LR Protokoll 29. Oktober 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 29. Oktober 1998



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6. Ursula Jäggi-Baumann: Menschen in Not aus Kosovo
Wie uns allen bekannt und auch diversen Berichten wiederholt zu entnehmen ist, sind viele Menschen in Not aus Kosovo in unser Land eingereist und weitere werden erwartet. In den Flüchtlingsempfangszentren werden diese Menschen registriert und dann an die Kantone weitergeleitet, wo sie nach einem Schlüssel auf die Gemeinden verteilt werden. Nun kann es aber vorkommen, dass eine Gemeinde unter Umständen Vorbehalte gegen die Aufnahme von Menschen in Not hat. Aber in dieser Situation müssen wir alle am gleichen Strick ziehen.

Fragen:
1. Wie hat sich unser Kanton auf die Aufnahme dieser Menschen in Not vorbereitet?
2. Wieviele schutzsuchende Personen wurden bis heute in unserem Kanton aufgenommen?
3. Nach welchem Schlüssel werden diese Leute auf die Gemeinden verteilt?
4. Werden die Gemeinden sorgfältig informiert und ihnen auch die nötige Unterstützung seitens des Kantons geboten?

7. Willi Müller: Asylfreundliche Regierung/ Asylspitzen-Kanton Baselland
Gemäss neuster Statistik, gehört der Kanton Baselland zu jenen wenigen Kantonen in der Schweiz, die pro Einwohnerinnen und Einwohnern am meisten Asylbewerber aufgenommen haben.
Die damit verbundenen Probleme (Wohnraum, Schule, Integration, Kriminalität usw.) sind bekannt und es wird zunehmend schwieriger, die Baselbieter Gemeinden für die Aufnahme neuer Asylbewerber zu motivieren.

Fragen:
1. Aus welchen Gründen steht der Kanton Baselland gesamtschweizerisch soweit vorne in der Asylbewerberstatistik?
2. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass ein temporärer Aufnahmestop des Baselbiets sinnvoll und zwingend ist, zumal viele unserer Gemeinden grosse Unterbringungsprobleme haben und eine gleichmässigere gesamtschweizerische Verteilung unbestritten ist!

