LR Protokoll 11. Juni 1998 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. Juni 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





9 97/169

Postulat von Alfred Zimmermann vom 4. September 1997: Euro Airport: Emissionsgebühren für schmutzige Flugzeuge


Landratspräsidentin Heidi Tschopp erklärt die Bereitschaft der Regierung, das Postulat entgegenzunehmen.


://: Da keine andere Meinung laut wird, gilt das Postulat als überwiesen.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




10 98/14


Motion von Hanspeter Frey vom 22. Januar 1998: Verlängerung der Ost-West Piste des Flughafen Basel / Mulhouse


RR Eduard Belser ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen; das Anliegen ist dem Regierungsrat an sich sympathisch, es wird in den Vorgaben deshalb eine entsprechende Rolle spielen, doch möchte er nicht in eine Vorfinanzierung eintreten müssen und auch die angekündigte Beteiligung von 30 Millionen Franken sollte nicht bei Baubeginn der Ost-/Westpisten-Verlängerung freigegeben werden, sondern gestaffelt während des Baufortschrittes. Der Regierungsrat bittet Hanspeter Frey, nicht an einer Motion festzuhalten.


Hanspeter Frey möchte aufgrund folgender Überlegung trotzdem an der Motion festhalten: Es geht in der Frage der Pistenverlängerung nicht darum, den Schwarzen Peter den Franzosen zuzuschieben, sondern darum aufzuzeigen, wie die betroffene Bevölkerung mit den überfliegenden Maschinen belastet wird. Wie gehört, wird mit einer Passagierzunahme gerechnet, dies vor allem aufgrund grösserer Maschinen. Von den heute etwa 40'000 Starts gehen in etwa 29'000 Richtung Süden, über das dichtbesiedelte Gebiet von Frankreich und der Schweiz, während nur knapp 4000 Starts über das viel dünner besiedelte Gebiet Frankreichs Richtung Westen weggehen. Angesichts dieser klaren Zahlen befürwortet Hanspeter Frey die auch von Sabine Stöcklin vorgeschlagene Pistenbewirtschaftung, die zu einer ausgeglicheneren Abflugbelastung führen würde.


Auch wenn Kloten eine 2500 m lange Ost-/Westpiste besitzt, auf der etwa 60 Prozent des Verkehrs abgewickelt wird, kann aufgrund der geographischen Gegebenheiten eine gleiche Forderung für Basel-Mulhouse realistischerweise nicht verlangt werden; dafür soll so rasch wie möglich die Piste um 300 m auf 1900 m ausgebaut werden. Von den auf dieser Schlaufe verkehrenden 44 Prozent könnten, unter der Voraussetzung, dass das Flugmaterial stimmt, 32 Prozent auf die Ost-/Westpiste umgelegt werden. Erkundigungen ergaben, dass die Crossair bei einer Pistenverlängerung auf 1900 m etwa 80 Prozent abdecken könnte, dass Flugzeuge vom Typ Airbus A 319 - 321 sowie Boeing 737 und alle Flugzeugtypen der Serie MD 80 auf dieser Piste starten könnten.


Als letzter Vorbehalt bleiben Pilot und Tower, die aus thermischen und flugtechnischen Gründen in die Entscheidung miteinbezogen werden müssen.


Die drei in der Motion aufgeführten Posten könnten dem Landrat vorgelegt werden, nicht als Vorfinanzierung, sondern mit dem Auftrag zu prüfen, ob das Geld vorgeschossen werden könnte, wenn Zeit- und Finanzplan nicht stimmen würden.


Gegen die angekündigte Beteiligung in der Grössenordnung von rund 30 Millionen bei Baubeginn möchte Hanspeter Frey doch eine kleine Sicherheit einbauen, damit das Geld nicht überwiesen wird, hinterher nichts passiert und bloss schöne Worte und Schaumschlägerei übrigbleiben.


