5 96/220
Motion von Bruno Steiger vom 17. Oktober 1996: Mehr Transparenz bei den Bezirksrichterwahlen
Regierungsrat Eduard Belser:
Der Regierungsrat lehnt die Überweisung der Motion ab. Bruno Steiger greift damit etwas auf, das kürzlich im Bezirk Arlesheim zu Unbehagen führte. Dennoch wäre der Vorstoss auch in der Form eines Postulates abzulehnen, da es sich bei den Bezirksrichterwahlen um eine Majorzwahl handelt, bei der keine offiziellen Wahlvorschläge eingereicht werden. Grundsätzlich sind bei Majorzwahlen alle Stimmberechtigten wählbar. Einzig, um ermitteln zu können, ob eine stille Wahl möglich ist, besteht eine gewisse Ordnungsfrist. Wenn aber festgestellt wird, dass eine stille Wahl nicht stattfinden kann, kann jeder Bürger und jede Bürgerin kandidieren. Eine amtliche Empfehlung verschiebt die Gewichtung der Kandidierenden. An die Träger der Wahlen kann nur appelliert werden, ihre Vorschläge in den Wahlkreisen bekanntzumachen. Auch die Medien sollten bei dieser Verbreitung behilflich sein. Eine Änderung könnte nur erfolgen, wenn zum Proporzwahlverfahren übergegangen würde oder der Landrat die Bezirksrichterwahlen vornähme, was hier aber nicht zur Diskussion steht.
Bruno Steiger:
Ich bitte um Verständnis für diese Motion, die der Erkenntnis entstammt, dass im Kanton Basel-Landschaft praktisch alle Richtermandate von Exponenten aus FDP-, SP-, CVP-Kreisen beansprucht werden. Es ist daher auch nicht erstaunlich, dass der Regierungsrat, der aus Exponenten der gleichen Parteien stammt, die Motion ablehnt. Mehr Transparenz bei den Bezirksrichterwahlen ist offenbar aus Angst, die lukrativen Posten und wichtigen Vormachtspositionen in der Rechtsprechung mit anderen teilen zu müssen, nicht erwüscht. Sofern ausser SP, FDP und CVP noch andere Parteien oder parteilose Einzelpersonen kandidieren, werden keine stillen, sondern offene Wahlen in den jeweiligen Bezirken durchgeführt. Im Vorfeld dieser Wahlen ist ein Porpagandamaterialversand nicht immer gewährleistet. Selbst interessierte Wählerinnen und Wähler kennen oft nicht die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, sofern sie nicht regelmässig Zeitung lesen. Sie legen den Wahlzettel dann leer oder gar nicht ein, was den Parteianhängern der drei selbsternannten historischen Parteien nur recht sein kann. Wenn es um die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksgerichte geht, führt dies sogar zur unheiligen Allianz zwischen SP, FDP und CVP. Die Parteizugehörigkeit darf nicht vor allem anderen stehen. Diese Wahlen sind reine Farce und widersprechen dem Demokratieverständnis. Ich fordere den Regierungsrat auf, den Missständen entgegenzuwirken. Beispielsweise könnte den Abstimmungsunterlagen künftig eine Namensliste der Kandidaten und Kandidatinnen mit der jeweiligen Parteizugehörigkeit beigelegt werden.
Regierungsrat Eduard Belser:
Ich begrüsse die Initiative von Bruno Steiger zugunsten der Demokratie. Es ist Bruno Steiger völlig unbenommen, Zettel mit den Kandidatennamen zu verteilen.
Dieter Völlmin:
Die SVP/EVP-Fraktion nimmt das in der Motion aufgezeigte Problem ernst. Die von Eduard Belser angeführten Gründe für die Ablehnung sind sicher richtig, und eine Überweisung der Motion wäre wohl wenig sinnvoll, doch werden die Bezirksgerichtswahlen im Gegensatz zu anderen Majorzwahlen kaum zur Kenntnis genommen. Aus demokratischen Gesichtspunkten ist das nicht befriedigend. Die SVP/EVP-Fraktion würde einer Überweisung des Vorstosses als Postulat zustimmen, damit die aufgeworfene Frage einmal überdacht wird. Vielleicht lassen sich unkonventionelle Wege finden, die eine demokratischere Lösung ermöglichen.
