LR Protokoll 11. Juni 1998 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 11. Juni 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Frage der Dringlichkeit:
98/121
Interpellation von Bruno Steiger: Fragwürdige Zusammenarbeits - Vereinbarung betreffend Ausbau des Euro-Airports
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Regierungsrat Eduard Belser ist bereit, diese Interpellation an der heutigen Nachmittagssitzung im Rahmen der weiteren Vorstösse zum Flughafen zu beantworten.
://: Die dringliche Behandlung der Interpellation wird stillschweigend genehmigt.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Begründung der persönlichen Vorstösse
98/121
Interpellation von Bruno Steiger: Fragwürdige Zusammenarbeits - Vereinbarung betreffend Ausbau des Euro-Airports
98/122
Motion von Max Ribi: Qualitätssicherung des Progymnasiums als Grundlage zum nahtlosen Übertritt ans Gymnasium
98/123
Motion von Sylvia Liechti: Dezentrale Führerprüfung der Kat. F
98/124
Motion von Erich Straumann: Neuregelung der Finanzierung des Landratspräsidentinnen- / Landratspräsidentenfestes
98/125
Postulat von Peter Minder: Vision "Oberbaselbieter Transporte AG"
98/126
Interpellation von Karl Rudin: Erfüllen die RAV die hohen Erwartungen ?
98/127
Interpellation von Peter Holinger: Überkommunale Sportanlagen
Keine Wortmeldungen.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp begrüsst die Landrätinnen und Landräte, die Gäste auf der Tribüne und die Herren von der Presse zur Nachmittagssitzung.
Das Urteil des Verfassungsgerichtes vom 5. November 1997 betreffend § 33 des Dekretes des Schulgesetzes liegt vor und kann auf der Landeskanzlei bei Walter Mundschin bestellt werden.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Überweisungen des Büros
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
98/119 Bericht des Regierungsrates vom 2. Juni 1998: Totalrevision des Fischereigesetzes: an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
98/120 Bericht des Regierungsrates vom 9. Juni 1998: Globaler Beitrag an die Betriebskosten der Fachhochschule beider Basel für das Jahr 1999: an die Erziehungs- und Kulturkommission
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Berichte des Regierungsrates vom 20. Januar 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 28. Mai 1998: Zusammenarbeits-Vereinbarung bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen; Genehmigung (Partnerschaftliches Geschäft
Landratspräsidentin Heidi Tschopp nimmt die Beratung von Traktandum 7 wieder auf und erteilt das Wort Regierungsrat Eduard Belser.
RR Eduard Belser ruft einleitend die grösseren Zusammenhänge des Flughafengeschäftes in Erinnerung: Die erste Grundfrage betrifft die Beteiligung und damit auch die Übernahme einer Mitverantwortung für eine Verkehrsinfrastruktur, die vor 50 Jahren ihren Anfang im Raum Blotzheim genommen hat. Damit entlastete sich damals der Kanton Basel-Landschaft von seiner Infrastrukur im Sternenfeld in Birsfelden. Frankreich bot zu diesem Zeitpunkt Hand für eine als zukunftsträchtig erkannte Lösung. Wenn heute über die Beteiligung am Flughafen geredet wird, so spiegelt dies die volkswirtschaftliche Entwicklung zwischen Baselland und Baselstadt; so weisen die neuesten Zahlen für den Landkanton ein höheres Bruttoinlandprodukt aus als für die Stadt.
Mit diesem partnerschaftlichen Geschäft geht es aber auch um eine aktive Beteiligung an einer Einrichtung, an der Baselland von Anbeginn weg passiv betroffen war. Beispielsweise überflog man vor knapp dreissig Jahren zu Testzwecken mit einer Caravelle das Gelände des Bruderholzspitals, um die Eignung des Standortes Bruderholz zu klären.
Bis heute hatte der Kanton Basel-Landschaft - ohne Einfluss nehmen zu können - die Umweltbelastungen zu ertragen.
Das Vertragswerk, in das der Kanton im Begriffe ist einzusteigen, hat seine Grundlage in der Situation der Nachkriegszeit; ob Frankreich heute zu einem Gebilde, wie es mit dem Staatsvertrag vorliegt, ja sagen würde, bleibt offen, dass Frankreich aber auf gewisse hoheitliche Rechte nicht verzichtet hat, ist verständlich.
