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Postulat von Daniel Müller vom 6.3.1997: Umfassende Förderung der Quartiersau als natürliche Abfallverwerterin
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
bemerkt vorweg, dass sich die Regierung mit diesem Vorstoss angesichts seiner Tragweite sehr schwer getan habe. Nach tiefschürfender Beratung habe sie sich aber entschlossen, ihn entgegenzunehmen und dem Rat zu beantragen, ihn gleichzeitig abzuschreiben. Während der Landwirtschaftsdirektor später noch auf den Aspekt der Tierhaltung eingehen werde, nehme sie zunächst aus Sicht der Bau- und Umweltschutzdirektion und insbesondere des Amtes für Umweltschutz und Energie zur Abfallsituation Stellung. Die Quartiersau habe in diesem Kanton seit jeher Spuren hinterlassen, und zwar auch in der Verwaltung, wo sie allerdings nicht in der Pfanne, sondern zwischen zwei Aktendeckeln gelandet sei. Konkret habe man damals mit einer Broschüre als Ergänzung zu den Bemühungen im Bereich der dezentralen Kompostierung auch die Haltung von Quartiersäuen erleichtern wollen. Geplant gewesen sei damals eine Übersicht über die rechtlichen Randbedingungen, wie sie das Baugesetz und das Veterinärgesetz vorsehe. Ferner habe man Überlegungen über die praktische Zeitverhaltung einer Quartiersau angestellt, um nach Beseitigung erster Hürden Erfahrungen nutzbar zu machen.
Ein erster Entwurf liege vor und könnte bei engagierter Mitarbeit aller Betroffenen noch in diesem Jahr als kleine Broschüre herausgegeben werden unter dem Titel
"Schweinisches Glück mit der Entsorgung von Küchenabfällen!"
Sie habe die Ehre, dem Postulanten ein Exemplar zu überreichen. Die von ihm verlangte Quartiersau renne sozusagen offene Türen ein, denn das Amt für Umweltschutz und Energie wäre bereit, bei der Gestaltung und Herausgabe des Merkblattes die Feder- bzw.
Borsten
führung zu übernehmen. Die eigentliche Förderung und Kreation konkreter Lösungen könne allerdings von kantonalen Stellen nicht geleistet werden, sondern sei Sache der mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertrauten Gemeinden. Anlässlich der jährlich veranstalteten Gemeindeseminare habe das AUE allerdings die Möglichkeit, die Gemeinden für eine aktive Rolle bei der Förderung der Quartiersäue zu motivieren und sie dabei zu unterstützen wie bei den Quartierkompostplätzen.
Daniel Müllers Anliegen seien also gar nicht so weit weg von einer Realisierung, doch müsse sie einschränkend darauf hinweisen, dass bei gehäuftem Auftreten solcher Säue neue nachbarrechtliche Streitigkeiten zu befürchten seien - gerade wenn sie an den Tätigkeitsbereich des Lufthygieneamtes denke. Weiter müsse sie als Vegetarierin den Fleischessern zu bedenken geben, dass sie leicht in die Gefahr geraten könnten, über die Sau die eigenen, inzwischen veredelten Abfälle zu verzehren!
Ob die zusätzliche Fleischproduktion zu einer Verzerrung auf dem Fleischmarkt führen könne, sei noch offen und Gegenstand weiterer Überlegungen.
Die Regierung beantrage dem Rat trotzdem, das Postulat zu überweisen, aber gleichzeitig abzuschreiben.
Regierungsrat Eduard Belser
lässt von Fachleuten in einem fahrbaren Käfig eine Wollsau in den Landratssaal führen und stellt fest, dass es Probleme gebe, für die die Regierung gesamthaft einstehen müsse. Sie sei zur Überzeugung gelangt, dass auch für die Vorstösse von Daniel Müller der Grundsatz gelte:
"Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es!"
In diesem Sinne lasse sie ihm das Prachtsexemplar als
Quartiersau Nr. 1
überreichen.
