LR Protokoll 11. Juni 1998 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. Juni 1998



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Motion von Dieter Völlmin vom 2. April 1998: Ausnahmsweise Prüfung der Staatsrechnung 1997 durch eine externe Revisionsstelle


Adrian Ballmer: Aus der weit hinten auf der Traktandenliste figurierenden Staatsrechnung kann entnommen werden, dass die Finanzen im Kanton Baselland zur Zeit offensichtlich kein vordringliches Thema sind!


A. Ballmer nennt einige wichtige Kennzahlen aus der Rechnung:


- Saldo Laufende Rechnung +9 Mio,
- Abschreibungen 129 Mio,
- Selbstfinanzierung 138 Mio,
- Nettoinvestitionen -157 Mio;
- der Finanzierungssaldo beträgt -19 Mio Franken,
- die Schulden belaufen sich auf 1,031 Mia Franken,
- der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 88%.


Damit ist die Staatsrechnung besser als budgetiert, sie ist aber etwas schlechter als im Vorjahr. A. Ballmer gelangt zum Schluss, dass unsere Staatsrechnung nicht gut, aber auch nicht schlecht ist. Sie ist nicht gut, weil die Verschuldung weiter zugenommen hat, sie ist nicht schlecht, weil der Selbstfinanzierungsgrad mit 88% über dem Soll liegt.


Ob man aber zufrieden oder unzufrieden ist, liegt immer auch daran, mit wem man vergleicht. Wenn wir beispielsweise mit der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft vergleichen, deren Defizit 5,3 Mia pro Jahr beträgt - 500 Mio Franken geringer als budgetiert, aber 900 Mio höher als im Vorjahr - können wir wirklich zufrieden sein! Ein Vergleich kann auch mit den USA angestellt werden, vor allem, wie eine Rechnung "verkauft" wird: Präsident Clinton hat bekannt gegeben, dass die Schuldenwirtschaft der USA vorbei sei, und aus dem chronischen Haushaltsdefizit sei ein Überschuss resultiert - und zwar 39 Mia Dollar. Allerdings - bei einer genaueren Betrachtung - handelt es sich nicht um einen Überschuss von 39 Mia Dollar, sondern um ein Defizit von 236,5 Mia Dollar - um diesen Betrag sind die Staatsschulden gestiegen. Ein Teil wird also einfach ausserhalb des Budgets geführt; der angebliche Sieg von politischer Disziplin und Weisheit ist ein Sieg der Kreativität der Buchhalter!


Wir im Kanton Baselland bemühen uns darum, vernünftige Zahlen zu erarbeiten! A. Ballmer glaubt, die Regierung und Verwaltung dafür loben zu dürfen - und damit auch das Parlament, das in den letzten Jahren eine nachhaltige, unspektakuläre, aber disziplinierte Finanzpolitik, mit einer gewissen Gelassenheit, aber Zielgerichtetheit, betreibt. Dafür dankt A. Ballmer der Regierung und der Verwaltung.


Die Staatsrechnung wurde von allen vier Subkommissionen der Finanzkommission geprüft. Alle stimmen der Vorlage aufgrund ihrer Prüfungsbefunde zu. Ferner hat selbverständlich die Finanzkontrolle die Staatsrechnung ebenfalls überprüft. Auch sie beantragt, die Staatsrechnung wie vorliegend zu genehmigen.


Die Finanzkommission beantragt einstimmig, bei einer Enthaltung, die Staatsrechnung 1997 zu genehmigen.


Mit der Motion von D. Völlmin hat sich die Finanzkommission nicht direkt befasst. Mit dem Antrag zur Genehmigung der Staatsrechnung aber hat sie indirekt auch zur Motion von D. Völlmin Stellung genommen.


Urs Steiner: Zur Motion von D. Völlmin: Die FDP-Fraktion lehnt die Motion klar und einstimmig ab. Die von D. Völlmin aufgeführten Schwierigkeiten zur Erstellung der Staatsrechnung 1997 haben nur indirekt mit der Einführung des Neuen Rechnungswesens zu tun. Einzelne Dienststellen haben noch das alte System angewendet, andere bereits das neue - der Rechnungsabschluss aber erfolgte nach altem Rechnungsmodell.