Esther Maag:
Auch der Fraktion der Grünen ist es ein Anliegen, dass eine Änderung der Sitaution erfolgt, da Parteien, die über wenig finanzielle Mittel verfügen, ihre Kandidatinnen und Kandidaten den weniger Interessierten kaum bekannt machen können. Da dieser Zustand unbefriedigend ist sollte der Vorstoss in der Form einer Motion oder eines Postulates überwiesen werden.
Peter Brunner:
Mir ist bekannt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Gemeinderatswahlen melden, auf einem offiziellen Papier der Gemeinde aufgeführt werden. Später hinzukommende Kandidaten können sich dann selbst um die Bekanntmachung bemühen. Bruno Steiger wäre sicher mit der Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat einverstanden, so dass mit der Überweisung ein Gedankenanstoss für eine Verbesserunge gegeben werden könnte.
Regierungsrat Eduard Belser:
Sicher ist eine Verbesserung der Situation möglich, doch kapitulieren die Parteien m. E. vor diesem Problem. Es hat auch schon heftige Kämpfe um die Bezirksgerichtswahlen gegeben. Das Image der Parteien kann nicht einerseits dauernd beklagt und andererseits der Kanton wieder um Hilfe angerufen werden.
Bruno Steiger
ist bereit, seinen Vorstoss in ein Postulat abzuändern.
Ursula Jäggi
hat ein gewisses Verständnis für das Anliegen von Bruno Steiger, wehrt sich aber gegen ein Auflistung der Kandidatinnen und Kandidaten, die dem Abstimmungsmaterial beigegeben wird, da es sich hierbei um eine unerlaubte Beeinflussung handeln würde.
://: Die Überweisung des Vorstosses von Bruno Steiger als Postulat wird mit 33 zu 18 Stimmen abgelehnt.
6 96/212
Motion von Peter Brunner vom 26. September 1996: Befristeter Aufnahmestopp von Asylbewerbern im Kanton Baselland
Regierungsrat Eduard Belser:
Der Regierungsrat lehnt die Überweisung der Motion ab. Sie entstammt dem Beschluss des Bundes, den Kantonen im Rahmen der Sparmassnahmen mehr Lasten im Asylbereich aufzubürden. Dieser Beschluss hat anlässlich der Sanitätsdirektorenkonferenz und der Fürsorgedirektorenkonferenz zu Diskussionen geführt, die noch nicht abgeschlossen sind. Der Regierungsrat lehnt das von Peter Brunner in dieser Motion geforderte Vorgehen, dass der Kanton keine Asylbewerber mehr aufnimmt, aber ab. Der Kanton ist nach Bundesrecht verpflichtet, Asylbewerber, die ihm vom Bund zugewiesen werden, aufzunehmen und ihnen die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Unterstützungen zu bieten. Um diese gesetzliche Verpflichtung wollen wir uns nicht drücken, auch wenn wir uns über die Art und Weise mit dem Bund auseinandersetzen. Das von Peter Brunner beantragte Vorgehen würde eine Konfrontation bedeuten, die zu keiner guten Lösung führt.
Peter Brunner:
Bei der Präsentation des Budgets 1997 hat sich gezeigt, dass der Bund einer der massgebenden Verursacher der schlechten Finanzlage des Kantons ist. Der Bund macht es sich einfach, indem er vermehrt Subventionen an die Kantone streicht (SBB, Autobahnen usw.). Er wälzt die Kosten für eine weitere ihm obliegende Aufgabe auf den Kanton ab. Das muss nun gestoppt werden. Wir dürfen nicht klein beigeben und sollten damit signalisieren, dass es so nicht weitergeht.
Peter Minder:
Die Mehrheit der SVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Motion unterstützt werden sollte. Die Politiker kennen sich im Asylbereich nicht aus. Die Polizei und die Gemeinden haben aber mit grossen Problemen zu kämpfen. So kann es nicht weitergehen. Der Druck auf den Kanton muss von den Gemeinden kommen, wenn der Kanton die Asylanten einfach an sie verteilt. Auch der Bund macht es sich sehr enfach, indem er die Asylanten an die Kantone verteilt. Nun will er sich auch noch seiner finanziellen Pflicht entledigen. Dagegen müssen wir uns wehren. Die Überweisung dieser Motion hat Signalwirkung.
