LR Protokoll 29. Oktober 1998
Protokoll der Landratssitzung vom 29. Oktober 1998
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Berichte des Regierungsrates vom 7. April 1998 und der Bau- und Planungskommission vom 29. September 1998: Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft, Planungs- und Kreditvorlage
Fortsetzung
Ziffer 4:
Bruno Weishaupt begründet für die CVP-Fraktion die Unterstützung des Landratsbeschlusses, im Besonderen von Ziffer 4, mit dem Hinweis, dass die Radroute Ormalingen-Rothenfluh auf einem bereits bestehenden Weg angelegt wird, womit es nicht notwendig ist, Land zu erwerben. Die kritisierte Steigung wird entschärft und als Belag soll eine Schwarzteerung und nicht ein Mergelbelag mit Teerstreifen gewählt werden. Die vorgeschlagene Routenführung ist direkt, kürzer gar als der Kantonsstrasse entlang. Die Variante der Kantonsstrasse entlang wäre wesentlich aufwendiger, bedingte teilweise die Verlegung der Ergolz.
Damit ergibt sich für die CVP eine klare Ablehnung des Rückweisungsantrages.
Rolf Rück unterstützt im Namen der SP-Fraktion den Rückweisungsantrag. Damit die Situation eindeutig geprüft und ein verlässlicher Vergleich zwischen den beiden Varianten vorgenommen werden kann, erscheint ihm der Rückweisungsantrag angebracht. Zudem wird mit der Rückweisung das Projekt Veloweg Ormalingen-Rothenfluh nicht verhindert.
Alfred Zimmermann spricht sich namens der Grünen Fraktion gegen die Rückweisung aus. Beide Lösungen sind denkbar, doch die Routenführung über den Feldweg hält die Fraktion für die sicherere und die attraktivere Lösung. Der Fraktionssprecher gibt zu bedenken, dass im Falle einer Mehrheit für die Rückweisung auch die Bereitschaft für das Aufstocken des Kredites notwendig würde. Vom gleichen Kredit einfach auf Kosten von etwas anderem die teurere Variante zu wählen, kommt seines Erachtens nicht in Frage.
Ruedi Moser war am Morgen noch für die Rückweisung und erneute Prüfung der beiden Vorschläge. Nach reiflicher Überlegung beantragt er jetzt aber, die Variante der Strasse entlang weiterzuverfolgen, weil die Strassenkorrektion durch Ormalingen bereits im Sinne dieses Projektes vorgespurt ist. Ruedi Moser gibt zu bedenken, dass die Investitionskosten zwar einmalig, die Unterhaltskosten aber wiederkehrend anfallen; für die Variante Feldweg wären diese Kosten sicher sehr hoch.
Kurt Schaub weist Bruno Weishaupt darauf hin, dass zur Verflachung der Steigung Land verschiedenster Eigentümer zeitaufwendig enteignet werden müsste.
Da der Feldweg auch als Fussweg ausgeschieden ist, sind klare Kriterien für den Belag zu beachten; dies führt dazu, dass der durch den landwirtschaftlichen Verkehr stark genutzte Weg nach kurzer Zeit auf Kosten der Gemeinde wieder saniert werden müsste.
Käme der Antrag von Ruedi Moser durch, hätte man bereits heute eine endgültige Lösung. In Ormalingen und in Rothenfluh will man, dass die beiden Varianten offen auf den Tisch kommen, um saubere, seriöse Vergleiche anstellen zu können.
Kurt Schaub beantragt noch einmal, Ziffer 4 zur Überarbeitung zurückzuweisen, weil die beiden Gemeinden der Ansicht sind, dass mit ihrer Variante der Hauptstrasse entlang eine vernünftige, nicht 2,5 Millionen Franken teure Lösung vorgeschlagen ist. Andererseits würden die 600'000 Franken für den Ausbau des Feldweges sicher nicht ausreichen, wenn die Steigung begradigt werden sollte.