Der Hauptgrund zur Ablehnung dieser Motion liegt in der fehlenden Loyalität gegenüber der Position des Finanzcontrollers.


In § 42 des Finanzhaushaltsgesetzes wurde ausdrücklich der politische Wille verankert, wonach die Finanzkontrolle in Projekten und Arbeitsgruppen mitwirken soll. Für das, was wir politisch wollten, soll nun der Finanzcontroller gestraft werden - mit einem nicht nachvollziehbaren Vorwurf.


Im weiteren verlangt die Motion eine einmalige externe Revision. Nach U. Steiners juristischem Verständnis ist dies gar nicht möglich, denn auch hier verlangt das FHG in § 42 ausdrücklich die Prüfung der Staatsrechnung durch die Finanzkontrolle.


Schliesslich ist die FDP-Fraktion überzeugt, dass in der Person des Leiters der Finanzkontrolle eine sehr fähige, integre und fachlich sehr kompetente Person gefunden werden konnte. Er hat das volle Vertrauen der FDP-Fraktion.


Zur Staatsrechnung 1997: Im Namen der FDP-Fraktion beantragt U. Steiner Eintreten und Genehmigung. Die Rechnung ist so ausgefallen, wie wir uns dies im stillen erhofft haben - nämlich erfreulich. Erfreulich und ermutigend ist vor allem, dass echte Signale einer Sparpolitik zu erkennen sind. Erfreulich ist auch, dass das Controlling, das neue Finanzhaushaltgesetz, die Leistungsaufträge, das neue Personalgesetz, das Neue Rechnungswesen allmählich Früchte tragen und künftig tragende Elemente der Steuerung der Staatsfinanzen sein werden.


Noch zwei Gedanken zur Staatsrechnung 1997:


- Der Selbstfinanzierungsgrad: Kurzfristig gedacht, scheint der Kanton finanziell kerngesund zu sein. 1996 lag der Selbstfinanzierungsgrad bei 112%, 1997 liegt er bei 88%.


Dies scheint sehr gut zu sein. Mittelfristig betrachtet aber liegt der Selbstfinanzierungsgrad in den letzten 7 Jahren bei 62%, was unbefriedigend ist. 60-80% sind längerfristig ungenügend und lassen den Schuldenberg anwachsen.


- Der zweite Gedanke betrifft die Steuereinnahmen der juristischen Personen. Während die Einkommenssteuereinnahmen der natürlichen Personen den Plafond erreicht haben und auf einem hohen Niveau stagnieren, ist die Entwicklung der Unternehmenssteuer sehr erfreulich. Dabei kann demonstriert werden, wie positiv sich eine stetige und stabile Steuerpolitik auf die Wirtschaft auswirkt. Es muss nun endgültig von allen politischen Schattierungen unmissverständlich zur Kenntnis genommen werden, dass sich Experimente mit der Reichtumssteuer, der Umverteilungsinitiative usw. schädlich auf das Steuerklima auswirken. Allein schon das Einreichen solcher Experimente schadet dem Wirtschaftsstandort Baselland!




In diesem Sinne kann U. Steiner im Namen der FDP-Fraktion allen Beteiligten und Verantwortlichen zum erfreulichen Rechnungsabschluss gratulieren. U. Steiner beantragt Eintreten und Genehmigung der Staatsrechnung 1997.


Peter Meschberger: Die SP-Fraktion kann sich dem bereits Geäusserten anschliessen. Sie hat befriedigt Kenntnis vom Ergebnis der Rechnung 1997 genommen.


Einige Fakten gefallen der SP-Fraktion trotzdem nicht: So wachsen die Schulden ständig weiter an. Wir würden hier gerne eine Wendung sehen!


Etwas merkwürdig erscheinen uns die stagnierenden bis rückgehenden Steuererträge der natürlichen Personen einerseits, andererseits sind bei den juristischen Personen massive Mehrerträge eingegangen. Woher stammen sie? Funktioniert die Wirtschaft dermassen gut, oder wurde Personal abgebaut? Jedenfalls ist der Ertrag erfreulich - P. Meschberger hofft allerdings, dass dies nicht aufgrund eines negativen Hintergrunds der Fall ist.