RR Eduard Belser beantwortet die drei inhaltlich zusammenhängenden Anfragen gemeinsam:
Das in unserem Land über das heutige Asylrecht abzuwickelnde Zuwanderungsproblem pendelte sich in den letzten Jahren zu einem courant normal ein, was bedeutet, dass sich ständig etwa 2000 bis 3000 Personen unter dieser Rechtsnorm im Kanton aufhielten.
In den vergangenen Jahren wurden die Probleme mit zwei Durchgangszentren in Pratteln/Schweizerhalle und in Allschwil bearbeitet und gelöst. Zudem hat der Kanton über kollektive oder dezentrale Unterkünfte in Gemeinden die Aufgabe übernommen und Asylsuchende im Ausmass von 1 bis 1,25 Prozent der Bevölkerung aufgenommen.
Vergleichbar ist die heutige Situation mit den Jahren 1990 und 1991: Aufgrund eines offenen Konfliktes in unserer Nähe ist wiederum ein grosser Zustrom von Schutzsuchenden festzustellen. Folgende Aufgabenordnung hat sich nun rechtsgültig zwischen Bund und Kantonen und Gemeinden ergeben: Der Bund ist zuständig für die Erstaufnahme, die Registrierung und die Finanzierung der Personen bis sie in den Flüchtlingsstatus eintreten. Der Kanton hat die Übernahme sicherzustellen und die Administration mit der Fremdenpolizei zu übernehmen. Die Gemeinden sind nach kantonaler Gesetzgebung zuständig für die Fürsorge und die Unterkunft.
Heute geht es klar nicht um Grundsätzliches in der Frage, vielmehr steht die Lösung der Aufgaben für Kantone und Gemeinden im Vordergrund. Diese Aufgabe will der Kanton in Ordnung und Anstand lösen und hat deshalb in der vergangenen Woche in den Gemeinden Vorbereitungen eingeleitet. Die Führung des Geschäftes liegt zur Zeit bei der VSD, sie arbeitet dabei eng mit der Justiz-,Polizei- und Militärdirektion zusammen sowie mit dem gesamten Regierungsrat.
Zur Information: Die Grundsatzentscheide darüber liegen bei der VSD.
Zu den Zahlen: Die VSD rechnet damit, dass bis Ende Jahr etwa 1000 Personen mehr als im letzten Jahr, also 4250 Personen im Kanton Schutz suchen werden. Dies bedingt etwa 600 zusätzliche Betten.
Diese Prognosen stützen sich darauf, dass die Monatszuweisungen von 110 im Juli über 170 im September auf deutlich über 200 im Oktober angestiegen sind. Ein zweiter Indikator ist die Situation bei den Bundesempfangsstellen und den dritten liefern die allgmeinen Informationen aus dem Kosovo.
Das Unsicherheitsmoment für die weitere Entwicklung in den nächsten Wochen ist gross.
In einem ersten Schritt soll die Zuwanderung in kollektiven Durchgangszentren aufgefangen werden. Bei allen Schwierigkeiten und Problemen hat der Kanton auch offene Ohren bei den Gemeinden für die Lösung der Probleme gefunden. Der Regierungsrat spricht den Gemeinden und den Behörden jetzt schon seinen herzlichen Dank aus.
Der Kanton will das Grundprinzip der dezentralen Aufnahme hoch halten. In einer ersten Phase müssen die Gemeinden mehr Personen aufnehmen als bis anhin. Für den Fall, dass sich die Situation gleich entwickeln sollte wie im ersten Quartal, wurde eine zweite Planungsphase ausgearbeitet.
Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass die gewählte Form der Unterbringung und Verteilung nicht für alle Fälle die effizienteste ist, doch ist sie kurz- und mittelfristig die tragfähigste.
Zur Unterstützung: Der Kanton will die Aufgabe nicht einfach an die Gemeinden abschieben, er ist mit dem Durchgangszentrum Laufen ganz direkt engagiert und verfolgt mit dem kantonalen Koordinationsstab (Leitung RR Belser) permanent die Lage, setzt Verbindungspersonen für die Koordination der Betreuung in den Gemeinden ein und stellt sich den Gemeinden für Ausbildung, Fürsorgeadministration und weitere Fragen zur Verfügung.
Wünsche asylsuchender Personen werden innerhalb des Kantons, soweit dies möglich ist, berücksichtigt. Da der Bund die Zuweisungen nicht nach dem Verwandschaftsgrad erstellt, ist es durchaus möglich, dass Kantonsgrenzen überschreitende Zuweisungen vorkommen werden. Im Kanton denkt man nicht an Rückschiebungen während der Wintermonate; doch werden die Personen als vorübergehend aufgenommen angesehen; sobald sich die Situation beruhigt, werden sie zurückwandern müssen.
Zum Asylspitzen-Kanton Baselland: Der Kanton Baselland wird in der Zuweisung absolut gleich behandet und hat nun, weil das Laufental dazugekommen ist nicht mehr einen Anteil von 3,6, sondern von 3,8 Prozent.
Im Kanton stehen zur Zeit 1293 unerledigte Fälle an, das macht einen Anteil von 5,5 Prozent der gesamtschweizerisch unerledigten Fälle aus. Die Erklärung, dass die Fälle im Kanton Baselland langsamer erledigt werden als anderswo, stammt aus den Jahren 90 bis 92, als der Bund dem Kanton vor allem Menschen aus Sri Lanka zugewiesen hatte. Die Erledigungsverfahren für diese Personen sistierte der Bund, weil die Situation zuwenig günstig war, um die Menschen wieder in ihre Heimnat zurückschicken zu können.
Der Gesamtbestand der AsylbewerberInnen und vorläufig Aufgenommenen im Kanton beträgt per 30. 9. 98 3363 Personen.
Zu einem temporären Aufnahmestopp im Baselbiet sagt der Regierungsrat klar Nein, weil die Situation mit den dargelegten Massnahmen und der Mithilfe der Gemeinden bewältigt werden kann.
An der Verteilung soll nicht gerüttelt werden, der gewählte Weg ist fair; alle Gebiete der Schweiz sollen solidarisch mittragen helfen.