RR Elsbeth Schneider erkennt die Logik nicht, wenn sich Kurt Schaub für die Variante Kantonsstrasse einsetzt und trotzdem Rückweisung mit dem Auftrag fordert, beide Varianten noch einmal zu prüfen. Die Baudirektion befürchtet, dass die Meinungen von Herrn Schaub und in Rothenfluh nicht ändern würden, wenn bezüglich der Kosten nur noch 2 Millionen für das eine und 700'000 Franken für das andere Projekt veranschlagt würden. Die Regierungsrätin ruft den Rat dazu auf, sich heute für die eine oder die andere Variante zu entscheiden.
Die Kosten pro Laufmeter der Kantonsstrasse entlang würden 900 Franken betragen, die gesamte Strecke zwischen den beiden Dörfern somit 2,3 Millionen Franken, gegenüber 600'000 Franken für den Feldweg. Auch nach einer Rückweisung würden nicht plötzlich andere Zahlen zum Vorschein kommen.
Die Regierungsrätin weist den Rat abschliessend darauf hin, dass er die Strecke mit der Genehmigung von Ziffer 1 des Landratsbeschlusses bereits beschlossen hat und gibt auch den anfallenden Verwaltungsaufwand zu bedenken, wenn das Projekt wieder an das Tiefbaumat zurückgewiesen werden sollte.
Ruedi Felber klärt, dass die absolut gleichen Argumente, wie sie heute vorgetragen werden, auch schon in der Bau- und Planungskommission intensiv diskutiert worden sind und schliesslich mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung den Entscheid für die Feldwegvariante ebneten.
Der Kommissionspräsident warnt den Rat, dass, wer für die Rückweisung stimmen sollte, sich möglicherweise für eine Nulllösung entscheiden würde.
Die Feldwegstrecke ist nicht ein Umweg, sondern die direkte, kürzeste Verbindung, und wird, wenn die Steigung verflacht ist, attraktiv.
Der Sicherheitsaspekt spricht ebenfalls klar für den Feldweg, auch ein Nebeneinander zwischen Velofahrern und landwirtschaftlichem Verkehr müsste möglich sein. Demgegenüber bringt ein Veloweg entlang der Kantonsstrasse nur dann hohe Sicherheit, wenn zwischen motorisiertem und Radverkehr ein Grünstreifen gelegt wird.
Rolf Rück stellt folgenden Antrag: In Ziffer 1 ist der letzte Satz wie folgt zu ergänzen: Die Radroute zwischen Zwingen und Brislach ist im Abschnitt SBB-Überführung bis Mühlemattweg und die Radroute Ormalingen-Rothenfluh entlang der Kantonsstrasse zu führen. Danach könnte Ziffer 4 gestrichen werden und in Ziffer 5 müssten die 1,7 Millionen Franken aufgenommen werden, so dass statt 25 Millionen 26,7 Millionen Franken als Rahmenkredit bewilligt werden müssten. Schliesslich müsste in Ziffer 6 in der Mitte der Einschub sowie Ormalingen-Rothenfluh (Plan Nr. 56-000/008) gestrichen werden.
Kurt Schaub bittet den Rat, sich von den über Mittag neu gefundenen Zahlen 2,3 Millionen für das Kantonsstrassenprojekt und 700'000 für den Feldweg von RR Schneider nicht blenden zu lassen. Sollte die Rückweisung abgelehnt werden, würde der Rat über die Köpfe der Behörden und der Bevölkerung hinweg entscheiden und dies, nachdem die Verwaltung nie bereit war, die Variante Hauptstrasse seriös anzugehen.
RR Elsbeth Schneider wehrt sich gegen den Vorwurf, die Verwaltung sei nicht bereit gewesen, Berechnungen anzustellen, ganz im Gegenteil habe die Verwaltung an mehrerern Sitzungen in der Bau- und Planungskommission alles offen vorgelegt.
Max Ritter sieht die Sicherheit der RadfahrerInnen auf dem Feldweg, insbesondere bei Bedingungen, wie sie im nassen Spätherbst herrschen können, gefährdet. Er weist darauf hin, dass die Feldwegroute von den Zweiradfahreren nicht angenommen würde. Mit dieser "Viertelnachacht-Lösung" würde man folglich bloss Geld verschleudern.