Hanspeter Frey bittet, die Motion nicht zu einem Postulat "aufzuweichen" und damit ein Signal eines konkreten, konstruktiven Vorschlages einzubringen.


Alfred Zimmermann lehnt den Vorstoss im Namen der Grünen Fraktion als Motion ab und würde auch einem Postulat nicht zustimmen.


Die Annahme, der Bau einer Ost-Westpiste würde zu einer wesentlichen Verbesserung führen, bezweifelt er, weil die meisten Flugzeuge nicht nach Westen weiterfliegen, sondern die Volte über Schönenbuch nehmen, um nach Süden oder nach Osten zu gelangen.


Insofern kann er die Pistenverlängerung nur als Trick für eine Kapazitätserweiterung sehen, bittet deshalb nicht auf Hanspeter Frey zu hören und die Motion abzulehnen.


Sabine Stöcklin zeigt Sympathie für den Motionscharakter des Vorstosses, da sie die Umlagerung von der Nord-/Südpiste auf die Ost-/Westpiste als sinnvoll erkennt.


Damit aber eine echte Umlagerung und nicht bloss eine Kapazitätserweiterung erreicht wird, möchte sie Hanspeter Frey anfragen, ob er mit folgender Zusatzformulierung in Punkt 3 einverstanden wäre: Die angekündigte Beteiligung ..... ist freizugeben. Dabei ist sicherzustellen, dass eine echte Umlagerung von Flugbewegungen von oder Richtung Süden auf die West-/Ostpiste stattfindet.


Danilo Assolari rät dem Motionär, das Landratsgesetz zu studieren, um zu lernen, was unter einer Motiion und was unter einem Postulat zu verstehen ist. In § 35 ist genau festgehalten, dass der Regierungsrat zu prüfen und zu berichten hat. Der Vorstoss ist ganz typisch als Postulat zu sehen, weshalb die CVP-Fraktion klar dafür eintritt, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.


Hanspeter Frey setzt den Belehrungsprozess mit dem Hinweis auf die CVP - Motion fort. Hätte Danilo Assolari die Motion richtig angeschaut, so wäre ihm nicht entgangen, dass nur unter Punkt 2 zu prüfen und zu berichten ist, alle anderen Punkte sind als klare Aufträge gestellt, die in Form einer Motion eingebracht werden können.


RR Eduard Belser findet es schade, die Debatte nun in diesem Stil zu zerzausen. Das Anliegen von Hanspeter Frey sollte nicht Schiffbruch erleiden, nur möchte er es so, wie es hier mit Punkt 2 und 3 gefordert ist, nicht als Motion annehmen, weil es die eigene Position schwächt; mit Punkt 1 als Motion könnte er sich allenfalls einverstanden erklären.


Landratspräsident Heidi Tschopp begrüsst ganz herzlich den auf der Tribüne eingetroffenen alt Regierungsrat Clemens Stöckli.


Hanspeter Frey ist bereit, auf den Vorschlag von Regierungsrat Belser, Punkt 1 als Motion und die Punkte 2 und 3 als Postulat zu überweisen, einzusteigen.


Peter Tobler erachtet das Verfahren mit der differenzierten Vorgehensweise für durchaus gangbar; wie die Abstimmung im einzelnen zu erfolgen hat, überlässt er dem Präsidium.


Landratspräsidentin Heidi Tschopp macht Hanspeter Frey darauf aufmerksam, dass er sich entweder für ein Postulat in der vorliegenden Form entscheiden muss, oder aber Punkt 1 als Motion bei gleichzeitigem Fallenlassen der Punkte 2 und 3 überweisen lassen kann. Auf der gleichen Vorlage einen Punkt als Motion und zwei weitere als Postulat überweisen zu lassen, geht laut Landratspräsidentin nicht an.