Das Vertragswerk wird dem Kanton Mitsprache in grundlegenden Fragen erlauben, vor allem auch was die Entscheidungen über die Grösse des Flughafens betrifft. Die Investitionsbeiträge sind in Artikel 4 geregelt. Änderungen bestehender Anlagen und Einrichtungen, beispielsweise die Erweiterung des Flugzeugvorfeldes und der Rollwege zum Preise von 87 Mio FF wären nicht mehr zu realisieren ohne Zustimmung der beiden Basler Kantone und des Bundes und dies unabhängig davon, ob es sich um vom Flughafen eigenerwirtschaftete Mittel handelt oder nicht.
Obwohl die grössere Vertretung im Verwaltungsrat sicher erfreulich ist, entstehen Entscheidungen doch nur dann, wenn sich alle - oder zumindest fast alle - zusammenraufen. Die Meinung, in Verwaltungsräten würden Entscheidungen mit einer Stimme Mehrheit getroffen, sollte endlich über Bord geworfen werden. Entscheidend ist im Verwaltungsrat, dass es der Schweizer Seite immer wieder gelingt, sich zu konzertieren und die französische Seite ebenfalls dafür gewonnen werden kann.
Ein Flughafen-Verwaltungsrat muss heute für die wirtschaftlichen Überlegungen ebenso offen sein wie für die ökologischen und personenbezogenen Anliegen des Flughafenumfeldes. Diese Aufgabe stellt für alle Flughäfenverwaltungsräte eine Gratwanderung dar; auch die französische Seite ist mit ihrer Bevölkerung in dieser Frage sensibilisiert und das behördliche Verständnis der Aufsichtsbehörden von Bern und Paris ist nicht einfach gleich null. Ortsvertreter spielen dabei keine besonders bedeutsame Rolle, wenn es auch immer wieder Persönlichkeiten aus Binningen und Bottmingen gab und gibt; Leute mit Verständnis für die Gewichtung der Anliegen beider Seiten sind letztlich entscheidend.
Im Vergleich zur Vergangenheit müssen die getroffenen Vereinbarungen besser durchgesetzt werden; dabei gilt es, mit der Binationalität zu leben, statt sie als Ausrede zu missbrauchen. Die getroffene Abmachung über die Direktstarts mit den Unterschriften des Flughafendirektors, des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, des Chefs der Schweizer Delegation im Verwaltungsrat und der beiden Regierungsräte bedeutet nicht einfach ein leeres Papier.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung will Baselland von einem Aussenstehenden zu einem Beteiligten machen. Im Hinblick auf die Vorlage gab es während der letzten zwei drei Jahre intensive Auseinandersetzungen um die Anliegen rund um die Flughafenfrage; trotzdem steht der Regierungsrat noch immer ohne Fundament da, weshalb er den Rat nun bittet, dem Kanton diese Grundlage zu gewähren.
Zu einzelnen Voten und Fragen
Das Abseitsstehen von Deutschland, Solothurn und Aargau (Bruno Steiger):
Regierungsrat Eduard Belser weist darauf hin, dass mehr als 50 Jahre vergangen sind, bis der Kanton Basellandschaft das Thema in der aktuellen Art und Weise diskutieren konnte, weshalb es notwendig ist, den noch nicht so nah mit der Materie Befassten etwas Zeit einzuräumen. Zudem gab es eine Interessenlage, die gewisse Leute von der Mitsprache ausschliessen wollte; noch nicht zwei Jahre sind es her, seit der Regierungsrat im Basler Rathaus mit einem Budgetvertreter drei Stunden kämpfte, ehe man sich einigen konnte, einen Brief als Einladung zum Mitmachen nach Stuttgart zu senden. Nicht vergessen werden soll andererseits auch die Tatsache, dass der regionale Flughafen Basel-Mulhouse froh ist um die Kundschaft aus dem benachbarten Deutschland. Die Kantone Aargau und Solothurn orientieren sich in verschiedenen Richtungen, wobei der Flughafen Basel-Mulhouse für den Kanton Aargau sicher nicht eine Hauptorientierung darstellt.
Einschränkung auf streng regionale Bedürfnisse (Alfred Zimmermann):
Der Volkswirtschaftsdirektor wiederholt sein Bekenntnis zum regionalen Flughafen, wehrt sich aber gegen die rigorose, einem wirtschaftlichen Betrieb widersprechende Formulierung. Charterflüge nur noch mit BaselstädterInnen und BaselbieterInnen zu besetzen ist nicht denkbar, gewisse Überschneideungen in diesem Bereich sind zu akzeptieren; trotzdem will Basel-Mulhouse weder Genf noch Zürich in den Schatten stellen.