Ruedi Moser befürchtet, dass man zum Zeitpunkt der Korrektion Ormalingen-Rothenfluh wieder nach einem separaten Radweg rufen wird, weil der Alltagsfahrer - im Gegensatz zum Sonntagsfahrer - auf dem direkten Weg entlang der Strasse fahren will.
Von Frau Schneider möchte er den Zeitpunkt der Korrektion erfahren und anregen, diesen Radweg dannzumal zu realisieren.
Jacqueline Halder möchte wissen, ob der Feldweg beleuchtet ist, was verneint wird.
Weiter gibt sie aus lokalpatriotischer Sicht zu bedenken, dass mit dem Entscheid Ormalingen-Rothenfluh auch ein Präjudiz für die Strecke Allschwil-Oberwil geschaffen würde.
Daniel Wyss bittet, dem Rückweisungsantrag nicht zuzustimmen, da in der Kommission aufgrund aller notwendigen, von der Verwaltung gelieferten Angaben ausgiebig diskutiert wurde. Jetzt soll entschieden werden, ob der Rat der Luxus- oder der Feldwegvariante zustimmen will. Persönlich ist er erstaunt, dass man nach der Luxusvariante mit einem Mehrbetrag von 2 Millionen Franken in Brislach nun auch noch zwischen Ormalingen und Rothenfluh 1,7 Millionen mehr ausgegeben will, für Gelterkinden-Rickenbach das Budget aber um die Hälfte auf eine absolute Minimalvariante gekürzt hat.
Paul Schär votiert aufgrund der Kosten und der Sicherheit für den regierungsrätlichen bzw. Kommissionsvorschlag.
Willy Müller weiss, dass im Kanton Luzern nur wenige Velowege entlang der Strassen geführt sind. Sein schon in der Kommission eingebrachter Antrag, die Steigung des Feldweges zu begradigen, würde diesen Weg sicher und attraktiv gestalten.
Zu den Kosten bemerkt der Landrat, dass die budgetierten Kosten von 2,3 Millionen für das Projekt entlang der Kantonsstrasse nicht ausreichen würden, da man das Bachbett verlegen müsste.
Ruedi Moser zieht seinen Antrag zugunsten des Antrages von Rolf Rück zurück.
Rückweisungsantrag von Kurt Schaub:
Ziffer 4 des Landratsbeschlusses ist zur Überarbeitung und Prüfung der Variante entlang der Hauptstrasse an die Regierung zurückzuweisen.
://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag von Kurt Schaub mit 36 zu 33 Stimmen ab.
Claude Janiak stellt den Rückweisungsantrag von Rolf Rück, die Ziffern 1, 4, 5 und 6 betreffend, siehe oben, dem Kommissionsantrag gegenüber.
://: Der Landrat stimmt mit 40 gegen 30 Stimmen für den Kommissionsantrag.
Schlussabstimmung
://: Der Landrat beschliesst mit grossem Mehr gegen 3 Stimmen den unveränderten Landratsbeschluss.
Landratsbeschluss betreffend Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft, Bauprojekte, Bewilligung eines Rahmenkredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die regionalen Radrouten im Baselbiet
Vom 29. Oktober 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Gemäss Baugesetz vom 15. Juni 1967, §35 Absatz 2 und Strassengesetz vom 24. März 1986, § 13 wird der Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft (Übersichtsplan 1 : 50'000, Plan Nr. RPR 500/003A vom 13. März 1998) mit folgender Änderung als Regionalplan genehmigt: Die Radroute zwischen Zwingen und Brislach ist im Abschnitt SBB-Überführung bis Mühlemattweg entlang der Kantonsstrasse zu führen.
2. Der vom Landrat mit Beschluss Nr. 3381 vom 7. Mai 1987 genehmigte Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft (Übersichtsplan 1 : 25'000, Plan Nr. RPR 500 vom 3. April 1987) wird ausser Kraft gesetzt.