Maya Graf möchte wissen, wie die Regierung mit der Situation einer möglichen Quotenerhöhung umzugehen gedenke, da die Flüchtlinge ja nicht ewig in diesen Zentren gehalten werden könnten, insbesondere möchte sie erfahren, welche Gedanken die Regierung zur Frage der vielen schulpflichtigen Kinder angestellt habe.

RR Eduard Belser antwortet zur schulischen Betreuung, dass die Kinder während der Zeit, da sie in den Durchgangszentren leben, keine schulische Betreung erhalten werden. Wenn die Menschen in den Gemeinden verteilt sein werden, stelle sich die Frage, ob eine zusammengefasste oder eine dezentrale Lösung gesucht werden soll. Die Frage befinde sich in Abklärung mit der Erziehungsdirektion; Unterricht sollen die Kinder in ihrer Sprache erhalten.
Die Dauer der Unterbringung ist noch offen. Laut RR Eduard Belser sind die Unterkünfte nicht unmenschlich; obwohl er selbst 2 Jahre unter dem Boden in ähnlichen Betten zugebracht hat, hat er keine grösseren Schäden davongetragen.

Rosy Frutiger möchte wissen, was der Regierungsrat vorgekehrt hat, um die Gemeinden bei der schwierigen psychologischen Betreuung der traumatisierten Flüchtlinge zu unterstützen.

RR Eduard Belser antwortet, auch für diesen Betreuungsbereich ständen die besonderen Dienste des Kantons bereit.

Eduard Zimmermann möchte wissen, ob der Kanton sein Jawort geben würde, wenn Private einzelne Flüchtlinge oder ganze Familien aufnehmen möchten.

RR Eduard Belser würde selbstverständlich ja sagen dazu, wenn dies in einem kontrollierten Rahmen geschehen würde, allerdings sollte sich die Aufnahme nicht auf zwei drei Tage beschränken.

Peter Brunner fragt, wie weit der Kanton die Verweigerung, in solchen Anlagen Zivilschutz zu leisten, respektieren würde.

RR Eduard Belser weist darauf hin, dass ein Aufgebot in den Zivilschutz nicht mit einer Vereinseinladung gleichzusetzen ist.

Esther Aeschlimann fragt, wie man sich die Betreuung durch den Tag vorstellen muss, wenn die Zentren, wie man lesen kann, am Morgen um halb acht schliessen sollen.

RR Andreas Koellreuter weist auf ein Missverständnis hin: Weil das Bässlergut in Basel nicht die Möglichkeit hatte, Personen aufzunehmen und weiterzuleiten, öffnete der Kanton Baselland eine Zivilschutzanlage, damit die vor dem Bässlergut wartenden Menschen wenigstens während der Nacht einen Schlafplatz hatten.

Ursula Jäggi fragt, ob sich der Kanton auch bei der dannzumaligen sorgfältigen Rückführung beteiligen werde.

RR Eduard Belser verweist auf die Stelle, die sich mit Rückkehrberatung beschäftigt. Auch für die jetzt eingetroffenen Menschen werde der Kanton dieses Angebot zur Verfügung stellen; allerdings werde eine Mithilfe der Betroffenen erwartet, zumal der Weg zurück nicht länger sei als jener hierher.

Willy Müller berichtet, dass gemäss heutiger BAZ rund 70 Prozent aller Straftaten auf Ausländer und Asylbewerber fallen. Er fragt, ob jetzt mit der zusätzlichen Aufnahme von Asylbewerbern mit einer weiteren massiven Zunahme von kriminellen Asylbewerbern gerechnet werden müsse.

RR Eduard Belser ist sich bewusst, dass sich auch in diesem Spektrum der Zuwanderung schwarze Schafe verstecken. Absicht sei es, die Kontrolle zu intensivieren.

Emil Schilt stellt fest, dass bei den Anfragen einzelne Personen von Asylanten reden und andere wiederum von Flüchtlingen. Er möchte deshalb vom Regeirungsrat wissen, ob es sich beim aktuellen Zustrom um Menschen in Not handelt oder um Asylanten.

