LR Protokoll 10.+11.12.97 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 10. und 11. Dezember 1997



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





4 97/224
Berichte des Regierungsrates vom 4. November 1997 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 27. November 1997: Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen

Kommissionspräsident Marcel Metzger geht auf den Kommissionsbericht ein und hebt hervor: Die geltenden gesetzlichen Kinderzulagen von 140 und 170 Franken pro Monat hat der Landrat im November 1992 im Dekret über die Kinderzulagen festgelegt. Inzwischen ist die Teuerung um ca. 6 % gestiegen. Der Kanton Basel-Stadt hob die Kinderzulagen deshalb per 1. Januar 1996 auf 150 und die Ausbildungszulagen auf 180 Franken pro Monat an. Auch einige andere Kantone haben dies getan, so dass der Kanton Basel-Landschaft zu den Kantonen mit den tiefsten Kinderzulagen gehört. Eva Chappuis forderte daher in einer Motion die Erhöhung der Kinderzulagen auf den 1. Januar 1998. Dieser Vorstoss wurde am 29. Mai 1997 vom Landrat als Postulat überwiesen. Der Regierungsrat schlägt dem Landrat nun in seinem Dekretsentwurf vor, die Kinderzulagen ab 1. Januar 1998 auf 150 Franken und die Ausbildungszulagen auf 180 Franken pro Monat zu erhöhen. Damit erfolgt die Anpassung an den Kanton Basel-Stadt, was im Sinne eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes ist. Die Teuerung wird damit ungefähr ausgeglichen, und der Kanton Basel-Landschsaft findet bezüglich der Kinderzulagen wieder Anschluss an das schweizerische Mittelfeld.
Zwar sind höhere Belastungen vor allem von Kleinbetrieben schwer zu verkraften, doch ist die grosse Mehrheit der Kommission der Meinung, dass der vorgeschlagenen Erhöhung zugestimmt werden kann, da sie massvoll ist und als gezielte Unterstützung Familien mit Kindern zugute kommt. Höchstwahrscheinlich werden die Beiträge für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der kantonalen Ausgleichskasse angeschlossen sind, nächstes Jahr noch nicht erhöht (1,5%). Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen werden daher aus den Reserven beglichen. Im Kanton Basel-Landschaft trifft das für fast die Hälfte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu.
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfehle ich dem Landrat, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf des Dekretes über die Kinderzulagen zuzustimmen sowie das Postulat 97/54 als erfüllt abzuschreiben.

Rita Kohlermann: Die FDP-Fraktion stimmt der Erhöhung der Kinderzulagen von 140 auf 150 resp. von 170 auf 180 Franken mehrheitlich zu, wobei ein grosser Anteil an Enthaltungen das Unbehagen über das Umfeld und die Finanzierung zum Ausdruck bringt. In einen Vergleich mit den anderen Kantonen muss auch das gesamte Umfeld eines Kantons einbezogen werden. Der Kanton Basel-Landschaft verfügt über steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Kinder, die m. W. kein anderer Kanton kennt. Er weist ein komfortables Krankenkassenprämiensystem, ein gutes Stipendienwesen, Mietzinsbeiträge usw. auf. Die Kinderzulagen werden bekanntlich voll vom Arbeitgeber resp. der Arbeitgeberin finanziert. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass dies insbesondere bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU) zu Härten führt und diese Schwierigkeiten haben, die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Erhöhung der Kinderzulagen - ja, jede Erhöhung der Lohnnebenkosten - bedeutet eine zusätzliche Belastung, die die Wettbewerbsfähigkeit weiter in Frage stellt. Trotzdem spricht sich eine Mehrheit der FDP-Fraktion für diese Vorlage aus, da die Erhöhung massvoll ist, nur die Teuerung aufgefangen wird und auf diese Weise gezielt Familien mit Kindern unterstützt werden. Unterstützt wird auch die Abschreibung des Postulates von Eva Chappuis.