3. Das Bauprojekt der Radroute Lausen-Liestal im Abschnitt Altbrunnenweg bis Benzburweg mit der Rad- und Fusswegunterführung Kasernenstrasse und dem Verbindungsweg ab der Sigmundstrasse zur Erschliessung des Altbrunnenquartiers in Liestal (Situationsplan 1 : 10'000, Plan Nr. 39-031/023 vom Oktober 1997) wird als regionaler Detailplan gemäss Baugesetz vom 15. Juni 1967, § 35 Absatz 3 genehmigt.
4. Das Bauprojekt der Radroute Ormalingen-Rothenfluh (Situationsplan 1 : 10'000, Plan Nr. 56-000/008 vom Oktober 1997) wird als regionaler Detailplan gemäss Baugesetz vom 15. Juni 1967, § 35 Absatz 3 genehmigt. Im Bereich der Riedmatten ist eine verbesserte Linienführung mit gleichmässiger Steigung sicherzustellen.
5. Für den Ausbau und die Fertigstellung des Radroutennetzes im Baselbiet, inklusive regionale Radrouten im Laufental, wird ein Rahmenkredit von Fr. 25'000'000.- zu Lasten Konto Nr. 2312.701.10-007 bewilligt.
6. Soweit für den Bau von geplanten Radrouten sowie für die Ausführung lokaler Ausbauten am bestehenden Radroutennetz gemäss Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft (Plan Nr. RPR 500/003A) und der Radrouten Lausen-Liestal im Abschnitt Altbrunnenweg bis Benzburweg mit der Rad- und Fusswegunterführung Kasernenstrasse und dem Verbindungsweg ab der Sigmundstrasse zur Erschliessung des Altbrunnenquartiers in Liestal (Plan Nr. 39-031/023) sowie Ormalingen-Rothenfluh (Plan Nr. 56-000/008) inklusive sämtlichen Nebenanlagen, Deponie- oder allfälligen Aufforstungsflächen Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird dem Regierungsrat gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
7. Das Realisierungsprogramm wird aufgrund der Verkehrsverhältnisse, der tatsächlichen Realisierungsmöglichkeiten und der finanziellen Randbedingungen von der Bau- und Umweltschutzdirektion den laufenden Bedürfnissen angepasst. Die Projektierung und Realisierung der regionalen Radrouten im Baselbiet hat im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden zu erfolgen. Die Unterhaltsarbeiten für die Aufrechterhaltung einer lückenlosen Wegweisung der Radrouten werden künftig vom Tiefbauamt ausgeführt.
8. Ziffer 5 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36 Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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Fragestunde (11)
Eugen Tanner
erinnert den Rat, dass er heute Morgen auf die dringliche Behandlung verzichtet hat. Er erachtet es als Frage der Fairness, dass nun Maya Graf, Ursula Jäggi und Willy Müller für heute ebenfalls auf die Behandlung ihrer Fragen verzichten.
Die FragestellerInnen treten nicht auf die Bitte ein.
1. Hildy Haas: Steinbrüche in Bärenwil und Langenbruck
Bekanntlich möchte der Kanton Solothurn zwei neue Steinbrüche eröffnen, die das Gebiet von Bärenwil, Langenbruck tangieren würden.
Neben anderen Organisationen hat auch unser Kanton gegen dieses Vorhaben Einsprache erhoben.
Aus der Planauflage des Richtplans vom 22. April 1997 bis 30. Juni 1997 war ersichtlich, dass das Projekt Höchi Flue fallen gelassen wurde. Zur Diskussion steht jetzt nur noch der Standort Santelhöchi.
Frage:
Hat der Regierungsrat offiziell Bericht erhalten vom Entscheid des Regierungsrates des Kantons Solothurn und wie stellt sich der Regierungsrat zu Antwort?
Sollten sich die beiden Kantone nicht einigen können, müsste nämlich der Bundesrat entscheiden.