RR Eduard Belser klärt, dass jemand als Flüchtling bezeichnet wird, der ein Asylverfahren durchgestanden hat.
Die jetzt eintreffenden Menschen befänden sich im Asylverfahren und würden befristet aufgenommen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



8. Urs Wüthrich-Pelloli: Rückstände bei den Krankenversicherungsprämien - unterschiedliche praxis der Versicherer
Die Verordnung des Bundes über die Krankenversicherung sieht vor, dass Versicherer nach Ausstellung eines Verlustscheines und Meldung an die Sozialhilfebehörde die Übernahme der Kosten für die Leistungen aufschieben können, bis die ausstehenden Prämien oder Kostenbeteiligungen vollständig bezahlt sind. Sobald diese bezahlt sind, hat der Versicherer die Kosten für die Leistungen während der Zeit des Aufschubs zu übernehmen. In seinen Weisungen präzisiert das kantonale Fürsorgeamt, dass vor der Leistungssistierung Kontakt mit der zuständigen Fürsorgebehörde aufzunehmen ist. Die Gemeinden werden zur Übernahme der Prämienrückstände und Verzugszinsen, jedoch nicht zur Bezahlung von Betreibungskosten verpflichtet.
In der Praxis zeigt sich, dass die Krankenversicherungen die Rechtsgrundlage unterschiedlich interpretieren und damit zur Verunsicherung und Unklarheit schaffen:
- Ohne Vorankündigung an die Fürsorgebehörde wird ein unverzüglicher Leistungsstop verfügt.
- In den Schreiben an Fürsorgebehörden und Versicherten wird der Eindruck vermittelt, dass für die Zeit der Sistierung keine Leistungen gebracht werden.
- Es werden auch Betreibungskosten in Rechnung gestellt.
- Versicherten wird der direkte Ausschluss aus der Kasse angedroht.

Fragen:
1. Ist dem Regierungsrat die unterschiedliche Praxis der Krankenversicherer bekannt?
2. Beurteilt der Regierungsrat Ausschlussdrohungen im Fall von Prämienrückstände ebenfalls als gesetzwidrig?
3. Welche Schritte wurden bis von den kantonalen Stellen unternommen, bei den Versicherern eine einheitliche und gesetzeskonforme Praxis durchzusetzen oder bestehen Absichten in dieser Richtung?
4. Ist vorgesehen, die Sozialdienste und Fürsorgebehörden der Gemeinden mit aktualisierten Weisungen zu instruieren?
5. Gibt es Überlegungen, wie einer frühzeitigen Information über Prämienrückstände sichergestellt werden kann, dass Prämienverbilligungen tatsächlich zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge verwendet werden?

Regierungsrat Eduard Belser beantwortet die beiden ersten Fragen dahingehend, dass dieses Problem der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bekannt sei, habe sie doch im August 1998 die exklusive Verordnungsauslegung der Eidgenössischen Gesundheitskasse in Laufen bezüglich Kassenausschluss dem Ombudsman für die Soziale Krankenversicherung in Luzern zur Beurteilung ihrer Gesetzeskonformität unterbreitet. Dieser habe seinen Standpunkt, der vom Bundesamt für Sozialversicherung stets geteilt worden sei, bekräftigt, dass es aus dem Obligatorium keinen Ausschluss gebe. Die Eidgenössische Gesundheitskasse in Laufen habe auf diese Antwort hin bekannt gegeben, dass sie es auf einen Gerichtsentscheid ankommen lassen wolle. Die VSD habe der betroffenen Gemeinde Rechtsbeistand in diesem Verfahren zugesichert.

Zur dritten Frage: Die VSD habe im August dieses Jahres mit der IG Öffentliche Fürsorge eine Problemanalyse vorgenommen und werde im kommenden November anlässlich der Generalversammlung der IGÖ das Ergebnis der Umfrage bezüglich Ausmass dieses Problems erörtern und über das weitere Vorgehen diskutieren. Überdies werde der Leiter der Rechtsabteilung der VSD sich mit den Inkassostellen der grösseren Krankenversicherer auf eine einheitliche Praxis zu einigen versuchen. Möglicherweise müssten aber auch auf Bundesebene gewisse Erlasse geändert werden.