://: Der Landrat stimmt dem Vorschlag für die Motion 98/14, Verlängerung der Ost-/Westpiste des Flughafens Basel-Mulhouse, Ziffer 1 als Motion zu überweisen, die Ziffern 2 und 3 aber fallen zu lassen mit 50 gegen 10 Stimmen bei mehreren Enthaltungen zu.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




11 98/48


Motion der CVP-Fraktion vom 12. März 1998: Bevölkerungsfreundliche und zukunftsorientierte Entwicklung des Flughafens Basel-Mülhausen-Freiburg


://: Die Regierung ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, womit sich auch die CVP-Fraktion einverstanden erklärt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




12 98/75


Berichte des Regierungsrates vom 14. April 1998 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 14. Mai 1998: Vereinbarung über den beruflichen Unterricht für Dentalassistentinnen / Dentalassistenten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Andrea von Bidder zeigt auf, dass mit der neuen Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Privatschule Medidacta in Basel auf die Änderung eines Bundesgesetzes reagiert wird. Die bisher in einem zweijährigen Ausbildungsgang zum Lehrabschluss geführten Zahnarztgehilfinnen werden abgelöst durch die Denatlassistentinnen beziehungsweise Dentalassistenten, die neu in einer dreijährigen Ausbildung zum Abschluss gelangen.


Die Wahl der Privatschule Medidacta erscheint der Erziehungs- und Kulturkommisssion richtig, weil sie zum einen diese Ausbildung seit Jahren anbietet, über alle dafür notwendigen Einrichtungen verfügt und verschiedene Weiterbildungskurse - für TeilnehmerInnen aus der ganzen Schweiz - im Bereich der Denatlhygiene, von der Prophylaxe bis zur Zahnröntgenmedizin, anbietet. Ein weiterer Grund liegt im Umstand, dass die Zahnärztegesellschaft beider Basel seit längerem mit dieser Privatschule zusammenarbeitet.


Bezüglich der Finanzen gibt es einerseits Aussagen, die auf Schätzungen basieren und andererseits Eckwerte mit fixen Beiträgen. Geschätzt wird, dass jährlich etwa 30 Lehrverhältnisse aus dem Kanton Basel-Landschaft gemeldet werden, was etwa 3900 Franken pro Schülerin und Schüler kosten wird. An diese Kosten für die Medidacta dürfte der Bund schätzungsweise 500 Franken Subventionen leisten.


Nicht geschätzt, sondern fixiert ist die Beteiligung des Kantons mit 3400 Franken pro auszubildende/auszubildenden Baselbieterin/Baselbieter, was bei 30 TeilnehmerInnen und drei Jahren Ausbildung den im Landratsbeschluss aufgeführten Betrag von 306'000 Franken ergibt.


Die Erziehungs- und Kulturkommission hat den Landratsbeschluss in der vorliegenden Form einstimmig gutgeheissen.


Beatrice Geier unterstützt die Vorlage - auch im Namen der FDP. Die Fraktion begrüsst es, dass der ehemalige Frauenberuf der Zahnarztgehilfin zur Dentalassistentin bzw. zum Dentalassisten aufgewertet, in der Ausbildung auf drei Jahre verlängert und BIGA-anerkannt wird.


Dadurch wird es möglich, dass die weniger "Guten" weiterhin eine Anlehre absolvieren und die andern sich im Rahmen einer Weiterbildung zur Dentalhygienikerin bzw. zum Dentalhygieniker ausbilden lassen können.


Die FDP-Fraktion begrüsst die Zusammenarbeit der obligatorischen Berufsschulausbildung mit Basel-Stadt an der Privatschule Medidacta.


Insgesamt sieht die FDP im Vorschlag eine Verbesserung eines interessanten Berufes und einen wichtigen Beitrag an die Berufsbildung. Frau Geier verbindet damit die Hoffnung, dass auch genug Lehrstellen für die interessierten Jugendlichen bereitgestellt werden.


Elisabeth Nussbaumer kann die Vereinbarung - auch im Namen der SP-Fraktion - akzeptieren. Persönlich ist ihr die Aufwertung zum BIGA-Beruf besonders wichtig.


