LR Protokoll 15. Oktober 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 1998



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29 98/191
Interpellation von Peter Brunner: Anstellungsbedingungen am Kinderspital beider Basel (Standort Bruderholz)

Regierungsrat Eduard Belser erläutert, dass nach der Volksabstimmung die Zeit relativ knapp war, um Kündigungsfristen auf Ende Jahr einzuhalten und neue Verträge abzuschliessen. Deshalb hat die neue Institution, das UKBB, die neuen Verträge vorbereitet, während die Kündigungen noch von der alten Institution ausgesprochen werden mussten.

Zur Frage 1: Konkret stellt sich die Situation so dar: Allen Mitarbeitenden wurde am 28. September 1998 ein Einzelarbeitsvertrag ausgehändigt. Im Kanton Basel-Stadt endet am 31. Dezember 1998 die laufende Amtsperiode; die Arbeitsverhältnisse in Basel-Stadt laufen deshalb automatisch aus. Im Kanton Baselland mussten die bestehenden Arbeitsverhältnisse formell per Ende Jahr gekündigt werden. Zusammen mit dem Kündigungsschreiben erhielten die Mitarbeiter/innen in Basel-Landschaft bereits den arbeitgeberseitig unterzeichneten neuen Vertrag.

In den vergangenen Wochen kam aufgrund von Rückmeldungen des Personals die Vermutung auf, dass bei einzelnen neuen Arbeitsverträgen Fehler bei der Anrechung von Dienstjahren und entsprechend bei der Einstufung entstanden sein könnten. Um diese nochmals zu überprüfen, erfolgte ein Rückruf der Verträge. Diese Aktion war wenig durchdacht, denn die Ueberprüfung hätte natürlich auch anhand der vorhandenen Vertragskopien erfolgen können...

Ueber den Spitaldirektor, Herrn Oeschger - er war ferienabwesend - haben wir in der VSD auch erst am Montag, den 12., von dieser Aktion erfahren; darauf wurde die sofortige Rückgabe der Verträge veranlasst, um die verständliche Beunruhigung des Personals zu beenden.

Die Verträge werden anhand der Kopien nochmals kontrolliert, es wurden - im übrigen bereits früher - Sprechstunden eingeführt zur Klärung solcher Fragen, und allenfalls fehlerhafte Verträge werden durch korrekte ersetzt.

Zur Frage 2: Sämtliche Baselbieter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderklinik Bruderholz haben einen Arbeitsvertrag vom Universitätskinderspital beider Basel erhalten. Es wurden keine Kündigungen ausgesprochen. Ihr zukünftiger Arbeitsplatz bleibt - evtl. mit Ausnahme einzelner Fälle, dies ist auch im Kader noch nicht ganz klar - unverändert auf dem Bruderholz; niemand wird gezwungen, künftig in Basel zu arbeiten.

Die Basler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderspitals müssen ihren Arbeitsplatz teilweise wechseln; sie werden künftig auf dem Bruderholz arbeiten, weil dort mehr Personal nötig sein wird. Bisher hat sich vom Basler Personal jedoch noch niemand an diesem Umstand gestört; diese Notwendigkeit ist auch immer offen kommuniziert worden.

Die Frage 3 kann mit "Nein" beantwortet werden; solche Massnahmen waren auch nicht notwendig, weil keine Kündigungen erfolgten. Tendenziell ist auch die Lohnsituation der meisten Leute besser. Bei den jüngsten Angestellten - die im Kanton Basel-Landschaft besser gestellt waren - besteht eine Uebergangsfrist, aber das hat nicht dazu geführt, dass andere Verträge angeboten wurden.

Zur Frage 4: Die ominöse Urlaubssperre ist bereits wieder aufgehoben. Sie wurde in eigener Ermächtigung von der Stationsleitung im Hinblick auf die Personalplanung für die Umzugsphase Mitte nächsten Jahres angeschlagen, damit genügend Leute zur Verfügung stehen, wenn die baulichen Anpassungen realisiert sind.