Auch die SP-Fraktion kann sich anschliessen, dass die bisherige Finanzpolitik unseres Kantons zu einem positiven Ergebnis geführt hat und akzeptiert werden muss. Wir müssen aber auf jeden Fall weiter auf diesem Weg gehen, damit die Finanzen saniert werden können. Für P. Meschberger selber sind die Finanzen erst dann gesund, wenn die Schulden zurückgehen, wenn sie möglichst klein sind.


Wenn P. Meschberger zurückdenkt, wie die Finanzkommission früher tagelang an der Rechnung und auch am Budget gearbeitet hat, heute aber die Rechnung ein Traktandum von acht ist, kann auch dies positiv gewertet werden, es zeigt ein gutes Bild dieser Rechnung.


Die SP-Fraktion schliesst sich dem Antrag zur Zustimmung der Rechnung an, sie dankt dem Regierungsrat und der Verwaltung sowie auch den Politikern, die mitgemacht haben, vor allem aber auch ein Dankeschön denjenigen, die ihre Steuern bezahlt haben, sodass wir ein so gutes Ergebnis erzielen konnten.


Hildy Haas: Bei einem Überschuss der Laufenden Rechnung von 9,4 Mio Franken und einem allgemein positiven Resultat ist auch in unserer Fraktion der SVP-EVP die Grundstimmung eher positiv. Wir anerkennen die Bemühungen, die es möglich gemacht haben, dass die Finanzen einigermassen ausgeglichen werden konnten. Die Budgetvorgaben sind weitgehend erfüllt.


Leider muss H. Haas wie ihre Vorredner einen Wermutstropfen anmelden: Es tut weh, dass die Schulden auch in einem so guten Jahr weiter gestiegen sind; wir haben wieder für 20 Mio Franken mehr Schulden "auf dem Hals". Dies geht in der heutigen Zeit einfach nicht mehr. Die Zinsen sind tief und auch die Löhne stagnieren, die Teuerung ist niedrig, also sollten wir die Gunst der Stunde nutzen und versuchen, den Schuldenberg zurückzubinden. Damit könnte dem Kanton und auch dem Bürger mehr Handlungsspielraum und eine bessere Ausgangslage für die Zukunft gegeben werden.


Sofern die Motion von D. Völlmin abgelehnt wird, ist die SVP-EVP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und Genehmigung der Rechnung.


Urs Baumann spricht zuerst ein Lob an den abwesenden Fiko-Präsidenten aus, der seines Erachtens einen guten Bericht erstellt und kurz und bündig in verständlicher Form den Kommentar und die Stimmung der Finanzkommission zur Rechnung wiedergegeben hat.


Einigermassen zufrieden äussert sich U. Baumann namens der CVP-Fraktion zur Rechnung 1997. Ganz zufrieden können wir erst dann sein, wenn die Selbstfinanzierung 100% erreicht. Es wäre gut, wenn sich der Regierungsrat weiterhin bemühte, die Selbstfinanzierung auf über 100% zu bringen, damit die Verschuldung vermindert werden kann.


Ein Wort zur Verschuldung, zu den Staatsschulden: Bei der Betrachtung der Bilanz und der Bestandesrechnung ist noch eine andere Interpretation möglich: das Eigenkapital ist ja erstaunlicherweise 1997 von 250 Mio auf 260 Mio angestiegen. Daran sieht man den Einfluss auf die sog. Verschuldung, wie sie vorliegt - es geht hier um die langfristigen Schulden - ob nun das eine Jahr kurzfristige Schulden eingegangen oder nicht eingegangen worden sind. Es ist also nicht zwingend, nur diese Zahl zu betrachten, sondern es wäre gut, "etwas tiefer zu blicken"!


Die CVP-Fraktion begrüsst nach wie vor die Verstetigung des Investitionsvolumens von 160 Mio Franken, was ein relativ hohes Niveau darstellt. Dieses hohe Niveau seinerseits führt dazu, dass der Cash flow nicht reicht, um alle Investitionen zu decken.