RR Elsbeth Schneider
: In einem ersten Entwurf des kantonalen Richtplanes Solothurn vom Oktober 1995 wurden die solothurnischen Absichten erstmals rudimentär dargestellt. Dieser Vorentwurf beinhaltete die beiden Steinbruchstandorte Hohe Fluh sowie Sattelhöhe. In der Stellungnahme der Bau- und Umweltschutzdirektion vom Februar 1996 wurde mit aller Deutlichkeit auf die Problematik beider Standorte hingewiesen. Das Baudepartement des Kantons Solothurn wurde ersucht, die beiden Standorte nicht in den Richtplan aufzunehmen.
Im offiziellen Entwurf des kantonal-solothurnischen Richtplanes vom April 1997 findet sich nur noch der Standort Sattelhöhe. Dieser Standort wurde mit erster Priorität eingestuft, weil die bewilligten Reserven weniger als fünf Jahre betragen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat sich bezüglich des Standortes kritisch geäussert. In der Stellungnahme vom 24. Juni 1997 wurde das Baudepartement des Kantons Sdolothurn ersucht, diesen Standort nicht aufzunehmen. Mit einem Eventualantrag wollte die Bau- und Umweltschutzdirektion sicherstellen, dass im Falle einer Realisierung des Vorhabens die Erschliessung, bzw. der Steintransport nicht via Langenbruck-Bärenwil erfolgen soll.
Mitte 1998 stellte die Bau- und Umweltschutzdirektion den Auswertungsbericht vom Mai 1998 zur Stellungnahme des Entwurfes zum kantonalen Richtplan Solothurn zu. Dem Bericht kann entnommen werden, dass ein Standort Sattelhöhe zwar immer noch im Richtplan bleibt, jetzt aber mit letzter Priorität. Als Kommentar dazu steht im Bericht: Das Abbaugebiet Sattelhöhe Hägendorf bleibt als Ersatzstandort für Egerkingen bzw. als langfristiger Standort im Richtplan. Die Vorbehalte sind in weiteren Untersuchungen zu klären, deshalb erscheint dieser Standort neu in der Kategorie Vororientierung.
Der kantonale Richtplan Solothurn ist noch nicht von der solothurnischen Regierung verabschiedet worden. Die Beschwerdebehandlung mit den Gemeinden steht noch an. Vorgesehen ist, dass der Regierungsrat des Kantons Solothurn den Richtplan im Januar 1999 beschliessen wird. Danach wird den Gemeinden und den Regionalplanungsverbänden die zweite Beschwerdestufe offen stehen. Die Beschwerden werden durch das solothurnische Parlament beurteilt werden.
Die Sicht des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft: Der Standort Sattelhöhe wird voraussichtlich als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen. Gründe dafür sind die gute Gesteinsqualität und somit die langfristige Standortsicherung.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn ist sich aber im Klaren, dass die räumlichen Konflikte in einem konkreten Projekt überaus gross sein werden. Bis der Standort aber definitiv sein wird und mit einem Projekt gestartet werden könnte, muss der Richtplan Solothurn noch einmal angepasst werden. In dieses Prozedere müssen die betroffenen Parteien, also auch der Kanton Basel-Landschaft eingebunden werden. Damit besteht für den Kanton Basel-Landschaft ein weiteres Mal die Möglichkeit zu intervenieren.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass der Steinbruch aufgenommen wird als sehr klein ein. Zu gering ist der Bedarf an Stein zur Zeit, dass es verantwortbar und finanziell machbar wäre, einen neuen Steinbruch zu eröffnen, insbesondere auch im Zusammenhang mit den anstehenden erschliessungsmässigen Konflikten.
Weiter finden gerade im Abbaugewerbe starke Konzentrationsprozesse statt, so dass sich auch betrieblich völlig neue Voraussetzungen ergeben werden.
Hildy Haas
vergewissert sich, ob auch dann, wenn ein Projekt spruchreif wäre, noch eine Einsprachemöglichkeit bestehen würde.
RR Elsbeth Schneider
bejaht die Frage für ein zweites Verfahren.