Fracht (Hanspeter Frey):
Regierungsrat Belser weiss, dass mit dem Thema Fracht stets auch grosse, schwere Flugzeuge assoziiert werden. Wer von Fracht spricht, muss wissen, dass sie bei den Flugbewegungen einen Anteil von 5 Prozent ausmacht, was darauf hinweist, dass die Fracht keinen entscheidenden Faktor darstellt, dass es wesentlicher ist, neuzeitliches Flugmaterial dafür einzusetzen. Gegenüber den grossen, russischen und koreanischen Flugzeugen, die an sich recht korrekt fliegen, gilt es, eine gewisse Verantwortung wahrzunehmen und darauf hinzuwirken, dass der Anflugweg nicht ständig über das am dichtesten bewohnte Gebiet führt. Innerhalb von Frankreich hat Basel-Mulhouse bei der Fracht zwar eine vergleichsweise gute Position, doch muss auch die Fracht mit den konkurrenzierenden Militärbasen, zum Beispiel in Laar, zugange kommen; Verschiebungen sind auch in diesem Bereich nicht ausgeschlossen.
Rückweisungsantrag mit dem Auftrag an die Regierung, eine Änderung des Staatsvertrages zu verlangen, bei der die Mitbestimmung der Schweizer Behörden beim Flugbetrieb verankert wird. Beim künftigen Flugbetrieb darf die Lärm- und Schadstoffbelastung nicht weiter zunehmen. (Alfred Zimmermann):
Regierungsrat Eduard Belser möchte nicht auf jenen Zeitpunkt warten müssen, bis Frankreich einer solchen Forderung zustimmen würde, was auch Alfred Zimmermann klar sein dürfte. Bei noch so gutem Willen wäre dieser Antrag nicht zu erfüllen.
Im Laufe des Sommers wird der Landrat den Kreditantrag für die erwähnten 33 Millionen Franken erhalten. In der Zwischenzeit wird die Regierung an die Zustimmung gebundene Auflagen gegenüber dem Projekt formulieren.
Der Regierungsrat schliesst seine Darlegungen mit der Bitte an den Rat, der Zusammenarbeitsvereinbarung zuzustimmen.
Alfred Zimmermann spürt aus dem Votum von Regierungsrat Eduard Belser zwar viel Verständnis für die Anliegen der betroffenen Bevölkerung, muss aber feststellen, dass bloss eine Hoffnung durchschimmerte bezüglich einer Verbesserung der Situation in der Zukunft.
Gegen eine Beteiligung von Baselland hätte Alfred Zimmermann nichts einzuwenden, wenn die Voraussetzungen stimmen würden. Nach den bisherigen Erfahrungen hat aber der Verwaltungsrat, der gemäss den Worten des Regierungsrates auch für ökologische Anliegen offen sein will, nichts unternommen. Aus diesem Grunde müssen rechtliche Grundlagen eingefordert werden, damit gegenüber den nationalstolzen Franzosen ein gewisser Druck ausgeübt werden kann. Dass sich Edi Belser und Ralf Lewin im Verwaltungsrat für die Anliegen ihrer Bevölkerung einsetzen werden, erscheint klar, doch dürfte dieser Einfluss den nationalen Interessen Frankreichs nicht standhalten können.
Froh ist Alfred Zimmermann über die Aussage des Volkswirtschaftsdirektors, Basel-Mulhouse als regionalen Flughafen zu sehen und den Frachtanteil nicht zu erhöhen. Bei der Fracht geht es allerdings nicht so sehr um die Menge der Flugbwegungen, sondern vielmehr um die Lärmigkeit der Maschinen. Radiohören in normaler Lautstärke ist bei geschlossenen Fenstern beispielsweise nicht mehr möglich.
Sollte es den Sprecherinnen und Sprechern, die heute morgen so viel Verständnis für die Nöte der betroffenen Bevölkerung gezeigt haben, ernst sein mit ihren Bekundungen, so müssten sie dem Rückweisungsantrag zustimmen, weil das Gewicht bei den Behörden des Flughafens umso grösser wird, je mehr Stimmen die Rückweisung im Landrat erhält.
Jacqueline Halder erklärt sich als eine der Meistbetroffenen im Saal was Fluglärm, Immissionen und Emissionen des Flughafens Basel-Mulhouse betrifft. Die noch wenig aufgestiegenen Flugzeuge wenden unmittelbar über ihrem Hause. Die beim Anflug auf das Haus zustürzenden Maschinen mögen einen spektakulären Anblick bieten, erfüllen einen aber doch eher mit Angst.