Das
Tier
quittiert diesen Spass, indem es seiner Natur freien Lauf lässt, bevor es dem Postulanten buchstäblich in die offenen Arme gelegt werden kann.
Regierungsrat Eduard Belser
fährt mit der Bekanntgabe der Identität des Viehes fort und erklärt, dass der Vater
Hansheiri
und die Mutter
Sonja
hiessen. Als Landwirtschaftsdirektor könne er Daniel Müller - obwohl dieser einer Fraktion angehöre, die auf den Tierschutz besonderes poche - nicht ohne einige mahnende Worte mit seiner Sau entlassen: So bitte er ihn, es bei der Fütterung nicht mit den spärlichen Resten von seinem Teller bewenden zu lassen, sondern für Ersatzfutter besorgt zu sein und daran zu denken, dass nur gekochte Küchenabfälle verfüttert werden dürften. Er wäre auch gut beraten, die Anforderungen der Hygiene nicht ausser acht zu lassen und insbesondere das Problem des anfallenden Düngers nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ihm als Pfarrer werde wohl die Einsicht nicht fern liegen, dass auch eine Sau sich selbstverständlich nur in Gegenwart eines Gespänleins auf die Dauer wohl fühlen werde.
Abschliessend müsse er Daniel Müller noch die Bedingung stellen, dem Rat bekannt zu geben, wo die Wollsau künftig besucht werden könne. Alles übrige liege in seiner Verantwortung.
Daniel Müller
dankt der Regierung für die seriöse und angemessene Prüfung seines wichtigen Anliegens und stellt fest, dass er noch nie innert 10 Tagen eine Antwort auf einen Vorstoss erhalten habe. Aber auch die Konkretheit der Antwort habe ihn überrascht, und er könne nicht leugnen, dass das Präsent in Form einer Speckseite einfacher zum Heimtragen gewesen wäre. Andererseits sei eine lebendige Erinnerung immer etwa Schöneres. Selbstverständlich sei jedes Ratsmitglied im hintersten Winkel des Randentals herzlich willkommen, das seine Sau und ihn besuchen wolle.
Er danke der Regierung und den Ratskolleginnen und Ratskollegen, aber auch der Landeskanzlei, der Verwaltung und der Presse für die gute Zeit, die er hier habe verbringen dürfen. Allen wünsche er sowohl politisch wie privat alles Gute.
Röbi Ziegler
hat das Postulat und die darin aufgezeigte, ökologisch einwandfreie Abfallbeseitigungsmöglichkeit prima vista ungeheuer beeindruckt, insbesondere auch die damit verbundene Möglichkeit, vier Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, nämlich nebst der Abfallbeseitigung auch die Natur- und Umwelterziehung von Kindern und Erwachsenen, die Förderung sozialer Kontakte im Quartier und erst noch die Erhaltung einer bedrohten Tierart.
Bei dieser Träumerei sei er jedoch gleich wieder von der politischen Realität eingeholt worden. So glänzende, einfache Ideen hätten dort in der Regel keine Chancen, weil sie so einleuchtend seien, dass keine Sau ein politisches Interesse daran habe, Expertenberichte und dergleichen einzuholen, ellenlange Kommissionssitzungen mit Anhörung der halben Tierwelt abzuhalten und gewaltige Debatten vom Zaun zu reissen. Aber auch Nachforschungen in Saukennerkreisen hätten ihn ernüchtert, denn diesen zufolge sei die Wollsau als nahe Verwandte der Wildsau und ausgestattet mit deren Freiheits- und Bewegungsdrang alles andere als zum Gebrauch als Kuscheltier oder Kuscheltierersatz geeignet, bedürfe reichlicher Bewegung, täglicher Betreuung und einer ausgewogenen Ernährung usw.
Immerhin habe der Rat heute Gelegenheit gehabt, ein völlig zu unrecht diffamiertes Tier allein schon seiner grossen Hirnmasse wegen zu rehabilitieren und aus seiner sozialen Randständigkeit zu resozialisieren.