Zur Rechnung selber begrüsst die CVP-Fraktion die neue Praxis, dass nämlich beispielsweise die EDV-Investitionen teilweise direkt abgeschrieben werden.


Die CVP-Fraktion kann mit einem ruhigen Gewissen der Staatsrechnung zustimmen, da sie sich der Qualifikation unserer Finanzkontrolle sicher ist. Die Fraktion begrüsst auch, dass ab und zu über das Neue Rechnungswesen informiert wird.


Zu den Steuern der juristischen Personen: Ob es sich hier um einen Zufall handelt oder ob die Mehreinnahmen auf Neuansiedlungen zurückzuführen sind, kann der Rechnung nicht entnommen werden. U. Baumann hofft selbstverständlich, dass es sich um neuangesiedelte Unternehmungen handelt!


U. Baumann beantragt namens der CVP-Fraktion Eintreten auf die Staatsrechnung.


Zur Motion von D. Völlmin: Die CVP-Fraktion betrachtet es als einen Affront und nicht sehr stark überlegt, dass D. Völlmin die Qualifikation unserer Finanzkontrolle derart in Frage stellt. Die Finanzkommission konnte sich in den letzten Jahren über die Finanzkontrolle immer nur lobend äussern. Sie hat sich sowohl betreffend Quantität als auch Qualität ihrer Arbeit bestens ausgewiesen. Es besteht absolut kein Anlass und kein Grund, in irgendwelcher Form an der Finanzkontrolle zu zweifeln. U. Baumann empfiehlt, die Motion keinesfalls zu überweisen.


Rudolf Keller: Die Fraktion der Schweizer Demokraten nimmt von der Rechnung des Jahres 1997 Kenntnis. Wenn man überlegt, wieviel im Rechnungswesen momentan im Fluss ist, dürfen wir der Regierung und den MitarbeiterInnen ein Kompliment aussprechen, wie gut, effizient und vor allem transparent die Rechnung zusammengestellt ist! In diesem Bereich ist darum Kritik völlig unangebracht.


Dass es mit dem neuen Rechnungswesen einige Umsetzungsprobleme gibt, ist völlig normal und geschieht auch in jedem privaten Betrieb, wenn ein neues System eingeführt wird. Darum muss man noch lange nicht kritisch gegenüber der gesamten Rechnung sein.


Die SD haben grossen Vertrauen in die sehr gut arbeitende Finanzkontrolle, aber auch in die Arbeit der Subkommissionen der Finanzkommission, die die Rechnung detailliert geprüft haben. Die Feststellungen in der Motion von D. Völlmin erscheinen deshalb völlig fehl am Platz. Woher nimmt D. Völlmin als nicht-Kommissionsmitglied sein Wissen und seine Sicherheit? R. Kellers Erfahrung geht dahin, dass die heutige Finanzkontrolle besser arbeitet als die Finanzkontrolle vor einigen Jahren. Wir können Vertrauen auch in ihre Führung haben. Die Finanzkontrolle arbeitet zudem völlig unabhängig von unserer Regierung - sie "schaut - genau wie dem Parlament - auch ihr auf die Finger"! Eine externe Revisionsstelle käme mit absoluter Sicherheit zu keinem anderen Resultat als unsere Finanzkontrolle und Finanzkommission.


Zum Inhalt der Rechnung macht R. Keller doch noch einige kritische Bemerkungen: Die SD-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Rechnung aus, wird sich aber in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Sie enthält sich der Stimme wegen der allgemein schlechten Finanzsituation unseres Kantons. Die Fraktion mag nicht in das allgemeine Loblied über die gute Finanzlage einstimmen, denn nach wie vor stehen wir vor einem sehr grossen Schuldenberg, und die Schuldenlast hat sich auf 1,031 Mia Franken vergrössert. Dies ist sehr unerfreulich und wird von den SD nicht mitgetragen.


Erst wenn der Schuldenberg deutlich unter eine Milliarde Franken zu liegen kommt, sind die SD bereit, auch der gesamten Rechnung zuzustimmen.