Zur vierten Frage: Die involvierten kantonalen Stellen seien selbstverständlich bestrebt, Weisungen zu erteilen, obwohl von einigen Akteuren unterschiedliche Meinungen vertreten würden. Für die Vollzugsstellen sei deshalb die Situation nicht immer ganz einfach.

Zur fünften Frage: Diese Überlegungen seien zur Zeit Gegenstand von Besprechungen.

9. Hildy Haas: Mütter- und Väterberatung
Im Waldenburgertal haben mehrere Gemeinden zusammen eine Hebamme angestellt, welche die Mütter- und Väterberatung übernehmen soll. Früher wurde dieser Dienst durch Gesundheitsschwestern von Pro Juventute geleistet.

Fragen:
1. Wie fördert und überprüft der Kanton die Qualität der Beratung?
2. Existieren Weiterbildungsangebote für BeraterInnen?

Regierungsrat Eduard Belser bestätigt, dass ihm die Mütter- und Väterberatung tatsächlich gewisse Sorgen bereite. Zur Prävention im Frühbereich, der eine massgebliche Bedeutung zukomme, leiste diese Beratung schon seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag, weshalb er es bedauere, wenn die Gemeinden wegen ein paar Franken auf günstigere, aber weniger professionelle Lösungen ausweichen zu sollen glaubten.

Die erste Frage könne er in dem Sinne beantworten, dass der Kanton die Qualität der Beratung durch Beiträge an die Aus- und Weiterbildung fördere. Die Kosten der eigentlichen Ausbildung, die einen wesentlichen Teil der Qualitätssicherung ausmache, übernehme er sogar zu 100%.

Zur zweiten Frage: Ein solches Weiterbildungsangebot existiere, und auch daran leiste der Kanton Beiträge. Allerdings verfüge er zur Zeit über kein Instrument, um die Qualität der Beratung systematisch überprüfen zu können.

Die einschlägige Bestimmung im Gesundheitsgesetz laute wie folgt:

"Der Kanton und die Gemeinden haben die Aufgabe, die Gesundheit zu schützen und zu fördern. Die Sanitätsdirektion hat die Aufsicht über die Mütterberatung und die Säuglingsfürsorge."

Obwohl der Gesetzgeber damit keine Qualitätskriterien festgelegt habe, möchte er hier in aller Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass es am falschen Ort gespart wäre, wenn die Gemeinden den Qualitätsstandard aus Spargründen auf ein tieferes Niveau absinken liessen. An der guten Qualität der Hebammenausbildung sei nicht zu zweifeln, nur decke sie noch nicht alle Anforderungen ab, die an eine gut funktionierende Mütter- und Väterberatung gestellt werden müssten.

10. Peter Brunner: Einsatz- und Schulungsprogramme für Baselbieter Arbeitslose
Gemäss einer Untersuchung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit, können viele Arbeitslose in der Schweiz noch immer nicht an einem Einsatz- und/ oder Schulungsprogramm teilnehmen. Diese Situation verschlechtert einerseits den Anschluss der Betroffenen an die Arbeitswelt, andererseits widerspricht dies dem revidierten Arbeitslosengesetz, das entsprechende finanzielle Leistungen - vor allem an der aktiven Teilnahme an Beschäftigungs- und Bildungsprogrammen - vorschreibt. Gemäss einer Wirtschaftszeitung, sollen mit entsprechenden Massnahmen bis zur allfälligen Sperrung von Arbeitslosengeldern, dieser gesetzeswidrige Zustand der Kantone unterbunden und Ausnahmen gemäss dem geltenden Gesetz (besondere Taggelder) nur noch in der ersten Phase der Arbeitslosigkeit gelten.

Fragen:
1. Wie präsentiert sich zur Zeit die Situation im Baselbiet bezüglich Einsatz- und Schulungsprogramme für Arbeitslose bzw. der Inanspruchnahme der "besonderen" Taggelder?
2. Wo ergeben sich zur Zeit "noch" Umsetzungsprobleme?