Auf seine abschliessende Frage, weshalb auch hinsichtlich dieser Idee wieder zuerst an den Staat gedacht worden sei, falle ihm ein abgewandeltes Zitat von Adrian Ballmer ein:
"In unserer Gesellschaft gibt es in Sachen Quartiersäue viel zu viele Unterlasser und zu wenig Unternehmer!"
Das Zitat lasse sich übrigens sinngemäss auch für das Thema
Dieselelefanten
und
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
abwandeln.
://: Das Postulat wird ohne Gegenstimme überwiesen.
://: Der Rat beschliesst grossmehrheitlich, das Postulat gleichzeitig abzuschreiben.
Frage der Dringlichkeit:
Dringliche Interpellation 97/53 von Esther Maag vom 20. März 1997: Hinweise auf Kindsmissbrauch im Baselbiet
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt bekannt, dass Regierungsrat Andreas Koellreuter sich bereit erklärt habe, die Interpellation am Nachmittag zu beantworten. Jetzt müsse lediglich über die Dringlichkeit entschieden werden.
Peter Tobler
ist der Meinung, dass Dringlichkeit nicht gegeben sei. Ein Teil der Interpellation gehe die Regierung und der andere die Strafverfolgungsbehörden an. Wenn der Regierungsrat bereit sei, sie trotzdem heute zu beantworten, werde er nicht dagegen opponieren.
://: Der Rat ist stillschweigend damit einverstanden, die Interpellation am Nachmittag von Regierungsrat Andreas Koellreuter beantworten zu lassen.
Mitteilungen
Therese Umiker nimmt für Urs Steiner Einsitz im Büro.
Erich Straumann, Landratspräsident
, begrüsst auf der Tribüne eine Klasse der Tagesschule für Körper- und Sehbehinderte aus Münchenstein.
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Fragestunde (8)
1. Alfred Zimmermann: Atrazin im Trinkwasser
Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass auf dem Gempenplateau schon vor Jahren eine Verseuchung des Trinkwassers mit dem Herbizid Atrazin festgestellt wurde. Laut Zeitungsbericht verbesserte sich die Situation innerhalb eines Jahres dank dem freiwilligen Verzicht der ansässigen Landwirte auf dieses Pflanzengift.
Fragen:
1. Wurde in den letzten Jahren auch in Baselbieter Gemeinden eine zu hohe Konzentration von Atrazin festgestellt?
2. Wenn ja: welche Gemeinden waren betroffen?
3. Was wurde dagegen unternommen?
4. Haben Bund oder Kanton auch schon daran gedacht, die Verwendung von Atrazin vollständig zu verbieten?
Regierungspräsident Eduard Belser: Nach dem Ereignis bei SANDOZ wurde damit begonnen, die Grundwasserbrunnen noch systematischer nach Rückständen zu untersuchen. Dabei ist man in der Hard bei gewissen Brunnen auf Atrazin gestossen. Daher hat man die Untersuchungen auf den ganzen Kanton ausgedehnt. In 34 Gemeinden hat man Atrazinrückstände im Grundwasser und in sechs Gemeinden im Quellwasser festgestellt. Danach hat man Massnahmen getroffen, und die Belastungen sind heute zurückgegangen. Der Toleranzwert von 0.1 Mikrogramm/lt wurde 1996 nur noch an vier Orten überschritten. Wir haben das Problem hinter uns. Das Ausbringen von Atrazin wurde stark eingeschränkt, auch bei den Bahngeleisen. Die starke Belastung im Raume Muttenz wurde nicht durch die Landwirtschaft verursacht. Auch die Umstellung auf IP in 80% der Landwirtschaftsbetriebe trägt zur Verbesserung der Situation bei. Im Moment besteht somit kein Handlungsbedarf und ein vollständiges Verbot ist im Moment auch nicht nötig.
Alfred Zimmermann
will eine genauere Antwort auf seine vierte Frage, ob Bund und/oder Kanton schon an den Erlass eines Atrazinverbots gedacht haben.