Jahr für Jahr fordern wir einen Abbau der Schulden, sonst werden wir über kurz oder lang mit Steuererhöhungen rechnen müssen! Auch die Genehmigung von Nachtragskrediten - wie beispielsweise im nächsten Traktandum - spricht nicht für eine sehr seriöse Rechnungsführung.


Andererseits ist es durchaus erfreulich, dass die Rechnung 1997 der Selbstfinanzierungsgrad mit 88% über dem Ziel liegt, das sich die Regierung gegeben hat.


Mit Befriedigung nimmt die SD-Fraktion zur Kenntnis, dass bei den externen psychiatrischen Diensten der Staatsbeitrag um 8% gesenkt werden konnte. Leider werden die Sparmöglichkeiten im übrigen Gesundheitswesen und bei den Spitälern immer noch zu wenig konsequent ausgenützt. Bei dieser Gelegenheit hält R. Keller fest, dass die SD bei allen Finanzdebatten immer wieder Vorschläge unterbreitet haben, wo und wie weitere Einsparungen gemacht werden könnten.


Alfred Zimmermann hat nicht viel Neues mitzuteilen. Es handelt sich um ein erfreuliches Rechnungsergebnis, das die Grünen als Resultat der kleinen, beharrlichen Schritte betrachten, ohne wirklich einschneidende und schmerzliche Massnahmen. Es wäre zu befürchten, dass - wie in anderen Kantonen - der Sozial- und Umweltbereich leiden müsste! Das Ergebnis ist gut dank der Anstrengungen von Regierung und Verwaltung, aber auch dank der minimen Teuerung.


Die Steuern der juristischen Personen haben massiv zugenommen, das ist einerseits erfreulich, die Grünen fragen sich aber, ob diese Zunahme nicht durch Entlassungen und Schlechterstellungen von Personal resultiert. Dies kann leider nicht untersucht werden, aber A. Zimmermann möchte dies als kritische Frage erwähnen.


46 Mio Franken mehr als 1996 wurden abgeschrieben, wer oder was bestimmt die Höhe der Abschreibungen?


Die Motion von D. Völlmin wird von den Grünen abgelehnt. Es handelt sich dabei um ein Misstrauen gegenüber der Finanzkontrolle, die wir als gut und vertrauenswürdig betrachten. Im übrigen hat die GPK recht ausführlich die Schwierigkeiten beim neuen Rechnungswesen untersucht, sie hat Empfehlungen abgegeben, die die Regierung bereit ist entgegenzunehmen.


Urs Wüthrich: Es wäre durchaus plausibel, im Rahmen einer Interpellation dem Regierungsrat kritische Fragen zu stellen, Fragen über den Hintergrund und die Ursachen der Schwierigkeiten beim Erstellen der Staatsrechnung 1997. Es wäre durchaus auch begründbar, wenn eine GPK aufgefordert würde, ihre Prüfungsarbeit im Zusammenhang mit dem NRW auf die Phase des Rechnungsabschlusses 1997 zu erweitern.


Die SP-Fraktion hat aber kein Verständnis für den Misstrauensantrag von D. Völlmin gegenüber der kantonalen Finanzkontrolle. Die Relativierungen in der Begründung zur Motion ändern nichts an der Kernaussage.


Die SP-Fraktion lehnt die Motion ab, die Staatsrechnung soll nicht durch unnötige Honorare verschlechtert werden.


Regierungsrat Hans Fünfschilling: Zur Motion von D. Völlmin: Es gibt darin Behauptungen, die so falsch sind, dass nicht einmal das Gegenteil richtig ist!


Es geht nicht um eine Misstrauenskundgebung, es geht im Ansatz um die Frage, ob eine Revisionsstelle bei der Entwicklung eines Rechnungswesens mitarbeiten soll oder nicht. In jeder Firma der Welt, in der ein neues Rechnungswesen aufgebaut wird, muss die Revisionsstelle mitarbeiten, um einbringen zu können, "wie sie es gerne hätte". Hätte also unsere Finanzkontrolle bei der Entwicklung des NRW nicht mitgearbeitet, dann müsste der Landrat dies befehlen!


Darum spricht sich die Regierung für die Ablehnung der Motion aus.