Dies war eine isolierte Aktion. Grundsätzlich müssen solche Sachen mit dem Personal diskutiert werden - wie dies auch im Kantonsspital Liestal während der Zügelphase funktionierte -, dann sollte auch so viel Loyalität mit dem Betrieb vorhanden sein, dass die Leute in einer Phase, in der es möglichst viele Hände und Köpfe braucht, zur Verfügung stehen. Das Verständnis der Leute für solche Spezialsituationen ist in der Regel vorhanden.

Zu Punkt 5: Es sind tatsächlich Fehler passiert, die ich aber auch nicht überbewerten möchte. Die Situation ist die, dass die Kinderklinik Bruderholz zur Zeit noch dem Bruderholzspital angehört, gleichzeitig müssen aber alle Vorkehrungen getroffen werden, damit der Uebergang per Ende Jahr erfolgen kann. Dabei dürften noch einige Unebenheiten auftreten, bis alles klappt. E. Belser gibt der Hoffnung Ausdruck, dass nicht gar so viele passieren werden, kann aber nicht ausschliessen, dass es noch gewisse Ungereimtheiten geben wird.

Peter Brunner dankt für die kompetente und rasche Auskunft.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin



10 98/150
Berichte des Regierungsrates vom 25. August 1998 und der Finanzkommission vom 27. September 1998: Software für die Personal- und Lohnadministration Antrag auf Bewilligung eines Verpflichtungskredites

Roland Laube: Im Zusammenhang mit dem neuen Personalgesetz und der Dezentralisierung der Personaladministration ist vorgesehen, dass dieser Bereich professionalisiert und EDV-mässig vereinheitlicht wird. Die zahlreichen Insellösungen in der Verwaltung sollen durch eine Lösung, welche für die gesamte Kantonsverwaltung gilt, ersetzt werden: dafür muss Software für 2,4 Mio. Franken angeschafft werden; darin enthalten sind 0,9 Mio Franken für Zusatzprogrammierungen.

Der Verpflichtungskredit von 2,4 Mio. Franken bildet Gegenstand dieser Vorlage. Die Finanzkommission befürwortet diese Vereinheitlichung, weil sie zu Verbesserungen im internen Kontrollsystem führt und z.B. Analysen und Auswertungen vorgenommen werden können, welche heute nicht möglich sind; zudem werden ganz allgemein Optimierungen der Abläufe möglich.

In der Kommissionsberatung wurde nun seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Vereinheitlichung für fast  die ganze Verwaltung gelten soll, nicht jedoch für die Spitäler. In der Kommission sind wir aber der Meinung, dass - wenn man diesen Effort nun macht - allein schon aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen auch die Spitäler einbezogen werden sollten. Der Aufwand für die Betriebskosten, das Controlling und die Revision usw. kann deutlich tiefer gehalten werden, wenn die ganze Verwaltung inkl. Spitäler vereinheitlicht wird.

Auch wenn zur Zeit offenbar seitens der Spitäler kein Bedarf für neue EDV-Lösungen besteht, denken wir, dass spätestens bei der Ablösung der heutigen Systeme in den Spitälern auf die kantonsweite, einheitliche Lösung umgestellt werden muss. Die Finanzkommission beantragt deshalb eine entsprechende neue Ziffer im Landratsbeschluss. Mit diesem Zusatz beantragt die Finanzkommission dem Landrat einstimmig, dieser Vorlage zuzustimmen.

Adrian Ballmer: Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag, so wie ihn die Finanzkommisson gestellt hat. Das Konzept tönt plausibel, der Bedarf ist sicher ausgewiesen, und für uns ist ganz wichtig - wir unterstreichen den Antrag der Finanzkommisson mit Nachdruck - dass diese Software für die ganze Kantonsverwaltung eingesetzt wird. Je dezentraler eine solche Organisation ist, desto notwendiger ist es, dass Führungsinformationen über den ganzen Betrieb bestehen. Wir sind deshalb sehr nachdrücklich dafür. Offen gelassen haben wir, wann sich die Spitäler anschliessen müssen: Investitionen, die gerade getätigt wurden, sind zu schützen, aber bei der Informatik kann das gar nicht lange dauern, bis das wieder veraltetet ist und durch etwas Neues ersetzt werden muss.