Regierungspräsident Eduard Belser:
Wir haben eine sehr starke Einschränkung, im Grundwassergebiet darf nichts mehr verwendet werden. Es gibt kein totales Verbot und es besteht auch kein Anlass dazu.
2. Peter Brunner: Einsatzprogramme für Arbeitslose
Mit der Revision der Arbeitslosenversicherung sind die Kantone auch verpflichtet, für Arbeitslose Einsatzprogramme zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen verbessert und ihre Reintegration gefördert werden.
In einem Presseartikel fordert nun ein Chefökonom einer Bank, dass "mit einer kreativen Lösung" Arbeitslose - unter Einsatz öffentlicher Gelder - durch ein mehrwöchiges Trainingsprogramm in der Privatwirtschaft, ihre Vermittlungsfähigkeit verbessern und entsprechende Ängste abbauen könnten.
Fragen:
1. Wieviel Einsatzprogramm-Plätze stehen zur Zeit im Kanton Basel-Landschaft für Arbeitslose bereit?
In welchen Bereichen und Institutionen?
2. Wieweit ist die Forderung, mit öffentlichen Geldern auch in der Privatwirtschaft Einsatzprogramm-Plätze für Langzeitarbeitslose bereitzustellen, durchführbar bzw. ein Interesse der Privatwirtschaft gegeben?
Regierungspräsident Eduard Belser:
Ab laufendem Jahr sind wir verpflichtet, solche Plätze anzubieten, insgesamt ca. 780. Die Planung läuft mit Ziel 1'000 Plätze. Praktikumsplätze stehen 610 zur Verfügung beim Kanton und andern Organisationen.
1. Am 16. und 17. Juni 1997 wird eine Info-Messe in Münchenstein über die Problematik eingehend orientieren. Die Sache läuft, wir sind auf Kurs.
2. Die angesprochene "kreative Lösung" ist dort, wo sie wirklich Sinn macht, längstens verwirklicht.
Entsprechende Merk- und Infoblätter sind beim KIGA erhältlich.
Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung ist es nicht möglich, vorübergehende Beschäftigungen im Sinne von Einsatzprogrammen in der sogenannten freien Privatwirtschaft zu realisieren. Der Gesetzgeber hat der latenten Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen klar vorbeugen wollen. Es wäre falsch, mit kantonalen oder Arbeitslosenmitteln diese Politik zu unterlaufen. Hier bewegen wir uns auf einer Gratwanderung.
3. Franz Ammann: Schwarzarbeit im Kanton Basel-Landschaft
Immer wieder vernimmt man, dass an verschiedenen Orten in der Schweiz Schwarzarbeit aufgedeckt wird.
Fragen:
1. Wie stark ist unser Kanton (schätzungsweise) von Schwarzarbeit betroffen?
2. Wieviele Unternehmer und Einzelpersonen wurden im letzten Jahr registriert?
3. In welcher Branche waren die meisten schwarzen Schafe zu finden?
4. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, um die Schwarzarbeit einzudämmen?
Regierungspräsident Eduard Belser:
Wir haben hier schon mehrmals über Schwarzarbeit gesprochen. Schwarzarbeit kann sehr viel Verschiedenes bedeuten. Wir kennen fünf Kategorien:
– entgeltliche konkurrenzierende Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Zweitarbeitgeber;
– unselbständige Erwerbstätigkeit ohne Abführung der Sozialleistungen;
– Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsbewilligung;
– Erwerbstätigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosenentschädigung;
– Zweitbeschäftigung, ohne Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes.