Esther Maag:
Die Motion kommt einem Aufruf zu einem kantonalen Boykott gleich. Inhaltlich sollte auf den Vorstoss gar nicht mehr eingegangen werden, da es doch immer nur um das gleiche geht, nämlich die Diskriminierung der Ausländer. Die Motion muss abgelehnt werden.
Patrizia Bognar
spricht sich gegen Überweisung der Motion aus, stört sich aber daran, dass der Bund immer mehr Subventionen streicht. Immerhin müssen alle in der Schweiz arbeitenden Asylanten 10% ihres Lohnes durch den Arbeitgeber nach Bern schicken. Nach der Verwendung dieses Beitrags sollten sich Nationalräte in Bern einmal informieren.
Paul Schär:
Die FDP-Fraktion ist gegen Überweisung der Motion, da sie gegen das Asylgesetz des Bundes verstösst.
://: Die Motion von Peter Brunner wird mehrheitlich nicht überwiesen.
7 96/214
Postulat von Esther Maag Zimmer vom 26. September 1996: Bereitstellung von günstigem Wohnraum
Regierungsrat Eduard Belser:
Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab. Als Begründung kann ein Teil der Antwort auf die Interpellation von Andrea Strasser "Aktivitäten des Kantons betreffend Beschaffung Wohnraum" (94/44) wiedergegeben werden.
Zu Ziffer 1:
Es bestehen keine Reserven zur Umnutzung usw. Es ist grundsätzlich nicht das Ziel des Kantons - ausser bei Verpflichtungen durch Wohnzwang - Wohnungen zu halten. Das ist in Zusammenhang mit der generellen Wohnbaupolitik des Kantons zu sehen (z. B. Mietzinsbeiträge).
Zu Ziffer 2:
Einerseits werden Mietzinsbeiträge geleistet, die mit dem heutigen Beschluss erweitert wurden, andererseits besteht das Gesetz über Wohnbau und Eigentumsförderung (WEG). Beide Gesetze zielen auf ein Subjekthilfe, nicht auf eine Objekthilfe ab. Die Mieten werden für die Bedürftigen verbilligt, es findet keine generelle Gebäudevergünstigung statt. Die Wirksamkeit der Massnahmen steht im Vordergrund. Die beiden Instrumente wurden in den letzten Jahren sinnvoll eingesetzt. Über das WEG werden heute mehr als 1000 Wohnungen im Kanton gefördert. Ein weiteres kleines Hilfsmittel bietet das Gesetz über Umbauten und Sanierungen, das wohl durch andere Massnahmen ersetzt werden wird.
Ziffer 3:
Es wäre kontraproduktiv, wenn der Kanton "sanften Druck" auf die Privaten ausüben würde, die Mietkosten zu senken oder ungenutzten Wohnraum billig zu vermieten. Solche Empfehlungen des Kantons zu erlassen, ist keine wirksame Politik. Bei fürsorgeabhängigen Personen akzentuiert sich das Problem, da sie durch allfällige Betreibungen oft gar nicht an günstige Wohnungen kommen. Ein gewisser Puffer wird von den Gemeinden als Hilfe geschaffen. Ghettobildungen sind dabei aber zu vermeiden. Fürsorgebehörden der Gemeinden und gemeinnützige Organisationen haben das erkannt. Eine gewisse Härte ist auch angebracht, da diese Leute nicht zulange in den vergünstigten Wohnungen belassen werden dürfen, was andernfalls zu einer schlechten Stimmung in der Gemeinde führt. An der jetzigen Wonbauförderung des Kantons sollte nichts geändert werden.
Esther Maag:
Das grösste Problem besteht wirklich bei Fürsorgebedürftigen, bei denen die Mietzinsbelastung einen übermässig hohen Teil der Einkünfte beansprucht, die andererseits aber keine günstigen Wohnungen bekommen. Dadurch wird die Fürsorgesituation wieder verschärft. Gewisse Anliegen des Postulates können sich allenfalls mit der Änderung des Fürsorgegesetzes erledigen. Aufgrund der bestehenden Problematik halte ich am Postulat fest.