Philipp Bollinger: Die SP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Real geht es nicht um eine Erhöhung, sondern um den Ausgleich der aufgelaufenen Teuerung. Eine Anpassung an den Kanton Basel-Stadt erscheint uns sinnvoll, da die Höhe der Kinderzulagen ja nicht vom Wohnort, sondern vom Arbeitsort abhängt und viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft in der Stadt einer Arbeit nachgehen. In einem Schreiben des Gewerbeverbandes weist dieser darauf hin, dass die Kinderzulagen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Doch muss auch in diesem Umfeld erkannt werden, dass die geltenden Kinderzulagen nur in einem Kanton niedriger sind als im Kanton Basel-Landschaft und die Erhöhung nur zu einer leichten Verbesserung der Position im Vergleich mit den anderen Kantonen führt. Die von allen Seiten propagierte Familienförderung kann an diesem Beispiel wirklich umgesetzt werden. Der SP-Fraktion wäre es aber nach wie vor lieber, eine Familienzulage einzuführen, die allen Kindern zugute kommt, unabhängig davon, ob ihre Eltern selbständigerwerbend oder angestellt sind. In diesem Sinne bittet die SP-Fraktion um Zustimmung zu dieser Vorlage.

Patrizia Bognar: Ich bin eigentlich hoch erfreut, dass etwas für die Familie getan wird. Sie wird hiermit für ihre Leistung und ihre Aufgabe belohnt. Schade ist aber, dass nicht alle Kinder in den Genuss dieser Unterstützung kommen. Schade ist auch, dass die Belastung von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragen werden muss, was dem KMU-Bereich wohl am meisten weh tut. Darum werden nicht alle Mitglieder der SVP/EVP-Fraktion dieser Vorlage hoch erfreut zustimmen. Ich sehe es als meine Pflicht an, darauf hinzuweisen, dass der KMU-Bereich langsam aber sicher, das Rückgrat unserer Wirtschaft wird.

Rita Bachmann: Die CVP-Fraktion unterstützt die Anpassung der Kinder- und Erziehungszulagen selbstverständlich einstimmig. Es handelt sich hier einerseits um eine Anpassung an die Teuerung seit 1993, andererseits geht es aber auch um eine Anpassung an die derzeitige, nicht besonders schöne Position, die der Kanton Basel-Landschaft in der eidgenössischen Hitparade der Kinder- und Ausbildungszulagen einnimmt. Besonders störend ist u. A. n. der Zustand, dass die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aus dem Kanton Basel-Stadt andere Zulagen entrichten. Wenn wir dieser Aufstockung zustimmen, so ist dies noch lange kein Grund, den Landratssaal heute abend mit geschwellter Brust zu verlassen. Bei allem Verständnis für die angespannte Situation der kleinen und mittelgrossen Unternehmen, möchte ich auf die Armutsstudie hinweisen, die im Landrat schon zu reden gab. Sie ergab, dass Familien mit drei und mehr Kindern überdurchschnittlich von der Armut betroffen sind. M. E. ist es wichtig, dass dieser Teil der Bevölkerung, der unsere Sozialleistungen längerfristig massgeblich mitträgt, unterstützt wird. Den Erkenntnissen der Armutsstudie dürfen wir uns nicht verschliessen. Wir werden die Anstrengungen für einheitliche Zulagen auf Bundesebene mit Aufmerksamkeit verfolgen.
Abschliessend möchte ich mein persönliches Missfallen ausdrücken: Mich stört sehr, dass es auswärtigen Gruppierungen und Parteien möglich ist, Landratsmitglieder im Landratssaal mit ihren Stellungnahmen zu belästigen.

Rudolf Keller: Auch wenn man den Steuerabzug von 400 Franken für Kinder berücksichtigt, ist die Erhöhung der Kinderzulagen um 10 Franken gerechtfertigt. Die Angleichung an den Kanton Basel-Stadt ist ebenfalls richtig und vernünftig, da er unserem Kanton in solchen Fragen immer etwas voraus ist. Ich war zwei Jahr lang Mitglied der nationalrätlichen Subkommission, welche das Rahmengesetz für eine eidgenössisch geregelte Kinderzulage ausarbeitete. Zweiflern gegenüber der hier vorgeschlagenen Erhöhung möchte ich entgegenhalten, dass es auch darum geht, den eidgenössischen Forderungen von Kinderzulagen in der Höhe von 200 bis 400 Franken pro Kind entgegentreten zu können. In diesem Sinne stimmt die SD-Fraktion dieser Vorlage zu und bittet den Landrat, sich ihr anzuschliessen. Die Erhöhung ist sehr moderat. Der Kanton Basel-Landschaft ist nicht der einzige Kanton, der Kinder und Familien steuerlich bevorzugt und fördert. Wir müssen versuchen, im sozialen Bereich ein gewisses Niveau zu halten, damit möglichst wenige in die Armut abgleiten.