Eine Erfassung der Häufigkeit solcher Fälle ist sehr schwierig. Jede einzelne Aufsichtsbehörde ist aber gehalten, in ihrem Bereich Kontrollen durchzuführen.
zu Frage 1
: Der Anstoss muss vom konkurrenzierten Arbeitgeber kommen. Beim Kanton entscheidet die Regierung aufgrund eines Gesuchs, ob noch etwas Platz hat.
zu Frage 2
: Da sind die Revisionsstellen der AHV angesprochen und zuständig. Detaillierte Angaben sind kurzfristig nicht lieferbar. Das gilt auch für die andern Punkte. Die gösste Dunkelziffer haben wir im Bereich der Fremdenpolizei bei den illegalen Arbeitnehmern ohne Aufenthaltsbewilligung. Relativ hart funktioniert die Kontrolle über die Arbeitslosenkasse durch das KIGA und die Gemeindearbeitsämter. Zweitarbeit und Verletzung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften werden durch die Arbeitsinspektoren stichprobenweise kontrolliert. Man ist nicht untätig, Detaillierte Angaben zu den einzelnen Sektoren liegen keine vor.
4. Karl Rudin: AGR-GenossenschafterInnen mit Fr. 2'500.-- "aus dem Schneider"
Gemäss Zeitungsberichten sollen nun die GenossenschafterInnen Fr. 2'500.-bezahlen und die Gemeinden und Unternehmungen zwischen Fr. 25'000.-- und Fr. 30'000.--. Nehmen wir den Fall an, dass alle GenossenschafterInnen ihren Betrag zahlen und die 20 Gemeinden und Unternehmungen je Fr. 30'000.--, dann wäre die Million Schulden getilgt und der Kanton käme praktisch ohne Kostenfolge davon. Zahlen die 20 juristischen Personen Fr. 25'000.--, bliebe dem Kanton ein Restbetrag von Fr. 100'000.--. Gehen wir von der Realität aus, dass es Härtefälle geben wird und die Gemeinden und Unternehmungen, die bis jetzt noch nicht gefragt worden sind, nicht die geforderten Kosten übernehmen (können), erhöht sich der Restbetrag in eine nicht bekannte Höhe.
Fragen:
1. Hat der Regierungsrat mit dem Liquidator Urs Baumann verhandelt?
Wenn ja, sind die genannten Beträge das Ergebnis dieser Verhandlungen?
2. Hat der Regierungsrat einen Höchstbetrag festgesetzt oder wartet er ab, wie die GenossenschafterInnen, die Gemeinden und Unternehmungen reagieren?
Regierungspräsident Eduard Belser
(für RR Fünfschilling):
zu Frage 1
: Für die finanziellen Aspekte dieser Liquidation ist in erster Linie der Liquidator, Urs Baumann, verantwortlich. Die AGR ist kein staatseigenes Unternehmen, auch wenn man dies gerne hätte. Zwischen dem Liquidator und Vertretern der Finanz- und Kirchendirektion sowie der BUD haben zwar Gespräche stattgefunden. Die Entlastung der solidarisch haftbaren GenossenschafterInnen durch die Bezahlung eines festen Betrages geschieht im Bestreben, eine faire und praktikable Lösung herbeizuführen.
zu Frage 2
: Der Kanton haftet solidarisch, dementsprechend hat auch er für die Bezahlung der Nachlassdividende einzustehen. Der Regierungsrat wird sich aber hüten, jetzt über irgendwelche Beträge zu reden. Wir werden mit dem für den Kanton resultierenden Betrag vor das Parlament kommen. Ein Abschieben auf den Kanton allein kommt nicht in Frage.
5. Urs Wüthrich: Investitionsbonus - beschäftigungswirksam einsetzen
Mit dem vom Bund beschlossenen Investitionsbonus soll mit zusätzlichen öffentlichen Aufträgen zur Verbesserung von Wirtschaftslage und Beschäftigungssituation beigetragen werden.
Fragen:
1. Beabsichtigt der Regierungsrat, für den gesamten, dem Kanton zur Verfügung stehenden Betrag Projekte zu realisieren? In welchem Umfang könnten insgesamt Bundesmittel ausgeschöpft werden?