Für Jacqueline Halder bedeutet die Unterschrift zur Vereinbarung auch einen Entscheid pro Ausbau des Flughafens. Einer Verbesserung der Infrastruktur würde sie zustimmen, aber das angepeilte Ziel von 5 Millionen Passagieren bis zum Jahre 2005 bedeutet für die BewohnerInnen unter der S-Volte eine Verdoppelung der Flüge.
Mühe bereitet der Landrätin auch die Tatsache, dass von 17 im "Blick" angepriesenen Billigflügen 12 auch ab Basel möglich sein sollen, beispielsweise ein Flug für nicht kostendeckende 590 Franken nach Florida, was nicht mehr als anständig zu bezeichnen ist.
Bezüglich der Mitsprache schliesst sie sich der Forderung von Hanspeter Frey an, eine zweite Person aus der belasteten Region in den Verwaltungsrat zu delegieren; in der Frage der Ost - Westpiste geht sie dagegen mit Hanspeter Frey nicht einig, schliesst sich aber dem Rückweisungsantrag von Alfred Zimmermann an und wird der Vereinbarung nicht zustimmen.
Bruno Steiger hat die Erläuterungen des Regierungsrates interessiert zur Kenntnis genommen. Mühe bereitet ihm der regierungsrätliche Vorschlag, mit den badischen Nachbarn Geduld zu üben und in kleinen Schritten vorzugehen. Zudem hat das gemeinsam mit der Flughafendirektion und Ralf Lewin unterschriebene, die Direktstarts betreffende Papier gegenüber früher 6 möglichen Direktstarts nun zu deren 8 geführt, weist also folglich genau in die falsche Richtung.
Bezüglich der Ost- Westpiste legt Bruno Steiger dem Regierungsrat ans Herz, mit Nachdruck bei den Franzosen, welche die Schweiz immer gerne als Sponsor sehen, darauf hinzuwirken, die Piste so zu verlängern, dass sie überhaupt brauchbar wird.
://: Der Landrat stimmt mit 56 Nein zu 11 Ja gegen den Rückweisungsantrag von Alfred Zimmermann.
Landratsbeschluss über die Genehmigung der Zusammenarbeits-Vereinbarung bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung)
Titel und Ingress
Kein Wortgebehren.
Beschlussestext
Kein Wortbegehren.
://: Der Landrat stimmt der Zusammenarbeits-Vereinbarung bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen mit 60 gegen 10 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
betreffend über die Genehmigung der Zusammenarbeits-Vereinbarung bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen (Zusammenarbeits-Vereinbarung)
Vom 11. Juni 1998
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst gestützt auf § 64 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung:
Die Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch den Schweizerischen Bundesrat und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, jeweils vertreten durch den Regierungsrat, betreffend Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Zusammenarbeits-Vereinbarung) wird genehmigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Interpellation von Philipp Bollinger vom 22. Januar 1998: Beteiligung beim Ausbau Flughafen. Antwort des Regierungsrates
RR Eduard Belser wertet die Interpellation von Philipp Bollinger als in der Sache etwas überholt und geht deshalb auf die neue Vereinbarung über die Direktstarts ein. Grundsätzlich gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass die Frage der Lärmimmissionen nicht nur eine Frage der Flugrouten, sondern auch eine des eingesetzten Flugmaterials darstellt. Die Gesamtlärmmenge soll in Zukunft ein bestimmtes Niveau nicht überschreiten dürfen. Ausgehend von der bisherigen, durch den Verwaltungsrat beschlossenen, aber leider nicht ratifizierten Direktstartvereinbarung wurde eine neue Lösung geschaffen, die nun nicht mehr 9, sondern nur noch 8 Direktstarts zulässt und die Flugzeuge der Gruppe 5 vollständig davon ausschliesst. Da aus Gründen der Diskriminierung diese Vereinbarung nicht tel quel umsetzbar ist, müssen Vereinbarungen mit den entsprechenden Fluggesellschaften und dem Flughafen getroffen werden. Die beiden Parteien verpflichten sich, über die Einhaltung der Vereinbarungen zu wachen und Änderungen rechtzeitig zur Verhandlung anzumelden, damit das Ziel, die Gesamtlärmmenge nicht zu erhöhen, erreicht werden kann. Die zu weniger lärmigen Flugzeugen führende technische Entwickluung bezeichnet der Regierungsrat als Chance für den Flughafen und belegt seine Aussage mit dem Hinweis, dass der Schritt von der Caravelle zum Airbus eine Lärmreduktion im Verhältnis von 7 zu 1 gebracht hat.