2. Danilo Assolari: Durch das Gleichstellungsbüro verhinderte Wahl des Präsidenten der Aufsichtskommission Reinacher Heide
Der bz vom 10. Oktober konnte ich entnehmen, dass die Aufsichtskommission Reinacher Heide nach der altersbedingten Demission von René Salathé seit beinahe dreiviertel Jahren keinen Präsidenten mehr hat. Die Aufsichtskommission Reinacher Heide hat in der Person von Reto Lareida, pensionierter Verwalter des Werkhof Nationalstrassen, einen engagierten und erfahrenen Naturschutzfachmann und eine bestens geeignete Führungspersönlichkeit für das Präsidentenamt gefunden, der auch bereit wäre dieses arbeitsintensive Präsidium anzunehmen. Reto Lareida hat mit seinem unermüdlichen Einsatz für ökologische Ausgleichsflächen, besonders auch entlang von Nationalstrassen, sich über die Kantonsgrenzen hinweg einen guten Namen geschaffen und wurde mit dem Naturschutzpreis für seinen Einsatz geehrt.
Gegen seine Wahl zum Präsidenten der Aufsichtskommission Reinacher Heide hat das kantonale Gleichstellungsbüro Einsprache erhoben. Sein einziger Mangel ist sein männliches Geschlecht. Das Gleichstellungsbüro will eine Frau als Präsidentin der Aufsichtskommission Reinacher Heide.
Dieses Vorgehen des Gleichstellungsbüros geht meines Erachtens zu weit. Es verletzt auch die in § 8 der Kantonsverfassung stipulierte Gleichstellung von Frau und Mann und die in § 8 festgelegte Rechtsgleichheit. Ein solches Vorgehen kann sich auch nicht auf die Aufgabenformulierung gemäss Verordnung über das Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern (142.53/GS 29.748) abstützen.
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass für die Besetzung von kantonalen Stellen und von kantonalen Kommissionen jeweils der/die bestgeeignete KandidatIn, unabhängig des Geschlechtes, zu wählen ist?
2. Ist der Regierungsrat auch der Auffassung, dass das Vorgehen des Gleichstellungsbüros die Kompetenzen überschreitet und insbesondere gegen § 7 der Kantonsverfassung, wonach Frau und Mann gleich gestellt sind, und gegen die Rechtsgleichheit in § 8 der Kantonsverfassung verstösst?
3. Weshalb hat der Regierungsrat als Wahlbehörde beim Vorhandensein einer bestens qualifizierten Kandidatur für das Präsidentenamt die Wahl noch nicht vorgenommen?
4. Wieso hat der Regierungsrat, im speziellen der Finanz- und Kirchendirektor, dem das Gleichstellungsbüro untersteht, dieses verfassungsverletzende und die Kompetenz überschreitende Handlung nicht unterbunden?
5. Wie gedenkt der Regierungsrat seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen, dass das Gleichstellungsbüro in Zukunft nicht mehr die Verfassung verletzend handelt und in derart diskriminierender Weise Männer benachteiligt?
RR Elsbeth Schneider
bejaht die erste Frage klar.
Zu 2.: Nein, da der bz-Artikel, auf den sich Danilo Assolari bezieht, unzutreffend war. Das Gleichstellungsbüro hat sich nicht eigeschaltet, vielmehr hat Frau Schneider Auftrag gegeben, dass sie bei neuen Kommissionen künftig gleich viele Frauen- und Männervorschläge sehen will, so wie dies auch in der Verfassung und im Regierungsratsbeschluss steht.
Zu 3.: Gemäss Regierungsratsbeschluss ist bei der Besetzung von frei gewordenen Kommisssionssitzen eine Zweierkandidatur nötig. Die Wahl konnte noch nicht vorgenommen werden, weil die Abklärungen der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz noch nicht abgeschlossen sind.
Zu 3.: Das Eingreifen der Finanz- und Kirchendirektion wurde nie notwendig, weil das Gleichstellungsbüro weder die Kompetenzen überschritten noch die Verfassung verletzt hatte.