Zur Rechnung: Hans Fünfschilling dankt für die gute Aufnahme. Er warnt aber davor, die Finanzen als Nebengeschäft zu betrachten! Wenn wir zu den Finanzen nicht Sorge tragen, werden sie plötzlich bestimmend, und jedes Geschäft wird dann nur noch unter dem Gesichtspunkt der Finanzen betrachtet.


Die Personalkosten haben sich nur dadurch gesenkt, weil wir keine Teuerung ausbezahlt haben. Hätten wir eine Teuerung, müsste sie nicht nur ausbezahlt, sondern sie müsste auch in die Pensionskasse eingekauft werden.


Zu den Abschreibungen: Letztes Jahr, in der Rechnung 1996, haben wir erstmals a.o. alle Mobilien direkt abgeschrieben; Mobilien, die normalerweise in der Privatwirtschaft ebenfalls direkt abgeschrieben werden. Es handelte sich dabei um einen grossen Betrag. Dieses Jahr haben wir nur noch das, was neu an Mobilien dazugekommen ist, als a.o. Abschreibungen verbucht.


Wir haben also die Abschreibungspraxis geändert, sie entspricht neu auch der privatwirtschaftlichen Praxis.


Dieter Völlmin: Um was geht es in der Motion? D. Völlmin wurde nicht nur einmal gefragt, gegen wen sich der Vorstoss richte. Sei es gegen den Finanzdirektor, gegen die Finanzkommission oder gegen die Finanzkontrolle? Der Vorstoss richtet sich gegen niemanden! Insbesondere nicht gegen die Finanzkontrolle, nicht gegen den Vorsteher und schon gar nicht gegen seine Qualitäten.


D. Völlmin hat Mühe damit, dass sich niemand überlegt, dass es auch eine Opposition gegen ETWAS geben kann, dass nicht immer eine Person gemeint sein muss. Es handelt sich nach Meinung von D. Völlmin um ein sachliches Problem.


Bei Aktiengesellschaften schreibt das Gesetz der Revisionsstelle vor zu prüfen, ob die Buchführung und die Jahresrechnung dem Gesetz und den Statuten entspricht. Das Finanzhaushaltgesetz, § 40, schreibt der Finanzkontrolle vor, ihre Tätigkeit nach anerkannten Revisionsgrundsätzen auszuüben. Was also die Revisionsstelle in einer AG ist, ist die Finanzkontrolle für den Kanton.


Im weiteren wird aber eine Unabhängigkeit der Revisoren verlangt, sie dürfen gemäss Gesetz keine Arbeiten für das Unternehmen, das sie prüfen, ausrichten, das mit dem Prüfungsauftrag nicht vereinbar ist. § 38 Absatz 2 des FHG hält fest, dass die Finanzkontrolle fachlich selbständig und unabhängig zu sein habe und nur administrativ der FKD zugeordnet ist.


Warum diese Vorschriften? Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Rechnungslegung korrekt ist und die Rechnung stimmt. Aus der Rechnung lässt sich der wirtschaftliche Zustand erkennen, und sie enthält Informationen für Gläubiger über Kreditwürdigkeit, Reserve, und sie ist die Basis für weitere wichtige Entscheide. Darum muss man den Zahlen vertrauen können.


Die Forderung nach Unabhängigkeit der Kontrollstelle ist enorm wichtig, wäre sie dies nicht, wäre dies geeignet, Zweifel zu wecken.


Es geht also in erster Linie nicht darum, ob die Rechnung richtig oder falsch ist, es geht darum, ob aufgrund der Organisation und der Vorgaben der Anschein erweckt werden könnte, eventuell könnte etwas nicht stimmen. D. Völlmin behauptet nicht, dass die Jahresrechnung falsch ist. Er kann dies nicht beurteilen, er behauptet nur, dass aufgrund der Einbindung des Vorstehers der Finanzkontrolle bei der Projektleitung des NRW und der Mängel des Systems, die Finanzkontrolle die notwendige Unabhängigkeit als Garantin der Richtigkeit der Jahresrechnung 1997 eingebüsst hat.