2. Wie ist der aktuelle Diskussionsstand im Regierungsrat? Werden bereits konkrete Projekte in Aussicht genommen?
3. Wird bei der Auswahl der Projekte besonderes Gewicht auf die Beschäftigungswirkung gelegt?
4. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Vorschlag, bei der Projektauswahl die Sozialpartner einzubeziehen?
5. Hat sich der Regierungsrat im Hinblick auf den Investitionsbonus mit der im Auftrag der Gewerkschaft GBI erarbeiteten Studie "Ökologisches Beschäftigungsprogramm für die Nordwestschweiz" auseinandergesetzt?
6. Übernimmt der Kanton Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit Projekten auf Gemeindeebene?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
hat diese Frage erwartet, nachdem in der Oeffentlichkeit sehr viel über diesen Investitionsbonus gesprochen wird und eigentlich niemand so recht Bescheid weiss. Grundsätzlich ist über den beabsichtigten Investitionsbonus noch nicht viel bekannt. Wir kennen noch keine Absichten, und es wurden auch noch keine Beschlüsse gefasst. Das eidg. Parlament wird erst anlässlich einer Sondersession im April dieses Jahres über das Thema Wirtschaftsförderung und Investitionsbonus debattieren.
Details sind vorher keine bekannt.
zu Frage 1
: Die Regierung wartet die Details ab.
zu Frage 2
: Die Regierung weiss, dass Handlungsbedarf besteht, konkrete Schritte sind zur Zeit aber nicht möglich.
zu Frage 3
: Beantwortung auch noch nicht möglich.
zu Frage 4
: Die Regierung sieht dies im Rahmen einer klaren Rollenverteilung nicht und möchte eigentlich davon absehen.
zu Frage 5
: Der Schlussbericht der Fa. METRON, Brugg, ist zur Zeit bei der Verwaltung in Zirkulation. Er enthält aber nicht lauter Neues, die Verwaltung hat in ähnlicher Art und Weise auch schon diskutiert. Sobald gewisse Meinungen gemacht sind, werden wir auch Stellung nehmen.
zu Frage 6
: Ja. Bei der VSD sind schon mehrere Gesuche und Anfragen eingetroffen. Die Regierung hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der VSD, Finanzdirektion und der BUD einzusetzen.
Grundsätzlich sind aber die Beschlüsse des eidgenössischen Parlamentes abzuwarten.
Alfred Zimmermann:
Ist die Regierung bereit, über allfällige Vorstellungen zu orientieren, bevor alles beschlossen ist? Ist die Regierung bereit, den Landrat einzubeziehen, sodass er auch noch etwas mitreden kann?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Die Regierung ist im Moment nicht bereit, die Anträge anzugehen. Die Regierung wird entscheiden, welche Richtung einzuschlagen ist.
Alfred Zimmermann:
Wird dies nur im Bezug auf ein Investitionsprogramm sein?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Der Bund entscheidet. Eine klare Antwort gibt es noch nicht.
6. Urs Wüthrich: Regionalplanung - im Dialog mit den Gemeinden entwickeln
Das Projekt "Regionalplan Siedlung" stellt für die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden eine anspruchsvolle Bewährungsprobe dar.
In der Absicht, sich über den aktuellen Stand der Arbeiten zu informieren, Hintergründe und Vorstellungen des Kantons besser kennen- und verstehen zulernen und Verständnisfragen zu klären, wurde das Thema Regionalplan Siedlung an der Frühjahrsversammlung 1997 der Gemeindepräsidenten des Gerichtsbezirks Sissach traktandiert. Im Interesse möglichst aktueller und kompetenter Informationen wurde der zuständige Dienststellenleiter als Referent angefragt, der seine Mitwirkung gerne zusicherte. Nach dem Versand der schriftlichen Einladungen musste der Kantonsvertreter seine Zusage gestützt auf die Intervention der vorgesetzten Stellen widerrufen. Als Begründe wurde geltend gemacht, zur Zeit dürften zum Thema Regionalplan Siedlung keine Informationen an die Gemeinden weitergeleitet werden. Der Kanton wolle zuerst seine Konzeptarbeiten abschliessen. Die Absage wurde von den Gemeindepräsidenten mit Befremden zur Kenntnis genommen und stiess auf kein Verständnis.