Roland Meury: Die Fraktion der Grünen stimmt dieser Vorlage klar zu, da sie massvoll ist. Festzuhalten ist, dass für die Zukunft Kinderzulagen für alle Kinder angestrebt werden müssen, wobei diese einkommensabhängig sein sollten. Diese Lösung, die wohl aber nur auf Bundesebene umgesetzt werden kann, liesse sich dann auch den von Rudolf Keller angesprochenen hohen Forderungen entgegenhalten.

Hans Ulrich Jourdan: Als Mitglied des Zentralvorstandes des Gewerbeverbandes Baselland Wirtschaftskammer der KMU möchte ich auf das Schreiben des kantonalen Gewerbeverbandes hinweisen, das allen Landratsmitgliedern verteilt wurde. Darin wird in drei Punkten begründet, wieso diese Vorlage abgelehnt werden soll. Ich stehe hinter diesen drei Gründen und möchte sie um eine weitere Überlegung ergänzen.
In den letzten Tagen wurde viel darüber geredet, wie dramatisch die Zusammenlegung der beiden Grossbanken ist und dass innert drei Jahren weltweit mehrere tausend Stellen abgeschafft werden. Das hat mich etwas bitter gestimmt, da ich in der Baubranche tätig bin, in der in den letzten sieben Jahren jährlich und nur in der Schweiz ein Mehrfaches dieser Stellen abgebaut wurden, was aber nur als Statistik zur Kenntnis genommen wird. Die Baufirmen müssen bei Investitionen grosse Risiken eingehen, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch Arbeit haben. Von einer Eigenkapitalverzinsung kann schon lange keine Rede mehr sein. Ich möchte der SP-Fraktion zu bedenken geben, dass Arbeitsplatzerhaltung auch Familienförderung bedeutet. Eine Erhöhung der Kinderzulagen von 10 Franken kann dies nicht aufwiegen. Die Inhaber und Inhaberinnen von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit ihrem persönlichen Vermögen dafür einstehen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben, leisten mehr. In diesem Sinne werden mit der Erhöhung der Kinderzulagen falsche Zeichen gesetzt. Wir müssen mit den vorhandenen Mitteln auskommen. Das wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch, und sie schätzen die Konstanz.

Regierungsrat Eduard Belser: Ich danke für die weitgehend positive Aufnahme der Vorlage. Die Probleme stellen sich etwas unterschiedlich. Fusionen werden nicht so geschätzt, doch sind gewisse "Flurbereinigungen" manchmal nötig, damit die Solidarität unter den Wirtschaftszweigen etwas besser spielt. Ich habe für Hans Ulrich Jourdan ein gewisses Verständnis, da die Kinderhäufigkeit im Baugewerbe grösser ist als in anderen Bereichen. Dennoch glaube ich, dass ein gewisser Risikoausgleich unter den einzelnen Zweigen bei der gewerblichen Familienausgleichskassen besser vorgenommen werden sollte. Die vorgeschlagene Erhöhung lässt sich durchaus rechtfertigen.

Detailberatung des Dekrets über die Kinderzulagen

Kein Wortbegehren.

Schlussabstimmung


://: Dem Dekret über die Kinderzulagen wird mehrheitlich zugestimmt.


://: Die als Postulat überwiesene Motion von Eva Chappuis betreffend bedarfsgerechte Kinderzulagen 97/54 wird abgeschrieben.


Dekret über die Kinderzulagen




Fortsetzung des Protokolls vom 10. und 11. Dezember 1997


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