Das Produkt, das NRW, hat direkten Einfluss auf die Rechnungslegung und damit auch auf die Jahresrechnung, auch wenn sie im Zwischenstadium auf das alte System übertragen wird. Wenn das Rechnungswesen nicht so stark umstritten wäre, könnte die Rechnung für dieses Jahr akzeptiert werden. Dass es sich aber nicht um ein problemloses Projekt handelt, dürfte mittlerweile allen klar sein! Vor Jahresfrist hiess es, man habe die Probleme im Griff, heute nun hiess es, es handle sich um die üblichen Probleme! Diese Redensart hilft nicht weiter.


Wenn es heisst, ein solcher Vorstoss demotiviere die Angestellten, wird das Pferd am Schwanz aufgezäumt! Demotivierend ist vielmehr die Behauptung, man habe mit dem Rechnungswesen kaum Probleme, die Probleme hingen teilweise an den Mitarbeitern, die nicht damit umgehen könnten. Die Mitarbeiter sind aber allenfalls demotiviert wegen der Probleme, die das NRW bietet.


Die Jahresrechnung beinhaltet für D. Völlmin einen doppelten Vertrauensverlust: Das Rechnungswesen weist Mängel auf, die sich auf die Jahresrechnung auswirken können.


Die Projektleitung, die für die Ursache der möglichen Mängel des NRW verantwortlich zeichnet, ist auch zuständig für die Erstellung der Jahresrechnung und für die Kontrolle. Bei dieser Ausgangslage fehlt D. Völlmin das Vertrauen in die Richtigkeit dieser Jahresrechnung. Die Jahresrechnung eines Grossbetriebes, wie ihn der Kanton Baselland vorstellt, mit einem Umsatz von ca. 2 Mia Franken, die unter solchen Umständen erstellt wird, erfüllt die Anforderungen an die Verlässlichkeit nicht mehr.


D. Völlmin bittet, der Überweisung der Motion zuzustimmen.


Landratspräsidentin Heidi Tschopp heisst auf der Tribüne Mitglieder des Grossen Rates der Stadt Basel mit ihrem Präsidenten Peter Schai herzlich willkommen.


Urs Baumann: D. Völlmin hat die Antwort auf das, was ihm bereits gesagt worden ist, am Schluss selber bestätigt: nämlich den Vertrauensverlust in die Richtigkeit der Jahresrechnung. Damit sagt er nichts anderes, als dass unsere Finanzkontrolle ihre Arbeit nicht richtig getan habe. Damit beweist D. Völlmin aber auch, dass er kein Vertrauen in seine Fraktionskollegen in der Finanzkommission hat.


Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Arbeit einer externen Revisionsgesellschaft besser gemacht würde. Unsere Finanzkontrolle besitzt alle Qualifikationen, die eine andere Revisionsstelle auch hat.


Innerhalb der Finanzkontrolle wurde erkannt, was falsch gelaufen war, und es wurde begonnen, die Probleme zu lösen. U. Baumann sieht keinen Grund, warum irgend eine Änderung im Verfahren vorgenommen werden sollte.


Nach den Präzisierungen von D. Völlmin kann behauptet werden, dass die Motion von der Finanzkommission sehr wohl richtig verstanden worden ist. U. Baumann bittet, die Motion nicht zu überweisen.


Adrian Ballmer: Die Motion beantragt eine externe Prüfung der Jahresrechnung. Dazu ist folgendes festzustellen: In der Behandlung des Finanzhaushaltgesetzes hat der Landrat eine eigene Finanzkontrolle beschlossen - mit einem klaren Entscheid. Es wird dabei sichergestellt, dass die Finanzkontrolle auch wirklich unabhängig ist.


Im weiteren ist R. Winkler ein besonders befähigter Revisor im Sinne des OR.


In der Firma, in der A. Ballmer tätig ist, wurde ebenfalls ein neues Rechnungswesen eingeführt, auf den 1. Januar 1998. Selbstverständlich war die Revisionsstelle beteiligt und sorgte dafür, dass die Software revisionstauglich ist, dass also ihre Anforderungen erfüllt sind, damit sie das Rechnungswesen revidieren kann.


A. Ballmer bittet, die Motion abzulehnen.


Regierungsrat Hans Fünfschilling: Was macht eine Revisionsstelle? Sie bestätigt, dass die Rechnung ordnungsgemäss geführt worden ist.