Fragen:
1. Stützt sich der praktizierte Informationsstopp zum Regionalplan Siedlung und die damit verbundene Gesprächsverweigerung mit den betroffenen Gemeinden auf ausdrückliche Weisungen der Direktionsvorsteherin?
2. Welches sind die Motive für eine allfällige Weisung, die Gemeinden nicht über die Entwicklung des Projekts zu informieren?
3. Wie gestaltet sich der Informationsfluss innerhalb der BUD im Zusammenhang mit Vorgaben über die lnformationspolitik und wie erklären sich die völlig gegensätzlichen Vorstellungen zur Kommunikation mit den Gemeinden zwischen Dienststelle und Vorgesetzten?
4. Wie beurteilt die Vorsteherin das geschilderte Ereignis Im Zusammenhang mit den aktuellen Diskus-sionen über die Beziehungen zwischen Kanton und Gemeinden (Aufgabenteilung)?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
war erstaunt, als ihr die Frage unterbreitet wurde, sie wusste von allem nichts. Die ganze Sache muss auf einem Missverständnis beruhen.
Die Gemeindepräsidenten des Bezirks Sissach haben den verantwortlichen Sachbearbeiter über den aktuellen Stand des Regionalplanes Siedlung befragt. Der Dienststellenleiter hat dann gefunden, es sei zu früh, einzelne Gemeinden zu informieren. Zuerst sollte die Vorsteherin der BUD über den Stand der entsprechenden Vernehmlassung informiert werden, dann erst könnten alle Gemeinden gleichzeitig miteinander informiert werden. Dieses Vorgehen war richtig. Daher wurde auf die Information einzelner Gemeinden verzichtet.
zu Frage 1
: Es handelt sich hier weder um einen Informationsstopp noch um eine Gesprächsverweigerung, sondern um eine Absprache zwischen dem Sachbearbeiter und dem Amtsvorsteher.
zu Frage 2
: Es gibt keine solche Weisung.
zu Frage 3
: Es dürfte bekannt sein, dass auf der BUD der Wert auf eine optimale Information zwischen dem Kanton und den Gemeinden sehr hoch gehalten wird. Diese Frage steht daher überhaupt nicht im Raum.
zu Frage 4
: Betreffend der Praxis zwischen dem Vorgesetzten und dem Sachbearbeiter besteht absolut kein Handlungsbedarf. Im April sollen der Gemeindepräsident- Innen-Verband und auch die Bauverwalterkonferenz alle gemeinsam und gleichzeitig informiert werden. Eine regionale Informationskampagne macht keinen Sinn. Man ist bestrebt, allen den gleichen Wissensstand zu vermitteln.
7. Maya Graf: Fehlende Strassenbeleuchtung innerorts
Auf der Kantonsstrasse in Sissach Richtung Rheinfelden fehlt Ende Dorf zwischen der Abzweigung Sonnhaldenweg und der Abzweigung Rebbergweg die Strassenbeleuchtung. Dieser Strassenabschnitt wird zwar nicht oft zu Fuss begangen, dafür wird er häufig von Velofahrer und Velofahrerinnen benützt, die wegen der Steigung dorfauswärts auch manchmal zu Fuss unterwegs sind. Zu Schulzeiten sind viele Schüler und Schülerinnen auf diesem gut 200 m langen Strassenstück ins neue Wohnquartier unterwegs. Vor allem während der Winterzeit bedeutet dies, dass sie oft in der Dunkelheit gehen oder fahren müssen. Zudem ist dieser Strassenabschnitt kurvenreich und somit auch unübersichtlich. Merkwürdigerweise ist dann ab Rebbergweg bis zur Ortstafel bzw. zur Bushaltestelle wieder eine Strassenbeleuchtung vorhanden.