Zu 4.: Da die mündliche Anfrage auf Fehlinformationen beruht, besteht für den Regierungsrat kein Handlungsbedarf.
Die Regierungsrätin betont aber, dass sich aus populationsbiologischer Sicht keine Sofortmassnahmen aufdrängen. Die Populationsstruktur der kantonalen Kommissionen erwies sich bisher als recht stabil. Sollte sich die Situation aber ändern, indem bei der männlichen Teilpopulation bedrohliche Bestandeseinbussen eintreten würden, wäre ein naturschützerisches Rettungsprogramm zweifellos geboten. Zumindest für die nächsten vier Jahre sieht die Regierungsrätin aber keinen Notstand voraus.
Danilo Assolari
fragt die Regierungsrätin, wie lange es denn dauern würde, bis die Reinacherheide-Kommission einen Präsidenten oder eine Präsidentin gefunden haben wird, und ob sie neben dem bestens ausgewiesenen, mit dem Naturschutzpreis ausgezeichneten Reto Lareida andere, ebenso gut qualifizierte Bewerberinnen nennen könnte.
RR Elsbeth Schneider
betont, es gehe nicht um die bestens ausgewiesen Person, sondern um die Erfüllung des Beschlusses, dass für jede neue Kommission ein Zweiervorschlag eingereicht werden muss. Gerade als Frau wolle sie sich an dieses Prinzip halten, um der Frauenfrage Rechnung zu tragen.
3. Peter Brunner: 3. Säule/ Steuervorteile
Das 3. Säule-Sparen ist insofern attraktiv, als damit ein Anreiz zur aktiven Altersvorsorge durch Vorzugszins und Steuereinsparungen gefördert wird.
Je nach Kanton und auf Bundesebene ist nun aber mit der Umstellung auf die (einjährige) Gegenwartsbesteuerung dieser Steuerabzug nicht oder nur mehr bedingt möglich.
Fragen:
1. Wie präsentiert sich zur Zeit die Situation für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Baselland auf Kantons- und Bundesebene?
2. Wieweit ist eine 3. Säule-Einzahlung in den Jahren 1998, 1999 und 2000 aus steuertechnischen Grün-den noch attraktiv und empfehlenswert?
RR Eduard Belser :
Der Kanton Basel-Landschaft will auf den 1. 1. 2001 vom Jahressteuerverfahren zur einjährigen Gegenwartsbemessung übergehen. Ebenso soll die Umstellung bei der direkten Bundessteuer vor sich gehen. Dieser geplante Wechsel hat zur Folge, dass die beiden Bemessungsjahre 1999 und 2000 mit allen ordentlichen Elementen in eine Lücke fallen, was bedeutet, dass sie nie zum Tragen kommen werden. Lediglich ausserordentliche Einkünfte - BVK- oder Versicherungsauszahlungen etwa - sollen steuerlich berücksichtigt werden.
Da die Beiträge an die Säule 3A steuersystematisch durchwegs ordentlichen Charakters sind und auch in der Gesetzgebung nicht als ausserordentlich bezeichnet werden, fallen in den Jahren 1999 und 2000 geleistete Einzahlungen ebenfalls in die erwähnte Lücke. Lediglich für Zuzüger oder neu steuerpflichtig werdende Personen könnte sich eine Einzahlung allenfalls noch lohnen, für alle andern würden Einzahlungen in den Jahren 1999 und 2000, rein steuerlich betrachtet, keinen Sinn ergeben, da sie sich nicht abzugsrelevant auswirken werden. Dieser Umstand wird mit aller Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass sich die Leute fragen werden, ob die 5800 Franken ausgenützt werden sollen oder nicht.
Einzahlungen des Jahres 1998 können in den Steuererklärungen für die beiden Steuerjahre 1999 und 2000 als Abzug beim steuerbaren Einkommen geltend gemacht werden.