Im Zusammenhang mit diesem partnerschaftlichen Geschäft fragt sich Elisabeth Nussbaumer, warum die künftigen DetalassistentInnen aus Kaiseraugst oder Dornach nicht auch miteinbezogen wurden. Sie möchte solche Aspekte des regionalen Denkens künftig besser beachtet sehen.


Schliesslich bittet sie um Beantwortung der Frage, warum bei den Entschädigungen dieser privaten Institution, im Gegensatz zu den staatlichen Aufträgen, automatisch ein Teuerungsausgleich garantiert ist.


Silvia Liechti ist im Namen der SVP/EVP-Fraktion überzeugt, dass die vorliegende Vereinbarung für die Ausbildung der Dentalassistentinnen und der Dentalassistenten in der seit Jahren Zahnarztgehilfinnen ausbildenden, mit einer guten Infrastrukltur ausgerüsteten Medidacta eine gute Lösung darstellt.


Dem Kanton werden für das Schuljahr 98/99 Kosten in Höhe von 3400 Franken pro Auszubildende(n) erwachsen. Unabhängig von den effektiven Bundesbeiträgen überweist der Kanton Basel-Landschaft diesen Betrag an die Stadt, weil der Standkanton die Federführung innehat und verantwortlich ist für das Einholen der Bundessubventionen.


Die Aufwertung durch eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre und die BIGA-Anerkennung erscheint der Fraktion sehr sinnvoll, zumal es sich hier wieder einmal um einen Beruf handelt, den man erlernen kann, ohne vorher die Matura bestanden zu haben.


Die SVP/EVP unterstützt die Vereinbarung bei 1 Enthaltung.


Uwe Klein steht - zusammen mit der CVP-Fraktion - hinter der Vorlage, die auch kostenmässig im Rahmen bleibt, und bittet um Zustimmung.


RR Eduard Belser antwortet zur Frage des Teuerungsausgleichs, dass es sich dabei um eine Vertragsfrage handelt. Wenn der Kanton eine Leistung einkauft, muss er - ähnlich einem Bauvertrag - die Teuerungsklausel eingehen. Anders sähe die Verpflichtung aus, wenn der Kanton einen Beitrag leisten würde.


://: Eintreten ist unbestritten.


Landratsbeschluss betreffend Vereinbarung über den beruflichen Unterricht für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Titel und Ingress


Kein Wortbegehren.


Ziffern 1 bis 3


Kein Wortbegehren.


://: Der Landrat stimmt der Vereinbarung über den beruflichen Unterricht für Dentalassitentinnen und Dentalassistenten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ohne Gegenstimme zu.




Landratsbeschluss


betreffend Vereinbarung über den beruflichen Unterricht für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Vom 11. Juni 1998


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Die Erziehungs- und Kulturdirektion wird beauftragt, mit dem Kanton Basel-Stadt und der Medidacta auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsausbildung und des kantonalen Gesetzes vom 10. Juni 1985 über die Berufsausbildung über den Berufsschulunterricht für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten eine Vereinbarung gemäss vorliegendem Entwurf abzuschliessen.


2. Die für den Abschluss dieser Vereinbarung erforderlichen Mittel von Fr. 102'000.- für das Schuljahr 1998/99, Fr. 204'000.- (plus aufgelaufene Teuerung) für das Schuljahr 1999/2000 und Fr. 306'000.- (plus aufgelaufene Teuerung) ab Schuljahr 2000/2001 werden bewilligt und in das ordentliche Budget des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung eingestellt.


3. Die Erziehungs- und Kulturdirektion wird beauftragt, über allfällige Änderungen der Vereinbarung ab Schuljahr 2001/2002 mit dem Kanton Basel-Stadt und der Medidacta Verhandlungen zu führen und diese neue Vereinbarung dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.


4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




13 98/66


Berichte des Regierungsrates vom 31. März 1998 und der Finanzkommission vom 27. Mai 1998: Staatsrechnung 1997




Fortsetzung des Protokolls vom 11. Juni 1998


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