Der Regierungsrat ist nun dabei, dieser Vereinbarung auch bei der französischen Luftfahrtbehörde zum Durchbruch zu verhelfen und bei der französischen Bevölkerung Verständnis für die Regelung zu gewinnen.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Dringliche Interpellation von Bruno Steiger: Fragwürdige Zusammenarbeitsvereinbarung betreffend Ausbau des EuroAirports, Antwort des Regierungsrates
RR Eduard Belser geht zuerst auf das in den ersten drei Fragen der Interpellation angesprochene Sicherheitsrisiko ein. Im Zusammenhang mit der Eisenbahnkatastrophe von Eschede und einem in der Weltwoche publizierten Bericht über die Sicherheitsfrage kann festgehalten werden, dass in der Luftfahrt sehr hohe Sicherheitsstandards gelten. Um Risikoabschätzungen auf einzelnen Flughäfen durchzuführen, werden weltweit erfasste allgemeingültige Unfalldaten benützt, weil die Unfallhäufigkeit auf einzelnen Flugplätzen - Gott sei Dank - zu klein ist, um überhaupt Aussagen machen zu können. Die auf einem Sicherheitsdispositiv basierende Sicherheitsplanung auf dem EuroAirport erfolgt durch Frankreich, für den schweizerischen Teil aber ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt Aufsichtsbehörde. Die Internationale Zivilluftfahrtsorganisation IACO erstellt Rapport über Ab- und Anflugunfälle und Analysen über das Risiko von Ab- und Anflugunfällen. Die Wahrscheinlichkeit eines Flugzeugabsturzes im Nahbereich der Pisten des EuroAirports ist sehr minimal. Beim Anflug ist zudem die Unfallhäufigkeit höher als beim Abflug. Damit kann gesagt werden, dass eine spezielle Risikoabschätzung nicht zu neuen Erkenntnissen führen würde.
Zu Frage 3: Es trifft zu, dass das Kapitel Flughafensicherheit nicht im Pflichtenheft des kantonalen Sicherheitsinspektorates enthalten ist, weil andere, professionellere Zuständigkeiten für die Vorschriften gegeben sind.
Zu Frage 5, ob der Flugverkehr bei einer Verlängerung der Ost-/Westpiste über dichtbesiedeltem Gebiet abnehmen wird, kann gesagt werden, dass auf dieser Piste etwa 20 bis 25 Prozent des Verkehrs abgewickelt werden könnte. Dadurch eine Abnahme des Lärms zu erreichen, ist Sinn und Ziel der Massnahme, kann aber nicht garantiert werden.
Zu Frage 6: Von den knapp 5000 auf dem EuroAirport beschäftigten Personen haben knapp 2000 Wohnsitz in der Schweiz. In diesem Zusammenhang wird etwa der Vorwurf laut, die SchweizerInnen und Schweizer besetzten eher die qualifizierteren Posten.
Zu Frage 7: Die Frage, warum die badischen und nicht- basler Nordwestschweiz-Kantone als Nutzniesser noch nicht in das Vertragswerk einbezogen sind, hat der Regierungsrat im vorangegangenen Traktandum bereits beantwortet.
Zu Frage 8: In der neuen Vereinbarung sind für Landkosten 100 Millionen FF reserviert.
Bruno Steiger verlangt Diskussion.
://: Der Landrat gewährt dem Interpellanten die Diskussion.
Bruno Steiger fürchtet - wenn auch die Lärmbelastung sicher ein Thema ist - vor allem die Gefahr eines Absturzes in das dichtbesiedelte Gebiet rund um Basel. Deshalb müsste vermehrt auf Frankreich Druck gemacht werden, die grossen Flugzeuge verstärkt auf die Ost-/Westpiste zu verlegen.
Alfred Zimmermann bemerkt zu Frage 8, dass die eidgenössischen Räte vor ein paar Jahren den Beschluss gefasst haben, keine Gelder mehr für die Flughäfen freizugeben, dies entgegen der in der Vereinbarung festgehaltenen Bestimmung, dass im Falle einer Weigerung aus einem Kanton, den Beitrag zu entrichten, der Bund einspringen müsste. Alfred Zimmermann wünscht Auskunft, wie sich dieser Widerspruch mit dem Vertrag vereinbaren lässt.
RR Eduard Belser antwortet, dass der Entscheid durch die eidgenössischen Räte oder durch die Finanzdelegation beschlossen werden müsste.
Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 11. Juni 1998