Peter Meschberger: Auch die SP-Fraktion hat dieses Geschäft eingehend studiert und ist der Meinung, dass man dem zustimmen kann. Man muss die ganze Personaladministration einer neuen Lösung zuführen, aber wir haben schon mit Staunen festgestellt, dass hier einzelne Bereiche - siehe Spitäler - ein eigenes Züglein fahren möchten. Wir bitten auch die Regierung, ihren Regierungsanspruch hier wahrzunehmen und sich mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass alle Stellen diesem System angeschlossen werden.

Erich Straumann: Auch die SVP/EVP-Fraktion stimmt diesem Landratsbeschluss einstimmig zu und genehmigt den Verpflichtungskredit.

Urs Baumann: Selbstverständlich unterstützen auch wir den Antrag, weil wir gesehen haben, dass das Bedürfnis vorhanden ist und abgedeckt werden muss.

Wir haben mit relativ grossem Befremden von der Haltung der Spitäler Kenntnis genommen und unterstützen die Bestrebungen, dass man dort wirklich schaut, dass diese mitmachen: es kann ja nicht angehen, dass man einen Staat im Staat bildet und sanktioniert, sondern man muss versuchen, dieses System zu vereinheitlichen.

Schade finden wir andererseits, dass wir 900'000 Franken aufwenden müssen, weil wir ein relativ kompliziertes Verrechnungssystem der Lehrerlöhne haben; wir könnten uns vorstellen, dass dort möglicherweise einmal ein Fehler gemacht wurde, als es darum ging, diese Anstellungsverhältnisse zu regeln; diese 900'000 Franken, die wir hier ausgeben müssen für Zusatzprogrammierungen hätte man evtl. einsparen können, wenn man ein einfacheres Verrechnungssystem gewählt hätte. Trotzdem unterstützen wir den Antrag und empfehlen ihn zur Annahme.

Alfred Zimmermann: Nicht selbstverständlich, sondern wohl oder übel stimmen die Grünen dieser Vorlage zu. Wir kennen keine bessere Lösung, aufschieben bringt nichts - im Gegenteil: wenn man das schon machen muss, dann möglichst bald.

Eine generelle Bemerkung zu den EDV-Ausgaben: wir befassen uns zur Zeit gerade wieder mit dem Budget, und wie ich schon letztes Jahr bemerkte, geben wir viele Millionen aus für die ganze EDV und Informatik; alleine schon die Umstellung auf das Jahr 2000 soll dem Kanton Kosten bringen von ca. 20 Mio. Fanken: das schmerzt mich persönlich einfach. Das sind Sachzwänge, denen wir uns unterziehen müssen; wir hoffen, dass irgendwann einmal in den nächsten Jahren die hohen Ausgaben für die EDV zurückgehen werden. Wir stimmen zu.

Peter Holinger wundert sich, wie man es fertigbringe, in den nächsten zwei Monaten noch die 600'000 Franken auszugeben, die für 1998 vorgesehen sind?

Eugen Tanner: Mein Votum bezieht sich nicht auf die 1,5 Mio. Franken, es ist richtig und absolut in Ordnung, dass man eine vereinheitlichte, zentrale Lösung beschafft, und zwar inkl. Spitäler . Seine Bemerkung betreffe die 900'000 Franken für Zusatzprogrammierungen, welche in Relation zu den 1,5 Mio. Franken immerhin 60 % ausmachten. Er sei sich im Klaren und stelle deshalb auch keinen Antrag, dass er damit eine Auswirkung und nicht die Ursachen anspreche, welche in der Aufgabenteilung und im Finanzausgleich lägen. Ihm fehle aber der Gegenwert zu diesen 900'000 Franken, und er denke, es gäbe evtl. andere Lösungen, die billiger wären: der Kanton müsse ohnehin Fakturierungen versenden, ob man nicht auch hier eine einfachere Lösung anstreben könnte mit einer Fakturierung an die Gemeinden? Eine solche Lösung wäre auch nicht perfekt, aber 900'000 Franken im Vergleich zu 1,5 Mio. Franken erscheinen ihm des Guten etwas zuviel.

