen. Selbstverständlich soll nicht alles aufbewahrt werden, sondern nur, was den beiden genannten Zielsetzungen entspricht.
Was
aufbewahrt werden soll, ist auch eine politische Frage und muss im Rahmen einer Gesetzgebung ausgehandelt werden. Diese Frage hat aber mit dem Überweisungsentscheid noch nichts zu tun. Wichtig ist auch, einen Ausgleich zwischen privaten und öffentlichen Interessen zu finden. Dieses politische Thema muss muss einmal behandelt werden, was mit der heutigen rechtlichen Regelung nicht möglich ist. Dem Datenschutzgesetz steht keine adäquate Regelung gegenüber. Heute muss nicht über ein liberales oder strenges Archivgesetz entschieden werden, sondern nur über die Frage der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Die juristische Notwendigkeit wurde im Rahmen der Polizeigesetzgebung eingehend erörtert. Es ist offensichtlich, dass sich widersprechende Zielsetzungen der Datenschutzgesetzgebung auf der einen Seite und dem Bedürfnis nach Archivierung auf der anderen Seite gegenüberstehen. Ein solcher Zielkonflikt kann nur auf der gleichen, nämlich der gesetzlichen Ebene geregelt werden. Die geltende Verordnung zum Datenschutzgesetz bildet keine ausreichende gesetzliche Grundlage um Eingriffe in die persönliche Freiheit zu rechtfertigen. Da alle Eingriffe in die persönliche Freiheit einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage bedürfen, bitte ich um Zustimmung zu dieser Motion.
Esther Maag:
Mir wurde schon in der Justiz- und Polizeikommission nicht klar, warum dieser Vorstoss nicht als Kommissionsvorstoss eingereicht werden konnte. Im Moment geht es ja nur um formale Fragen. Wichtig ist, dass die Daten nicht ohne Grundsätze gesammelt werden. Mit Richtlinien kann auch eine Rationalisierung erreicht werden. Da jetzt noch keine politische Diskussion geführt werden muss, erscheint mir der Widerstand etwas seltsam. Auch andere Kantone verfügen über solche Gesetze.
Bruno Steiger:
Die SD-Fraktion ist in dieser Frage geteilter Meinung. Eine Verordnung reicht meines Erachtens aus, wenn sie nach gesundem Menschenverstand gehandhabt wird. Wenn Daten archiviert werden, weiss man nie, in wessen Hände die Akten später kommen. Die Archivierungsaufgaben dehnen sich aus, und es besteht die Gefahr, dass überzählige Akademiker und Akademikerinnen im Staatsarchiv auf Staatskosten beschäftigt werden. Ausserdem könnte dies zu einem Tummelfeld der Juristen werden. Ein Teil der SD-Fraktion ist nicht überzeugt davon, dass das Archivgesetz dem Schutz der Personen dient.
Robert Piller:
Die FDP-Fraktion ist ebenfalls gespalten in ihrer Meinung zu dieser Frage. Für einen historisch interessierten Menschen wie mich spricht vieles dafür, das Archivwesen auf Gesetzesstufe zu regeln, da zentrale Aspekte des einzelnen Individuums und der Gemeinschaft berührt werden. Auf der Suche nach der historischen Wahrheit von Ereignissen, können brisante Situationen entstehen, je nachdem, ob Akten noch vorhanden sind und wie die Archivierung geregelt ist. Darum erachte ich eine grundsätzliche Festlegung von klaren Kompetenzen als notwendig. U. a. besteht die Pflicht zum Angebot von Unterlagen der Verwaltung ans Archivwesen gemäss archivspezifischer Selektionsverfahren. Zum Schutz des Einzelnen in der Abwägung gegenüber der historischen Forschung müssen Schutzfristen, der Persönlichkeitsschutz und der Datenschutz einbezogen werden. Das Staatsarchiv ist Schlüsselstelle für die historische Forschung.
Die Diskussion in den Eidgenössischen Räten, in den Medien usw. über die Rolle der Schweiz im 2. Weltkrieg zeigt, welch brisante Situationen entstehen können. Deshalb besteht in der Öffentlichkeit eine erhöhte Sensibilisierung diesen Fragen gegenüber. Diese Überlegungen sollte der Landrat in die Ausarbeitung eines Archivgesetzes einbeziehen.
Matthias Zoller
unterstützt die Ausführungen von Robert Piller: Es geht hier nicht einfach um die Lagerung des Papiers, sondern um den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, den Datenschutz und die Geschichtsschreibung. Die CVP-Fraktion hält die Gesetzesstufe für eine derartige Regelung für angebracht und unterstützt die Motion.
Regierungsrat Eduard Belser:
Es hat sich gezeigt, dass unterschiedliche Erwartungen an ein zukünftiges Archivgesetz gestellt werden. Der Regierungsrat unterstützt die Überweisung der Motion, da einerseits ein Mengenproblem besteht und gewisse Leitplanken für die Selektion geschaffen werden sollen. Schliesslich muss festgehalten werden, wer über die Archivierung oder Nichtarchivierung entscheidet. Bisher lag dies in der Hand einzelner Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Eine politische Kontrolle wurde jeweils zurückgewiesen. Diese Fragen sollten im Rahmen der Debatte über einen Gesetzesentwurf diskutiert werden. Ich bitte um Zustimmung zur Motion, da ein Regelungsbedarf besteht. Die Abwägung zwischen Bedürfnissen des Individuums und der Historikerinnen und Historiker ist ein Gesetz wert.
://: Die Motion von Claude Janiak wird mehrheitlich überwiesen.
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