Regierungsrat Eduard Belser weist darauf hin, dass sich der Vollzug solcher Programme schwieriger gestalte, als die Initianten sich dies vorgestellt hätten. So gingen etwa 25% der Stellensuchenden einem Zwischenverdienst mit unterschiedlichem Pensum und unterschiedlicher Dauer nach und seien nicht gerne bereit, danach in ein solches Programm einzusteigen.

Zahlreiche Stellensuchende kämen dafür nicht in Frage, sei es, dass sie in Kürze eine Stelle antreten könnten oder unter Krankheits- und Unfallfolgen litten und in IV-Abklärung ständen. Selbst in den schlimmsten Zeiten der Arbeitslosigkeit vor anderthalb Jahren habe eine recht starke Rotation stattgefunden, die sich in 450 An- und Abmeldungen pro Monat niedergeschlagen habe. Auch diese Leute kämen für ein Programm eben so wenig in Frage wie diejenigen, bei denen es an der Bereitschaft zur Teilnahme fehle.
Bei rund einem Viertel der Stellensuchenden handle es sich um Teilzeitarbeitslose, für die ein Vollprogramm kaum und ein Teilprogramm nur bedingt eine Lösung wäre.

Zur ersten Frage: Der Kanton übertreffe die gesetzlichen Auflagen bezüglich Bereitstellung und Inanspruchnahme eines Mindestangebotes an Jahresmassnahmenplätzen im Bereich Weiterbildung, Umschulung usw. deutlich wie folgt:

1997 Vorgabe: 774 Plätze
1997 realisiert: 1'027 Plätze

1998 Vorgabe: 758 Plätze
1997 realisiert nach 3 Quartalen: 918 Plätze


Zur zweiten Frage: Das neue Taggeldsystem enthalte diametrale Zielkonflikte, die immer wieder Probleme verschiedenster Art zur Folge hätten. So habe das Kiga zufolge Verweigerung der Teilnahme an angemessenen und zumutbaren Massnahmen in den ersten 3 Quartalen des laufenden Jahres bereits 3'637 Sperrtage verfügen müssen. Qualitativ gute und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtete Massnahmen anzubieten, bereite Schwierigkeiten, denen man durch eine Unternehmensbefragung auf den Grund zu gehen versuche.

Im übrigen sei auch die Belegung der bereitgestellten Plätze wegen des Rückgangs der Zahl der Stellensuchenden schwieriger geworden, und die Gruppe der schwer zu vermittelnden Personen habe innert eines Jahres zugenommen.

Peter Brunner stellt die Zusatzfrage, ob nicht auch in diesem Bereich eine Kürzung von Bundesbeiträgen zu befürchten sei.

Eduard Belser kann dies gerade im Hinblick auf den Vorstoss Bonny, der die Prüfung der Anspruchsberechtigung verlange, nicht ausschliessen. Er habe nichts gegen Verbesserungsmassnahmen, aber durchaus etwas gegen ständige Veränderungen, die ohne Rücksicht auf die Durchsetzbarkeit in der Praxis angeordnet würden.

11. Esther Maag: Polizei desavouiert Parlament
Das Vier-Säulen-Modell der Drogenpolitik scheint sich in der Schweiz zu bewähren, die Gesundheitsrisiken beim Genuss von Cannabis-Produkten sind erwiesenermassen weit geringer als beim Alkohol, der Kriminalisierung kann
durch eine Liberalisierung der Boden entzogen werden und die öffentliche Meinung hat sich weitgehend in diesem Sinne gewandelt.
Vor diesem Hintergrund hat der Landrat die Standesinitiative zur Legalisierung von Hanfprodukten eingereicht, worin er klar seine liberale Haltung in dieser Frage demonstriert.
Umso unverständlicher ist es, dass leitende Beamte ihre ganz persönliche divergierende Meinung in öffentlichen Stelllungsnahmen verlauten liessen (BaZ 29.10.98), was die Regierung und das Parlament zu Recht verärgern, da
sie dadurch desavouiert werden.
In Klammern bemerkt: Mit Blick auf das eben gefällte Grundsatzurteil gegen den Betreiber eines Zürcher Hanfladens (TA 18.10.98) und die eben erfolgte Durchsuchung eines Basler Hanfladens (bz 22.10.98) kommt zudem der Verdacht auf, dass hier im Vorfeld der Abstimmung über die Droleg-Initiative "unlauterer Abstimmungskampf" betrieben wird.