Regierungsrat Hans Fünfschilling dankt für die gute Aufnahme der Vorlage.

Der grösste Brocken sei die Anpassung einer bestehenden Software, die man von der Stange kaufe und für die man Lizenzgebühren entrichte. Im Moment, in dem die Software eingeführt werde, sei auch die Zahlung fällig; mit den 600'000 Franken kaufe und zahle man die Software.

Nun müssten aber noch zusätzliche Programmierungen vorgenommen werden. Gemeindepräsident Tanner bemerke richtig, dass man das billiger machen könnte, würde der Kanton nicht für die Gemeinden die Lohnabrechnungen für die Lehrer erledigen. Das sei eine Dienstleistung, die der Kanton den Gemeinden traditionellerweise erbringe. Ein/e Reallehrer/in oder ein/e Primarlehrer/in, der/die in drei verschiedenen Gemeinden drei verschiedene Stundentypen erteile und in drei verschiedenen Lohnklassen bezahlt werde, erhalte nachher eine Lohnabrechnung. Als Ausfluss dieser Lohnabrechnung laufe die ganze Verrechnung - Gemeinde A erhält z.B. nach Finanzausgleich 80 %, Gemeinde B 40 %, Gemeinde C vielleicht nur 5 % - automatisch ab: dafür gebe es auf der ganzen Welt kein Lohnprogramm. Diese Zusatzabwicklung , welche eine Dienstleistung an die Gemeinden darstelle, sei so teuer. Man könnte auch umgekehrt vorgehen und sagen, jede Gemeinde erledigt diese Löhne selbst; das würde dann bedeuten, dass die Real- oder Primarlehrer/innen mit Teilzeitpensen bis zu fünf verschiedene Lohnabrechnungen erhielten und dass jede Gemeinde dem Kanton für jeden einzelnen dieser Teillöhne Rechnung stellen müsste - es wäre also umgekehrt, die Gemeinde müsste dem Kanton Rechnung stellen, und der Kanton würde das bezahlen -, und das für alle Gemeinden... Da erscheine eine einmalige Ausgabe von 900'000 Franken, die das Prozedere automatisiere, gegenüber dem gesamten Aufwand, der aus einem solchen Vorgehen entstehen würde, mehr als gerechtfertigt; die Entlastung der Gemeinden stelle einen Gegenwert für die 900'000 Franken dar.

Die Spitäler hätten heute autarke und geschlossene Systeme. Der Beschluss der Finanzkommission werde nun sinnvollerweise so interpretiert, dass die Spitäler, wenn sie diese Software nicht einsetzen wollten, ihren Entscheid klar belegen müssten und das neue System nicht einfach ignorieren könnten. Es sei jedoch durchaus möglich, dass es sinnvoller sein könne, wenn ein Spital eine Gesamtsoftware einsetze, welche gleichzeitig auch die Lohnadministration beinhalte, und dass es dann billiger käme, von dort eine Schnittstelle zur zentralen Datenbank einzurichten, als innerhalb des Spitals eine solche zur Patientenadministration. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb man die Spitäler nicht von Anfang an habe einbeziehen wollen. Jetzt werde es so sein, dass man - wenn einmal so ein Lohnsystem ersetzt werden müsse oder in einem Spital eine Systemänderung bevorstehe - dannzumal sehr genau prüfen müsse, was billiger und zweckmässiger sei und ob die Schnittstelle sinnvollerweise innerhalb oder ausserhalb eingerichtet werden solle.

Landratspräsident Claude Janiak stellt fest, dass keine weiteren Wortbegehren vorliegen.

://: Eintreten ist unbestritten.

Zum Landratsbeschluss

(Vorgehen nach der Fassung des Kommissionsberichtes):

Titel und Ingress
Kein Wortbegehren.

Ziffern 1, 2 und 3
Kein Wortbegehren.

://: Der folgende Landratsbeschluss wird einstimmig genehmigt.

Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Einführung einer neuen Software für die Personal- und Lohnadministration

Vom 15. Oktober 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Beschaffung und Einführung einer neuen Personal- und Lohnadministration-Software (einschliesslich Zusatzprogrammierkosten) wird ein Verpflichtungskredit von 2,4 Millionen Franken zu Lasten der Konten 2100.311.80/ 318.81 und 318.83 bewilligt.
2. Die Software ist in der ganzen Kantonsverwaltung (einschliesslich Spitäler) einzusetzen.
3. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin




13 98/83
Interpellation von Esther Aeschlimann vom 23. April 1998: Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in den Alters- und Pflegeheimen sowie in der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) - Aus- und Weiterbildungsangebote für das Pflegepersonal. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Eduard Belser nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

Zum ersten Fragenkomplex (Qualitätssicherung): Die Gewährleistung der Pflegequalität gehört primär zu den Aufgaben der Trägerorganisationen und der beitragspflichtigen Gemeinden. Die letzteren haben ihren Anspruch anlässlich einer Vernehmlassung bereits formuliert: sie möchten diese Aufgabe selbst wahrnehmen. Das schliesst aber nicht aus, dass der Regierungsrat gemäss Vollzug des KVG und auch den Empfehlungen der Sanitätsdirektorenkonferenz die angewendeten Qualitätssicherungssysteme prüfen kann und bei Bedarf Vorgaben zu Minimalstandards erlässt.

Zwei Heime - Allschwil und Oberwil - haben in Zusammenarbeit mit renommierten Unternehmen die Pflegequalität überprüft und weiterführende Sicherungsmassnahmen getroffen. Andere Heime haben mit den Abklärungen begonnen. Gem. § 4 des Gesundheitsgesetzes hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und damit der Kanton die Aufsicht über die Alters- und Pflegeheime. Diese Aufsicht ist eine Interventionsaufsicht, d.h. bei zu Tage tretenden Mängeln wird die VSD intervenieren.

Die Qualitätssicherung obliegt den Trägerschaften. Struktur und Form wird Gegenstand von Verträgen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern sein. Der Anteil an ausgebildetem Pflegepersonal ist Voraussetzung für den Erhalt der Pflegepauschale durch die Krankenkasse und die Aufnahme in die Pflegeheimliste des Kantons. Dies wurde bereits bisher jährlich aufgrund der Angaben über die Berufsbezeichnungen in der Personalliste, welche der VSD eingereicht werden müssen, überprüft.

Das Konkordat der Schweiz. Krankenversicherer und der Spitexverband Schweiz, bei welchem der Baselbieter Verband Mitglied ist, sind der Meinung, dass im Spitex-Bereich gesamtschweizerische Konzepte und Programme zur Qualitätssicherung und Qualitätsföderung entwickelt werden sollen, wobei sie eher eine Strategie der kleinen, aber machbaren Schritte befürworten. Zudem muss Qualitätssicherung und -förderung nachprüfbar und zahlbar sein. Ein entsprechender Entwurf ist derzeit bei den Spitex-Organisationen in Vernehmlassung. Ferner haben die verantwortlichen Gemeinden zusammen mit dem Verband der Basellandschaftlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern aus dem Spitexbereich Leistungsaufträge erarbeitet und in Kraft gesetzt.

Zum zweiten Fragenkomplex (Aus- und Weiterbildung): In der Schweiz gibt es genügend fachbezogene Weiterbildungsangebote. Ich habe eine ganze Liste dabei, wo diese überall angeboten werden, derzeit suchen alle eher Weiterbildungswillige, als dass das Angebot knapp wird. Ich selbst bin Präsident einer solchen Stiftung und hätte durchaus noch einige Plätze anzubieten. Das Angebot ist ausreichend.

Für die Nutzung dieser Bildungsangebote sind die Trägerschaftsorganisationen zuständig. Im Spitex-Bereich finanziert weitestgehend der Kanton die Aus- und Weiterbildung, dies ist im Spitex-Gesetz so geregelt und läuft m.E. - wie ich auch aus anderen Kantonen höre - bei uns fast reibungslos gut. Der Kanton hat bisher alle Gesuche um Aus- und Weiterbildung bewilligt. Die Angebotspalette ist aus unserer Sicht sicher ausreichend, das Gegenteil ist uns jedenfalls nicht bekannt.