Fragen:
1. Gibt es einen Grund, warum dieses Strassenstück keine Beleuchtung aufweist?
2. Wäre die Baudirektorin bereit, in absehbarer Zeit die entsprechenden Strassenlampen montieren zu lassen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Entlang des besagten Strassenabschnitts fehlen Trottoir und Beleuchtung, mit Ausnahme des Teilstücks Rebbergweg bis zur Ortstafel, wo die Beleuchtung für die öV-Benützer wichtig ist. Bis heute bestand für den Kanton kein Handlungsbedarf und die Gemeinde Sissach hat bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nie ein entsprechendes Begehren gestellt.
Auf diesem Abschnitt fehlt die nötige Infrastruktur. Ein allfälliges Provisorium würde rund Fr. 40'000.- kosten, eine definitive Lösung sogar das Doppelte.
In Anbetracht der derzeitigen Finanzlage, wo zischen notwendig und machbar unterschieden wird, wurde bislang auf die Installation einer Beleuchtung verzichtet. Der Landrat müsste aufgrund eines entsprechenden Vorstosses über die notwendige Investition befinden.
8. Bruno Steiger: Polizeimunition "Made in Korea"
Einerseits propagiert unsere Regierung die Förderung der einheimischen Wirtschaft und andererseits wird die Pistolen- und Maschinenpistolenmunition der Polizei Basel-Landschaft in Korea eingekauft, vorher in Österreich.
Fragen:
1. Ist sich die Regierung nicht bewusst, dass sie mit diesem Verhalten der Förderung unserer Wirtschaft zuwiderläuft und dem Abbau weiterer einheimischer Arbeitsplätze Vorschub leistet?
2. Existieren in der Schweiz keine konkurrenzfähigen Munitionsfabriken?
3. Ist die Regierung künftig bereit, beim Einkauf von Polizeimunition nur noch schweizerische Firmen zu berücksichtigen?
4. Wenn nein, warum nicht?
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
zu Frage 1
: Wirtschaftsförderung ist nicht gleich Heimatschutz. Der Regierungsrat ist vielmehr verpflichtet, auch im Interesse des Landrates und der SteuerzahlerInnen Materialeinkäufe unter guten Markt- und Konkurrenzbedingungen, aber auch unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in einem guten Qualitäts- und Leistungsverhältnis zu tätigen. Die Materialien für die Polizei werden in Zusammenarbeit mit der schweizerischen polizeitechnischen Kommission und inskünftig auch mit dem nordwestschweizerischen Polizeikonkordat beschafft. Ausschlaggebend ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität. Thunermunition für 9mm-Pistolen führt zu Störungen und hätte eine aufwendige Umrüstung der Pistolen zur Folge. Kostenpunkt rund Fr. 163'500.-, für die Maschinenpistolen rund Fr. 25'200.-
zu Frage 2
: Derzeit produziert nur die Munitionsfabrik Thun Munition. Die Munition muss schadstoffarm sein für die Verwendung im Keller und im Freien. Entsprechende Offerten sind wegen den hohen Umrüstungskosten bei Verwendung der Thunermunition bei Schweizer Importeuren eingeholt worden.
zu Frage 3
: Die Regierung ist im Moment nicht dazu bereit.
zu Frage 4
: Es kann weder im Interesse der SteuerzahlerInnen noch der Polizei liegen, Nachteile der Thuner-Munition in Kauf zu nehmen.
Bruno Steiger:
Hätte man nicht schon bei der Beschaffung der Waffen abklären können, welche Munition konform wäre?
Peter Brunner:
Stimmt es, dass man keine österreichische Munition gekauft hat, weil dort der Schuss gelegentlich nach hinten hinaus geht? ...
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Dem Polizeidirektor entzieht sich die Kenntnis, ob zuerst die Munition da war und dann die Pistole oder umgekehrt. Man kann aber davon ausgehen, dass die polizeitechnische Kommission nicht so dumm ist, dass sie falsche Produkte auswählt.
Damit ist die Fragestunde beendet.
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