4. Urs Baumann: Jahr 2000-Probleme
Wie es aussieht, hat der Kanton das Jahr-2000-Problem weitestgehend im Griff. Aus meiner Erfahrung als Unternehmensberater weiss ich, dass vor allem bei grösseren Applikationen und Standart-Software die Problematik erkannt worden ist. Andererseits besteht in den meisten Unternehmen noch Insellösungen oder kleinere Applikationen, welche in Bezug auf das Jahr 2000 ehe stiefmütterlich behandelt werden.
Fragen:
1. Verfügt der Regierungsrat über eine Übersicht über Applikationen, welche auf einzelnen PC-Stationen laufen?
2. Kennt der Regierungsrat sämtliche Installationen, deren Individualprogramme mit Terminüberwachungsfunktionen verfügen, welche über das Jahr 2000 hinausgehen (z.B. Service-Programme, Verträge, Inkasso-Wesen, etc.)?
3. Besteht ein Konzept, wie diese Probleme gegebenenfalls gelöst werden können und sind die entsprechenden Aufwendungen budgetiert?
RR Eduard Belser
zu 1.: Die Regierung verfügt nicht über eine Übersicht zu allen Applikationen, welche auf den einzelnen PC-Stationen laufen.
Zu 2.: Die Regierung kennt nicht sämtliche Installationen, deren Individualprogramme über Terminüberwachungsfunktionen verfügen, die über das Jahr 2000 hinausgehen. Zu 3.: Das gewählte Konzept ist ein dezentrales, die Problematik ist in allen Dienststellen in Überarbeitung. Schwieriger gestaltet sich die Ausscheidung der Kosten.
Urs Baumann
fragt, ob sich die Regierung bewusst sei, dass sie unter Umständen Probleme bekommen könnte, weil sie eben über die verschiedenen Positionen zuwenig Kenntnis habe und ob sie auch wisse, dass sie von externen Stellen (Stromversorgung, "Adrian Ballmer-Club") abhängig sei.
RR Eduard Belser
weist darauf hin, auch eine gewisse Bereitschaft zu agieren müsse vorhanden sein, aber dass alles so einfach lösbar sei, glaubt der Regierungsrat nicht.
5. Maya Graf: Sofortmassnahmen im Asylbereich
Angesichts der steigenden Anzahl von Flüchtlingen hat sich die Situation betreffend Unterkunft und Betreuung auch in unserem Kanton in den letzten zwei Wochen zugespitzt. Vor allem für die Gemeinden, die als vollziehende Behörde tagtäglich in der Praxis konkret damit umzugehen haben, stellen sich viele Fragen zum geplanten Vorgehen des Kantons.
Fragen:
1. Wie werden die Gemeinden über die sich laufend veränderte Lage im Asylwesen informiert? Wie wird eine gute Kommunikation sichergestellte? Wie wird die Bevölkerung informiert?
2. Einige Gemeinden haben bereits heute Probleme, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Andere Gemeinden haben sich dagegen anerboten, mehr Flüchtlinge als ihr Kontingent enthält aufzunehmen. Wie geht der Kanton vor?
3. Wird der Verteilungsschlüssel der Flüchtlinge in die Gemeinden von 1,3% der Einwohnerzahl erhöht werden oder plant der Kanton selbst weitere Unterkünfte zur Entlastung der Gemeinden zu öffnen? Wenn ja, für wieviele Menschen wird Raum geschaffen, wer übernimmt die Organisation, wie sieht die Betreuung aus und für welchen Zeitraum ist dies gedacht?
4. Mit welchen Massnahmen unterstützt der Kanton die Gemeinden in ihrer Unterkunfts- und Betreuungsaufgabe?
5. Wie verhält sich unser Kanton, wenn die Flüchtlinge wünschen bei hier ansässigen Landsleuten, Verwandten oder Bekannten zu wohnen?
6. Geht man davon aus, dass während der Winterzeit die Mensch unmöglich nach hause zurückkehren können und der Krieg in Kosovo noch lange nicht beendet ist, stellt sich die Frage nach einem Terminplan für eine längerfristige Unterbringung und Betreuung. Wird an einem solchen Konzept gearbeitet? Wie werden die Gemeinden miteinbezogen?
Fortsetzung des Protokolls vom 29. Oktober 1998