Im weiteren macht sie sog. Bemerkungen . Eine solche Bemerkung kann beispielsweise heissen, dass das System kein Vieraugenprinzip beinhaltet. Das würde bedeuten, dass dieselbe Person bucht und die Buchung dann auch frei gibt. Dies wäre eine Revisionsbemerkung, zu der dann eine Frist zur Lösung des Problems gesetzt werden müsste.


Wir haben nun ein Neues Rechnungswesen eingeführt. Von Anfang an haben wir die Revisionsstelle miteinbezogen, sodass sie ihre Bedürfnisse anmelden konnte. Damit ist die Revisionsstelle aber nicht in die Projektleitung eingebunden, sondern sie hat im Rahmen der Projektentwicklung ihre Bedingungen gesetzt, die notwendig sind, um das System revisionstauglich zu gestalten. Die Revisionsstelle hat keinerlei Verantwortung für das System. Diese Verantwortung trägt RR Hans Fünfschilling allein.


Hans Fünfschilling bittet, die Motion abzulehnen.


Dieter Völlmin hat erst zum zweitenmal in mehr als einer Jahresfrist einen Vorstoss zu diesem Thema eingereicht! Wesentlich ist die Einbindung des Vorstehers der Finanzkontrolle in das Projekt, als Mitglied einer Arbeitsgruppe gehört er sehr wohl zur Projektleitung!


://: Die Überweisung der Motion von D. Völlmin wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.


Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist unbestritten.


Detailberatung


2334 Energie, Konto 365.80


Heidi Portmann: Zu dieser Kontengruppe fehlt die Bemerkung, die H. Portmann sehr interessiert hätte: Für was wurden die Energiesubventionen gemäss Energiegesetz § 16 ausgegeben?


Regierungsrat Andreas Koellreuter bittet, die Frage schriftlich zu deponieren, sie wird dann direkt beantwortet werden.


2705 Sanitätswesen, Konto 365.20-3


Esther Aeschlimann hat die Bemerkungen zum Konto "Krankenkassenprämien-Verbilligung nach KVG" zur Kenntnis genommen. 15 Mio Franken sind in der Rechnung 1997 weniger als budgetiert aufgeführt. Sie tragen einen wesentlichen Teil zur Rechnungsentlastung bei. E. Aeschlimann bittet um Transparenz, denn die Krankenkassenprämien laufen steigend, voraussichtlich auch wieder 1999. Gibt der Kanton jedes Jahr, trotz steigender Prämien, immer weniger aus?


Regierungsrat Eduard Belser: Dies macht nur den Anschein. Tatsache ist, dass in diesem Konto eine Abgrenzung von 29'798'000 Franken zulasten der Rechnung 1996 und eine neue Abgrenzung in der Höhe von 16'128'000 Franken zugunsten des Budgets 1998 vorgenommen worden ist.


Die Differenz von ungefähr 13 Mio Franken muss zu den 51 Mio dazugezählt werden, dieser Betrag ergibt dann die effektiv ausgegebene Summe. Solche Verschiebungen gibt es immer wieder, sie werden aber zukünftig kleiner ausfallen als in der Anfangsphase.




Landratsbeschluss


://: Dem folgenden Landratsbeschluss wird mit grossem Mehr und einigen Enthaltungen zugestimmt.


Landratsbeschluss
betreffend Staatsrechnung 1997


Vom 11. Juni 1998


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der Landrat nimmt vom Bericht der Kantonalen Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 1997 Kenntnis.
2. Der Landrat genehmigt ausserordentliche Abschreibungen für einen Gesamtbetrag von Fr. 11'941'527.42.
3. Der Landrat genehmigt die Staatsrechnung 1997, bestehend aus:


- der Verwaltungsrechnung (Laufende Rechnung und Investitionsrechnung);
- einer Spezialrechnung (Motofahrzeugprüfstation);
- den Bestandesrechnungen (Vermögensrechnungen);
- sowie den staatlichen Fonds- und Stiftungsrechnungen.


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin




Fortsetzung des Protokolls vom 11. Juni 1998


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