Im Akutbereich findet bekanntlich ein Bettenabbau statt. Damit sollte ja auch ein Personalabbau verbunden sein und damit in den nächsten Jahren kein Mangel herrschen an ausgebildetem Pflegepersonal. Bei der eigenen Schule - bei den Grundausbildungen - waren wir letztes Jahr trotz aller Unkenrufe zum Thema Lehrstellen nicht in der Lage, den Herbstkurs doppelt zu führen; dieses Jahr konnten wir das, aber eher mit knapper Auslastung, andere Schulen haben Kurse gestrichen: das Angebot sollte also auf jeden Fall genügen. Ueber die Nutzung der Angebote gibt es keine aktuelle Darstellung beim Kanton; Erhebungen in dieser Richtung würden keinen Aufschluss bringen. Der Spitexverband Baselland ist jedoch in Sachen Weiterbildung selbst aktiv und informiert seine Mitglieder diesbezüglich.

In den Alters- und Pflegeheimen ist ein fester Anteil der Betriebskosten - 0,5 % des Personalaufwandes - für die Weiterbildung vorgesehen. Diese erfolgt häufig auch durch ein eigenes Angebot unter Beizug von Referentinnen und Referenten.

Der Kanton wird sich weder mittel- noch langfristig in der Ausbildung von Alterspflegeheimleiterinnen und -leitern engagieren. Es ist ihm nicht bekannt, dass das Ausbildungsangebot mangelhaft sei, nachdem zwei Heimverbände dieses Angebot nach gemeinsam erarbeiteten Kriterien führen, z.T. auch unter Beizug der Pro Senectute. Das Angebot existiert.

Das angesprochene Ausbildungsprogramm im Kanton Zürich entstand mangels ausgebildetem Personal aufgrund der Neukonzeption der Pflegeausbildung. Diese Ausbildung wird u.a. auch in Basel, Luzern und Zürich als Ergänzung zur FA/SRK-Ausbildung angeboten und enthält neben dem pflegerischen Teil auch eine Ausbildung im Hauswirtschaftsbereich, was offenbar kleineren Heimen dienlich ist. Für den Kanton Basel-Landschaft ist diese Entwicklung nicht sinnvoll, da es die pflegerischen Grundausbildungen ermöglichen, den gesamten Betreuungsbereich des betagten Menschen abzudecken, und zudem kein Mangel an geeignetem Personal besteht. Der Ausbildungsbereich "Pflegeassistenz" könnte jedoch bei Bedarf noch stärker auf den Personaleinsatz in Alters- und Pflegeheimen zugeschnitten werden; da bestehen Schulen in Laufen und am Bruderholz.

Esther Aeschlimann dankt dem Herrn Regierungsrat für die Beantwortung und wünscht eine kurze Stellungnahme abzugeben:

Die Interpellation entstand aus der Sorge, ob sich der Kanton nun ganz aus der Verantwortung für die Altersversorgung zurückziehen wolle. Man ist immer noch am Erarbeiten gewisser Sachen, die Finanzierungsströme fliessen jetzt anders und die Gemeinden sind für die Finanzierung verantwortlich; ich möchte einfach nicht, dass die ganze Verantwortung für die Altersvorsorge vom Kanton auf die Gemeinden abgewälzt wird. Nach diesen Ausführungen hat sich dieser Eindruck etwas "verdünnt". Man muss einfach sehen, dass es immer noch demographische Unterschiede gibt im Kanton Basel-Landschaft, und das hat auch Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen von Altersheimen und Spitex. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass der Bund in die Finanzierung involviert ist, und der Kanton verhandelt ja mit dem Bund. Mir ist es ein Anliegen, dass der Kanton hier weiterhin engagiert bleibt.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin

Fortsetzung des Protokolls vom 15. Oktober 1998


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