Peter Brunner:
Die SD-Fratkion lehnt das Postulat ab. Aufgrund der Aufgabenteilung handelt es sich um eine Aufgabe der Gemeinde, günstigen Wohnraum für diesen Zweck zu sorgen. Ausserdem engagiert sich der Kanton auch bezüglich günstigem Wohnraum mit Hilfe der Beamtenversicherungskasse und der Kantonalbank. Dieser Wohnraum sollte auch Fürsorgebedürftigen zur Verfügung gestellt werden.
Remo Franz:
Die Feststellung von Esther Maag ist richtig, dass immer mehr Leute in finanzielle Engpässe geraten und somit auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind und Wohnungsmieten einen wesentlichen Anteil der Fürsorgeleistungen darstellen. Die CVP-Fraktion ist aber der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Kantons ist, in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Da der Leerwohnungsbestand laufend zunimmt, wird sich der Mietzins nach unten korrigieren. Der Kanton könnte aber einen Beitrag an günstigen Wohnraum leisten, indem er absolut unnötige Vorschriften im Baugesetz abschafft und gemeinsam mit den Gemeinden für steuerliche Entlastung in diesem Bereich sorgt. Aus diesen Gründen spricht sich die CVP-Fraktion gegen die Überweisung des Postulates aus.
Paul Rohrbach:
Esther Maag stellt eine Verbindung zwischen den steigenden Fürsorgekosten und einem relativ teuren Wohnraum her. Es wäre sympathisch wenn die Fürsorgekosten aufgrund niedrigerer Mieten zurückgingen. Es stellt sich aber Frage, wie sich die Situation ändern lässt. Für die Fürsorgekosten müssen die Gemeinden aufkommen. Das Interesse an einer Verbesserung müsste daher bei den Gemeinden liegen. Sie sollten aktiv werden und den Mut haben, Personen, denen es finanziell wieder besser geht, aus ihnen zur Verfügung gestelltem günstigen Wohnraum zu entlassen. Die IG-Öffentliche Fürsorge könnte sich mit diesem Thema befassen, nicht aber der Kanton. Daher lehnt die SVP/EVP- Fraktion die Überweisung des Postulates ab.
://: Die Überweisung des Postulates von Esther Maag wird mehrheitlich abgelehnt.
8 96/218
Motion von Claudia Roche vom 17. Oktober 1996: Berufsmaturität für Berufe im Gesundheitswesen
Landratspräsident
Erich Straumann:
Der Regierungsrat nimmt die Motion in der Form des Postulates entgegen.
Regierungsrat Eduard Belser:
Die beiden Vorstösse 96/218 und 96/ 223, die hier als Traktanden 8 und 9 aufgelistet sind, hängen zusammen. Die Definition einer Fachhochschule im Gesundheitswesen und das Problem des Zugangs zu ihr müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Anliegen sind daher prüfenswert, doch können heute noch keine fixen Richtungen eingegangen werden. Es wird Zusammenarbeitslösungen geben müssen. Die Fachhochschule muss vorher definiert werden, damit eine Berufsmaturität überhaupt Sinn macht. Ich bitte die Motionärin daher, einer Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat zuzustimmen.
Claudia Roche:
Ich bin mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden. Die Entwicklung der Fachhochschule beider Basel im Bereich Wirtschaft und Technik habe ich direkt miterleben können. Gleichzeitig habe ich mich mit der Fachhochschule Gesundheit auseinandergesetzt. Der Unterschied ist frappant. Die Pläne für die Fachhochschule beider Basel wurden zielstrebig umgesetzt, im Bereich Fachhochschule Gesundheit hingegen folgte einem gewissen "Steigflug" eine Art "Luftanhalten". Ich habe vernommen, dass die Diskussion auf eidgenössischer Ebene wieder von vorne begonnen habe. Viele Fragen sind noch offen, und die Lage ist sehr verworren. Ich möchte den Regierungsrat bitten, alles zu tun, was in seiner Macht steht, damit sich eidgenössische Lösungen rasch realisieren lassen. Es soll Fachhochschulen analog zu den BIGA-Fachhochschulen und eine Berufsmatur für die Berufe im Gesundheitswesen im Baselbiet mit europäisch anerkannter Ausbildung geben.