Fragen:
1. Was kann polizeiintern getan werden für eine Verbesserung der Einsicht in die Thematik? Wird überhaupt darüber geredet?
2. Wie kann vermieden werden, dass die persönliche Meinung einzelner Beamten sozusagen als offizielle Stellungsnahmen an die Öffentlichkeit gelangen?
3. Was kann zudem beigetragen werden, um die Meinungs-Diskrepanz zwischen den Departementen auszuräumen?
4. Zieht der Vorfall Konsequenzen nach sich?

Regierungsrat Andreas Koellreuter schickt voraus, dass das Bundesamt für das Polizeiwesen Mitte April 1998 von den kantonalen Polizeikommandi bzw. deren zuständigen Mitarbeitern - im Baselbiet der Chef der Drogenfahndung - unter Berufung auf das geltende Betäubungsmittelgesetz Auskunft über den Hanfanbau im Kanton, die angebotenen Hanfartikel und die Art des Hanfverkaufs verlangt habe. In jenem Schreiben habe das Bundesamt ferner auf die Dringlichkeit der Anfrage hingewiesen, aber nirgends erwähnt, dass die kantonalen Stellungnahmen Gegenstand eines öffentlichen Berichts sein würden.

Der Chef der Baselbieter Drogenfahndung habe seine Stellungnahme nicht auf dem ordentlichen Dienstweg über das Polizeikommando, sondern direkt an das Bundesamt gesandt und unter dem Titel Bemerkungen einige persönliche Statements abgegeben.

Zur ersten Frage: Selbstverständlich gehöre die Diskussion über die Drogensituation sowohl in der Direktion als auch bei der Polizei sozusagen zum Alltag. Dass sich bei den unterschiedlich gearteten Beziehungen zu dieser Problematik unterschiedliche Ansichten entwickeln könnten, werde von ihm ausdrücklich akzeptiert und nicht zum Anlass genommen, seine Mitarbeiter und die zuständigen Leute der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sozusagen gleichzuschalten.

Zur zweiten Frage: Der Chef der Drogenfahndung Baselland habe bei der Beantwortung der Fragen des Bundes nicht davon ausgehen müssen, dass seine Stellungnahme einmal Bestandteil eines der Öffentlichkeit zugänglichen Berichtes sein werde. Der Verdacht, dass von gewissen Mitarbeitern dieses Bundesamtes im Hinblick auf die kommende Volksabstimmung versucht worden sei, ein "eigenes Süppchen" zu kochen, könne nicht von der Hand gewiesen werden. Seine Direktion werde aus diesem Grunde ohne Rücksicht auf allfälligen Mehraufwand künftig Fragebogen von Bundesstellen nur noch auf dem Dienstweg und in genauer Kenntnis des Verwendungszweckes beantworten lassen.

Die dritte Frage könne nicht den Kanton betreffen, denn dieser habe keine Departemente. Wenn die Bundesebene gemeint sei, laute seine Antwort, dass es dem Kanton nicht anstehe, dort Meinungsdiskrepanzen auszuräumen.
Sollte die Baselbieter Verwaltung angesprochen sein, so habe er es zuvor schon abgelehnt, Meinungsgleichschaltung zu betreiben. Dies bedeute aber nicht, dass er seine Mitarbeiter im Hinblick auf die hängige Standesinitiative nicht auffordern werde, sich bezüglich Äusserungen in der Öffentlichkeit Zurückhaltung zu auferlegen.

Zur vierten Frage: Die einzige Konsequenz werde darin bestehen, dass künftig im Verkehr mit dem Bund der Dienstweg strikte eingehalten werden müsse.

Abschliessend betone er, dass die Baselbieter Drogenfahndung hervorragende Arbeit leiste.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär

Fortsetzung des Protokolls vom 29. Oktober 1998


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