://: Die Motion 96/218 von Claudia Roche wird stillschweigend als Postulat überwiesen.
9 96/223
Postulat von Claudia Roche vom 17. Oktober 1996: Fachhochschule Gesundheit
Landratspräsident
Erich Straumann:
Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Für die Begründung wird auf Traktandum 8 verwiesen.
://: Das Postulat 96/223 von Claudia Roche wird stillschweigend überwiesen.
10 96/221
Motion von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Standesinitiative für die Einführung einer kantonalen Oberaufsicht für Krankenkassen
Ludwig Mohler
zieht die Motion zurück, da die Sache laut Auskunft des Regierungspräsidenten im Gang ist.
Damit ist die Motion erledigt.
11 96/264
Interpellation von Urs Baumann vom 28. November 1996: Prämienverbilligungen nach EG KVG an Gutsituierte. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Eduard Belser:
Bei Jugendlichen zwischen 18 und 22 Jahren bestand eine unbefriedigende Koppelung an den Steuerabzug der Eltern. Eltern, die durch das Studium mit hohen Kosten belastet wurden, konnten mit Hilfe einer anderen Regelung einbezogen werden, womit erreicht wurde, dass die Steuerabzüge nicht mit Verbilligungen kumuliert wurden. Diese Lösung lässt sich vertreten. Einkommensbezüger, welche trotz eher hohem Einkommen ein geringes
steuerbares
Einkommen ausweisen, erhalten im Kanton Basel-Landschaft keine Prämienverbilligungen, da Personen, die im Kanton Basel-Landschaft
steuerbares
Vermögen aufweisen, davon ausgeschlossen sind.
Einzelne Personen können aber wirklich schlecht erfasst werden, beispielsweise die Quellenbesteuerten. Trotz kantonaler Bemühungen, an diese in verschiedenen Sprachen heranzutreten (über Arbeitgeber- und Arbeitnehmeroganisationen usw.), ist der Rücklauf bescheiden. Eine Standortbestimmung wird zeigen, ob weitere Schritte nötig sind.
Zur Frage 1:
Ja, es sind solche Fälle im positiven und negativen Sinne vorgekommen. Etwa 10% haben auf die die Geltendmachung der Prämienverbilligungen verzichtet. Es ist davon auszugehen, dass sich darunter Personen befinden, die eine solche Beihilfe nötig hätten, aber von einer Beanspruchung zurückschrecken, obwohl sie nur ihre Unterschrift unter das zugeschickte Formular setzen müssten.
Zur Frage 2:
Vorderhand besteht kein Handlungsbedarf. Die Vermögensbarriere sollte vorerst bestehen bleiben. Gegen Ende dieses Jahres wird darüber aber erneut diskutiert. Es zeigt sich, dass sich gewisse gesetzte Parameter insgesamt sinnvoll auswirken.
Zur Frage 3:
Eine Systemänderung wird nicht in Erwägung gezogen. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten gelingt es uns nun, über 4 Mio Franken pro Monat auszubezahlen. Mit diesem System wird unser Ziel m. E. weitgehend erreicht.
Zur Frage 4:
Bei den Quellenbesteuerten werden wir noch einmal nachgreifen. Auch provisorisch Veranlagte erhielten Beiträge, wobei sich dort später Verrechnungen ergeben können.
Urs Baumann
erklärt sich mit der Antwort zufrieden.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
97/44 Bericht des Regierungsrates vom 11. März 1997: Bewilligung des Kredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Hauptstrasse in Binningen;
an die
Bau- und Planungskommission
.
97/45 Bericht des Regierungsrates vom 11. März 1997: Kantonales Waldgesetz;
an eine
Spezialkommission
von 13 Mitgliedern.
97/49 Bericht des Regierungsrates vom 18. März 1997: Ausbau Mediothek und Teilsanierung Gymnasium Münchenstein;
an die
Bau- und Planungskommission
.
Die nächste Landratssitzung findet statt am 10. April 1997, 10.00 Uhr
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